KKH fordert einheitliche Aufsicht für alle Krankenkassen

Nach Ansicht der Kaufmännischen Krankenkasse muss die Aufsicht über die derzeit 113 Krankenkassen dringend neu geregelt werden. „Die vorherrschenden Unterschiede führen zu einer massiven Wettbewerbsverzerrung“, heißt es in einem Positionspapier, das der Verwaltungsrat zur Bundestagswahl beschlossen hat. „Alle Krankenkassen haben denselben Auftrag, doch Bundes- und Landesaufsichten handeln vielfach nicht nach einheitlichen Grundsätzen, und zwar immer häufiger zum Nachteil bundesweit tätiger Kassen wie der KKH“, beklagt Erich Balser, Vorsitzender des Verwaltungsrates der KKH. Hintergrund: Für einen Teil der Krankenkassen wie die Ersatzkassen ist das Bundesversicherungsamt Aufsichtsbehörde, andere Kassen wie die AOKs dagegen werden auf Landesebene von den entsprechenden Ministerien kontrolliert. In der Praxis führt dies dazu, dass zum Beispiel freiwillige Satzungsleistungen und Verträge unterschiedlich bewertet werden. „Messen mit zweierlei Maß konterkariert den Wettbewerb und gefährdet den sozialen Auftrag der GKV“, kritisiert der Verwaltungsrat im Positionspapier. Weitere Forderungen des KKH-Verwaltungsrates zur Bundestagswahl: Gerechte Finanzausstattung gewährleisten: Dringend notwendig ist eine Reform des morbiditätsorientierten Risikostrukturausgleichs, unter anderem ist der Fokus stärker auf kostenintensive Krankheiten zu legen. Qualitativ hochwertige Versorgung sicherstellen: Problem ist nicht ein Mangel an Ärzten, sondern eine nicht bedarfsgerecht räumliche Verteilung. Der Beruf des niedergelassenen Arztes muss wieder attraktiver gestaltet werden. Im stationären Bereich müssen Überkapazitäten abgebaut werden und die konsequente Spezialisierung der Krankenhäuser vorangetrieben werden. Solidarprinzip in der GKV festigen: Arbeitgeber sollen sich aktiv für stabile Gesundheitskosten einsetzen. Außerdem darf der Bundeszuschuss für versicherungsfremde Leistungen wie kostenlose die Mitversicherung von Kindern nicht zum Spielball haushaltspolitischer Interessen verkommen. Pressemitteilung der KKH

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Gesundheitsexperten kritisieren Kindermarketing der Lebensmittelindustrie und fordern Werbeverbot im Internet

