Finanzergebnisse zweites Quartal 2016: AOK weiter auf Soliditätskurs

Auch im zweiten Quartal 2016 kann die AOK mit soliden Finanzen aufwarten: Es wurde ein Überschuss von 125 Millionen Euro erzielt. Dieser Kurs zeichnete sich bereits im ersten Quartal ab; es konnte mit einem Plus von 71,6  Millionen Euro abgeschlossen werden. Seit Jahresbeginn entwickelte sich das Versichertenwachstum im AOK-System mit 2,2 Prozent äußerst positiv. „Es sind vor allem junge Familien, die zur AOK kommen. Gerade für sie und ihre Kinder haben wir deutschlandweit sehr gute Angebote in den unterschiedlichsten Versorgungsbereichen, das macht uns augenscheinlich zunehmend attraktiv“, so Martin Litsch, Vorstandsvorsitzender des AOK-Bundesverbandes. Für die zweite Jahreshälfte geht das AOK-System von einer Verstetigung dieser Finanzentwicklung aus, so dass es insgesamt zu einem positiven Ergebnis in diesem Geschäftsjahr kommen wird. Bei den Ausgaben zeigt sich ein leicht abgeschwächter Anstieg je Versicherten, er liegt bei 2,2 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Die zu erwartenden Kosten der jüngsten Gesundheitsreformen, wie durch das Krankenhaus-Strukturgesetz oder den Innovationsfonds, sind aktuell noch nicht spürbar. Sie werden erst mit einiger Verzögerung und insbesondere ab dem kommenden Jahr ihre Wirkung entfalten. Litsch: „Für die Kassen ist 2016 noch einmal eine Verschnaufpause im Hinblick auf ihre Finanzausstattung. Aber dann werden wir erleben, wie die Ausgaben wieder zu einem Belastungsfaktor werden.“ Pressemitteilung des AOK Bundesverbandes

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AOK Bayern bietet Zweitmeinung bei künstlichem Kniegelenk

Jedes Jahr werden rund 175.000 künstliche Kniegelenke in Deutschland eingesetzt. Damit ist die sogenannte Knieendoprothese nach der Hüftprothese die zweithäufigste Operation in Deutschland. Schwere, fortgeschrittene Verschleißerscheinungen im Kniegelenk – beispielsweise durch Arthrose – machen bei vielen Patienten eine solche Prothese erforderlich. Allerdings ist nicht bei jedem Verschleiß eine Operation nötig. Die AOK Bayern bietet daher allen betroffenen Versicherten eine medizinische Zweitbegutachtung an. Ein entsprechendes Modellvorhaben wurde mit der Klinik und Poliklinik für Orthopädie, Physikalische Medizin und Rehabilitation der Universität München gestartet. „Wir geben AOK-Versicherten eine zusätzliche Orientierungshilfe, damit sie für sich persönlich den optimalen Behandlungsweg finden“, sagt Dr. Helmut Platzer, Vorstandsvorsitzender der AOK Bayern. Erfahrene Orthopäden des Klinikums der Universität München sichten die Unterlagen und untersuchen das Knie erneut. Dazu ist ein persönliches Erscheinen notwendig. Die Patienten werden über Chancen und Risiken verschiedener Behandlungsmethoden – Operation oder konservative Therapie – aufgeklärt. Die ärztliche Zweitmeinung kann die vorliegende Empfehlung bestätigen oder Alternativen aufzeigen. Das Angebot ist für AOK-Versicherte kostenlos. Die Möglichkeit, eine ärztliche Zweitmeinung einholen zu können, ist vielen Versicherten wichtig: Knapp 90 Prozent der Deutschen schätzen eine zweite ärztliche Meinung. Jeder Vierte nutzt die Möglichkeit bereits. Dies zeigt eine aktuelle Studie der Bertelsmann Stiftung. Mit der ärztlichen Zweitmeinung bei künstlichen Kniegelenken erweitert die AOK Bayern ihr Angebot. Auch bei der Diagnose Krebs können AOK-Versicherte kostenlos eine ärztliche Zweitmeinung einholen. Kooperationspartner ist die Universitätsklinik Erlangen, die zu den onkologischen Spitzenzentren in Bayern zählt. Pressemitteilung der AOK Bayern

