Innovationsfonds fördert 18 Projekte mit AOK-Beteiligung

Unter den neuen Versorgungsformen, die mit Mitteln aus dem Innovationsfonds gefördert werden, sind 18 Projekte mit AOK-Beteiligung. Ihr Fördervolumen liegt bei 133 Millionen Euro, die allen Projektbeteiligten zu Gute kommen. Die gesamte Fördersumme beträgt 225 Millionen Euro. „Dass wir diese vielen Zuschläge erhalten haben, bestärkt uns in unserem Anliegen, die Versorgungslandschaft mit innovativen und vernetzten Projekten nach vorne zu bringen“, unterstreicht Martin Litsch, Vorstandsvorsitzender des AOK-Bundesverbandes. Es komme darauf an, dass die guten Ergebnisse am Schluss auch sichtbar würden. „Wir wollen, dass aus diesen innovativen Projekten neue Versorgungsansätze mit Dauerstatus werden können.“ Aus diesem Grund sei es auch zu begrüßen, dass der Gesetzgeber eine unabhängige wissenschaftliche Begleitung und Evaluation aller Vorhaben vorsehe. Die Mittel im Innovationsfonds werden zu 100 Prozent aus Beitragsgeldern der Gesetzlichen Krankenversicherung gespeist. Die Entscheidungen für die erste Förderwelle hat der Gemeinsame Bundesausschuss im Oktober getroffen. Die AOK-Gemeinschaft ist in fast allen Förderbereichen vertreten. Im Themenfeld „Ländliche Gebiete“ hat vor allem die AOK Nordost die Nase vorn: vom Projekt zur Versorgungsstruktur im Landkreis Templin, über den Aufbau eines sektorübergreifenden Care-Centers zur Versorgungsoptimierung chronischer Herzerkrankungen bis hin zur notfallmedizinischen Neuausrichtung eines Landkreises. Außerdem  beteiligt sich die AOK Nordost an einem Projekt der Akut-Neurologischen Versorgung in Nordostdeutschland mit telemedizinischer Unterstützung. Im Bereich „Telemedizin, Telematik und E-Health“ sind AOKs in mehreren Projekten führend bzw. mit von der Partie: Die AOK-Baden-Württemberg legt eine Studie zur Implementierung teledermatologischer Konsile in die hausärztliche Versorgung auf. Die AOK Niedersachsen engagiert sich für die bessere Versorgung nach Nierentransplantationen, die AOK Bayern in einem Pilotprojekt zur telemedizinischen Notfallversorgung im Rettungsdienst einer ländlichen Region sowie für die E-Health-gestützte Rückenschmerztherapie. Und die AOK Rheinland/Hamburg sowie die AOK NordWest sind gemeinsam mit anderen Kassen an einem großen Projekt in NRW zum Aufbau einer telemedizinischen digitalen Netzwerkstruktur zur Verbesserung der wohnortnahe Versorgung beteiligt. Im Themenfeld „Arzneimitteltherapiesicherheit“ stemmen die AOK Bayern und die AOK Rheinland/Hamburg gemeinsam mit Ärztenetzen vor Ort ein großes Projekt, um Antibiotika-Resistenzen gezielter zu bekämpfen. „Kinder und Jugendliche“ sind im Fokus eines Projekt zur virtuellen Diabetesambulanz, für das die AOK NordWest eine Förderzusage erhalten hat. Auch das Projekt der AOK Nordost zur unterstützenden Intensivprophylaxe mit zahnärztlicher Sanierung unter Narkose unterstützt Kinder. Förderungen erhalten auch zwei Projekte im Themenfeld „Pflegebedürftige zur verbesserten Versorgung psychischer und neurologischer Krankheiten (AOK Rheinland/Hamburg) sowie zur erweiterten koordinierten ärztlichen Pflegeheimversorgung (AOK Baden-Württemberg). Auch sind vier AOKs (AOK Nordost, AOK Plus, AOK Baden-Württemberg, AOK Bayern) an einem Projekt zur Verbesserung der Versorgung von Menschen mit seltenen Erkrankungen durch die Umsetzung von im nationalen Aktionsplan (NAMSE) konsentierten Maßnahmen beteiligt. Weitere Projekte mit AOK-Beteiligung: Hamburg Billstedt/Horn als Prototyp für eine integrierte gesundheitliche Vollversorgung in großstädtischen Regionen und die strukturierte Früh-Erkennung einer Asymptomatischen Leberzirrhose in Rheinland-Pfalz und im Saarland. Infos zum Innovationsfonds finden Sie online unter http://aok-bv.de/lexikon/i/index_14130.html Pressemitteilung des AOK Bundesverbandes

