BARMER Teledoktor für unterwegs – Smarte App für schnelle medizinische Beratung

Ab sofort erreichen Versicherte den BARMER Teledoktor per Smartphone-App auch von unterwegs. Erfahrene Fach- und Allgemeinärzte beantworten Fragen zu allen Gesundheitsthemen von A wie Asthma bis Z wie Zahnschmerzen. „Die Versicherten wollen ihre Krankenkasse immer und überall über verschiedene Kanäle erreichen können. Um das unkompliziert auch mobil zu ermöglichen, haben wir die BARMER Teledoktor-App entwickelt“, sagt Prof. Dr. Christoph Straub, Vorstandsvorsitzender der BARMER. Den Gesundheits-Service habe man dank der App praktisch immer dabei, selbst im Ausland. Fragen per Mail, Chat oder Telefon Versicherte können über die App an sieben Tagen in der Woche nicht nur rund um die Uhr die Telefonsprechstunde erreichen, sondern auch datensichere E-Mails an den Teledoktor senden. Wer die Online-Sprechstunde nutzen möchte, kann sein Anliegen tagsüber unmittelbar mit den Experten im Chat besprechen oder jederzeit Anhänge wie medizinische Unterlagen sicher hochladen. Auch der Rückrufservice des Teledoktors lässt sich mit der App aktivieren. Der Teledoktor soll den Nutzern helfen, jederzeit an jedem Ort gesund zu werden und gesund zu bleiben. Er ersetzt allerdings nicht die Behandlung durch die Ärztin oder den Arzt. „Bei starken Beschwerden oder akuten Schmerzen ist grundsätzlich ein Arztbesuch nötig. Sind Menschen in Notsituationen oder gar in Lebensgefahr, sollte man unverzüglich den Rettungsdienst rufen“, so Straub. Die BARMER Teledoktor-App gibt es für Android und iOS: www.barmer.de/g100361 Pressemitteilung der BARMER

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Erfolgreicher Start für Präventionsinitiative: Apps für gesünderes Hören bereits 45.000-mal geladen

Mehr als 45.000 Nutzer haben innerhalb von zehn Tagen seit Start der gemeinsamen Präventionsinitiative von BARMER und Mimi Hearing Technologies GmbH die Apps zur Vermeidung von Hörschäden auf ihr Handy geladen. „Mimi Hörtest“ und „Mimi Music“ testen die individuellen Stärken und Schwächen eines jeden Gehörs und passen dann die Musik auf dem Smartphone so an, dass der Nutzer sie in besserer Qualität hören kann und zwar bei geringerer Lautstärke. Mit der Kombination aus Lifestyle und Gesundheitsförderung sensibilisieren BARMER und Mimi besonders jugendliche Smartphone-Nutzer in ihrer digitalen Lebenswelt für das gesunde Hören. „Die hohen Download-Zahlen der Mimi-Apps belegen, dass wir auf digitalen und innovativen Wegen viele Menschen für ihre Gesundheit und das Thema Prävention begeistern können“, sagt Dr. Mani Rafii, Vorstandsmitglied der BARMER. „Lärm macht krank“ Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) weist darauf hin, dass die Lärmbelastung im Alltag zunimmt: Kinder und Jugendliche setzen sich oft freiwillig extremen Geräuschpegeln bei Konzerten, in Diskotheken und beim Musik-Streaming über Kopfhörer aus. Studien zeigen, dass die Zahl von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen mit nachweisbarem Innenohr-Hörverlust ansteigt. „Lärm macht krank. Präventive Maßnahmen zur Vermeidung von Lärmbelästigung sind aus fachlicher Sicht daher in jedem Lebensalter zu begrüßen“, sagt Dr. Heidrun Thaiss, Leiterin der BZgA. Lärm verursache nicht nur irreversible Schädigungen des Gehörs, sondern auch Stress und könne zu Herz-Kreislauf-Problemen, zu Konzentrations- und Schlafstörungen, Nervosität und Gereiztheit führen. Leisere Musik schont die Ohren Zum Welttag des Hörens am 3. März starteten die BARMER und Mimi die gemeinsame Initiative. Mit zwei Apps sollen möglichst viele Menschen künftig Musik besser und leiser hören. Die Kooperation wurde initiiert und begleitet durch die Berliner Konzeptagentur Die BrückenKöpfe. Pressemitteilung der BARMER

