TK vernetzt elektronische Gesundheitsakte bundesweit mit Krankenhäusern

Weniger als ein halbes Jahr nach Beginn der Entwicklungspartnerschaft für eine elektronische Gesundheitsakte (eGA) zwischen der Techniker Krankenkasse (TK) und IBM Deutschland sind nun auch Krankenhausträger mit an Bord. Die Helios Kliniken, Agaplesion, Vivantes und das Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf haben ihre Kooperation zugesichert. Zudem arbeitet die TK mit dem Universitätsklinikum Heidelberg daran, deren bereits seit 2014 bestehende Patientenakte PEPA mit der eGA zu vernetzen. Ziel der eGA ist, dass Versicherte jederzeit über ihre Gesundheitsdaten verfügen können und die bestmögliche Transparenz zu ihrer medizinischen Versorgung erhalten. Jeder kann frei entscheiden, ob er das Angebot nutzt und wer auf seine Daten zugreifen kann. „Unsere eGA soll eine Versichertenakte werden und davon leben, dass die Daten des Versicherten mit denen anderer Akteure im Gesundheitswesen verbunden werden. Nur so lässt sich das Krankheits-, Diagnose- und Behandlungsgeschehen umfassend abbilden. Mit der bundesweiten Vernetzung der eGA mit großen Krankenhausträgern machen wir nun den ersten wichtigen Schritt in diese Richtung“, erklärt Klaus Rupp, Leiter des TK-Versorgungsmanagements. Die Partner streben zudem an, allgemeingültige Standards für die Einbindung von Diagnose- und Behandlungsdaten in die eGA zu erarbeiten. Die Datensicherheit hat bei dem gesamten Vorhaben eine hohe Priorität: Der Prozess wird entsprechend dem deutschen Datenschutzrecht organisiert und macht den Versicherten zum alleinigen Herrn der gebündelten Daten. In der Konsequenz sollten alle Krankenkassen ihren Versicherten eine geschützte elektronische Akte anbieten müssen, die beim Wechsel der Krankenkasse auch übertragbar ist, damit die Daten nicht verloren gehen und die Vorteile für die Versicherten erhalten bleiben. Dies fordert die TK auch in ihrem gesundheitspolitischen Positionspapier zur Bundestagswahl 2017. Geplant ist, im Laufe des kommenden Jahres mit einer ersten Ausbaustufe der eGA zu starten. Laut einer aktuellen Umfrage der TK findet die Idee der eGA großen Anklang: 40 Prozent der bevölkerungsrepräsentativ Befragten finden sie sehr gut, weitere 48 Prozent gut. Damit bewerten insgesamt neun von zehn Menschen in Deutschland eine elektronische Gesundheitsakte positiv. Diese Einschätzung zieht sich durch alle Bevölkerungsgruppen. Selbst von denen, die der Digitalisierung des Gesundheitswesens eher kritisch gegenüberstehen, befürworten 69 Prozent die Einführung einer eGA. Fast alle Befragten verbinden vor allem eines mit der elektronischen Gesundheitsakte: die Hoffnung, dass Ärzte und Therapeuten künftig besser zusammenarbeiten können. 93 Prozent sehen genau darin die Chancen einer solchen Akte. Mit 88 Prozent sind es beinahe ebenso viele, die darauf hoffen, dass all ihre Gesundheitsdaten in der eGA beisammen und besser nutzbar sein werden. Ein Arzt oder Therapeut könnte sich mit einem Blick in die eGA ein umfassendes Bild seines Patienten verschaffen und auf Anamnesen und Werte früherer behandelnder Ärzte zurückgreifen. Pressemitteilung der Techniker Krankenkasse

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Befragung zeigt große Zufriedenheit mit Geburtskliniken, aber auch deutliche Unterschiede in der Versorgung

