Turnierteams erspielen 11.000 Euro für guten Zweck

Über eine Spende von insgesamt 11.000 Euro freuen sich die drei Stiftungen der Fußballer Gerald Asamoah, Christoph Metzelder und Neven Subotic. Das Geld erspielten die Teilnehmer des „BARMER GEK Fussballwunders“, das seit mehr als vier Jahren stattfindet und mittlerweile das größte Fußballturnier Europas ist. In der abgelaufenen Spielzeit haben sich 946 Schüler-, Studenten- und Betriebssportmannschaften beteiligt. Alle Teams können sich nach der Anmeldung aussuchen, welche der drei Stiftungen sie unterstützen wollen. Für jedes geschossene Tor fließt dann ein Euro an die ausgewählte Stiftung. In der vergangenen Spielzeit kamen so 11.000 Euro, gesponsert von der HUK Coburg, für den guten Zweck zusammen. Geld kommt unter anderem Flüchtlingskindern zugute „Beim ‚Fussballwunder’ der BARMER GEK gibt es nicht nur Punkte für Siege oder Unentschieden, sondern auch für Fair Play. Dass mit jedem Tor ein guter Zweck unterstützt wird, ist eine tolle zusätzliche Motivation, sportlich aktiv zu werden und etwas für seine Gesundheit zu tun“, so Jürgen Rothmaier, Vize-Chef der BARMER GEK. Mit dem Geld wird sozial benachteiligten und kranken Kindern direkt geholfen. „Wir werden mit der Spende aktuelle Flüchtlingsprojekte und damit Flüchtlingskinder unterstützen“, betont Ex-Fußballnationalspieler Christoph Metzelder. Die Gerald Asamoah Stiftung für herzkranke Kinder finanziert lebensrettende Herzoperationen und dringend erforderliche medizinische Geräte für Herzstationen. „Ich weiß selbst, wie es ist, herzkrank zu sein. Deshalb möchte ich den betroffenen Kindern helfen und ihnen ihr Lachen zurückschenken“, so der ehemalige Fußballnationalspieler Gerald Asamoah. Ein wichtiges Ziel der Neven Subotic Stiftung ist es, die Lebensverhältnisse von Kindern in Afrika zu verbessern. „Die am ‚Fussballwunder’ teilnehmenden Mannschaften tragen dazu bei, dass wir Kindern in Äthiopien direkten Zugang zu sauberem Wasser ermöglichen können“, so der Fußballprofi von Borussia Dortmund. Der Anpfiff für die nächste Runde des „Fussballwunders“ ist bereits erfolgt. Interessierte Mannschaften können sich jederzeit anmelden: www.dasfussballwunder.de Pressemitteilung der BARMER GEK

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Karriere-Start bei der Schwenninger in Ansbach

Fünf Berufseinsteiger haben am 1. September ihre dreijährige Ausbildung zum Sozialversicherungsfachangestellten (SoFa) bei der Schwenninger Krankenkasse begonnen. Neben vielen Informationen über ihren neuen Arbeitgeber und einem praxisnahen Business-Knigge erhalten die Auszubildenden in der Einführungswoche im Naturfreundehaus in Tuttlingen-Möhringen ein umfangreiches Kommunikationstraining. Für Abwechslung sorgen gemeinsames Kochen und Grillen. Von Beginn an gibt die Schwenninger ihrem „Nachwuchs“ Vieles mit auf den Weg der Ausbildung: Wie verhalte ich mich richtig gegenüber Kunden, Kollegen und Vorgesetzten? Wie wirkt meine Körperhaltung? „Die Schwenninger Krankenkasse investiert sehr viel in die Ausbildung. Wir möchten unseren künftigen Bedarf an Fachkräften aus den eigenen Reihen besetzen“, so Silke Ulmschneider, Ausbildungsverantwortliche bei der Schwenninger. „2015 haben wir, wie in den Vorjahren auch, allen Auszubildenden die Übernahme in das Angestelltenverhältnis angeboten.“ Nicht nur fachliche Inhalte gehören bei der Schwenninger zur Ausbildung, auch auf soziales Engagement wird großen Wert gelegt. Daher haben die fünf jungen Sozialversicherungsfachangestellten zusammen mit Bewohnern des Altenzentrums Dr.-Karl-Hohner-Heim in Trossingen Vogelhäuschen für deren Garten gebaut. Schon jetzt können sich Schulabgänger für 2016 auf SoFa-Ausbildungsplätze bei der Schwenninger bewerben. Neu ist ab 2016 die Möglichkeit, Berufsausbildung und Studium zu vereinen: parallel zur SoFa-Ausbildung kann ein Fernstudium mit dem Schwerpunkt Gesundheitsmanagement absolviert werden. Weiterhin bietet die Schwenninger im nächsten Jahr wieder den DHBW Studiengang BWL-Gesundheitsmanagement an. Weitere Informationen gibt es unter folgendem Link: http://www.die-schwenninger.de/karriere/fuer-schulabgaenger/ Pressemitteilung der Schwenninger Krankenkasse