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Präventionsbericht 2016: Krankenkassen verstärken Gesundheitsförderung in Kitas, Schulen und Betrieben

Im vergangenen Jahr haben die gesetzlichen Krankenkassen ihr Engagement für die Gesundheitsförderung und Prävention noch einmal intensiviert. Über 317 Mio. Euro und damit neun Prozent mehr als im Vorjahr haben sie 2015 für diesen Leistungsbereich ausgegeben. Das geht aus dem aktuellen Präventionsbericht von GKV-Spitzenverband und Medizinischem Dienst des GKV-Spitzenverbandes (MDS) hervor. „Die gesetzlichen Krankenkassen investieren seit Jahren viel Arbeit und nicht zuletzt auch immer mehr Geld in den Ausbau der präventiven Maßnahmen für ihre Versicherten. Dieses Engagement werden wir insbesondere in der lebensweltbezogenen und der betrieblichen Gesundheitsförderung massiv verstärken. Die systematische Weiterentwicklung der Gesundheitsförderung ist allerdings eine Gemeinschaftsaufgabe und kann nicht von den Krankenkassen allein gestemmt werden. Einbringen müssen sich dabei die Verantwortlichen auf allen gesellschaftlichen Ebenen. Umwelt, Verkehr, Bildung, Arbeitsmarkt – auch das etwa sind Faktoren, die hier eine wichtige Rolle spielen“, so Gernot Kiefer, Vorstand des GKV-Spitzenverbandes. Gesundheit da fördern, wo die Menschen erreicht werden Ganz im Sinne des Präventionsgesetzes haben sich die Krankenkassen auch im letzten Jahr vor allem für gesundheitsfördernde Projekte in Lebenswelten wie zum Beispiel in Wohngebieten, Kindertagesstätten und Schulen stark gemacht. Über 38 Mio. Euro haben die Krankenkassen im Jahr 2015 für solche Projekte ausgegeben, das entspricht einer Steigerung zum Vorjahr um 20 Prozent. Sie konnten damit rund 2,5 Mio. insbesondere auch sozial benachteiligte Menschen direkt erreichten. So lagen 43 Prozent der durch gesundheitsförderlichen Maßnahmen erreichten Grundschulen und 24 Prozent der erreichten Kitas in sozialen Brennpunkten, also in Wohngebieten, die stark von Einkommensarmut, Integrationsproblemen und Arbeitslosigkeit betroffen sind. Viel haben die gesetzlichen Krankenkassen auch in die betriebliche Gesundheitsförderung investiert. Mit über 76 Mio. Euro und damit 12 Prozent mehr als 2014 förderten sie entsprechende Maßnahmen, mit denen die psychischen und körperlichen Belastungen am Arbeitsplatz gering gehalten und die Gesundheit der Beschäftigen gestärkt werden sollen. In knapp 11.000 Betrieben konnten damit rund 1,3 Mio. Versicherte direkt angesprochen werden. Durchschnittlich zweieinhalb Jahre unterstützen die Krankenkassen Unternehmen bei entsprechenden Aktivitäten der betrieblichen Gesundheitsförderung. Transparenz übers Leistungsgeschehen schaffen Die Teilnahmezahlen bei Kursangeboten, die sich an einzelne Versicherte wenden und sich mit Bewegungsförderung, Stressbewältigung, Ernährung und Raucherentwöhnung befassen, blieben 2015 mit 1,7 Mio. auf Vorjahresniveau. Für diese individuellen Präventionsangebote gaben die Krankenkassen über 203 Mio. Euro und damit fünf Prozent mehr als im Vorjahr aus. „Der Präventionsbericht von GKV und MDS schafft seit Jahren Klarheit über die Präventionsleistungen der gesetzlichen Krankenkassen. Mit Einführung der Nationalen Präventionskonferenz wird es 2019 erstmals einen übergreifenden Präventionsbericht geben, der Transparenz auch über die Leistungen anderer Träger herstellen wird. Er bildet die Basis für die qualitative und quantitative Weiterentwicklung einer über GKV und Sozialversicherungsträger hinausreichenden gesamtgesellschaftlichen Gesundheitsförderung und Prävention“, fasst Dr. Peter Pick, Geschäftsführer des MDS, zusammen. Pressemitteilung des GKV-Spitzenverbandes

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Beitrag in der KNAPPSCHAFT bleibt stabil