Mütter stellen den Geburtskliniken in Deutschland insgesamt ein gutes Zeugnis aus. Die Weiterempfehlungsrate liegt im Schnitt bei 83 Prozent. Aber: Es zeigt sich eine große Spannweite bei der Zufriedenheit. Werdende Eltern sollten bei der Klinikwahl gezielt vergleichen. Die Geburtskliniken in Deutschland leisten nach Wahrnehmung der Frauen, die dort entbunden haben, insgesamt gute Arbeit. Es gibt jedoch deutliche Unterschiede zwi-schen einzelnen Kliniken. Deshalb sollten werdende Eltern bei ihrer Klinikwahl gezielt vergleichen. Das geht aus einer Analyse der Krankenkassen AOK und BARMER sowie der „Weissen Liste“, einem Projekt der Bertelsmann Stiftung, hervor. Grundlage ist die größte Patientenbefragung in Europa: Bislang wurden über 300.000 Mütter angeschrieben, rund 87.500 haben geantwortet. Die Ergebnisse der fortlaufenden Befragung fließen in den Online-Krankenhausvergleich der „Weissen Liste“ sowie in die darauf basierenden Vergleichsportale von AOK und BARMER ein. Höchste Zufriedenheit mit Betreuung durch Hebammen Im Bundesschnitt erreichen die Geburtskliniken eine Weiterempfehlungsrate von 83 Prozent. Mit 89 Prozent wurde der Umgang mit den Neugeborenen am besten bewer-tet. Die zweithöchste Zustimmung (86 Prozent) erfährt die Betreuung durch die Heb-ammen. Mit der ärztlichen Versorgung waren 85 Prozent zufrieden und mit der pflegerischen Betreuung 82 Prozent. Etwas geringer ist die Zufriedenheit mit Organisation und Service (79 Prozent). Der genaue Blick auf einzelne Kliniken zeigt klare Unterschiede: Während zwei von drei Kliniken Zufriedenheitswerte von über 80 Prozent erreichen, fällt rund jede zehnte Klinik unter 75 Prozent. Einzelne Kliniken schneiden besonders schlecht ab und erreichen nur eine Weiterempfehlungsrate von etwa 60 Prozent. Vergleichen und die wirklich passende Geburtsklinik finden „Werdende Mütter haben im Normalfall genug Zeit, verschiedene Geburtskliniken mit-einander zu vergleichen. Neben den Ergebnissen zur Zufriedenheit sollte auch die Zahl der Geburten in einer Klinik ein wichtiges Kriterium für die Entscheidung sein“, betont Martin Litsch, Vorstandsvorsitzender des AOK-Bundesverbandes. „Kliniken, die viele Geburten durchführen, haben in der Regel mehr Erfahrung im Umgang mit komplizierten Situationen.“ In den Vergleichsportalen der beteiligten Partner seien neben den Ergebnissen zur Zufriedenheit auch Fallzahlen und weitere nützliche Informationen zur Ausstattung der Geburtskliniken abrufbar. „Für werdende Mütter ist es immens wichtig, dass sie sich in einer Geburtsklinik gut aufgehoben fühlen und durch Hebammen, Ärzte und Pflegepersonal bestmöglich be-treut werden. Allerdings ist die Suche nach einer geeigneten Klinik oftmals nicht ein-fach“, sagt Dr. Mani Rafii, Vorstandsmitglied bei der BARMER. „Unsere Umfrageergeb-nisse helfen Eltern dabei, sich schnell zu orientieren, da die Kliniken, die besonders gut abschneiden, besser auf die Bedürfnisse der werdenden Mütter eingegangen sind“, so Rafii weiter. Auch Roland Rischer, Geschäftsführer der „Weissen Liste“, schätzt die von Patientinnen wahrgenommene Versorgungsqualität als sehr wichtigen Entscheidungsfaktor ein: „Die Erfahrungen, die Mütter mit Kliniken gemacht haben, in denen sie entbunden haben, sind keinesfalls weiche Entscheidungskriterien. Patientinnen und Patienten haben ein gutes Gespür für das Geschehen in einer Klinik“, sagt Rischer. „Die Befragung von Weisse Liste, AOK und BARMER gibt Müttern, die kurz zuvor Erfahrungen mit Geburtskliniken sammeln konnten, eine Stimme. Auf diese Weise können Schwangere auf der Suche nach der richtigen Klinik von unmittelbarem Erfahrungswissen profitieren“, so Rischer weiter. Portale bieten hilfreichen Überblick Für die Analyse wurden Versicherte von AOK und BARMER wenige Wochen nach ihrem Krankenhausaufenthalt befragt. Bislang liefert die 2014 begonnene Befragung auf der Grundlage eines wissenschaftlich entwickelten Fragebogens Ergebnisse zu 508 der derzeit bundesweit rund 700 vorhandenen Geburtskliniken. Voraussetzung für eine Ergebnisveröffentlichung sind mindestens 50 ausgefüllte Fragebögen pro Geburtsklinik. In den Regionen Rheinland, Rheinland-Pfalz, Saarland und Sachsen-Anhalt wurden bisher nur wenige Versicherte befragt, so dass hier zurzeit nur Ergebnisse einzelner Kliniken freigeschaltet sind. Mütter mit Frühgeborenen wurden nicht befragt und sind nicht Teil der Auswertung. Seit 2011 befragen die Projektpartner Versicherte zu ihren Erfahrungen in Krankenhäusern. Diese Ergebnisse sowie Daten aus den sogenannten Qualitätsberichten der Krankenhäuser fließen in die Portale ein, mit denen Patienten im Internet die Qualität von Kliniken vergleichen können. Die Portale sind unter folgenden Adressen online zugänglich: AOK-Krankenhausnavigator:www.aok.de/krankenhausnavigator BARMER Krankenhausnavi:www.krankenhausnavi.barmer.de Weisse Liste der Bertelsmann Stiftung:www.weisse-liste.de Gemeinsame Pressemitteilung des AOK Bundesverbandes, der BARMER und der Weißen Liste