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KKH zweifelt am Erfolg der Krankenhausreform

Die KKH Kaufmännische Krankenkasse bewertet die geplante Krankenhausreform überwiegend kritisch. „Unter dem Strich bleiben zu viele Fragenzeichen und faule Kompromisse“, sagte KKH-Chef Ingo Kailuweit. So werde die Reform mit geschätzten acht Milliarden Euro deutlich teurer als ursprünglich von der Bundesregierung beziffert. „Hier machen sich die zahlreichen Interventionen von Krankenhausvertretern und Ländern im Lauf des Gesetzgebungsprozesses negativ bemerkbar.“ Ferner ist es nach Ansicht der KKH zwar grundsätzlich gut, mehr Qualität in deutschen Krankenhäusern schaffen zu wollen. Mehr als fragwürdig sei es aber, Häuser mit schlechter Qualität lediglich weniger zu vergüten. „Wenn Krankenhäuser dauerhaft schlechte Qualität produzieren, müssen sie komplett von der Versorgung ausgeschlossen werden“, so KKH-Chef Kailuweit. Auch die Tatsache, dass die Bundesländer letztlich für die Umsetzung der Qualitätsstandards verantwortlich sind, sorgt bei Kailuweit für Unzufriedenheit: „Ich bezweifle, dass die Länder gemeinsam mit den Krankenkassen an einem Strang ziehen und die Qualität am Ende wirklich besser ist.“ Schließlich sieht die KKH auch beim geplanten Strukturfonds einen Schönheitsfehler. „Dieser Fonds sollte ausschließlich dafür genutzt werden, Überkapazitäten abzubauen und Krankenhäuser zu schließen oder umzuwandeln“, so Kailuweit. Stattdessen sollen Krankenhäuser auch die Möglichkeit erhalten, Gelder aus dem Fonds für andere Investitionen zu verwenden. „Insgesamt dürfte die Reform eine überschaubare Wirkung entfalten und dabei immense Kosten verursachen. Kosten, die übrigens – politisch gewollt – ausschließlich über die Arbeitnehmerseite in Form von Zusatzbeiträgen finanziert werden. Das ist unsozial“, sagte Kailuweit. Pressemitteilung der KHH

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gewichtige Limitations-Probleme

Lieber Arzt, Ja, ich habe gesehen, dass die Patientin einen BMI um die 40 hat. Ja, das dürfte kein Problem sein, dass die Krankenkasse die Kosten für das Xenical dann übernimmt … trotzdem muss die Patientin erst eine Kostengutsprache bei der Krankenkasse verlangen. So steht es in der Limitation des Produktes. Das wissen Sie (denke […]

Finanz-Reserven der Krankenkassen bei über 15 Milliarden Euro – Ergebnisse der gesetzlichen Krankenversicherung im 1. Halbjahr 2015

