Bewusste Nebelkerze oder Unkenntnis der Lage?

Die Aussage des GKV-Spitzenverbandes, dass die Refinanzierung der Personalkosten der Krankenhäuser keinen gesetzlichen Handlungsbedarf erfordere, muss als absolut untauglicher und unredlicher Versuch gewertet werden, die zentralen Probleme der Pflege zu verneinen. Es ist und bleibt eine Tatsache, dass über die gesetzlichen Mechanismen zur Finanzierung der Krankenhäuser die Personalkostensteigerungen nicht ansatzweise in vollem Umfang über die Anpassungen der Preise der Krankenhäuser ausgeglichen werden. Das hat im vergangenen Jahr dazu geführt, dass Tarifmehrkosten, die die Gewerkschaften mit den Arbeitgebern vereinbart haben, in der Größenordnung von etwa 800 Millionen Euro für die Krankenhäuser unfinanziert geblieben sind. Eine einmal stattgefundene Unterfinanzierung setzt sich über alle Jahre der Zukunft fort. Hintergrund ist die gesetzliche Regelung, die bei den jährlichen Vergütungsanpassungen der Krankenhäuser strukturelle Kostenkomponenten, wie z. B. neue Tarifeinstufungen für Spezialfachkräfte oder für Auszubildende, regelmäßig nicht als Kostensteigerungsfaktoren anerkennt. Die Politik hat dies erkannt und zu Recht in den bisherigen Sondierungen eine volle Ausfinanzierung der Personalkosten der Krankenhäuser in Aussicht gestellt. Wenn nunmehr von Kassenseite behauptet wird, dass es hier keinen Handlungsbedarf gebe, dann ist das schlichtweg falsch und in der Sache absolut unrichtig. Mit ihren Falschargumenten zum Hintergrund des Vergütungssystems bewegen sich die Kassen im Grenzbereich unrichtiger Aussagen. Dem stellt die DKG die Faktenlage gegenüber: Die Kassen behaupten: „Bereits in den Verhandlungen zu den Landesbasisfallwerten haben die Krankenhäusern ihre kompletten Forderungen zu den Tarifsteigerungen eingebracht und sich mit den Kassen am Verhandlungstisch auf ein Ergebnis vereinbart.“ –    Falsch: Die Landesverbände der Krankenhäuser versuchen regelmäßig alle Personalkostensteigerungen in die Verhandlungen zur Erhöhung der Landesbasisfallwerte einzubringen. Von Kassenseite werden aber regelmäßig weite Teile abgelehnt. Seit Jahren erkennen sie die strukturellen Tarifkostensteigerungseffekte nicht an. Auch gehen Kosten von mehr Personal, z. B. für Pflege oder für Qualitätssicherung, in die Landesbasisfallwertsteigerungen nicht ein. Die Kassen behaupten: „Schon heute werden alle Kostensteigerungen inklusive Tariferhöhungen über den sogenannten Orientierungswert durch die Krankenkassen abgegolten.“ –    Falsch, über den Orientierungswert findet keine Kostenabgeltung statt. Er misst als Preisindex Personalkostensteigerungen, sofern sie von diesem Index überhaupt erfasst sind. Das System, das vom Statistischen Bundesamt erarbeitet wird, ist nach deren eigenen Aussagen noch nicht ausgereift und erfasst viele Kostenparameter nicht, deshalb kommt der Orientierungswert in der Praxis auch noch nicht zur Anwendung, so dass von einer Abgeltung der Kostensteigerung über den Orientierungswert überhaupt nicht die Rede sein kann. Die Kassen behaupten: „Der Landesbasisfallwert entspricht dem Preis für Krankenhausleistungen im DRG-System. Bis 2012 hat sich die maximale Steigerungsrate der Landesbasisfallwerte, der „Preise“, an der Einnahmeseite (Summe der beitragspflichtigen Einnahmen) der GKV orientiert -> so genannte Grundlohnanbindung. Jetzt gilt die Regelung, dass mindestens Grundlohnsumme, höchstens Orientierungswert als maximale Preissteigerungsrate gilt (Meistbegünstigungsklausel).“ –    Der Orientierungswert ist ein ergänzender statistischer Beobachtungswert, der, wie dargestellt, noch gar nicht angewendet wird. Für den Preisanpassungsmechanismus ist die Grundlohnrate seit Jahr und Tag die relevante Größe. Und hier ist festzustellen, dass es den Krankenhäusern nicht gelingt, die Grundlohnrate auszuschöpfen, weil die Krankenkassen die Anerkennung der vollen Kostensteigerungen verweigern und der Gesetzgeber dies nicht in vollem Umfang vorsieht. Die Kassen behaupten: „Krankenhäuser erhalten zusätzlich durch diese Meistbegünstigungsklausel mehr finanzielle Mittel als durch Kostensteigerungen notwendig.“ –    Der Kostenorientierungswert ist – wie dargestellt – ein unausgereifter Kostenindex. Weder der Kostenorientierungswert, noch die Grundlohnrate haben in der Vergangenheit ausgereicht, die Personalkostenzuwächse der Krankenhäuser auszugleichen. Das Statistische Bundesamt zeigt dies über die Steigerungsraten bei den jährlich erhobenen Gesamtkosten eindrucksvoll auf. Pressemitteilung der Deutschen Krankenhausgesellschaft e.V.

