Ersatzkassen freuen sich über Zugewinne bei der Sozialwahl 2017 – BARMER wählt bis zum 4.10.2017

„Mehr als 4,25 Millionen Mitglieder der Techniker Krankenkasse (TK), der DAK-Gesundheit, der KKH und der hkk haben bis zum 31. Mai bei der Sozialwahl 2017 ihre Stimme abgegeben. Das sind rund 740.000 Wahlberechtigte mehr als bei der vorherigen Sozialwahl im Jahr 2011“, so Uwe Klemens, Verbandsvorsitzender des Verbandes der Ersatzkassen e. V. (vdek), anlässlich der Bekanntgabe der Ergebnisse der Sozialwahlen 2017 durch die Bundeswahlbeauftragten für die Sozialversicherungswahlen, Rita Pawelski und Klaus Wiesehügel. „Dies ist ein erfreuliches Ergebnis und stärkt den Vertretern der Selbstverwaltung den Rücken in ihrer täglichen ehrenamtlichen Arbeit“, so Klemens. Alle Ersatzkassen konnten Zugewinne bei den Wahlberechtigten erzielen. Die Wahlbeteiligung bei den Ersatzkassen lag zwischen 28,4 und 32,4 Prozent. Insgesamt liegt sie durchschnittlich bei den vier Ersatzkassen bei 30,6 Prozent. „Dass die Ersatzkassen mehr Wahlberechtigte motivieren konnten an den Sozialwahlen teilzunehmen, zeigt, dass die Menschen die Bedeutung und den Wert eines selbstverwalteten Systems schätzen“, betont Klemens. Gleichzeitig ruft Klemens die Mitglieder der BARMER auf, sich im Herbst am zweiten Wahltermin zu beteiligen. „Die Sozialwahl ist noch nicht beendet. Eine hohe Wahlbeteiligung ist wichtig, um den ehrenamtlichen Vertretern der Versicherten eine starke Stimme zu geben“, bekräftigt Klemens. Aufgrund der Fusion zwischen der BARMER GEK und der Deutschen BKK zum 1. Januar 2017 ist ein zweiter Wahltermin für die BARMER-Mitglieder notwendig. BARMER-Mitglieder erhalten die Sozialwahlunterlagen Anfang September 2017. Die Wahl endet am        4. Oktober 2017. Von der neuen Bundesregierung erwartet Klemens eine Politik, die die Rechte der Selbstverwaltung stärkt und nicht schwächt. „Darüber hinaus muss sie für eine Modernisierung der Sozialwahl sorgen. Die Einführung von Online-Wahlen ist notwendig, um insbesondere junge Menschen zur Stimmabgabe zu motivieren“, fordert Klemens. Die neu gewählten Verwaltungsräte der BARMER, TK, DAK-Gesundheit, KKH, hkk und HEK konstituieren sich in den nächsten Monaten. Die genauen Termine für die konstituierenden Sitzungen lauten: 13.07.2017       HEK – Hanseatische Krankenkasse 07.09.2017      DAK-Gesundheit 07.09.2017      KKH Kaufmännische Krankenkasse 28.09.2017      hkk – Handelskrankenkasse 29.09.2017      Techniker Krankenkasse (TK) 17.11.2017        BARMER Bei der Sozialwahl entscheiden die wahlberechtigten Mitglieder der Ersatzkassen demokratisch, wer sich in der Selbstverwaltung für ihre Interessen einsetzen wird. Dafür wählen sie alle sechs Jahre ehrenamtliche Selbstverwalter für ihren Verwaltungsrat. Die Mitglieder der Verwaltungsräte der Krankenkassen beschließen die Satzung, wählen und kontrollieren die Vorstände und verabschieden die Haushalte. Der Verwaltungsrat trifft alle Entscheidungen von grundsätzlicher Bedeutung: Er beschließt Satzungsleistungen wie unter anderem Bonusprogramme oder Wahltarife oder neue Versorgungsformen und wählt die Mitglieder der Widerspruchsausschüsse. Pressemitteilung des vdek

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Verwaltungsrat stellt positiven Jahresabschluss 2016 fest – AOK Nordost baut Marktführerschaft aus