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Steigende Leistungsbedarfe und steigende Personalbedarfe führen zwangsläufig zu steigenden Finanzierungsbedarfen

Zu den Daten des Statistischen Bundesamts erklärt Georg Baum, Hauptgeschäftsführer der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG): „Die vom Statistischen Bundesamt ausgewiesene Zahl von 277.000 zusätzlichen Behandlungsfällen macht deutlich, dass die Krankenhäuser wachsende Morbiditätslasten zu tragen haben. Die fast 300.000 zusätzlichen Fälle verursachen Behandlungskosten nach kalkulierten Fallpauschalenpreisen von etwa einer Milliarde Euro. Damit ist der Erlöszuwachs, den die Kliniken in Höhe von ca. 2,9 Milliarden in 2016 erzielten, schon zu einem Drittel durch die neuen Fälle aufgebraucht. Auch beim Krankenhauspersonal hat in 2016 ein deutlicher Anstieg stattgefunden. So erhöhte sich im ärztlichen Dienst die Zahl der Vollkräfte um 3.600 und im nichtärztlichen Dienst um rund 22.000 – davon 4.300 Mitarbeiter in der Pflege. Durch diese ca. 26.000 zusätzlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter entstehen rund 1,2 Milliarden Euro mehr Personalkosten. Auch dies zeigt, dass der Großteil der Ausgabenzuwächse der Krankenkassen im Krankenhausbereich für das zusätzliche Personal und die zusätzlichen Leistungsbedarf benötigt wird. Für die Tarifsteigerungen für das Bestandspersonal bleibt dann wenig übrig. Zusammenfassend ist deshalb festzustellen, dass steigender Leistungsbedarf, steigender Personalbedarf und leistungsgerechte Vergütungszuwächse zwangsläufig zu steigenden Finanzierungsbedarfen führen. Dem müssen die Finanzierungsregelungen Rechnung tragen. Des Weiteren ist festzustellen, dass der seit Jahren steigende stationäre Behandlungsbedarf es erforderlich macht, die Frage der Standorte und Kapazitäten von Krankenhäusern klug und behutsam zu diskutieren und die scheinbar einfache Krankenkassenlogik des Streichens und Kürzens um jeden Preis als das zu enttarnen, was sie ist: eine wenig verantwortungsvolle Vorgehensweise in einem Kern der sozialen Daseinsvorsorge.“ Pressemitteilung der Deutschen Krankenhausgesellschaft e.V.

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Corporates lernen von Start-ups und umgekehrt

Know-how-Transfer auf dem 13. GESUNDHEITSWIRTSCHAFTSKONGRESS: „Die Schnellen schlagen künftig die Langsamen‘, heißt es. Deshalb machen Große jetzt auf klein“, stellt Gesundheitsunternehmer Prof. Heinz Lohmann fest. Auf jeden Fall gebe es viele Formen der Annäherung zwischen Corporates und Start-ups. Gerade in … Read more →

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Mehr pflegende Hände ans Krankenbett – 600 Krankenhäuser profitieren von Fördergeldern der Krankenkassen

