AOK Bayern: Krankenstand im Freistaat erstmals seit 2006 gesunken

Gute Nachricht für Bayerns Wirtschaft: Erstmals seit 2006 haben sich weniger Beschäftigte krank gemeldet. So sank der Krankenstand der 2,4 Millionen erwerbstätigen Versicherten der AOK Bayern 2016 auf 4,6 Prozent (Vorjahr: 4,7 Prozent). Damit fehlte jedes AOK-Mitglied im Durchschnitt 17 Tage im Betrieb. Experten begründen die positive Entwicklung damit, dass der Freistaat im vergangenen Jahr von einer schweren Erkältungswelle verschont blieb. Allein bei den Atemwegserkrankungen registrierte Bayerns größte Krankenkasse einen Rückgang um fast 500.000 Krankheitstage im Vergleich zum Vorjahr. Dies zeigt die aktuelle Auswertung der Arbeitsunfähigkeitsdaten für 2016. Im bundesweiten Vergleich sind Bayerns Beschäftigte gesünder als Arbeitnehmer anderer Bundesländer. Mit 4,6 Prozent verzeichnet der Freistaat hinter Hamburg (4,4 Prozent) den niedrigsten Krankenstand in Deutschland. Die höchsten Werte gibt es im Saarland und in Brandenburg (jeweils 6,1 Prozent). Der Bundesdurchschnitt liegt wie im Vorjahr bei 5,3 Prozent. Obwohl im vergangenen Jahr weniger Arbeitnehmer wegen Erkältung Zuhause bleiben mussten, waren Atemwegserkrankungen der häufigste Grund für eine Krankschreibung (22,1 Prozent). Es folgten Muskel-Skelett-Erkrankungen (16 Prozent), Verdauungsprobleme (8,7 Prozent) und Verletzungen (8,2 Prozent). Die meisten Fehltage verursachten Muskel-Skelett-Erkrankungen. Sie sind für fast ein Viertel der Krankheitstage verantwortlich. Zu den Muskel-Skelett-Erkrankungen gehören beispielsweise Bandscheibenvorfälle, Muskel- und Gewebeverletzungen, Rückenschmerzen und Arthrosen. Gestiegen sind auch die Fehltage durch psychische Erkrankungen. Ihr Anteil wuchs von 10,2 Prozent (2015) auf 10,7 Prozent. Unverändert gibt es in Bayern ein deutliches Nord-Süd-Gefälle: Den niedrigsten Krankenstand wies 2016 der Landkreis München auf (3,7 Prozent), gefolgt von der Stadt München und den Landkreisen Ebersberg und Garmisch-Partenkirchen (jeweils 3,8 Prozent). Spitzenreiter sind die Landkreise Coburg, Bad Kissingen und Kronach (jeweils 5,9 Prozent). Dass der Süden Bayerns beim Krankenstand besser abschneidet, liegt unter anderem am starken Zuzug jüngerer Arbeitnehmer nach Oberbayern. Die AOK Bayern unterstützt jedes Jahr mehr als 3.200 bayerische Unternehmen in der Betrieblichen Gesundheitsförderung (BGF). Vor allem kleinere und mittelständische Unternehmen profitieren von individuellen Angeboten für einen gesunden Arbeitsplatz. Pressemitteilung der AOK Bayern  

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Qualitätscheck für Präventionskurse: Auch Volkshochschulen müssen ihr Kursangebot checken lassen

