42 Prozent der Krankenhäuser machen Verluste

“Dass die Lage der Krankenhäuser trotz Finanzierungshilfen der Bundesregierung sehr angespannt ist, unterstreicht, dass die Regelfinanzierungsmechanismen für Betriebs- und Investitionskosten nicht in Ordnung sind”, bewertet Georg Baum, Hauptgeschäftsführer der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG), das Ergebnis des aktuellen Krankenhaus Barometers des Deutschen Krankenhausinstituts (DKI). In beiden Bereichen, so fordert Baum, müsse die von der Politik geplante Krankenhausreform deutliche Verbesserungen bringen. Wie die jährlich in den deutschen Kliniken durchgeführte Repräsentativbefragung zeigt, bleibt die wirtschaftliche Lage der Krankenhäuser in Deutschland kritisch. 42 Prozent haben im Jahr 2013 Verluste geschrieben. Im Vergleich bedeutet dies eine leichte Verbesserung (2012: 52 Prozent). Auch ist die Prognose für das laufende Jahr gleichbleibend negativ: Für 2014 erwarten 43 Prozent der Kliniken eine eher unbefriedigend wirtschaftliche Lage. Für das Jahr 2015 fallen die wirtschaftlichen Erwartungen der Krankenhäuser gleichfalls pessimistisch aus. Nur 22 Prozent erwarten eine Verbesserung, 39 Prozent der Einrichtungen rechnen dagegen mit einer weiteren Verschlechterung ihrer wirtschaftlichen Lage. Besonders schwierig ist die Situation im Bereich der Geburtshilfe. Knapp 60 Prozent der geburtshilflichen Abteilungen arbeitet nicht kostendeckend, in ländlichen Regionen sind dies sogar 75 Prozent. Jeweils gut ein Fünftel kämpft mit Stellenbesetzungsproblemen bei Ärzten und Hebammen. Bei den Krankenhäusern wächst die Unsicherheit, künftig noch eine eigene Geburtshilfe-Abteilung betreiben zu können. Der DKG-Hauptgeschäftsführer weist darauf hin, dass Bund und Länder den Bedarf der Kliniken an Investitionsmitteln in Höhe von 6 Milliarden Euro p.a. anerkennen. Baum: “Die Krankenhäuser brauchen beides: Ausreichende Investitionsmittel und die Refinanzierung der Personalkosten, um Qualität und Sicherheit der stationären Patientenversorgung weiterentwickeln zu können.” Die Ergebnisse des Krankenhaus Barometers 2014 beruhen auf der schriftlichen Befragung einer repräsentativen Stichprobe von zugelassenen Allgemeinkrankenhäusern ab 50 Betten in Deutschland, welche von April bis Juni 2014 durchgeführt worden ist. Beteiligt haben sich insgesamt 284 Krankenhäuser. Das aktuelle Krankenhausbarometer finden Sie als Anhang zu dieser Pressemitteilung sowie unter www.dkgev.de und www.dki.de. Pressemitteilung der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG)

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Zu klein

Wir hatten viel Zeit mit der Kleinen verbracht, wir waren direkt bei ihr gewesen, als sie aus dem Bauch ihrer Mutter, viel zu früh, herauswollte. Eine Tüte Mehl, hat der Oberarzt gerne geunkt, die Schwestern und wir Jungassistenten waren hin- und hergerissen wegen des dunklen Humors oder der Abgebrühtheit, die aus dieser Betitelung sprach. Die […]