Insgesamt 600 Krankenhäuser haben im ersten Projektjahr vom Pflegestellen-Förderprogramm profitiert und wollen 1.600 zusätzliche Pflegestellen aufbauen. Finanziert werden diese zusätzlich Pflegenden in den Krankenhäusern durch Gelder der gesetzlichen Krankenkassen. Die Krankenkassen stellten in den ersten zwölf Monaten des Programms 52 Millionen Euro zur Verfügung, wie der aktuelle Projektbericht des GKV-Spitzenverbandes an das Bundesgesundheitsministerium auflistet. Wie gut und vor allem wie nachhaltig das Programm tatsächlich wirkt, bleibt allerdings abzuwarten. Im Bericht heißt es dazu, dass etwa von einem Drittel der anspruchsberechtigten Krankenhäuser bisher nicht bekannt ist, ob die Förderoptionen genutzt werden. Krankenhäuser können die Fördergelder für 2016 auch im Folgejahr abrufen. Ob die Mittel aus dem Förderprogramm sachgerecht verwendet und wirklich zusätzliche Pflegestellen entstanden sind, kann erst nachträglich festgestellt werden. Hierfür müssen die Krankenhäuser den Krankenkassen das Testat eines Jahresabschlussprüfers vorlegen. Für den aktuellen Bericht liegen diese Informationen noch nicht vor. Aussagen zu den tatsächlich geschaffenen zusätzlichen Pflegestellen sind daher erst in den Folgejahren möglich. Hintergrund: Mit dem aktuellen Pflegestellen-Förderprogramm sollen die gesetzlichen Krankenkassen den Aufbau von Pflegestellen in Krankenhäusern unterstützen. Von 2016 bis 2018 können Krankenhäuser damit neue Pflegestellen schaffen und Teilzeitstellen aufstocken. In den drei Förderjahren können Krankenhäuser bis zu 0,15 Prozent ihres Erlösbudgets zusätzlich erhalten, um die Pflege am Krankenbett zu stärken. Insgesamt stehen dafür bis zu 660 Millionen Euro zur Verfügung. Diese zusätzlichen Mittel erhalten die Krankenhäuser über Zuschläge, die sie mit den Krankenkassen vor Ort vereinbaren. Das aktuelle Pflegestellen-Förderprogramm hat einen Vorläufer: Bereits von 2009 bis 2011 hatte der Gesetzgeber die gesetzlichen Krankenkassen verpflichtet, den Aufbau von Pflegestellen in Krankenhäusern finanziell zu unterstützen. Von den ca. 1,1 Mrd. Euro der Kassen profitierten damals 1.100 Krankenhäuser und schufen 15.300 Pflegekräfte. Per Testat belegt sind jedoch nur 13.600 Stellen. Pressemitteilung des GKV-Spitzenverbandes

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Dr. Karl Blum und Gabriele Gumbrich neue Vorstände des Deutschen Krankenhausinstituts (DKI)

Dr. Karl Blum und Gabriele Gumbrich wurden als neue Vorstände des Deutschen Krankenhausinstituts e.V. (DKI) berufen. Sie lösen den bisherigen Vorstand Dr. med. Andreas Weigand ab, der zur KKRN Katholisches Klinikum Ruhrgebiet Nord GmbH wechselt. Weiterhin wird das Institut durch den seit Ende 2015 amtierenden Präsidenten des Kuratoriums des Deutschen Krankenhausinstituts, Wolfgang Pföhler, repräsentiert. Die DKI GmbH, als Tochtergesellschaft des DKI e. V. wird künftig von Gabriele Gumbrich geleitet. Mit Blum und Gumbrich übernehmen zwei langjährige Mitarbeiter die Leitung des DKI e.V. Beide sind seit 1994 für das DKI tätig, Dr. Karl Blum als Leiter des Geschäftsbereichs Forschung und Gabriele Gumbrich als Geschäftsführerin der Deutsches Krankenhausinstitut GmbH und Leiterin des Geschäftsbereichs Qualifikation. Mit der Ernennung von Blum und Gumbrich soll vor allem die Kombination von Expertisen aus der DKI-Forschung und DKI-Beratung verstärkt werden. Gumbrich: „Krankenhäuser, die wir beraten, erhalten nicht nur Unterstützung bei der Analyse und/oder Implementierung ihrer Prozesse, sondern auch bei der Erfolgsmessung ihrer Veränderungsmaßnahmen.“ Neue Wege geht das DKI auch in der Forschung. Blum: „Neben der bewährten Krankenhausforschung für unsere Träger und die Krankenhäuser wollen wir künftig die sektorübergreifende Forschung intensivieren. Zu diesem Zweck setzen wir verstärkt auf Kooperationen mit Projektpartnern und Einrichtungen aus anderen Bereichen.“ Das Deutsche Krankenhaus Institut (DKI) in Düsseldorf ist seit über 60 Jahren eine fest etablierte Größe im deutschen Gesundheitswesen und das einzige Unternehmen der Branche, das Forschungs-, Krankenhausberatungs- und Fortbildungsleistungen aus einer Hand anbietet. Träger des DKI sind die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG), der Verband der leitenden Krankenhausärzte Deutschlands (VLK) und der Verband der Krankenhausdirektoren Deutschlands (VKD). Pressemitteilung der Deutschen Krankenhausgesellschaft e.V.

