Die wahren Abzocker im Gesundheitswesen

Ein Gastbeitrag von Deborah Court, zuerst erschienen auf dem Blog der Bahnhof Apotheke Seligenstadt als Reaktion auf die heute überall in den Medien erschienene … ich kann’s nur Apothekenbashing nennen …in der „Welt“ und „Bild“ und mehr. „Millionenbetrug in Apotheken mit Luftrezepten“ – so lautet heute eine große Schlagzeile der Sonntagszeitungen. Da ist mir doch […]

Unterstützung gegen die Krankenkasse

Ein Beitrag zur Blogparade von Sabine: Unser jüngster Sohn kam im März 2003 zur Welt. Erst war alles normal. Er wurde voll gestillt. Dennoch hatte er Durchfälle, die nicht normal waren. Er magerte ab und trocknete aus. Wir waren dann etwa 1 Jahr mehr in der Klinik als Zuhause. Seine Nahrung wurde immer spezieller und […]

Über 2.100 Einsätze von Gebärdensprachdolmetschern

Wer hörbehindert ist und die Gebärdensprache verwendet, kann beim Arztbesuch einen Dolmetscher beauftragen – die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen dafür die Kosten. Allein von Versicherten der AOK Bayern wurden 2015 über 2.100 Mal Gebärdensprachdolmetscher beauftragt. In Bayern stehen dafür etwa 90 Gebärdensprachdolmetscher über die entsprechenden Vermittlungsstellen zur Verfügung. Die Krankenkassen übernehmen die Kosten für Gebärdensprachdolmetscher für hörbehinderte Versicherte, sofern sie im Zusammenhang mit ambulanten Leistungen der Kranken- oder Pflegekasse notwendig sind. Dazu zählen beispielsweise ärztliche und zahnärztliche Untersuchungen und Behandlungen, die Logopädie und Psychotherapie, Schwangerschaftsgymnastik und Rehabilitationssport sowie Auskunft, Beratung und Antragsstellung im Zusammenhang mit Sozialleistungen. Die Abrechnung der Kosten erfolgt zwischen dem Dolmetscher und der Krankenkasse. Die Beauftragung eines Gebärdensprachdolmetschers erfolgt direkt durch den Versicherten. Eine vorherige Genehmigung ist nicht notwendig, damit die Leistung möglichst schnell und unkompliziert beansprucht werden kann. Pressemitteilung AOK Bayern

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BARMER GEK Zahnreport 2016: Mangelnde Aufklärung beim Zahnersatz?

