Schadensersatzprozesse sind teuer und langwierig – TK zahlt als erste Kasse Rechtsgutachten

Künstliche Gelenke und Hüften gehen zu Bruch, Herzschrittmacher versagen den Dienst und Brustimplantate vergiften den Körper. Wenn Ärzte minderwertige Medizinprodukte einbauen, sind langwierige und teure Prozesse die Regel. Die Techniker Krankenkasse (TK) bietet ihren Versicherten jetzt als erste Kasse in Deutschland kostenlose medizinische und juristische Gutachten an, die sonst nicht selten mehrere tausend Euro kosten. „Damit wollen wir die Verfahren beschleunigen und die finanziellen Risiken für unsere Versicherten minimieren“, sagt der TK-Medizinrechtsexperte Christian Soltau. Eine auf Medizinproduktschäden spezialisierte Großkanzlei prüft die Fälle und zieht dabei medizinische Gutachter zurate, teilt die TK mit. „Damit bieten wir unseren Versicherten eine umfangreiche Beratung aus einem Guss“, erklärt Soltau. „Viele Menschen wissen überhaupt nicht, wo sie professionelle Hilfe bekommen können oder aber sie scheuen die häufig hohen Kosten. Diese Lücke wollen wir mit dem neuen Angebot schließen.“ Bei der TK haben sich im vergangenen Jahr mehr als 5.000 Versicherte gemeldet, weil sie unter gesundheitlichen Problemen wegen eines Medizinprodukts leiden oder aber eine falsche Behandlung durch einen Arzt oder ein Krankenhaus vermuten. In solchen Fällen erfasst und prüft die TK die Schilderungen der Beschwerden und der Behandlung. Anschließend erhalte die Kanzlei die Informationen einschließlich eventuell vorliegender Behandlungsunterlagen mit den Kontaktdaten des Versicherten, so Soltau. Diese erstellt dann gemeinsam mit kooperierenden Medizingutachtern ein schriftliches Gutachten, das der Versicherte auch bei eventuellen Gerichtsverfahren verwenden kann. Bei der Überprüfung wird unter anderem kontrolliert, ob die Beschwerden auf Material-, Konstruktions-, Herstellungs- oder aber auch Behandlungs- und Pflegefehler zurückgehen. Je nach Ergebnis des Gutachtens planen die Medizinrechtsexperten der TK dann gemeinsam mit dem Versicherten das weitere Vorgehen. TK-Versicherte mit dem Verdacht auf einen Medizinproduktschaden oder Behandlungsfehler sollten sich bei den TK-Experten für Medizinrecht unter der Telefonnummer 0385 – 77 88 59 70 melden. Weitere Infos gibt es unter www.tk.de (Webcode 040314). Pressemitteilung der Techniker Krankenkasse

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Bilanz 2014: Eine halbe Milliarde Euro Dividende an TK-Mitglieder ausgeschüttet