Die „Zentrale Prüfstelle Prävention“ fordert die Volkshochschulen (VHS) in Deutschland auf, an dem gesetzlich geforderten Qualitätscheck für Präventionskurse teilzunehmen. „Leider ist die Beteiligung der VHS an dem einheitlichen Prüfverfahren für Präventionskurse nach wie vor sehr zurückhaltend“, erklärte Ulrike Elsner, Vorstandsvorsitzende des Verbandes der Ersatzkassen e. V. (vdek), und das „obwohl für die VHS seit Anfang 2017 eine Vielzahl an Kurskonzepten zur Nutzung zur Verfügung stehen, die speziell vom Deutschen Volkshochschulverband (DVV) mit erheblichem Aufwand ausgearbeitet wurden.“ Da die Krankenkassen ihren Versicherten aber nur qualitätsgeprüfte Präventionskurse wie Bewegungs- und Entspannungskurse etc. bezuschussen dürfen, sollten sich die VHS jetzt dem Prüfverfahren unterziehen, um die Qualität der Kurse nachzuweisen. Ausreichend Zeit sich auf das einheitliche Prüfverfahren der Zentralen Prüfstelle Prävention und die damit verbundenen Anforderungen einzustellen, hatten die VHS: Seit über zwei Jahren wurden hierzu intensive Gespräche und Abstimmungen mit den Vertretern des DVV geführt. Zur weiteren Unterstützung wurde zudem ein eigener Beratungsbereich für die VHS eingerichtet, der speziell für Fragen der VHS rund um die Prüfungen telefonisch unter 0201/5 65 82 90 erreichbar ist. Die Entscheidung, die Kurse der Prüfung zu unterziehen und damit den Teilnehmern einen Zuschuss durch die Krankenkassen zu ermöglichen, liegt jetzt bei jeder einzelnen Volkshochschule. „Wir freuen uns, wenn die gute Zusammenarbeit auf regionaler Ebene fortgesetzt wird und viele VHS von diesem Angebot Gebrauch machen. Sie leisten damit einen wichtigen Beitrag zur Prävention auf regionaler Ebene“, so Elsner. Hintergrund: Die Zentrale Prüfstelle Prävention ist eine Gemeinschaftseinrichtung fast aller gesetzlichen Krankenkassen. Es gibt sie seit 2014. Ihre Aufgabe ist es Präventionskurse daraufhin zu prüfen, ob sie die im Leitfaden Prävention des GKV-Spitzenverbandes festgelegten Qualitätsanforderungen erfüllen. Geprüft werden unter anderem die Qualifikation des Kursleiters, Aufbau und Inhalt des Kurses sowie Teilnehmerunterlagen mit praktischen Anleitungen für zu Hause. Seit 2014 erhielten insgesamt über 80.000 Kurse ein Zertifikat. Der Großteil der zertifizierten Angebote stammt aus dem Bereich Bewegung, gefolgt von Stressmanagement, Ernährung und Suchtmittelkonsum. Finanziert und verantwortet wird die Prüfstelle von der Kooperationsgemeinschaft gesetzlicher Krankenkassen zur Zertifizierung von Präventionskursen – § 20 SGB V mit BARMER, Techniker Krankenkasse (TK), DAK-Gesundheit, KKH Kaufmännische Krankenkasse, hkk – Handelskrankenkasse und HEK – Hanseatische Krankenkasse, vertreten durch den vdek, den Betriebskrankenkassen, überwiegend vertreten durch den BKK Dachverband, der AOK Bayern, AOK NordWest der AOK Rheinland/Hamburg, der AOK Niedersachsen, AOK Nordost, der AOKHessen, AOK Sachsen–Anhalt, IKK gesund plus, der IKK classic, der IKK Südwest, der IKK Brandenburg und Berlin, der BIG direkt gesund, der KNAPPSCHAFT und der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG). Gemeinsame Pressemitteilung der Träger der Zentralen Prüfstelle Prävention

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Prävention: AOK Bayern fördert kommunale Gesundheitsprojekte

Genau 28 Projekte der kommunalen Gesundheitsförderung unterstützt die AOK Bayern inzwischen finanziell. Dies gab der stellvertretende Vorstandsvorsitzende der Kasse, Hubertus Räde, jetzt bei einer Fachtagung in Nürnberg bekannt. Seit 2016 ermöglicht das Präventionsgesetz Krankenkassen die finanzielle Unterstützung kommunaler Gesundheitsförderung. „Gesundheitsförderung soll da stattfinden, wo die Menschen leben“, so Räde. Insbesondere sollen Bevölkerungsgruppen angesprochen werden, die bislang kaum Angebote der Gesundheitsförderung wahrnehmen. Das Volumen der von der AOK Bayern geförderten Projekte liegt bislang bei über 1,1 Millionen Euro. Nach Angabe der mit 4,4 Millionen Versicherten größten Krankenkasse Bayerns liegen sieben weitere Anträge von Gemeinden auf Förderung lokaler Projekte zur Prüfung vor. „Wir wollen den Gemeinden kein Konzept überstülpen, sie haben vielmehr die Möglichkeit, Projekte selbst mitzugestalten“, so Räde. Dieser partizipative Ansatz sei von grundlegender Bedeutung, wenn es um die Nachhaltigkeit kommunaler Gesundheitsförderung geht. „Auf Dauer funktioniert kommunale Gesundheitsförderung nur mit engagierter Beteiligung der Gemeinde“, so Räde. Grundlage der Förderung von präventiven Projekten in Lebenswelten ist das Sozialgesetzbuch. Danach sollen Krankenkassen für jeden ihrer Versicherten mindestens zwei Euro jährlich investieren. Pressemitteilung der AOK Bayern

