Sind Pflegepersonaluntergrenzen wirklich der „Bringer“?

Ein Beitrag von Hedwig François-Kettner, wissenschaftliche Leiterin des Deutschen Pflegekongresses. Mit dem Auftrag der Bundesregierung vom März 2017 an die Selbstverwaltung, bis zum 30. Juni 2018 in Deutschland verbindliche Pflegepersonaluntergrenzen in pflegesensitiven Krankenhausbereichen festzulegen, die am 1. Januar 2019 wirksam werden, dankte Bundesgesundheitsminister Gröhe der Expertenkommission für ihre Arbeit. Im Auftrag an die Selbstverwaltung sind […]

SIQ! und AOK: Gemeinsamer Einsatz für bessere Behandlungsqualität im Krankenhaus

Das Thema „Qualität im Krankenhaus“ steht im Mittelpunkt einer gemeinsamen Tagung der Stiftung Initiative Qualitätskliniken (SIQ!) und des AOK-Bundesverbandes, die am 18. und 19. Mai in Berlin stattfindet. „Es kommt nicht alle Tage vor, dass Krankenhäuser und Krankenkassen gemeinsame Sache machen“, betont Dr. Jens Schick, Geschäftsführer der SIQ!. „Aber beim Thema Qualität ziehen wir im Sinne der Patienten an einem Strang. Gemeinsam verfolgen wir das Anliegen, die Qualität der Versorgung im Krankenhaus für die Patienten zu verbessern und transparenter zu machen.“ Rund 400 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Kliniken und Krankenkassen, aber auch Vertreter von Politik, Wissenschaft, Fachgesellschaften und Patientenorganisationen diskutieren auf dem SIQ! Kongress unter anderem über Verfahren zur Messung der Behandlungsqualität und zur Verbesserung der Patientensicherheit in Kliniken, über Qualitätsmanagement und qualitätsorientierte Vergütung. Ein weiteres Schwerpunktthema ist die Frage, wie die Qualitätsagenda des Krankenhaus-Strukturgesetzes (KHSG) bisher in die Praxis umgesetzt wurde. Der qualitätsbasierte Umbau der Krankenhauslandschaft als erklärtes Ziel des KHSG sei aus Sicht der AOK „noch nicht richtig in Fahrt gekommen“, so Martin Litsch, Vorstandsvorsitzender des AOK-Bundesverbandes, zur Eröffnung des Kongresses. Zwar sei die Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses zu planungsrelevanten Qualitätsindikatoren inzwischen in Kraft getreten. „Das große Manko ist aus unserer Sicht aber die mangelnde Verbindlichkeit. Mehrere Länder haben bereits angekündigt, dass sie die bundesweit gültigen Qualitätsvorgaben nicht umsetzen wollen. So zerfasert dieser Teil der Reform schon, bevor er überhaupt gestartet ist.“ Umso wichtiger seien die Aktivitäten der Marktakteure zur Messung und Verbesserung der Behandlungsqualität im Krankenhaus, betont Litsch. Beim Thema Qualitätsmessung sind die Kliniken der Initiative Qualitätsmedizin (IQM) und der Qualitätskliniken.de GmbH, die sich unter dem Dach der SIQ! zusammengeschlossen haben, ebenso aktiv wie das Wissenschaftliche Institut der AOK (WIdO). So hat das WIdO ein Verfahren zur Qualitätssicherung mit Routinedaten (QSR) entwickelt, das eine Langzeit-Betrachtung von Behandlungsergebnissen bei Patienten ermöglicht – auch nach dem eigentlichen Krankenhaus-Aufenthalt. „Das QSR-Verfahren geht weit über die derzeitigen Möglichkeiten der gesetzlichen Qualitätssicherung hinaus und ist damit einzigartig“, so Martin Litsch. Inzwischen nutzen zahlreiche Kliniken dieses Angebot für ihr Qualitätsmanagement. Das Potenzial von Routinedaten betont auch SIQ!-Geschäftsführer Prof. Ralf Kuhlen: „Diese Daten können uns trotz aller Limitationen wichtige Erkenntnisse für eine bessere Versorgung der Patienten liefern. Sie können zum Beispiel helfen zu erkennen, ob nach bestimmten Eingriffen häufig Komplikationen bei den Patienten auftreten.“  Ein besonders erfolgreicher Ansatz sei die Verbindung von Qualitätsmessung auf Basis von Routinedaten mit der praktischen Erfahrung der behandelnden Ärzte und der Expertise unabhängiger Fachleute in sogenannten Peer-Review-Verfahren. „Durch diese Kombination lässt sich die Qualität der Behandlung nachweislich verbessern, weil aus den Daten ganz konkrete Konsequenzen für die Arbeit der Klinik gezogen werden“, berichtet Kuhlen. Die SIQ! ist die gemeinsame Dachorganisation von Qualitätskliniken.de und der Initiative Qualitätsmedizin (IQM), zwei unabhängigen Organisationen, die sich seit Jahren mit der Messung, Verbesserung und Darstellung von Qualität in deutschen Kliniken beschäftigen. Der SIQ! gehören über die beiden Mitgliedsorganisationen IQM und Qualitätskliniken.de mehr als 650 Krankenhäuser und Rehakliniken aus Deutschland und der Schweiz an. Der SIQ! Kongress wird heute mit einem Grußwort von Bundesminister Hermann Gröhe eröffnet und schließt morgen mit einer Podiumsdiskussion zum aktuellen Stand der Umsetzung des Krankenhaus-Strukturgesetzes. Nähere Informationen zum Kongress und zum Programm gibt es unter www.siq-kongress.de und unter www.aok-bv.de. Pressemitteilung des AOK Bundesverbandes