Mehr als 60 Prozent aller Webseiten für Lebensmittel beinhalten spezielle Elemente, mit denen Minderjährige ge-zielt zum Konsum animiert werden sollen. Das zeigt eine aktuelle Studie der Universität Hamburg im Auftrag des AOK-Bundesverbandes. Auffällig dabei: Unter den 301 untersuchten Internetauftritten rangieren besonders viele Unternehmen, die sich auf EU-Ebene freiwillig dazu verpflichtet haben, auf das Kindermarketing ganz zu verzichten. In den meisten Fällen handelt es sich zudem um Produkte mit zu hohem Zucker-, Salz- oder Fettgehalt, die das Risiko einer kindlichen Adipositas stark erhöhen. „Damit wir dieses Problem in den Griff bekommen, brauchen wir vor allem im Onlinebereich und TV ein Kindermarketingverbot für Lebensmittel“, fordert deshalb der Abteilungsleiter Prävention beim AOK-Bundesverband, Dr. Kai Kolpatzik. Laut einer aktuellen Hochrechnung der Universität Hamburg kommen Kinder täglich zwischen acht und 22 Mal mit Online-Werbeaktivitäten von Lebensmittelherstellern in Kontakt. Typisch für Kindermarketing ist der Einsatz von Prominenten, Comics sowie Onlinespielen. „Vor allem im Bereich der sozialen Medien haben die Lockrufe von Süßwarenherstellern und ähnlichen Anbietern deutlich zugenommen“, warnt Dr. Tobias Effertz, Studienleiter und Privatdozent an der Universität Hamburg. „Damit werden Kinder immer häufiger und drastischer von Werbung für ungesunde Lebensmittel angesprochen, ohne dass deren Eltern dies wirksam verhindern können.“ Bei der Ausweitung des Kindermarketings im Onlinebereich spielt die Vernetzung von Internetauftritten der Unternehmen mit sozialen Medien wie Facebook und Co. eine besondere Rolle: Das „Liken“ und Teilen solcher Beiträge sorgt laut Effertz zum einen dafür, dass sich Kinder anders als bei Fernsehwerbung aktiver mit den Werbeinhalten auseinandersetzen. Zum anderen profitieren die Unternehmen von einem besonders starken Multiplikatoreneffekt. „Die direkte Empfehlung und Weitergabe von Onlineinhalten durch Freunde erzeugt im Regelfall eine besonders hohe Glaubwürdigkeit“, erklärt Effertz. Die Studie zeigt auch, dass viele Unternehmen Kinder und Eltern täuschen. So sind es vor allem Produzenten von für Kinder ungeeigneten Lebensmitteln, die im Internet oder auf der Verpackung ihrem Produkt einen Gesundheitsnutzen suggerieren. Kolpatzik sieht diese Entwicklung kritisch: „Die mobile Welt zeigt in diesem Fall besonders deutlich ihre Schattenseite. Junge Menschen sind heutzutage überall und jederzeit erreichbar und damit ein stückweit der Industrie und ihren Tricks ausgeliefert. Es ist ärgerlich, wenn wir als AOK in Schulen und Kindergärten über gesunde Ernährung aufklären und dieses Engagement gleichzeitig von der profitorientierten Lebensmittelindustrie durch aggressive Marketingstrategien konterkariert wird.“ Beide Gesundheitsexperten äußern sich besorgt, dass die freiwillige Selbstverpflichtung von Unternehmen im Rahmen des sogenannten EU-Pledge, kein Lebensmittelmarketing bei Kindern zu betreiben, wirkungslos bleibe. Sie verweisen darauf, dass Unternehmen, die die Selbstverpflichtung eingegangen sind, im Social-Media-Bereich noch stärker als die Nicht-Teilnehmer werben. Außerdem sei im Vergleich zu ähnlichen Stichproben aus den Vorjahren das Ausmaß genutzter Kindermarketingmaßnahmen bei Pledge-Mitgliedern eher angestiegen. Die Marketingmethoden der Lebensmittelindustrie werden auch auf dem 1. Deutschen Zuckerreduktionsgipfel diskutiert, den der AOK-Bundesverband erstmalig am 28. Juni in Berlin veranstaltet. Die Studie der Universität Hamburg wurde im Auftrag des AOK-Bundesverbandes erstellt. Sie steht wie weitere Inforrmationen zum Thema unter folgendem Link zum Download bereit: www.aok-bv.de/presse/pressemitteilungen/2017/index_18508.html  

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Nächste Stunde: Prävention! – Gesundheitskasse bildet Pädagogen zum Thema Kindergesundheit weiter