Der Verwaltungsrat der Techniker Krankenkasse (TK) hat auf seiner Sommersitzung die Jahresrechnung 2014 abgenommen und dem Vorstand Entlastung erteilt. Die Ausgaben beliefen sich im vergangenen Jahr auf knapp 21,7 Milliarden Euro. Dem standen Einnahmen von rund 21,1 Milliarden Euro gegenüber. Als Ergebnis wird ein geplantes Minus von etwa 517 Millionen Euro ausgewiesen, das zurückgeht auf die Dividendenauszahlung an TK-Mitglieder in Höhe von 538 Millionen Euro. Eine detaillierte Übersicht der Einnahmen und Ausgaben gibt der heute veröffentlichte Geschäftsbericht. Zuvor hatte ein externer Wirtschaftsprüfer die TK-Bilanz unter die Lupe genommen und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen. Re­kord­wert bei Leis­tungs­aus­ga­ben Die Leistungsausgaben erreichten 2014 erneut einen Rekordwert. Knapp 20 Milliarden Euro hat die TK für die gesundheitliche Versorgung ihrer Versicherten aufgewendet – etwa zwei Milliarden Euro mehr als 2013. Das entspricht einem Zuwachs von 5,9 Prozent je Versicherten. Der kostenträchtigste Ausgabenanstieg (5,5 Prozent je Versicherten) ist bei Versorgung in Krankenhäusern zu beobachten, in die mehr als sechs Milliarden Euro flossen. Der Kliniksektor macht demnach mit über 30 Prozent den größten Block der Leistungsausgaben aus. Für die Behandlung bei niedergelassenen Ärzten überwies die TK knapp vier Milliarden Euro und damit 4,4 Prozent je Versicherten mehr als im Vorjahr. Dieser Kostenblock macht 20 Prozent der gesamten Leistungsausgaben aus. Bei den Arzneimitteln machte sich die gesetzlich verordnete Senkung des Herstellerrabatts deutlich bemerkbar: Die Pro-Kopf-Zuwachsrate belief sich auf 9,3 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Mit fast 3,4 Milliarden Euro entfielen knapp 17 Prozent der gesamten Leistungsausgaben auf Medikamente. Der Fiskus kassiert dabei mit: Würde für Arzneimittel der ermäßigte statt des vollen Mehrwertsteuersatzes erhoben – wie bei Schnittblumen oder Tierfutter – wäre auf diesem Weg nicht eine halbe Milliarde Euro an den Staat geflossen, sondern „nur“ 200 Millionen Euro. TK ist effizient ar­bei­ten­des Un­ter­neh­men Mit 120 Euro je Versicherten lagen die Verwaltungskosten der TK auch 2014 deutlich unter dem Durchschnitt der gesetzlichen Krankenversicherung (142 Euro). Re­kord­wachs­tum bei Mit­glie­dern und Ver­si­cher­ten Die TK verzeichnet erneut einen Rekord in der Mitglieder- und Versichertenentwicklung: Um 402.000 Mitglieder und insgesamt 474.000 Versicherte ist sie im Jahr 2014 gewachsen. Das entspricht einer Steigerung von 6,4 beziehungsweise 5,5 Prozent. Pfle­ge­ver­si­che­rung: Zwei Drittel für den Aus­gleichs­fonds Die Pflegeversicherung verzeichnete Einnahmen von rund 3,4 Milliarden Euro und Leistungsausgaben von rund einer Milliarde Euro. Größter Ausgabenposten waren erneut die Überweisungen an den gesetzlichen Ausgleichsfonds in Höhe von rund 2,3 Milliarden Euro. So wurden mit zwei Dritteln der Beitragseinnahmen andere Pflegekassen unterstützt. Die TK-Pflegeversicherung ist eine eigenständige Organisation mit separater Jahres-rechnung unter dem Dach der TK. Pressemitteilung der Techniker Krankenkasse

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Bessere Behandlung von Rheumapatienten durch neuen Versorgungsvertrag

