Zu viel Aufwand

Die Frau hat gerade herausgefunden, dass sie letztes Jahr doch eine Zusatzversicherung hatte – bei einer anderen Versicherung. Jetzt will sie, dass wir ihr für die paar Sachen, die sie bezogen (und bezahlt hat) – das Geld zurück geben und es dann der Kasse verrechnen. Was das war, weiss sie allerdings auch nicht mehr … […]

IKK classic künftig mit Einzelvorstand

Bei der IKK classic führt künftig ein Alleinvorstand die Geschäfte. Darauf verständigte sich der Verwaltungsrat der Kasse gestern in Berlin. Alleiniger Vorstand wird Frank Hippler (52), der bisher das Amt des stellvertretenden Vorstandsvorsitzenden innehatte. Der bisherige Vorstandsvorsitzende Gerd Ludwig (57) und das Vorstandsmitglied Albrecht Mayer (54) werden dem Gremium nicht mehr angehören. „Im Rahmen der Neuausrichtung im Gefolge von zwei großen Fusionen arbeiten wir kontinuierlich daran, die Strukturen des Unternehmens zu optimieren“, erläutert der Vorsitzende des Verwaltungsrates, Ulrich Hannemann. „Dazu gehört auch die Reflektion der strategischen Ausrichtung des Vorstandes, dessen Handlungs- und Entscheidungskompetenz wir mit der heutigen Entscheidung nachhaltig stärken.“ Der Verwaltungsrat dankte Gerd Ludwig und Albrecht Mayer für ihren engagierten Beitrag beim Aufbau der heutigen IKK classic. Die Kasse war 2010 aus der Fusion der IKK Baden-Württemberg, der IKK Sachsen, der IKK Thüringen und der IKK Hamburg hervorgegangen. Seit dieser Zeit standen Ludwig, Hippler und Mayer an der Spitze. Im Jahr 2011 erfolgte eine weitere Fusion mit der damaligen Vereinigten IKK, die rund 1,7 Millionen Versicherte in Nordrhein-Westfalen, Bayern und Niedersachen betreute. Dadurch wurde das Unternehmen zur sechstgrößten deutschen Krankenkasse mit heute rund 3,5 Millionen Versicherten. Pressemitteilung der IKK classic

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Eine falsche Arztabrechnung?

david/turtleofdoom hat mir dies hier zukommen lassen: eine Freundin von mir war beim Arzt. Sie hat da auch grad die Medikamente mitnehmen dürfen, Selbstdispensation halt. Sie erhielt von der Krankenkasse eine Rechnung, die sie als zu hoch empfand, worauf sie anrief und nach etwas nerven die detaillierte Abrechnung erhielt. Da steht zwei mal Amoxicillin drauf […]

Aber der Arzt hat mir das verschrieben!

„Was soll das heissen: ‚die Krankenkasse übernimmt das nicht‘? Der Arzt hat mir das verschrieben!“ Wenn das so funktionieren würde, dann würde ich mir Schokolade grad kiloweise und auch Ferien verschreiben lassen. Tatsächlich kann der Arzt so ziemlich alles auf ein Rezept schreiben, aber das heisst nicht, dass die Krankenkasse das auch übernehmen muss. Aber […]

Betriebskrankenkassen in Bayern knacken Versichertenrekord

Die Betriebskrankenkassen (BKK) in Bayern wachsen: Zum 1. April 2016 sind gut 2,52 Millionen Menschen in Bayern bei einer BKK versichert; rund fünfzig Tausend mehr, als noch ein Jahr zuvor. Damit wird jeder vierte in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) Versicherte im Freistaat von einer Betriebskrankenkasse geschützt, stellt der BKK Landesverband Bayern fest. Auch bundesweit verzeichnet die GKV-Versichertengemeinschaft einen absoluten Versichertenrekord. Sigrid König, Vorständin des BKK Landesverbandes Bayern: „Unser Zuwachs verdeutlicht, dass die Betriebskrankenkassen nah an den Menschen und den Unternehmen sind. Solidarität, ein echter Servicegedanke, reichhaltige Erfahrung im betrieblichen Gesundheitsmanagement und eine Fülle an Zusatzleistungen machen den Mehrwert der Betriebskrankenkassen aus, den immer mehr Menschen schätzen.“ Die noch bestehende Kassenvielfalt sieht König als einen großen Vorteil gerade auch für die Versicherten. Um diese Vielfalt zu erhalten, muss der Krankenkassenfinanzausgleich wettbewerbsneutral ausgestaltet werden: „Die Motoren unserer BKK laufen rund und stark. Nur der kassenartenübergreifende Finanzausgleich bringt Sand ins Getriebe, weil er eine wettbewerbsneutrale Ausgestaltung vermissen lässt.“ Erste schnell umsetzbare Vorschläge für eine Reform im Krankenkassenfinanzausgleich sind bereits vorhanden und werden auch kassenartenübergreifend unterstützt. Zum 1. April sind laut Statistik des Bundesgesundheitsministeriums 71,24 Millionen Menschen bei einer gesetzlichen Krankenkasse versichert, ein absoluter Rekord in der Geschichte der GKV. In Bayern leben circa 10,7 Millionen GKV-Versicherte. Aktuell sind in Deutschland 118 gesetzliche Krankenkassen mit 93 Betriebskrankenkassen, davon 17 BKK mit Kassensitz Bayern, am Markt. Bei den 49 Privatversicherern sind rund 8,8 Millionen Menschen krankenversichert (PKV-Daten mit Stand 2015). Pressemitteilung des BKK Landesverband Bayern