Die gesetzlichen Krankenkassen verfügen zum Ende des ersten Halbjahres 2015 weiterhin über Finanz-Reserven in Höhe von 15,2 Milliarden Euro. Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe:“Mit Reserven von mehr als 15 Milliarden Euro ist die Finanzsituation der gesetzlichen Krankenkassen weiterhin stabil. Eine gute Versorgung der gesetzlich Versicherten mit hochwertigen Gesundheitsleistungen und Arzneimitteln und deren nachhaltige Finanzierbarkeit müssen auch in Zukunft zentrales Anliegen der Krankenkassen sein.“ Einnahmen in Höhe von rund 106,09 Milliarden Euro standen nach den vorläufigen Finanzergebnissen des 1. Halbjahres 2015 Ausgaben von rund 106,58 MilliardenEuro gegenüber. Die Differenz von rund 490 Millionen Euro lässt sich weitgehend dadurch erklären, dass etliche Krankenkassen ihre Versicherten durch einen niedrigeren durchschnittlichen Zusatzbeitrag von 0,83 Prozent (statt dem bisherigen Sonderbeitrag von 0,9 Prozent) an ihren hohen Finanz-Reserven beteiligt haben. Ohne die damit verbundenen Mindereinnahmen ergibt sich für die 124 gesetzlichen Krankenkassen im 1. Halbjahr bei einem Ausgabevolumen von 106,58 Milliarden Euro ein nahezu ausgeglichenes Finanzergebnis. Finanzentwicklung nach Krankenkassenarten Bei einer differenzierten Betrachtung nach Krankenkassenarten ergibt sich folgendes Bild: Die AOKen verbuchten einen gemessen an ihren Ende 2014 vorhandenen Finanz-Reserven von rund 6,4 Milliarden Euro leichten Ausgabenüberhang von rund 112 Millionen Euro. Bei den Ersatzkassen überstiegen bei Ende 2014 vorhandenen Finanz-Reserven von rund 4,9 Milliarden Euro die Ausgaben die Einnahmen um rund 191 Millionen Euro; bei den Betriebskrankenkassen (Finanz-Reserven 2,4 Milliarden Euro) um 127 Millionen Euro und bei den Innungskrankenkassen (Finanzreserven 1,4 Milliarden Euro) um rund 118 Millionen Euro. Die Knappschaft-Bahn-See und die Landwirtschaftliche Krankenversicherung erzielten Überschüsse von rund 48 bzw. 9 Millionen Euro.  Saisonübliches Defizit beim Gesundheitsfonds Die Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds verfügte Ende Juni über einen Betrag in Höhe von rund 8,6 Milliarden Euro. Der aktuelle Betrag ist damit rund doppelt so hoch wie die gesetzlich vorgesehene Mindestreserve in Höhe von derzeit etwa 4,3 Milliarden Euro. Gesundheitsfonds und Krankenkassen verfügen damit zum Ende des ersten Halbjahres 2015 über Finanz-Reserven in Höhe von 23,8 Milliarden Euro. Zwar verzeichnete der Gesundheitsfonds im 1. Halbjahr 2015 einen Ausgabenüberhang von rund 3,9 Milliarden Euro. Aus diesem saisonbedingten Überhang, können allerdings keine Rückschlüsse auf eine ähnliche Entwicklung im weiteren Jahresverlauf gezogen werden. Während die Ausgaben des Gesundheitsfonds als monatlich gleiche Zuweisungen an die Krankenkassen fließen, unterliegen die Einnahmen unterjährig erheblichen Schwankungen. Denn die Einnahmen aus der Verbeitragung von Sonderzahlungen wie Weihnachts- und Urlaubsgeldzahlungen fließen dem Gesundheitsfonds insbesondere in der zweiten Jahreshälfte zu. Auch die Rentensteigerungen, die zum 1. Juli erfolgten, führen ab Jahresmitte zu höheren Beitragseinnahmen in der Krankenversicherung. Außerdem ist zu berücksichtigen, dass die Mindereinnahmen, die dem Gesundheitsfonds im gesamten Jahr 2015 durch die vorübergehende Absenkung des Bundeszuschusses um 2,5 Milliarden Euro entstehen und durch eine Entnahme aus der Liquiditätsreserve gedeckt werden, anteilsmäßig auch im 1. Halbjahr sein Finanzergebnis beeinflussen. Bei einer nach wie vor günstigen Entwicklung der Beitragseinnahmen profitiert die gesetzliche Krankenversicherung auch weiterhin von der positiven Lohn- und Beschäftigungsentwicklung.  