Rheumapatienten, die bei der BARMER GEK versichert sind, sollen künftig binnen 14 Tagen einen Termin beim Rheumatologen bekommen und bei akuten Krankheitsschüben sogar umgehend. Ihre Versorgung erfolgt in enger und zeitnaher Abstimmung zwischen Rheumatologen und Hausärzten. Den entsprechenden Versorgungsvertrag hat die Krankenkasse mit der Versorgungslandschaft Rheuma GmbH, ein gemeinsames Unternehmen des Berufsverbandes Deutscher Rheumatologen e.V. und des Deutschen Hausärzteverbandes e.V., abgeschlossen. Am 1. Oktober startet er in Hessen, Mecklenburg-Vorpommern sowie Sachsen und soll bundesweit sukzessive umgesetzt werden. Ärzte können ihre Teilnahme ab dem 1. August erklären, Versicherte ab dem 1. Oktober. „Zeitnahe Facharzttermine, die normalerweise nur schwer zu bekommen sind, können dazu beitragen, dass Rheumapatienten erst gar nicht mehr ins Krankenhaus müssen“, sagte das Vorstandsmitglied der BARMER GEK, Dr. Mani Rafii. Eine zeitnahe Diagnosestellung sei insbesondere zu Beginn der Erkrankung entscheidend, um zielgenau therapieren zu können und dadurch den Behandlungserfolg bei Rheumapatienten zu steigern. So könne die Krankheit einen schwächeren Verlauf einnehmen. Der Vertrag sieht vor, dass der Hausarzt einen Patienten mit Verdacht auf eine entzündlich rheumatische Erkrankung an einen teilnehmenden Rheumatologen überweist. Dort bekommt er binnen zwei Wochen einen Termin. „Gerade bei komplexen, chronischen Erkrankungen ist es entscheidend, dass der Hausarzt die Koordination des gesamten Prozesses übernimmt“, sagte Ulrich Weigeldt, Bundesvorsitzender des Deutschen Hausärzteverbandes. Der neue Vertrag mit der BARMER GEK ermögliche es, dass mehr Rheumapatienten von dieser besonderen Form der Versorgung profitierten. Damit sei er ein Beitrag zu mehr Versorgungsqualität. Die Vereinbarung soll auch die Arzneimitteltherapiesicherheit verbessern. Möglich werden soll das durch eine Stärkung des so genannten RABBIT-Registers, das unter anderem vom Deutschen Rheumaforschungszentrum im Jahr 2001 initiiert wurde. Es erfasst Krankheits- und Therapieverläufe von mehr als 12.000 Patientinnen und Patienten mit rheumatoider Arthritis und gibt Aufschluss über Sicherheit und Wirksamkeit der Therapie mit Rheumamedikamenten. Von dem Vertrag dürften Frauen noch zahlreicher profitieren als Männer. Denn sie leiden dreimal häufiger unter rheumatisch entzündlichen Erkrankungen. Bei Heranwachsenden wiederum soll der Vertrag für einen reibungslosen Übergang vom Kinder- und Jugendarzt hin zum Erwachsenenmediziner sorgen. Dafür wird es „Überführungsgespräche“ geben, die die BARMER GEK bezahlt. Zudem sollen die Patienten geschult werden, wie sie mit der Krankheit umgehen und deren Verlauf positiv beeinflussen können. „Die Einbindung von qualifizierten rheumatologischen Fachassistenten und Patientenschulungen können den Rheumatologen entlasten. Außerdem werden dadurch das Krankheitsverständnis und die Kenntnisse der Patienten auch zur medikamentösen Behandlung vertieft“, sagte Dr. Edmund Edelmann, Vorsitzender des Berufsverbandes Deutscher Rheumatologen. Der Vertrag biete „eine hervorragende Grundlage“, die Qualität und Versorgungstiefe und damit die Langzeitprognose der Patienten nachhaltig zu verbessern. Gemeinsame Pressemitteilung der BARMER GEK, Deutscher Hausärzteverband und Berufsverband Deutscher Rheumatologen

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TK-Chef Dr. Jens Baas zum E-Health-Gesetz: „Höchste Zeit, die Papierbürokratie abzuschaffen.“

Für einen konsequenten und zügigen Ausbau einer flächendeckenden Telematik-Infrastruktur spricht sich der Vorstandsvorsitzende der Techniker Krankenkasse (TK) aus: „Die Digitalisierung im Gesundheitswesen ist der Schlüssel für die Lösung vieler Probleme – von der Bürokratie über Versorgungsengpässe in ländlichen Gebieten bis hin zu der oft fehlenden Möglichkeit, schnell eine Zweitmeinung einholen zu können“, so Dr. Jens Baas. Baas: „Es wird höchste Zeit, den Papierkram im Gesundheitswesen so weit wie möglich abzuschaffen und die Akteure im System auf einer sicheren Plattform miteinander zu vernetzen.“ Denn obwohl die meisten Befunde, Diagnosen und Rezepte bereits elektronisch erstellt würden, geschähen die Weitergabe und Abrechnung zu oft noch analog. „Das bindet Zeit und Geld – Ressourcen, die wesentlich besser für die Versorgung der Patienten eingesetzt werden könnten.“ Nicht nachvollziehbar sei, dass Ärzte für die ersten Schritte einer Entbürokratisierung wie den elektronischen Arztbrief extra vergütet werden sollten. Der Anreiz müsse in einfachen Prozessen liegen: „Dafür dann noch extra eine Vergütung zu bezahlen, ist eine Verschwendung von Versicherten-Geldern“, so Baas. Pressemitteilung der Techniker Krankenkasse