Mit einem positiven Rechnungsergebnis hat die AOK Nordost das Haushaltsjahr 2016 abgeschlossen und ihre Marktführerschaft weiter ausgebaut. Das hat der Verwaltungsrat der Krankenkasse in seiner gestrigen Sitzung festgestellt. „Das Ergebnis unterstreicht die erfolgreiche Geschäftspolitik der AOK Nordost und ist begründet in einer nachhaltigen Ausgabenentwicklung auf der einen und wachsenden Mitgliederzahlen auf der anderen Seite“, sagte Alexander Schirp, Verwaltungsratsvorsitzender für die Arbeitgeberseite. „Die Solidargemeinschaft kann sich auf die AOK Nordost als einen Partner verlassen, der seinen stabilen Finanzkurs und sein gutes Preis-Leistungsverhältnis auch in Zukunft fortsetzen wird“, ergänzte Rainer Knerler, der als Verwaltungsratsvorsitzender die Versichertenseite vertritt. Insgesamt hat die für Berlin, Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern zuständige Gesundheitskasse im Vorjahr rund 66.000 neue Mitglieder gewonnen, darunter immer mehr junge Versicherte. Die Leistungsausgaben der Kasse sind 2016 je Versicherten zugleich nur um 2,34 Prozent gestiegen – und damit deutlich unter dem Durchschnitt der bundesweiten Ausgaben von 3,13 Prozent. Gesundheitskasse setzt auf digitale Transformation in der Versorgung „Um unsere Marktführerschaft zum Wohle der Versicherten und Patienten einzusetzen, wird die AOK Nordost weiter auf innovative Versorgungsangebote für die Region setzen. Wir sehen uns dabei als einen der führenden Player im Bereich der digitalen Transformation – hier geht es um die Zukunftsfähigkeit einer leistungsfähigen gesetzlichen Krankenversicherung“, betonte AOK-Vorstand Frank Michalak. Die AOK entwickelt derzeit ein digitales Gesundheitsnetzwerk, mit dem Patienten in einer elektronischen Akte künftig ihre Untersuchungsergebnisse, Befunde und weitere Gesundheitsinformationen selbstbestimmt bündeln sowie Ärzten und Krankenhäusern für eine abgestimmte Behandlung zur Verfügung stellen können. Um damit verbundene ethische Fragestellungen und Themen der Datensicherheit umfassend zu bewerten, hat die AOK Nordost als erste Krankenkasse zudem einen unabhängigen Wissenschaftlichen Beirat für die Digitale Transformation ins Leben gerufen, der die Kasse zu ihren Projekten kritisch berät. Pressemitteilung der AOK Nordost

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Über 93 Prozent der Baden-Württemberger wollen Hausarzt als Lotsen