Bayern legen an ihren Zahnersatz andere Maßstäbe an als Saarländer. Sie zahlen mehr dafür, doch ob sie damit auch die besseren „Dritten“ bekommen, ist fraglich. Regionale Unterschiede wie dieser sind Thema des heute in Berlin vorgestellten Zahnreports der BARMER GEK. „Offensichtlich entscheiden sich immer mehr Menschen für Aspekte wie Komfort und Ästhetik, während Funktionalität und Haltbarkeit ins Hintertreffen geraten. Ist der Wunsch des Patienten wirklich immer der Auslöser für diese Wahl?“, so Dr. Christoph Straub, Vorstandsvorsitzender der BARMER GEK. Grund dafür könne eine mangelnde Aufklärung der Patienten sein, zudem hänge von der Wahl der konkreten Versorgung auch die zahnärztliche Vergütung ab. Der Kassenchef macht diese Vermutung am Beispiel der Zahnkronen fest. So wurden laut aktuellem Zahnreport in Bayern im Jahr 2014 weniger als zehn Prozent dieses Zahnersatzes in der sogenannten Regelversorgung angefertigt, obwohl diese Versorgungsform nicht nur günstiger, sondern auch wissenschaftlich belegt haltbarer ist. Patienten bräuchten deshalb mehr fundierte Informationen über Vor- und Nachteile verschiedener Zahnersatzvarianten, damit die Qualität der Zahnmedizin nicht leide. Straub: „Mehr Transparenz in der zahnmedizinischen Versorgung würde der Zahnärzteschaft zu Gute kommen. So könnte man Vermutungen einer zu einseitigen Aufklärung der Patienten aus der Welt schaffen, wenn es denn tatsächlich andere Gründe für die gewählte Versorgungsform gibt.“  Zahnmedizin in Deutschland nicht einheitlich Die Autoren des Reports hatten auf Basis von Abrechnungsdaten der BARMER GEK repräsentativ für Deutschland regionale Unterschiede in der zahnärztlichen Versorgung untersucht. Dabei zeigt bereits die Verteilung der Gesamtausgaben auf Kernbereiche der Zahnmedizin deutliche Unterschiede. So machen die Ausgaben für Zahnersatz in den Stadtstaaten Berlin (33,5 Prozent), Bremen (32,2 Prozent) und Hamburg (31,2 Prozent) einen deutlich höheren Anteil an den Gesamtausgaben der Krankenkassen aus als in Bayern, wo sie mit 21,6 Prozent ein gutes Fünftel betragen. Die stärksten Schwankungen gibt es bei den Ausgaben für die Behandlung von Zahnbetterkrankungen, wo Nordrhein-Westfalen mit 4,6 Prozent einen mehr als doppelt so hohen Anteil aufweist als das Saarland mit 2,2 Prozent. Deutliche Unterschiede sind daneben auch im Verhältnis diagnostischer zu therapeutischen Maßnahmen, bei Notfallbehandlungen außerhalb normaler Sprechzeiten und innerhalb verschiedener Altersgruppen festzustellen. Regelversorgung mit Metallkronen solide und haltbar Straub stellte klar, dass die BARMER GEK das derzeitige System der Kassenbeteiligung am Zahnersatz unterstützt. „Wir rütteln nicht an den Festzuschüssen zum Zahnersatz“, so der BARMER GEK Vorstandschef. Allerdings orientierten sich immer mehr Patienten an teureren, aber nicht unbedingt besseren Alternativen. Besonders deutlich wird das bei den sehr häufigen Einzelzahnkronen. Hochrangige Experten beurteilen die Metallkrone als beste Lösung für den Seitenzahn, auch wenn ihre Ästhetik unter Umständen als nachteilig empfunden werde. Straub: „Bei den Zahnkronen ist die Regelversorgung nach einhelligem wissenschaftlichen Urteil in vielen Fällen die beste Wahl. Wenn es um die Haltbarkeit geht, gibt es nichts Besseres!