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Größte Reform der Psychotherapie seit 17 Jahren startet

Wie finden Menschen hierzulande psychotherapeutische Unterstützung? Bisher eher zufällig, nur wenige Patienten werden von ihrem Hausarzt gezielt zu Therapeuten überwiesen. Ob Patienten verhaltenstherapeutisch, tiefenpsychologisch oder psychoanalytisch therapiert werden, hängt laut der Techniker Krankenkasse (TK) weniger von der Diagnose als vom Schwerpunkt der Therapeuten und freien Plätzen ab. So kommt es zu regional sehr unterschiedlichen Verteilungen.   Am 1. April starten umfangreiche Neuregelungen in der ambulanten Psychotherapie, die dazu beitragen sollen, dass Patienten schneller die richtige Unterstützung bekommen. Birgit Schulmeier, bei der TK Expertin für die ambulante psychotherapeutische Versorgung: „Durch die neue Richtlinie bekommen die Patienten schneller Hilfe und die richtige Unterstützung. Insbesondere die neu eingerichteten psychotherapeutischen Sprechstunden ermöglichen Patienten einen zeitnahen Zugang zur psychotherapeutischen Versorgung und helfen, den individuellen Bedarf zu ermitteln.“ Die wichtigsten Neuerungen im Überblick: Telefonische Erreichbarkeit der Therapeuten Die Therapeuten sind künftig zu festen Zeiten telefonisch erreichbar. Informationen dazu gibt es bei den Kassenärztlichen Vereinigungen. Der Kontakt zum Therapeuten und die Terminvergabe werden damit deutlich verbessert. Terminservicestelle Über die Terminservicestellen können die Patienten künftig freie Plätze für eine Sprechstunde oder – wenn erforderlich – eine Akutbehandlung erfragen. Anders als bei anderen Fachrichtungen brauchen sie keine Überweisung, um die Terminservicestellen in Anspruch zu nehmen. Sie sollten aber beim Anruf ihre Versichertenkarte bereithalten. Informationen zu ihrer jeweiligen Terminservicestelle erhalten Patienten auf den Webseiten des Bundesgesundheitsministeriums. Sprechstunde Patienten stehen künftig psychotherapeutische Sprechstunden zur Verfügung, die von ärztlichen oder Psychologischen Psychotherapeuten bzw. Kinder- und Jugendlichentherapeuten angeboten werden. Sie helfen den Patienten, die richtige Unterstützung zu finden, beraten, ob eine ambulante oder stationäre Behandlung empfehlenswert ist und geben alternative Empfehlungen, zum Beispiel für Beratungsstellen, Selbsthilfegruppen oder Präventionsmaßnahmen. Die Therapeuten erkennen auch, ob eine Akutbehandlung angezeigt ist. Akutbehandlung Wird in der psychotherapeutischen Sprechstunde akuter Handlungsbedarf erkannt, können Patienten künftig bis zu zwölf Stunden Akutbehandlung direkt nach der Sprechstunde erhalten. Dabei geht es nicht um eine Therapie, sondern um eine kurzfristige Besserung und darum, Patienten im Krisenfall zu stabilisieren. Vorteil für die Patienten: Sie bekommen schnellere Unterstützung, da die Akutbehandlung bei der Krankenkasse nur angezeigt, aber nicht genehmigt werden muss. Probatorische Sitzung Probatorische Sitzungen sind Gespräche, in denen Patient und Therapeut abschätzen, ob sie gut zusammenarbeiten können. Für die Therapeuten sind diese – mindestens zwei – Termine auch wichtig, um die Diagnose zu verfeinern und eine erste Prognose für den Verlauf der Therapie vorzunehmen. Antragsschritte für die Therapie vereinheitlicht Statt verschiedener Antragsschritte je nach Therapieverfahren, gibt es künftig ein einheitliches System. Die Therapeuten sprechen sich je nach Schwere der Krankheit zunächst für eine Kurz- oder Langzeittherapie aus. Die Kurzzeittherapie unterteilt sich künftig in Kurzzeittherapie 1 und 2 mit jeweils zwölf Stunden. Daran kann sich eine Langzeittherapie anschließen. Dies gilt für alle Therapieverfahren (Verhaltenstherapie, tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie und Analytische Psychotherapie). Anträge und Gutachten vereinfachen Bei der psychotherapeutischen Sprechstunde legen die Patienten lediglich ihre Krankenversichertenkarte vor. Ist eine Akutbehandlung erforderlich, informieren die Therapeuten die jeweilige Krankenkasse über den Behandlungsbeginn. Auch hier braucht es keinen Antrag. Nur bei Kurz- und Langzeittherapien stellen Therapeut und Patient wie bisher gemeinsam einen Antrag bei der Krankenkasse. Der erste Antrag für eine Langzeittherapie muss, Verlängerungsanträge können von einem Gutachter bewertet werden. Gruppentherapie fördern Da die Gruppentherapie bei einigen Krankheitsbildern sehr sinnvoll ist, soll sie durch die neue Richtlinie gefördert werden. Bisher liegt der Anteil von Gruppentherapien bei lediglich 1,5 Prozent. Die Mindestgruppengröße ist auf drei Patienten verkleinert, so dass mehr Patienten geholfen wird und auch in ländlicheren Gebieten schneller gestartet werden kann. Zudem erhalten Therapeuten mehr Handlungsspielraum: Sie können Einzel- und Gruppentherapie kombinieren und zwischen beiden nach Bedarf aufteilen. Im Antrag legen sie nur ein Gesamtstundenkontingent fest sowie den Schwerpunkt auf Einzel- oder Gruppentherapie. Rezidivprophylaxe Um den Erfolg einer Langzeittherapie nachhaltig zu sichern, gibt es künftig ein Stundenkontingent, das nach Abschluss der Therapie in größeren Abständen in Anspruch genommen werden kann. Diese sogenannte Rezidivprophylaxe umfasst je nach vorheriger Therapiedauer maximal acht bzw. 16 Stunden und kann bis zu zwei Jahre nach Therapieende stattfinden. Bei Kindern und Jugendlichen können es bis zu 20 Stunden sein. Pressemitteilung der Techniker Krankenkasse TK

