Die AOK Baden-Württemberg, der Hausärzteverband im Land sowie MEDI Baden-Württemberg sehen sich in ihrem jahrelangen Engagement für ihr gemeinsames Haus- und Facharztprogramm bestätigt. Wie eine aktuelle repräsentative Befragung des Meinungsforschungsinstituts Kantar TNS zeigt, halten mehr als 93 % der Baden-Württemberger die bestehende Verpflichtung der Krankenkassen zu einer hausarztzentrierten Versorgung (HZV) für sinnvoll. Auch in den übrigen Teilen der Republik sind 87 % der Befragten dieser Meinung. Dort weiß jedoch nur weniger als die Hälfte (41,5 %) überhaupt, dass auch ihre Krankenkasse einen Hausarztvertrag anbietet – in Baden-Württemberg sind es zwei von drei. In einem gemeinsamen Forderungspapier zur Bundestagswahl begründen die Vertragspartner im Südwesten diesen Unterschied damit, dass derzeit außerhalb Baden-Württembergs solche Selektivverträge im Interesse der Versicherten nicht genug ausgeschöpft würden. Im Südwesten dagegen sorge der seit neun Jahren voranschreitende alternative Aufbau der Regelversorgung durch Haus- und Facharztverträge nachweislich für mehr Qualität und Wirtschaftlichkeit. Um den Versorgungswettbewerb zu beleben, hat der Gesetzgeber 2008 alle Krankenkassen verpflichtet, ihren Versicherten Hausarztverträge als Alternative zur Kollektivversorgung anzubieten. Das nutzt insbesondere chronisch kranken und älteren Patienten, die einer intensiven und koordinierten Versorgung bedürfen. Bundesweit nehmen 4,3 Millionen Versicherte an Hausarztverträgen teil, davon über ein Drittel allein bei der AOK Baden-Württemberg. Auch die Monopolkommission beklagt in ihrem Sondergutachten vom März 2017 wettbewerbliche Defizite, weil sich Selektivverträge bundesweit noch nicht durchsetzen konnten. Das vermindere die Effizienz der Krankenversicherung und führe zu unnötigen Kosten für die Beitragszahler. „Das zentralistisch gesteuerte Kollektivvertragssystem besitzt eine Monopolstruktur, die man nicht von innen heraus erneuern kann – dazu braucht es wie in anderen Branchen Konkurrenz von außen”, so Dr. Christopher Hermann, Vorstandsvorsitzender der AOK Baden-Württemberg. „Die neue Bundesregierung sollte dringend klare Signale für echten Versorgungswettbewerb setzen. Die Krankenkassen müssen durch die richtigen Anreize nachhaltig dafür interessiert werden, selektivvertragliche Alternativen zu entwickeln und ihren Versicherten auf freiwilliger Basis anzubieten“, sagt Hermann. Dass dies nachweislich zu einer besseren Versorgung als in der Regelversorgung führt, zeigen die Haus- und Facharztverträge von AOK und Bosch BKK in Baden-Württemberg. Diese wurden gemeinsam mit dem Hausärzteverband und MEDI Baden-Württemberg als Vollversorgungsverträge außerhalb des KV-Systems konzipiert – und nicht wie die meisten anderen Selektivverträge lediglich als punktuelle Ergänzung. Davon profitieren derzeit schon fast 1,5 Millionen Versicherte – insbesondere Versicherte, die Versorgung brauchen. 4.000 teilnehmende Haus- sowie Kinder- und Jugendärzte sowie über 1.700 Fachärzte und Psychotherapeuten stellen diese gezieltere und besser strukturierte Versorgung sicher. „Wir sehen, dass unsere langjährigen gemeinsamen Anstrengungen beim Aufbau neuer patientenorientierter Strukturen und besserer Arbeitsbedingungen für die ambulante Ärzteschaft auch finanziell jedes Jahr mehr Früchte tragen“, betont Hermann. „Die Gesamtausgaben liegen nach einer mehrjährigen An¬laufphase deutlich niedriger als es die Ausgaben in der Regelversorgung sein würden”. Diese Anlaufphase ermöglichte der