Ausgabenzuwächse unter 4 Prozent Je Versicherten gab es im 1. Halbjahr 2015 einen Ausgabenzuwachs von 3,9 Prozent. Im Gesamtjahr 2014 hatte der entsprechende Zuwachs noch bei 5,0 Prozent, im 1. Quartal 2015 bei 4,2 Prozent gelegen. Die Ausgabensteigerungen haben sich somit im 2. Quartal 2015 weiter abgeflacht. Die aktuellen Zuwächse bewegen sich damit im Rahmen der Erwartungen des Schätzerkreises vom Herbst 2014 für das Gesamtjahr 2015. Die Leistungsausgaben stiegen um 4,1 Prozent je Versicherten; die Verwaltungskosten nur geringfügig um 1,0 Prozent. Deutlich steigende Versichertenzahlen haben auch dazu beigetragen, dass die absoluten Ausgabenzuwächse insgesamt und in den einzelnen Leistungsbereichen um rund 0,6 Prozentpunkte höher ausgefallen sind als bei den Pro-Kopf-Ausgaben. Dabei ist zu berücksichtigen, dass die von den Krankenkassen gemeldeten Ausgaben im 1. Halbjahr in vielen Leistungsbereichen in hohem Maße von Schätzungen geprägt sind, da Abrechnungsdaten häufig noch nicht oder nur teilweise vorliegen.  Entwicklungen in den einzelnen Leistungsbereichen Nach einem Zuwachs von 9,4 Prozent je Versicherten im Jahr 2014 sind die Arzneimittelausgaben der Krankenkassen im 1. Halbjahr 2015 je Versicherten um 4,8 Prozent gestiegen. Auffällig sind die hohen Ausgaben für neu zugelassene Arzneimittel zur Behandlung der Hepatitis C, die in den ersten sechs Monaten 2015 eine Größenordnung von rund 0,6 Milliarden Euro ausmachten und somit einen erheblichen Teil des aktuellen Ausgabenanstiegs für Arzneimittel erklären können. Andererseits wurden die Krankenkassen weiterhin durch Rabattvereinbarungen mit pharmazeutischen Unternehmern entlastet. Die Rabatterlöse sind im 1. Halbjahr um rund 9 Prozent gegenüber dem 1. Halbjahr 2014 auf rund 1,65 Milliarden Euro gestiegen. Im Bereich der vertragsärztlichen Vergütung stiegen die Ausgaben je Versicherten um rund 3,9 Prozent an. Bei den Ausgaben für zahnärztliche Behandlung und Zahnersatz betrug der Anstieg 2,8 bzw. 0,9 Prozent. Da bei den Krankenkassen für das 1. Halbjahr in diesen Leistungsbereichen in der Regel noch keine Abrechnungsdaten der Kassenärztlichen und Kassenzahnärztlichen Vereinigungen vorliegen, haben die ausgewiesenen Veränderungsraten weitgehenden  Schätzcharakter und lassen nur begrenzte Schlüsse auf die Ausgabenentwicklung im Gesamtjahr zu. Die Ausgaben für Krankenhausbehandlung stiegen im 1. Halbjahr 2015 je Versicherten um 3,3 Prozent gegenüber dem 1. Halbjahr 2014. Insgesamt erhielten die Krankenhäuser hierdurch allein von den gesetzlichen Krankenkassen in den Monaten Januar bis Juni um rund 1,4 Milliarden Euro höhere Finanzmittel, als im entsprechenden Vorjahreszeitraum. Beim Krankengeld hat sich nach mehreren Jahren mit hohen zum Teil zweistelligen Zuwächsen der dynamische Anstieg mit einem Plus von 5,3 Prozent im 1. Halbjahr 2015 abgeflacht. In den letzten zehn Jahren hatten sich die Krankengeldausgaben der GKV bei einem Volumen von zuletzt 10,6 Milliarden Euro in 2014 fast verdoppelt. Der Sachverständigenrat zur Begutachtung der Entwicklung im Gesundheitswesen erarbeitet derzeit im Auftrag des Bundesministeriums für Gesundheit ein Sondergutachten, in dem die maßgeblichen Faktoren der Ausgabenentwicklung beim Krankengeld näher analysiert und Steuerungsmöglichkeiten in diesem Bereich aufgezeigt werden sollen. Bei den Ausgaben für Präventionsleistungen nach §§ 20 ff. SGB V verzeichneten die Krankenkassen im 1. Halbjahr 2015 gegenüber dem Vorjahreszeitraum einen Zuwachs von 7,0 Prozent je Versicherten. Die Ausgaben für Leistungen zur primären Prävention nach dem Individualansatz stiegen um 1,8 Prozent, für betriebliche Gesundheitsförderung um 19,1 Prozent und für die Prävention in nichtbetrieblichen Lebenswelten um 13,1 Prozent je Versicherten. Trotz der aktuellen Zuwachsraten bleiben gerade in den betrieblichen und nicht-betrieblichen Lebenswelten, also in Bereichen, in denen wichtige Weichenstellungen für ein gesundheitsbewusst
es Leben vorgenommen werden können (z.B. in Kitas, Schulen und […]