Die Vertreterversammlung der Knappschaft-Bahn-See (KBS) hat in ihrer heutigen Sitzung den Haushaltsplan für das Jahr 2017 verabschiedet. Das Ausgabenvolumen im Haushaltsjahr 2017 beträgt insgesamt 48,7 Milliarden Euro. Das sind 1,3 Milliarden Euro bzw. 2,7 Prozent mehr als im laufenden Jahr. Gutes gab es seitens der Krankenkasse KNAPPSCHAFT zu verkünden: Die vorrausschauende Finanzplanung kommt den Versicherten weiterhin zugute. Der Beitrag für die Krankenversicherung KNAPPSCHAFT bleibt stabil. Anders als andere gesetzliche oder private Krankenversicherungen erhöht die KNAPPSCHAFT den Zusatzbeitrag im Jahr 2017 nicht. Zudem wurde die Krankenversicherung KNAPPSCHAFT in diesem Jahr von einer Kooperation aus Goethe Universität Frankfurt am Main, der Tageszeitung Die Welt und dem Marktforschungsunternehmen ServiceValue ausgezeichnet. Die KNAPPSCHAFT hat hierbei durch einen sehr guten Service überzeugt. Platz 22 im Gesamtranking von 2.615 Unternehmen in 304 Branchen und Platz 3 im Ranking der überregionalen Krankenkassen ist ein herausragendes Ergebnis. Die KNAPPSCHAFT erhielt damit die Gold-Auszeichnung „Service-Champion“. Die Kranken- und Pflegeversicherung wird im kommenden Jahr voraussichtlich rund 9,6 Milliarden Euro ausgeben, die Rentenversicherung 23,9 Milliarden Euro. Die Minijob-Zentrale wird 2017 Beiträge von voraussichtlich ca. 7,7 Milliarden Euro einziehen und an Sozialversicherungen und die Steuerbehörden weiterleiten. Weitere Beträge entfallen im Haushalt der KBS beispielsweise mit fast 540 Millionen Euro auf die Renten-Zusatzversicherung und mit 17 Millionen Euro auf die Seemannskasse. Pressemitteilung der Knappschaft – Bahn -See

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Das Wissenschaftliche Institut der AOK wird 40

Das Wissenschaftliche Institut der AOK (WIdO) feiert in diesem Jahr sein 40. Jubiläum. In den vergangenen vier Jahrzehnten hat das WIdO wichtige Impulse für gesundheitspolitische Debatten gegeben, darunter beispielsweise die Diskussion über die Qualität der Versorgung im Krankenhaus. Aus dem deutschen Gesundheitswesen ist es nicht mehr wegzudenken. Zu den Gratulanten der Jubiläumsveranstaltung am 22. November 2016 unter dem Motto „Lasst die Zahlen sprechen!“ gehört auch Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe. Das Wissenschaftliche Institut der AOK (WIdO) bündelt seit vier Jahrzehnten Knowhow aus allen Bereichen des Gesundheitswesens. Anlässlich des Jubiläums würdigt Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe diese Leistung: „Um die Herausforderungen für unser Gesundheitswesen erfolgreich meistern zu können, brauchen wir wissenschaftliche Erkenntnisse. Ob mit Untersuchungen zu Arzneimittelausgaben, Behandlungsqualität oder Krankenstand, das Wissenschaftliche Institut der AOK sorgt mit seiner Arbeit seit 40 Jahren für interessante Diskussionsgrundlagen und Transparenz im Gesundheitswesen.“ Die Versorgungsforschung des WIdO ist in erster Linie empirisch ausgerichtet: Für die Nutzung von statistischen Daten aller Einwohner Deutschlands, von Abrechnungsdaten der 71 Millionen GKV-Versicherten oder der anonymisierten Versorgungsdaten von 25 Millionen AOK-Versicherten ist das Institut mit seinem Expertenteam gut aufgestellt. Darüber hinaus wird im WIdO mit vielen universitären Partnern zusammengearbeitet. Beim Transfer der empirischen Ergebnisse in die Praxis unterstützt das WIdO die 11 AOKs mit zahlreichen Produkten. So kann beispielsweise das Arzneimittelverordnungsprofil jedes niedergelassenen Arztes mit dem vom WIdO realisierten Analysetool PharmPro analysiert werden. Damit können Ärzte im Sinne einer qualitativ hochwertigen und wirtschaftlichen Arzneimittelversorgung beraten werden. „Mit seiner langjährigen Forschung für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen hat das WIdO wichtige Beiträge für die Entwicklung und Verbesserung der Gesundheitsversorgung in Deutschland geleistet und das AOK-System bei seinen Aufgaben unterstützt. Ich gratuliere dem Institut zu 40 Jahren und wünsche uns allen, dass sich diese Erfolgsgeschichte fortsetzt“, sagt Martin Litsch, Vorstandsvorsitzender des AOK-Bundesverbandes. An Stoff für weitere Forschungsarbeiten mangelt es dem WIdO jedenfalls nicht: Die Versorgungsstrukturen des Gesundheitswesens sollen stärker nach Qualitätsparametern ausgerichtet werden, die Arzneimittelversorgung muss zukunftsfähig ausgestaltet werden und auch die solidarische Finanzierung der Gesetzlichen Krankenversicherung bleibt auf der Forschungsagenda. Pressemitteilung des AOK Bundesverbandes

