eBI überzeugt BARMER GEK – Kooperation zwischen KNAPPSCHAFT und BARMER wirkt zukunftsweisend

Die Krankenkassen KNAPPSCHAFT und BARMER GEK gehen in der Erprobung innovativer Versorgungsmodelle zukünftig gemeinsame Wege. Die von der KNAPPSCHAFT entwickelte elektronische Behandlungsinformation (eBI) wird demnächst auch Versicherten der BARMER GEK mehr Sicherheit im Versorgungsgeschehen bieten. eBI liefert wichtige Informationen zur Behandlungshistorie von Patienten wie Arzneimittel, Erkrankungen, Angaben zu  Krankenhausaufenthalten sowie behandelnden niedergelassenen Ärzten. Bei einem Krankenhausaufenthalt können die am Projekt beteiligten Krankenhäuser diese Daten mit Einverständnis des Patienten einsehen und so zum Beispiel mögliche Nebenwirkungen verschiedener Medikamente erkennen. „Die Zusammenarbeit der KNAPPSCHAFT mit der BARMER GEK ist ein wichtiges Signal für Patientinnen und Patienten und für Behandler. Bisher waren unterschiedliche technische Lösungen unterschiedlicher Kassen ein Schreckgespenst für Ärzte und Krankenhäuser. Die Kooperation mit der BARMER GEK zeigt nun, dass erfolgreiche Projekte Verbreitung finden können. Damit kann die Innovation der KNAPPSCHAFT noch besser in der Fläche verwurzelt werden“, so die Geschäftsführerin der KNAPPSCHAFT, Bettina am Orde. Dr. Christoph Straub, Vorstandsvorsitzender der BARMER GEK, betonte bei der heutigen Unterzeichnung der Kooperationsvereinbarung den über die verschiedenen Sektoren der medizinischen Versorgung reichenden Nutzen der Zusammenarbeit. „Mit der elektronischen Behandlungsinformation können Informationslücken zwischen der ambulanten Versorgung und der Behandlung im Krankenhaus geschlossen werden.“ Möglich werde dies unter anderem durch einen Medikationsplan, der nach einem Krankenhausaufenthalt an den weiter behandelnden Arzt übermittelt werden kann. Auch hierfür ist die Zustimmung des Patienten Voraussetzung. Der Kooperationsvertrag ist auf vier Jahre angelegt. Ziel der Partner ist es, die eBI als Industriestandard im Umfeld der gesetzlichen Krankenversicherung zu etablieren. Dazu sollen weitere Krankenkassen als Partner gewonnen und eine Förderung durch den Innovationsfonds erreicht werden. Spätestens nach vier Jahren soll das Projekt Teil der Regelversorgung werden. Gemeinsame Pressemitteilung der Knappschaft und BARMER GEK

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Vorläufige Finanzergebnisse der GKV 2015: Gesamt-Reserve der Gesetzlichen Krankenversicherung bei 24,5 Milliarden Euro