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Zuschlag erteilt: Evaluation von psychiatrischen Versorgungsmodellen beginnt

Die überwiegende Mehrheit der Krankenkassen hat sich darauf verständigt, Modellvorhaben zur psychiatrischen Versorgung nach einem standardisierten Verfahren evaluieren zu lassen. Um bei stetig steigendem Behandlungsbedarf qualitativ hochwertigere Therapien anbieten zu können, laufen seit 2012 verschiedene Modellvorhaben nach Paragraf 64 b des Fünften Sozialgesetzbuchs. 13 davon sollen nun an Hand einheitlicher Indikatoren wissenschaftlich untersucht und mit der Regelversorgung verglichen werden. In ihnen werden insgesamt ca. 25.000 Patienten in sieben Bundesländern versorgt. Den Zuschlag der europaweiten Ausschreibung erhielt ein Bieterkonsortium unter der Führung des Zentrums für Evidenzbasierte Gesundheitsversorgung der Universität Dresden. Darüber hinaus sind das Wissenschaftliche Institut für Gesundheitsökonomie und Gesundheitssystemforschung aus Leipzig sowie das Institut für Sozialmedizin und Gesundheitsökonomie der Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg an dem Forschungsprojekt beteiligt. Erste Ergebnisse der Evaluation sollen im Jahr 2016 vorliegen. Diese können der Politik als Grundlage dienen, um über die Übernahme der neuen Behandlungskonzepte in die Regelversorgung zu entscheiden. Die Möglichkeit, sektorenübergreifende Versorgungsmodelle für die Behandlung psychisch erkrankter Patienten zu vereinbaren, hat der Gesetzgeber 2012 im Rahmen des Psych-Entgeltgesetzes in Paragraf 64 b des Fünften Sozialgesetzbuchs eingeführt. Wesentlich bei der Behandlung von psychischen Erkrankungen ist, dass sie bedarfsorientiert und personenzentriert erfolgt. Darüber hinaus sollen Behandlungsabläufe verbessert und das soziale Umfeld stärker einbezogen werden, um Behandlungserfolge langfristig zu sichern. Die Umsetzung ist laut Gesetz durch eine wissenschaftliche Evaluation zu begleiten. Gemeinsame Pressemitteilung von AOK-Bundesverband, BKK Dachverband, IKK classic, IKK Südwest, Knappschaft, Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau und Verband der Ersatzkassen (vdek)

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vdek erneut als besonders familienfreundlicher Arbeitgeber ausgezeichnet