37. Deutscher Krankenhaustag im Rahmen der MEDICA: Zukunft der Krankenhausversorgung nachhaltig sichern

“Zukunftsfähige Krankenhäuser brauchen vor allem laufend gesicherte Investitionen”, erklärte der Geschäftsführer der Gesellschaft Deutscher Krankenhaustag (GDK), Gerd Norden, heute bei der Vorstellung des Kongressprogramms des 37. Deutschen Krankenhaustages in Düsseldorf. Die Kliniken hätten seit vielen Jahren größte Anstrengungen unternommen, Qualität und Sicherheit der medizinischen Leistungen weiter zu verbessern. Die medizinischen Leistungen der Krankenhäuser werden heute in einem qualitätssichernden Rahmen erbracht, der weltweit seinesgleichen sucht. Dieser Anspruch kann nicht länger erfüllt werden, wenn weiterhin zu wenig Mittel für Personal und Investitionen in die Kliniken fließen, machte der GDK-Geschäftsführer deutlich. Seit Jahren steigen die Personalkosten stärker als die Vergütungen, die die Kliniken für Behandlungen erhalten. Die Personalkostenlücke beläuft sich mittlerweile auf 3,5 Milliarden Euro. “Darüber hinaus haben wir eine Investitionslücke von mindestens 3 Milliarden Euro. Die Kliniken brauchen 6 Milliarden Euro, bekommen von den Bundesländern aber nur 2,7 Milliarden Euro”, so der GDK-Geschäftsführer weiter. Die unzureichenden Investitionen hätten Auswirkungen auf die Arbeitsbedingungen und die Arbeitslasten für das Personal, aber auch auf Qualität und Patientensicherheit. Norden appellierte an die Politik, den Kliniken keine neuen Lasten aufzubürden. Stattdessen müssten sie besser in die Lage versetzt werden, ihren medizinischen Versorgungsauftrag zu erfüllen. Norden: “Dazu benötigen sie aber entsprechende Ressourcen.” Die aktuelle Diskussion um die Krankenhausversorgung zeigt, mit welchen Herausforderungen sich die Kliniken konfrontiert sehen: “Beste Qualität braucht bessere Finanzierung” – lautet daher das Generalthema des 37. Deutschen Krankenhaustages, der vom 12. bis 15. November 2014 im Rahmen der weltweit größten Medizinmesse MEDICA in Düsseldorf stattfindet. Im Rahmen der gesundheitspolitischen Auftaktveranstaltung stehen vor allem die politischen Entwicklungen zur geplanten Klinikreform im Mittelpunkt. Kongresspräsident Prof. Dr. Hans-Fred Weiser, zugleich Präsident des Verbandes der leitenden Krankenhausärzte Deutschlands, wird zusammen mit der Parlamentarischen Staatssekretärin im Bundesministerium für Gesundheit (BMG), Annette Widmann-Mauz, Johann-Magnus von Stackelberg, dem stellv. Vorstandsvorsitzenden des GKV-Spitzenverbandes sowie DKG-Hauptgeschäftsführer Georg Baum über die Perspektiven und Erwartungen des stationären Sektors diskutieren. Themen wie die Qualitätsoffensive und die Krankenhausplanung, das DRG-System, die Betriebskostenfinanzierung ebenso wie die zentrale Problematik der Investitionsfinanzierung spielen beim diesjährigen Krankenhaustag eine bedeutende Rolle. Im Fokus der Beiträge und Diskussionen steht am Eröffnungstag darüber hinaus die Fortentwicklung des Fallpauschalensystems im Krankenhaus. In der DKG-Informationsveranstaltung “Das G-DRG-System 2015″ werden die Referenten auch über die Herausforderungen des neuen Entgeltsystems für psychiatrische und psychosomatische Einrichtungen informieren. Ein weiteres Highlight ist das Krankenhaus-Träger-Forum am zweiten Kongresstag. Die Referenten werden in der neuen Veranstaltungsreihe die zentralen Herausforderungen der Krankenhäuser in den Themenfeldern “Qualität und Patientensicherheit”, “Personalsicherung” und “Strategien zur Zukunftssicherung” aus Sicht der verschiedenen Krankenhausträger diskutieren. Aus der Politik wird der Beauftragte der Bundesregierung für die Belange der Patienten, BMG-Staatssekretär Karl-Josef Laumann, in seinem Vortrag “Qualität und Patientensicherheit – Erwartungen der Patienten” die Positionen der Bundesregierung vorstellen. Die zunehmende Akademisierung und die Professionalisierung der Pflege stehen im Forum “Pflege im Krankenhaus” ebenfalls am zweiten Kongresstag im Mittelpunkt. In der Veranstaltung “Aktuelle Brennpunkte” erwartet die Besucher ein Streitgespräch zum Thema “Pay for Performance” zwischen DKG-Hauptgeschäftsführer Georg Baum und Uwe Deh, geschäftsführender Vorstand des AOK-Bundesverbandes. Mit der IT-Schwerpunktveranstaltung “Unternehmenserfolg durch optimalen IT-Einsatz” stehen innovative Themen aus dem Bereich der Krankenhaus-Telematik auf dem Programm. Vortragsveranstaltungen der Architekten für Krankenhausbau und Gesundheitswesen im BDA e.V. (AKG) und der P.E.G. Einkaufs- und Betriebsgenossenschaft eG beschließen das Kongressprogramm am zweiten Veranstaltungstag. Das Management Forum beschäftigt sich am dritten Kongresstag schwerpunktmäßig mit den Entgeltverhandlungen 2015 und der Umsetzung zur qualitätsorientierten Krankenhausplanung. Die Hospital Management Conference der European Association of Hospital Managers (EAHM) widmet sich der “Absicherung eines nachhaltigen Qualitätsmanagements durch innovative Finanzierungsinstrumente”. Neueste Trends rund um das MVZ im Krankenhaus rückt die Vortragsveranstaltung des Bundesverbandes Medizinische Versorgungszentren – Gesundheitszentren – Integrierte Versorgung e.V. in den Fokus. Der Berufsverband Deutscher Internisten (BDI) wird in seinem Symposium anhand von Themen wie “Datenerhebung”, “Leitlinienentwicklung” oder “Krankenhausfinanzierung” Anspruch und Wirklichkeit der Qualitätssicherung im Krankenhaus kritisch überprüfen. Eine Vortagsveranstaltung des Deutschen Vereins für Krankenhaus-Controlling (DVKC) zum Thema “Update Controlling” rundet diesen Kongresstag ab. Der 37. Deutsche Krankenhaustag endet mit einer Fachtagung des Verbandes der leitenden Krankenhausärzte zur “Novellierung der GOÄ” am vierten und letzten Kongresstag. Die Veranstalterin, die Gesellschaft Deutscher Krankenhaustag, erwartet an den vier Kongresstagen über 1.800 Besucher aus Klinik und Gesundheitspolitik. Das Programm bietet umfassende Gelegenheit zur Diskussion zwischen den Partnern im Gesundheitswesen und den Beschäftigten im Krankenhaus. Pressemitteilung der Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG)