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Eltern im Osten nehmen häufiger Kinderpflegekrankengeld in Anspruch

Immer mehr berufstätige Eltern nutzen die Möglichkeit, während der Pflege ihres kranken Kindes finanzielle Unterstützung von ihrer Krankenkasse zu erhalten. Der Anteil der AOK-Mitglieder mit Kinderpflegekrankengeld ist in den letzten fünf Jahren um 47 Prozent gestiegen. Besonders oft wird Kinderpflegekrankengeld im Osten Deutschlands beansprucht. Während in Dresden 10,2 Prozent aller Mitglieder diese Leistung wahrgenommen haben, waren es in Gelsenkirchen gerade einmal ein Prozent. „Mütter in den neuen Bundesländern kehren nach der Geburt ihrer Kinder früher in den Beruf zurück als in den alten Bundesländern und sind insgesamt häufiger Vollzeit erwerbstätig“, so Helmut Schröder, Stellvertretender Geschäftsführer des Wissenschaftlichen Instituts der AOK (WIdO). Während im Jahr 2012 nur 1,9 Prozent aller AOK-Mitglieder das Kinderpflegekrankengeld nutzten, waren es 2016 bereits 2,8 Prozent. Somit haben von den 12,5 Millionen erwerbstätigen AOK-Mitgliedern mehr als 340.000 mindestens einmal Kinderpflegekrankengeld in Anspruch genommen. Nach wie vor sind es zwar vor allem die Mütter, die ihr krankes Kind pflegen. Jedoch steigt der Anteil der Männer, die Kinderpflegekrankengeld beanspruchen,  seit 2012 kontinuierlich an: Von 25 auf fast 29 Prozent im Jahr 2016. Regional gibt es große Unterschiede bei der Inanspruchnahme von Kinderpflegekrankengeld. Besonders in den großen Städten im Osten Deutschlands liegt der Anteil deutlich über dem bundesweiten Durchschnitt. In den acht größten Städten Ostdeutschlands nahmen im Schnitt 6,9 Prozent aller Beschäftigten mindestens einmal im Jahr Kinderpflegekrankengeld in Anspruch, in den westlichen großen Städten waren es hingegen im Durchschnitt nur 1,6 Prozent der Beschäftigten. An der Spitze lag Dresden mit 10,2 Prozent der AOK-Mitglieder, Schlusslichter waren Duisburg und Gelsenkirchen (1,1 und 1 Prozent aller Mitglieder). „Für dieses Phänomen dürfte die jahrzehntelange Tradition der Müttererwerbstätigkeit in Ostdeutschland eine wichtige Rolle spielen“, erläutert Helmut Schröder. „In den neuen Bundesländern ist die Erwerbstätigenquote der Mütter in allen Familienphasen höher als in Westdeutschland. Damit steigt auch die Wahrscheinlichkeit, Kinderpflegekrankengeld in Anspruch nehmen zu müssen.“ Kurze betriebliche Ausfallzeiten durch kranke Kinder Kinderkrankengeldfälle zeichnen sich durch kurze Fehlzeiten im Beruf aus. Eltern, die wegen eines kranken Kindes fehlen, sind durchschnittlich 2,3 Tage je Krankheitsfall abwesend: Bei knapp 82 Prozent dieser Fehlzeiten werden drei Tage nicht überschritten. Im Vergleich dazu dauert die krankheitsbedingte Fehlzeit eines erwerbstätigen AOK-Mitgliedes im Durchschnitt 11,7 Tage je Fall. Auch der Ausbildungsabschluss hat einen Einfluss darauf, ob Kinderpflegekrankengeld beantragt wird: So haben nur 1,2 Prozent der AOK-Mitglieder ohne einen beruflichen Ausbildungsabschluss dieses Angebot in Anspruch genommen. Liegt hingegen ein akademischer Abschluss vor, steigt dieser Anteil auf 5,6 Prozent. „Der gesetzliche Leistungsanspruch des Kinderpflegekrankengeldes bietet gerade bei den klassischen Kinderkrankheiten eine sinnvolle Unterstützung für berufstätige Eltern und kann helfen, Belastungsfaktoren, wie Finanzknappheit oder psychische Anstrengungen, im Zaum zu halten“, so Helmut Schröder. Eltern können bis zum 12. Geburtstag ihres gesetzlich versicherten Kindes jeweils bis zu 10 Arbeitstage pro Jahr Krankengeld bei Erkrankung des Kindes von ihrer Krankenkasse beziehen, wenn sie aufgrund einer ärztlichen Bescheinigung zur Beaufsichtigung, Betreuung oder Pflege ihres erkrankten Kindes der Arbeit fernbleiben und wenn das keine andere im Haushalt lebende Person übernehmen kann. Bei Alleinerziehenden sind es bis zu 20 Arbeitstage. Leben mehrere Kinder im Haushalt liegt der Anspruch bei maximal 25 bzw. 50 Arbeitstagen für Alleinerziehende. Krankenstand bleibt stabil Insgesamt ist der Krankenstand im Jahr 2016 im Vergleich zum Vorjahr mit 5,3 Prozent gleich geblieben. Damit hat jeder Beschäftigte im Durchschnitt 19,4 Tage aufgrund einer ärztlichen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung im Betrieb gefehlt. Fehltage aufgrund psychischer Erkrankungen sind in den letzten 10 Jahren konstant angestiegen, sie nahmen um 79,3 Prozent zu. Psychische Erkrankungen führen außerdem zu langen Ausfallzeiten. Mit 25,7 Tagen je Fall dauerten sie mehr als doppelt so lange wie der Durchschnitt mit 11,7 Tagen je Fall im Jahr 2016. Der Analyse des WIdO liegen die Daten von 12,5 Millionen AOK-versicherten Arbeitnehmern zugrunde, die 2016 in mehr als 1,5 Millionen Betrieben beschäftigt waren. Pressemitteilung des Wissenschaftlichen Instituts der Ortskrankenkassen

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pro|care VMP von GAI NetConsult bald AOK-weit im Einsatz