“ Doch auch die Regelversorgung könne verbessert werden, beispielsweise für Patienten, die im Unterkiefer keine Zähne mehr haben. Der Report zeigt, dass zwischen den Bundesländern das Verhältnis der implantatgestützten Totalprothesen zu den üblichen schleimhautgetragenen Prothesen stark schwankt. Ihr Verhältnis beträgt in Mecklenburg-Vorpommern 1 zu 14,8. In Bayern sind es 1 zu 5,3. „Seit mehr als zehn Jahren ist es Konsens in der Zahnmedizin, dass eine durch mindestens zwei Implantate gestützte Prothese die erste Wahl bei zahnlosem Unterkiefer ist. Wir erwarten, dass dieser Standard schnell Teil der Regelversorgung wird“, so Straub. Derzeit sind Implantate nur in Ausnahmefällen Leistung der gesetzlichen Krankenkassen. Ursachen regionaler Unterschiede Studienautor Prof. Dr. Michael Walter, Direktor der Dresdener Poliklinik für Zahnärztliche Prothetik am Universitätsklinikum Carl Gustav Carus, sieht eine Vielzahl von Faktoren, die bei der Beanspruchung von zahnärztlichen Leistungen eine Rolle spielen. Einfluss habe etwa die unterschiedliche Anspruchshaltung der Menschen in Stadt und Land. Hinzu kämen soziodemografische Faktoren wie Alter, Geschlecht, Bildung und Einkommen. „Wir konnten Unterschiede in der Versorgung zeigen, die auf verschiedene Therapiemuster in den Regionen hindeuten“, sagte Walter. Bei den Notfallbehandlungen gebe es noch eine typische Ost-West-Verteilung. Ein Blick auf Wurzelbehandlungen, die Behandlung von Zahnbetterkrankungen und Zahnentfernungen oder die Versorgung verschiedener Altersgruppen biete aber auch eine Vielzahl von anderen Verteilungsmustern. „Eine einheitliche vertragszahnärztliche Versorgung gibt es in Deutschland nicht“, so Walters Fazit. Aus dem BARMER GEK Zahnreport 2016 ·        Die Ausgaben der gesetzlichen Krankenkassen für die vertragszahnärztliche Versorgung je Versicherten betrugen im Jahr 2014 161,75 Euro, wobei die Durchschnittsausgaben bei den Frauen mit 167,87 Euro um 7,5 Prozent über denen der Männer (155,39 Euro) lagen. Die Inanspruchnahmerate lag bei den Männern bei 67,5 Prozent, bei den Frauen bei 75 Prozent und insgesamt bei 71,3 Prozent (Report Seite 29). ·        Die Teilnahme der Sechs- bis unter 18-Jährigen an der Individualprophylaxe entwickelte sich in den Jahren 2010 bis 2014 stabil zwischen 64,0 Prozent und 64,6 Prozent. Dabei zeigt sich durchgängig eine höhere Inanspruchnahme in den neuen Ländern. Im Vergleich der Länder nimmt Thüringen hier mit 73,8 Prozent die Spitzenposition ein. Die niedrigsten Raten finden sich in Bremen (56,0 Prozent), dem Saarland (57,8 Prozent) und in Hamburg mit 58,8 Prozent (Report Seite 59). ·        Bezogen auf alle Länder lag der Anteil der Versicherten mit mindestens einer Zahnextraktion im Jahr 2014 bei 9,0 Prozent, wobei sich über die Jahre 2010 bis 2014 eine leicht rückläufige Tendenz zeigt. Durchgängig liegen erneut die Anteilswerte in den neuen Ländern über den Werten für die alten. Die Altersverläufe zwischen Männern und Frauen unterscheiden sich bei den Zahnextraktionen nur geringfügig. Der erste Altersgipfel wird bei beiden Geschlechtern in der Gruppe der Zehn- bis unter 15-Jährigen erreicht. Danach fallen die Alterskurven relativ steil ab, bis ab dem Lebensalter von 40 bis unter 45 Jahren wieder stärkere Zuwächse festzustellen sind. Ein zweiter Altersgipfel wird bei Männern wie Frauen in der Altersgruppe der 75- bis unter 80-Jährigen erreicht (Report Seite 66/67). ·        Glossar: Regelversorgung bedeutet die zahnmedizinisch notwendige, zweckmäßige und wirtschaftliche Versorgung mit Zahnersatz, die bei der Bemessung der Festzuschüsse zugrunde gelegt wurde. Bei der gleichartigen Versorgung können sich Patienten neben der Regelversorgung für Zusatzleistungen hinsichtlich Komfort oder Ästhetik wie etwa eine Vollverblendung entscheiden. Die andersartige Versorgung ist ein Zahnersatz, der nach Art, Umfang und Funktion anders als die Regelversorgung konstruiert ist, etwa eine feste Brücke statt einer herausnehmbaren. Pressemitteilung der BARMER GEK