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Mehrheit will im Krankenhaus ins Einzelzimmer – Onlineportal der PKV erleichtert die Suche

Für die Mehrheit der Deutschen kommt es im Krankenhaus nicht nur auf die medizinische Versorgung an: Im aktuellen Meinungstrend des Erfurter Meinungsforschungsinstituts INSA äußerten 55 Prozent der Teilnehmer den Wunsch, im Falle eines Krankenhausaufenthalts in einem Einzelzimmer untergebracht zu werden. Das Institut hatte 2.030 Personen nach ihrer Einstellung zur Unterkunft im Krankenhaus befragt. Demnach besteht der mehrheitliche Wunsch nach einem Einzelzimmer über alle Alters- und Einkommensklassen hinweg. „Das Bedürfnis der Bevölkerung nach Komfortleistungen im Gesundheitsbereich ist groß“, erläutert der Direktor des Verbandes der Privaten Krankenversicherung (PKV), Volker Leienbach. „Wer heute ins Krankenhaus muss, erwartet ein qualitativ hochwertiges Gesamtpaket aus medizinischer Versorgung und komfortabler Unterbringung.“ Um Patienten bei der Wahl der passenden Klinik zu unterstützen, stellt der PKV-Verband ihnen seine deutschlandweit einmalige Krankenhaus-Datenbank im Internet zur Verfügung. Mit der Krankenhaus-Suche auf www.derprivatpatient.de erhalten die Nutzer Zugang zu umfangreichen Informationen über Fach- und Leistungsbereiche, Fallzahlen, Service- und Komfortangebote sowie die Entgelte der einzelnen Kliniken. „Die Private Krankenversicherung hat großes Interesse an einer qualitativ hervorragenden Behandlung“, erklärt Leienbach. „Daher haben wir bislang 140 Kliniken in ganz Deutschland für ihre besondere medizinische Qualität in ausgewählten Leistungsbereichen in Verbindung mit hochwertigen Angeboten im Komfort- und Servicebereich als Qualitätspartner ausgezeichnet.“ Auf dem Serviceportal www.derprivatpatient.de können sich die Versicherten die PKV-Qualitätspartner ihrer Region auf einer Deutschlandkarte anzeigen lassen. Mit www.derprivatpatient.de hat der PKV-Verband ein Serviceportal für Privatpatienten aufgebaut. Sie erhalten auf dem Portal kompakte und verständlich aufbereitete Informationen über ihre Rechte, Leistungsansprüche und die Kosten. Im Krankheitsfall bieten Online-Dienste wie die Arzt-, Krankenhaus- und Arzneimittel-Suche oder die Prüfsoftware für Arztrechnungen Hilfe und Orientierung auf dem Weg durch das deutsche Gesundheitssystem. Pressemitteilung des Verband der Privaten Krankenversicherung e.V.