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BDPK lehnt Pflegepersonaluntergrenzen in pflegesensitiven Krankenhausbereichen ab

Der BDPK lehnt die Einführung von bundeseinheitlich verbindlichen Personaluntergrenzen ab, weil sie in den Krankenhäusern nicht rechtssicher anwendbar sind. Deutlich wird dies an der Formulierung in § 137i Abs. 1 SGB V des Gesetzentwurfs, wonach Personalverlagerungseffekte aus anderen Krankenhausbereichen zu vermeiden sind. Ein solches Organisationsverständnis von Krankenhausabteilungen mit unverrückbarer Personalstruktur geht an der Praxis abteilungsübergreifender Einsatzplanung des Personals vorbei. Folglich müssten bspw. Betten bei Erkrankung von Mitarbeitern in einer Abteilung geschlossen werden, während das Personal in einer anderen, nicht voll belegten Abteilung, nicht ausgelastet wäre. Zudem lässt sich der Bedarf an pflegerischem Personal nicht zentral für alle Krankenhäuser definieren, betont Thomas Bublitz, Hauptgeschäftsführer des BDPK. „Nicht jedes Krankenhaus ist mit dem anderen vergleichbar. Unterschiede in der Patientenstruktur, Organisation und Ausstattung stellen fixe Personalmindestzahlen infrage. Jede Klinik hat heute bereits für sich Personaluntergrenzen definiert, die auf die jeweiligen Besonderheiten abgestimmt sind.“ Der BDPK appelliert an die Gesundheitspolitiker dringend vorab die Bereiche, in denen Personaluntergrenzen wirken sollen, festzulegen. Zudem sind Umsetzung und Praxistauglichkeit zu evaluieren. Erst anschließend kann mit gesicherter Erkenntnis über eine gesetzliche Verankerung entschieden werden. Pressemitteilung  des Bundesverbandes Deutscher Privatkliniken e.V.

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Wechsel in der Führungsspitze der Stiftung Initiative Qualitätskliniken (SIQ!)

Die Stiftung Initiative Qualitätsklinken – Dachorganisation der Initiative Qualitätsmedizin (IQM) und Qualitätskliniken.de (4QD) – arbeitet ab sofort unter veränderter Führungsspitze. Dr. Jens Schick ist von nun an als neuer Geschäftsführer zusammen mit Prof. Dr. med. Ralf Kuhlen in der SIQ!-Doppelspitze tätig. Schick ist Mitglied des Vorstandes der Sana-Kliniken AG und übernimmt seine neue Aufgabe von Dr. Michael Philippi (vormals Vorstandsvorsitzender der Sana- Kliniken AG). „Ich freue mich sehr auf diese neue Aufgabe und die damit verbundene Herausforderung. Ich bin überzeugt, dass wir die SIQ!-Erfolgsgeschichte weiterschreiben werden und gemeinsam mit allen beteiligten Akteuren die Messung, Verbesserung und Darstellung von Qualität in deutschen Kliniken weiter vorantreiben werden“, betont Dr. Jens Schick anlässlich der Übernahme seiner neuen Funktion. Prof. Kuhlen freut sich auf die künftige Zusammenarbeit mit Dr. Jens Schick und betont: „Mit ihm haben wir für die Geschäftsführung der SIQ! einen überaus erfahrenen Kollegen mit herausragenden Kenntnissen der Strukturen und Prozesse im Bereich der Krankenhausversorgung gewinnen können.“ Die SIQ! ist die gemeinsame Dachorganisation von Qualitätskliniken.de und der Initiative Qualitätsmedizin (IQM), zwei unabhängigen Organisationen, die sich seit Jahren mit der Messung, Verbesserung und Darstellung von Qualität in deutschen Kliniken beschäftigen. Der SIQ! gehören über die beiden Mitgliedsorganisationen IQM und Qualitätskliniken.de mehr als 450 deutsche Krankenhäuser in öffentlicher, kirchlicher, universitärer und privater Trägerschaft an, in denen jährlich insgesamt rund 6,5 Millionen Patienten behandelt werden. Gemeinsame Pressemitteilung der Initiative Qualitätsmedizin e.V. (IQM) und der 4QD – Qualitätskliniken.de GmbH