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Gesamtkonzept für Krankenhauspflege statt Gießkannenprinzip

Der GKV-Spitzenverband mahnt anlässlich der Sondierungsgespräche zwischen CDU und SPD ein Gesamtkonzept für eine bessere Pflege in Krankenhäusern an. Johann-Magnus v. Stackelberg, stellv. Vorstandsvorsitzender des GKV-Spitzenverbandes, warnt gegenüber der Deutschen Presse-Agentur davor, immer mehr Geld ungesteuert an alle Krankenhäuser zu verteilen. „Wer meint, mit zusätzlichem Geld für eine angeblich nicht finanzierte Tarifsteigerung, Personalprobleme bei der Pflege im Krankenhaus zu lösen, der irrt. Die gesetzliche Krankenversicherung bezahlt den Krankenhäusern für ihre laufenden Kosten schon heute mehr, als für den kompletten Ausgleich der Tarifsteigerungen notwendig wäre. Eine bessere Pflege am Krankenbett wollen auch die Krankenkassen, denn davon profitieren unsere Versicherten ganz direkt. Doch die Erfahrung der letzten Jahre hat gezeigt, dass dieses Ziel nicht einfach erreicht wird, indem immer mehr Geld mit der Gießkanne an alle Krankenhäuser ausgeschüttet wird. Wer tatsächlich etwas für Pflegekräfte im Krankenhaus tun will, muss innerhalb eines Gesamtkonzepts zusätzliches Geld an zielgerichtete Maßnahmen binden, wie beispielsweise konkrete Personaluntergrenzen. So ließe sich verhindern, dass nachts eine Krankenschwester alleine auf einer Station Dienst tun muss. Weitere Gelder für einen angeblich notwendigen Ausgleich der Kosten von Tarifsteigerungen sind eine schöne Illusion der Krankenhausseite, die die realen Probleme von Pflegekräften im Krankenhaus aber nicht löst.“Hintergrund: Bereits in den Verhandlungen zu den Landesbasisfallwerten haben die Krankenhäusern ihre kompletten Forderungen zu den Tarifsteigerungen eingebracht und sich mit den Kassen am Verhandlungstisch auf ein Ergebnis vereinbart. Schon heute werden alle Kostensteigerungen inklusive Tariferhöhungen über den sogenannten Orientierungswert durch die Krankenkassen abgegolten. Der Orientierungswert wird jährlich vom Statistischen Bundesamt berechnet. Er ist ein reiner Preisindex, eine Art Warenkorb, der auf vorhandenen Daten basiert. Alle Kostensteigerungen des Krankenhauses auch sämtliche Personalkosten und damit Tarifsteigerungen sind darin abgebildet. Der Landesbasisfallwert entspricht dem Preis für Krankenhausleistungen im DRG-System. Bis 2012 hat sich die maximale Steigerungsrate der Landesbasisfallwerte, der „Preise“, an der Einnahmeseite (Summe der beitragspflichtigen Einnahmen) der GKV orientiert -> so genannte Grundlohnanbindung. Jetzt gilt die Regelung, dass mindestens Grundlohnsumme, höchstens Orientierungswert als maximale Preissteigerungsrate gilt (Meistbegünstigungsklausel). Krankenhäuser zusätzlich erhalten durch diese Meistbegünstigungsklausel mehr finanzielle Mittel als durch Kostensteigerungen notwendig. Dies liegt an folgendem Mechanismus: Ist die Grundlohnrate, also die Summe der beitragspflichtigen Einnahmen höher als der Orientierungswert, erhalten Krankenhäuser die höhere Kostensteigerung über die Grundlohnrate. Es kommt zu massiven Überzahlungen. Pressemitteilung des GKV-Spitzenverbandes

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Gröhe: „Sachgerechter Einsatz von Antibiotika“ – Daten zum Antibiotikaverbrauch für alle Krankenhäuser

