Qualitätskliniken.de erweitert Portfolio für Reha-Kliniken in Deutschland

Den rund 1.300 Reha-Kliniken in Deutschland ermöglicht die neue Basis-Mitgliedschaft eine informative Darstellung ihres umfänglichen Leistungsspektrums. Mit der Bereitstellung von Informationen zu Struktur- und Leistungsdaten im Suchportal Qualitätskliniken.de können Reha-Kliniken für Patientinnen und Patienten, Angehörige und Einweisende nun leichter gefunden und passgenau ausgewählt werden. Rehabilitationsklinken mit einer Basis-Mitgliedschaft stellen solche Informationen bereit, wie man sie klassisch aus den Qualitätsberichten von Krankenhäusern kennt. Da diese für die Rehabilitation aber nicht standardisiert und öffentlich verfügbar sind, werden die notwendigen Daten über eine von Qualitätskliniken.de entwickelte Software erhoben und ans Portal übermittelt. Dazu gehören: Adresse, Fachabteilungen, medizinisches und therapeutisches Leistungsspektrum, Diagnosen, Behandlungsschwerpunkte und Ausstattungsmerkmale. Ein Wechsel von der Basis-Mitgliedschaft in den Premiumbereich ist jederzeit möglich. Zusätzlich müssen dafür die Ergebnisse der Qualitätsdimensionen Behandlungsqualität, Patientensicherheit, Patientenzufriedenheit und Organisationsqualität übermittelt werden. Die Kommunikation und damit die Transparenz von Qualitätsdimensionen erfordert von den Reha-Kliniken im ersten Schritt Mehrarbeit und auch Mut. „Die Mitgliedschaft bei Qualitätskliniken.de hat uns sehr geholfen, interne Prozesse anzustoßen und das Qualitätsmanagement nachhaltig zu verbessern. Wir sind stolz, diese Ergebnisse nun auch öffentlich zu zeigen“, so Dr. Stefan Triebel, Chefarzt der Orthopädie, Passauer Wolf Bad Gögging. „Die anfänglichen Kraftanstrengungen und der Aufwand haben sich gelohnt. Sowohl unsere Patientinnen und Patienten als auch die Mitarbeiter unserer Reha-Einrichtung profitieren letztlich davon.“ Das Reha-Portal Qualitätskliniken.de bietet den Nutzern eine Qualitätsbewertung auf der Basis von vier Qualitätsdimensionen. Neben der Behandlungsqualität gibt es die Dimensionen Rehabilitandenzufriedenheit, Rehabilitandensicherheit und Organisationsqualität. Expertinnen und Experten definieren Qualität gut nachvollziehbar und laienverständlich. Patienten, Angehörige und Einweiser können somit leichter eine Klinik finden, die ihren Anforderungen möglichst genau entspricht. Das Wunsch- und Wahlrecht des Patienten wird dadurch unterstützt. Durch die strukturierten Basisdaten über Kliniken, die öffentlich dargestellt werden, wird erstmals Qualität in der Rehabilitation vergleichbar und transparent dargestellt. Knapp 80 Rehabilitationskliniken veröffentlichen ihre Ergebnisse derzeit im Internetportal von Qualitätskliniken.de. Pressemitteilungen von 4QD – Qualitätskliniken.de GmbH

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Krankenhaus: Fehlende Investitionsmittel führen zu Mehrbelastung des Personals