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10 Jahre Gesundheitsnetz prosper: Für eine besser abgestimmte Patientenversorgung in Gelsenkirchen/Gladbeck

Vor zehn Jahren fiel der Startschuss für das bundesweit einmalige Gesundheitsnetz prosper in der Region Gelsenkirchen/Gladbeck. Seitdem steht das knappschaftliche Gesundheitsnetz für eine besser aufeinander abgestimmte ambulante und stationäre medizinische Versorgung in der Region. „Das Erfolgsrezept des Gesundheitsnetzes ist so einfach wie genial“, so Bettina am Orde, Geschäftsführerin Knappschaft. „Denn prosper bietet allen Beteiligten – Versicherten, niedergelassenen Ärzten, Krankenhäusern und auch der Knappschaft – spürbare Vorteile.“ Rund 43.300 Versicherte, 352 Haus- und Fachärzte, das Bergmannsheil Buer und das Marienhospital Gelsenkirchen nehmen daher an prosper Gelsenkirchen/Gladbeck teil. Damit machen in dieser Region rund 90 Prozent aller niedergelassenen Ärzte bei prosper mit. Ein Gesundheitsnetz, dass die Versorgung der Patienten verbessert und auch noch Kosten spart, das ist „so einleuchtend, dass man sich fragt, weshalb nicht schon längst jemand darauf gekommen ist“, bemerkte Ulrich Wickert schon damals in den Tagesthemen. „Patienten erleben im Gesundheitsnetz immer wieder, dass sich behandelnde Ärzte untereinander abstimmen und Hand in Hand arbeiten“, erläutert Dr. Günter Lapsien, Vorsitzender des Netzvorstandes und Netzhausarzt im Gesundheitsnetz prosper Gelsenkirchen/Gladbeck. „Ich persönlich kenne viele prosper-Fach- und Klinikärzte aus den unterschiedlichen prosper-Arbeitsgruppen und -Qualitätszirkeln, aber auch aus der tagtäglichen Arbeit. Dies erleichtert die Zusammenarbeit. Ein kurzer Anruf genügt oft, um die Behandlung gemeinsamer Patienten abzustimmen oder  Untersuchungstermine zu vereinbaren. So bleibt dem Patienten unnötige Wartezeit erspart.“ Optimierte Behandlungsqualität „Auch bei einer Weiterbehandlung im Netz-Krankenhaus profitieren unsere Klinikärzte und damit vor allem auch unsere Patienten von der verbesserten Kommunikation untereinander“, bestätigt Werner Neugebauer, Geschäftsführer des Bergmannsheil Buer. Bei prosper haben niedergelassene und Klinikärzte gemeinsam Therapie- und Arzneimittelempfehlungen erarbeitet. Ziel sei es, prosper-Patienten nicht nur über den gesamten Behandlungsverlauf bestmöglich zu versorgen, sondern auch Brüche in der Medikation weitgehend zu vermeiden, bekräftigt auch Peter Weingarten, Geschäftsführer Marienhospital Gelsenkirchen GmbH. „Seit gut zwei Jahren sorgt zudem eine technische Lösung für noch mehr Transparenz in der Kommunikation“, erklärt am Orde. Sobald ein Versicherter in der BKB oder Marienhospital Gelsenkirchen stationär aufgenommen wird, stellt die elektronische Behandlungsinformation (eBI) Klinikärzten behandlungsnotwendige Informationen des Patienten auf Knopfdruck digital zur Verfügung, vorausgesetzt der Patient ist damit einverstanden. Die bereitgestellten Daten geben dem Arzt u. a.  einen Überblick über Medikamente, die ein Patient erhält und helfen Risiken, wie Neben- und Wechselwirkungen – zu verringern. prosper-Teilnahme lohnt sich mehrfach Die Teilnahme am Gesundheitsnetz sorgt nicht nur für eine optimierte Behandlungsqualität durch einen verbesserten Informationsfluss zwischen allen Beteiligten, sondern lohnt sich auch finanziell: prosper-Versicherte, die die im Gesundheitsnetz vorhandenen Versorgungsangebote – vom Hausarzt, über den Facharzt bis hin zum Krankenhaus – bei Bedarf konsequent nutzen, werden einmal im Jahr mit bis zu 100 Euro belohnt. Bereits 1999 hatte die Knappschaft das erste regionale Gesundheitsnetz in Bottrop ins Leben gerufen. 2006 startete dann in Gelsenkirchen/Gladbeck eines der erfolgreichsten knappschaftlichen Gesundheitsnetze. Außer in Gelsenkirchen/Gladbeck können sich heute Versicherte aus der StädteRegion Aachen, Bottrop, Dortmund/Lünen/Kamen, Essen/Mülheim, der Lausitz, Recklinghausen (proGesund) und dem Saarland in das knappschaftliche Gesundheitsnetz einschreiben. Pressemitteilung der Knappschaft – Bahn -See

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KKH-Studie: Deutsche immer länger krank