Anlässlich des Europäischen Antibiotikatags am 18. November 2017 erklärt Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe: „Wenn Antibiotika nicht mehr wirken, bricht eine tragende Säule unserer Gesundheitsversorgung weg. Im Kampf gegen Antibiotika-Resistenzen ist entscheidend, dass Antibiotika nur dann eingesetzt werden, wenn es medizinisch erforderlich ist. Deshalb ist es wichtig, die Fortbildung für medizinisches Personal und das öffentliche Bewusstsein weiter zu stärken. Die Antibiotika-Verbrauchs-Überwachung des Robert Koch-Instituts liefert wertvolle Vergleichsdaten für Krankenhäuser und Gesundheitseinrichtungen, um den Einsatz von Antibiotika immer wieder kritisch zu hinterfragen.“ Prof. Dr. Lothar H. Wieler, Präsident des Robert Koch-Instituts betont: „Daten zum Antibiotikaverbrauch tragen dazu bei, kritische Bereiche im Krankenhaus zu identifizieren, die Wirksamkeit von Maßnahmen zu überwachen und eine gezieltere Verordnungspraxis zu erreichen“. Das Robert Koch-Institut bietet mit der Antibiotika-Verbrauchs-Surveillance (https://avs.rki.de) ab dieser Woche erstmals allen Krankenhäusern und anderen Gesundheitseinrichtungen die Möglichkeit, ihren Antibiotikaverbrauch mit Referenzdaten zu vergleichen. Die Daten können über eine interaktive Datenbank abgerufen werden. In Zusammenarbeit mit dem Nationalen Referenzzentrum für die Surveillance von nosokomialen Infektionen (NRZ) hat das Robert Koch-Institut die Antibiotika-Verbrauchs-Surveillance (AVS) für den stationären Sektor aufgebaut. Nach einer Pilotphase 2014 läuft AVS seit 2015 im Routinebetrieb. Bisher haben sich mehr als 300 Krankenhäuser und Rehabilitationskliniken angemeldet und 190 Einrichtungen liefern Daten. Neben der Verbrauchs-Surveillance führt das RKI auch eine Antibiotika-Resistenz-Surveillance (ARS) durch, mit der Kliniken und niedergelassene Ärzte die Resistenzentwicklung vor Ort verfolgen und ihre Verordnung anpassen können (https://ars.rki.de). AVS und ARS sind wichtige Voraussetzungen für Strategien zum umsichtigen Einsatz von Antibiotika (Antibiotic-Stewardship-Programme) in Kliniken. Deutschland hat mit der Deutschen Antibiotika-Resistenzstrategie (DART 2020) die erforderlichen Maßnahmen im Kampf gegen Antibiotika-Resistenzen gebündelt. Wesentliche Ziele der DART 2020 sind die Förderung eines sachgerechten Antibiotika-Einsatzes in der Human- und Tiermedizin, die Aus-, Weiter- und Fortbildung des medizinischen Personals, die Information der Bevölkerung über Antibiotika-Resistenzen, die Förderung von Forschung und Entwicklung sowie der Ausbau der Antibiotika-Resistenz- und Antibiotika-Verbrauchs-Überwachung (Surveillance). Um gut ausgebildetes Personal zu fördern, werden Krankenhäuser durch das Hygieneförderprogramm mit insgesamt 460 Mio. Euro bis zum Jahr 2019 bei der Einstellung und Ausbildung von Hygienefachpersonal sowie der Weiterbildung von Infektiologen und bei externen infektiologischen Beratungsleistungen unterstützt. International hat Deutschland durch die DART 2020 eine Vorreiterrolle bei der Bekämpfung von Antibiotika-Resistenzen übernommen und diese erstmals zu einem Schwerpunktthema der diesjährigen deutschen G20-Präsidentschaft gemacht. Alle G20-Staaten haben zugesagt, bis Ende 2018 mit der Umsetzung eigener Nationaler Aktionspläne zu beginnen, den sachgerechten Einsatz von Antibiotika zu stärken und die Forschung gemeinsam voranzutreiben. Im Mittelpunkt des Europäischen Antibiotikatags sowie der vom 13. bis zum 19. November 2017 stattfindenden Welt-Antibiotika-Woche (World Antibiotic Awareness Week, WAAW) der Weltgesundheitsorganisation (WHO) stehen dieses Jahr das Gesundheitspersonal und seine wichtige Rolle bei der Bekämpfung von Antibiotika-Resistenzen. Pressemitteilung des Bundesministeriums für Gesundheit

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Kliniken stellen die Notfallversorgung sicher – finanzielle Defizite nicht länger akzeptabel

