DKG: Studie ohne wissenschaftlichen Anspruch

Zu dem Ergebnis einer Bremer Studie über unnötige Krankenhauseingriffe erklärt der Hauptgeschäftsführer der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG), Georg Baum: „Wenn als Ergebnis einer Befragung von 60 Ärzten und Geschäftsführern aus Krankenhäusern abgeleitet wird, dass in deutschen Krankenhäusern „nicht selten“ aus rein wirtschaftlichen Gründen operiert wird, kann dies nicht ansatzweise als validierte oder gar wissenschaftliche Feststellung ernst genommen werden. Der Beitrag der Herren Wehkamp und Naegler hat offensichtlich das Ziel, öffentliche Aufmerksamkeit um jeden Preis zu erreichen. Die Aneinanderreihung von Behauptungen, die durch ständige Wiederholung und scheinwissenschaftliche Umfragen nicht wahrheitsgehaltiger werden, hält die Konfrontation mit der Realität nicht Stand. In den fast 2.000 deutschen Krankenhäusern arbeiten mehrere Tausend Krankenhausgeschäftsführer sowie 10.000 Chef- und 40.000 Oberärzte in leitenden Funktionen, insgesamt 180.000 Ärzte. Behandelt werden ca. 20 Millionen Patienten stationär und ca. 20 Millionen Patienten ambulant. Die von der Bundesregierung initiierte und im Jahr 2014 veröffentlichte Studie zur Ermittlung möglicher medizinisch nicht notwendiger Behandlungen mit umfassenden Datenanalysen konnte Behauptungen, es gäbe massenhaft medizinisch nicht notwendige Leistungen, in keinster Weise bestätigen. Richtig ist, dass die Medizin für Krankheitsbilder unterschiedliche Behandlungsmöglichkeiten bietet. Richtig ist auch, dass mögliche Erkrankungen durch Krankenhausaufenthalte abgeklärt werden müssen. Wenn die Autoren dieser windigen Studie nun zu dem Ergebnis kommen, dass „nicht selten aus rein wirtschaftlichen Gründen operiert“ wird und dass viele unnötige Behandlungen in Krankenhäusern stattfinden, kann darauf nur mit der Sorge geantwortet werden, dass immer mehr scheinbar wissenschaftliche Behauptungen von der Öffentlichkeit überhaupt in dieser Form wahrgenommen werden.“ Pressemitteilung der Deutschen Krankenhausgesellschaft e.V.

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Pflege muss gestärkt werden – Tariflöhne sind als wirtschaftlich anzuerkennen