Gesundheitsförderung in Grundschulen steht am kommenden Mittwoch (3. Mai) für mehr als 450 Berliner und Brandenburger Pädagogen auf dem Stundenplan. Zur Fachtagung „Nächste Stunde: Prävention!“ hat die AOK Nordost ins Hotel Estrel in Berlin-Neukölln eingeladen.Anlass ist das Präventionsprogramm „Henrietta & Co. – Gesundheit spielend lernen“, das die Gesundheitskasse neu aufgelegt hat. Zugleichstartet die bundesweite AOK-Kindertheater-Tour. Bei Podiumsdiskussionen mit Wissenschaftlern des Robert-Koch-Instituts in Berlin und der Evangelischen Hochschule Freiburg sowie in Workshops können sich die Tagungsteilnehmer darüber austauschen, wie Gesundheit spielerisch gelernt werden kann. Experten für Kinder- und Jugendforschung, Pädagogen und Psychologen stellen Forschungsergebnisse zu den Themen „Ich-Stärke“ und Resilienz vor. Bundesweit größtes Präventionstheater startet vor Berliner Grundschülern Mit diesen Themen beschäftigt sich die AOK bereits seit 2004, als sie das erste Präventionstheater-Stück „Henrietta in Fructonia“ auf die Bühne gebracht hat. Seit zehn Jahren ist das Programm auch bundesweit auf Tour und heute eine der größten Aktionen dieser Art mit deutschlandweit rund 1,5 Millionen Zuschauern. Ohne erhobenen Zeigefinger erleben die Kinder Henriettas Abenteuer mit und lernen viel über gesunde Ernährung, Bewegung und seelische Gesundheit. Parallel zur Fachtagung wird „Henrietta in Fructonia“ am 3. Mai im Estrel Festival Center deshalb auch vor 900 Berliner Kindern, Lehrern und Erziehern aufgeführt. „Unser Ziel als Präventionskasse ist es, Kinder zu stärken, damit sie den Herausforderungen des modernen Lebens gewachsen sind“, sagt Frank Michalak, Vorstand der AOK Nordost. „Wir laden Lehrer und Erzieherinnen deshalb ein, auf der Fachtagung mit Kollegen und Wissenschaftlern intensiv zu diskutieren und unser neues Programm ,Henrietta & Co.‘ in Workshops auszuprobieren.“ Ab kommenden Juni macht das Henrietta-Kindertheater auf der bundesweiten Tour dann erneut Station in Berlin, Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern. An 16 Spielorten werden rund 12.000 Mädchen und Jungen zusammen mit ihren Lehrern erwartet. Neu in diesem Jahr: Für den Unterricht erhalten die Pädagogen kostenfrei begleitendes Lern- und Spielmaterial, um die Themen im Unterricht fortzuführen. Mehr Informationen unter www.aok-kindertheater.de Pressemitteilung der AOK NordOst

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KKH fordert Masterplan gegen Ärztemangel

Bei der ambulanten ärztlichen Versorgung in Deutschland herrscht dringender Reformbedarf. Zu diesem Ergebnis kommt eine Analyse der Kaufmännischen Krankenkasse, welche die KKH am gestrigen Donnerstag im Rahmen des 22. Berliner Dialoges vorgestellt hat. „Deutschland liegt mit 4,1 Ärzten pro 1.000 Einwohner deutlich über dem OECD-Schnitt von 3,3 Ärzten“, so KKH-Vorstandschef Ingo Kailuweit. „Allerdings wird die Verteilung der Ärzte immer mehr zum Problem für eine wohnortnahe flächendeckende Versorgung.“ Während es in Großstädten, aber auch bei Fachärzten auf dem Land eine Überversorgung gebe, fehlten in ländlichen Regionen oftmals Hausärzte. Hinzu käme der hohe Altersdurchschnitt von 54 Jahren bei niedergelassenen Vertragsärzten und Psychotherapeuten. Laut Kailuweit stellt sich daher die Frage, wie der Arztberuf für nachfolgende Mediziner-Generationen attraktiver gemacht werden kann. „Wir wissen aus Befragungen zum Beispiel, dass über 50 Prozent der Medizinstudentinnen den Wunsch haben, eine ambulante ärztliche Tätigkeit im Angestelltenverhältnis auszuüben.“ Angesichts dieser Tatsachen fordert die KKH einen Masterplan, um die Zukunft der ambulanten Versorgung aktiv zu gestalten. Der Gesetzgeber soll demnach dafür sorgen, dass wissenschaftlich fundierte Prognosen zum Ärztebedarf zur Grundlage für die weitere Bedarfsplanung gemacht werden. Ferner sollen die Chancen der Digitalisierung für eine Entlastung der Ärzte künftig stärker genutzt werden. Akteure, die sich dem verweigern, könnten sanktioniert werden. Beim Generationenwechsel der Mediziner sieht die KKH die Kassenärztlichen Vereinigungen in der Pflicht, die Bedürfnisse angehender Ärzte stärker in den Fokus zu nehmen. „Die zukunftsfeste Gestaltung der ambulanten Versorgung ist von essentieller Bedeutung. Tragfähige Konzepte für die Zukunft müssen jetzt entwickelt werden“, so KKH-Chef Kailuweit.​ Pressemitteilung der KKH

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BARMER Zahnreport 2017: Parodontitis-Therapie erfolgt oftmals zu spät