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KKH-Chef: Zurück zur paritätischen Kassenfinanzierung

Die KKH Kaufmännische Krankenkasse unterstützt die aktuelle Forderung von Hamburgs Bürgermeister Olaf Scholz (SPD), die Parität bei der Krankenkassenfinanzierung wieder einzuführen. „Es ist mehr als ungerecht, drohende Kostensteigerungen im Gesundheitswesen ausschließlich auf die Versicherten abzuwälzen“, erklärt Ingo Kailuweit, Vorstandsvorsitzender der KKH. „Von einem funktionierenden Gesundheitssystem profitiert der Wirtschaftsstandort insgesamt, daher sollten auch die Arbeitgeber an der Finanzierung der höheren Kosten beteiligt werden.“ Kailuweit verweist darauf, dass die Arbeitgeber selbst ein Interesse an einem funktionsfähigen Gesundheitswesen hätten und deshalb die Chance zur Einflussnahme nutzen sollten. Scholz hatte auf dem Ärztetag in Hamburg die Abschaffung der alleinigen Zusatzbeiträge zu Lasten der Krankenversicherten gefordert. Im Gesundheitswesen zeichnen sich auch für die nächsten Jahre Kostensteigerungen in Milliardenhöhe ab. Verantwortlich dafür sind diverse Gesetze und Gesetzesvorhaben, zum Beispiel zur Krankenhausreform, zur ärztlichen Versorgung und zur Verbesserung der Prävention. Dazu zählen auch Ausgaben für die betriebliche Gesundheitsförderung, die den Arbeitgebern zugutekommen und ein Qualitätsmerkmal des Wirtschaftsstandortes Deutschland ist. Pressemitteilung der KKH

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TK vergibt Health-i Award für digitale Innovationen

Smarte Ideen für ein zukunftsorientiertes Gesundheitswesen gesucht: Die Techniker Krankenkasse (TK) lobt erstmals gemeinsam mit dem Handelsblatt den Health-i Award aus. Gefördert werden Innovationen aus den Bereichen Gesundheit und Gesundheitswirtschaft, die das Potenzial haben, die Branche zu revolutionieren. Schirmherr der in diesem Zusammenhang gestarteten Health-i Initiative ist Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe. „Wir als TK wollen das Gesundheitswesen, ideenreiche Gründer und die digitale Szene enger zusammen bringen. Die Health-i Initiative ist ein Baustein davon. Jetzt geht es darum, die Innovationskraft von Start-ups für das deutsche Gesundheitswesen zu nutzen. E-Health ist ein Schlüssel, um eine patientenorientierte, leistungsfähige und bezahlbare Gesundheitsversorgung zukunftssicher zu machen“, sagt der TK-Vorstandsvorsitzende Dr. Jens Baas. Think-Tank der Initiative ist das Health-i Board. Das Gremium wird mit seiner Expertise und Erfahrung die Ideengeber unterstützen und die aktuellen Herausforderungen diskutieren. Als Mitglieder konnten Entscheider aus Wirtschaft, Wissenschaft und Medien gewonnen werden. Die besten Talente werden im Rahmen einer feierlichen Preisverleihung am 10. November 2016 in Berlin mit dem Health-i Award ausgezeichnet. Eine hochkarätig besetzte Jury, deren Vorsitz Handelsblatt-Chefredakteur Sven Afhüppe und TK-Chef Dr. Jens Baas übernehmen, entscheidet über die Gewinner in den Kategorien Unternehmen, Studenten und Start-ups. Interessenten können sich bis zum 30. Juni 2016 unter www.health-i.de bewerben. Start-ups, die bereits bis zum 27. Mai 2016 Unterlagen einreichen, haben zusätzlich die Chance, am Innovationstag teilzunehmen, der am 13. September im Berliner Soho House stattfindet. Dort können die Teilnehmer interdisziplinär an neuen Ideen und innovativen Versorgungsansätzen arbeiten. Der besten Idee winkt eine Entwicklungskooperation mit der TK. Pressemitteilung der Techniker Krankenkasse

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Ja bin ich denn die Medikamentenvermietung?