Die von der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) in enger Abstimmung mit den Landeskrankenhausgesellschaften veröffentlichte neu überarbeitete Bestandsaufnahme zur Krankenhausplanung und Investitionsfinanzierung in den Bundesländern 2017 zeigt deutlich, dass die mangelnde Investitionsausstattung durch die Länder die Krankenhäuser in eine problematische Situation bringt. „Die Länder entziehen sich weiterhin ihrer Verantwortung und verweigern damit den Krankenhäusern lebensnotwendige Finanzmittel. Dabei geht es zum einen um den Erhalt der Substanz – es geht aber auch um notwendige Weiterentwicklungen. So können wir die Digitalisierung nicht voranbringen und damit auch keine Entlastung für das Personal durch neue digitale Prozesse herbeiführen. Gleiches gilt auch für baulichen Maßnahmen und die instrumentelle Ausstattung der Kliniken, die wir aufgrund der fehlenden Mittel nicht so verbessern können, wie es notwendig wäre, um das Personal zu entlasten“, erklärte DKG-Hauptgeschäftsführer Georg Baum. In der fortgeschriebenen Bestandsaufnahme wird neben den bundeslandspezifischen Verfahren und Methoden der Krankenhausplanung auch die Entwicklung der Investitionsförderung seit Anfang der 90er Jahre bis zum Jahr 2015 aufgezeigt. Zusammengefasst stellten die Bundesländer im Jahr 2015 ca. 2,8 Milliarden Euro zur Investitionsförderung nach § 9 KHG zur Verfügung. Das Gesamtvolumen der KHG-Mittel auf Bundesebene liegt damit unterhalb des durchschnittlichen Investitionsvolumens der Jahre 1991 bis 2015. Unter Berücksichtigung eines bestandserhaltenden Investitionsbedarfs von mindestens sechs Milliarden Euro (ohne den jährlichen Investitionsbedarf für Universitätsklinika (Lehre und Forschung sowie Ausbildungsstätten) zeigt sich weiterhin eine Investitionslücke von über 100 Prozent – ein absolut beschämender Zustand! Dargestellt werden neben den Rechtsgrundlagen der Krankenhausplanung und Investitionsfinanzierung auch aktuelle Entwicklungen wie z. B. zum Thema planungsrelevante Qualitätsindikatoren. Weitere Übersichten u. a. zu den Regelungen zum Strukturfonds, zur kommunalen Beteiligung an der Investitionsfinanzierung der Krankenhäuser sowie zum Kommunalinvestitionsförderungsfonds zur Unterstützung von Investitionen finanzschwacher Gemeinden und Gemeindeverbände zeigen die unterschiedlichen Entwicklungen in den Bundesländern. Pressemitteilung der Deutschen Krankenhausgesellschaft e.V.

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Auswertung der repräsentativen Langzeitstudie der Ecclesia Gruppe zeigt: Schadenfälle in den Krankenhäusern gleichbleibend niedrig im Promillebereich

Trotz gestiegener Anforderungen ist die Zahl der Schadenfälle in den Krankenhäusern über Jahre hinweg nahezu gleich auf einem extrem niedrigem Niveau geblieben. Wie eine repräsentative Langzeitauswertung der Ecclesia Gruppe zwischen 1996 und 2014 zeigt, wurden bei ca. 330 Millionen Behandlungen im Zeitraum von 19 Jahren rund 116.000 Entschädigungen registriert. Das entspricht einer Quote von 0,36 Promille. „Auffällig ist, dass gerade in der Geburtshilfe die Zahl der Ansprüche und noch deutlicher die Zahl der berechtigten Ansprüche zurückgeht“, erklärt Manfred Klocke, Hauptgeschäftsführer der Ecclesia Gruppe. 70 Prozent der Entschädigungsfälle seien zwischen Geschädigten und Versicherern außergerichtlich vereinbart worden. Die Zahlen machten deutlich, dass die immer wieder behauptete Flut an Behandlungsfehlern nichts mit der Realität zu tun habe. „Wir lernen aus unseren Fehlern und tragen so dazu bei, in Zukunft noch besser zu werden“, stellt Georg Baum, Hauptgeschäftsführer der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG), fest. Auch die Qualitätsberichte der Krankenhäuser attestieren den Kliniken zu 99,9 Prozent gute Qualität und bescheinigen ihnen eine Vorreiterschaft in Sachen Transparenz und Qualität. „Patientensicherheit wird in unseren Krankenhäusern großgeschrieben“, resümiert Baum. Dass die Zahl der Behandlungsfehler seit 1996 trotz deutlich gesteigerten Patientenzahl (von 16,2 auf 19,2 Millionen) kaum gestiegen sei, sei den aktiven Bemühungen der Krankenhäuser um Qualität sowie dem Engagement ihrer Mitarbeiter zu verdanken. „Wir haben ein Qualitätssicherungssystem im Krankenhaus, das international und im Übrigen auch national seinesgleichen sucht“, erklärt er und betont: „Aber Qualität gibt es nicht umsonst, ausreichendes und gutes Personal kostet. Und Qualität braucht Investitionen. Die unzureichende Investitionsmittelbereitstellung durch die Länder ist inzwischen ein zentrales Problem bei der Weiterentwicklung der Qualitätssicherung“, so Baum. Als führender Versicherungsmakler im Gesundheitswesen betreut die Ecclesia Gruppe mehr als 950 Betriebshaftpflichtpolicen deutscher Krankenhäuser bei unterschiedlichen Versicherern. Pressemitteilung der Deutschen Krankenhausgesellschaft e.V.