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Notfallversorgung bedarf funktionierendes Patientensteuerungssystem

Zum Aufruf des Vorstandsvorsitzenden der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), Dr. Andreas Gassen, zum Dialog über eine besser abgestimmte Notfallversorgung erklärt der Hauptgeschäftsführer der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG), Georg Baum, heute in Berlin: „Wir nehmen gerne den Ruf nach einer besseren Abstimmung und Zusammenarbeit auf. Denn gemeinsam ist in der Tat zu klären, warum trotz geöffneter Praxen und damit während der Sprechstundenzeiten gemäß einer Umfrage in den hessischen Krankenhäusern ca. ein Drittel der Patienten von niedergelassenen Ärzten in die Notfallambulanzen der Krankenhäuser verwiesen werden. Hier zeigt sich, dass ein funktionierendes Patientensteuerungssystem dringend erforderlich ist. Die Krankenhäuser weisen den Vorwurf zurück, dass sie undifferenziert und unbegründet nach immer mehr Geld rufen würden. Vielmehr fordern die Kliniken berechtigt aufwands- und kostengerechte Vergütungssätze für die von ihnen erbrachten ambulanten Notfallleistungen. Die seit dem 1. April geltende Abklärungspauschale von 4,74 Euro für die verwaltungsmäßige Erfassung und ärztliche Abklärung von Patienten in den Notfallambulanzen ist dies mit Sicherheit nicht. Würden die Patienten, wie es der Sicherstellungsauftrag vorsieht, von den niedergelassenen Ärzten behandelt werden, wäre die Belastung der Gesamtvergütung der niedergelassenen Ärzte deutlich höher. Es kommt der Verdacht auf, dass den Kliniken Behandlungskosten aufgebürdet werden, um die KV-Budgets zu schonen. Die 4,74 Euro verstärken diesen Fehlanreiz. Als Zeichen einer wirklich konstruktiv gemeinten Dialogbereitschaft fordern wir die KBV auf, den Bewertungsausschuss einzuberufen und den Beschluss über die 4,74 Euro umgehend zu korrigieren.“ Pressemitteilung der Deutschen Krankenhausgesellschaft e.V.

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Chancen der grenzüberschreitenden Gesundheitsversorgung – Risiken der Kostenübernahmen

„Der Europatag ist ein guter Anlass, sich die positiven Auswirkungen der grenzüberschreitenden Gesundheitsversorgung einmal mehr vor Augen zu führen. Durch die EU-Patientenrechte-Richtlinie haben die Bürger der EU bei geplanten Krankenhausbehandlungen grenzüberschreitende Wahlfreiheit. Dies ist gerade in den grenznahen Regionen von großer versorgungspolitischer Bedeutung. Die positive Bedeutung der EU-weiten Zusammenarbeit zeige sich zudem an den Europäischen Referenznetzwerken. Diese grenzüberschreitende Zusammenarbeit ist für die Forschung bei „seltenen Erkrankungen“ von fundamentaler Bedeutung. Für Menschen, die von „seltenen Krankheiten“ betroffen sind, ist diese Bündelung des Wissens oftmals die einzige Chance adäquaten Zugang zur Behandlung oder überhaupt zur Diagnose ihrer seltenen und hochkomplexen Erkrankungen zu erhalten“, erklärte Georg Baum, Hauptgeschäftsführer der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG). Es gibt 24 Referenznetzwerke, von denen fünf aus Deutschland koordiniert werden. Insgesamt beteiligen sich über 900 Einrichtungen (Abteilungen und Krankenhäuser), alleine aus Deutschland sind es 121 Abteilungen/Institute von 58 Trägern. Die erste Kooperationsphase ist auf fünf Jahre angelegt. Es gibt aber auch nach wie vor unbefriedigende Entwicklungen der EU-weiten Gesundheitsversorgung. Obwohl seit Jahren installiert, funktioniert die Erstattung der Behandlungskosten gerade bei nicht geplanten Behandlungen, insbesondere bei Notfällen, durch die EU-Länder in vielen Fällen nur unbefriedigend. Die Deutsche Verbindungsstelle Krankenversicherung Ausland (DVKA) der GKV hat mehr als 1 Milliarde Euro Außenstände, weil die Herkunftsstaaten bzw. deren Sozialversicherungssysteme säumig sind bzw. Zahlungen verweigern. Hier müssten viel konsequenter Vertragsverletzungsverfahren durch die EU-Kommission geltend gemacht werden. Auch viele Krankenhäuser haben Inkassoprobleme bei ausländischen Patienten. Pro Jahr gibt es Zahlungsausfälle von ca. 50 Millionen Euro“, so Baum. PPressemitteilung der Deutschen Krankenhausgesellschaft e.V.