Für seine familienbewusste Personalpolitik ist der Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek) zum zweiten Mal in Folge mit dem Zertifikat „audit berufundfamilie“ ausgezeichnet worden. Das von der berufundfamilie gGmbH – eine Initiative der Gemeinnützigen Hertie-Stiftung erteilte Qualitätssiegel überreichte bei einer Festveranstaltung am 29.6.2015 in Berlin Iris Gleicke, Parlamentarische Staatssekretärin im Bundeswirtschaftsministerium. Für die Re-Zertifizierung nach der Erstauszeichnung 2012 hatte sich der vdek einem eingehenden Prüfverfahren unterzogen. Den audit-Regelungen gemäß wurde dabei auch der weitere Ausbau familienbewusster Angebote geprüft und bescheinigt. „Die Vereinbarkeit von Beruf und Familie zeichnet die Unternehmenskultur des vdek aus. Das ist uns erneut von fachkompetenter Seite bestätigt worden. Wir freuen uns daher sehr über die Re-Zertifizierung“, erklärte Ulrike Elsner, Vorstandsvorsitzende des vdek. Zu den bisher umgesetzten Maßnahmen zählen unter anderem flexible Arbeitszeitregelungen, die Benennung eines Ansprechpartners zum Thema Vereinbarkeit von Beruf und Familie sowie die Einrichtung einer umfassenden thematischen Mitarbeiter-Plattform. Seit der Erstzertifizierung des vdek im Jahr 2012 durchdringt das Thema Vereinbarkeit von Beruf und Familie zunehmend den Verband. Dies gelang unter anderem durch eine stetige Sensibilisierung der Führungskräfte sowie die Schaffung entsprechender Feedbackstrukturen, wie zum Beispiel einer Mitarbeiterbefragung. Derzeit können rund 580 Beschäftigte von den familienfreundlichen Angeboten des vdek profitieren. Elsner hob die Bedeutung der lebensphasenbewussten Personalpolitik für den vdek als Unternehmen und Sozialverband hervor: „Ein familienfreundliches Arbeitsumfeld zu bieten, besitzt für uns nicht nur eine immer wichtigere strategische Bedeutung im Wettbewerb um die besten Köpfe. Als Krankenkassenverband bedeutet es für uns auch ein Stück gelebte Sozialverantwortung“, so die vdek-Vorstandsvorsitzende. Dazu gehöre in einer alternden Gesellschaft zunehmend auch, auf die Situation von pflegenden Mitarbeitern einzugehen, erklärte Elsner. Der vdek werde seine Angebote auch in diesem Bereich daher in Zukunft kontinuierlich ausbauen. Das „audit berufundfamilie“ ist ein Managementinstrument, durch das die Vereinbarkeit von Beruf und Familie in Unternehmen gefördert wird. Das Programm steht unter der Schirmherrschaft von Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig und Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel und wird von den führenden deutschen Wirtschaftsverbänden BDA, BDI, DIHK sowie ZDH empfohlen. Derzeit sind bundesweit 1.001 Arbeitgeber nach dem „audit berufundfamilie“ bzw. dem „audit familiengerechte hochschule“ zertifiziert. Mit dem vdek werden 2015 insgesamt 143 weitere Unternehmen, 109 Institutionen und 41 Hochschulen ausgezeichnet. Pressemitteilung des vdek

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AOK muss Schiedsspruch bis auf Weiteres nicht umsetzen – Kein wirksamer Hausarztvertrag ab 1. April 2015

In der Auseinandersetzung um den Schiedsspruch zur künftigen hausarztzentrierten Versorgung im Freistaat hat die AOK Bayern ein wichtiges Zwischenziel erreicht. Das Sozialgericht München hat den geschiedsten Hausarztvertrag gestoppt. Die AOK Bayern hatte beim Gericht einen entsprechenden Eilantrag gestellt, weil der Schiedsspruch wegen fehlender Inhalte nicht umsetzbar ist. Das Sozialgericht bestätigte nun, dass ein wirksamer Schiedsspruch, zu dessen Umsetzung die AOK verpflichtet wäre, nicht besteht. Für die AOK Bayern ist die Entscheidung des Gerichts ein wichtiger erster Erfolg in der Auseinandersetzung mit dem Bayerischen Hausärzteverband (BHÄV). „Angesichts der extrem komplexen Rechtslage und der Vielzahl bislang ungeklärter neuer Rechtsfragen ist es sehr zu begrüßen, dass damit die Gelegenheit zur eingehenden Prüfung und Klärung der beiderseitigen Positionen in einem Hauptsacheverfahren gegeben wird, ohne dass irreparabler wirtschaftlicher Schaden für die AOK und deren Beitragszahler entsteht“, so Dr. Helmut Platzer, Vorstandsvorsitzender der AOK Bayern. Die größte Krankenkasse im Freistaat vertraut nun darauf, dass die hausarztzentrierte Versorgung in Bayern in Abstimmung beider Vertragspartner auf einer neuen stabilen Basis aufsetzen kann, die die Interessen aller Beteiligten wahrt. Den Bayerischen Hausärzteverband fordert die AOK Bayern deshalb auf, in konstruktive Gespräche über eine Weiterentwicklung der Qualität in der Patientenversorgung zu kalkulierbaren wirtschaftlichen Bedingungen einzutreten und von seinem einseitigen Vorgehen und inakzeptablen finanziellen Vorbedingungen abzurücken. Pressemitteilung der AOK Bayern

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