An manchen Tagen kommt es mir vor, als ob die Leute denken, dass ich Medikamente nicht abgebe, sondern vermiete. Die Überraschung, wenn ich sage, dass ich das nicht zurücknehmen kann, darf und werde. Die eine Patientin ruft mir an, weil die Krankenkasse bei ihr ein Medikament nicht übernommen hat. Sie ist bei der Intras versichert […]

Sozialwahl 2017: Ersatzkassen werben für Vielfalt in Kassenparlamenten

Die Vorbereitungen für die Sozialwahl 2017 gehen in eine wichtige Phase: Denn jetzt werden die Kandidaten für Deutschlands drittgrößte Wahl nach Bundestags- und EU-Parlamentswahlen aufgestellt. Bis 17. November 2016 müssen die Listenträger ihre Vorschlagslisten einreichen, teilte der Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek) mit. Bei der vereinigten BARMER können Listen bis zum Frühjahr 2017 eingereicht werden. Bei den Ersatzkassen Techniker Krankenkasse (TK), DAK-Gesundheit, KKH Kaufmännische Krankenkasse und Handelskrankenkasse (hkk) wählen die Versicherten dann ihre Versichertenvertreter per Urwahl in die Verwaltungsräte der Ersatzkassen. Einsendeschluss für die Stimmabgabe per Briefwahl ist der 31. Mai 2017. Bei der neuen BARMER ist der Stichtag für die Briefwahl fusionsbedingt voraussichtlich der 4. Oktober 2017. „Die soziale Selbstverwaltung durch gewählte Vertreter der Versicherten und Arbeitgeber bedeutet Partizipation und gelebte Demokratie in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Wir freuen uns über motivierte Versicherte, die im Rahmen eines ehrenamtlichen Engagements hierzu einen Beitrag leisten und in den Verwaltungsräten der Kassen mitwirken wollen“, sagte Christian Zahn, Verbandsvorsitzender des vdek, anlässlich des heutigen Tages der Selbstverwaltung. Dies sei eine wichtige Funktion, so Zahn. In den Verwaltungsräten werden Leistungsentscheidungen für die Versicherten getroffen; nicht zuletzt entscheiden die Gremien über die Zusatzbeitragssätze. Die Ersatzkassen setzen sich für Vielfalt in den Verwaltungsräten ein, betonte Zahn weiter. Erfreulich sei, dass in den Verwaltungsräten der Ersatzkassen Frauen bereits heute schon relativ stark vertreten sind. Bei den Sozialwahlen 2011 war ihr Anteil in den Ersatzkassen-Gremien mit 32,5 Prozent der höchste unter den Krankenkassen. Die Quote lag auch deutlich über dem Gesamtdurchschnitt der Sozialversicherungsträger (18 Prozent). „In den Verwaltungsräten sollten sich die verschiedenen Bevölkerungsgruppen möglichst weitgehend widerspiegeln – zum Beispiel auch in Bezug auf das Alter, die ethnische Herkunft oder Behinderungen“, betonte Zahn. Für ein Mandat als Versichertenvertreter kandidieren kann jeder Volljährige, der Interesse an einem ehrenamtlichen Engagement im sozialpolitischen Bereich hat und bestimmte Voraussetzungen erfüllt. Unter anderem muss der Kandidat das Recht zur Wahl zum Deutschen Bundestag haben oder mindestens seit sechs Jahren in Deutschland leben. Mehr Informationen über die Voraussetzungen für eine Kandidatur, die Sozialwahl und die soziale Selbstverwaltung gibt es im Internet unter:www.selbstverwaltung.de. Zahn unterstrich die Bedeutung des Engagements der Versicherten- und Arbeitgebervertreter für die GKV: „Mit ihrem Engagement tragen die Selbstverwalter maßgeblich dazu bei, was die GKV auszeichnet: Bürgernähe, Solidarität, Wirtschaftlichkeit und eine Gesundheitsversorgung, die für ihre hohe Qualität international hoch angesehen ist. Zudem ist die soziale Selbstverwaltung ein Teil der sozialstaatlichen Ordnung. Sie stellt sicher, dass sich die Versicherten beim so wichtigen Thema Gesundheit nicht – wie in anderen Ländern – allein auf die Politik oder privatwirtschaftliche Unternehmen verlassen müssen“, so Zahn. Pressemitteilung des vdek