Gesetzgeber im Jahr 2014 durch die Abschaffung der Refinan-zierungsklausel (§ 73b Abs. 5a SGB V a.F.) allen Krankenkassen. Aber trotz des Wegfalls die¬ses Investitionshemmnisses kommt die bundesweite Verbreitung der HZV nur langsam voran. Die Teilnehmerzahl an HZV-Verträgen ist bundesweit von 3,2 Millionen Ende 2013 auf gerade mal rund 4,3 Millionen Versicherte Ende 2016 gestiegen. Die Partner fordern daher vom Gesetzgeber, dass das Recht der Versicherten auf eine HZV dauerhaft Krankenkassenpflicht bleibt. Und zusätzlich müssten Blockaden zum Nachteil der an den Verträgen teilnehmenden Ärzte und Versicherten unterbunden werden. Dr. Berthold Dietsche, Vorsitzender des Hausärzteverbands Baden-Württemberg, dazu: „Außerhalb Baden-Württembergs gibt es einzelne KVen, die das notwendige Verfahren zur Honorarbereinigung zum Nachteil der ärztlichen Teilnehmer an den Selektivverträgen durchführen. Auch einige Anbieter von Arzt-Informationssystemen behindern die Umsetzung, indem sie die notwendige Vertrags¬software nicht oder nicht vorschriftsmäßig anbieten.“ Neben den Hausarztverträgen werden auch die gesetzlichen Möglichkeiten zum Abschluss von Ver-trägen zur besonderen fachärztlichen Versorgung bundesweit kaum genutzt. Dr. Werner Baum-gärtner, Vorstandsvorsitzender von MEDI Baden-Württemberg und MEDI GENO Deutschland, er-klärt dazu: „Es gibt zu wenige Anreize für die Krankenkassen, Facharztverträge nach § 140a SGB V abzuschließen, weil es in der ‚Hängematte Kollektivvertrag‘ sehr bequem ist. Die Kassen sehen kei-nen wirklichen Vorteil, wofür sich die Anstrengung lohnen würde. Mit den jetzigen Rahmenbedingun-gen wird es ausgesprochen schwierig, überhaupt irgendeinen Selektivvertrag außerhalb von Baden-Württemberg abzuschließen.“ Der Gesetzgeber muss daher auch Facharztverträge für Krankenkas-sen verpflichtend machen oder zumindest eine Bonifizierung für diejenigen Krankenkassen vorse-hen, die Verträge freiwillig abschließen, lautet folglich eine weitere Forderung der Vertragspartner. Baumgärtner weist in diesem Zusammenhang auf eine problematische Entwicklungstendenz hin: „Bestrebungen nach einer weiteren Subspezialisierung der Ärzte im ambulanten Sektor sind fatal – etwa im Bereich Geriatrie. Diese Zerfledderung würde eine koordinierte Versorgung gerade bei älteren Patienten noch weiter erschweren. Was wir brauchen, sind mehr funktionierende Selektivverträge!“ Wie die Verträge in Baden-Württemberg belegen, würden dadurch allein bei Herzkranken pro Jahr fast 4.000 unnötige Krankenhauseinweisungen verhindert. Damit gerade die wichtige Abstimmung zwischen Krankenhaus und weiterbehandelnden Ärzten besser funktioniert, seien auch hier Selektivverträge das Mittel der Wahl, so die Vertragspartner: „Bislang gibt es keine Verträge mit Kliniken, die gesicherte Qualitätsstandards für bestimmte Ein¬griffe gewährleisten oder ein koordiniertes Entlassmanagement mit den ambulanten Ärzten ermögli¬chen“ so AOK-Chef Hermann. Deshalb müsse jetzt auch der Ordnungsrahmen im Klinikbereich kon-sequent auf einen funktionalen Versorgungswettbewerb ausgerichtet werden, der die selektivver-traglichen Spielräume für Krankenkassen und Krankenhäuser deutlich erweitert. Die Bevölkerungs-umfrage unterstreicht auch die Bedeutung dieser Forderung: Danach wären 50 Prozent der Befrag-ten bereit, die Krankenkasse zu wechseln, wenn diese mit besonders qualitätsorientierten Ärzten und Krankenhäusern eng zusammenarbeitet. Pressemitteilung der AOK Baden-Württemberg
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