Die Parodontitis-Therapie verfehlt offenbar häufig ihr Ziel, Zähne zu erhalten. Dies geht aus dem heute in Berlin vorgestellten BARMER Zahnreport 2017 hervor. Nach der Parodontitis-Therapie gehen demnach bei etwa einem Drittel der Erkrankten und damit bei bundesweit 440.000 Personen innerhalb von vier Jahren Zähne verloren. „Die Parodontitis-Therapie scheint für viele Patienten spät oder zu spät zu kommen. Dabei ist sie eigentlich hilfreich. Wir können den Betroffenen daher nur dringend raten, frühzeitig zum Zahnarzt zu gehen und dessen Therapie-Empfehlungen auch konsequent umzusetzen“, sagt der Vorstandsvorsitzende der BARMER, Prof. Dr. Christoph Straub. Wer nicht jährlich zur Kontrolluntersuchung gehe, verdopple sein Risiko, im zeitlichen Umfeld der Parodontitis-Therapie Zähne zu verlieren. Wichtig sei eine regelmäßige Nachsorge, da der am Zahnhalteapparat Erkrankte auch nach der Behandlung ein „Risikopatient“ bleibe. Schließlich handelt es sich bei der Parodontitis um eine chronische Erkrankung. Parodontitis-Untersuchung bei jedem zweiten Erwachsenen Wie aus der Fünften Deutschen Mundgesundheitsstudie hervorgeht, ist hierzulande mehr als die Hälfte der Erwachsenen mittleren Alters, das sind mindestens fünf Millionen Frauen und Männer, von Parodontitis betroffen, vielfach ohne es zu wissen. Unter den Senioren leiden sogar nahezu zwei Drittel darunter, was ebenfalls mehr als fünf Millionen Personen entspricht. Laut BARMER Zahnreport lassen etwa 50 Prozent der erwachsenen Versicherten, also 34 Millionen Personen, in einem Zeitraum von zwei Jahren eine Parodontitis-Untersuchung vornehmen. Nur weniger als zwei Prozent der Versicherten, und zwar 1,2 Millionen Frauen und Männer, haben im Jahr 2015 eine Therapie durchlaufen. „Auch wenn natürlich nicht jeder Betroffene jedes Jahr eine Therapie benötigt, gibt es doch eine deutliche Diskrepanz zwischen den an Parodontitis-Erkrankten und den Behandelten. Dies ist umso bedenklicher, da der Therapieerfolg immer unsicherer wird, je weiter die Erkrankung vorangeschritten ist“, sagt Studienautor Prof. Dr. Michael Walter, Direktor der Dresdener Poliklinik für Zahnärztliche Prothetik am Universitätsklinikum Carl Gustav Carus. Parodontitis-Therapie regional unterschiedlich Laut Zahnreport gibt es deutliche regionale Unterschiede im Umgang mit Zahnbetterkrankungen. Während im Saarland nur 0,9 Prozent der Versicherten eine Therapie erhielten, waren es in Nordrhein-Westfalen mehr als doppelt so viele, nämlich 2,1 Prozent. „Wir beobachten diesen Unterschied schon seit mehreren Jahren. Die Ursachen dafür können wir mit den Reportdaten allerdings nicht aufklären“, sagt Walter. Zahnverlustrisiko bei Diabetes-Patienten erhöht Besonders wichtig sind Früherkennungs- und Nachsorgeuntersuchungen zu Parodontitis bei Zuckerkranken. „Zahnentfernungen nach einer Parodontitis-Therapie erfolgen bei Diabetikern deutlich häufiger. Bei jungen Diabetikern ist das Risiko mehr als doppelt so hoch wie bei gleichaltrigen Nicht-Diabetikern. Die Therapie schlägt also schlechter an“, sagt BARMER Vorstandschef Straub. Als Konsequenz daraus solle die regelmäßige Kontrolle auf Parodontitis zum Bestandteil der bereits bestehenden strukturierten Behandlungsprogramme für Diabetiker werden. Gute Mundhygiene ist wichtig Doch nicht nur Diabetiker, sondern alle Bürger täten gut daran, wenn sie von vorn herein einen einfachen Vorsatz tatsächlich lebten. Straub: „Vorsorge ist das A und O einer guten Zahngesundheit, schließlich ist Parodontitis in der Regel die Folge eines Zahnhygieneproblems.