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Geburtshilfe braucht ausreichende Finanzierung

Die Arbeit von Hebammen ist unersetzlich und unverzichtbar. Fakt ist aber auch, dass für eine flächendeckende Versorgung mehr Personal nötig ist, jedoch immer weniger Hebammen in der Geburtshilfe arbeiten. Die Zahl der Krankenhäuser mit Entbindungsabteilungen hat sich seit 2004 von 952 auf 709 reduziert. „Trotz dieser hohen Zahl an Schließungen sind weiter viele Abteilungen aufgrund der unzureichenden Finanzierung gefährdet“, erklärt Georg Baum, Hauptgeschäftsführer der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG). „Verantwortlich dafür ist die Kalkulationsmethodik für die Fallpauschale. Kostendeckungen können nur bei Fallzahlen erreicht werden, die viele Krankenhäuser, die für die Sicherstellung gebraucht werden, nicht haben. Das sollte durch den Sicherstellungszuschlag geheilt werden, ist aber von der Mehrheit im Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) in die Wirkungslosigkeit geschickt worden“, stellt Baum fest und fordert: „Die Politik muss die Geburtsabteilungen der Krankenhäuser per Gesetz in den Anwendungsbereich der Sicherstellungszuschläge nehmen und die Vorgabe, dass der Sicherstellungszuschlag nur greift, wenn eine Klinik gesamt rote Zahlen schreibt, streichen. Was wir brauchen ist eine Änderung, die auch defizitäre Einzelabteilungen berücksichtigt.“ Pressemitteilung der Deutschen Krankenhausgesellschaft e.V.

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DKG unterstützt „Aktion Saubere Hände“

„Dank unserer vielseitigen und effektiven Bemühungen um eine verbesserte Krankenhaushygiene konnte der Anstieg von Infektionen im Krankenhaus mit multiresistenten Keimen gestoppt werden“, erklärt Georg Baum, Hauptgeschäftsführer der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG), anlässlich des Welttags der Handhygiene am 5. Mai. Patientensicherheit ist in deutschen Krankenhäusern gelebter Alltag. Die DKG hat bisher zahlreiche Maßnahmen initiiert bzw. unterstützt, die dem Patientenschutz dienen. Dazu zählt beispielsweise die bundesweite „Aktion Saubere Hände“ (ASH), die sich für hygienische Händedesinfektion als erwiesenermaßen wirksames Mittel gegen Keime einsetzt. Bis Mitte 2016 haben sich unter anderem 1.062 Krankenhäuser an der Aktion beteiligt. „In puncto Hygiene nehmen die deutschen Krankenhäuser sowohl im nationalen als auch im internationalen Vergleich eine Vorreiterrolle ein“, betont Baum. Ein wichtiger Schritt zur Verbesserung dieser ohnehin hohen Hygienestandards zeigt sich auch in der personellen Ausstattung. So hat sich die Anzahl der Krankenhaushygieniker seit 2010 fast verdoppelt. Bei den Hygienefachkräften in der Pflege konnten bis 2015 binnen drei Jahren eine Steigerung von 23 Prozent erreicht werden. Pressemitteilung der Deutschen Krankenhausgesellschaft e.V.