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Wie man in den Wald hineinruft: Misslungene Einweiserbefragungen

“Auf unsere Einweiserbefragung hat kaum jemand reagiert!” Viele Chefärzte klagen nach der Durchführung einer Zufriedenheitsbefragung bei ihren kooperierenden Ärzten über eine geringen Responderquote. Die Ursache wird meist auf Seiten der Niedergelassenen gesucht: ein zu geringes Interesse und geringe Kooperationsbereitschaft sind die am häufigsten genannten Gründe. Die meisten Probleme sind hausgemacht Best Practice-basierte Fehleranalysen zeigen hingegen, […]

Klinikmarketing für potentielle Patienten: Authenticity matters

Die Internet-Nutzerzahlen und -Nutzungsintensität der Bevölkerung in Bezug auf Gesundheitsfragen bietet auch Krankenhäusern eine Vielzahl von Möglichkeiten, systematisch erfolgreiches Marketing zu betreiben. Dreh- und Angelpunkt der Aktivitäten ist dabei, dass potentielle Patienten sich ein authentisches Bild über ein Haus oder eine Klinik machen können (Authenticity building), so dass Erwartungen und die späteren tatsächliche Erfahrungen (Moment […]

Krankenhausplanung 2.0: vdek und RWI stellen Gutachten zur Reform der Krankenhausstrukturen vor