Die Krankenhäuser haben im Jahr 2016 rund 11,9 Millionen ambulante Notfälle versorgt. Durch die anhaltend schlechte Finanzierung dieser ambulanten Notfallversorgung ergab sich für die Kliniken ein Minus von rund einer Milliarde Euro. Dieses Ergebnis zeigt das „Krankenhaus Barometer 2017“ des Deutschen Krankenhausinstituts (DKI). „Die Befragung der Krankenhäuser macht deutlich, dass das Problem der Notfallversorgung noch lange nicht gelöst ist. 96 Prozent der befragten Kliniken gaben an, dass die Versorgung nicht kostendeckend war. Die Krankenhäuser begrüßen, dass die Reform der Notfallversorgung in den Koalitionssondierungen ein von allen Parteien aufgerufenes Thema ist. Aus Krankenhaussicht muss im Mittelpunkt einer Lösung eine auf die Kliniken zugeschnittene Finanzierung der Leistungen stehen. Dazu gehört auch die direkte und ungedeckelte Abrechnung der Notdienstleistungen mit den Krankenkassen. Konzepte, die im Wesentlichen die Fortsetzung der sektorgetrennten Patientenzuordnung propagieren, sind rückwärtsgewandt und führen nicht weiter. Deshalb lehnen auch die Krankenhäuser die zentralen Punkte des Sachverständigenratsgutachtens ab“, erklärte Georg Baum, Hauptgeschäftsführer der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG). Besonders auffällig ist, wie sich die Notfälle über die Woche hinweg verteilen. 34 Prozent der Notfälle kommen am Wochenende und an Feiertagen sowie 14,5 Prozent an Mittwochnachmittagen. Aber 36 Prozent kommen an den übrigen Werktagen. Die Befragung macht zudem deutlich, dass auch eine KV-Notdienst-Praxis am oder in der Nähe eines Krankenhauses häufig keine Lösung ist. Durchgehend geöffnete KV-Notdienst-Praxen gibt es am Wochenende nur rund 14 Prozent. Das gleiche Ergebnis zeigt sich an den anderen Wochentagen außerhalb der normalen Öffnungszeiten von Praxen. „Nur 15 Prozent der KV-Notdienst-Praxen haben über Nacht geöffnet. Meist öffnen sie aber erst gegen 19 Uhr und schließen am nächsten Morgen um sieben. Schlussendlich sind 85 Prozent der Praxen zumeist nur zwischen 19 und 22 Uhr besetzt. Diese Zahlen machen sehr deutlich, dass von einer wirklichen Sicherstellung durch den ambulanten Bereich in der Notdienstversorgung nicht gesprochen werden kann“, so Baum. Beim Krankenhaus Barometer handelt es sich um eine jährlich durchgeführte Repräsentativbefragung deutscher Krankenhäuser zu aktuellen gesundheits- und krankenhauspolitischen Themen. Die Ergebnisse des Krankenhaus Barometers 2017 beruhen auf der schriftlichen Befragung einer repräsentativen Stichprobe von zugelassenen Allgemeinkrankenhäusern ab 100 Betten in Deutschland, welche von April bis Mitte Juli 2017 durchgeführt worden ist. Beteiligt haben sich insgesamt 234 Krankenhäuser. Das Barometer wird im Auftrag der Träger des DKI erstellt; das sind die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG), der Verband der Krankenhausdirektoren Deutschlands (VKD) und der Verband der leitenden Krankenhausärzte Deutschlands (VLK). Die aktuelle Ausgabe des Krankenhaus Barometers ist im Downloadbereich der DKI-Homepage unter https://www.dki.de/sites/default/files/downloads/2017_11_kh_barometer_final.pdf abrufbar. Pressemitteilung der Deutschen Krankenhausgesellschaft e.V.