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Fehlverhalten im Gesundheitswesen: Mehr als 60 Millionen Euro Schaden für AOK Bayern seit 2004

Die AOK Bayern sieht weiterhin Handlungsbedarf, um Fehlverhalten im Gesundheitswesen wirksam zu bekämpfen. Matthias Jena, Vorsitzender des Verwaltungsrats der AOK Bayern, verdeutlicht dies am Beispiel Pflege: „Wir fordern ein bundesweites Zentralregister, das Betrugsfälle personenbezogen speichert.“ Bisher könnten Betrüger einfach ein Bundesland weiterziehen und dort eine neue Zulassung beantragen, ohne dass die Kranken- und Pflegekassen über die kriminelle Karriere informiert würden, sagt Jena. „Datenschutz darf nicht als Täterschutz missbraucht werden.“ Zugleicht fordert Jena, dass die Landesverbände der Pflegekassen sich polizeiliche Führungszeugnisse vorlegen lassen dürfen vom Inhaber eines Pflegedienstes, der leitenden Pflegekraft und ihrer Stellvertretung. Jena wünscht sich bei der Bekämpfung von Fehlverhalten eine erheblich engere Zusammenarbeit mit den Verbänden der Pflegedienste. Insgesamt haben die Experten der AOK Bayern in den Jahren 2014 und 2015 mehr als 5.000 Verdachtsfälle von Fehlverhalten im Gesundheitswesen bearbeitet – darunter gut 3.000 Neufälle und 2.100 Bestandsfälle. Mehr als 3.400 Fälle konnten im Berichtszeitraum abgeschlossen werden. Bei knapp 400 Fällen hatte die AOK Bayern die Staatsanwaltschaft eingeschaltet. Über 1.320 der abgeschlossenen Fälle waren als Fehlverhalten einzustufen, rund 270 Fälle waren Abrechnungsfehler. Insgesamt gab es somit bei rund 60 Prozent der abgeschlossenen Fälle straf- oder zivil-/sozialrechtlichen Handlungsbedarf. Der Gesamtschaden liegt bei 8,5 Millionen Euro. Rund 5,6 Millionen Euro konnte Bayerns größte Krankenkasse bisher erfolgreich zurückfordern. Seit Einrichtung der Fehlverhaltensstelle 2004 hat die AOK Bayern einen Gesamtschaden durch Betrug von über 60 Millionen Euro festgestellt. Über 40 Millionen Euro konnten zurück geholt werden. Positiv sieht Dr. Helmut Platzer, Vorstandsvorsitzender der AOK Bayern, die neuen bayerischen Schwerpunktstaatsanwaltschaften Betrug im Gesundheitswesen. „Wir erleben einen konstruktiven Austausch.“ Platzer begrüßt auch die Ausweitung der Zuständigkeit dieser Staatsanwaltschaften auf alle Berufsfelder im Gesundheitswesen. „Wir freuen uns, dass die Bayerische Staatsregierung unsere Vorschläge aufgegriffen hat. Dadurch wird die Bekämpfung von Fehlverhalten effektiver – und auch die abschreckende Wirkung verstärkt.“ Aus der täglichen Ermittlungsarbeit berichtet Dominik Schirmer, Beauftragter zur Bekämpfung von Fehlverhalten im Gesundheitswesen bei der AOK Bayern: „Die Betrüger gehen nicht nur dreist und unanständig vor. Sie werden auch immer professioneller.“ Gezielt würden betrügerische Pflegedienste elektronische Abrechnungsprogramme für ihre Betrugsmaschen einsetzen, so Schirmer. „Uns gegenüber rechnen sie dann aber – und das ist in der Pflege leider Standard – auf Papier ab.“ Schirmer fordert daher digitale und manipulationssichere Abrechnungssysteme in der Pflege. Im Kampf gegen Betrug im Gesundheitswesen setzt die AOK Bayern auf intelligente Softwareprogramme. „Künftig wollen wir Data Mining einsetzen, um die Abrechnungen von Leistungserbringern auf Betrugsmuster digital zu überprüfen“, sagt Schirmer. Pressemitteilung der AOK Bayern

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Online-Hilfe bei Erziehungsproblemen: AOK startet „ADHS-Elterntrainer“