Der AOK-Bundesverband erwirbt im März 2017 eine Unternehmenslizenz für den Einsatz von pro|care VMP der GAI NetConsult GmbH im AOK-System. pro|care VMP ist eine langjährig im AOK-Umfeld entwickelte und gereifte Softwareplattform für das Vertrags- und Qualitätsmanagement im Bereich Pflege / Häusliche Krankenpflege. Vor dem Hintergrund der stark steigenden Anzahl an Vertragspartnern durch neue Pflegeeinrichtungen und -formen nutzt das AOK-System die Chancen der Digitalisierung für eine effizientere Unterstützung der Prozesse. pro|care VMP bietet umfassende Funktionen für das Vertrags- und Qualitätsmanagement. Beispielsweise können Fachabteilungen selbstständig neue Vertragsbereiche oder -strukturen definieren und so der wachsenden Bandbreite an Vertragsanforderungen begegnen. In der Qualitätssicherung können nicht nur der Ausbildungsstand des Vertragspartners, sondern auch Prüfungen, Mängel und Beschwerden sowie die daraus resultierenden Maßnahmen initiiert und verwaltet werden. Auch die Prüfaufträge an den MDK und der Rücklauf der Prüfergebnisse werden von pro|care VMP weitestgehend automatisiert verarbeitet. Mit einem zentralen Kontakt- und Kommunikationsmanagement werden zudem die Informationsflüsse zwischen den Beteiligten verbessert. „In Zukunft werden aufgrund des demografischen Wandels die Zahlen von Pflegeeinrichtungen und neuen Wohnformen steigen, damit auch die Zahl der Vertragspartner im Bereich Pflege und HKP. Im Verhältnis dazu werden unsere Ressourcen knapper werden. Um den hohen Qualitätsansprüchen an eine gute Pflege jetzt und in Zukunft gerecht zu werden, ist daher eine effiziente elektronische Unterstützung der Prozesse unerlässlich. Die Software pro|care VMP von GAI NetConsult bildet in besonderem Maße die Prozesse der AOK-Landschaft ab und ist auf ihre Bedürfnisse zugeschnitten. Die Entscheidung für einen Einsatz im gesamten AOK-System war also ein konsequenter und richtiger Schritt“, sagt Heike Nowotnik, Geschäftsführerin IT-Steuerung vom AOK-Bundesverband. „Durch eine enge Integration von pro|care VMP mit unserer strategischen GKV-Branchenlösung oscare® steht dem AOK-System nun eine umfassende Prozessunterstützung für den Bereich Pflege, insbesondere auch für die Herausforderungen des Pflegestrukturgesetztes (PSG), zur Verfügung.“ „Wir freuen uns über das Vertrauen in unser Unternehmen und in unsere Software und auf die Zusammenarbeit“, sagt Wilfrid Kettler, Geschäftsführer der GAI NetConsult. Mehr Informationen zu Fachanwendungen und Lösungen für gesetzliche Krankenkassen finden Interessenten hier: https://www.gai-netconsult.de/index.php?id=gesetzliche_krankenkassen Pressemitteilung des AOK Bundesverbandes

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GPM: Wer wenig hört, wünscht viel Beratung! Patientenbefragung der IKK BB bewertet die Versorgung mit Hörsystemen