Die Ersatzkassen fordern eine umfassende Reform der Krankenhausstrukturen in Deutschland. „Qualität und Erreichbarkeit von Krankenhäusern müssen im Mittelpunkt einer Krankenhausplanung der Zukunft stehen“, sagte Ulrike Elsner, Vorstandsvorsitzende des Verbandes der Ersatzkassen e. V. (vdek) auf einer Pressekonferenz in Berlin. Die Vorstandsvorsitzende stellte das Gutachten zur „Krankenhausplanung 2.0“ vor, das der vdek beim Rheinisch-Westfälischen Institut für Wirtschaftsforschung (RWI) in Auftrag gegeben hat. Dr. Boris Augurzky, Leiter des Kompetenzbereichs Gesundheit beim RWI, erklärte: „Die Probleme, die wir heute in den Krankenhäusern haben, sind die Folge der historisch gewachsenen länderbezogenen Krankenhauslandschaft und deren Fortschreibung: Zu viele kleine Einheiten, eine zu hohe Krankenhausdichte, zu wenig Spezialisierungen, eine zu geringe Qualitätsorientierung.“ Um mehr Qualität und ein gleiches Versorgungsniveau von Schleswig-Holstein bis Bayern, von Mecklenburg-Vorpommern bis ins Saarland zu erreichen, müsste es nach Auffassung des vdek und des RWI bundesweit einheitliche Qualitäts- und Erreichbarkeitsstandards geben. Diese sollten verbindlich für die Krankenhausplanung und Budgetverhandlungen der Krankenkassen mit den Krankenhäusern in den Ländern gelten. „Die vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) festgelegten Regelungen, wie etwa Mindestmengen beispielsweise bei Knie-Operationen oder auch Personalvorgaben für die Versorgung von Frühchen auf einer Neugeborenenstation, sind erst der Anfang und müssen konsequent weiterentwickelt und ausgebaut werden“, so Elsner. Notwendig seien auch einheitliche Kriterien für die Definition von Versorgungsebenen und deren Erreichbarkeit. So sollten Kliniken der Grund- und Regelversorgung (zum Beispiel Innere Medizin, Allgemeine Chirurgie) innerhalb von 30 PKW-Minuten erreichbar sein. Bei Schwerpunkt- und Maximalversorgern ist dagegen die Qualität wichtiger als die Erreichbarkeit. Daher kann sich hier die Erreichbarkeit an 60 PKW-Minuten orientieren. Auf Basis dieser Richtwerte zeigt sich, dass die Erreichbarkeitssituation sowohl für die Grund- und Regelversorgung als auch für die Maximalversorgung derzeit gut ist: 99,6 Prozent der Bevölkerung finden innerhalb von 30 PKW-Minuten ein entsprechendes Krankenhaus der Grundversorgung, bei der Schwerpunkt- und Maximalversorgung gilt das für 96,3 Prozent innerhalb der Zeitspanne von 60 PKW-Minuten. Nur 3,6 Prozent der Bevölkerung müssen hierfür eine Fahrzeit von 60 bis 120 Minuten in Kauf nehmen, 0,05 Prozent mehr als 120 Minuten. Einheitlicher Kriterien bedarf es auch für Innovationszentren (zum Beispiel onkologische Zentren) und für die Notfallversorgung (u.a. 24-Stunden-Bereitschaft, interdisziplinäres Ärzte- und Pflegepersonal, Vorhaltung der intensivmedizinischen Gerätschaften). Da Rettungsdienste eine besondere Bedeutung für die Versorgung von Notfallpatienten besitzen, müssten diese auch mit in die Krankenhausplanung einbezogen werden. Elsner forderte eine enge Zusammenarbeit zwischen Land, Vertretern der Krankenhäuser und Krankenkassen auf Landesebene, um das Versorgungsangebot vor Ort bedarfsgerecht zu steuern und Über-, Unter- und Fehlversorgung entgegenzuwirken. „Krankenhäuser, die längerfristig – zum Beispiel über zwei Jahre – schlechte Qualität oder besonders unnötige Operationen durchführen, sollten von der Versorgung ausgeschlossen werden“, sagte die vdek-Vorstandsvorsitzende. Preisabschläge bei schlechter Qualität seien dagegen keine Alternative. Bei einer besonders guten Qualität sollten jedoch Zusatzvereinbarungen als sogenannte Add-on-Verträge mit den Krankenhäusern möglich sein. Im ländlichen Raum mit ambulanten Versorgungsproblemen oder -engpässen könnte zudem die Öffnung von Krankenhäusern für die ambulante Versorgung hilfreich sein. Pressemitteilung des vdek.

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DKG zum geplanten Versorgungsstärkungsgesetz: Positive Ansätze