Die Gesamt-Reserve der Gesetzlichen Krankenversicherung beträgt zum Jahreswechsel 2015/2016 insgesamt rund 24,5 Milliarden Euro. Die Finanz-Reserven der Krankenkassen liegen Ende 2015 bei rund 14,5 Milliarden Euro. Die Kassen haben die Gelder aus ihren Finanz-Reserven genutzt, um ihre Zusatzbeiträge niedrig zu halten: Viele Kassen haben ihren Zusatzbeitrag im Jahr 2015 im Vergleich zum Sonderbeitrag aus dem Jahr 2014 abgesenkt. Das zeigt, dass der Wettbewerb zwischen den Kassen um niedrige Zusatzbeiträge funktioniert. Die Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds wies ein Volumen von 10 Milliarden Euro aus.  Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe: „Dass die Versicherten durch niedrigere Zusatzbeiträge um knapp 900 Millionen Euro entlastet werden konnten, zeigt die insgesamt gute Finanzlage der Kassen. Mit Reserven von rund 24,5 Milliarden Euro steht die Gesetzliche Krankenversicherung weiter auf einer stabilen Grundlage. Das ist auch das Ergebnis einer sorgfältig abwägenden Gesundheitspolitik, die Einnahmen und Ausgaben gleichermaßen im Blick behält. Notwendige Verbesserungen in der Patientenversorgung mit einer nachhaltigen Finanzierbarkeit zu verbinden, muss auch weiterhin gemeinsames Anliegen von Politik und Krankenkassen sein.“ Einnahmen der Krankenkassen in Höhe von rund 212,42 Milliarden Euro standen nach den vorläufigen Finanzergebnissen des Jahres 2015 Ausgaben von rund 213,56 Milliarden Euro gegenüber. Die Differenz von 1,14 Milliarden Euro ist im Wesentlichen darauf zurückzuführen, dass die Krankenkassen ihre Versicherten durch niedrigere Zusatzbeiträge entlastet haben. Dieser gewollte Entlastungeffekt für die Versicherten ist mit einer Finanzwirkung der Krankenkassen in einer Größenordnung von rund 900 Millionen Euro verbunden. Zudem wurden beim Risikostrukturausgleich, bei dem sich Be- und Entlastungseffekte GKV-weit ausgleichen, von den einzelnen Krankenkassen auf Grund des Vorsichtsprinzips in einer Größenordnung von rund 311 Millionen Euro höhere Verpflichtungs- als Forderungsbuchungen vorgenommen. Weitere Perspektive  Die Entwicklung des Jahres 2015 bietet auf Basis der bei den Krankenkassen und dem Gesundheitsfonds vorhandenen Finanzreserven eine solide und in dieser Form vom Schätzerkreis auch erwartete Ausgangsbasis für die Finanzentwicklung der GKV in 2016 und in den Folgejahren. Sowohl einnahmen- als auch ausgabenseitig fielen die vorläufigen Finanzergebnisse sogar geringfügig günstiger aus als von den Experten im Oktober 2014 prognostiziert wurde. Auf Basis der Mitte Oktober 2015 vom GKV Schätzerkreis einvernehmlich erfolgten Prognosen zur Einnahmen- und Ausgabenentwicklung der GKV in 2016 ergibt sich für dieses Jahr zur Deckung der laufenden Ausgaben der Krankenkassen eine moderate Anpassung des durchschnittlichen Zusatzbeitragssatzes um 0,2 Prozentpunkte. Dabei sind z.B. Leistungs- und Qualitätsverbesserungen für Versicherte durch eine Förderung der sektorenübergreifenden Versorgung, bessere Gesundheitsprävention in Kitas, Schulen und am Arbeitsplatz, mehr Personal, bessere Versorgung in Krankenhäusern, Verbesserungen in der Hospiz- und Palliativversorgung sowie eine stärkere Nutzung der Chancen der Digitalisierung berücksichtigt. Dies hat die Bundesregierung im vergangenen Jahr auf den Weg gebracht sowie Ausgaben für innovative Arzneimittel, eine stärkere Inanspruchnahme von Krankengeld und häuslicher Krankenpflege aufgrund der demographischen Entwicklung.  