Die AOK Baden-Württemberg, der Hausärzteverband im Land sowie MEDI Baden-Württemberg sehen sich in ihrem jahrelangen Engagement für ihr gemeinsames Haus- und Facharztprogramm bestätigt. Wie eine aktuelle repräsentative Befragung des Meinungsforschungsinstituts Kantar TNS zeigt, halten mehr als 93 % der Baden-Württemberger die bestehende Verpflichtung der Krankenkassen zu einer hausarztzentrierten Versorgung (HZV) für sinnvoll. Auch in den übrigen Teilen der Republik sind 87 % der Befragten dieser Meinung. Dort weiß jedoch nur weniger als die Hälfte (41,5 %) überhaupt, dass auch ihre Krankenkasse einen Hausarztvertrag anbietet – in Baden-Württemberg sind es zwei von drei. In einem gemeinsamen Forderungspapier zur Bundestagswahl begründen die Vertragspartner im Südwesten diesen Unterschied damit, dass derzeit außerhalb Baden-Württembergs solche Selektivverträge im Interesse der Versicherten nicht genug ausgeschöpft würden. Im Südwesten dagegen sorge der seit neun Jahren voranschreitende alternative Aufbau der Regelversorgung durch Haus- und Facharztverträge nachweislich für mehr Qualität und Wirtschaftlichkeit. Um den Versorgungswettbewerb zu beleben, hat der Gesetzgeber 2008 alle Krankenkassen verpflichtet, ihren Versicherten Hausarztverträge als Alternative zur Kollektivversorgung anzubieten. Das nutzt insbesondere chronisch kranken und älteren Patienten, die einer intensiven und koordinierten Versorgung bedürfen. Bundesweit nehmen 4,3 Millionen Versicherte an Hausarztverträgen teil, davon über ein Drittel allein bei der AOK Baden-Württemberg. Auch die Monopolkommission beklagt in ihrem Sondergutachten vom März 2017 wettbewerbliche Defizite, weil sich Selektivverträge bundesweit noch nicht durchsetzen konnten. Das vermindere die Effizienz der Krankenversicherung und führe zu unnötigen Kosten für die Beitragszahler. „Das zentralistisch gesteuerte Kollektivvertragssystem besitzt eine Monopolstruktur, die man nicht von innen heraus erneuern kann – dazu braucht es wie in anderen Branchen Konkurrenz von außen”, so Dr. Christopher Hermann, Vorstandsvorsitzender der AOK Baden-Württemberg. „Die neue Bundesregierung sollte dringend klare Signale für echten Versorgungswettbewerb setzen. Die Krankenkassen müssen durch die richtigen Anreize nachhaltig dafür interessiert werden, selektivvertragliche Alternativen zu entwickeln und ihren Versicherten auf freiwilliger Basis anzubieten“, sagt Hermann. Dass dies nachweislich zu einer besseren Versorgung als in der Regelversorgung führt, zeigen die Haus- und Facharztverträge von AOK und Bosch BKK in Baden-Württemberg. Diese wurden gemeinsam mit dem Hausärzteverband und MEDI Baden-Württemberg als Vollversorgungsverträge außerhalb des KV-Systems konzipiert – und nicht wie die meisten anderen Selektivverträge lediglich als punktuelle Ergänzung. Davon profitieren derzeit schon fast 1,5 Millionen Versicherte – insbesondere Versicherte, die Versorgung brauchen. 4.000 teilnehmende Haus- sowie Kinder- und Jugendärzte sowie über 1.700 Fachärzte und Psychotherapeuten stellen diese gezieltere und besser strukturierte Versorgung sicher. „Wir sehen, dass unsere langjährigen gemeinsamen Anstrengungen beim Aufbau neuer patientenorientierter Strukturen und besserer Arbeitsbedingungen für die ambulante Ärzteschaft auch finanziell jedes Jahr mehr Früchte tragen“, betont Hermann. „Die Gesamtausgaben liegen nach einer mehrjährigen An¬laufphase deutlich niedriger als es die Ausgaben in der Regelversorgung sein würden”. Diese Anlaufphase ermöglichte der Gesetzgeber im Jahr 2014 durch die Abschaffung der Refinan-zierungsklausel (§ 73b Abs. 5a SGB V a.F.) allen Krankenkassen. Aber trotz des Wegfalls die¬ses Investitionshemmnisses kommt die bundesweite Verbreitung der HZV nur langsam voran. Die Teilnehmerzahl an HZV-Verträgen ist bundesweit von 3,2 Millionen Ende 2013 auf gerade mal rund 4,3 Millionen Versicherte Ende 2016 gestiegen. Die Partner fordern daher vom Gesetzgeber, dass das Recht der Versicherten auf eine HZV dauerhaft Krankenkassenpflicht bleibt. Und zusätzlich müssten Blockaden zum Nachteil der an den Verträgen teilnehmenden Ärzte und Versicherten unterbunden werden. Dr. Berthold Dietsche, Vorsitzender des Hausärzteverbands Baden-Württemberg, dazu: „Außerhalb Baden-Württembergs gibt es einzelne KVen, die das notwendige Verfahren zur Honorarbereinigung zum Nachteil der ärztlichen Teilnehmer an den Selektivverträgen durchführen. Auch einige Anbieter von Arzt-Informationssystemen behindern die Umsetzung, indem sie die notwendige Vertrags¬software nicht oder nicht vorschriftsmäßig anbieten.“ Neben den Hausarztverträgen werden auch die gesetzlichen Möglichkeiten zum Abschluss von Ver-trägen zur besonderen fachärztlichen Versorgung bundesweit kaum genutzt. Dr. Werner Baum-gärtner, Vorstandsvorsitzender von MEDI Baden-Württemberg und MEDI GENO Deutschland, er-klärt dazu: „Es gibt zu wenige Anreize für die Krankenkassen, Facharztverträge nach § 140a SGB V abzuschließen, weil es in der ‚Hängematte Kollektivvertrag‘ sehr bequem ist. Die Kassen sehen kei-nen wirklichen Vorteil, wofür sich die Anstrengung lohnen würde. Mit den jetzigen Rahmenbedingun-gen wird es ausgesprochen schwierig, überhaupt irgendeinen Selektivvertrag außerhalb von Baden-Württemberg abzuschließen.“ Der Gesetzgeber muss daher auch Facharztverträge für Krankenkas-sen verpflichtend machen oder zumindest eine Bonifizierung für diejenigen Krankenkassen vorse-hen, die Verträge freiwillig abschließen, lautet folglich eine weitere Forderung der Vertragspartner. Baumgärtner weist in diesem Zusammenhang auf eine problematische Entwicklungstendenz hin: „Bestrebungen nach einer weiteren Subspezialisierung der Ärzte im ambulanten Sektor sind fatal – etwa im Bereich Geriatrie. Diese Zerfledderung würde eine koordinierte Versorgung gerade bei älteren Patienten noch weiter erschweren. Was wir brauchen, sind mehr funktionierende Selektivverträge!“ Wie die Verträge in Baden-Württemberg belegen, würden dadurch allein bei Herzkranken pro Jahr fast 4.000 unnötige Krankenhauseinweisungen verhindert. Damit gerade die wichtige Abstimmung zwischen Krankenhaus und weiterbehandelnden Ärzten besser funktioniert, seien auch hier Selektivverträge das Mittel der Wahl, so die Vertragspartner: „Bislang gibt es keine Verträge mit Kliniken, die gesicherte Qualitätsstandards für bestimmte Ein¬griffe gewährleisten oder ein koordiniertes Entlassmanagement mit den ambulanten Ärzten ermögli¬chen“ so AOK-Chef Hermann. Deshalb müsse jetzt auch der Ordnungsrahmen im Klinikbereich kon-sequent auf einen funktionalen Versorgungswettbewerb ausgerichtet werden, der die selektivver-traglichen Spielräume für Krankenkassen und Krankenhäuser deutlich erweitert. Die Bevölkerungs-umfrage unterstreicht auch die Bedeutung dieser Forderung: Danach wären 50 Prozent der Befrag-ten bereit, die Krankenkasse zu wechseln, wenn diese mit besonders qualitätsorientierten Ärzten und Krankenhäusern eng zusammenarbeitet. Pressemitteilung der AOK Baden-Württemberg