Arbeitnehmern mit langwierigen Erkrankungen wird im deutschen Gesundheitswesen nur unzureichend geholfen. Zu diesem Ergebnis kommt eine Studie der KKH Kaufmännische Krankenkasse, die beim 20. Berliner Dialog der Krankenkasse von Experten diskutiert wurde. „Seit 2012 sind die Ausgaben für Krankengeld bei der KKH um 15 Prozent auf rund 330 Millionen Euro jährlich gestiegen“, sagte KKH-Vorstandschef Ingo Kailuweit. Jeder dritte Krankengeld-Fall bei der KKH ist auf Rückenprobleme und andere Muskel-Skelett-Erkrankungen zurückzuführen; jeder vierte Fall resultiert aus psychischen Störungen wie Depressionen. Insgesamt gaben alle Krankenkassen im vergangenen Jahr über elf Milliarden Euro für Krankengeld-Zahlungen aus. Sorge bereitet der KKH insbesondere die Tatsache, dass Krankengeldfälle immer länger andauern. 2010 bezogen Arbeitnehmer noch durchschnittlich 89 Tage Krankengeld, vier Jahre später waren es schon 99 Tage. „Für Langzeiterkrankte wird der Weg zurück ins Berufsleben offensichtlich immer langwieriger“, so KKH-Chef Kailuweit. „Wir befürchten, dass sich dieser Trend weiter fortsetzen wird.“ Die Ursachen für diese Entwicklung sind laut der KKH-Studie vielfältig und finden ihren Grund häufig in Versorgungsdefiziten. So gibt es zwar immer mehr Psychotherapeuten, welche jedoch regional sehr unterschiedlich verteilt sind. Daher vergehen durchschnittlich 23,4 Wochen bis zum Beginn einer Psychotherapie. Auch Rückenschmerz-Patienten warten oft lange auf die richtige Versorgung, da beteiligte Fachdisziplinen wie Orthopäden, Schmerztherapeuten und Psychotherapeuten zu selten Hand in Hand arbeiten. Die KKH hat auf diese Defizite bereits vor Jahren mit eigenen Versorgungsprogrammen reagiert. So erhalten Versicherte mit Depressionen im NetzWerkPlus kurzfristige Termine beim Therapeuten und interdisziplinäre Hilfe. Ähnliches gilt für das Programm RückenPlus. Ein weiterer Ansatz der KKH ist das sogenannte AU-Fallmanagement. Dabei betreut medizinisch ausgebildetes Fachpersonal der KKH Versicherte, die an langwierigen Erkrankungen leiden. „Wir helfen unseren Versicherten, indem wir beispielsweise Therapieangebote koordinieren und bei der Wiedereingliederung unterstützen“, erläutert Kailuweit. Dies könne allerdings nur funktionieren, wenn Strukturen und Angebote dafür vorhanden seien. Die KKH fordert daher von der Politik, Gestaltungsspielräume der Kassen auszubauen und beispielsweise integrierte Versorgungsangebote weiter zu stärken. Auch regionale Ungleichheiten in der ärztlichen und psychotherapeutischen Versorgung müssten abgebaut werden. Die Präsentation zum 20. Berliner Dialog können Sie hier einsehen. Pressemitteilung der KKH

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Ersatzkassen weiten Versorgung mit innovativer Krebstherapie aus

Versicherte der Ersatzkassen Techniker Krankenkasse (TK), BARMER GEK, DAK-Gesundheit, KKH Kaufmännische Krankenkasse und Handelskrankenkasse (hkk) können sich ab sofort bei bestimmten schweren Krebserkrankungen auch in Sachsen mit Protonentherapie behandeln lassen. Dies regelt ein Vertrag des Verbandes der Ersatzkassen e. V. (vdek) mit dem Universitätsklinikum Carl Gustav Carus Dresden. Die neuartige Strahlenbehandlung kommt insbesondere Patienten mit Tumoren in empfindlichen Geweberegionen zugute, wie zum Beispiel Kopf, Becken oder Wirbelsäule. Profitieren können von der Behandlung vor allem Betroffene, deren Erkrankung anderweitig nur schwer therapierbar ist. Auch für Kinder mit seltenen Krebserkrankungen kann die Bestrahlung mit Protonen eine Therapiealternative darstellen. „Den Versicherten der Ersatzkassen neue, innovative aber auch sichere Behandlungsmethoden anzubieten, ist uns ein besonders wichtiges Anliegen. Wir sind froh, mit dem neuen Vertrag unser Angebot in diesem fortschrittlichen Verfahren ausweiten zu können“, sagte Ulrike Elsner, Vorstandsvorsitzende des vdek. Die Behandlungen erfolgen in Studien unter Beteiligung interdisziplinär besetzter Tumorboards. Auf diese Weise kann eine höchstmögliche Qualität bei der Therapie sichergestellt werden. Die Protonenstrahlung kann auch tief im Körper liegende Tumore mit einer ausreichend hohen Strahlendosis erreichen. Zudem können Protonenstrahlen höchst präzise auf den Tumor gelenkt werden, wodurch das umliegende Gewebe geschont wird. Die Ersatzkassen haben Verträge zur Protonentherapie bereits mit den Unikliniken Essen und Heidelberg abgeschlossen. Die neuartige Therapie ist nur bei ausgewählten Erkrankungen und an spezialisierten Zentren vorgesehen, da sie unter anderem extrem hohe Anforderungen an die Expertise der Ärzte bei der Bestrahlung stellen. Pressemitteilung des vdek