“ Die Erkrankung könne häufig vermieden werden und zwar auf sehr einfache Weise. Die Formel laute, verkürzt gesagt, „Keine Zahnbeläge, keine Parodontitis“. Konsequentes Zähneputzen und regelmäßige Inanspruchnahme von Kontrolluntersuchungen seien die Voraussetzungen für gesunde Zähne. Krankenkassen bezahlen Vorsorgeleistungen Nicht umsonst bezahlten Krankenkassen jedes halbe Jahr eine allgemeine Kontrolluntersuchung beim Zahnarzt, einmal im Jahr die Entfernung des Zahnsteines und alle zwei Jahre eine Parodontitis-Untersuchung, der sogenannte Parodontale Screening Index (PSI). Die jährliche Untersuchung ist gut geeignet, eine heraufziehende Parodontitis zu erkennen und bietet damit die Chance, frühzeitig weitergehende Behandlungen einzuleiten. „Wir appellieren ausdrücklich an alle Bürger, die Zahngesundheit nicht zu vernachlässigen und schon bei den ersten Warnsignalen wie Zahnfleischbluten sowie geschwollenem und gerötetem Zahnfleisch zum Zahnarzt zu gehen. Eine Zahnfleischentzündung oder eine beginnende Parodontitis sind noch leicht und schmerzarm zu behandeln“, so Walter. Komplizierter werde es, wenn die Erkrankung schon weit fortgeschritten ist. Im schlimmsten Fall komme jede Therapie zu spät, und ein Zahnverlust lasse sich nicht mehr verhindern. Daten aus dem BARMER Zahnreport 2017: Inanspruchnahmeund Kosten: Im Jahr 2015 haben im Durchschnitt 71,7 Prozent aller Versicherten mindestens einmal einen Zahnarzt gebraucht. Dabei zeigten Männer und Frauen deutliche Unterschiede. Während die Männer nur zu 67,8 Prozent zum Zahnarzt gingen, waren es bei den Frauen 75,4 Prozent. Dementsprechend unterschieden sich auch die Ausgaben. Bei einem Durchschnittswert von 185,34 Euro waren es bei Männern 176,35 Euro und bei den Frauen 194,09 Euro (Seite 30 im Report). Regionale Unterschiede: Auch regional unterscheiden sich Inanspruchnahme und Ausgaben der vertragszahnärztlichen Versorgung deutlich. Dabei liegt die Schwankungsbreite in der Inanspruchnahme zwischen 65,1 Prozent im Saarland und 77,9 Prozent in Thüringen. Bei den Kosten weist gleichfalls das Saarland den niedrigsten Wert aus (166,14 Euro), die meisten Ausgaben verursachen jedoch die Berliner mit 201,65 Euro (Seite 32/33). Ausgaben nach Versorgungsbereichen: Den größten Anteil der Ausgaben in der vertragszahnärztlichen Versorgung haben die konservierend-chirurgischen und Röntgenleistungen mit 112,18 Euro je Versichertem, gefolgt von 43,99 Euro für Zahnersatz und Zahnkronen je Versichertem. Die kieferorthopädische Versorgung verursachte Ausgaben von durchschnittlich 15,78 Euro je Versichertem. Den geringsten Anteil an den Ausgaben haben die Versorgung von Kieferbrüchen und Kiefergelenkserkrankungen sowie die Behandlung von Parodontopathien mit durchschnittlich 6,63 und 6,76 Euro je Versichertem (Seite 40/41). Prophylaxe: Zum Leistungskatalog der gesetzlichen Kassen gehören die Früherkennungsuntersuchung für Kleinkinder zwischen dem 30. und 72. Lebensmonat, die Individualprophylaxe für Sechs- bis 17-Jährige sowie die jährliche Zahnsteinentfernung für alle Erwachsenen. Dabei war bei der Früherkennung in den Jahren 2010 bis 2015 eine leicht steigende Tendenz in der Inanspruchnahme zu verzeichnen. Waren es zunächst nur 31,9 Prozent, lag der Wert im Jahr 2015 bereits bei 34,7 Prozent. Auch bei der Individualprophylaxe gibt es eine bessere Nutzung zu verzeichnen, sie stieg von 64 Prozent im Jahr 2010 auf 65,9 Prozent im Jahr 2015. Nicht einmal jeder zweite Erwachsene nutzt dagegen die Möglichkeit zur Zahnsteinentfernung. Waren es 48,2 Prozent im Jahr 2010, verzeichnet der Report für das Jahr 2015 nur einen Anstieg auf 48,9 Prozent (ab Seite 55). Glossar Was ist eine Parodontitis? Bei der Parodontitis oder Zahnbettentzündung, umgangssprachlich auch Parodontose genannt, handelt es sich um eine chronische Entzündung des Zahnhalteapparates. Sie zerstört Gewebe und Knochen über einen längeren Zeitraum hinweg. Am Ende kann sie zum Zahnverlust führen. Wie entsteht die Erkrankung? Die Parodontitis wird durch Beläge, der Plaque, auf den Zähnen und in [&hell
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Zusatzbeiträge im Durchschnitt vorerst stabil