„Die Krankenhäuser begrüßen, dass Verbesserungen in der Pflege als eine hervorgehobene Aufgabe in den Koalitionsgesprächen gesehen werden. Dabei muss es vor allen Dingen darum gehen, dem sich verstärkenden Fachkräftemangel im Bereich der Pflege entgegenzuwirken und die Attraktivität der Pflegeberufe weiter zu stärken“, erklärte Georg Baum, Hauptgeschäftsführer der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG). Aus Sicht der DKG müssen fünf prioritäre Handlungsfelder zur Verbesserung in der Pflege abgearbeitet werden: –  Für die Krankenhäuser als bedeutendsten Ausbilder im Bereich der Pflege mit rund 90.000 Ausbildungsplätzen ist es von größter Bedeutung, dass alles getan wird, was die Ausbildungsleistungen der Krankenhäuser stärkt. Ein wesentliches Hemmnis ist der sogenannte Anrechnungsschlüssel, der dazu führt, dass je 9,5 Auszubildende den ausbildenden Kliniken eine Vollzeitstelle „gekürzt“ wird. „Damit werden ausbildende Kliniken in übergebührlicher Weise belastet. Angesichts des hohen Anteils der Ausbildungsleistungen insbesondere des theoretischen Unterrichts ist der seit Jahrzehnten bestehende, veraltete Anrechnungsschlüssel gänzlich zu streichen“, so Baum. –  Die Förderung des Personalaufbaus und der Attraktivität des Berufes kann nur gelingen, wenn die tariflichen Personalkosten der Krankenhäuser über die Vergütungsanpassungen für die Leistungen der Krankenhäuser eins zu eins refinanziert werden. Wie in der Pflegeversicherung muss auch in der Krankenversicherung gelten, dass Tariflöhne dem Wirtschaftlichkeitsprinzip entsprechen. –  Die Politik muss sich davor hüten, starre Personalanhaltszahlen vorzugeben. Starre Personalanhaltszahlen in der Pflege widersprechen versorgungsbedarf- und betriebsgerechte Personalbesetzungen, führen zu Personalfehlleitungen und blockieren Weiterentwicklungsmöglichkeiten des Personalmix insbesondere im Hinblick auf den Einsatz von Entlastungspersonal für die ausgebildeten Pflegekräfte. –  Eine wesentliche Aufgabe der neuen Regierung wird es sein, das Anerkennungs- und Zulassungsverfahren für Pflegekräfte aus dem Ausland auf eine neue Grundlage zu stellen. Dies muss unbedingt und umgehend vereinfacht und bundeseinheitlich geregelt werden. –  Eine maßgebliche Entlastung der Pflege im Alltag kann durch konsequenten Abbau der immer weiter ausgewucherten Dokumentationsbürokratie erreicht werden. „Inzwischen gibt es ein krasses Missverhältnis zwischen erforderlicher Leistungsdokumentation auf der einen und absolut ungerechtfertigter Kontrolldokumentation auf der anderen Seite. Es kann nicht länger hingenommen werden, dass täglich drei Stunden wertvolle Pflegeleistungskraft für teilweise überflüssige Dokumentation aufgebracht werden muss“, erklärte Baum. Pressemitteilung der Deutschen Krankenhausgesellschaft e.V.

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Christoph Lohfert Stiftung trauert um ihren Stifter

Dr. Christoph Lohfert, Stifter und Geschäftsführer der gleichnamigen Stiftung, ist am vergangenen Samstag in Hamburg verstorben Professor Heinz Lohmann schreibt dazu: „Dr. Christoph Lohfert hat sich fast sein ganzes Berufsleben dafür eingesetzt, dass der Patient und seine Interessen stärker ins … Read more →

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DKG: Kassen blockieren Spezialisierung durch Zentren

Zur Kündigung der Vereinbarung über die besonderen Aufgaben von spezialisierten Zentren an Krankenhäusern durch den GKV-Spitzenverband und den PKV-Verband erklärt der Hauptgeschäftsführer der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG), Georg Baum: „Die Kündigung dieses mithilfe der Schiedsstelle zustande gekommenen Vertrages steht im krassen Widerspruch zu der von den Krankenkassen immer wieder geforderten Zentralisierung komplexer Krankenhausleistungen. Wieder zeigt sich, dass die Kassen von der eigenen Philosophie abspringen, wenn sie für ihre Konzepte finanzielle Mittel bereitstellen sollen. Wer Spezialisierung will, muss dafür auch Geld in die Hand nehmen. Die Schiedsstellenvereinbarung ist das Ergebnis einer ausgewogenen Kompromissfindung. Die im Gesetz vorgesehenen besonderen Aufgaben für die Zentren sind in der Vereinbarung konkretisiert worden. In keinster Weise gerechtfertigt ist die Behauptung der Kassen, dass die Voraussetzungen für die Anerkennung als Zentren mit der Vereinbarung abgesenkt worden seien. Der überwiegende Teil dieser Konkretisierungen kommt aus dem Forderungskatalog des GKV-Spitzenverbandes. Ohne die Überführung in das neue Konzept werden bestehende Zentren aufgrund der gesetzlichen Vorgaben ab 2018 keine Zuschläge mehr erhalten. Hier droht ein Kahlschlag z. B. auch bei so schwerwiegenden Indikationen wie Brust- oder Darmkrebs. Die Länder fordern wir auf, die Benennung der Krankenhäuser als Zentren unabhängig von der Haltung des GKV-Spitzenverbandes jetzt zügig durchzuführen. An die Krankenkassen vor Ort appellieren wir, die Vereinbarungen mit den Krankenhäusern zu schließen. Den GKV-Spitzenverband fordern wir auf, die Kündigung der Vereinbarung zurückzuziehen.“ Pressemitteilung der Deutschen Krankenhausgesellschaft e.V.