Finanzentwicklung nach Krankenkassenarten Bei einer differenzierten Betrachtung nach Krankenkassenarten ergibt sich folgendes Bild: Die AOKen verbuchten bei Finanz-Reserven von rund 6,4 Milliarden Euro einen Überschuss von rund 9 Millionen Euro. Bei den Ersatzkassen überstiegen bei Finanz-Reserven von rund 4,3 Milliarden Euro Ende 2015 die Ausgaben die Einnahmen um rund 532 Millionen Euro; bei den Betriebskrankenkassen (Finanz-Reserven 2,1 Milliarden Euro) um 287 Millionen Euro und bei den Innungskrankenkassen (Finanz-Reserven 1,1 Milliarden Euro) um rund 346 Millionen Euro. Die Knappschaft-Bahn-See erzielte einen Ausgabenüberhang von rund 20 Millionen Euro, die Landwirtschaftliche Krankenversicherung, die nicht am Gesundheitsfonds teilnimmt, erzielte einen Überschuss von 34 Millionen Euro.  Gesundheitsfonds und Liquiditätsreserve  Beim Gesundheitsfonds überstiegen die Ausgaben in Höhe von 208,62 Milliarden Euro die Einnahmen in Höhe von 206,17 Milliarden Euro. Dieser Ausgabenüberhang von rund 2,46 Milliarden Euro erklärt sich durch die vorübergehende Absenkung des Bundeszuschusses zur Konsolidierung des Bundeshaushalts um einen Betrag von 2,5 Milliarden Euro. Bei der nach wie vor günstigen Entwicklung der Beitragseinnahmen profitiert die Gesetzliche Krankenversicherung auch weiterhin von der positiven Lohn- und Beschäftigungsentwicklung. Vor diesem Hintergrund ist – wie vom Schätzerkreis bereits im Oktober 2014 prognostiziert – Ende 2015 eine Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds in einer Größenordnung von rund 10 Milliarden Euro vorhanden.  Ausgabenzuwächse haben sich abgeflacht Je Versicherten gab es in 2015 einen Ausgabenzuwachs von 3,7 Prozent. Im Gesamtjahr 2014 hatte der entsprechende Zuwachs noch bei 5 Prozent und im 1. Halbjahr 2015 bei 3,9 Prozent gelegen. Die Ausgabensteigerungen haben sich somit im 2. Halbjahr 2015 weiter abgeflacht. Die Leistungsausgaben stiegen um 3,8 Prozent je Versicherten im Vergleich zu einem Anstieg von 5,3 Prozent im Vorjahr. Der Verwaltungskostenanstieg betrug 3,2 Prozent je Versicherten (vgl. Netto-Verwaltungskosten unten). Deutlich steigende Versichertenzahlen haben auch dazu beigetragen, dass die absoluten Ausgabenzuwächse insgesamt und in den einzelnen Leistungsbereichen um rund 0,6 Prozentpunkte höher ausgefallen sind als bei den Pro-Kopf-Ausgaben. Insgesamt bewegen sich damit die Ausgabenzuwächse unterhalb der Prognose, die der Schätzerkreis bei seiner Schätzung im Herbst 2014 für das Jahr 2015 getroffen hatte.  Entwicklungen in den einzelnen Leistungsbereichen Nach einem Zuwachs von 9,4 Prozent je Versicherten im Jahr 2014 sind die Arzneimittelausgaben der Krankenkassen im Jahr 2015 je Versicherten um 3,9 Prozent und absolut um knapp 1,7 Milliarden Euro (4,6 Prozent) gestiegen. Auffällig sind die hohen Ausgaben für die überwiegend im Herbst 2014 zugelassenen Arzneimittel zur Behandlung der Hepatitis C, die in 2015 eine Größenordnung von 1,3 Milliarden Euro ausmachten und somit einen erheblichen Teil des Ausgabenanstiegs für Arzneimittel in 2015 erklären. Das sind rund 0,7 Milliarden Euro mehr als 2014 für diese Medikamente ausgegeben wurden. Andererseits wurden die Krankenkassen weiterhin durch Rabattvereinbarungen mit pharmazeutischen Unternehmern entlastet. Die Rabatterlöse sind in 2015 um rund 460 Millionen Euro gegenüber 2014 auf rund 3,61 Milliarden Euro gestiegen. Insgesamt haben sich die immer noch deutlichen Ausgabenzuwächse für Arzneimittel im Jahresverlauf 2015 verlangsamt; nach einem Zuwachs von 4,8 Prozent im 1. Halbjahr 2015 auf nunmehr 3,9 Prozent je Versicherten im Gesamtjahr 2015. Im Bereich der vertragsärztlichen Vergütung stiegen die Ausgaben je Versicherten um rund 3,9 Prozent an. Die ärztlichen Honorare für GKV-Versicherte stiegen damit insgesamt um rund 1,6 Milliarden Euro. Bei den Ausgaben für zahnärztliche Behandlung und Zahnersatzbetrug der Anstieg 2,9 bzw. 1,3 Prozent. Die Ausgaben für Krankenhausbehandlung stiegen in 2015 je Versicherten um 3,1 Prozent. Insgesamt erhielten die Krankenhäuser hierdurch im vergangenen Jahr allein von den gesetzlichen Krankenkassen um rund 2,5 Milliarden Euro höhere Finanzmittel als 2014. Beim Krankengeld hat sich nach mehreren
Jahren mit hohen zum Teil zweistelligen Zuwächsen […]