„Für das laufende Jahr erwartet der Schätzerkreis im Durchschnitt einen stabilen Zusatzbeitrag, was insgesamt auch wahrscheinlich ist. Wenn im Sommer die endgültigen Finanzergebnisse für 2016 vorliegen und die Zahlen für das erste Quartal 2017, werden wir als GKV-Spitzenverband unsere Einschätzungen für die weitere Finanzentwicklung und damit auch für die Zusatzbeiträge konkretisieren“, so Florian Lanz, Pressesprecher des GKV-Spitzenverbandes. Pressemitteilung des GKV-Spitzenverbandes

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AOK begrüßt Regelungen für Saisonarbeitskräfte – Zusätzliche Änderungen nötig, um Beitragsschulden nicht weiter wachsen zu lassen

Sechs Milliarden Euro – so hoch waren 2016 die Beitragsrückstände gegenüber der gesamten Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Seit dem gesetzlichen Schuldenschnitt 2014 haben sich die Beitragsschulden mehr als verdoppelt, was vor allem auf die geltenden Regelungen zur Versicherungspflicht zurückgeht. Damit die Beitragsrückstände auf lange Sicht nicht aus dem Ruder laufen, drängt der AOK-Bundesverband auf eine umfassende Neuregelung der sogenannten obligatorischen Anschlussversicherung. Die bereits geplanten Änderungen im aktuellen Gesetz für die Fortschreibung der Vorschriften für Blut- und Gewebezubereitungen begrüßt der AOK-Bundesverband, sie beschränken sich allerdings nur auf Saisonarbeitskräfte. „Die Krankenversicherungspflicht für alle ist ein wichtiges Gut in Deutschland, an der es nichts zu rütteln gibt. Doch die Verwaltungsvorschriften für Versicherte, die den Kontakt zur Krankenversicherung abbrechen, müssen überarbeitet werden, auch um die Gemeinschaft der GKV-Versicherten zu stärken“, sagt Martin Litsch, Vorstandsvorsitzender des AOK-Bundesverbandes. Entsprechende Regelungen sollten noch in den aktuellen Gesetzentwurf für die Blut- und Gewebezubereitungen aufgenommen werden. Der AOK-Bundesverband fordert deshalb, nur dann eine obligatorische Anschlussversicherung zu eröffnen, wenn Kontakt zu dem Versicherten besteht. Bereits bestehende obligatorische Anschlussversicherungen sollten beendet werden, wenn der Versicherte Beitragsrückstände hat und innerhalb von sechs Monaten nicht kontaktiert werden kann. Meldet sich ein betroffener Versicherter später doch noch bei der Krankenkasse, kann er über bereits bestehende Auffangregelungen wieder in der GKV versichert werden. So wäre der lückenlose Versicherungsschutz weiter gewährleistet und das Problem des fortdauernden