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Die Krankenkasse Knappschaft führt oscare® für alle Geschäftsprozesse ein

Die KNAPPSCHAFT tauscht ihr bisheriges IT-Kernsystem zur ganzheitlichen Betreuung von rund 1,7 Millionen Versicherten aus. Die Krankenkasse mit Hauptsitz in Bochum entschied sich nach einer intensiven Markterkundung dafür, auch für alle anderen Geschäftsprozesse die Branchenlösung für die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) der AOK Systems einzusetzen. Die Minijob-Zentrale, die zur DRV Knappschaft-Bahn-See gehört, nutzt oscare®im Bereich des Beitragseinzugs- und Meldewesens bereits seit 2008. „Mit zukunftsfähigen Technologien für einheitliche und ergonomische Oberflächen und der automatisierten Dunkelverarbeitung von Prozessen unterstützt oscare® unsere IT- und Digitalisierungsstrategie“, erläutert Heinz-Günter Held, der für IT zuständige Direktor der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See. „Wichtig ist auch, einen branchenerfahrenen Leistungspartner an unserer Seite zu haben, der erfolgreiche Umstellungsprojekte in dieser Größenordnung nachweisen konnte.“ „Wir freuen uns auf das gemeinsame Projekt mit der KNAPPSCHAFT und über das Vertrauen, das der AOK Systems und unserer Softwarelösung entgegengebracht wird“, so Holger Witzemann, Geschäftsführer der AOK Systems. Der Wechsel vom hostbasierten Altsystem KKVS der KNAPPSCHAFT auf oscare® ist als Komplettumstellung zum 01.01.2020 geplant. Pressemitteilung der AOK Systems GmbH

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Darmkrebsmonat März – Neuer Test auf Darmkrebs liefert sicherere Ergebnisse

Ab April bietet die BARMER allen Versicherten im Rahmen der Darmkrebsfrüherkennung ein neues Testverfahren an, den immunologischen Stuhltest (iFOBT). „Die Entdeckungsrate für bösartige Darmtumore und deren Vorstufen ist bei dem immunologischen Stuhlbluttest deutlich höher als bei dem bisherigen Test. Er reagiert ausschließlich auf den menschlichen Blutfarbstoff Hämoglobin und ist so weniger störanfällig“, so Dr. Ursula Marschall, leitende Medizinerin bei der BARMER, mit Blick auf den Darmkrebsmonat März. An Darmkrebs erkranken in Deutschland jährlich mehr als 73.000 Menschen neu. Irrtümlich positive Ergebnisse vermeiden Krebsvorstufen wie Darmpolypen geben häufig Blut ab, das mit bloßem Auge nicht erkennbar ist, sich mit einem entsprechenden Test im Stuhl aber nachweisen lässt. Dies kann bereits der bisherige Test, allerdings reagiert er allgemein auf Blut im Stuhl und damit zum Beispiel rotes Fleisch. Dadurch lieferte er häufig irrtümlich positive Ergebnisse, die Betroffene bis zur endgültigen Abklärung der Diagnose durch eine Darmspiegelung in unbegründete Sorge versetzten. „Weniger falsch-positive Befunde beim Stuhlbluttest bedeuten auch weniger unnötige Koloskopien, um die Ursache für das Blut im Stuhl abzuklären“, betont Marschall. BARMER mit Vorreiterrolle In Bayern fördert die BARMER sehr erfolgreich diese innovative Methode der Darmkrebsfrüherkennung bereits seit dem Jahr 2013 im Rahmen der Aktion „Aktiv gegen Krebs“. Ab April können bundesweit alle BARMER Versicherten zwischen 50 und 54 Jahren den neuen Test jährlich beim Hausarzt oder bestimmten Fachärzten durchführen lassen. Ab 55 Jahren kann man sich entweder für die Darmspiegelung mit einer Wiederholung nach zehn Jahren oder für den neuen Stuhltest alle zwei Jahre entscheiden. Bei Männern ist Darmkrebs die dritthäufigste Krebserkrankung, bei Frauen die zweithäufigste. Wird er rechtzeitig erkannt, kann der Darmkrebs daran gehindert werden auszubrechen, zum Beispiel durch die Entfernung von Darmpolypen. Pressemitteilung der BARMER

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Finanzergebnisse der GKV 2016: Gesamt-Reserve der gesetzlichen Krankenversicherung steigt auf 25 Milliarden Euro