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BARMER GEK und Betriebsärzte kooperieren bei betrieblicher Gesundheitsförderung

Die BARMER GEK und die Deutsche Gesellschaft für Arbeitsmedizin und Umweltmedizin e.V. (DGAUM) arbeiten künftig auf dem Gebiet der betrieblichen Gesundheitsförderung und Prävention eng zusammen. Ziel der Kooperation ist es, die Gesundheit von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern am Arbeitsplatz nachhaltig zu verbessern. Damit setzen BARMER GEK und DGAUM gleichzeitig eine zentrale Forderung des im letzten Jahr in Kraft getretenen „Gesetzes zur Stärkung der Gesundheitsförderung und der Prävention“, kurz Präventionsgesetz, um. „Mit Unterstützung der Arbeitsmediziner und Betriebsärzte können wir unsere speziell auf Betriebe zugeschnittenen Präventionsangebote nahezu allen Firmen in Deutschland anbieten, vom kleinen mittelständischen Betrieb bis zum Großunternehmen“, sagt Dr. Christoph Straub, Vorstandsvorsitzender der BARMER GEK. Straub kündigt zugleich an, die Anzahl der von der BARMER GEK in den Betrieben durchgeführten Maßnahmen deutlich zu erhöhen. Im Jahr 2015 hatte die BARMER GEK Beschäftigte in 5.200 Betrieben erreicht. Neben der gemeinsamen Entwicklung neuer Leistungsangebote für gesundheitsbewusste Betriebe kommt den Arbeitsmedizinern und Betriebsärzten eine zentrale Rolle bei der Vermeidung von Gesundheitsgefahren am Arbeitsplatz, der Früherkennung möglicher Krankheiten und deren kurativer Behandlung zu. Bestimmte Impfungen im Betrieb können die Betriebsärzte künftig direkt mit der BARMER GEK abrechnen. „Die rund 12.000 Arbeitsmediziner und Betriebsärzte sind in der Lage, fast 43 Millionen arbeitende Menschen anzusprechen und für präventiv-medizinische Maßnahmen zu sensibilisieren. Sie sind deshalb Lotse und neutraler Berater in Sachen präventiver Gesundheitsförderung, ambulanter Versorgung, arbeitsmedizinischer Vorsorge und berufsfördernder Rehabilitation“, so Professor Dr. Hans Drexler, Präsident der DGAUM. Der DGAUM gehören vor allem Ärzte, aber auch Natur- und Sozialwissenschaftler an, die auf dem Gebiet der Arbeits- und Umweltmedizin arbeiten. Die Mitglieder der medizinisch-wissenschaftlichen Fachgesellschaft, darunter die Lehrstuhlinhaber der arbeitsmedizinischen Institute an deutschen Universitäten und Universitätsklinika, engagieren sich nicht nur in Wissenschaft und Forschung, um so bereits bestehende Konzepte für die Prävention, die Diagnostik und Therapie kontinuierlich zu verbessern, sondern sie übernehmen die ärztliche und medizinische Beratung von Arbeitgebern und Arbeitnehmern an der Schnittstelle von Individuum und Unternehmen. An der Schnittstelle zur betriebsärztlichen Praxis arbeitet die DGAUM eng mit den betriebsärztlichen Berufsverbänden zusammen. Pressemitteilung der BARMER GEK