Im Herbst 2016 schrieb die regionale Innungskrankenkasse Brandenburg und Berlin (IKK BB) in Zusammenarbeit mit der Bundesinnung der Hörakustiker (biha) 389 Versicherte an und befragte sie zur Qualität ihrer aktuellen Versorgung mit Hörsystemen. 199 antworteten und gaben der IKK BB und den Hörakustikern in Berlin und Brandenburg wichtige Hinweise zu Qualität, Beratung und zu Auswahlkriterien für die Anschaffung ihres Hörsystems: Hörsysteme nur nach intensiver Fachberatung Wer schwerhörig wird, dem droht der Verlust sozialer Teilhabe. Ein sensibles Thema also, für das es heute gute Hilfsmittel gibt, die modernen Hörsysteme. Deren Funktionen, ihr Design und mitunter auch anfallende Zusatzkosten wollen jedoch wohl bedacht sein. Betroffene suchen sich daher einen versierten Hörakustiker, der ihnen hauptsächlich aus dem Familien- und Bekanntenkreis (34,2 %) oder – auf direkte Nachfrage – durch den Arzt (33,7 %) empfohlen wird. Die professionelle Dienstleistung des Hörakustikers beeinflusst in über der Hälfte der Fälle (52,8 %) die Entscheidung für oder gegen ein bestimmtes Hörsystem, dicht gefolgt von „guter Beratung“ (48,7 %), die ebenfalls auf die wichtige Rolle des Hörakustikers verweist. Der Arzt spielt hier mit nur 16,1 % eine untergeordnete Rolle. Befragt nach der Güte der Beratung durch den Fachmann und zur Qualität der letztlich gewählten Versorgung, zeigen sich die Kunden sehr zufrieden: Nach einer geduldigen, intensiven und individuellen Beratung, bei der in der Regel mehrere Produkte in aller Ruhe (zwischen 4 Tagen und mehreren Wochen) getestet werden konnten, erreichen die Hörakustiker einen Zufriedenheitswert mit der Beratung von 8,4 (Skala 1-10). Umgerechnet in Schulnoten wäre dies eine 1- bis 2 (Skala 1-6). Auch die letztendlich ausgewählten Hörsysteme erfüllten mit 7,8 von 10 die hohen Erwartungen. Regelversorgung oder private Aufzahlung? Die Befragung unterscheidet nach aufzahlungsfreier Regelversorgung, einer Aufzahlung bis 250 Euro pro Ohr und einer privaten Eigenbeteiligung von 500 Euro und mehr pro Ohr. Der Hörsystemträger investiert hier individuell: 34,2 % der Befragten wählten ein zuzahlungsfreies Modell, 20,6 % beteiligten sich bis 250 Euro pro Ohr privat. Da ein Hörsystem den Versicherten in der Regel für die nächsten sechs Jahre begleitet, leisteten sich 42,2 %, mehr als 250 Euro pro Ohr für ihr Wunschsystem aufzuzahlen. Mehr als die Hälfte davon waren sogar bereit, privat mehr als 500 Euro pro Ohr für eine -außerordentliche und innovative Hörgeräteversorgung aufzuwenden. Bei Entscheidungen zur Hörsystemversorgung spielen nicht nur funktionale, gesundheitliche oder preisliche Aspekte eine Rolle: Die Anschaffung eines (ersten) Hörsystems bedeutet auch, einen Hörverlust zunächst anzuerkennen. Ein kleines, im Ohr fast unsichtbares Modell, das zudem über Extras wie eine Freisprech- oder Erinnerungsfunktion verfügen kann, nimmt die ersten Berührungsängste. Die Qualität der Hörsysteme und die Arbeit des Hörakustikers konnten dann vollends überzeugen. Auch ein generelles Markenbewusstsein in diesem sensiblen Bereich entscheidet manchmal mit. Kunden fragen oft gleich nach aufwendigeren Systemen und interessieren sich – trotz vorheriger Information – weniger für aufzahlungsfreie Modelle. Sie zahlen freiwillig zu, sind dann aber in der Regel auch mit einem Wert von 8,3 von 10 Punkten – was der Schulnote 2 entspricht – bei einer Aufzahlung von mehr als 500 Euro pro Ohr besonders zufrieden mit ihrer Wahl. Enrico Kreutz, IKK BB-Vorstand, zu den Erkenntnissen der IKK BB nach der Versichertenbefragung: „Weiter gut hören zu können, ist immens wichtig für die soziale Teilhabe. Hierfür gibt es Gott sei Dank heute technisch hochentwickelte Hörsysteme, auch im Rahmen der stetig verbesserten Regelversorgung. Wir empfehlen unseren Versicherten, bei Hörsystemen vor allem auf die unverzichtbaren  Funktionen im eigenen Alltag zu achten. Das ist der Weg zu einer guten Versorgung auch ohne hohe finanzielle Eigenbeteiligung. Wichtig ist auch, die angebotenen Systeme vor der Entscheidung ausgiebig in der Praxis zu testen.