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Expertenrat bei Zahnersatz und Kieferorthopädie

Die BARMER GEK weitet ihr Angebot bei Zweitmeinungen aus. Sie bietet nunmehr auch bei Zahnersatz und Kieferorthopädie diese Möglichkeit. „Angesichts vieler Behandlungsalternativen im Zahnbereich sind Patienten oft unsicher. Nicht nur wegen der Therapie, sondern auch wegen der Entscheidung, wie hoch ihr Eigenanteil sein wird. Deshalb helfen wir mit unserem Zweitmeinungsverfahren, indem Behandlungsvorschläge durch Zahnärzte und Kieferorthopäden verständlich erklärt werden“, so Dr. Christoph Straub, Vorstandsvorsitzender der BARMER GEK. Das neue Angebot ergänzt das umfangreiche Zweitmeinungsangebot der Kasse für ihre 8,4 Millionen Versicherten. Bereits seit längerem gibt es ähnliche Möglichkeiten vor planbaren Eingriffen an Rücken, Knie und Hüfte.  Alternativen erschweren Entscheidung Bei Zahnersatz können Versicherte zwischen der Regelversorgung und der sogenannten gleich- oder andersartigen Versorgung wählen. Beide sind zwar nicht unbedingt medizinisch notwendig, um die Zähne fachgerecht zu behandeln. Sie bieten mitunter mehr Komfort und Ästhetik. Ein Beispiel dafür sind die verschiedenartigen Möglichkeiten der Versorgung mit Kronen im Seitenzahnbereich, wo nach einhelligem wissenschaftlichem Urteil in vielen Fällen Metallkronen als Regelversorgung die beste Wahl sind. Ähnlich ist es bei der Kieferorthopädie. Hier gibt es neben der qualitativ hochwertigen vertraglichen Versorgung auf Kassenkosten zahlreiche zusätzliche Möglichkeiten, um falsch stehende Zähne und Kiefer zu behandeln. Sowohl bei Zahnersatz wie bei der Kieferorthopädie können den Versicherten zum Teil hohe Eigenanteile entstehen. Die konkrete Höhe richtet sich nach der gewählten Variante. Um diese Unsicherheit zu beseitigen, erläutern die BARMER GEK Experten die unterschiedlichen Methoden der Behandlung. Sie beraten bei der Wahl der angemessenen Leistung, geben grundsätzliche Hinweise zu den Kosten und Eigenanteilen besonderer Therapieformen und stellen Alternativen vor. Entsprechende Anfragen können Versicherte direkt in der Geschäftsstelle, telefonisch, per Post oder E-Mail stellen. Die Zweitmeinung ist kostenlos. Pressemitteilung der BARMER GEK

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Für eine unabhängige Selbstverwaltung mit echten Gestaltungsspielräumen