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IT verändert die Pflege

Das Forum „Pflege im Krankenhaus“ widmete sich den drei großen Problemstellungen des Pflegebereichs: Fachpersonalmangel, Pflegeberufegesetz und Digitalisierung. „Es war ein gutes Zeichen, dass die Politik bei der Auftaktveranstaltung des Deutschen Krankenhaustages in Aussicht gestellt hat, dass das Problem des Fachkräftemangels angegangen werden soll. Wir fordern aber einen umfassenden Masterplan Pflege, bei dem es um mehr Personal, bessere Vergütung, aber natürlich auch um die Frage der Ausbildung gehen muss. Das Pflegeberufegesetz muss nunmehr durch eine adäquate Ausbildungs- und Prüfungsverordnung untermauert werden“, erklärte Irene Maier für den Deutschen Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) und die Arbeitsgemeinschaft christlicher Schwesternverbände und Pflegeorganisationen in Deutschland (ADS). Als weiteren Schwerpunkt benannte sie eines der Generalthemen des Krankenhaustages, die Digitalisierung. Die Pflegedirektorin der Josefinum Fachklinik Augsburg, Dr. Sabine Berninger, sieht in der IT „einen nutzbaren Baustein, um den Pflegealltag transparenter und leistbarer zu gestalten, aber eben nur einen Baustein unter anderen“. Für Prof. Daniel Flemming, Leiter des Studiengangs Bachelor Pflegemanagement an der Katholischen Stiftungsfachhochschule München, ergibt sich der Zwang zur IT in der Pflege durch den Personalmangel, die hohen Qualitätsanforderungen und den wirtschaftlichen Druck. Allein der Umsetzungsstand sei noch nicht befriedigend. „Wenn man das Bild des Marathons verwendet, sind wir zwar international im Mittelfeld der Länder, aber eben auch erst bei Kilometer drei. Die Spitzenreiter hingegen sind schon bei Kilometer 30“, so Flemming. Als Beispiel nannte er, dass 2015 nur 20 Prozent der Kliniken eine elektronische Pflegedokumentation hatten. Einig waren sich Berninger und Flemming, dass zwar viel entwickelt würde, es aber schlussendlich nicht in den Markt käme, auch aus finanziellen Gründen. Was im Bereich der Robotik möglich ist, zeigte Dr. Birgit Graf, Gruppenleiterin Haushalts- und Assistenzrobotik am Fraunhofer IPA in Stuttgart. „Robotik kann überall da sinnvoll eingesetzt werden, wo Laufarbeit reduziert werden kann oder körperlich schwere Arbeit erleichtert wird. Es kann nur darum gehen, das Pflegepersonal zu entlasten.“ Sie nannte bespielhaft den intelligenten Pflegewagen, der selbständig zum Bestimmungsort fährt oder einen robotischen Lifter, der sich selbständig positioniert. „Ich vergleiche das gerne mit der Einparkhilfe“, so Graf. Sie machte aber auch klar, dass Robotik nie die eigentliche Pflegtätigkeit am Menschen ersetzen könne. Neueste Entwicklungen in der ambulanten Krankenhauswelt rückte die Vortragsveranstaltung des Bundesverbandes Medizinische Versorgungszentren – Gesundheitszentren – Integrierte Versorgung e.V. (BMVZ) in den Fokus. „Wir fordern von den künftigen Koalitionären ein klares Bekenntnis zur Rolle und Funktion der Krankenhaus-MVZ als Teil der Strukturvielfalt im ambulanten Sektor“, erklärte BMVZ-Vorstand Dr. Bernd Köppl. Die Sektorengrenzen würden zunehmend durchlässig. Über drei Viertel aller Krankenhäuser seien im Feld des ambulanten Operierens aktiv; über ein Drittel betreibe aktuell ein MVZ oder sei zumindest an einem solchen Zentrum beteiligt. Die Mehrheit aller Krankenhäuser plane überdies eine Ausweitung der MVZ-Aktivitäten. Vor diesem Hintergrund sei es zwingend, dass sich die künftige Regierung weiter mit den besonderen Belangen der kooperativen Versorgungsstrukturen beschäftigte. „Es ist unabdingbar, künftig bisherige Grundpfeiler der Vergütungsordnung neu zu hinterfragen“, so Köppl. So besteht aus Sicht des BMVZ dringender Handlungsbedarf zum Beispiel bei der Schaffung von Gerechtigkeit hinsichtlich der Honorarsituation für MVZ und fachübergreifende Gemeinschaftspraxen. Es gehe dabei nicht darum, mehr Geld zu bekommen, sondern gleiche Vergütung für gleiche Leistung gemäß der niedergelassenen Einzelpraxis zu erhalten. Nach Angaben des BMVZ gab es im Jahr 2016 insgesamt 2.490 Medizinische Versorgungszentren – davon bereits 1.010 in Trägerschaft eines Krankenhauses. Für ein standardisiertes Controlling plädierten die Referenten der DVKC-Session „Krankenhaus Controlling 4.0“. „Wir sind dabei ein einheitliches Controllingsystem und eine verbesserte Qualifizierung der Mitarbeiter im Controlling umzusetzen, um eine wirtschaftliche und qualitative Steigerung in den Krankenhäusern zu erreichen“, erklärte Prof. Dr. Björn Maier, Vorsitzender des Deutschen Vereins der Krankenhaus Controller (DVKC). Derzeit würden 70 Prozent der Zeit mit dem Sammeln und Aufbereiten von Daten verbracht und nur 30 Prozent mit der Kommunikation der Ergebnisse. „Aufbereitete Zahlen sind wichtig für Führungsentscheidungen“, stellte Prof. Dr. Günter Neubauer, Direktor des Instituts für Gesundheitsökonomie in München, fest. Für eine ursachengerechte Zuordnung von Defiziten und um entsprechend handeln zu können, brauche man vergleichbare Zahlen. Er schlug außerdem vor, das DRG-System für Patienten transparenter zu machen und sie darüber zu informieren, welche Preise hinter den einzelnen medizinischen Leistungen stehen. Der 40. Deutsche Krankenhaustag bietet noch bis zum 16. November Experten und Praktikern im Krankenhauswesen eine interdisziplinäre Plattform, Konzepte und Visionen für das deutsche Krankenhauswesen zu diskutieren. Das ausführliche Kongress-Programm steht unter www.deutscher-krankenhaustag.de als PDF-Datei zum Herunterladen bereit. Der Deutsche Krankenhaustag ist die wichtigste Plattform für die deutschen Krankenhäuser und findet jährlich im Rahmen der MEDICA statt. Die Gesellschaft Deutscher Krankenhaustag mbH (GDK) hat die Aufgabe, den Deutschen Krankenhaustag auszurichten sowie Ausstellungen, Kongresse, Tagungen und Symposien durchzuführen, zu fördern und zu unterstützen. Gesellschafter der GDK sind die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG), der Verband der Leitenden Krankenhausärzte Deutschlands (VLK) und der Verband der Krankenhausdirektoren Deutschlands (VKD). Der Pflegebereich ist durch die Arbeitsgemeinschaft Deutscher Schwesternverbände und Pflegeorganisationen (ADS) und den Deutschen Berufsverband für Pflegeberufe (DBFK) in die Arbeit der GDK eingebunden. Pressemitteilung der Deutschen Krankenhausgesellschaft e.V.