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Pflege am Bett stärken – Refinanzierung aber auch sichern

Zum Kabinettsbeschluss zur Einführung von Personaluntergrenzen in der Pflege erklärt der Hauptgeschäftsführer der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) Georg Baum: „Die DKG stellt sich der Aufgabe, gemeinsam mit den Krankenkassen in ausgewählten für die Patientensicherheit besonders sensitiven Pflegebereichen Personaluntergrenzen zu entwickeln und wird sich konstruktiv in diesen Prozess einbringen. Die Krankenhäuser haben seit Jahren einen steigenden Bedarf an zusätzlichen Pflegekräften und stellen auch zusätzliche Pflegekräfte ein. Viele Stellen sind aber aufgrund der angespannten Lage auf den Arbeitsmärkten nicht besetzt. Insgesamt ist von 6.000 bis 10.000 freien Stellen in der Pflege auszugehen. Diese arbeitsmarktbedingten Unterbesetzungen und die wirtschaftlich angespannte Lage in vielen Kliniken zwingen seit Jahren zu einer wirtschaftlichen Personalausstattung. Wenn nunmehr vom Gesetzgeber Mindestpersonalbesetzungen in pflegesensitiven Bereichen vorgegeben werden, kann dies als Instrument zur Identifizierung und Steuerung des prioritären Einsatzbedarfs für zusätzliche Pflegekräfte grundsätzlich akzeptiert werden. Der Personaleinsatz in den Krankenhäusern muss aber in der Verantwortung der Krankenhäuser bleiben. Die Krankenhäuser brauchen dafür flexible Rahmenbedingungen, denn der Personalbedarf ist nicht schematisch festlegbar und von vielen Fakten abhängig. Dazu gehören die Schwere und Art der Erkrankungen der Patienten, das Alter der Patienten, der Personalmix und auch die baulichen Bedingungen der Kliniken. Untergrenzen bedürfen Ausnahmeregelungen, um Sondersituationen wie Ausfall durch Krankheiten und vorübergehende Vakanzen berücksichtigen zu können. Von den Krankenhäusern darf nichts Unmögliches verlangt werden. Auf keinen Fall dürfen die Untergrenzen ohne Berücksichtigung von Gründen mit Sanktionen belegt werden. Ein nachhaltiger Personalaufbau erfordert zudem die konsequente Ausfinanzierung der jährlichen Kostensteigerungen für den Personalbestand und die Bereitstellung zusätzlicher Mittel für den durch die Anhaltszahlen bedingten Personalmehrbedarf. Die DKG begrüßt, dass der Gesetzentwurf eine Finanzierungshilfe für die zusätzlichen einzustellenden Pflegekräfte zur Erfüllung der Untergrenzen vorsieht. Weiterhin nicht gewährleistet ist die vollständige Ausfinanzierung der tarifbedingten Kosten der Krankenhäuser. Auch hier sind weitere Reformen notwendig.“ Pressemitteilung der Deutschen Krankenhausgesellschaft e.V.

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Selbstverwaltung einigt sich auf Katalog für Investitionspauschalen in Krankenhäusern für 2017