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Kassenmanager brauchen Planungssicherheit – Politik darf Probleme nicht aussitzen

Der BKK Dachverband wehrt sich gegen Korrekturen des Risikostrukturausgleichs durch Gerichte und Behörden, die das gesetzgeberisch Gewollte konterkarieren und Krankenkassen in ihrer Existenz gefährden. Daher sei die Politik zum sofortigen Eingreifen gefordert. Hintergrund ist ein Schreiben des Bundesversicherungsamtes (BVA), das aktuell alle gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV), die seiner Aufsicht unterliegen, darauf hinweist, dass sie gegenüber dem  Gesundheitsfonds, aus dem sie sich nahezu komplett finanzieren, zwar drohende Verpflichtungen einpreisen, aber keine zu erwartenden Einnahmen berücksichtigen sollen. Konkret heißt das: Wegen eines aktuellen Urteils des Landessozialgerichts NRW zu den Zuweisungen für Auslandsversicherte (Ausgleichsjahr 2013) sowie weiter anhängigen Verfahren (Auslandsversicherte 2014 sowie Krankengeld 2013 und 2014) sind drohende Verpflichtungen zu buchen. Geschätzt wären dies allein bei den zwei beklagten Jahren beim Krankengeld rund 90 Millionen Euro. Dieses Verfahren entspräche laut BVA dem sogenannten Imparitätsprinzip. Franz Knieps, Vorstand des BKK Dachverbandes dazu: „Das Bundesversicherungsamt schießt in diesem Fall über das Ziel handhabbarer rechtlicher Regelungen hinaus. So ist schon zweifelhaft, ob das Vorsichts- oder Imparitätsprinzip überhaupt anwendbar ist. In jedem Fall könnte es nur für ein Verfahren gelten, das überhaupt gerichtlich entschieden werden kann. Schließlich sind Bescheide an die Kassen für die Jahre 2013 und 2014 nahezu alle bestandskräftig.“ Zur Unterstützung seiner Mitgliedskassen wendet sich Franz Knieps an die die Gesundheitspolitiker: „Auch wenn kurzfristige Änderungen des SGB V schwer zu erreichen sind, wirft die Urteilsbegründung des Landessozialgerichts NRW die Frage auf, ob und inwieweit das vom Gesetzgeber Gewollte durch gesetzgeberische Nachkorrekturen erreicht werden muss. Wir können nicht hinnehmen, dass allein durch eine Verwaltungsentscheidung, die nicht die juristische Bindungskraft einer Rechtsvorschrift hat, einige Kassen in dramatische Turbulenzen geraten.“ Daher seien das Ministerium und der Gesetzgeber gefordert, Planungssicherheit und faire Wettbewerbsbedingungen zu gewährleisten: „Die Politik darf die Probleme nicht aussitzen!“ sagte Knieps. Das könne für einige Kassen tödlich enden. Pressemitteilung des BKK Dachverbandes

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AOK-Baden-Württemberg: Gesundheitskurse in Unternehmen zunehmend gefragt – 2015 über 25.000 Teilnehmer mehr