Mit dem „ADHS-Elterntrainer“ startet die AOK heute ein neues Hilfsangebot für Eltern in schwierigen Erziehungssituationen. Das wissenschaftlich fundierte Online-Programm  bietet umfassende und kostenlose Unterstützung für Mütter und Väter, die durch Verhaltensprobleme ihrer Kinder besonders belastet sind. Anhand von 44 Filmsequenzen zu typischen Situationen aus dem Familienalltag vermittelt das Trainingsprogramm einfache verhaltenstherapeutische Methoden. Eltern können sie bei Problemen infolge einer „Aufmerksamkeitsdefizit-Hyperaktivitätsstörung“ (ADHS) ihres Kindes schnell und unkompliziert anwenden. Das neue Angebot der AOK, das unterwww.adhs-elterntrainer.de für alle Interessierten frei zugänglich ist, wurde in Kooperation mit dem ADHS-Experten Prof. Manfred Döpfner vom Universitätsklinikum Köln entwickelt. „Mütter und Väter von Kindern mit der Diagnose ADHS sind oft erschöpft und nicht selten der Verzweiflung nah“, sagt Martin Litsch, Vorstandsvorsitzender des AOK-Bundesverbandes. „Sie können besonders von unserem leicht zugänglichen Angebot profitieren. Denn es zeigt ihnen anschaulich, wie sie mit Verhaltensproblemen ihres Kindes umgehen und die Beziehung zu ihrem Kind wieder verbessern können.“  Ein weiteres Ziel des Programms ist es, dass Eltern in schwierigen Phasen auch ihre eigenen Bedürfnisse wahrnehmen und für sich „Kraft tanken“ können. Der Elterntrainer vermittelt darüber hinaus Wissen zum Krankheitsbild. „Das Angebot kann nicht nur Müttern und Vätern von Kindern mit ADHS helfen, sondern auch anderen Familien in ähnlich schweren Erziehungssituationen“, so Litsch. „Das Programm kann von Eltern selbstständig genutzt, aber auch als Ergänzung zu ärztlicher oder therapeutischer Behandlung eingesetzt werden“, betont Prof. Manfred Döpfner, Leiter der Klinik für Psychiatrie, Psychosomatik und Psychotherapie des Kindes- und Jugendalters am Universitätsklinikum Köln und Autor der deutschen Behandlungsleitlinie zu ADHS. Seine langjährige Erfahrung in der Arbeit mit Kindern und seine wissenschaftliche Expertise sind in das Programm eingeflossen. „Das Besondere am Elterntrainer ist, dass wir hier ein umfassendes, verhaltenstherapeutisch basiertes und methodisch fundiertes Trainingskonzept entwickelt haben“, so Döpfner. „Die einzelnen Lernschritte werden in Filmen veranschaulicht, die alltägliche Erlebnisse der Eltern zeigen – zum Beispiel einen Wutanfall des Kindes in der Öffentlichkeit. Durch diese Art der Darstellung können gestresste Mütter und Väter die Informationen besonders gut aufnehmen und für sich umsetzen.“ Das Programm ist ab heute kostenfrei und ohne Registrierung nutzbar. Auf Wunsch können sich die Nutzer zusätzlich mit einer E-Mail-Adresse und einem selbst gewählten Passwort beim „ADHS-Elterntrainer“ anmelden. Dann werden ihre Eingaben gespeichert, sodass sie beim nächsten Einloggen kontinuierlich im Programm weiterarbeiten können. Für AOK-Versicherte gibt es ein exklusives Zusatzangebot: Sie können sich von Experten aus dem Team von Prof. Döpfner beraten lassen, wenn sie Fragen zur Anwendung der Methoden haben, die im Elterntrainer vermittelt werden. Nach einer aktuellen Auswertung des Wissenschaftlichen Instituts der AOK (WIdO) erhielten 4,4 Prozent der AOK-versicherten Kinder und Jugendlichen von drei bis 17 Jahren im Jahr 2014 die Diagnose ADHS. Damit ist die „Aufmerksamkeitsdefizit-Hyperaktivitätsstörung“ die häufigste psychische Diagnose im Kindesalter. Bei etwa 6,4 Prozent der Jungen wurde ADHS in der Abrechnung der Ärzte dokumentiert; sie sind damit wesentlich häufiger betroffen als Mädchen mit 2,2 Prozent. Pressemitteilung des AOK Bundesverbandes