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Digitales Gesundheitsnetzwerk der AOK vereinfacht den Datenaustausch für Patienten und Ärzte

Gesundheitsinformationen selbstbestimmt immer und überall dort zur Verfügung zu haben, wo Patienten es möchten – um dieses Ziel für ihre 25 Millionen Versicherten zu realisieren, entwickelt die AOK derzeit ein digitales Gesundheitsnetzwerk. Im ersten Schritt wird es eine digitale Patientenakte geben, über die die AOK Nordost auf dem Hauptstadtkongress in Berlin informiert. Damit wird es für AOK-Versicherte ganz einfach, beispielsweise den Entlassbrief des Krankenhauses an den Hausarzt zu übermitteln oder Informationen über Diagnosen an den behandelnden Facharzt weiterzuleiten. Bislang ist all das für Patienten und Ärzte nur mit hohem Aufwand möglich. Das Gesundheitsnetzwerk basiert auf innovativen, internationalen IT-, Sicherheits- und Datenschutz-Standards. Es wurde Anfang 2017 unter Federführung der AOK Nordost und unter Beteiligung der AOKs PLUS, Bayern und Baden-Württemberg sowie des AOK-Bundesverbandes gestartet und soll schrittweise weiter ausgerollt werden. In der weiteren Entwicklung sollen Versicherte die Möglichkeit zur bequemen Online-Terminbuchung bei allen teilnehmenden Akteuren erhalten. Auch die Daten aus Wearables und Apps sollen auf Wunsch einfließen können. Das Besondere am Gesundheitsnetzwerk der AOK ist, dass die Gesundheitsinformationen nicht zentral gespeichert werden, sondern bei demjenigen bleiben, der sie erhoben hat. „Mit dem Gesundheitsnetzwerk der AOK bleibt jeder Patient zu jeder Zeit Herr über seine Daten. Das stärkt die Patienten und vereinfacht die Behandlung auch für die Ärzte. Außerdem bietet unsere Plattform durch ihre dezentrale Struktur weniger Angriffsfläche für Datendiebstahl“, sagt Martin Litsch, Vorstandsvorsitzender des AOK-Bundesverbandes. So erfasst der behandelnde Arzt relevante Behandlungsdaten wie gewohnt, der Patient kann diese im Rahmen des Gesundheitsnetzwerkes aber ebenfalls einsehen und außerdem darüber entscheiden, für welche anderen Ärzte er seine Daten frei gibt. Darüber hinaus können Patienten sehen, welcher Arzt oder welches Krankenhaus wann welche medizinischen Informationen eingestellt oder gesehen haben. All diese Möglichkeiten helfen dem Patienten beim souveränen Umgang mit seinen Gesundheitsdaten. Zugleich haben Krankenhäuser und andere Akteure im Gesundheitswesen die Möglichkeit auf Behandlungsdaten zurückzugreifen. So können zum Beispiel Doppeluntersuchungen vermieden werden oder Anschlussbehandlungen nach einem Krankenhausaufenthalt schneller erfolgen. Pressemitteilung des AOK Bundesverbandes

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Wer zahlt?