Heute hat die Bundesregierung den Entwurf für das sogenannte „GKV-Selbstverwaltungsstärkungsgesetz“ beschlossen. Leider hält dieses Gesetz nicht, was sein Name verspricht. Dazu erklärt Uwe Klemens, Verwaltungsratsvorsitzender des GKV-Spitzenverbandes: „In der sozialen Selbstverwaltung beim GKV-Spitzenverband arbeiten die Vertreterinnen und Vertreter der Versicherten sowie der Arbeitgeber Hand in Hand. Die soziale Selbstverwaltung beim GKV-Spitzenverband kommt ihren Aufgaben eigenständig und in hohem Maße verantwortungsvoll nach. Für den nun gesetzlich geplanten Eingriff in das Selbstverwaltungsrecht beim GKV-Spitzenverband gibt es weder einen rechtlichen, noch einen inhaltlichen Grund.“ Mit dem Gesetz sollen die Aufsichtsrechte über alle Spitzenorganisationen der gesetzlichen Krankenversicherung vereinheitlicht werden. Dieser Ansatz verkennt allerdings, dass grundlegend zwischen sozialer und gemeinsamer Selbstverwaltung zu unterscheiden ist: Im Verwaltungsrat des GKV-Spitzenverbandes sind Versicherte und Arbeitgeber vertreten, die sich für die Interessen der Patientinnen und Patienten, der Versicherten und der Arbeitgeber im Rahmen der Sozialpartnerschaft einsetzen, während andere Spitzenorganisationen im Gesundheitswesen v. a. berufsständische und wirtschaftliche Interessen ihrer Mitglieder vertreten. Konkrete Änderungen notwendig Es ist sicherlich ein gutes Signal, dass die noch im Referentenentwurf als zusätzliche Befugnis für das Bundesgesundheitsministerium vorgesehene „Inhaltsbestimmung zu unbestimmten Rechtsbegriffen“ ersatzlos gestrichen wurde. Damit ist das Risiko, aus der Rechtsaufsicht eine Fachaufsicht zu machen, deutlich reduziert. Allerdings gibt es weitere Punkte, die wir nach wie vor kritisch sehen: 1. Mindestinhalte der Satzung (§ 217e Absatz 1 Satz 5 SGB V) Der Gesetzentwurf sieht trotz Präzisierungen nach wie vor Mindestinhalte für die Satzungen der Körperschaften auf Bundesebene vor. Dies nimmt der Selbstverwaltung eigenverantwortliche Gestaltungsspielräume. Die Arbeit des GKV-Spitzenverbandes hat keinen Anlass für eine solche Regelung gegeben. Diese Mindestvorgaben im § 217e Abs. 1 Satz 5 SGB V sollten für den von der sozialen Selbstverwaltung getragenen Verwaltungsrat des GKV-Spitzenverbandes gestrichen werden. Ein solcher Eingriff in die Satzungsautonomie ist nicht gerechtfertigt. 2. Entsandte Person für besondere Angelegenheiten beim GKV-Spitzenverband (§ 217h) In dem Gesetzentwurf ist die Möglichkeit für die Aufsichtsbehörde vorgesehen, unterhalb der Schwelle eines sog. Staatskommissars eine Dritte Person in die Spitzenorganisationen der gesetzlichen Krankenversicherung zu entsenden. Nach wie vor ist diese Möglichkeit nach Auffassung des GKV-Spitzenverbandes nicht erforderlich. Zwar sind die im Entwurf genannten Eingriffsvoraussetzungen eingeengt, aber nicht ausreichend präzisiert worden. Die Vorschrift ist durch die gewählte Formulierung „Die ordnungsgemäße Verwaltung ist insbesondere gefährdet, wenn…“ immer noch zu unbestimmt. Daher ist zumindest das Wort „insbesondere“ zu streichen, damit dem Ministerium nicht beliebige Eingriffsmöglichkeiten gegeben werden. 3. Geschäfts- oder Verfahrensordnung des G-BA (§ 91 SGB V) Nach wie vor soll der Aufsicht zugestanden werden, bei der Geschäfts- oder Verfahrensordnung des G-BA Änderungen anzuordnen und bei nicht fristgemäßer Umsetzung die Änderungen selbst vorzunehmen. Dies bedeutet einen tiefen Eingriff in die Arbeitsweise des G-BA. Hierdurch können die organisatorischen inneren Abläufe durch die Aufsicht gestaltet werden. Das stellt einen Eingriff in die gemeinsame Selbstverwaltung dar. Zudem soll eine aufschiebende Wirkung von Klagen gegen Maßnahmen des BMG ausgeschlossen werden. „Wenn die soziale Selbstverwaltung weiterhin zu den tragenden Prinzipien der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung gehören soll, ist ein starker Rückhalt aus der Politik notwendig. Gerade angesichts der bevorstehenden Herausforderungen bei der Sicherstellung einer qualitativ hochwertigen und dauerhaft finanzierbaren Versorgung braucht es eine leistungsfähige Selbstverwaltung. Erforderlich ist daher ein echtes Selbstverwaltungsstärkungsgesetz, das die Handlungskompetenzen für die Selbstverwaltung ausbaut“, so Dr. Volker Hansen, alternierender Verwaltungsratsvorsitzender des GKV-Spitzenverbandes. Pressemitteilung des GKV-Spitzenverbandes vom 16.11.2016

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Kabinett beschließt Entwurf des GKV-Selbstverwaltungsstärkungsgesetzes