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Digitale Klinik auf dem Vormarsch

Die Digitalisierung ist in den Krankenhäusern breit angekommen. Sie spielt in ihrer ganzen Bandbreite, bei Abläufen, Prozessen, der Patientenakte, aber beispielsweise auch der Telemedizin eine Rolle, erklärte Kongresspräsident Thomas Reumann auf dem Krankenhaus-Träger-Forum. Doch er betonte auch, dass man weitergehen müsse. „Patienten erwarten eine vernetzte Versorgung, deshalb müssen Ideen und Geld investiert werden. Wir erwarten auch, dass durch eine konsequente Anwendung der Digitalisierung Bürokratie vermindert werden kann. Dies kann und wird zur Arbeitsentlastung führen.“ Man müsse nun aber mutige Schritte gehen, um die Digitalisierung tatsächlich für die Krankenhäuser praktikabel nutzbar zu machen. „Die Chancen der Digitalisierung müssen wir nutzen, so Reumann, zugleich Präsident der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG). Prof. Dr. Wolfgang Deiters vom Fraunhofer Institut für Software- und Systemtechnik zeigte den Stellenwert der Digitalisierung auf. „Daten sind das neue Öl. Digitalisierung ist ein Innovationstreiber in allen Bereichen.“ Wichtig sei, so Deiters, dass die Mitarbeiter miteinbezogen würden und ein partizipativer Change-Prozess stattfände. Für Dr. Tobias Müller, Leiter der Stabstelle Digitale Transformation der Rhön Klinikum AG, gestalten sich die Digitalisierungsprojekte in drei Horizonten, die gleichzeitig und gleichwertig zu sehen seien. „Es gibt die Optimierung, die Opportunitäten und die Explorationen. Das heißt, neben der reinen Infrastruktur, der Technik, die vorhanden ist, gibt es die schon in Umsetzung befindlichen Dinge, wie die Telemedizin. Wir müssen uns aber auch gleichzeitig trauen, nach den Sternen zu greifen, weiterzudenken. Robotik und KI seien hier genannt.“ Im zweiten Teil des Trägerforums stand die Qualitätsoffensive im Fokus. Dr. Matthias Gruhl, Amtsleiter Gesundheit in der Behörde für Verbraucherschutz der Freien und Hansestadt Hamburg, betonte, dass die Qualitätsoffensive der letzten Krankenhausreform in den Ländern angekommen sei, allerdings nur soweit die Länder die Dinge umsetzen könnten. „Problematisch ist es da, wo wir von Entscheidungen der Selbstverwaltung abhängig sind.“ Als Beispiel nannte Gruhl die Ausweisung von Zentren. PD Dr. Michael Weber, Vizepräsident des Verbandes der leitenden Krankenhausärzte Deutschlands, äußerte die Sorge, dass die Qualitätsoffensive für ordnungspolitische Eingriffe missbraucht werden könnte. Zielsetzung sei eine drastische Reduktion der Standorte. „Klar ist aber, dass die Bevölkerung und die Politik vor Ort dies nicht als Qualitätsverbesserung, sondern als Angebotsverknappung auffassen wird, so Weber. Für die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) wies der Hauptgeschäftsführer Georg Baumdarauf hin, dass Qualität und Ressourcen zusammen gesehen werden müssten. „Nur Fordern ohne Förden geht nicht. Wir brauchen qualitätsstiftende Ressourcenausstattungen. Die Krankenhäuser werden die Elemente der Qualitätserwartungen am Ende mit den Ressourcen, die sie über die Finanzierung und die Investitionen erhalten, spiegeln“, so Baum. Auch die ENTSCHEIDERFABRIK präsentierte auf dem Deutschen Krankenhaustag unter dem Motto „Unternehmenserfolg durch optimalen IT-Einsatz“ neueste Trends rund um das Großprojekt „Digitale Klinik“. Dr. Josef Düllings, Präsident des Verbandes der Krankenhausdirektoren Deutschlands (VKD), machte deutlich, dass die flächendeckende Digitalisierung ein Kraftakt für die Branche werde, aber enormes Potenzial freisetze und gleichzeitig einen Quantensprung für die Strukturen