Die Unternehmen im Land setzen zunehmend auf Gesundheitskurse für ihre Beschäftigten. Nach einer Erhebung der AOK Baden-Württemberg haben im Jahr 2015 350.000 AOK-Versicherte in gut 1.900 Betrieben im Südwesten Gesundheitsangebote wahrgenommen. Im Vorjahr waren es noch 325.000 Versicherte in 1.700 Betrieben. „Das Gesundheitsbewusstsein steigt, und das ist gut so. Denn das bestätigt die Linie der AOK Baden-Württemberg, die auf persönliche Beratung setzt“, so Dr. Christopher Hermann, Vorstandschef der AOK Baden-Württemberg. „Allein bunte Broschüren zu Gesundheitsthemen zu verteilen, genügt nicht. Es braucht ein ‚Gesundheitserlebnis‘, wie wir es beispielsweise mit dem Programm ‚Lebe Balance‘ zur psychischen Gesundheit für bislang 60.000 Teilnehmerinnen und Teilnehmer umsetzen.“ Die Südwest-AOK bietet mit „Lebe Balance“ ein spezielles Präventionsprogramm, das sich ausdrücklich damit beschäftigt, die persönliche Resilienz zu stärken. Wie wichtig die gesundheitliche Vorsorge ist, haben die Unternehmen im Land erkannt: 57 der 223 Lebe-Balance-Kurse fanden 2015 in Betrieben statt. Eine wissenschaftliche Evaluation, die alle Teilnehmer der Lebe-Balance-Kurse des Zeitraums Oktober 2013 bis Juni 2014 erfasste, kam zum Schluss, dass die psychische Belastung der Kursteilnehmer signifikant zurückging. Die AOK Baden-Württemberg investierte im Jahr 2015 in das Berufliche Gesundheitsmanagement (BGM) mehr als 2,75 Millionen Euro. In rund 5.300 Präventionskursen erlernten dabei 60.000 Teilnehmerinnen und Teilnehmer, wie sie sich eine bessere gesundheitsbewusste Lebensweise aneignen können. Bundesweit investiert die AOK von allen Kassenarten am meisten in den Präventionsbereich, wie der heute erschienene AOK-Präventionsbericht zeigt. Neu konzipiert hat die AOK Baden-Württemberg das Seminar „Führung in Balance“. Es richtet sich an Führungskräfte und ist als hochwertiges Schulungsangebot zur gesundheitsgerechten Mitarbeiterführung gestaltet. Pressemitteilung der AOK Baden-Würrtemberg

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Prävention – Verlustgeschäft durch Finanzausgleich – Innungskrankenkassen fordern Korrektur des Morbi-RSA