Das Bundeskabinett hat heute den Entwurf eines „Gesetzes zur Verbesserung der Handlungsfähigkeit der Selbstverwaltung der Spitzenorganisationen in der gesetzlichen Krankenversicherung sowie zur Stärkung der über sie geführten Aufsicht“ (GKV-Selbstverwaltungsstärkungsgesetz) beschlossen. Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe erklärt dazu: „Die Selbstverwaltung im Gesundheitswesen hat eine Vielzahl von verantwortungsvollen Aufgaben zu erfüllen, um eine gute Gesundheitsversorgung für die Patientinnen und Patienten sicherzustellen. Mit dem heute beschlossenen Gesetzentwurf sorgen wir dafür, dass die Spitzenorganisationen der Selbstverwaltung künftig noch besser ihrer großen Verantwortung nachkommen können und vor Selbstblockaden geschützt sind. Das umfasst beispielsweise schlüssige Vorgaben für das Aufsichtsverfahren, klare Vorgaben für die Haushalts- und Vermögensverwaltung sowie eine Stärkung der internen Transparenzpflichten und Kontrollmechanismen.“ Der Gesetzentwurf sieht folgende Maßnahmen vor: Interne Kontrollmechanismen sind für eine funktionierende Selbstverwaltung von großer Bedeutung. Damit Kompetenzüberschreitungen und Unregelmäßigkeiten in der Geschäftsführung frühzeitig erkannt werden können, sollen insbesondere die Kontrollrechte der Mitglieder der Selbstverwaltungsorgane gestärkt werden und die Transparenz im Verwaltungshandeln erhöht werden. Deshalb werden die Einsichts- und Prüfrechte der Mitglieder der Selbstverwaltungsorgane auch als Minderheitenrechte ausgestaltet und die Berichtspflichten des Vorstands gegenüber den Selbstverwaltungsorganen gesetzlich verankert; Es werden Regelungen zu Abwahlmöglichkeiten der oder des (stellvertretenden) Vorsitzenden der Selbstverwaltungsorgane aufgenommen. Transparenz im Verwaltungshandeln stärkt die interne und externe Kontrolle. Deshalb werden auch die Regelungen in diesem Bereich geschärft. Dies betrifft zunächst die Erweiterung der Prüfungs- und Mitteilungspflichten in Bezug auf Beteiligungen an und die Gründung von Einrichtungen. Auch soll eine regelmäßige externe Prüfung der Geschäfts-, Rechnungs- und Betriebsführung anstelle der bisherigen Prüfung durch das Bundesministerium für Gesundheit bzw. das Bundesversicherungsamt etabliert werden. Schließlich ist eine Verpflichtung zur Einrichtung interner Kontrollmechanismen vorgesehen, insbesondere eine Innenrevision, die festgestellte Verstöße auch an die Aufsichtsbehörde zu berichten hat. Außerdem werden besondere Verfahren geregelt, die ein effektives aufsichtsrechtliches Instrumentarium zur Beseitigung von Rechtsverstößen vorsehen. Dies umfasst zunächst  einheitliche Regelungen für besondere Fallkonstellationen, wie z.B. die aufsichtsrechtliche Durchsetzung von Satzungsänderungen oder die Aufhebung von rechtswidrigen Beschlüssen der Selbstverwaltungsorgane. Zudem wird ein zusätzliches aufsichtsrechtliches Instrumentarium zur Wiederherstellung eines rechtmäßigen Zustands (entsandte Person für besondere Angelegenheiten) geschaffen. Struktureller Weiterentwicklungsbedarf besteht bei der Kassenärztlichen Bundesvereinigung zu den Regelungen über den Vorstand. Es wird verpflichtend ein Vorstand mit drei Mitgliedern geregelt, dessen Vorstandsvorsitzender mit einer qualifizierten Mehrheit gewählt werden muss. Nur für den Fall, dass in den beiden ersten Wahlgängen keine qualifizierte Mehrheit zu Stande kommt, soll im dritten Wahlgang die einfache Mehrheit der abgegebenen Stimmen ausreichend sein. Eines der drei Mitglieder des Vorstands darf weder dem hausärztlichen noch dem fachärztlichen Versorgungsbereich angehören. Dies soll die notwendige versorgungsbereichsübergreifende Interessenvertretung im Vorstand sicherstellen sowie die Akzeptanz des Vorstandsvorsitzenden stärken. Mit den vorgesehenen strukturellen Änderungen sollen die in der KBV bestehenden Konflikte zwischen den Versorgungsbereichen und die damit einhergehenden Blockaden aufgehoben werden. Zudem werden mit dem Gesetz im Rahmen einer Angleichung einzelne Regelungen auf den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) übertragen. Soweit sich bestimmte Vorgaben aufgrund der besonderen Aufgabenstellung des G-BA und seiner von den anderen Selbstverwaltungskörperschaften abweichenden Organisationsstruktur für den G-BA nicht eignen, wurde dies berücksichtigt. Die Regelungen sollen 2017 in Kraft treten. Das Gesetz bedarf nicht der Zustimmung des Bundesrates. Weitere Informationen finden Sie im Internet unter www.bundesgesundheitsministerium.de

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Kleine Kobolde machen Kinder stark – KNAPPSCHAFT startet 2017 ein neues Präventionsprojekt in Kitas und Grundschulen