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Knapp 500 Behandlungsfehler im Jahr 2015

Die AOK Bayern verzeichnete 2015 insgesamt 499 bestätigte Behandlungsfehler. Danach erwies sich jeder sechste vermutete Behandlungsfehler als tatsächlicher Behandlungsfehler. In den Vorjahren war es im Schnitt noch jeder Siebte. Dies zeigt eine aktuelle Auswertung der AOK Bayern. Insgesamt hat die größte Krankenkasse im Freistaat im vergangenen Jahr 2943 Patienten wegen des Verdachts auf einen Behandlungsfehler beraten. In 1497 Fällen gab die Krankenkasse ein für die Versicherten kostenloses Gutachten in Auftrag. Die häufigsten Beratungen und Gutachten gab es 2015 in den Bereichen Chirurgie (977), gefolgt von Orthopädie (261) und Zahnmedizin/Kieferchirurgie (224). Als eine der ersten Krankenkassen in Deutschland und lange vor der gesetzlichen Verpflichtung hat die AOK Bayern im Jahr 2000 das Behandlungsfehlermanagement als einen wichtigen Baustein zur Stärkung des Patientenschutzes eingeführt. Seitdem haben sich rund 34.500 AOK-Versicherte wegen des Verdachts auf einen Behandlungsfehler an ihre Krankenkasse gewandt. In 5164 Fällen bestätigte sich ein Behandlungsfehler. Dominik Schirmer, Bereichsleiter Verbraucherschutz bei der AOK Bayern, zog eine kritische Bilanz: „Die rechtlichen Auseinandersetzungen werden intensiver und die Regressverhandlungen mit den Haftpflichtversicherern langwieriger.“ Schirmer betonte, dass es nicht um Konfrontation, sondern Kooperation mit den Leistungserbringern gehe. „Viele Probleme entstehen aus einer Verkettung vieler kleiner und oft vermeidbarer Fehler.“ Ziel sei es, eine angstfreie Fehlerkultur zu etablieren. Schirmer forderte daher eine Weiterentwicklung des Patientenrechtegesetzes. „Wir brauchen ein bundeseinheitliches Zentralregister für Behandlungsfehler. Es macht keinen Sinn, dass Ärztekammer, Krankenkassen und Gerichte hier unterschiedlich zählen.“ Zugleich plädierte Schirmer für eine erleichterte Beweislastumkehr bei Behandlungsfehlern. Damit würde die Position der Patienten in Haftungsprozessen deutlich gestärkt. Wie lange es in manchen Fällen dauern kann, bis Patienten zu ihrem Recht kommen, erläuterte der auf Medizinrecht spezialisierte Fachanwalt Dr. Marcel Vachek. Berufshaftpflichtversicherer würden sich zunehmend gegen eine außergerichtliche Regulierung von Arzthaftungsansprüchen stemmen und die Patienten stattdessen auf den Klageweg verweisen. Eine Entscheidung vor Gericht könne jedoch Jahre dauern. Vachek warnte zudem potentiell Betroffene davor, zu spät zu handeln und damit Ansprüche wegen Verjährung nicht mehr durchsetzen zu können. Die AOK Bayern berät Versicherte bei einem vermuteten Behandlungsfehler mit zwei speziell geschulten Fachteams an den Standorten Bamberg und Ingolstadt. Zudem unterstützt ein medizinisch-juristisches Serviceteam in der Zentrale der AOK Bayern. Wie das Verfahren zur Überprüfung eines mutmaßlichen Behandlungsfehlers in der Praxis abläuft, schilderte Nicole Streit von der AOK-Patientenberatung Nord: „Der Patientenberater fungiert als Lotse für den Versicherten. Er führt durch die Komplexität des Arzthaftungsrechts und weist den Versicherten auch auf die Sicherung seiner privaten Ansprüche wie zum Beispiel Schmerzensgeld hin.“ Streit empfiehlt Patienten, die einen Behandlungsfehler vermuten, ein Gedächtnisprotokoll über den Hergang zu erstellen und zur Beratung mitzubringen. Pressemitteilung der AOK Bayern

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