“ Auch Marianne Frickel, Präsidentin der biha, begrüßt das Umfrageergebnis: „Wir freuen uns sehr über die positiven Befragungsergebnisse. Aus unserer Sicht haben die Versicherten der IKK BB durch ihre Antworten die hochqualitative individuelle Versorgung mit Hörsystemen bestätigt. Ergebnisse zwischen sehr gut und gut bei einem mit großer Sensibilität zu handhabenden Medizinprodukt, das nun nicht unbedingt zu den beliebtesten Hilfsmitteln gehört, verweist auf die ausgezeichnete Arbeit der Hörakustiker bei der Beratung und der Versorgung.“ Pressemitteilung der IKK Berlin und Brandenburg

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BDPK begrüßt Prüfergebnis des BVA: Patienten dürfen Reha-Einrichtung frei wählen

Wählt der Versicherte seine medizinische Rehabilitationseinrichtung frei aus, müssen Krankenkassen diese Leistung als Sachleistung erbringen. Die zwischen Krankenkassen und Reha-Einrichtungen getroffenen Vergütungsvereinbarungen sind verbindlich. Mehrkosten sind zwischen Versichertem und Krankenkasse abzurechnen und müssen von der Krankenkasse begründet werden. Der BDPK begrüßt das Ergebnis einer kürzlich beim BVA eingereichten aufsichtsrechtlichen Prüfung. Demnach gilt im Einzelnen: Sachleistungsprinzip Stationäre Rehabilitationsleistungen sind durch die Krankenkasse als Sachleistung zu erbringen. Wählt der Versicherte eine Einrichtung mit Versorgungsvertrag, hat diese gegenüber der Krankenkasse einen Anspruch auf Zahlung der in dem für sie geltenden Kollektivvertrag geregelten Vergütung. Transparenz über die Antrags-Prüfentscheidung Die Versicherten müssen aus dem Bescheid die Gesichtspunkte entnehmen können, die maßgeblich für die von der Krankenkasse getroffene Entscheidung (Angemessenheit des berechtigten Wunschs) war. Abrechnung von Mehrkosten Ist die Wahl des Versicherten nach § 9 SGB IX in Verbindung mit § 40 Absatz 2 SGB V nicht angemessen, muss die Krankenkasse die durch diese Wahl entstehenden Mehrkosten vom Versicherten einfordern. Seit dem GKV-Versorgungsstärkungsgesetz können gesetzlich Krankenversicherte eine Rehabilitationseinrichtung mit Zahlung von sog. Mehrkosten oder mehrkostenfrei wählen, wenn sie berechtigte Gründe haben. Krankenkassen wie die DAK und IKK classic nehmen die freie Wahl einer bestimmten Klinik durch den Versicherten zum Anlass, die Vergütung der Klinik zu reduzieren. Die Reha-Einrichtung erhielt von der Krankenkasse einen Bescheid darüber, dass sie nur einen verminderten Kostensatz übernehme und die restlichen Kosten mit dem Versicherten abzurechnen seien. Teilweise sollte auch der Versicherte wie ein Privatpatient die gesamten Kosten mit der Klinik abrechnen und die Rechnung dann bei der Krankenkasse einreichen, die dann den Vergleichsklinikkostensatz erstattet. Diese Bescheide hatte der BDPK an das BVA gesandt mit der Bitte um Prüfung. Um ein rechtskonformes Verwaltungshandeln der Krankenkassen sicher zu stellen, hat das BVA nun aufsichtsrechtliche Erörterungen mit der DAK und der IKK classic aufgenommen. Pressemitteilung des Bundesverbandes Deutscher Privatkliniken e.V. (BDPK)