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Gesundheitspolitische Positionen des BDPK im Wahljahr 2017

Die Mitgliedsunternehmen des BDPK und seine Landesverbände sprechen sich für einen ordnungspolitischen Rahmen aus, der Wettbewerb, Flexibilität und Dynamik in der medizinischen Leistungserbringung weiterhin möglich macht und stärkt. Somit lässt sich auch in Zukunft eine verlässliche, leistungsfähige und bezahlbare Gesundheitsversorgung der bundesdeutschen Bevölkerung in Städten, Landkreisen und Kommunen gewährleisten. Wettbewerb fordert alle an der medizinischen Versorgung Beteiligten heraus, sich um die Erbringung qualitativ hochwertiger medizinischer Leistungen zu bemühen und diese innovativ weiterzuentwickeln. Dringenden Handlungsbedarf für die kommende Legislaturperiode sieht der BDPK in einem umfänglichen Investitionsprogramm für Krankenhäuser und Reha-Kliniken, denn Patienten wie auch Mitarbeiter haben einen Anspruch auf eine moderne Infrastruktur, zukunftsfähige Medizintechnik und die Möglichkeiten von E-Health. Angesichts knapper Ressourcen und einer zunehmend älter und kränker werdenden Bevölkerung arbeiten private Akutkrankenhäuser und Rehabilitationskliniken effizient und stellen eine wohnortnahe medizinische Versorgung der Menschen besonders in strukturschwachen Regionen sicher. Mit der Übernahme unternehmerischer Verantwortung sichern Kliniken in privater Trägerschaft anspruchsvolle Arbeitsplätze in einem wichtigen deutschen Wirtschaftszweig. Das Gesundheitspolitische Positionspapier des BDPK für das Wahljahr 2017 ist unter www.bdpk.de nachzulesen. Pressemitteilung des Bundesverbandes Deutscher Privatkliniken e.V.

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BDPK kritisiert Gesetz zur Einführung von bundeseinheitlich verbindlichen Pflegepersonaluntergrenzen

Der BDPK lehnt die heute im Deutschen Bundestag beschlossene Einführung von bundeseinheitlich verbindlichen Personaluntergrenzen ab, weil sie in den Krankenhäusern nicht rechtssicher anwendbar sind. Krankenhäuser sollen damit verpflichtet werden, mehr Personal einzustellen. „Der Schuss könnte nach hinten losgehen“, sagt Thomas Bublitz, Hauptgeschäftsführer des BDPK anlässlich der heutigen Beratung im Deutschen Bundestag. Der Verband führt dafür folgende Gründe an: •    Es gibt keine wissenschaftlichen Belege für den Zusammenhang zwischen einer höheren Zahl von Pflegekräften und einer für den Patienten messbar besseren Versorgungsqualität. Grundlage für die Gesetzesinitiative ist ein Gutachten, das inhaltlich und methodisch hoch umstritten ist. •    Eine verbindliche Personaluntergrenze birgt die Gefahr, zum unüberwindbaren Standard zu werden. Es ist nicht anzunehmen, dass zukünftig eine bessere Personalausstattung von den Krankenkassen finanziert werden wird. •    Eine politisch gut gemeinte Entlastung der Pflege bringt die Krankenhausverantwortlichen in Haftungsprobleme, wenn sich die Vorgaben nicht erfüllen lassen. Besondere Schwierigkeiten sieht der BDPK für kleinere bedarfsnotwendige Krankenhäuser im ländlichen Raum. Die Schließung von Abteilungen wäre die Konsequenz. Der BDPK plädiert dafür, statt zentraler Mindestvorgaben die notwendige Personalausstattung für eine gute Patientenversorgung vor Ort zu regeln. Nicht jedes Krankenhaus ist mit dem anderen vergleichbar. Wenn die Bundesregierung trotz der vorgetragenen Kritik an der Einführung zentraler Vorgaben festhalten will, sollte zuerst die konkrete Personaluntergrenze beziffert, die Machbarkeit und die Auswirkungen für die Krankenhäuser evaluiert werden, bevor eine gesetzliche Verpflichtung verabschiedet wird. Pressemitteilung des Bundesverbandes Deutscher Privatkliniken e.V.