Um die Mittagszeit (zu der wir – da eine der wenigen, die offen haben- immer sehr beschäftigt sind) kommt eine Stammkundin mit einem Rezept. Frau Slozny*. Ich sage jetzt Stammkundin, auch wenn ich sie tatsächlich seit längerer Zeit nicht mehr gesehen habe. Sie ist eher der komplizierte Typ und wir mussten schon diverse Male etwas […]

vdek: Äußerungen des Vorstandsvorsitzenden des AOK-Bundesverbandes zu finanziellen Unterschieden der Kassen sind falsch

Die Behauptung des AOK-Vorstandsvorsitzenden, die finanziellen Unterschiede der Kassen erklärten sich vor allem über die Ausgabenseite, ist falsch. Das belegen die Zahlen eindeutig. Die Über- und Unterdeckungen haben sich in den letzten Jahren rasant auseinanderentwickelt. So haben die AOKen ihre Überdeckungen von 139 Millionen Euro in 2010 Jahr für Jahr auf über 1 Milliarde Euro im Jahr 2015 steigern können. Die Ersatzkassen mussten mit Unterdeckungen von 129 Millionen Euro bis auf 644 Millionen Euro im Jahr 2015 leben. Auf Versicherte umgerechnet heißt das: Im Jahre 2015 hat die AOK pro Versichertem 41 Euro mehr bekommen, als sie für dessen Versorgung eigentlich benötigt hätte. Die Ersatzkassen erhielten dagegen 24 Euro zu wenig. Insgesamt standen den Ersatzkassen 2015 also 65 Euro weniger als den AOKen pro Versichertem für die Versorgung zur Verfügung. Diese Zahlen zeigen deutlich: Faire Wettbewerbsbedingungen sehen anders aus. Diese Zahlen also immer noch mit einem besonders guten Management zu begründen, ist ein hilfloser Versuch die nachweisbaren Unterschiede zu rechtfertigen. Pressemitteilung des vdek

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Litsch: „Finanzielle Unterschiede der Kassen erklären sich vor allem über Ausgabenseite“

Der AOK-Gemeinschaft wendet sich gegen Darstellungen der Ersatzkassen, BKKen und IKKen, wonach die heutigen Unterschiede bei den Zusatzbeitragssätzen auf Verzerrungen durch den morbiditätsorientierten Risikostrukturausgleich (Morbi-RSA) zurückzuführen seien. Der Vorstandsvorsitzende des AOK-Bundesverbandes, Martin Litsch, stellt klar: „Die Finanzergebnisse und finanzielle Stabilität des AOK-Systems erklären sich nicht über die Einnahme-, sondern über die Ausgabenseite. Seit 2010 entwickeln sich unsere Leistungsausgaben kontinuierlich unter dem GKV-Durchschnitt. Ihm gegenüber belaufen sich die Minderausgaben der AOKs von 2009 bis 2016  auf mehr als drei Milliarden Euro. Allein 2016 haben die AOKs deshalb 1,1 Milliarden Euro weniger ausgegeben als die Konkurrenz. Bevor also die Wettbewerber über angebliche Ungereimtheiten im Morbi-RSA und eine Bevorteilung der AOKs bei den Zuweisungen protestieren, sollten sie erst einmal erklären, warum ihre eigenen Steigerungsraten bei den Leistungsausgaben dauerhaft über dem Durchschnitt liegen.“ „Der Morbi-RSA hat nicht das Ziel, die Geschäftsergebnisse der Krankenkassen auszugleichen“, so Litsch. Seine Aufgabe sei es hingegen, Solidarität und Wettbewerb miteinander zu vereinbaren. Damit leiste er einen wichtigen Beitrag zu fairen Wettbewerbsbedingungen, was aktuell bereits gut funktioniere. Der Morbi-RSA werde nicht dadurch besser, dass man ihn in Bezug auf diese zentrale Funktion wieder verschlechtere. Litsch verweist darauf, dass die Spanne der Beitragssätze in der Gesetzlichen Krankenversicherung heute bei 1,5 Prozentpunkten liege, vor Einführung des Morbi-RSA dagegen bei über fünf Prozentpunkten. „Bei allen Kassenarten gibt es Kassen mit unterdurchschnittlichen und überdurchschnittlichen Zusatzbeiträgen. Weder die Verknüpfung mit dem Morbi-RSA noch die Betrachtung nach Kassenarten taugen als Erklärungsansätze, stattdessen führen sie in die Irre.“ Gleichzeitig betont der Chef des AOK-Bundesverbandes, dass sich die AOK-Gemeinschaft seit langem für eine unabhängige Gesamtevaluation des Morbi-RSA stark gemacht habe und die jetzige Begutachtung durch den Wissenschaftlichen Beirat des Bundesversicherungsamtes vorbehaltlos unterstütze. „Dessen Ergebnisse sollten wir jetzt aber abwarten und keine Schnellschüsse produzieren. Danach kann die Politik mit Augenmaß entscheiden, welche Reformschritte notwendig sind.“ Auch die konkreten Vorgaben des Heil- und Hilfsmittelstärkungsgesetztes (HHVG) für den Umgang mit ambulanten Diagnosen unterstützt die AOK-Gemeinschaft ausdrücklich. Damit werde die Manipulationsresistenz des Morbi-RSA weiter gestärkt, heißt es in einem gemeinsamen Papier der Vorstände der elf AOKs und des AOK-Bundesverbandes zur Umsetzung des HHVG. Darin wird klargestellt, dass eine Einflussnahme auf die Kodierung und insbesondere die Zahlung von Vergütungen allein für die Kodierung von Diagnosen ausgeschlossen sind. Zugleich plädiert die AOK-Gemeinschaft dafür, zeitnah verbindliche Kodierrichtlinien für die ambulante Versorgung einzuführen und verbindlich in der Praxissoftware zu implementieren. Pressemitteilung des AOK-Bundesverbandes