Die gesetzlichen Krankenkassen haben nach den vorläufigen Finanzergebnissen des Jahres 2016 einen Überschuss von rund 1,38 Milliarden Euro erzielt. Damit steigen die Finanz-Reserven der Krankenkassen auf mehr als 15,9 Milliarden Euro. Am Ende des vergangenen Jahres betrug die Gesamt-Reserve von Krankenkassen und Gesundheitsfonds zusammen 25 Milliarden Euro. Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe:„Die gesetzliche Krankenversicherung steht mit Reserven von 25 Milliarden Euro weiterhin auf einer guten Grundlage. Das zeigt, die Panikmache, mit der Versicherte verunsichert wurden, hat sich als falsch erwiesen. Wir haben die notwendigen Verbesserungen, etwa im Bereich der Prävention, der Hospiz- und Palliativversorgung oder der Stärkung von Stationspflege und Hygiene im Krankenhaus, mit Augenmaß und stets mit Blick auf ihre langfristige Finanzierbarkeit auf den Weg gebracht.“  Einnahmen in Höhe von rund 224,15Milliarden Euro standen Ausgaben von rund 222,77 MilliardenEuro gegenüber. 2015 hatten die Krankenkassen noch einen Ausgabenüberhang von 1,13 Milliarden Euro ausgewiesen. Die Finanzergebnisse der Krankenkassen haben sich damit insgesamt im Vergleich zu 2015 um rund 2,5 Milliarden Euro verbessert. Die Ausgabenentwicklung verlief bei weiterhin positiv verlaufender Einnahmenentwicklung im vergangenen Jahr moderat. Je Versicherten gab es einen Ausgabenanstieg von 3,3 Prozent. Dies ist der niedrigste Anstieg seit 2012 und liegt deutlich unterhalb des Ausgabenzuwachses, den der Schätzerkreis im Oktober 2015 mit 4,3 Prozent für das Gesamtjahr 2016 prognostiziert hatte. Und er lag auch noch geringfügig unterhalb der aktualisierten Prognose des Schätzerkreises von 3,4 Prozent aus dem Oktober 2016. Finanzentwicklung nach Krankenkassenarten Die differenzierte Betrachtung des Gesamtüberschusses von 1,38 Milliarden Euro nach Krankenkassenarten ergibt folgendes Bild: Die Allgemeinen Ortskrankenkassen (AOKen) erzielten einen Überschuss von rund 935 Millionen Euro, die Ersatzkassen von 321 Millionen Euro, die Betriebskrankenkassen (BKKen) von rund 29 Millionen Euro, die Knappschaft-Bahn-See von 100 Millionen Euro und die landwirtschaftliche Krankenversicherung von 34 Millionen Euro. Lediglich die Innungskrankenkassen (IKKen) wiesen ein geringfügiges Defizit von rund 33 Millionen Euro aus.  Ergebnis des Gesundheitsfonds Der Gesundheitsfonds verzeichnete 2016 einen Ausgabenüberhang von rund 865 Millionen Euro. Zum Vergleich: 2016 betrug der Überhang der Ausgaben aufgrund der einmaligen Absenkung des Bundeszuschusses noch rund 2,46 Milliarden Euro. Mit der insgesamt nach wie vor günstigen Entwicklung der Beitragseinnahmen des Gesundheitsfonds profitiert die gesetzliche Krankenversicherung wie die anderen Sozialversicherungszweige auch weiterhin von der positiven Lohn- und Beschäftigungsentwicklung. Auch die hohen Rentensteigerungen zur Jahresmitte 2016 und der Anstieg des Bundeszuschusses haben die Einnahmenentwicklung positiv beeinflusst. Insgesamt verfügte der Gesundheitsfonds Ende 2016 über Finanzreserven von 9,1 Mrd. Euro.  Moderate Ausgabenzuwächse Je Versicherten gab es wie im Jahr 2015 einen Ausgabenzuwachs von 3,3 Prozent. Die Leistungsausgaben stiegen um 3,2 Prozent je Versicherten, die Verwaltungskosten um 4,5 Prozent. Deutlich steigende Versichertenzahlen haben dazu beigetragen, dass die Ausgabenzuwächse je Versicherten um rund 1,0 Prozentpunkte niedriger ausgefallen sind als die absoluten Ausgabenzuwächse.  