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Flüchtlinge und Asylbewerber mit Gesundheitskarte versorgen

Der Verwaltungsrat der AOK Bayern hat die bayerische Staatsregierung jetzt dazu aufgefordert, Flüchtlinge und Asylbewerber bereits vor Ablauf von 15 Monaten mit der elektronischen Gesundheitskarte zu versorgen. Die Ausgabe von Gesundheitskarten vor diesem Zeitpunkt liegt in der Entscheidung der Bundesländer. Derzeit werden von den Kommunen in Bayern Berechtigungsscheine ausgegeben. Nach einer Wartezeit von 15 Monaten erhalten Flüchtlinge und Asylbewerber laut Gesetz grundsätzlich eine Gesundheitskarte. Anfallende Kosten für die medizinische Behandlung werden aber weiterhin aus Steuermitteln finanziert. „Mit Blick auf die Gesundheit der Betroffenen sowie die Verringerung des bürokratischen Aufwands und der Kosten macht es keinen Sinn, die 15-Monatsfrist abzuwarten“, so Matthias Jena, versichertenseitiger Vorsitzender des Verwaltungsrats. In einer Vielzahl von Fällen wird die AOK Bayern auch schon jetzt zunehmend hinsichtlich Information und Beratung von Betroffenen, Leistungserbringern und Behörden in Anspruch genommen. Pressemitteilung der AOK Bayern

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Das kann ich Ihnen nicht sagen.

Der Vater bringt mir ein Rezept vom Kinderarzt zusammen mit einem Blatt von der Krankenkasse – zur Bescheinigung der Versicherung. Darauf steht, dass die Krankenkasse bestätigt, dass (Kind ABC)  bei ihnen ab dem 1. Versichert ist. Normalerweise gibt es dafür die Krankenkassenkarte – aber bei neuen dauert das etwas, bis die versendet wird. Hier handelt […]

Verband der Ersatzkassen e. V. und BKK Dachverband e. V. unterstützen Forderung nach Reform des Morbi-RSA: Faire Wettbewerbsbedingungen schaffen

Der Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek) sowie der BKK Dachverband e. V. unterstützen die am heutigen Tag von der RSA-Allianz gestellte Forderung nach einer Reform des morbiditätsorientierten Risikostrukturausgleichs – kurz: Morbi-RSA. „Der heutige Morbi-RSA schafft es nicht, für faire Wettbewerbsbedingungen in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) zu sorgen“, so Ulrike Elsner, Vorstandsvorsitzende des vdek. „Die Verteilungswirkungen des Morbi-RSA führen zu einer Ungleichbehandlung der Kassenarten. Benachteiligt sind insbesondere die Ersatzkassen sowie die Betriebs- und die Innungskrankenkassen. Wir müssen daher die Zuweisungskriterien im Morbi-RSA weiterentwickeln“, fordert Elsner.   „Kurzfristig sollten daher die Zuschläge für Erwerbsminderungsrentner (EMG-Zuschläge) entfallen“, betont Franz Knieps, Vorstand des BKK Dachverbandes e. V. Das heute vorgestellte IGES-Gutachten belege eindeutig, dass es einer Berücksichtigung von gesonderten Zuschlägen für Erwerbsminderungsrentner nicht mehr bedarf, da der Finanzbedarf von EMG-Rentnern heute bereits im Morbi-RSA abgebildet wird.“   Krankenkassen mit vielen EMG-Rentnern hätten derzeit einen finanziellen Vorteil, denn für einen EMG-Rentner zum Beispiel mit der Diagnose Depression erhalte eine Kasse heute mehr Zuweisungen als ein normaler Versicherter mit haargenau der gleichen Diagnose.   Die Streichung der EMG-Zuschläge sei sachgerecht und ohne viel bürokratischen Aufwand umsetzbar, erklären Elsner und Knieps. Die Politik sollte noch in dieser Legislaturperiode ein politisches Signal setzen, um die Fehlentwicklungen im Morbi-RSA zumindest teilweise zu beseitigen. Nach der Bundestagswahl 2017 müssten dann weitere Reformschritte in die Wege geleitet werden.   Hintergrund: EMG-Zuschläge sollten in der Zeit vor Einführung der Morbiditätsausrichtung des RSA die krankheitsbedingt höhere Ausgabenbelastung durch Erwerbsminderungsrentner kompensieren. Sie wurden als eine Art „indirekter Morbiditätsindikator“ genutzt und sind mit Einführung des Morbi-RSA im Jahr 2009 grundsätzlich hinfällig geworden. Die krankheitsbedingte Ausgabenbelastung wird heute über die Morbidität erfasst. Trotzdem findet sich im heutigen Morbi-RSA über die Bewertung der Erkrankungen hinaus nach wie vor das Zuweisungs-Konstrukt für Erwerbsminderungsrentner. Dies führt zu einer Mehrfachberücksichtigung dieses Merkmals und damit zu einer ungerechtfertigten Mehrfachzuweisung für den gleichen Sachverhalt für diese Personengruppe.   Im RSA-Jahresausgleich 2014 verzeichneten die AOKn eine Überdeckung von +888 Millionen Euro, die Ersatzkassen hingegen eine Unterdeckung von -433 Millionen Euro, die BKKn von -335 Millionen Euro und die Innungskrankenkassen von -155 Millionen Euro. Diese Zahlen belegen die Verzerrung des Wettbewerbes zwischen den Krankenkassen. Wie sich die unterschiedlichen Deckungsgrade entwickelt haben, zeigt auch folgende Grafik: Gemeinsame Pressemitteilung des Verbandes der Ersatzkassen und des BKK Dachverbandes e.V.