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Innovationsfonds: AOK Bayern begleitet 17 Projekte

Bayern ist in der Gesundheitsversorgung innovativ: Allein die AOK Bayern begleitet 17 Projekte unterschiedlicher Partner, die jetzt beim neuen Innovationsfonds eingereicht wurden. Das Antragsvolumen beträgt rund 75 Millionen Euro. Den Innovationsfonds hat die Bundesregierung 2015 mit dem GKV-Versorgungsstärkungsgesetz eingeführt. Ziel ist es, neue Versorgungsformen sowie die Versorgungsforschung gezielt zu fördern. Dazu stehen bis 2019 insgesamt 300 Millionen Euro zur Verfügung. Bei den von der AOK Bayern unterstützten Projekten geht es unter anderen um die Vermeidung von Antibiotikaresistenzen, Schmerztherapie, ländliche und geriatrische Versorgung sowie Telemedizin. So setzt sich das Projekt TOSCA für telemedizinisch unterstützte Hausbesuche bei chronisch Kranken durch eine medizinische Assistentin ein. Mit dem Projekt TRANSLATE-NAMSE soll die Diagnosestellung bei seltenen Erkrankungen beschleunigt und die Versorgungsqualität sektorenübergreifend verbessert werden. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) wird bis Ende des Jahres entscheiden, welche Projekte aus dem Innovationsfonds gefördert werden. Pressemitteilung der AOK Bayern

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Krankengeld-Gutachten des Bundesversicherungsamts: Gesamtevaluation des Morbi-RSA jetzt!

Martin Litsch, Vorstandsvorsitzender des AOK-Bundesverbandes, begrüßt das am Donnerstag (28. Juli 2016) vom Bundesversicherungsamt (BVA) veröffentlichte Gutachten zur Berechnung der Krankengeld-Zuweisungen im morbiditätsorientierten Risikostrukturausgleich (Morbi-RSA): “Das ist ein wissenschaftlich fundiertes Gutachten, das uns im Vergleich zu vielen anderen RSA-Expertisen auch voranbringt.” Für Krankengeldausgaben gebe es zwei Treiber: Einkommenshöhe und Krankheitslast, also Dauer sowie Häufigkeit der Erkrankung. Das Gutachten mache nun deutlich, dass beides bei der Neujustierung der Zuweisungen zum Krankengeld im Morbi-RSA angemessen gewichtet werden müsse, so Litsch. “Damit ist aber auch klar: Die von einigen Kassen geforderte alleinige Berücksichtigung der Grundlöhne bei der Krankengeld-Berechnung führt in die Irre. Wir brauchen die richtige Balance.” Aber die richtige Gewichtung ist nicht so leicht zu finden. Denn Preis- und Mengeneffekt sind gegenläufig und heben sich grundsätzlich auf: Kassen mit hohen Grundlöhnen haben in der Regel eine geringe Krankheitslast und umgekehrt. So liefert das Gutachten zwar Modellvorschläge zur verbesserten Zuweisungssystematik, diese sollten aber in einem Folgegutachten auf einer erweiterten Datenbasis noch einmal durchgerechnet werden, so die Autoren. Auch bei der Frage, welche Erkrankungen bei der Berechnung des Krankengelds einbezogen werden müssen, sieht Litsch noch Forschungsbedarf: “Sicherlich wird man noch einmal überlegen müssen, ob für Krankengeld nicht eigenständige Morbiditätskriterien gelten sollten. Überzeugender wäre es, wenn man die Einschränkung der Krankheiten im Morbi-RSA endlich ganz fallen ließe. Das hätte den zusätzlichen Charme, mit einem Schlag die unsägliche Debatte zur Auswahl der richtigen Krankheiten im Morbi-RSA zu beenden.” In diesem Zusammenhang erneuert Litsch noch einmal die AOK-Forderung nach einer Gesamtevaluation des Morbi-RSA. “Derzeit kommen unzählige Kassen oder Kassenarten mit ihren Morbi-Wünschen um die Ecke, immer mit dem Argument, durch diese und jene Änderung werde der Morbi-RSA gerechter. Dass dahinter reine Interessenpolitik steckt, ist auch klar.” Es gehe aber nicht um die Subventionierung von Einzelinteressen, sondern um die Vermeidung von Risikoselektion und das Setzen von Wirtschaftlichkeitsanreizen. Das aktuelle Krankengeld-Gutachten respektiere dies, so Litsch weiter. Aus diesen ordnungspolitischen Gründen müsse jetzt schleunigst eine umfassende wissenschaftliche Untersuchung in Auftrag gegeben werden, die auf Grundlage aktueller Daten alle Aspekte analysiere und nächste Schritte ableite. Litsch: “Die letzte Auswertung dieser Art ist von 2011 und arbeitet mit Daten von 2009. Ein Update ist also überfällig. Dabei sollten dann auch die offenen Fragen aus dem Krankengeldgutachten weiter untersucht werden.” Pressemitteilung des AOK Bundesverbandes