Entwicklungen in den einzelnen Leistungsbereichen Nach Zuwächsen von 9,4 Prozent je Versicherten in 2014 und 4,0 Prozent in 2015 sind die Arzneimittelausgaben der Krankenkassen 2016 je Versicherten um 3,1 Prozent gestiegen. Dies entspricht einem absoluten Zuwachs von 1,4 Mrd. Euro (4,1 Prozent). Bei der Bewertung der aktuellen Ausgabenzuwächse ist zu berücksichtigen, dass die Ausgaben für innovative Arzneimittel zur Behandlung der Hepatitis C 2016 im Vergleich zum entsprechenden Vorjahreszeitraum um rund 0,5 Mrd. Euro niedriger ausfielen. Durch Rabattvereinbarungen mit pharmazeutischen Unternehmen wurden die Krankenkassen weiterhin deutlich entlastet. Die Rabatterlöse sind 2016 um 7,8 Prozent auf rund 3,85 Milliarden Euro gestiegen. Die Ausgaben für die ärztliche Behandlung stiegen je Versicherten um rund 3,4 Prozent (absolut um rund 4,3 Prozent bzw. 1,52 Mrd. Euro). Bei den darin enthaltenen Ausgaben für ambulante psychotherapeutische Versorgung gab es einen Zuwachs um rund 223 Millionen Euro (12 Prozent); die Ausgaben für Hochschulambulanzen stiegen um rund 75 Millionen Euro (13,6 Prozent). Für zahnärztliche Behandlung gaben die Krankenkassen je Versicherten 3,1 Prozent (absolut 4,0 Prozent) mehr aus, beim Zahnersatz gab es je Versicherten einen Rückgang von -1,3 Prozent. Die Ausgaben für Krankenhausbehandlung stiegen 2016 je Versicherten um 2,8 Prozent (absolut um 3,8 Prozent). Insgesamt erhielten die Krankenhäuser allein von den gesetzlichen Krankenkassen 2016 rund 2,66 Milliarden Euro höhere Finanzmittel als im Jahr 2015. Dabei ist zu berücksichtigen, dass einige Maßnahmen des GKV-Versorgungsstärkungsgesetzes und des Krankenhausstrukturgesetzes teilweise mit erheblichen Verzögerungen umgesetzt wurden und daher nicht vollständig finanzwirksam werden konnten. Die Krankengeldausgaben sind mit 2,9 Prozent je Versicherten (3,9 Prozent absolut) erneut vergleichsweise moderat gestiegen. Nach einer zuvor über mehrere Jahre stark steigenden Ausgabenentwicklung mit zum Teil zweistelligen Zuwachsraten ist seit 2015 wieder eine deutliche Abflachung zu verzeichnen. Der Anstieg des Jahres 2016 ist der niedrigste seit 2006. Im Bereich der Präventionsleistungen nach §§ 20 ff. SGB V stiegen die Ausgaben 2016 gegenüber dem Vorjahreszeitraum um rund 172 Millionen auf rund 485 Millionen Euro (55 Prozent). Die Ausgaben für Leistungen zur primären Prävention nach dem Individualansatz stiegen von 201 auf 217 Millionen Euro (7,8 Prozent), für betriebliche Gesundheitsförderung von 75 auf 143 Millionen Euro (89 Prozent) und für die Prävention in nichtbetrieblichen Lebenswelten von 37 auf 125 Millionen Euro (240 Prozent). Die vorgesehenen Richtwerte von 7 Euro je Versicherten für die gesamten Präventionsleistungen nach § 20 SGB V sowie mindestens jeweils 2 Euro für Präventionsmaßnahmen in betrieblichen und nicht betrieblichen Lebenswelten konnten somit bereits im ersten Jahr nach Inkrafttreten des Präventionsgesetzes weitestgehend erreicht werden. Durch diese erfreuliche Entwicklung gerade in den betrieblichen und nichtbetrieblichen Lebenswelten, also in den Bereichen, in denen wichtige Weichenstellungen für ein gesundheitsbewusstes Leben vorgenommen werden können (z.B. in Kitas, Schulen und Betrieben), konnte das bisher vor allem in den Lebenswelten sehr geringe Engagement der Krankenkassen deutlich ausgebaut werden. Auch für die Förderung von Selbsthilfegruppen stiegen die Ausgaben der Krankenkassen von rund 45 auf rund 71 Millionen Euro (56 Prozent). Auch hier konnte der gesetzlich vorgesehene Förder-Richtwert von 1,05 Euro je Versicherten insgesamt weitgehend eingehalten werden. Endgültige Erkenntnisse hierzu lassen sich aus den Jahresrechnungsergebnissen gewinnen, die Anfang Juli diesen Jahres vorliegen werden. Deutliche – positiv zu bewertende – Zuwächse gab es ebenfalls bei den Ausgaben für die Hospiz- und Palliativversorgung. Hier wurden mit dem im vergangenen Jahr verabschiedeten Hospiz- und Palliativgesetz wichtige Weichenstellungen zur Verbesserung der Versorgung vorgenommen. Für die Förderung der Hospize wurden 2016 rund 45 Millionen Euro (+ 27,6 Prozent je Versicherten) für die spezialisierte ambulante Palliativversorgung rund 73 […]