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Antikorruptionsgesetz verunsichert Kliniken

In der Diskussion um das im Sommer letzten Jahres in Kraft getretene „Gesetz zur Bekämpfung von Korruption im Gesundheitswesen“ hat die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) die nach wie vor bestehenden Unklarheiten kritisiert. „Es besteht eine große Unsicherheit bei den Krankenhäusern und auch bei niedergelassenen Ärzten, wie die neuen Regelungen des Strafgesetzbuches sich auf verschiedene Kooperationsmodelle in der Praxis auswirken“, erklärte DKG-Hauptgeschäftsführer Georg Baum auf der Informations-veranstaltung „Kooperation oder Korruption?“ in Berlin vor rund 200 Besuchern aus dem Krankenhauswesen. Baum betonte, dass die vom Gesetz gewünschten und zum Teil sogar vorgegebenen Kooperationen nicht durch die neuen Straftatbestände konterkariert werden dürften. So sei die Abgrenzung zwischen noch zulässiger Kooperation und möglicherweise schon strafrechtlicher relevanter Korruption für die Kliniken schwer einzuschätzen. Große Unsicherheiten auf Leistungserbringerseite bestünden vor allem bezüglich der Frage, ob bereits eingegangene oder gelebte Verträge mit niedergelassenen Ärzten weiterhin ohne Probleme zulässig seien. Dies betrifft beispielsweise Kooperationen über die Durchführung von stationären und ambulanten Behandlungen (§ 115b SGB V) sowie die Zusammenarbeit im stationären Sektor. „Ohne derartige Kooperationen kommt quasi kein Krankenhaus aus. Es muss daher glasklar sein, was unter Berücksichtigung der Neuregelung im Strafgesetzbuch bei der Eingehung neuer Kooperationen zu beachten ist, um nicht in die Korruptionsfalle zu tappen“, machte der DKG-Hauptgeschäftsführer deutlich. Zwar werde im Gesetz auf den Schutz besonderer Versorgungsverträge explizit hingewiesen. Da aber eine präzise Formulierung fehlt, bestehe bei den Kliniken die Sorge, dass es zu Verdächtigungen kommen könnte. Dies sei kontraproduktiv und das Gegenteil dessen, was sich der Gesetzgeber mit der sektorenübergreifenden Versorgung – als eines der Ziele im Gesundheitswesen – vorgestellt habe. „Die Krankenhäuser sind daher gut beraten, sämtliche ihrer derzeit bestehenden Kooperationen zu überprüfen“, so Baum. Im Rahmen der DKG-Informationsveranstaltung „Kooperation oder Korruption? Zusammenarbeit von Krankenhäusern und externen Leistungserbringern im Lichte der neuen §§ 299a ff. StGB“ beleuchten hochkarätige Experten aus dem Bereich Krankenhaus, Wissenschaft, Strafverfolgung und Strafverteidigung insbesondere den rechtlichen Hintergrund zu den neuen Regelungen und deren Auswirkungen und zeigen Lösungsmöglichkeiten auf. Pressemitteilung der Deutschen Krankenhausgesellschaft e.V.

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Boys Day – der Jungen Zukunftstag 2017: Schüler lernen Berufe im Krankenhaus kennen

Bis zu 10.000 Stellen können in deutschen Krankenhäusern derzeit nicht besetzt werden. Und das, obwohl die Zahl der Pflegekräfte steigt – seit 2007 um neun Prozent. Der Grund dafür ist die fehlende Verfügbarkeit auf dem Arbeitsmarkt. Derzeit arbeiten vor allem Frauen im pflegerischen Bereich. Doch auch für Männer gibt es interessante berufliche Perspektiven im Krankenhaus. Neben der Vielfalt der Tätigkeitsfelder sind beispielsweise die Möglichkeiten zur Weiterbildung und Spezialisierung in den verschiedenen Fachrichtungen sowie die tarifvertraglich gesicherten Vergütungen und Aufstiegsperspektiven attraktiv. Einen aktiven Beitrag, um künftig mehr Männer für Berufe im Krankenhaus zu begeistern, leistet die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG), indem sie sich auch 2017 wieder am morgigen bundesweiten Boys’Day beteiligt. Knapp 300 Kliniken und Krankenhäuser bieten Jungen ab der 5. Klasse fast 3.000 der insgesamt 30.000 bundesweiten Plätze an. Im Rahmen eines Tagespraktikums haben sie die Möglichkeit, Berufe im Krankenhaus kennenzulernen, die sie bei ihrer Berufswahl nicht spontan in Betracht ziehen würden. Ob Krankenpflege, Physiotherapeut oder Angestellter in der Verwaltung, die Möglichkeiten sind vielfältig. Seit 2011 unterstützt die DKG den Boys’Day als Bündnispartner. Das Projekt wird vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend gefördert. Pressemitteilung der Deutschen Krankenhausgesellschaft e.V.

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