Aufbaus von riesigen Beitragsrückständen gelöst. Diese Regelung soll nicht nur für Saisonarbeitskräfte, sondern generell gelten. Die geplanten Änderungen bei der obligatorischen Anschlussversicherung für Saisonarbeitskräfte begrüßt die AOK ausdrücklich. „Seit Jahren fordern wir die Kennzeichnung für Saisonarbeitskräfte im Arbeitgebermeldeverfahren, um von vornherein ein transparentes Verfahren zu gewährleisten und den Verwaltungsaufwand bei den Krankenkassen zu senken. Das ist eine sinnvolle Weiterentwicklung für die GKV“, so Litsch. Konkret sieht der gesetzliche Änderungsantrag vor, dass Saisonarbeitskräfte nur dann über eine obligatorische Anschlussversicherung weiterversichert sein können, wenn sie innerhalb von drei Monaten nach dem Ende der Versicherungspflicht freiwillig einer Krankenkasse beitreten. Grundlage dafür ist der nachgewiesene Wohnsitz oder ständige Aufenthalt in Deutschland. Außerdem soll es eine gesonderte Kennzeichnung von Saisonarbeitnehmern im Arbeitgebermeldeverfahren geben und die Krankenkasse verpflichtet sein, Saisonkräfte bei Beschäftigungsbeginn über ihre Beitrittsrechte zu informieren. Seit 2005 hat die AOK vergeblich die gesonderte Kennzeichnung von Saisonarbeitskräften im Arbeitgebermeldeverfahren thematisiert. Um eine obligatorische Anschlussversicherung für Saisonarbeiter auszuschließen, die nach ihrer Tätigkeit wieder in ihr Heimatland zurückgekehrt sind, hat die Gesundheitskasse eigene Kennzeichnungsregeln in ihren Versichertenverzeichnissen entwickelt. So sind unsachgemäße obligatorische Anschlussversicherungen schon heute ausgeschlossen. Dennoch war dem AOK-System wiederholt vorgeworfen worden, über obligatorische Anschlussversicherungen zu Unrecht finanzielle Mittel für Saisonarbeitskräfte aus dem Risikostrukturausgleich zu erhalten, obwohl diese längst wieder ins Ausland zurückgekehrt wären und der AOK keine Leistungsausgaben entstanden seien. „Mit Blick auf ihr Image haben viele Krankenkassen bislang einen großen Bogen um bestimmte Versichertengruppen wie Erntehelfer gemacht. Nicht so die AOK, die seit jeher das Gros der Saisonarbeiter versichert. Dies wird uns seit Kurzem zum Vorwurf gemacht. Dabei dienen versicherungsrechtliche Fragen aber nur als Vorwand, um den morbiditätsorientierten Risikostrukturausgleich zu diskreditieren“, sagt Martin Litsch. Pressemitteilung des AOK Bundesverbandes

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AOK Baden-Württemberg fordert mehr Wettbewerb im Gesundheitswesen