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BKK-Landesverband NORDWEST und Kassenärztliche Vereinigung (KV) Nordrhein erhalten „dfg Award®“ für innovativen Antibiotika-Vertrag

Für die Idee und das Umsetzen eines Strukturvertrags zur Reduzierung von Antibiotika-Verschreibungen durch Schnelltests und Antibiogramme sind der BKK-Landesverband NORDWEST (BKK-LV NW) und die Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein (KVNO) jetzt mit dem dfg Award® 2017 ausgezeichnet worden. Sie belegten den ersten Platz in der Kategorie „Herausragende Innovation in der Versorgung der Patienten“. Den so genannten „Oscar“ der Gesundheitsbranche gibt es bereits seit 2009, er wird jährlich an Unternehmen und Verbände für innovative Leistungen und Angebote verliehen. Manfred Puppel, Vorstand des BKK-Landesverbandes NORDWEST, freut sich über den Award: „Wir wollen zum Thema Antibiotika-Verordnungen nicht nur Missstände aufzeigen, sondern auch Verantwortung übernehmen und Lösungswege aufzeigen.“ Auch KVNO-Vorstandsvorsitzender Dr. med. Frank Bergmann betrachtet die Auszeichnung als Verpflichtung: „Der Vertrag soll uns Erkenntnisse darüber vermitteln, inwiefern sich der Einsatz von Antibiotika durch häufigere Vorab-Tests indikationsgerechter gestalten lässt. Die Ergebnisse dieses Projekts können in etwaige weitere Vereinbarungen und Verträge einfließen.“ Mit dem deutschlandweit bisher einmaligen Vertrag schaffen der BKK-LV NW und die KVNO Anreize für Vertragsärztinnen und -ärzte, bei Behandlungen vor dem Einsatz von Antibiotika durch Wirksamkeitstests festzustellen, ob überhaupt eine Antibiotika-Therapie nötig und sinnvoll ist – und wenn ja, welche. Zu diesem Zweck wird die Erstattung diagnostischer Verfahren verbessert und der höhere Beratungsaufwand des Arztes honoriert. Als Modellregionen sind dafür die Ruhrgebietsstädte Essen und Duisburg ausgewählt worden. Der Vertrag sieht speziell den Einsatz von Antigen-Schnelltests bei Rachenentzündungen sowie von Empfindlichkeitsprüfungen (Antibiogrammen) bei Harnwegs- und Wundinfektionen vor. Den Impuls zum Vertrag gaben Untersuchungen des BKK-Landesverbandes NORDWEST, die darauf hinweisen, dass eine erhebliche Zahl von Antibiotika-Verordnungen überflüssig ist. Dies ist nicht nur vor dem Hintergrund möglicher Nebenwirkungen, sondern auch angesichts der Entwicklung von Resistenzen, die zu lebensbedrohlichen Infektionen führen können, bedenklich. Der neue Vertrag soll deshalb dazu führen, dass Antibiotika aufgrund der Wirksamkeitstests seltener für Erkrankungen verordnet werden, für die sie nicht notwendig oder von vornherein unwirksam sind, beispielsweise bei einem einfachen Erkältungsschnupfen. Gemeinsame Pressemitteilung des BKK-Landesverband NORDWEST und der Kassenärztliche Vereinigung (KV) Nordrhein