Der Vertrag ist unter Dach und Fach. Die Krankenkasse KNAPPSCHAFT und Papilio sind seit Anfang November Kooperationspartner. Das Präventionsprojekt von Papilio „Paula kommt in die Schule“ richtet sich an Kinder von sechs bis neun Jahren und hat zum Ziel, die sozial-emotionalen Kompetenzen der Kinder zu stärken. Papilio entwickelt das bereits bestehende Kindergarten-Programm für diese Altersgruppe weiter und hat dafür mit der KNAPPSCHAFT einen kompetenten Partner gefunden. „Unsere langjährigen Erfahrungen zeigen, dass wir als KNAPPSCHAFT im Bereich Prävention überzeugende Ansätze haben und viele Kinder und Jugendliche mit unseren Projekten erreichen. Dass wir jetzt gemeinsam mit Papilio die Entwicklungsphase zwischen Kindergarten und Grundschule abdecken, erweitert und ergänzt unser Portfolio. Wir wollen die Kinder frühzeitig in ihrer physischen und psychischen Gesundheit stärken. Mit Papilio setzen wir auf ,erlebbare‘ Prävention, nah an den Kindern, Eltern und Fachkräften“, so Bettina am Orde, Geschäftsführerin der KNAPPSCHAFT. Zentrales Element des Projekts ist die Aufführung der Geschichte „Paula kommt in die Schule“ durch die Augsburger Puppenkiste. Hauptdarsteller sind liebevoll handgeschnitzte Kobolde, die auf Namen hören wie Freudibold, Heulibold oder Zornibold. Es geht um Gefühle. Die Kinder lernen, ihre eigenen Emotionen wahrzunehmen, zu regulieren und auszudrücken. Dadurch sollen Verhaltensauffälligkeiten reduziert und die Kinder stark gegen Sucht und Gewalt gemacht werden. Die Freie Universität Berlin begleitet das Pilotprojekt wissenschaftlich. Zum Einstieg werden die Erzieherinnen und Erzieher sowie die Lehrerinnen und Lehrer geschult. Ihnen wird vermittelt, wie sie mit ihrer Erziehung eine positive Entwicklung der Kinder fördern und die Eltern einbeziehen können. Das Ziel von KNAPPSCHAFT und Papilio ist eine im Alltag umsetzbare und nachweisbar wirksame Prävention: „Wir planen seit Jahren den Übergang in die Grundschule – unter anderem, weil uns Lehrerinnen und Lehrer danach fragen, die positive Erfahrungen mit Kindern aus Papilio-Kitas machen“, berichtet Heidi Scheer, geschäftsführende 1. Vorsitzende von Papilio. „Das Grundschulprojekt ist eine wichtige Fortsetzung der Prävention, die wir im Kindergarten beginnen.“ Die Schirmherrschaft für das gemeinsame Präventionsprojekt von KNAPPSCHAFT und Papilio übernimmt die NRW Gesundheitsministerin Barbara Steffens. „Der Übergang vom Kindergarten in die Schule ist für Kinder mit Vorfreude, aber auch mit Veränderungen des Gewohnten, mit Unsicherheiten, Belastungen und Stress verbunden. Damit ein Kind diese aufregende Zeit positiv erleben und mit gestärktem Selbstbewusstsein bewältigen kann, sind eine gute Vorbereitung, die Kommunikation aller Beteiligten der Familie, der Kindertageseinrichtung, der Schule und eine Einbeziehung der Kinder notwendig. Ich freue mich über das Engagement der KNAPPSCHAFT und ihre Zusammenarbeit mit Papilio in diesem wichtigen Entwicklungsbereich, denn der Aufbau von Präventionsketten, die Sicherung von Übergängen von der Familie in die verschiedenen Betreuungs- und Bildungseinrichtungen, ist eine wesentliche Strategie unserer Landespolitik. Dadurch sollen alle Heranwachsenden lückenlos und bestmöglich in ihrer Entwicklung unterstützt werden“, so Ministerin Barbara Steffens, die die Projektinitiatoren „Papilio“ als Schirmherrin bereits seit Jahren unterstützt. 2017 wird die Augsburger Puppenkiste im Rahmen der Kooperation die Geschichte „Paula kommt in die Schule“ inszenieren und anschließend bundesweit damit unterwegs sein. Die Krankenkasse KNAPPSCHAFT gehört zum Verbundsystem der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See. Mit rund 1,7 Millionen Versicherten zählt sie zu den größten Krankenkassen in Deutschland. Sie ist „offen für alle“ und damit unabhängig vom Beruf eine frei wählbare Krankenkasse. Die KNAPPSCHAFT unterhält bundesweit über 100 Geschäfts- und Beratungsstellen. Weitere Infos unter www.knappschaft.deund www.doch-das-geht.deoder unter der kostenlosen Servicenummer 08000 200 501. Das Sozialunternehmen Papilio e.V. bietet ein Präventionsprogramm gegen die Entwicklung von Sucht und Gewalt, das in Kitas ansetzt. Das Programm ist vielfach praxiserprobt; seine Wirksamkeit ist wissenschaftlich belegt. Es bezieht Erzieherinnen, Kinder und Eltern mit ein. Kinder lernen spielerisch soziale Regeln, den Umgang miteinander und gewaltfreies Lösen von Konflikten. Insgesamt reduziert das Papilio-Kindergartenprogramm erste Verhaltensauffälligkeiten und fördert die sozial-emotionale Kompetenz. Diese beiden Aspekte bilden einen grundlegenden Schutz gegen Risiken, die zu Sucht und Gewalt führen. Deutschlandweit erreicht das Programm mit Unterstützung vieler Partner inzwischen rund 130.000 Kinder. Mehr als 6.000 Erzieherinnen wurden dafür geschult. Weitere Informationen unter: www.papilio.de Pressemitteilung der Knappschaft