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Entlassmanagement: Zulassungsverfahren der Verordnungssoftware läuft

Ab dem 1. Oktober 2017 sind Krankenhäuser verpflichtet, ein standardisiertes Entlassmanagement für Patienten sicherzustellen. Zu einer der Vorgaben gehört der Einsatz von zertifizierten Softwareprodukten bei der Erstellung von Verordnungen. Aufgrund eines engen Zeitrahmens zur Umsetzung weist die Industrie darauf hin, dass noch nicht alle Softwareprodukte bis zum vorgegebenen Datum zugelassen und implementiert sein könnten. Gemäß der Vereinbarung zum Entlassmanagement nach § 39 Abs. 1a Satz 9 SGB V sind ab dem 1. Oktober 2017 Krankenhäuser verpflichtet, für Patienten nach voll- oder teilstationärem Aufenthalt oder nach Erhalt stationsäquivalenter Leistungen ein Entlassmanagement zu organisieren. In diesem Zusammenhang ist es Krankenhäusern in begrenztem Umfang erlaubt, eine Arbeitsunfähigkeit zu bescheinigen sowie Verordnungen auszustellen. Dabei gelten für die Verordnungen im Krankenhaus – mit marginalen Einschränkungen – dieselben Regelungen wie bei niedergelassenen Ärzten. Vor diesem Hintergrund wurde gemäß der Vereinbarung von der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) am 21. September 2017 das Verfahren zur Zulassung der Verordnungssoftware veröffentlicht. Damit können die zuständigen Anbieter für Krankenhausinformationssysteme nun mit der Zertifizierung der entsprechenden Module beginnen. Dabei stehen sie jedoch großen zeitlichen Herausforderungen gegenüber: „Mit Blick auf den gesetzlichen Zeitrahmen ist das gesamte Vorgehen sehr knapp bemessen. Deshalb möchten wir die Kunden unserer Mitglieder dafür sensibilisieren, dass die zertifizierte Software zum 1. Oktober 2017 gegebenenfalls noch nicht zur Verfügung stehen könnte“, erklärt Sebastian Zilch, Geschäftsführer des Bundesverbandes Gesundheits-IT – bvitg e. V. Davon spricht auch die DKG in ihrem Rundschreiben vom 21. September 2017. Das Ausstellen von Verordnungen sei dabei eine „Kann-Bestimmung“ und man könne problemlos auf eine Zertifizierung der Software warten. Zudem kann übergangsweise an bestehenden Verfahren festgehalten werden oder aber auch auf den neuen Verordungsformularen für das Entlassmanagement händisch eine Verordnung vorgenommen werden, bis die Software zur Verordnungsformularbedruckung seitens der DKG durch eine Prüfziffer hierfür freigegeben wurde. Regresse seitens der Kostenträger sind bei einem Einhalten der Bestimmungen nicht vorgesehen. Pressemitteilung des Bundesverband Gesundheits-IT – bvitg e. V.

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RHÖN-KLINIKUM AG treibt Digitalisierung konsequent voran