Im vierten Jahr in Folge haben sich der GKV-Spitzenverband, der Verband der Privaten Krankenversicherung (PKV) und die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) auf einen Katalog von Investitionsbewertungsrelationen geeinigt. Sie zeigen den leistungsbezogenen Investitionsbedarf für die unterschiedlichen Fallpauschalen auf. Erneut wird durch empirisch erhobene Zahlen belegt, dass der bestandserhaltende Investitionsbedarf der Krankenhäuser bundesweit bei sechs Milliarden Euro liegt. Gerade einmal die Hälfte wird derzeit von den Bundesländern gedeckt. Der Katalog der Investitionspauschalen basiert auf Kalkulationen des Instituts für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK). Dabei wird jedem Fall eine sogenannte Investitionsbewertungsrelation zugeordnet. Diese Verhältniswerte stellen den notwendigen Investitionsbedarf eines Krankenhauses dar. Durch diesen Katalog ist es möglich, eine zielgenauere und sachgerechtere Verteilung der Investitionsmittel auf die Krankenhäuser vorzunehmen. Ob das Instrument aber genutzt wird, hängt an der Entscheidung des jeweiligen Bundeslandes. Bisher wenden nur Berlin und Hessen die Investitionsbewertungen an. Zudem entscheiden allein die Bundesländer auch bei Anwendung der Verhältniszahlen über die Höhe des für Investitionen bereitgestellten Finanzvolumens. Hintergrund: Unzureichende Finanzierung der Investitionen Die Finanzierung von Krankenhäusern erfolgt in Deutschland über zwei Säulen. Die gesetzlichen Krankenkassen und die Private Krankenversicherung tragen Betriebskosten, wie z. B. die Kosten für die abgerechneten medizinischen Leistungen und für das Klinikpersonal. Die Bundesländer hingegen zeichnen für die Investitionen verantwortlich. Von zentraler Bedeutung ist deshalb die Höhe der vom jeweiligen Bundesland bereitgestellten Mittel. Auch wenn dies von Land zu Land durchaus unterschiedlich ist, ist in der Gesamtheit festzustellen und zu beklagen, dass nur unzureichend Investitionsmittel zur Verfügung gestellt werden. Auch die letzte Krankenhausreform hat daran leider nichts geändert. Wie groß das Problem bereits ist, zeigt sich besonders deutlich, wenn man die Mittel der Länder in Bezug zu den Ausgaben der Gesetzlichen Krankenversicherung stellt. Entsprachen die Mittel Anfang der 70er Jahre noch 25 Prozent, liegen sie heute bei unter vier Prozent. Insgesamt kommen die Bundesländer ihrer Investitionsverpflichtung nicht nach. Gemeinsame Pressemitteilung des GKV-Spitzenverbandes, des Verbandes der privaten Krankenversicherung und der Deutschen Krankenhausgesellschaft e.V.Einigung

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DKG zur Buchvorstellung „Tatort Krankenhaus“ Krankenhäuser weisen Tötungsvorwürfe zurück

Zu den Behauptungen eines Psychiaters, dass jährlich bis zu 21.000 Patienten in deutschen Krankenhäusern und Heimen getötet würden, erklärt der Präsident der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG), Thomas Reumann: „Dies ist eine unverantwortliche Behauptung, die als völlig unseriös zurückzuweisen ist. Selbst der Autor rudert mittlerweile zurück. In einem Beitrag der „Welt am Sonntag“ stellt er in Frage, ob seine Befragung von den Teilnehmern richtig verstanden wurde. Seine „empirische Schätzung“ unterscheidet offensichtlich nicht zwischen der Begleitung von Sterbenden und Töten. Der palliativmedizinische Ansatz wird hier diskreditiert. Besser als jetzt zu zweifeln, wäre es gewesen, ganz auf ein solch unwissenschaftliches Pamphlet zu verzichten. Natürlich gibt es wirtschaftlichen Druck im Krankenhaus wie in allen sozialen Bereichen. Damit gehen die Krankenhäuser und die Ärzte und Pflegekräfte aber professionell und verantwortungsvoll um. Die Tötungsbehauptung aufgrund wirtschaftlichen Drucks ist eine unverantwortliche Effekthascherei mit gezieltem Schlechtreden zum Verkauf des eigenen Buches auf Kosten von Pflegekräften. Ausgerechnet eine Berufsgruppe wird so unter Generalverdacht gestellt, die sich durch Empathie und die Sorge um das Wohlergehen kranker Menschen jeden Tag verdient macht. Die Mitarbeiter in deutschen Krankenhäusern leisten rund um die Uhr großartige Arbeit – an 24 Stunden täglich/7 Tage die Woche.“ Pressemitteilung der Deutschen Krankenhausgesellschaft e.V.

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Kliniken sind Rückgrat der medizinischen Daseinsvorsorge – Personal ist Dreh- und Angelpunkt

Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) fordert in ihren Positionen zur Bundestagswahl 2017 zukunftsgerichtete rechtliche Rahmenbedingungen für die Krankenhäuser in Deutschland und eine in sich schlüssige ordnungspolitische Orientierung. „Gesundheits- und Krankenhauspolitik und deren Umsetzung in der Praxis müssen widerspruchsfreier werden“, betonte DKG-Präsident Thomas Reumann, der zugleich Landrat des Landkreises Reutlingen ist. „Im Mittelpunkt aller Überlegungen muss die Personalsicherung stehen, denn Personal ist der Schlüssel für alles. Wer eine optimale Versorgung von Patienten haben möchte, und das ist Anspruch der Krankenhäuser, muss dafür das notwendige, gut qualifizierte Personal haben“, erklärte Reumann. Alle Regelungen müssten sich letztlich daran messen lassen, in wie weit sie zur Unterstützung des Personals beitrügen, dies gelte sowohl für die Finanzierung, die Investitionen als auch beispielsweise für die Digitalisierung. „Es geht um den Dreiklang, Personaleinsatz sichern, Rationalisierungsdruck vom Personal nehmen und attraktiv für das Personal bleiben“, so Reumann weiter. „Der öffentlich bekundete Anspruch und die realen Rahmenbedingungen klaffen auseinander.“ Personal von Bürokratie entlasten – Digitalisierung fördern Wenn Politik und Kostenträger mehr Personal und mehr Zeit für die Patienten forderten, dürften die Krankenhäuser nicht mit immer neuer Bürokratie belastet werden. Deshalb fordert die DKG ein bundesweites Programm zum Abbau von bürokratischem Aufwand mit dem Ziel, die Dokumentationslast um 50 Prozent zu reduzieren und den Anteil der Arbeitszeit für Dokumentation und Bürokratie auf maximal 20 Prozent zu begrenzen. „Jede Minute, die unser Personal nicht mit unnötiger Bürokratie vergeuden muss, kommt den Patienten zugute“, so Reumann. Auch würden von Politik und Kostenträger gut qualifizierte und gut entlohnte Arbeitsverhältnisse gefordert, die Mehrkosten von Tarifvereinbarungen aber nicht ausfinanziert. Es würden Entlastungen für die Mitarbeiter durch moderne Arbeitsbedingungen verlangt und höchste Ansprüche an Qualität und Patientensicherheit einschließlich Infektionsprophylaxe gestellt, die dafür erforderlichen Investitionsmittel aber nicht gewährt. Darüber hinaus betonten Bund und Länder Nutzen sowie Chancen der Digitalisierung für die medizinische Versorgung, stellten den Krankenhäusern die dazu erforderlichen Investitionsmittel aber nicht bereit und ließen die Krankenhäuser an der telematischen ambulanten Versorgung nicht teilhaben. „Wer das Thema ernst nimmt, muss ein mehrjähriges Sonderprogramm „Digitales Krankenhaus“ des Bundes in Höhe von einer Milliarde Euro pro Jahr einrichten und zusätzlich über einen Digitalisierungszuschlag in Höhe von zwei Prozent eine nachhaltige Situation schaffen“, machte Reumann deutlich. Pauschale Personalanhaltszahlen falscher Weg Das Instrument allgemeiner Personalanhaltszahlen für die Pflege oder den ärztlichen Dienst lehnte Reumann strikt ab. „Der tatsächliche Personalbedarf hängt maßgeblich von den baulichen Strukturen, der technischen Ausstattung und den Erkrankungen der Patienten vor Ort ab“, so Reumann. Starre bundeseinheitliche Personalvorgaben würden den individuellen Gegebenheiten vor Ort nicht gerecht, stünden einem flexiblen Personaleinsatz, der sich am jeweiligen Versorgungsbedarf orientieren müsse, entgegen und behinderten eine effizientere Arbeitsorganisation und Aufgabenverteilung. Angesichts der Realitäten im Alltag seien Mindestpersonalvorgaben kontraproduktiv: „Fachkräftemangel, kurzfristige Personalausfälle und plötzlich steigender Versorgungsbedarf sind Einflussfaktoren, die in festen Vorgaben nicht abbildbar sind“, erklärte Reumann. Personalanhaltszahlen könnten deshalb nur als Strukturqualitätsmaßnahmen in spezifischen Versorgungsbereichen infrage kommen. Probleme der arbeitsmarktbedingten Verfügbarkeit und objektive Besetzungsunmöglichkeiten dürften nicht zum Ausschluss aus der Versorgung oder zu Haftungsrisiken führen. Ansonsten drohten unkoordinierte Abmeldungen der Kliniken von der Versorgung zu Lasten der Patientinnen und Patienten. Der Bund habe zwar mit der Krankenhausreform wichtige und richtige Weichenstellungen vorgenommen. Das sei ausdrücklich anzuerkennen. „Deutliche Personalkostensteigerungen ohne ausreichende Gegenfinanzierung, völlig unzureichende Investitionsmittelbereitstellung durch die Länder und hohe Defizite in den Notfallambulanzen. Das sind nach wie vor die zentralen Problempunkte“, unterstrich Reumann. An dieser Stelle habe die Reform im Jahr 2016 so gut wie nichts verbessert. „Kosten und Preise kommen nicht zusammen.