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Die Augentropfen-Sonata (Stück in 4 Akten)

Akt 1: Samstag kurz vor 12 Uhr. Der Patient muss die vom Arzt verschriebenen Augentropfen selber zahlen, weil es nicht von der Krankenkasse übernommen wird. Er war noch nie bei uns. Er hat nur Grundversicherung. In dem Fall macht das nicht einmal einen so grossen Unterschied, da es bei den befeuchtenden Augentropfen so ist, dass […]

Statement von Dr. Hans Unterhuber anlässlich der aktuellen Festlegung der Krankheitsauswahl für das Jahr 2017

Das Bundesversicherungsamt hat festgelegt, welche Krankheitsauswahl 2017 dem Morbiditätsorientierten Risikostrukturausgleich (Morbi-RSA) zugrunde gelegt wird. Die Frage, welche Krankheiten in den Morbi-RSA einfließen, ist so alt wie der Morbi-RSA selbst. Vor der Einführung 2009 gab es eine politische Entscheidung dafür, die Häufigkeit einer Krankheit im Verhältnis zu den Kosten über die Wurzelfunktion zu gewichten. Auch für das Jahr 2017 legt das Bundesversicherungsamt diese Berechnungsweise nun unverändert zugrunde. Aus Sicht der SBK ist das eine vertane Chance. Nach mehr als sechs Jahren ist es an der Zeit, die Entscheidung von damals auf den Prüfstand zu stellen. Manipulationsanreize im aktuellen System? Eine wissenschaftliche Bewertung der Krankheitsauswahl hat das IGES Institut in einem Gutachten kürzlich vorgelegt. Durch die starke Gewichtung der Prävalenz, also der Häufigkeit, werden sogenannte Volkskrankheiten im Morbi-RSA finanziell bevorzugt, die häufig auftreten, nicht übermäßig kostenintensiv sind und einer Prävention zugänglich wären. Sehr kostspielige Krankheiten, die mehr schicksalhaft sind, bleiben außen vor. Auffällig ist zudem: Seit der Aufnahme dieser Volkskrankheiten in den Morbi-RSA ist die Anzahl der betroffenen Patienten, bei denen entsprechende Diagnosen vorliegen, deutlich gestiegen. Waren 2013 noch 470.000 Patienten an Adipositas erkrankt, sind zwei Jahre später bereits 1,1 Millionen Personen betroffen. Wird diese Zunahme durch den Morbi-RSA forciert? Die Wissenschaftler des IGES Instituts zeigen entsprechende Hinweise, denen dringend nachgegangen werden muss. Unser Ziel muss ein neutrales System sein, das keinerlei Anreize für Einflussnahme bietet. Mehr Verteilungsgerechtigkeit  Die IGES-Experten empfehlen eine geringere Berücksichtigung der Prävalenz durch eine Gewichtung nach Logarithmus. Für einen fairen Kassenwettbewerb wäre diese Lösung ein wichtiger Schritt. Denn: Das Verhältnis zwischen Ausgaben und Zuweisungen, die sogenannte Deckungsquote, variiert aktuell deutlich nach Kassenart. Spreizungen von 