Die RHÖN-KLINIKUM AG treibt die Umsetzung ihrer Digitalisierungsstrategie weiter voran und geht eine neue Zusammenarbeit mit einer Tochter der börsennotierten Fabasoft AG, dem österreichischen Enterprise Search- und Big Data-Anbieter Mindbreeze, ein. Der Klinikkonzern wird von diesem Unternehmen die KI (Künstliche Intelligenz)-basierte Suchmaschinen-Technologie Mindbreeze InSpire einsetzen. Mit dieser, in enger Zusammenarbeit mit der RHÖN-KLINIKUM AG weiter entwickelten Anwendung in Form eines medizinischen Cockpits, kann sich das gesamte medizinische Personal rascher orientieren und wird dadurch entlastet. „Dieser neuartige Zugang zu medizinischer Information soll uns helfen, die steigende Menge an Daten zu strukturieren und danach auswertbar zu machen. Hier zeigt die Digitalisierung einen weiteren konkreten, erlebbaren Nutzen“, so Stephan Holzinger, Vorstandsvorsitzender des Konzerns. Das medizinische Cockpit wird erstmals am neuen Campus Bad Neustadt eingeführt; der Einsatz an den anderen Klinikstandorten des Unternehmens ist angedacht. Mit der Anwendung implementiert das Unternehmen ein intelligentes System zur automatischen Dokumentenverarbeitung. Mit ihm können gezielt aus sehr unterschiedlichen und unstrukturierten medizinischen Dokumenten – wie Arztbriefen, Labor- oder OP-Berichten sowie Radiologiebefunden – für den Arzt relevante Informationen gefiltert und aufbereitet werden. Das System unterstützt durch semantische Analyse, unter Berücksichtigung von medizinischem Wortschatz und Syntax sowie vernetztem Suchen, die Informationsfindung in heterogenen und überwiegend freitextbasierten Patientendokumenten. So können im klinischen Bereich und im Forschungsumfeld bestimmte Muster in Befunden, Krankheiten und Medikation zielsicher erkannt werden, und die Ärzte erhalten einen schnellen Überblick bei umfangreichen Fällen. Alle Patientendokumente und strukturiert vorliegende Patientendaten werden dem Arzt auf einer zentralen Benutzeroberfläche, einem sogenannten medizinischen Cockpit, im zeitlichen Verlauf dargestellt. Die RHÖN-KLINIKUM AG wird darüber hinaus auch mit weiteren Partnern künftig an fortschrittlicheren KI-basierten Systemen arbeiten. Hierfür richtet das Unternehmen eine entsprechende Kooperationsplattform ein, um Lösungen mit messbarem Mehrwert zu entwickeln. „Wir glauben aufgrund des unverändert hohen regulatorischen und budgetären Drucks fest an den Einsatz intelligenter Assistenzsysteme, um noch effizienter zu werden. Das ist die Zukunft – daran führt kein Weg vorbei, sowohl bei administrativen Prozessen wie der Leistungs-dokumentation und -abrechnung, als auch perspektivisch bei der Diagnoseunterstützung. Dementsprechend treiben wir die Digitalisierungsstrategie, in der wir auch Telemedizin und Robotik berücksichtigen, weiter voran. Unsere neue Stabsstelle Digitale Transformation bindet in diesem Prozess das medizinische Personal und weitere Anwender intensiv ein – das ist für die interne Akzeptanz unerlässlich“, sagt Holzinger. Die bisherige Zusammenarbeit mit IBM Watson wird nach Abschluss des Pilotprojekts nicht  weiter fortgeführt. Pressemitteilung der RHÖN-KLINIKUM AG

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GKV-Spitzenverband kündigt Vertrag – Kein Geld für Türschild-Zentren