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Gesundheitskarte für Asylbewerber: Knappschaft beteiligt sich an Gesundheitsversorgung für Asylbewerber

Asylbewerber haben in der Bundesrepublik einen eingeschränkten Anspruch auf medizinische Versorgung; die Knappschaft wird gemeinsam mit einigen weiteren Kassen in NRW dafür sorgen, dass dieser Anspruch unbürokratisch umgesetzt wird. Auf einer Pressekonferenz des Landesministeriums für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter wurde heute die Rahmenvereinbarung hierfür vorgestellt. So können sich Städte und Gemeinden zukünftig entscheiden, ob sie die Hilfe der Knappschaft und anderer Gesetzlicher Krankenkassen nutzen wollen, oder ob sie die Gesundheitsversorgung weiterhin in Eigenregie betreiben. Sollten sie sich für die Zusammenarbeit mit den Krankenkassen entscheiden ist vorgesehen, dass die Städte und Gemeinden den Krankenkassen die Behandlungs- und Verwaltungskosten ersetzen. „Wir kommen hier gerne unserer gesamtgesellschaftlichen Verantwortung angesichts der vielen Flüchtlinge nach und wollen die Städte entlasten“, so Bettina am Orde, Geschäftsführerin der Knappschaft. Aber sie stellt auch fest: „Es werden keine Gelder der Versichertengemeinschaft  hierfür verwendet. Das ist für uns als Treuhänder unserer Kunden nicht möglich. Wir setzen unsere Fachkompetenz ein, damit Asylbewerber unbürokratisch versorgt werden“. Pressemitteilung der Knappschaft-Bahn-See

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Wettbewerb auf dem Rücken der Patienten: Krankenkassen kalkulierten ihre Beitragssätze zu niedrig