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KKH: Viele Rücken-OPs sind überflüssig

In Deutschland greifen Ärzte zu häufig zum Skalpell: Bei bestimmten Erkrankungen ist ein Großteil der Operationen unnötig. Das belegen Daten, die die KKH Kaufmännische Krankenkasse am gestrigen Donnerstag im Rahmen des 21. Berliner Dialoges vorgestellt hat. „Aus unseren Versicherten-Daten geht hervor, dass zum Beispiel zwischen 2012 und 2015 die Zahl der Eingriffe am Herz um 44 Prozent gestiegen ist. Das ist medizinisch nicht zu erklären“, sagte KKH-Vorstandschef Ingo Kailuweit. Ferner könnten nach Expertenmeinung 80 Prozent aller Wirbelsäulen-Operationen vermieden werden. Die KKH möchte diese Situation verbessern und bietet daher Zweitmeinungen an. So können sich KKH-Versicherte vor einer Wirbelsäulen-Operation in bundesweit über 30 Schmerzzentren beraten lassen. Dabei arbeiten Schmerztherapeuten eng mit Physio- und Psychotherapeuten zusammen. Sie schätzen ein, ob eine OP tatsächlich angezeigt ist oder eine konservative Therapie den Eingriff vermeiden kann. Der Erfolg lässt sich an einer Befragung von Teilnehmern ablesen: „Bei 81 Prozent der Teilnehmer, denen ursprünglich eine OP empfohlen wurde, war auch nach über einem Jahr keine Rückenoperation notwendig“, so KKH-Chef Kailuweit. Die KKH bietet Zweitmeinungsverfahren für weitere orthopädische Operationen, Krebstherapien und Herzerkrankungen an – in Zusammenarbeit mit Partnerunternehmen. Durchschnittlich 82 Prozent der teilnehmenden Patienten sind mit diesen Angeboten zufrieden. „Je nach Situation können derartige Zweitmeinungsangebote den Patienten mehr Sicherheit bei ihrer bisherigen Therapie geben oder Risiken durch unnötige Eingriffe ersparen“, so Kailuweit. Mittlerweile hat sich diese Erkenntnis auch in der Politik durchgesetzt. So ist die Zweitmeinung seit 2015 gesetzlich festgelegte Regelleistung. Allerdings lässt die Richtlinie für eine Konkretisierung dieses gesetzlichen Anspruchs seit Anfang des Jahres auf sich warten. Dadurch werden weitere Zweitmeinungsangebote einzelner Kassen wie der KKH erschwert. KKH-Chef Kailuweit: „Gerade diese individuellen Zweitmeinungsangebote der Kassen sind aber sinnvoll, da sie den Versicherten ein ganzes Netzwerk an Ärzten und Therapeuten anbieten, die sich miteinander abstimmen.“ Beim geplanten Zweitmeinungsangebot des Gesetzgebers hingegen sind Versicherte bei der Suche nach einem Experten auf sich allein gestellt. Pressemitteilung der KKH

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Dialoge aus der Apotheke / 7

Ab morgen wieder. Weshalb bezahlt die Krankenkasse nicht alles? Apotheke: „Hier sind die 5 Medikamente, die der Arzt Ihnen verschrieben hat. Eines davon übernimmt die Krankenkasse nicht. Das mach 5.50.“ Patient: „5 Franken? Ich habe ein Rezept, das sollte gratis sein!“ … Das beruht auf verschiedenen (verbreiteten) Missverständnissen rund um das Gesundheitssystem. Eine Krankenkasse ist […]