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AOK: Verwaltungsverfahren für Saisonarbeitskräfte vereinfachen

Im Streit um den angemessenen versicherungstechnischen Umgang mit klassischen Saisonarbeitskräften und Erntehelfern erklärt Martin Litsch, Vorsitzender des AOK-Bundesverbandes: „Das AOK-System eröffnet keine obligatorischen Anschlussversicherungen für Saisonarbeitskräfte, die wieder ins Ausland zurückkehren. Für ungeklärte Fälle schlagen wir seit Jahren vor, generell eine zeitliche Befristung einzuführen, um die Verwaltungsaufwände bei den Krankenkassen zu minimieren. Hierzu hat das AOK-System bereits mehrfach eine Kennzeichnung für Saisonarbeitskräfte im Arbeitgebermeldeverfahren gefordert.“ Litsch weiter: „Auch die heute geltende Einstufung zum Höchstbeitrag in der obligatorischen Anschlussversicherung ist aus unserer Sicht falsch. Durch Befristung und Mindestbeitrag ließen sich auch die fiktiven hohen Beitragsschulden in diesem Bereich erheblich reduzieren.“ Auf den Vorwurf der Ersatzkassen, die AOKs erschlichen sich Vorteile im Risikostrukturausgleich, indem sie tatsächlich entstandene Leistungsausgaben nicht meldeten, entgegnet Litsch: „Das ist absurd. Erst werfen uns die Ersatzkassen vor, wir meldeten zu hohe Leistungsausgaben, jetzt beschweren sie sich, wir geben zu wenige an. Keine Kasse hat Vorteile davon, Leistungen nicht zu melden. Zudem ist das Zuweisungsvolumen für die rund 350.000 Versicherten ohne Leistungsausgaben, die wir im Vergleich zu den Ersatzkassen mehr versichern, viel zu niedrig, als dass es auch nur im Ansatz die Unterschiede in den Kassenbilanzen erklären könnte.“ Zum Hintergrund: Wenn ein Versicherungsverhältnis in Deutschland endet, fallen die Versicherten nicht einfach aus der Krankenversicherung. Stattdessen wird ihr Anspruch auf Absicherung im Krankheitsfall über eine sogenannte obligatorische Anschlussversicherung (oAV) fortgesetzt. Diese aber gilt nur für Personen, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben. Bei ausländischen Saisonarbeitern, die nach Beendigung der Saisonarbeit ins Ausland zurückkehren, gilt die oAV nicht. Dieser Grundsatz ist für alle gesetzlichen Krankenkassen rechtsverbindlich. Der Streit unter den Kassen entstand mit der Behauptung, dass die oAV unrechtmäßig für Saisonarbeiter trotz deren Rückkehr ins Ausland fortgesetzt werde. Pressemitteilung des AOK Bundesverbandes

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1,8 Millionen Euro Schaden durch Betrug – Ermittlerteam bei der KKH deckt im vergangenen Jahr 810 neue Fälle auf