Nach Medienberichten haben die gesetzlichen Krankenkassen im ersten Halbjahr 2015 ein Defizit von fast einer halben Milliarde Euro verbucht – ungeachtet der positiven gesamtwirtschaftlichen Entwicklung in Deutschland. Immerhin waren im Mai mit 30,6 Millionen mehr als eine halbe Million mehr Menschen sozialversicherungspflichtig beschäftigt als ein Jahr zuvor; der Nominallohnindex lag im ersten Quartal 2,5 Prozent über dem Vorjahreswert. KBV-Chef Dr. Gassen verwies zur Erklärung auf den gesunkenen Beitragssatz: „Der Beitragssatz lag im Jahr 2014 bei durchschnittlich 15,5 Prozent, in diesem Jahr bei 15,43 Prozent. Diese Differenz mag klein erscheinen, bedeutet aber für das Gesamtjahr einen Einnahmeverlust von etwa 900 Millionen Euro. Damit ist klar, woher das Defizit rührt.“ Gassen warnte davor, den Wettbewerb um niedrige Beitragssätze auf dem Rücken der medizinischen Versorgung auszutragen. Schon 2014 kritisierte er die Beitragssatzsenkung der AOK-Plus und der AOK-Sachsen-Anhalt um 0,6 Prozent auf 14,9 Prozent. „Nun argumentieren die Kassen, dass notwendige Investitionen in die medizinische Versorgung wegen des Defizits nicht machbar wären. Das ist unredlich“, führte Gassen aus. Zentralinstitut warnt vor verfrühter Panikmache Der Geschäftsführer des Zentralinstituts für die kassenärztliche Versorgung (Zi), Dr. Dominik von Stillfried, plädierte dafür, zunächst die offiziellen Zahlen aus dem Bundesgesundheitsministerium abzuwarten. „Schon jetzt werden wieder Bürgerversicherung oder Kostendämpfungsmaßnahmen als Lösungen vorgeschlagen. Dafür gibt es überhaupt keine Grundlage. Aus den Zahlen für das erste Quartal 2015 geht hervor, dass die Kassen ohne die Beitragssatzsenkung insgesamt sogar einen Überschuss erzielt hätten. Außerdem werden Finanzreserven der GKV von 25,3 Milliarden Euro ausgewiesen. Die Finanzsituation ist also insgesamt mehr als positiv. Dieses Bild wird sich mit Vorlage der Zahlen für das erste Halbjahr 2015 nicht wesentlich ändern.“ Feldmann sieht im Kassendefizit kein Argument gegen Investitionen in die ambulante Versorgung Die stellvertretende KBV-Vorstandsvorsitzende, Dipl.-Med. Regina Feldmann, sieht zunächst keine Auswirkungen für die Verhandlungen über Mittel für die künftige ambulante Versorgung. „Die Gesetzeslage ist eindeutig. Die finanzielle Ausstattung soll sich nicht nach der aktuellen Finanzlage der GKV richten, sondern nach dem Bedarf der Versicherten. Außerdem steigt der Bundeszuschuss für die gesetzlichen Krankenkassen 2016 ohnehin um 2,5 Milliarden Euro, was einer Erhöhung der Einnahmen um etwa 1,25 Prozent entspricht. Dieses Geld muss dann natürlich in der Versorgung ankommen. Die berechtigte Forderung der KBV, eine leistungsstarke ambulante Versorgung der Versicherten möglich zu machen, wird mit Sicherheit nicht für steigende Zusatzbeiträge verantwortlich sein“, so Feldmann. Gemeinsame Pressemitteilung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung und des Zentralinstituts für die kassenärztliche Versorgung

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Kassenbeiträge: Arbeitnehmer nicht einseitig belasten

Die KKH Kaufmännische Krankenkasse warnt davor, drohende Kostensteigerungen im Gesundheitswesen ausschließlich auf die Versicherten abzuwälzen. „Von einem funktionierenden Gesundheitssystem profitiert der Wirtschaftsstandort insgesamt, daher sollten auch die Arbeitgeber an der Finanzierung der höheren Kosten beteiligt werden“, sagte KKH-Vorstandschef Ingo Kailuweit. Nach Berechnungen der Bundesregierung könnten im nächsten Jahr die Zusatzbeiträge für einen Großteil der 70 Millionen gesetzlich Versicherten steigen. „Wenn die Politik milliardenschwere Mehrausgaben beschließt, wäre sie gut  beraten, gleichzeitig die Versicherten vor einer finanziellen Überlastung zu schützen“, so Kailuweit. Hierzu sei es notwendig, zukünftig auch die Arbeitgeber gleichberechtigt an der Finanzierung zu beteiligen. Das würde zudem dem Solidargedanken der gesetzlichen Krankenversicherung entsprechen. Bislang sieht die Gesetzgebung vor, dass sämtliche Zusatzbeiträge oberhalb eines Beitragssatzes von 14,6 Prozent ausschließlich von den Arbeitnehmern getragen werden. Im Gesundheitswesen zeichnen sich für die nächsten Jahre Kostensteigerungen in Milliardenhöhe ab. Verantwortlich dafür sind diverse Gesetze und Gesetzesvorhaben, zum Beispiel zur Krankenhausreform, zur ärztlichen Versorgung und zur Verbesserung der Prävention. Dazu zählen auch Ausgaben für die betriebliche Gesundheitsförderung, die den Arbeitgebern zugutekommen. Pressemitteilung der KHH