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Kampf gegen Krankenhausinfektionen: Projekt AHOI präsentiert erste Ergebnisse

Staatssekretär Karl-Josef Laumann, Patientenbeauftragter und Pflegebevollmächtigter der Bundesregierung, fördert seit rund einem Jahr das Projekt „AHOI – Patient im Boot“ der Universitätsmedizin Greifswald. Ziel des Projekts ist es, die Hygieneprävention in den Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen zu verbessern und die Infektion mit multiresistenten Keimen zu verhindern. Erste Ergebnisse werden heute in Berlin von den Projektpartnern vor Abgeordneten und Experten vorgestellt. Staatssekretär Laumann lobt den innovativen Ansatz von AHOI: „Bisher standen beim Kampf für mehr Hygiene vor allem die Mitarbeiter der Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen im Fokus. Mit AHOI werden erstmals auch Patienten, Pflegebedürftige und ihre Angehörigen zu aktiven Partnern bei der Vermeidung von Krankenhausinfektionen. Sie werden zum Beispiel über Hygienestandards aufgeklärt und ermuntert, sich an deren Umsetzung zu beteiligen. Das Personal wiederum erhält spezielle Schulungen, wie Pflegebedürftige und Patienten mit den Hygienemaßnahmen vertraut gemacht werden können. Außerdem lernen die Beschäftigten, wie man konstruktiv mit Rückmeldungen umgeht. Dieser Ansatz ist aus meiner Sicht vielversprechend, um Infektionen mit multiresistenten Erregern zu verhindern und das Personal zu entlasten.“ Infektionen gehören zu den häufigsten Komplikationen medizinischer Behandlungen. Schätzungen zufolge sind in Deutschland jedes Jahr 400.000 bis 600.000 Menschen davon betroffen. Etwa 10.000 bis 15.000 Menschen verlieren dadurch ihr Leben. Infektionen mit multiresistenten Erregern sind dabei besonders schwer behandelbar. „Die Dimension des Problems zeigt, wie wichtig Hygiene und ein effektiver Infektionsschutz sind. Experten gehen davon aus, dass ungefähr ein Drittel der Infektionen bei medizinischen Behandlungen vermeidbar wären. AHOI kann hier einen ganz wichtigen Beitrag leisten, den Menschen viel Leid und Schmerz zu ersparen. Darum unterstütze ich die Projektpartner aus voller Überzeugung“, sagt Staatssekretär Laumann. Pressemitteilung des Bundesministeriums für Gesundheit

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DKG begrüßt Bekenntnis der Koalition zur Förderung der digitalen Infrastruktur in Krankenhäusern

Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) begrüßt, dass die Koalition in ihrem Eckpunktepapier zur Digitalisierung in der Gesundheitswirtschaft die Förderung der digitalen Infrastruktur von Krankenhäusern als zentralen Punkt benannt hat. „Die vorgesehene Förderung ist ein erster Schritt, um unserer Forderung nach einer besseren Finanzierung für die dringend notwendige Digitalisierung gerecht zu werden. Nicht nur Universitätskliniken, alle Krankenhäuser benötigen diese gezielte Förderung, um sich zukunftsfähig und sicher aufzustellen. Dazu hat die DKG ein mehrjähriges Sonderprogramm „Digitales Krankenhaus“ des Bundes in Höhe von einer Milliarde Euro pro Jahr vorgeschlagen“, so Georg Baum, Hauptgeschäftsführer der DKG. Im Eckpunktepapier des BMWi werden Förderungen von Investitionen der Universitätskliniken in die Digitalisierung in Höhe von 500 Millionen Euro vorgeschlagen. „Wir begrüßen ausdrücklich diesen Vorschlag. Die genannte Summe macht aber auch deutlich, welche Dringlichkeit bei der Unterstützung der Investitionen für die Krankenhäuser besteht. Es ist auch zu begrüßen, dass im Eckpunktepapier die Vorreiterrolle der Krankenhäuser hervorgehoben wird, die dann in den ambulanten Bereich ausstrahlen kann. Dies betrifft aber alle Krankenhäuser. Digitalisierung geht uns alle an und die stattfindenden Cyber-Attacken gefährden alle Kliniken. Deshalb bedarf es einer Aufstockung der vorgesehenen Förderung, damit alle Krankenhäuser partizipieren können“, erklärt Baum. Pressemitteilung der Deutschen Krankenhausgesellschaft e.V.

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