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Physiotherapeutische Blankoverordnung der IKK BB ist ein Erfolgsmodell

Zusammen mit dem Verband für Physikalische Therapie (VPT) führte die Innungskrankenkasse Brandenburg und Berlin (IKK BB) von 2011 bis 2016 einen regionalen Modellversuch für Menschen durch, die Physiotherapie benötigen. Auf Basis der ärztlichen Diagnose erhob hier der Physiotherapeut eigenständig am Patienten den genauen Befund und bestimmte selbst, welches Heilmittel, wie oft und in welchen Abständen zum Einsatz kommen sollte. Die teilnehmenden Versicherten der IKK BB profitierten so von einer individueller planbaren Behandlung ihrer Beschwerden. Die Auswertungen der mehrjährigen Erprobungsphase durch Studienleiterin Prof. Jutta Räbiger von der Alice Salomon Hochschule Berlin (ASH) sind abgeschlossen. Ihren gemeinsamen Abschlussbericht werden die Projektverantwortlichen bei der Bundesdelegiertenkonferenz der Physiotherapeuten am 16. und 17. Juni  in Bremen der Öffentlichkeit vorstellen. Der erfolgreiche regionale Modellversuch sendet wichtige Impulse an die Politik und die Leistungserbringer im Heilmittelbereich: IKK BB-Vorstand Enrico Kreutz dazu: „Das Modell der physiotherapeutischen Befunderhebung ist für uns ein Wegbereiter für die zukunftsweisende Zusammenarbeit zwischen Arzt und Therapeut. Das Thema „Blankoverordnung – Direktzugang“ ist in der Politik angekommen. Gestützt auf die Ergebnisse weiterer Modellversuche sollten Heilmittelerbringer künftig zum Vorteil der Patienten direkter in die Versorgung eingebunden werden.“ Barbara Michalski vom VPT Berlin-Brandenburg ergänzt: „Der VPT konnte in konstruktiver Zusammenarbeit mit der IKK-BB 2011 ein Modellvorhaben zur verbesserten und fachlich kompetenteren Versorgung der Versicherten auf den Weg bringen. Die Ergebnisse werden im Juni 2017 veröffentlicht. Die Politik hat erkannt, dass die Berufe der Physiotherapie eine sehr hohe Qualifikation vorweisen und die Notwendigkeit nach mehr Autonomie durch die Blankoverordnung im Sinne einer besseren Patientenversorgung so schnell als möglich in die Regelversorgung übernommen werden sollte. Und Prof. Jutta Räbiger von der ASH stellt vorab fest: „Das Projekt von IKK BB und VPT wurde von der Alice Salomon Hochschule Berlin unabhängig wissenschaftlich begleitet. Kurz vor Veröffentlichung der Ergebnisse steht bereits fest: Für die Patienten ist die Behandlung per Blanko-Verordnung ein Gewinn. Sie schätzen den Behandlungserfolg höher ein als im bisherigen System und fühlen sich in Ziele und Ablauf der Behandlung besser einbezogen. Das sollte die Fachwelt aufhorchen lassen.“ Pressemitteilung der Innungskrankenkasse Brandenburg und Berlin (IKK BB)  

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Mutter-/Vater-Kind-Kuren wirken nachhaltig