Prävention – medizinisch und volkswirtschaftlich zwar bedeutsam, aber für die Krankenkassen ein Verlustgeschäft. So lautet das Ergebnis eines von den Innungskrankenkassen in Auftrag gegebenen wissenschaftlichen Gutachtens zu Präventionsanreizen im Finanzausgleich der Krankenkassen. Hans Peter Wollseifer, Vorstandsvorsitzender des IKK e.V., kritisiert: „Krankenkassen setzen sich für die Gesunderhaltung ihrer Versicherten in vielfältiger Weise ein. Mit dem Präventionsgesetz wurden die Kassen hier noch mehr in die Pflicht genommen. Gleichzeitig gibt es einen Finanzausgleich zwischen den Kassen, der sich an Krankheit orientiert – man kann sogar sagen, Krankheit belohnt. Dass hier ein Zielkonflikt besteht, sticht doch jedem ins Auge!“ Dabei verweist Wollseifer auf die immense Bedeutung von Prävention: „Sie lohnt sich. Wer wüsste das nicht besser als die Innungskrankenkassen.“ Allein für primärpräventive Maßnahmen haben die Innungskrankenkassen im Jahre 2014 fast 24 Millionen Euro ausgegeben. Das sind pro Versicherten 4,36 Euro. Der Schnitt über alle Kassenarten hinweg habe 4,16 Euro betragen. „Wir nehmen Prävention ernst, sehr ernst sogar“, so Wollseifer. Es müsse sich jedoch auch rechnen. Was lange nur als Vermutung galt, kann jetzt endlich wissenschaftlich mit Fakten belegt werden: „Kassen werden systematisch finanziell bestraft, wenn sie in Prävention investieren. Das kann doch nicht ernsthaft politisch gewollt sein“, fragt Hans Peter Wollseifer. Und Jürgen Hohnl, Geschäftsführer des IKK e.V. fügt hinzu: „Wenn Krankheitsdiagnosen mehr als Präventionserfolge wiegen – wer investiert dann noch langfristig in Prävention?“ Erstmalig belastbare Aussagen Für belastbare Aussagen haben die Innungskrankenkassen anonymisierte Daten von rund sechs Millionen Versicherten aus dem Zeitraum von 2010 bis 2014 zur Verfügung gestellt. Zwei nach Alter, Geschlecht und Krankheitslast vergleichbare Gruppen wurden gebildet. Die Personen in der einen Gruppe haben Präventionsleistungen in Anspruch genommen, die in der Kontrollgruppe nicht. Untersucht wurde die Entwicklung von verschiedenen, der Prävention zugänglichen Krankheiten, von Leistungsausgaben und Zuweisungen aus dem Gesundheitsfonds. Das Ergebnis: Die Präventionsgruppe ist gesünder als die Gruppe, die keine Prävention betreibt. Auch bei der Entwicklung der Leistungsausgaben gibt es erhebliche Unterschiede. Wer sich gesund ernährt, sich aktiv bewegt und an Vorsorgeuntersuchungen teilnimmt, verursacht weniger Leistungsausgaben – vor allem im stationären Bereich und bei Arzneimittelausgaben. Dieser positive Effekt verkehrt sich aber durch entgangene Zuweisungen aus dem Finanzausgleich „Dass die Ergebnisse die finanzielle Benachteiligung der Kassen so klar belegen, hat uns selbst überrascht: Prävention rechnet sich betriebswirtschaftlich für die Krankenkassen nicht“, sagt Dr. Dennis Häckl, Geschäftsführer des WIG² Institutes. Kritisch sieht diesen Effekt auch die IKK classic, mit 3,5 Millionen Versicherten die sechstgrößte Krankenkasse Deutschlands. Mehr als eine halbe Million Versicherte haben im letzten Jahr einen finanziellen Bonus erhalten, wenn sie sich durch Teilnahme an Kursen, Vorsorgeuntersuchungen, durch Sport und aktive Lebensweise für die eigene Gesundheit stark gemacht haben. Kostenpunkt: 48,5 Millionen Euro. In diesem Jahr rechnet Vorstandsvorsitzender Gerd Ludwig mit gut 50 Millionen Euro Ausgaben für diese Programme. „Als Kasse schwimmen wir mit der Präventionsidee gegenwärtig gegen den Strom des eigenen wirtschaftlichen Interesses“, sagt Ludwig. Dies führe „zu Ermüdungseffekten, insbesondere weil der finanzielle Druck auf die GKV wächst“. Ludwig warnt vor möglichen Folgen: „Der Druck kann zu einem sukzessiven Abflachen des Engagements für Präventionsziele, wenn nicht zum schleichenden Rückzug aus diesem Praxisfeld führen.“ Dies gelte es zu verhindern. Änderung der Krankheitsauswahl Aus diesem Grund verlangen die Innungskrankenkassen, den Präventionsanreiz im Morbi-RSA zu verstärken. Die unangemessen starke Berücksichtigung von sogenannten Volkskrankheiten bei der Krankheitsauswahl müsse zurückgenommen werden. Dabei handelt es sich um jene Erkrankungen, die durch Prävention vermieden oder deren Verlauf durch Prävention günstig beeinflusst werden können. Darunter fallen beispielsweise Diabetes mellitus, Hypertonie oder auch die Lungenerkrankung COPD. Aber auch an dem derzeitigen System der pauschalen Berücksichtigung der Präventionsausgaben muss sich etwas ändern. Hier verloren die Innungskrankenkassen in 2014 über 40 Millionen Euro. „Die kassenindividuellen Zuweisungen für Primärprävention muss sich mehr an den realen Ausgaben der jeweiligen Kassen orientieren“, sagt Jürgen Hohnl, Geschäftsführer des IKK e.V. Ein „gedeckelter Ist-Kosten-Ausgleich“ würde die Präventionsanreize für die Kassen nachhaltig stärken. „Der Morbi-RSA konterkariert die Bemühungen der Krankenkassen um zielgerichtete Prävention“, sagt Hans Peter Wollseifer, Vorstandsvorsitzender des IKK e.V. Die Innungskrankenkassen erwarten deshalb eine Korrektur: Der Finanzausgleich muss sich stärker am Präventionsgedanken orientieren. Die komplette Gutachten finden Sie hier: https://www.ikkev.de/downloads-pressekonferenz/. Pressemitteilung des IKK e.V.

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