Durch gefälschte Abrechnungen und andere Betrügereien ist der KKH im Jahr 2016 ein Gesamtschaden von 1,8 Millionen Euro entstanden. Ein Ermittlerteam der Krankenkasse brachte bundesweit 810 neue Fälle ans Licht und stellte in 47 Fällen Strafanzeige. „Betroffen sind nahezu alle Bereiche des Gesundheitswesens“, sagte der KKH-Vorstandsvorsitzende Ingo Kailuweit. „Die schwarzen Schafe der Branche wenden zum Teil erhebliche kriminelle Energie auf, um sich zu bereichern und dem Gesundheitssystem dringend benötigte Gelder unrechtmäßig zu entziehen.“ Von A wie Apotheke bis Z wie zahnärztliche Leistung Am teuersten kamen die KKH Verstöße im Apothekenbereich zu stehen: Hier entstand 2016 ein Schaden von knapp 1,2 Millionen Euro. Unter anderem rechnete eine Apotheke Blutzuckerteststreifen in exorbitant hohen Mengen ab und sorgte somit alleine bei der KKH für einen Schaden von fast 75.000 Euro. Die zweithöchste Schadenssumme verzeichnete die KKH bei ambulanten Pflegediensten mit 215.000 Euro. Ein Pflegedienst hat beispielsweise frei erfundene Pflegekurse für Angehörige abgerechnet und so einen Schaden von 56.700 Euro verursacht. Auf Platz drei folgen Sanitätshäuser. Hier betrieb unter anderem ein Diabetesfachhandel Räumlichkeiten in einer Arztpraxis und verstieß dabei gegen das neue Antikorruptionsgesetz. Die TOP TEN der neu aufgedeckten Fälle 2016 (Fallzahlen in Klammern): Krankengymnasten/Physiotherapeuten (116) Pflege ambulant (99) Ärztliche Leistung außer-budgetär (90) Apotheke (55) Orthopädische Hilfsmittel/Sanitätshäuser (32) Zahnärztliche Leistung (17) Orthopädische Hilfsmittel/Schuhmacher (11) Ergotherapie (8) Hebamme (7) Logopädie (5) Neues Antikorruptionsgesetz seit Juni in Kraft Am 4. Juni 2016 ist das „Gesetz zur Bekämpfung von Korruption im Gesundheitswesen“ in Kraft getreten. Mit einiger zeitlicher Verzögerung konnte somit endlich eine langjährige Forderung der KKH erfüllt werden. Für konkrete Aussagen über die Wirksamkeit des Gesetzes ist es noch zu früh, aber: „Wir freuen uns darüber, dass wir uns dank des Gesetzes jetzt intensiv mit Staatsanwaltschaften und Ärztevertretern über das Thema Korruption austauschen können“, so KKH-Chef Ingo Kailuweit. Außerdem hat die KKH auf Basis des neuen Gesetzes bereits erste Strafanzeigen stellen können. Auch Oberstaatsanwalt Christian Müller von der Generalstaatsanwaltschaft Celle begrüßt das Gesetz: „Die Ermittlungsbehörden sind durch die Regelung in der Lage, korrupte Verhaltensweisen im Gesundheitswesen konsequent zu ahnden.“ Pressemitteilung der KKH

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Darmkrebsmonat März: Zu Hause und im Alltag Darmkrebs vorbeugen