Haushalt, Kinder, Job – eine Familie zu managen kostet viel Energie. Kommen dann noch Krisen wie eine Trennung dazu, geraten Eltern nicht selten an die Grenzen der Belastbarkeit. In solchen Fällen kann eine Mutter- oder Vater-Kind-Kur helfen, wieder in Balance zu kommen.Der Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherungen sieht dann eine stationäre Vorsorge oder Rehabilitation vor. Allein die Siemens-Betriebskrankenkasse SBK gibt für diese Maßnahme jährlich mehr als 6,5 Millionen Euro aus. Exakt 6.551.111 Euro gab die SBK 2016 für die Teilnahme ihrer Mitglieder an den Familienkuren aus. Das entspricht einem Betrag von 6,31 Euro pro Versichertem – der Durchschnitt der gesetzlichen Krankenkassen liegt bei 5,68 Euro. Obwohl auch Väter seit 2002 die Möglichkeit genießen, mit Kind zu kuren, stellen Mütter laut dem Müttergenesungswerk mit 97 Prozent die Mehrheit dar. Wichtigste Beweggründe für eine Familienkur sind laut einer internen Umfrage unter SBK-Mitgliedern eigene Gesundheitsbeschwerden (87 Prozent) sowie Belastungen durch familiäre Aufgaben (81 Prozent) – darunter beispielsweise die Doppelbelastung von Familie und Beruf. Auch Gesundheitsbeschwerden des Kindes (50 Prozent) sind häufig Grund für eine Kur. Es folgen Belastungen am Arbeitsplatz (36 %), Konflikte im persönlichen Umfeld (28 %) sowie finanzielle Sorgen (18 %) und Belastungen durch Pflege oder Gesundheitsbeschwerden eines Angehörigen (11%). Weitere Beweggründe sind schwere Familienschicksale wie der Tod oder Suizid eines Familienangehörigen sowie lange Klinikaufenthalte, postnatale Depressionen oder Trennungen vom Partner. Erfolg der Kur erweist sich als nachhaltig Die Kundenumfrage der SBK belegt auch die Wirksamkeit der „Mukiku“. Beurteilten 90 Prozent der Teilnehmer ihren Gesundheitszustand vor Antritt der Reise als „weniger gut“ oder „schlecht“, wandelte sich die Selbsteinschätzung hinterher grundlegend. Direkt nach der Maßnahme sagten 73 Prozent, es ginge ihnen „gut“ oder „sehr gut“. Der Anteil der Befragten mit „schlechtem“ Befinden sank auf fünf Prozent. Jeder zehnte Teilnehmer befand sogar, es ginge ihm „ausgezeichnet“. Die genannten Verbesserungen, die auch das Verhältnis zu den Kindern betrafen, den Umgang mit Stress oder das eigene Gesundheitsverhalten, zeigen sich überdies nachhaltig: Selbst Monate nach der Kur schätzen 72 Prozent der Befragten ihre Gesundheit als „gut“ oder „sehr gut“ ein. Besonders bei akuter Überbelastung geeignet Damit der Erholungseffekt nach der Rückkehr in den Alltag nicht binnen Wochen verdunstet, gilt es, das Erlernte langfristig anzuwenden. „Das fordert Selbstdisziplin“, weiß SBK-Expertin und zweifache Mutter Katrin Pumm. Sie hält die Maßnahme deshalb vor allem nach akuten Familienschicksalen wie etwa Scheidung oder dem Verlust des Partners für geeignet. „Als Ergänzung zu Mutter-/Vater-Kind-Kuren bietet die SBK beispielsweise psychologische Beratung durch medizinische Fachkräfte an, die über die Standardleistung der gesetzlichen Krankenversicherung hinausgeht. Diese kann auch schon kurzfristig helfen und wirkt vor allem bei Alltagsproblemen langfristiger als eine Kur“, so Pumm. Aber auch bei akuten Problemen ist die psychologische Beratung in Verbindung mit einer Kur sinnvoll: 82 Prozent der Befragten fanden sie hilfreich oder sogar sehr hilfreich. Hilfe zur Selbsthilfe Ein Ziel der dreiwöchigen Mutter-/Vater-Kind-Maßnahme, so der Fachbegriff, ist die Hilfe zur Selbsthilfe. Bei therapeutischen Gesprächen, Ernährungsschulungen, Entspannungsübungen oder Erziehungsberatung lernen Mütter und Väter Belastungen des Alltags besser zu meistern. Medizinische Anwendungen und Physiotherapie sollen Rückenbeschwerden und andere Stressleiden lindern. Gemeinsame Freizeitangebote für Eltern und Kind stärken die Familienbande. Hinter der „Mukiku“ verbirgt sich also kein Urlaub auf Chipkarte, sondern ein Programm, das aktives Mittun verlangt. Krankenkassen übernehmen die Kosten Um eine Mutter-/Vater-Kind-Kur zu beantragen, müssen Versicherter und behandelnder Arzt einen Antrag bei der Krankenkasse einreichen. „Die SBK berät Eltern im Vorfeld einer solchen Kur individuell, unter anderem zu ergänzenden Angeboten und der Auswahl der Klinik. Wir haben nur Verträge mit besonders qualitativ hochwertigen Kliniken geschlossen. Bei der Antragstellung unterstützen wir ebenfalls“, erklärt Katrin Pumm den Ablauf. Nach erfolgreicher Prüfung übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen die Kosten der meist dreiwöchigen stationären Kur inklusive Anreise: Das gilt sowohl für einen Elternteil als auch für die mitreisenden Kinder. Für die Mutter oder den Vater fällt lediglich ein gesetzlich festgelegter Eigenanteil in Höhe von 10 Euro pro Tag an. Weitere Details unter www.sbk.org/leistungen/leistungen-von-a-z/mutter-vater-kind-kur/. Pressemitteilung der Siemens Betriebskrankenkasse

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