der Gesundheitsversorgung bedeute. „Wir wollen digital in die Champions League“, sagte der VKD-Präsident. Die Politik habe das inzwischen erkannt. Nun müsse sie den nächsten Schritt tun. Dass die Krankenhäuser diesen Kraftakt angesichts der seit Jahren viel zu niedrigen Regelinvestitionen allein stemmen können, sei eine Illusion. „Wir brauchen daher speziell für diesen Zweck eine Investitionsoffensive aus Bundesmitteln“, so Düllings. Dr. Pierre-Michael Meier, Gründer der ENTSCHEIDERFABRIK und Stv. Sprecher IuiG-Initiativ-Rat, hob die besondere Rolle des so genannten „Entscheider-Events“ hervor – ein Wettbewerb um „die“ fünf Digitalisierungsthemen Deutschlands. „Die Kliniken können zwölf Monate testen, ob Digitalisierungsprojekte einen Nutzen stiftenden Beitrag zum Unternehmenserfolg liefern“, erklärte Meier. So könnten Fehlinvestitionen vermieden werden. Der Entscheiderfabrik gehören mittlerweile 33 fördernde Verbände des Gesundheitswesens und mehr als 100 Industrieunternehmen an. Seit ihrer Gründung 2006 hat sich die Entscheiderfabrik dem Nutzen von IT-Lösungen für die Geschäftsprozesse in Kliniken und anderen Gesundheitsversorgungseinrichtungen verschrieben. Innovation, Nachhaltigkeit und Kommunikation zwischen Unternehmensführung und IT, Dialog zwischen Leistungserbringern, Lösungsanbietern und Beratungsunternehmen sind die wesentlichen Zielsetzungen. Das diesjährige Symposium des Bundesverbandes Deutscher Internisten (BDI) drehte sich um Versorgungsplanung durch Qualitätsvorgaben. Prof. Dr. Hans Martin Hoffmeister, Städtisches Klinikum Solingen, erklärte zum Thema Mindestmengen: „Das sind keine Allheilmittel und nicht mit Qualitätssicherung gleichzusetzen. Sie sollten nicht zur Regulierung bereits ökonomisch regulierter Krankenhausmärkte eingesetzt werden.“ Für Dr. Thilo Grüning, DKG-Geschäftsführer des Dezernats Qualitätssicherung, Transplantationsmedizin und Psychiatrie, ist es wichtig, dass man die Qualitätsförderung und nicht nur die Sanktionen im Auge behält. Es gelte, positive Wirkung zu erreichen und negative Wirkung vermeiden. „Das Leistungsverbot ist nur die Ultima Ratio.“ Dr. Andreas Gassen, Vorstandsvorsitzender der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) beleuchtete das Thema aus Sicht der niedergelassenen Ärzte: „Ich bin mir nicht sicher, ob sich die Länder bei der Krankenhausplanung wirklich bewegen werden. Der große Wurf wird auch diesmal nicht gelingen.“ Gute Qualität, so Gassen, müsse bezahlt werden. Der 40. Deutsche Krankenhaustag bietet bis zum 16. November 2017 Experten und Praktikern im Krankenhauswesen eine interdisziplinäre Plattform, Konzepte und Visionen für das deutsche Krankenhauswesen zu diskutieren. Das ausführliche Kongress-Programm steht unter www.deutscher-krankenhaustag.de als PDF-Datei zum Herunterladen bereit. Der Deutsche Krankenhaustag ist die wichtigste Plattform für die deutschen Krankenhäuser und findet jährlich im Rahmen der MEDICA statt. Die Gesellschaft Deutscher Krankenhaustag mbH (GDK) hat die Aufgabe, den Deutschen Krankenhaustag auszurichten sowie Ausstellungen, Kongresse, Tagungen und Symposien durchzuführen, zu fördern und zu unterstützen. Gesellschafter der GDK sind die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG), der Verband der Leitenden Krankenhausärzte Deutschlands (VLK) und der Verband der Krankenhausdirektoren Deutschlands (VKD). Der Pflegebereich ist durch die Arbeitsgemeinschaft Deutscher Schwesternverbände und Pflegeorganisationen (ADS) und den Deutschen Berufsverband für Pflegeberufe (DBFK) in die Arbeit der GDK eingebunden. Pressemitteilung der Deutschen Krankenhausgesellschaft e.V.