99 Prozent (IKK) bis 101 Prozent (AOK) klingen zunächst gering. Fakt ist jedoch: Diese Differenz von rund 2 Prozentpunkten in der Deckungsquote entspricht rund 0,3 Beitragssatz-Punkten. Eine veränderte Gewichtung der Prävalenz kann ein Baustein sein, um ungerechtfertigte Über- und Unterdeckungen anzugleichen. Diese Chance müssen wir ergreifen. Denn mehr Verteilungsgerechtigkeit sorgt für einen fairen Kassenwettbewerb. Und davon profitieren am Ende immer unsere Kunden. Fazit Wir fordern, die Diskussion über die Zusammensetzung der Krankheitsliste mit Nachdruck und mit Offenheit zu führen. Ziel muss eine gute Mischung aus seltenen teuren und häufig vorkommenden chronischen Krankheiten sein, die die Manipulationsresistenz des Morbi-RSA stärkt und die vorhandenen Mittel gerechter verteilt. Pressemitteilung der SBK – Siemens Betriebskrankenkasse

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BARMER GEK und DEUTSCHE BKK unterzeichnen Vereinigungsvertrag

Die Verwaltungsräte der DEUTSCHEN BKK und BARMER GEK haben die Fusion beider Krankenkassen zum 1. Januar 2017 endgültig besiegelt. Am heutigen Abend haben die Vorsitzenden der Verwaltungsräte und der Vorstände der Kassen den Vereinigungsvertrag in Berlin unterzeichnet, der unter anderem die Satzung und die Standortstruktur der neuen BARMER regelt. Stand heute versichert die neue BARMER rund 9,6 Millionen Versicherte. „Die Fusion von BARMER GEK und DEUTSCHER BKK leistet einen wichtigen Beitrag, um als neues Unternehmen nachhaltig erfolgreich im Wettbewerb um die Versicherten und um die besten Leistungen zu bestehen“, erklärte der Verwaltungsratsvorsitzende der BARMER GEK, Holger Langkutsch. Als klares Ziel formulierte der Verwaltungsratsvorsitzende der DEUTSCHEN BKK, Dirk Wiethölter: „Wir wollen die beste Krankenkasse Deutschlands sein. Unsere starke Marktposition werden wir gezielt bei Verhandlungen mit den Leistungserbringern einsetzen, um Wirtschaftlichkeit und Leistungsstärke zum Wohl unserer Versicherten optimal miteinander zu verzahnen.“ Der nun unterzeichnete Vereinigungsvertrag regelt unter anderem die zukünftigen Aufgaben, die an den großen Standorten der DEUTSCHEN BKK angesiedelt werden. So werden an den derzeitigen Hauptstandorten in Wolfsburg, Stuttgart und Düsseldorf zukünftig verschiedene Fachzentren entstehen. Für die Versicherten der neuen BARMER verbessern sich der Service und die Erreichbarkeit, da das Geschäftsstellennetz weiter ausgebaut wird. Gemeinsame Pressemitteilung der BARMER GEK und der DEUTSCHEN BKK

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KKH um 1,4 Millionen Euro betrogen