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30 Prozent der Bundesbürger würden ihre Gesundheit einem Roboter anvertrauen

Mehr als jeder dritte Bundesbürger würde bei einem ihm unbekannten Arzt eine Video-Sprechstunde besuchen. Fast ebenso viele zeigen sich sogar grundsätzlich offen für die medizinische Behandlung durch einen Roboter. Gleichzeitig legen 90 Prozent der Deutschen aber weiterhin großen Wert auf das ausführliche Gespräch und den persönlichen Vor-Ort-Besuch bei einem Arzt. Das sind Ergebnisse einer bevölkerungsrepräsentativen Umfrage der Schwenninger Krankenkasse, für die 1.000 Bundesbürger befragt wurden. „Auf den ersten Blick mögen sich diese Ergebnisse widersprechen”, sagt Siegfried Gänsler, Vorsitzender des Vorstandes der Schwenninger Krankenkasse. „Doch sie zeigen, dass sich traditionelle und digitale Medizinwelt nicht ausschließen, sondern ergänzen.“ Bisher sind beispielsweise Video-Konsultationen, Online-Diagnosen per E-Mail oder die Verschreibung von Medikamenten in Deutschland verboten. Doch diese Zeiten werden bald vorbei sein. Ab 1. April soll eine Fernbehandlung möglich sein, wenn es vorab einen persönlichen Erstkontakt zum Arzt gab, so sieht es das E-Health-Gesetz vor. Baden-Württemberg geht in einem Modellprojekt sogar noch einen Schritt weiter. Dort sollen Mediziner Patienten online oder am Telefon behandeln dürfen, die sie vorher nie persönlich gesehen haben. Bei einer Erkältung können sich die Kranken den Weg zum Arzt und das Ausharren im überfüllten Wartezimmer somit sparen. Stattdessen haben sie die Möglichkeit, zuhause vom Bett aus ihren Laptop hochzufahren, um sich behandeln zu lassen. „Digitale Angebote bringen erhebliche Vorteile für die Gesundheitsversorgung. Dabei geht es nicht nur um eine effizientere und günstigere Versorgung, sondern vor allem um bessere Behandlungsmöglichkeiten und neue Therapieoptionen zum Nutzen der Patienten“, sagt Gänsler. „In der intelligenten Kombination von Mensch und Technik liegt die Zukunft der Medizin.“ So können inzwischen beispielsweise EKG´s zuverlässig mit Hilfe eines speziell dafür entwickelten Handy-Covers aus der Ferne erstellt und von Experten beurteilt werden. Gleiches gilt für die Messung von Blutdruck und Insulinspiegel. „All das ist keine Utopie mehr und würde auch dazu beitragen, dem chronischen Ärztemangel auf dem Land zu begegnen und die medizinische Behandlung zu verbessern“, so der Schwenninger-Vorstand. „Damit dies möglich wird, müssen alle Akteure Mut zeigen und bestehende Strukturen aufbrechen.“ Wie der Weg in die neue Welt der Medizin aussehen kann und wie viel Digitalisierung unsere Gesundheit verträgt, darüber diskutieren Experten am 28. März in Berlin im Rahmen der Veranstaltung „Gesundheit zum Frühstück” der Schwenninger Krankenkasse. Pressemitteilung  der Schwenninger Krankenkasse – „Die Schwenninger“

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