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Familiärer Brust- und Eierstockkrebs? Ersatzkassen weiten Angebot für die Beratung und Risikobestimmung aus

Immer mehr Frauen, die einen Verdacht auf erblich bedingten Brust- und Eierstockkrebs haben, lassen einen Gentest durchführen. Mit ursächlich dafür sind die öffentlichen Bekanntmachungen von prominenten Betroffenen, wie Angelina Jolie. Von 2013 bis 2014 sind die Fallzahlen allein an den 13 gendiagnostischen Beratungszentren – sogenannten Konsortialzentren -, mit denen die Ersatzkassen (Techniker Krankenkasse (TK), BARMER GEK, DAK-Gesundheit, Kaufmännische Krankenkasse – KKH, HEK – Hanseatische Krankenkasse und Handelskrankenkasse (hkk)) bislang Verträge haben, um etwa das Doppelte angestiegen, und zwar von rund 1.700 auf etwa 3.100 Fälle. Das Informationsbedürfnis der Frauen nach qualifizierter Diagnostik, Beratung, Therapie und Nachsorge ist groß, die Risiken der Gentestung hinsichtlich Durchführung und Interpretation aber nicht zu unterschätzen. Die Ärzte müssen gut qualifiziert sein, denn falsche Testergebnisse führen zu falscher Beratung und Therapie. Seit 2008 haben die Ersatzkassen Versorgungsverträge mit den an Unikliniken angeschlossenen Konsortialzentren abgeschlossen, die auf qualifizierte Beratung, Genanalyse, Früherkennung und Nachsorge spezialisiert sind. Das Angebot wird jetzt ausgeweitet. Bald werden bundesweit 17 Konsortialzentren in Deutschland für Ersatzkassenversicherte zur Verfügung stehen. Darüber hinaus wollen die Konsortialzentren mit ausgewählten zertifizierten Brustzentren und Gynäkologischen Krebszentren an Kliniken kooperieren. Durch diese Kooperationen sollen die Zentren ebenfalls Aufklärung, Anfangsdiagnostik und Beratung nach den bewährten Standards der Konsortialzentren übernehmen. Therapierelevante Gentestungen werden jedoch vom Konsortialzentrum übernommen. Dies regelt ein Vertrag des Verbandes der Ersatzkassen e. V. (vdek) mit den Konsortialzentren. Ulrike Elsner, Vorstandsvorsitzende des vdek, erklärte: „Wir wollen, dass die Ersatzkassenversicherten von den modernen gendiagnostischen Verfahren profitieren. Aber die Beratung und Gentestung sollte nicht dem Zufall überlassen werden, sondern dort stattfinden, wo das ärztliche Know-how gebündelt ist und hohe Qualitätsstandards gelten.“ Prof. Dr. Rita Schmutzler, Direktorin des Zentrums Familiärer Brust- und Eierstockkrebs, Universitätsklinikum Köln, forderte von der Ärzteschaft einen verantwortungsvollen und patientenorientierten Umgang mit diagnostischen, genetischen Verfahren. „Kommerzielle Gentests müssen kritisch hinterfragt werden, denn sie bergen die Gefahr der unkritischen Anwendung und Interpretation ohne erkennbaren klinischen Nutzen und sogar zum Schaden der Betroffenen. Wir sind den behandelnden Ärzten daher eine bessere Wissensvermittlung neuester Forschungsergebnisse auf dem Gebiet der Gendiagnostik schuldig, die in der Folge eine engere interdisziplinäre Zusammenarbeit ermöglicht, um die Versorgung der betroffenen Frauen zu verbessern.“ Prof. Dr. Andreas du Bois, Direktor der Klinik für Gynäkologie und Gynäkologische Onkologie der Kliniken Essen-Mitte, ging auf die Bedeutung der diagnostischen Verfahren im Bereich der Therapie ein. „Erstmalig steht mit dem Medikament LynparzaR ein zielgerichtetes Medikament zur individualisierten Behandlung beim Rezidiv von Eierstockkrebs zur Verfügung. Wirksam und von Nutzen ist das Medikament bei Patientengruppen, deren Tumore bestimmte Genveränderungen aufweisen. Daher sollten die Therapieentscheidungen bei einer so komplexen Therapie nur nach qualitätsgesicherter Diagnostik und in einem spezialisierten Ärzteteam fallen.“ Andrea Hahne, Vorsitzende des BRCA-Netzwerks – Hilfe bei familiärem Brust- und Eierstockkrebs e.V., sagte: „Die Diagnose einer erblichen Veranlagung für Brust- und Eierstockkrebs hat weitreichende Folgen für bereits erkrankte Frauen, aber auch für ihre Angehörigen. Gute Beratung, eine optimale genetische Diagnostik und eine aussagekräftige Risikoprognose sind daher unabdingbar, bevor oftmals schwerwiegende Entscheidungen getroffen werden können. Dass die Fachkompetenz nun auch an qualifizierte Zentren weitergegeben wird, begrüßen wir sehr.“ Hintergrund: In Deutschland erkranken jedes Jahr etwa 70.000 Frauen und 700 Männer an Brustkrebs. Die Zahl der an Eierstockkrebs neu erkrankten Frauen liegt bei 8.000 pro Jahr. Bei fünf bis zehn Prozent der Betroffenen ist ein angeborener Erbgutdefekt – zum Beispiel durch Mutation der Gene BRCA1/2 – die Ursache für den Ausbruch der Krankheit. Mittlerweile vermutet man, dass etwa bis zu einem Viertel der Brust- und Eierstockkrebserkrankungen auf genetische Faktoren zurückzuführen ist. Dank neuer Testverfahren kann das Risiko für eine genetisch bedingte Erkrankung heute frühzeitig erkannt werden. Durch die Neuzulassung des Medikaments LynparzaR zur Behandlung von Rezidiven beim Eierstockkrebs kommt auch hier den gendiagnostischen Verfahren eine besondere Bedeutung zu. Mehr Informationen zum Thema sowie eine Übersicht der Zentren des Deutschen Konsortiums Familiärer Brust- und Eierstockkrebs gibt es im Internet unter: www.konsortium-familiaerer-brustkrebs.de. Pressemitteilung des vdek