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Gesundheitsförderung: AOK Bayern erreicht über 250.000 Kinder, Lehrer und Eltern

Über 90.000 Kinder, Lehrer und Eltern konnte die AOK Bayern 2015 direkt mit gesundheitsfördernden Maßnahmen in sogenannten Lebenswelten wie Kindergärten, Schulen, Kommunen und sozialen Einrichtungen ansprechen. Indirekt profitierten davon weitere knapp 165.000 Personen – etwa Mitschüler, Kollegen oder die Familien der Teilnehmer. Insgesamt beteiligte sich die größte Krankenkasse im Freistaat an über 750 Präventionsprojekten direkt da, wo Menschen leben und lernen. Der Schwerpunkt lag auf Aktivitäten in Kindertagesstätten. Das auf drei Jahre angelegte Programm JolinchenKids wurde in knapp 630 Kitas umgesetzt. Ziel ist, das Gesundheitsverhalten von Kindern nachhaltig und auf spielerische Art zu prägen, beispielsweise durch Bewegungsformen, Pausen und Gemeinschaftsverpflegung. Auch die Gesundheit der Erzieherinnen und Erzieher und die Einbindung der Eltern sind wichtige Bestandteile. Insgesamt erreichte die AOK Bayern so knapp 56.000 Kinder und rund 4.300 Erzieherinnen und Erzieher. Zudem konnten Projekte in 110 Schulen gefördert werden, davon allein 50 Schulen im Rahmen des „Landesprogramms für die gute gesunde Schule Bayern“ des Bayerischen Kultusministeriums. Die AOK Bayern begleitete das Programm mit Fachkräften und Materialien bei der Analyse der gesundheitlichen Situation und der nachhaltigen Umsetzung, z.B. in den Bereichen Schulverpflegung, Bewegung, Suchtprobleme und Lernstress. Pressemitteilung der AOK Bayern

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BARMER GEK stellt 103 Auszubildende ein

Die BARMER GEK setzt weiterhin auf qualifizierten Nachwuchs und bildet in großem Umfang selbst aus. Am 1. August beginnen insgesamt 103 junge Menschen ihre Ausbildung bei der Krankenkasse, die rund 8,4 Millionen Menschen versichert. „Als moderner Dienstleister brauchen wir neben innovativen Leistungsangeboten auch in Zukunft gut ausgebildete und engagierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter“, so der Vorstandsvorsitzende der BARMER GEK, Dr. Christoph Straub. Acht Azubis starten ihren Berufsweg in dem bei der BARMER GEK neuen Ausbildungsberuf „Kaufleute für Dialogmarketing“. 40 von ihnen werden zu Sozialversicherungsfachangestellten und vier im Bereich Fachinformatik ausgebildet. 51 Berufsanfänger streben die Laufbahn als Kaufleute im Gesundheitswesen an. Davon kombinieren vier Azubis ihre Ausbildung mit einem Studium. „Nachwuchskräfte erhalten bei der BARMER GEK eine erstklassige Ausbildung mit Zukunftsperspektive“, so Straub. Damit werde das Unternehmen gleichzeitig seiner sozialen Verantwortung gerecht. „Gerade im Hinblick auf unsere bevorstehenden Fusion mit der Deutschen BKK und unsere umfangreichen Umstrukturierungsmaßnahmen setzen wir auf die Kompetenz und Motivation unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Dazu gehören auch frische Ideen unserer jungen Auszubildenden“, betont der Vorstandsvorsitzende der BARMER GEK. In jedem Jahr macht die BARMER GEK ihren Azubis bei entsprechender Leistung am Ende der Ausbildung ein Übernahmeangebot. Allein in diesem Sommer erhielten 95 Prozent die Chance, im Unternehmen zu bleiben. Ausführliche Informationen über die verschiedenen Ausbildungsmöglichkeiten bei der BARMER GEK gibt es unter www.barmer-gek.de/143863. Pressemitteilung der BARMER GEK