“ Rund ein Drittel der Krankenhäuser würden sich aber unverändert in einer wirtschaftlich schwierigen Lage befinden, stellte der DKG-Präsident fest. Diese Finanzierungslücke könnten die Krankenhäuser selbst durch intensivste Spar- und Rationalisierungsbemühungen nicht schließen. Denn dies müsste zwangsläufig zulasten der Personalausstattung gehen. Die DKG fordert ein widerspruchsfreies Bekenntnis der Politik zur Personalsicherung in den Kliniken. Versorgung aus einem Guss – Letztverantwortung der Länder Auch im Hinblick auf die ambulante Notfallversorgung in den Kliniken kritisierte Reumann die nach wie vor unzureichende Vergütung. Es sei nicht länger hinnehmbar, dass den Krankenhäusern Verluste von rund einer Milliarde Euro pro Jahr entstünden. Jährlich suchten rund elf Millionen Patienten das Krankenhaus zur ambulanten Notfallbehandlung auf – mit steigender Tendenz. „Ohne die Kliniken wäre die Sicherstellung der ambulanten Notfallversorgung zu jeder Tages- und Nachtzeit nicht mehr zu gewährleisten“, sagte der DKG-Präsident. Die in der letzten Krankenhausreform beabsichtigten Verbesserungen seien bei der Umsetzung durch die Krankenkassen und die Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) abgeblockt oder sogar ins Gegenteil verkehrt worden. In der ambulanten Notfallversorgung sei daher eine sektorenübergreifende, extrabudgetäre Vergütung unabdingbar. Reumann: „Die Vergütung der Notfallleistungen muss direkt zwischen Krankenhaus und Krankenkasse erfolgen, das heißt ohne Einbeziehung der KVen.“ Dort, wo die Krankenhäuser die Versorgung sicherstellen, müssten sie unabhängig von KVen handeln können. Die ambulante Notfallversorgung mache zudem deutlich, dass man dauerhaft eine veränderte Leistungsplanung benötige. „Wir müssen die Letztverantwortung der Länder stärken“, so der DKG-Präsident. Die Länder müssten neben den stationären auch die ambulanten Strukturen aktiv mitgestalten können. Sie brauchten zusätzlich zum bestehenden Recht zur Planung und Steuerung der stationären Krankenhauskapazitäten aktive Mitwirkungsrechte im Rahmen der vertragsärztlichen Versorgungssteuerung. „Insbesondere müssen die Länder das Recht haben, Krankenhäuser dauerhaft zur Teilnahme an der ambulanten Versorgung, einschließlich Notfallversorgung, zu ermächtigen.“ Gemeinsame Selbstverwaltung weiterentwickeln Insgesamt fordert die DKG die politischen Akteure auf, ihrer eigenen Verantwortung besser gerecht zu werden. Wer dauerhaft die Akzeptanz von Beschlüssen der gemeinsamen Selbstverwaltung sichern wolle, dürfe Grundsatzentscheidungen nicht delegieren. „Die Politik muss Weichenstellungen der Daseinsvorsorge selbst bestimmen und darf dies nicht aus der Hand geben“, forderte Re
umann. Deshalb müsste auch die Umsetzung von Aufgaben, die an die Selbstverwaltungspartner delegiert worden sind und die zu wesentlichen Veränderungen der medizinischen Versorgung führen, einer politisch-parlamentarischen Überprüfung unterzogen werden. Reumann: „Wir fordern deshalb Beratungen dieser Umsetzungen des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) im Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestags. Nur so kann dauerhaft Legitimität der Entscheidungen sichergestellt werden. Zudem muss sich die Selbstverwaltung dem Konsensprinzip verpflichten.“ Weiterentwicklung der Finanzierungsinstrumente Auch die Weiterentwicklung der Finanzierungsinstrumente der Betriebskosten sei unabdingbar. „Wir brauchen die vollständige Abbildung der Tarifentwicklung in den Landesbasisfallwerten“, erklärte DKG-Hauptgeschäftsführer Georg Baum. Bis dato seien nur lineare Bestandteile abgebildet, doch auch strukturelle Tarifentwicklungen müssten refinanziert werden. Zudem benötige man flankierende Maßnahmen zum DRG-System. „In Deutschland haben wir ein […]