Der GKV-Spitzenverband hat gemeinsam mit dem Verband der Privaten Krankenversicherung (PKV) den Vertrag zur Finanzierung von Zentren inklusive seiner Anlage gekündigt. Eine entsprechende Information zusammen mit der Aufforderung zur Neuverhandlung ging am Dienstag dieser Woche an den dritten Vertragspartner, die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG). Dieser Schritt war aus Sicht der gesetzlichen Krankenkassen unvermeidbar. Denn der Vertrag zur Zentrenfinanzierung basiert auf Festlegungen der Bundesschiedsstelle, die aus Kassensicht dem eigentlichen Gesetzesauftrag aus dem Krankenhausstrukturgesetz (KHSG) nicht gerecht werden. Ausreichend für eine Finanzierung laut Schiedsstelle ist, dass eine Klinik in der Krankenhausplanung der Länder als Zentrum ausgewiesen wird, ohne dass es weitere strukturierende Elemente gibt. Ein Flickenteppich in der Umsetzung und Streit über die Kriterien je Bundesland sind die Folge. Derzeit gibt es in Deutschland ca. 200 Kliniken, die einen Zuschlag als Zentrum erhalten. Allerdings gibt es keine einheitliche Definition, was als Zentrum gilt. „Die Krankenkassen stehen zu ihrem Wort und wollen die Konzentration von besonderen, versorgungsrelevanten Aufgaben an kompetenter Stelle fördern. Dafür braucht es aber klare Entscheidungskriterien und nicht nur ein Türschild, auf dem Zentrum steht“, so Johann-Magnus v. Stackelberg, stellv. Vorstandsvorsitzender des GKV-Spitzenverbandes. Das KHSG sieht neben dem Vertragsauftrag vor, dass die Übergangsfinanzierung für bestehende Zentren Ende 2017 ausläuft. Damit angesichts der aktuellen Entwicklung kein Versorgungsengpass für Patienten entsteht, fordert der GKV-Spitzenverband die DKG auf, sich gemeinsam gegenüber der Politik für eine Verlängerung der Übergangszeit bis 2018 stark zu machen. So hätte man genug Zeit, bundeseinheitliche Kriterien für besondere Aufgaben zu entwickeln. Zentrenbildung – Worum geht es eigentlich? Mit dem KHSG wollte der Gesetzgeber die heterogene Zentrumslandschaft in Deutschland vereinheitlichen und auf versorgungspolitisch relevante Krankheitsbilder konzentrieren. Versicherte sollten künftig davon profitieren, dass besondere Leistungen von Zentren wie Tumorkonferenzen auch für Patienten anderer Krankenhäuser in allen Bundesländern an kompetenter Stelle der Spitzenmedizin angeboten und finanziert werden. Es sollte zu erkennen sein, dass sich diese Zentren objektiv durch spezielle Aufgaben, eine entsprechende Ausstattung, medizinische Expertise und Fachpersonal von anderen Kliniken unterscheiden. Bis zum KHSG war der Zentrumsbegriff von Bundesländern wie Krankenhäusern recht inflationär und versorgungspolitisch beliebig benutzt worden. Bayern z. B. hielt die Schlaganfallversorgung für zentrumsrelevant. Baden-Württemberg setzte dagegen auf Geriatrie- und Nordrhein-Westfalen wiederum auf Brustkrebszentren. Der Eindruck drängte sich auf, jede medizinische Einrichtung, die etwas auf sich hielt, bezeichnete sich als Zentrum. Versorgungspolitische Begründungen bei den Entscheidungen der Länder zur Zentrenbildung fehlten oft. Als gelungenes Beispiel und künftige Blaupause für die Entscheidung, wann die Bezeichnung Zentrum gerechtfertigt ist, kann die Versorgung von seltenen Erkrankungen gelten. Das Nationale Aktionsbündnis für Menschen mit Seltenen Erkrankungen (NAMSE) hatte bundeseinheitliche Kriterien entwickelt, auf deren Basis die Finanzierung für entsprechende Zentren erfolgt. Hintergrund: Was künftig unter dem Begriff Zentrum zu finanzieren ist, sollten DKG, PKV und GKV-Spitzenverband per Verhandlungen klären, so das KHSG. Dies scheiterte, worauf die Kassenseite Ende 2016 die Bundesschiedsstelle eingeschaltet hatte. Gegen die Entscheidung der Bundesschiedsstelle im Dezember 2016 hatte der GKV-Spitzenverband Anfang 2017 Klage beim Landessozialgericht Berlin-Brandenburg eingereicht. Da die Klage jedoch keine aufschiebende Wirkung hat, ist der festgesetzte Vertrag zunächst gültig. Pressemitteilung des GKV-Spitzenverbandes

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