Pro Jahr erkranken in Deutschland rund 70.000 Menschen an Darmkrebs, ungefähr 27.000 sterben an den Folgen. Darmkrebs ist bei Männern die dritthäufigste, bei Frauen sogar die zweithäufigste Krebsart. Mit steigendem Alter nimmt die Wahrscheinlichkeit für die Entwicklung von Darmkrebs zu. Erfreulicherweise sinkt die Zahl der Neuerkrankungen und Todesfälle in Deutschland aber seit Jahren. Dazu beigetragen hat unter anderem das Engagement der gesetzlichen Krankenkassen. Sie bieten ihren Versicherten verschiedene Maßnahmen, um Darmkrebs oder dessen Vorstufen möglichst früh zu erkennen und zu behandeln. So auch die Schwenninger Krankenkasse, die ihre Versicherten ab 50 Jahren mit einem Einladungsschreiben und ohne Arztbesuch zur Vorsorge bewegen möchte. Dadurch konnte bisher bei 44 Versicherten Darmkrebs verhindert werden. „Der zu Hause durchführbare immunologische Stuhltest ist für uns ein wichtiger Baustein der Darmkrebsfrüherkennung. Mit ihm erreichen wir auch Versicherte, die zunächst keine Darmspiegelung  durchführen lassen möchten“, sagt Dr. Tanja Katrin Hantke, Ärztin bei der Schwenninger. Früherkennung durch immunologischen Stuhltest Darmkrebs entsteht meist langsam im Laufe von Jahren. In der Regel spürt man nichts davon. Wird er frühzeitig erkannt, so kann Darmkrebs, wie sonst keine andere Krebserkrankung, verhindert werden. Bei rechtzeitiger Erkennung liegen die Heilungschancen bei über 90 Prozent. Wichtig sind daher Vorsorgeuntersuchungen wie die Darmspiegelung. Die Notwendigkeit eines Arztbesuchs kann jedoch zu einer geringen Inanspruchnahme führen. Deshalb bieten Betriebskrankenkassen wie die Schwenninger ihren Versicherten im „Aktionsbündnis gegen Darmkrebs“ eine Alternative: den kostenfreien immunologischen Stuhltest. Dieser ist doppelt so genau wie der bisher übliche Papierstreifentest. Zu ihrem 50. Geburtstag werden die Versicherten per Brief zur Vorsorge eingeladen. Sie können den immunologischen Test online anfordern, zu Hause durchführen und per Post direkt an ein Labor schicken. Das Labor informiert innerhalb weniger Tage schriftlich über das Ergebnis. „Zwei Drittel der bei uns angeforderten Tests werden zurückgeschickt und ausgewertet. Ich bin sicher, dass wir mit dem Einladungsverfahren die Teilnahme unserer Versicherten an der Darmkrebsfrüherkennung steigern können“, sagt Hantke. Darmkrebsfrüherkennung auch für Politik von Bedeutung Dass sich das Engagement der Kassen im Aktionsbündnis auszahlt, beweist die Tatsache, dass die Politik darüber berät, ein bundesweit einheitliches Einladungsverfahren für alle gesetzlich Versicherten zu etablieren. Auch soll der immunologische Stuhltest den bisher noch üblichen Papierstreifentest demnächst ablösen. Ernährungstipps für einen gesunden Darm Auch wenn genetische Faktoren eine Rolle spielen, kann man Darmkrebs maßgeblich durch einen gesunden Lebensstil vorbeugen. Risikofaktoren sind vor allem Tabakkonsum, Übergewicht, Bewegungsmangel und falsche Ernährungsgewohnheiten. Doch wie muss man sich ernähren, um den Darm zu unterstützen? Einige Antworten: Kalorienfreie Getränke wie Wasser, davon circa 2 Liter pro Tag. Naturbelassene und frische Lebensmittel, z. B. vom  Wochenmarkt. Pflanzliche statt tierische Fette, z. B. kalt gepresstes Pflanzenöl oder Margarine. Ballaststoffreiche Ernährung mit Getreideprodukten oder Hülsenfrüchten. Obst und Gemüse, davon fünf Portionen pro Tag in den unterschiedlichsten Farben. Hühnchen oder Fisch statt rotem (Rind, Schwein, Lamm), verarbeitetem (Wurst) oder geräuchertem Fleisch. Gesetzlicher Anspruch auf Darmkrebsfrüherkennung Papierstreifentest: Krankenversicherte zwischen 50 und 54 Jahren können jährlich einen Test auf verstecktes (okkultes) Blut im Stuhl machen. Dieser soll zeitnah durch den immunologischen Stuhltest ersetzt werden. Bei auffälligem Befund besteht Anspruch auf eine Darmspiegelung (Koloskopie). Gesetzlich Krankenversicherte ab 55 Jahren haben Anspruch auf eine  Darmspiegelung. Diese kann nach 10 Jahren ein zweites Mal durchgeführt werden. Zum Aktionsbündnis gegen Darmkrebs: Das von den Betriebskrankenkassen im Jahr 2012 gestartete Aktionsbündnis gegen Darmkrebs hat nach fünf Jahren mehr als 160.000 Menschen zur Darmkrebsvorsorge bewegen können und dabei rund 900 Menschen vor Darmkrebs bewahrt. Die nach positivem Testausgang durchgeführte Darmspiegelung hat zur rechtzeitigen Entdeckung von Darmkrebs in einem Stadium geführt, in dem Darmkrebs heilbar ist. Neben der Schwenninger sind mehr als 60 weitere Betriebskrankenkassen, aber auch private Krankenversicherungen, Teil des Bündnisses. Pressemitteilung der Schwenninger Krankenkasse

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Bessere Versorgung von Diabetikern: BARMER und Deutscher Apothekerverband schließen neuen Vertrag