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Zukunftsorientiertes Qualitätsmanagement – KTQ mit neuem Gesellschafterkreis

Alle Krankenhäuser in Deutschland sind verpflichtet, ein das gesamte Krankenhaus umfassendes Qualitätsmanagementverfahren durchzuführen. Dazu wurde in den 90er Jahren gemeinsam von den Organisationen auf Leistungserbringer- und Kassenseite das Qualitätsmanagementverfahren entwickelt und seit 2001 unter dem Dach einer gemeinsamen Gesellschaft – KTQ GmbH – organisiert. Zum Ende des Jahres treten die Verbände der gesetzlichen Krankenkassen aus dem Kreis der stimmberechtigten Gesellschafter der KTQ aus. Sie waren engagierte Mitinitiatoren der KTQ von Anfang an und werden die Entwicklung der KTQ auch zukünftig in einem wissenschaftlichen Beirat konstruktiv begleiten. Die Bundesärztekammer (BÄK), die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) und der Deutsche Pflegerat (DPR) führen die KTQ in gemeinsamer Trägerschaft weiter und betonen, dass die Zertifizierung nach dem allseits anerkannten und bewährten Verfahren sowie dessen Weiterentwicklung vom Ausscheiden der Krankenkassenverbände unberührt bleibt. Das interne Qualitätsmanagement von Gesundheitseinrichtungen bleibt für die Bundesärztekammer der Dreh- und Angelpunkt für jede Verbesserung der Qualität. KTQ hat dabei die Entwicklung im Qualitätsmanagement immer vorangetrieben. Aus Sicht der Deutschen Krankenhausgesellschaft eröffnen sich durch den Schritt der Kassenseite zudem neue Möglichkeiten für die KTQ. Der Deutsche Pflegerat möchte KTQ so weiterentwickeln, dass Kliniken, Pflegeeinrichtungen und die anderen Gesundheitseinrichtungen noch besser in ihrem internen Qualitätsmanagement unterstützt werden können. Ein gutes Qualitätsmanagement der Kliniken, Pflegedienste und der anderen Einrichtungen des Gesundheitswesens ist für die Träger der KTQ auch weiterhin essentiell. Die von Praktikern entwickelten Modellprojekte und weitere neue Vorhaben gewährleisten, dass die KTQ-Zertifizierung den Gesundheitseinrichtungen auch in Zukunft eine gute Grundlage für hohe Qualität und Effizienz der Krankenhäuser bietet. Hintergrund KTQ: KTQ steht für „Kooperation für Transparenz und Qualität im Gesundheitswesen“. Beim KTQ-Verfahren werden Einrichtungen des Gesundheitswesens rund um die medizinischen, pflegerischen und verwaltungsbezogenen Prozesse im Drei-Jahres-Rhythmus in den Bereichen Patientenorientierung, Mitarbeiterorientierung, Sicherheit- Risikomanagement, Information und Kommunikation, Unternehmensführung und Qualitätsmanagement einer detaillierten Prüfung unterzogen. Träger der KTQ sind die Bundesärztekammer, die Deutsche Krankenhausgesellschaft, der Deutsche Pflegerat und – noch bis zum 31.12.2017 – die Verbände der gesetzlichen Krankenkassen. Pressemitteilung der Deutschen Krankenhausgesellschaft e.V.

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Keine ambulanten Mittel für unzeitgemäße Kliniklandschaft

Jüngste Äußerungen des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) zur „ambulanten Öffnung“ kleiner Krankenhäuser stoßen auf Widerspruch der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) Nordrhein. Das BMG will Kliniken mit weniger als 150 Betten umfassend in die vertragsärztliche Versorgung einbeziehen – und dies unabhängig von der örtlichen ambulanten Versorgungssituation. So äußerte sich jüngst Ulrich Orlowski, der im BMG für die Gesetzliche Krankenversicherung zuständige Abteilungsleiter. „Gerade aus einer sektorenübergreifenden Perspektive ist dies der falsche Ansatz“, sagt Dr. med. Frank Bergmann, Vorstandsvorsitzender der KV Nordrhein. „Offenkundig lässt sich das BMG vor allem von der Sorge um die wirtschaftliche Zukunft kleiner Häuser leiten. Es ist aber nicht Aufgabe der Vertragsärzte, finanziell nicht wirtschaftliche Kliniken durch das Umverteilen vertragsärztlicher Honorare am Leben zu erhalten.“ Vielmehr, so Bergmann, legt der Vorstoß schonungslos die Versäumnisse der Politik offen, nicht längst flächendeckend eine bedarfsgerechte und dabei wirtschaftlich tragfähige Kliniklandschaft etabliert zu haben. Keine Rettungsschirme für überzählige Kliniken Bergmann: „Es kann nicht sein, dass stationäre Überkapazitäten stets mit dem Hinweis auf die Erfordernisse der Sicherstellung perpetuiert werden. Für diese Fälle hat die Politik gerade erst die Sicherstellungszuschläge etabliert. Der weit größere Anteil an kleinen, unrentablen Häusern liegt jedoch in städtischen und verdichteten Räumen. Hier bedarf es ganz sicher keiner von den Vertragsärzten bezahlter Rettungsschirme.“ Wenn das BMG auf die hierzulande geringeren Raten ambulant durchgeführter Operationen verweist – etwa im Vergleich zu Dänemark – so kann nach Meinung Bergmanns die einzige Schlussfolgerung nur darin liegen, die vertragsärztlichen Strukturen finanziell so auszustatten, dass sie das ambulante Versorgungspotenzial in Gänze ausschöpfen können. Pressemitteilung der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrein

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DKG zum Konzept der Politik zu Anhaltszahlen: Konzept für Personalanhaltszahlen muss sich an der Realität messen lassen

In seiner Eröffnungsrede des Frühlingsempfanges der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) erklärt der Präsident Thomas Reumann zu der von der Koalition und den Ländern geplanten Einführung von Anhaltszahlen für die Personalbesetzung in der Pflege: „Die von der Politik nun vorgesehenen Anhaltszahlen gehen weit über den akzeptablen Rahmen hinaus. Dies gilt insbesondere für starre Vorgaben im Nachtdienst. Der Personalbedarf ist nicht schematisch festlegbar. Er ist abhängig von den Erkrankungen der Patienten, dem Alter der Patienten, dem Personalmix und den baulichen Bedingungen in den Häusern. Zudem müssen solche Vorgaben die Alltagsprobleme des Personaleinsatzes, wie Ausfall durch Krankheiten und vorübergehende Vakanzen berücksichtigen. Deshalb dürfen Anhaltszahlen auch nicht mit Sanktionen, wie Schließung von Stationen oder Vergütungskürzungen belegt werden. Zudem ist zu berücksichtigen, dass die Arbeitsmärkte für Pflegekräfte leer gefegt sind. 6.000 bis 10.000 freie Stellen und eine nahezu deutschlandweite Vollbeschäftigung im Bereich der Pflege machen dies deutlich. Objektiv Unmögliches darf von den Krankenhäusern nicht verlangt werden, führt zu nicht tragbaren Haftungskonsequenzen und gefährdet am Ende die Versorgung der Patienten, wenn Klinikabteilungen oder Stationen geschlossen werden müssen. Die im Konzept angesprochen Ausnahmeregelungen werden diesen Anforderungen nicht gerecht. Absolut inakzeptabel ist, dass das Konzept der Politik für den Personalmehrbedarf dieser Anhaltszahlen keinerlei finanzielle Mittel vorsieht. Der Hinweis auf die heute schon eingesetzten Mittel lässt völlig außer Acht, dass der Pflegezuschlag und die Mittel aus dem Pflegeförderprogramm bereits in eingesetztem Personal gebunden sind. Der zusätzliche Personalbedarf muss eins zu eins mit zusätzlichen Mitteln finanziert werden. Das Konzept wäre zudem nur widerspruchsfrei, wenn die Politik sicherstellt, dass die jährlichen Personalkostensteigerungen für den Personalbestand von 1,2 Millionen Beschäftigten über das Vergütungssystem eins zu eins ausfinanziert werden würde. Ansonsten bleibt der Rationalisierungsdruck auf den Personalkosten und damit auf die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unverändert bestehen. Zusammenfassend bleibt festzuhalten: Die Pflegeleistungen in den Krankenhäusern sind Bestandteil einer medizinisch pflegerischen Gesamtteamleistung. Es obliegt den Krankenhäusern in Abhängigkeit vom Versorgungsbedarf die Personalbesetzung festzulegen. Die Kliniken tun dies höchst verantwortungsbewusst. Das zeigt auch die Entwicklung der Zahl von Pflegekräften. Seit 2007 ist diese von 392.896 bis 2015 auf 426.838 gestiegen – ein Anstieg um neun Prozent. Auch wirken die Kliniken an Personalvorgaben in sensiblen Leistungsbereichen, wie sie heute schon bei der Knochenmarkstransplantation oder der Neonatologie durch Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) vorgegeben sind, konstruktiv mit.“ Pressemitteilung der Deutschen Krankenhausgesellschaft

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