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Im Krankenhaus fast verhungert

Angenommen, Dir oder einem Angehörigen geht es so schlecht, dass er oder sie ins Spital muss. Dort wird man dann untersucht und gesundheitlich umsorgt oder zumindest im Auge behalten. Sollte man…

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40. Deutscher Krankenhaustag im Rahmen der MEDICA – Krankenhäuser in einer neuen Zeit

„Eine neue Regierung stellt auch die Krankenhäuser vor neue Aufgaben. Und ein Viererbündnis in einer neuen Farbkonstellation wird sicherlich für die kommenden Jahre eine besondere Herausforderung“, erklärte Georg Baum, Geschäftsführer der Gesellschaft Deutscher Krankenhaustag (GDK) bei der Vorstellung des aktuellen Kongressprogramms in Düsseldorf. „Der 40. Deutsche Krankenhaustag bietet eine gute Gelegenheit, die strategischen Fragen für die kommenden vier Jahre zu stellen und zu diskutieren. Für uns ist klar, dass diese neue Zeit vor allen Dingen durch den Fachkräftemangel geprägt sein wird. Erfolg oder Misserfolg der Politik in den kommenden Jahren wird sich auch daran messen lassen, ob man Antworten auf den Fachkräftemangel in der Pflege findet. Dazu gehören auch Fragen, wie durch Entbürokratisierung und beispielsweise bauliche Maßnahmen und Modernisierungen das Arbeitsfeld Krankenhaus attraktiver und moderner zu gestalten ist“, so Baum. Insbesondere das Thema Digitalisierung stelle für die Krankenhäuser ein ganz wesentliches Zukunftsfeld dar. „Doch auch der Politik muss klar sein, dass diese Mammutaufgabe nicht ohne Finanzmittel zu schultern sein wird. Wir brauchen ein Sonderprogramm Digitalisierung, um die Krankenhäuser hier zukunftsfähig zu machen. Und wir müssen die Chancen umfassend nutzen, von der elektronischen Fallakte bis hin zur Frage, ob Smartphones und Tablets sinnvolle Instrumente sein können, um Pflegekräfte zu entlasten“, erklärte Baum, der auch Hauptgeschäftsführer der Deutschen Krankenhausgesellschaft ist. Zudem forderte er, dass für die Betriebskosten ein Digitalisierungszuschlag von Nöten sei. Dies alles werde auf dem Krankenhaustag Thema sein. Mit dem Titel „Krankenhäuser in einer neuen Zeit“ steht der Deutsche Krankenhaustag, der im Rahmen der weltweit größten Medizintechnik Messe Medica vom 13. bis 16. November 2017 in Düsseldorf stattfindet, ganz im Zeichen des politischen, digitalen und auch wirtschaftlichen Umbruchs. In zahlreichen unterschiedlichen Foren und Veranstaltungen werden Themen wie Qualität, Controlling und Patientenorientierung praxisnah diskutiert. Zentrale Veranstaltung des Deutschen Krankenhaustages ist das DRG-Forum am ersten Kongresstag. Die Entwicklung des DRG-Katalogs und des Entgeltsystems in der Psychiatrie (PEPP) aus Sicht von Krankenhäusern, Kostenträgern und Ministerium werden von Fachleuten diskutiert. Im BDI-Symposium dreht sich alles um die Frage der Versorgungsplanung durch Qualitätsvorgaben – und dies sowohl im stationären als auch im ambulanten Bereich. Der Frage, welche Bedeutung und Rolle Patientenfürsprecher und der Dialog mit Patientinnen und Patienten im Alltag haben, stellt sich die Fachtagung des Bundesverbandes der Patientenfürsprecher in Krankenhäusern. Im Rahmen des 40. Deutschen Krankenhaustages findet wieder der Europäische Krankenhauskongress statt. Mittlerweile zum vierten Mal treffen sich Vertreter aus den europäischen Mitgliedstaaten zur European Hospital Conference am 16. November 2017. Dabei debattieren Experten aus unterschiedlichen Ländern der Europäischen Union zum Oberthema „Chancen und Risiken von E-Health“. Der Deutsche Krankenhaustag ist die wichtigste Plattform für die deutschen Krankenhäuser und findet jährlich im Rahmen der MEDICA statt. Die Gesellschaft Deutscher Krankenhaustag mbH (GDK) hat die Aufgabe, den Deutschen Krankenhaustag auszurichten sowie Ausstellungen, Kongresse, Tagungen und Symposien durchzuführen, zu fördern und zu unterstützen. Gesellschafter der GDK sind die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG), der Verband der Leitenden Krankenhausärzte Deutschlands (VLK) und der Verband der Krankenhausdirektoren Deutschlands (VKD). Der Pflegebereich ist durch die Arbeitsgemeinschaft Deutscher Schwesternverbände und Pflegeorganisationen (ADS) und den Deutschen Berufsverband für Pflegeberufe (DBFK) in die Arbeit der GDK eingebunden. Weitere Informationen finden Sie im Kongressprogramm unter www.deutscher-krankenhaustag.de. Pressemitteilung der Deutschen Krankenhausgesellschaft e.V.

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DKG: Flächendeckende Versorgung durch Krankenhäuser ist besonderes sozialpolitisches Ziel

Zu den Äußerungen des Vorsitzenden des Sachverständigenrates, Prof. Gerlach, Hausarzt, dass ein Viertel der deutschen Krankenhäuser geschlossen werden können, ohne dass sich die Qualität verschlechtere, erklärt der Hauptgeschäftsführer der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG), Georg Baum: „Grundsätzlich ist zu begrüßen, dass kompetente Hausärzte in Deutschland sich Gedanken darüber machen, wie die Beteiligung der ambulanten Medizin an der Versorgung kranker und schwerstkranker Menschen verbessert werden kann. Wenn jedoch ein Viertel der Krankenhäuser geschlossen würde, entstünde ein Behandlungsnotstand allererster Ordnung in Deutschland. In nahezu allen Regionen des Landes haben inzwischen Bürger Probleme beim Zugang zu medizinischer Versorgung. Selbst in Großstädten wie Berlin gibt es Probleme, Geburtsabteilungen in Krankenhäusern zu finden, die freie Aufnahmekapazitäten haben. Zu Recht wird in der aktuellen politischen Diskussion der Stellenwert einer ausreichenden, guten und flächendeckenden Versorgung durch Krankenhäuser als besonderes sozialpolitisches Ziel hervorgehoben. Die Schließung von Kliniken bei steigenden medizinischem Versorgungsbedarf der Bevölkerung kann auch keinen Beitrag zur Lösung der Pflegepersonalproblematik leisten.“ Pressemitteilung der Deutschen Krankenhausgesellschaft e.V.

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