Die BARMER und der Deutsche Apothekerverband (DAV) haben neue Regeln für die Versorgung von Diabetikern mit Hilfen zur Blutzuckerbestimmung vereinbart. Bei der Versorgung mit Blutzuckermessgeräten entfallen ab sofort unnötige Wartezeiten. Möglich wird dies durch einen innovativen Vertrag der BARMER mit dem Deutschen Apothekerverband (DAV), der am 1. März 2017 in Kraft tritt. „Diabetiker bekommen in der Apotheke ab sofort bestimmte Blutzuckermessgeräte auch ohne Einreichen eines Kostenvoranschlages. Das erspart ihnen Wartezeiten und baut unnötige Bürokratie ab“, sagt Dr. Mani Rafii, Vorstandsmitglied der BARMER. Vertrag mit Vorbildcharakter „Der Vertrag mit der BARMER hat für uns Vorbildcharakter in der Versorgung von Diabetikern mit Blutzuckerteststreifen“, sagt Fritz Becker, Vorsitzender des Deutschen Apothekerverbandes. „Von der Vereinbarung profitieren alle Beteiligten. Die Apotheken sind vor Preissteigerungen durch die Hersteller geschützt und haben Planungssicherheit, während die Krankenkasse einen effizienteren Mitteleinsatz hat.“ Entscheidend sei aber der Patientennutzen. „Die gut eingestellten Patienten müssen sich keine Sorgen machen, denn sie werden wie bisher weiterversorgt“, sagt DAV-Vorsitzender Becker: „Wer auf neue Teststreifen eingestellt wird, hat nun zusätzlich die Wahl, das Messgerät sofort mit den Teststreifen mitzunehmen.“ Hochwertige und wirtschaftliche Versorgung mit Teststreifen Über den Vertrag haben Diabetiker der BARMER weiterhin Zugriff auf alle am Markt befindlichen Teststreifen. Er beinhaltet zusätzlich zu den bereits bestehenden Preisgruppen eine dritte Gruppe für besonders wirtschaftliche und qualitativ hochwertige Teststreifen. In der dritten Preisgruppe befinden sich bereits 88 Blutzuckerteststreifen, darunter von führenden Herstellern. Der Vertrag soll dafür sorgen, dass die Umstellung von Patienten auf neue Teststreifen so reibungslos wie möglich verläuft. Zentraler Bestandteil ist dabei die umfassende Beratung durch den Apotheker, wenn der Diabetiker ein neues, gleichwertiges Messgerät mit alternativen Teststreifen erhält. Pressemitteilung der BARMER

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AOK Bayern fördert Selbsthilfe mit mehr als 4,7 Millionen Euro

Die AOK Bayern unterstützt die Selbsthilfe mehr als je zuvor. Die gesamten Fördermittel betragen 2017 über 4,7 Millionen Euro. Das ist im Vergleich zu vor fünf Jahren ein Plus von fast 80 Prozent. Das Budget fließt dabei in die AOK-individuelle Selbsthilfeförderung sowie die Gemeinschaftsförderung mit anderen gesetzlichen Krankenkassen in Bayern. Für die individuelle Selbsthilfeförderung hält die größte Krankenkasse im Freistaat insgesamt mehr als 2,1 Millionen Euro bereit. „Einen großen Stellenwert nimmt die direkte Unterstützung der einzelnen Selbsthilfegruppen vor Ort ein“, so Harold Engel, zuständiger Ressortdirektor bei der AOK Bayern. Diese regionale Förderung wurde jetzt auf 1,4 Millionen Euro aufgestockt. 2013 betrug sie fast eine halbe Million weniger. Hinzu kommt noch die Förderung von Projekten bayerischer Selbsthilfeorganisationen und -kontaktstellen. Die insgesamt 2.300 geförderten bayerischen Selbsthilfegruppen sind wichtige Anlaufstellen, insbesondere für chronisch kranke Menschen. Sie ermöglichen Betroffenen den Erfahrungsaustausch und bieten Unterstützung bei der Krankheitsbewältigung. Im AOK-Selbsthilfenavigator kann jeder jederzeit nach Selbsthilfegruppen suchen. Hier finden sich Informationen beispielsweise zu Selbsthilfegruppen zu bestimmten Krankheitsbildern, nach Regionen oder auch zu Veranstaltungen. Selbsthilfeeinrichtungen können sich direkt anmelden und ihr Angebot präsentieren (www.selbsthilfe-navigator.de) Pressemitteilung der AOK Bayern

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