„Der Versorgungswettbewerb im Gesundheitswesen wird in wichtigen Feldern weiterhin mit angezogener Handbremse geführt“, sagte Dr. Christopher Hermann, Vorstandsvorsitzender der AOK Baden-Württemberg, am Montag (24.04.2017) bei der Veranstaltung „AOK Baden-Württemberg im Dialog“ in Stuttgart. Wettbewerb im Gesundheitswesen und Sicherheit einer guten Gesundheitsversorgung seien zwei Seiten einer Medaille: „Mehr Wettbewerb um Versorgungsqualität tut insgesamt Not. Viel zu oft spielt sich dieser allein über die Höhe des Zusatzbeitrags zwischen Krankenkassen ab.“ Für die AOK Baden-Württemberg sind deshalb von der Politik nach der Bundestagswahl konsequent Rahmenbedingungen zu schaffen, um in wesentlich mehr Feldern der Gesundheitsversorgung bessere Strukturen und mehr Qualität durch Vereinbarungen direkt zwischen Krankenkassen und Gesundheitspartnern erreichen zu können. Hermann: „In einer offenen Wettbewerbsumgebung, in der Akteure mit ausgeprägtem Gestaltungswillen, Können und hohem Verantwortungsbewusstsein agieren, können Effizienz- und Qualitätspotentiale zum Wohle der Versicherten umfassend erschlossen werden.“ Beispielsweise sei der Krankenhausbereich weiterhin im Wesentlichen „wettbewerbsfreie Zone“. So lasse die Politik bisher im stationären Bereich Direktverträge nicht so zu, wie sie in der ambulanten Versorgung in Baden-Württemberg seit Jahren erfolgreich gelebt werden. Dort zeigten die AOK-Verträge einer Alternativen Regelversorgung, wie Versorgung der Zukunft aussehen müsse: „An unserem Hausarztvertrag und den Facharztverträgen nehmen 4.000 Haus- und Kinderärzte, über 1.700 Fachärzte und Psychotherapeuten sowie insgesamt 1,5 Millionen unserer Versicherten teil: Dort sind Vernetzung, Integration und Qualitätsorientierung oberste Gebote“, so Hermann weiter. Als weiteres Musterbeispiel für sinnvolles, marktwirtschaftliches Vorgehen sieht Hermann die seit zehn Jahren laufenden AOK-Arzneimittelrabattverträge. Allein durch diese Vereinbarungen habe die Südwestkasse ihre Versichertengemeinschaft im vergangenen Jahr bei höchster Qualität der Versorgung um 210 Millionen Euro entlasten und den Zusatzbeitrag unter dem Bundesdurchschnitt halten können. Die „grundsätzliche Abkehr von kollektivvertraglichen Regelungen zugunsten eines selektiven Kontrahierens als Regelfall der Vertragsgestaltung“ empfiehlt auch Prof. Dr. Thomas Wüstrich von der Fakultät Betriebswirtschaft der Universität der Bundeswehr, München. In seinem Vortrag bei der Veranstaltung „AOK Baden-Württemberg im Dialog“ erklärte Wüstrich: „Grundlegende Voraussetzung für die Funktionsfähigkeit marktwirtschaftlicher Steuerung im Gesundheitswesen ist der Wettbewerb, und zwar ein Wettbewerb, der auf dem Versicherungs-, Leistungs- und Behandlungsmarkt alle Systemakteure mit einbezieht.“ Pressemitteilung der AOK Baden-Württemberg

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AOK Bayern: 2.800 Amputationen wegen Diabetes

Ein schlecht eingestellter Diabetes kann schwerwiegende Folgeerkrankungen nach sich ziehen, darunter das diabetische Fußsyndrom. Typischerweise geht dieses mit schlecht heilenden chronischen Wunden einher, die meist schmerzfrei sind. 2015 war die Erkrankung bei über 2.800 Versicherten der AOK Bayern so weit fortgeschritten, dass eine Amputation erfolgen musste. Diese reichte je nach Schwere der Schädigung von einem einzelnen Zeh über den gesamten Fuß bis in extremen Fällen hin zum Oberschenkel. In Bayern leben ungefähr eine Million Menschen mit einem diagnostizierten Diabetes mellitus. Bei etwa drei bis sieben Prozent davon liegt laut Fachliteratur ein diabetischer Fuß vor. Das entspricht bis zu 70.000 Diabetikern. Um Folgekomplikationen von Diabetes möglichst gering zu halten, müssen Stoffwechselentgleisungen rechtzeitig erkannt und behandelt werden. Das strukturierte Behandlungsprogramm Diabetes der größten Krankenkasse im Freistaat legt deshalb einen Schwerpunkt auf die Prävention. Durchgeführt werden zum Beispiel regelmäßige Vorsorgeuntersuchungen der Füße. Patienten sind von Beginn an aktiv in den Behandlungsverlauf miteingebunden. Ärzte und Kliniken arbeiten in dem Behandlungsprogramm nach neuesten medizinischen Leitlinien fachübergreifend zusammen. Im Jahr 2015 nahmen mehr als 314.700 Versicherte der AOK Bayern daran teil. Das sind über 60 Prozent aller Diabetiker der Gesundheitskasse. Pressemitteilung der AOK Bayern

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Mit der Karte zahlen?

Kunde will Dafalgan Tabletten. Er weiss wofür und wie anwenden. Als es ans zahlen geht, zückt er eine Karte. Donna zeigt ihm unseren Kartenleser (das geht bei uns auch bei niedrigen Beträgen). Er steckt die Karte hinein, nichts passiert. Er nimmt sie raus, steckt sie entschieden wieder hinein. „Vielleicht ist sie nicht richtig herum“ meint […]