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Entscheidend ist die Entscheidung: Krankenkassen verschicken knapp 70 Millionen Organspendeausweise

Zum zweiten Mal bekommen knapp 70 Millionen Menschen in Deutschland, die 16 Jahre oder älter sind, einen Organspendeausweis zugeschickt. Die Reform des Transplantationsgesetzes verpflichtet die gesetzlichen Krankenkassen und privaten Krankenversicherungen, ihren Versicherten alle zwei Jahre einen Ausweis mit Informationen zur Organspende zuzuschicken. Allein die Techniker Krankenkasse (TK) versendet zwischen dem 11. August und dem 27. Oktober 2015 über acht Millionen Briefe. Dr. Jens Baas, Vorstandsvorsitzender der TK: „Umfragen, die das Meinungs-forschungsinstitut Forsa in unserem Auftrag gemacht hat, zeigen, dass wir bereits mit der ersten Versandaktion den Anteil der Versicherten, die einen ausgefüllten Organspendeausweis besitzen, deutlich erhöhen konnten. Wir hoffen, dass auch diesmal viele Versicherte, die seitdem 16 Jahre alt geworden sind oder sich inzwischen mit dem Thema beschäftigt haben, eine Entscheidung für sich treffen und diese dokumentieren. Eine so persönliche Frage sollte jeder selbst beantworten und nicht anderen überlassen.“ Diese sogenannte Entscheidungslösung gilt seit der Reform des Transplantationsgesetzes 2012. Was viele nicht wissen: Spricht man sich zu Lebzeiten nicht für oder gegen die Organspende aus, werden die Angehörigen gefragt, ob sie einer Organentnahme zustimmen. Und: Die Wahrscheinlichkeit, einmal ein Spenderorgan zu benötigen ist größer als das man selbst als Organspender in Frage kommt. Pressemitteilung der Techniker Krankenkasse

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