Bei der KKH Kaufmännische Krankenkasse ist im vergangenen Jahr durch Abrechnungsbetrug ein Schaden von 1,4 Millionen Euro entstanden. Das neunköpfige Ermittlerteam der Kasse griff bundesweit 287 neue Fälle auf und erstattete in zwölf Fällen Strafanzeige. „Leider werfen einige schwarze Schafe durch ihr illegales Verhalten einen Schatten auf eine Branche, in der 99 Prozent aller dort Tätigen nach bestem Wissen und Gewissen ihre Patienten heilen wollen“, sagte KKH-Chef Ingo Kailuweit. Die höchste Schadenssumme verzeichnete die KKH im Bereich der Apotheken mit knapp 588.000 Euro. Unter anderem entstanden Schäden durch so genannte Luftrezepte, die mit der Krankenkasse abgerechnet wurden, ohne tatsächlich einem Patienten Medikamente auszuhändigen. 323.000 Euro betrug die Schadenssumme im Bereich der ambulanten Pflege. Hier hat sich zum Bespiel ein Pflegedienst Gelder erschlichen, indem er Pflegedienstnachweise fälschte und Dienstpläne für Mitarbeiter erfand. Auf Platz drei bei der Schadenshöhe folgen Krankengymnasten und Physiotherapeuten, die beispielsweise nicht erbrachte Leistungen abgerechnet haben. Die TOP TEN der neu aufgedeckten Fälle 2015 (Fallzahlen in Klammern): 1) Krankengymnasten/Physiotherapeuten (138) 2) Ambulante Pflege (43) 3) Apotheke (26) 4) Zahnärztliche Leistungen (12) 5) Ärztliche Leistungen (11) Krankenhaus (11) 7) Fahrkosten (9) 8) Massage / med. Badebetriebe (5) Orthopädische Hilfsmittel/Sanitätshäuser (5) 10) Ergotherapie (4) Logopäden (4) Orthopädietechnik/Orthopädieschuhmacher/Schuhmacher (4) Anti-Korruptionsgesetz stößt auf Zustimmung Neben Betrugsfällen mit eindeutig messbaren Schadenssummen hat das Gesundheitswesen auch mit dem Problem der Korruption massiv zu kämpfen. In Teilen der Ärzteschaft hat hier bereits ein Umdenken stattgefunden. „Interessenkonflikte unterscheiden sich grundlegend von Korruption, sie sind im ärztlichen Berufsalltag häufig unvermeidlich und müssen nicht zu Fehlverhalten führen“, sagte David Klemperer, Professor für Sozialmedizin und Public Health an der Ostbayerischen Technischen Hochschule Regensburg. „Die mittlerweile gewachsene Kultur der Offenlegung und des Umgangs mit Interessenkonflikten dürfte auch dazu geführt haben, dass Ärzte sensibler gegenüber der eigenen unangemessenen Beeinflussung durch Geschenke und Vorteile jeder Art von Seiten der Industrie sind. Die Arzneimittelkommission der Ärzteschaft und die Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften haben hier wichtige Pionierarbeit geleistet.“ Darüber hinaus ist laut KKH-Chef Ingo Kailuweit auch die Politik in der Pflicht: „Es wird höchste Zeit, dass das Anti-Korruptionsgesetz endgültig verabschiedet und somit eine fast vierjährige Gesetzeslücke endlich geschlossen wird.“ Fachtagung mit großem Zulauf Vom 2. bis 3. März findet bei der KKH die 7. Fachtagung „Betrug im Gesundheitswesen“ statt. Die Veranstaltung gehört mittlerweile zu den größten und wichtigsten ihrer Art in Deutschland. 200 Experten diskutieren in Hannover über Strategien für erfolgreiche Ermittlungen und neue wissenschaftliche Erkenntnisse. Unter ihnen finden sich zahlreiche Richter, Staatsanwälte, Wissenschaftler, Rechtsanwälte sowie Vertreter von Krankenkassen und Verbänden. Pressemitteilung der KKH

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