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AOK Bayern unterstützt Telemedizin bei Kindern und Jugendlichen

Die AOK Bayern erweitert ihren erfolgreichen Kinder- und Jugendarztvertrag. Künftig kann der Kinderarzt bei bestimmten schwierigen oder seltenen medizinischen Fragestellungen online einen Experten hinzuziehen. Das telemedizinische Experten-Konsil (Telekonsil) bietet damit die Möglichkeit, bei unklaren Befunden kurzfristig eine zweite fachärztliche Meinung einzuholen. Einen entsprechenden Vertrag haben die AOK Bayern und die Service GmbH des Berufsverbandes der Kinder- und Jugendärzte (BVKJ) geschlossen. Derzeit sind gut 270.000 AOK-Versicherte im Kinder- und Jugendarztvertrag eingeschrieben. „Mit dem Angebot setzt die AOK Bayern auch in der Kinder- und Jugendmedizin auf innovative telemedizinische Anwendungen“, sagt Dr. Helmut Platzer, Vorstandsvorsitzender der AOK Bayern. Gerade in ländlichen Regionen könnten durch die Vernetzung von Kinderarzt und Spezialist lange Anfahrten und Wartezeiten vermieden werden, so Platzer. Ziel sei es, die wohnortnahe ambulante kinder- und jugendmedizinische Versorgung zu verbessern. Die Kommunikation des Kinderarztes mit dem Experten erfolgt über eine gesicherte Internet-Anwendung. Der Kinderarzt wählt zunächst je nach Krankheitsbild aus einer Liste einen Spezialisten aus – beispielsweise Kinder-Lungenarzt oder Kinder-Herzspezialist. Anschließend übermittelt der behandelnde Kinderarzt über einen leitlinienbasierten Fragebogen die Krankheitsdaten. Die Versichertendaten werden nicht weitergegeben. Dadurch bleibt der Datenschutz gewährleistet. Nach gründlicher Durchsicht der Informationen gibt der Experte dem Kinderarzt Diagnosehinweise und macht Vorschläge für weitere Untersuchungen oder Behandlungen. „Mit PädExpert® schaffen wir ein neues, zeitgemäßes Netzwerk für die pädiatrische Versorgung“, sagt Dr. Martin Lang, Landesvorsitzender des Berufsverbandes der Kinder- und Jugendärzte in Bayern und Initiator von PädExpert®. Die telemedizinische Abklärung von unklaren Befunden oder die Therapiebegleitung von chronisch kranken Patienten bringe große Vorteile – für Ärzte und Patienten. „Bayern wird damit zum Vorreiter für den flächendeckenden Einsatz der Telemedizin in der Praxis. Wir sind froh darüber, dass dieses Angebot auch von der größten Krankenkasse in Bayern unterstützt wird und somit vielen unserer Patienten zur Verfügung steht“, so Dr. Martin Lang. Die Anwendung des Telekonsils ist zunächst auf zehn Indikationen beschränkt. Die teilnehmenden Experten müssen spezifische Qualitätsanforderungen nachweisen. Die Auswahl und Einbindung der Experten in das Telekonsil übernimmt die BVKJ-Service GmbH. Die Teilnahme am Telekonsil ist für AOK-Versicherte, die im Kinder- und Jugendarztvertrag eingeschrieben sind, kostenlos. Pressemitteilung der AOK Bayern

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Wenigstens ehrlich …

Mann in der Apotheke mit einer Frage an den „Chef“. Ihn habe ich schon ein, zwei Mal gesehen, weil er Fragen hatte zu Medikamenten, er hat auch etwas gekauft, aber mit Rezept habe ich ihn noch nicht gehabt. Mann: „Ich hätte da eine Frage … sie rechnen ja auch mit der Krankenkasse ab?“ Pharmama: „Ja?“ […]