“Das Versorgungsstärkungsgesetz beinhaltet eine Vielzahl grundsätzlich positiver Ansätze für die Weiterentwicklung der sektorübergreifenden ambulanten Versorgung. Allerdings nutzt es die bestehenden Potentiale nicht konsequent”, erklärte Georg Baum, Hauptgeschäftsführer der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG), mit Blick auf den bisher bekannt gewordenen Gesetzentwurf. Zwar würden die Krankenhäuser als die primären Anlaufstellen bei ambulanten Notfällen anerkannt, gleichwohl bliebe der Sicherstellungsauftrag unverständlicherweise bei den Kassenärztlichen Vereinigungen, zeigte Baum auf. Dies habe zur Folge, dass die Krankenhäuser bei den Festlegungen zu Einzelheiten der Leistungen und deren Vergütung weiterhin nicht beteiligt würden. Baum: “Angesichts von fünf Millionen ambulanten Notfallleistungsfällen in den Krankenhäusern wäre eine sektorübergreifende Festlegung der Regelungen zum ambulanten Notdienst mehr als geboten.” Ausdrücklich begrüßte der DKG-Hauptgeschäftsführer die neu vorgesehenen ambulanten Verordnungsmöglichkeiten der Krankenhausärzte bei Krankenhausentlassungen: “Damit haben die Kliniken bessere Instrumente beim Entlassmanagement.” Auch seien die Krankenhäuser grundsätzlich bereit, an der zeitnahen Sicherstellung der ambulanten fachärztlichen Versorgung mitzuwirken. Patienten, die nicht rechtzeitig fachärztliche Termine bei niedergelassenen Ärzten erhalten, sollten allerdings das Recht zur Selbstbeschaffung der Leistungen in Krankenhäusern erhalten. Baum kritisierte: “Dass eine Überweisung durch die neu vorgesehenen Terminservicestellen zu Krankenhausärzten nach vier Wochen zugemuteter Wartezeit immer noch von einer Eilbedürftigkeitsprüfung durch die Mitarbeiter der Servicestellen abhängig sein soll, baut Hürden auf und wird dem Anspruch der Versicherten auf rechtzeitigen und freien Zugang zu medizinischer Versorgung nicht gerecht. Nicht akzeptabel ist, dass die Festlegung von wichtigen Regelungen – einschließlich des Umfangs der ambulanten Krankenhausleistungen unter Ausschluss der Krankenhäuser – dem Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenkassen und der Kassenärztlichen Bundesvereinigung zugeordnet wird. Der richtige Ort für diese Festlegungen wären dreiseitige Verträge oder der Gemeinsame Bundesausschuss.” Einen wesentlichen Beitrag zum Abbau von fachärztlichen ambulanten Versorgungsproblemen sieht der DKG-Hauptgeschäftsführer in der offensiveren Nutzung der ambulanten-spezialfachärztlichen Versorgung gemäß §116 b SGB V. “Dazu müssten aber die gesetzlichen Beschränkungen hinsichtlich des Umfangs der vom G-BA festzulegenden Leistungen aufgehoben werden. Zu begrüßen ist allerdings, dass bei der Umstellung auf die neuen 116b-Leistungsfestlegungen Krankenhäuser mit “Altverträgen” keine komplette Neuzulassung zur Erbringung der spezialisierten ambulanten Leistungen z. B. bei Krebs durchlaufen müssen. Dies hätte die Terminfindung Schwerkranker noch weiter erschwert”, sagte Baum. Zum Anspruch der Patienten auf eine Zweitmeinung bei geplanten Eingriffen würden sich die Krankenhäuser bekennen. Zu Recht würde darauf hingewiesen, dass dabei Kenntnisse benötigt werden, die insbesondere im Krankenhaus vorhanden seien. Umso unverständlicher sei für Baum die Einordnung der Zweitmeinung in das KV-System. Die gutachterliche Tätigkeit der Krankenhäuser müsse direkt mit den zuständigen Kassen abrechenbar sein, mahnte er. Der DKG-Hauptgeschäftsführer würdigte die Verbesserungen für die ambulanten Institutsleistungen der Universitätsklinken, insbesondere die gesetzliche Absenkung des Investitionskostenabschlages. Baum: “Gerechtfertigt wäre allerdings dessen vollständige Abschaffung bei allen ambulanten Krankenhausleistungen einschließlich der ambulanten Notfallleistungen. Bekanntlich decken die Investitionsleistungen der Länder nur absolut unzureichend den stationären Investitionsbedarf und werden für ambulante Kapazitäten nicht gewährt.” Mit dem Ausschluss von Leistungen der Kranken- und Pflegeversicherung bei Regressforderungen infolge geburtlicher Behandlungsunfälle würde eine wichtige Grundsatzentscheidung getroffen, die zur Minderung der Haftpflichtlasten auch bei den Geburten in den Krankenhäusern gelten müsse, machte Baum deutlich. Aus Sicht der Krankenhäuser baue die Einführung eines obligatorischen Nutzeneinschätzungsverfahrens durch den G-BA beim Einsatz von Medizinprodukten (z. B. Implantate) eine neue Hürde für den Zugang von Innovationen in die Versorgung auf, sagte Baum und wies darauf hin, dass die Möglichkeiten der Krankenkassen, Nutzenbewertungsverfahren im G-BA auf der Grundlage des bestehenden Rechts zu beantragen, ausreichten. Er warnte: “Automatische Nutzenbewertungen, die die Krankenhäuser in die Pflicht zu Nachweisen nehmen, die eigentlich nur die Hersteller führen können und die die Anwendungen nur unter aufwendigen und kostenintensiven Studienbedingungen erlauben, würden sich erschwerend auf die Innovationsfähigkeit des Systems auswirken”. Pressemitteilung der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG

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