Umteilungs-Panikmache

Vorgestern habe ich mich aufgeregt, als mich eine Kollegin auf diesen Artikel in der 20-Minuten aufmerkasam gemacht hat: Gibt es Hustenmittel bald nur noch auf Rezept? Auszugsweise daraus: Apotheken…

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Betrug mit Rezept

Vor ein paar Tagen hatten wir die Diskussion in den Kommentaren: Wenn die Patienten die Rechnungen vom Arzt nicht bezahlen, aber das Geld bei der Krankenkasse zurückholen gehen. Nun ist aktuell…

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Uniklinik RWTH Aachen vernetzt sich mit elektronischer Gesundheitsakte der Techniker Krankenkasse – „TK-Safe“

Als erste Universitätsklinik ist die Uniklinik RWTH Aachen ab sofort mit der elektronischen Gesundheitsakte der Techniker Krankenkasse (TK), „TK-Safe“, vernetzt. TK-Versicherte bekommen auf Wunsch ihren Entlassungsbrief aus der Krankenhaus-Software der Aachener Uniklinik direkt in ihre Gesundheitsakte übertragen. „Wir freuen uns sehr, dass wir die Uniklinik Aachen für eine Kooperation gewinnen konnten. Damit bekommen Patientinnen und Patienten Einblick in ihre Gesundheits- und Krankheitsdaten und können sie selbst managen“, sagt Barbara Steffens, Leiterin der TK in NRW. TK-Safe ist ein digitaler Datentresor, auf den überall und jederzeit per Smartphone über die TK-App zugegriffen werden kann. Entwickelt wurde die Gesundheitsakte mit der IBM Deutschland GmbH. Viele weitere Krankenhausbetreiber und Kliniksoftwareanbieter haben bereits ihre Absicht bekundet, sich ebenfalls anzuschließen. Bislang liegen medizinische Daten dezentral bei Ärzten, Krankenhäusern, Therapeuten oder Krankenkassen. „Wir finden es wichtig, dass auf diesem digitalen Weg den Patienten direkt ihre Behandlungsergebnisse zugänglich gemacht werden. Das ist entscheidend für den Erfolg der Weiterbehandlung und bietet einen echten Mehrwert für den Patienten“, betont Dipl.-Kfm. Peter Asché, Kaufmännischer Direktor und Vorstandsmitglied der Uniklinik RWTH Aachen. TK-Safe schafft Transparenz Bis jetzt hatten Patienten keinen direkten Zugriff auf ihre eigenen medizinischen Informationen. Sie mussten sie mühsam bei verschiedenen Ärzten und Krankenhäusern anfragen und zusammentragen. TK-Safe schafft Transparenz und fördert die informationelle Selbstbestimmung der Patienten. Sie werden zum Manager ihrer eigenen Gesundheit. Nur sie haben Zugriff auf alle relevanten medizinischen Informationen und sie bestimmen, ob und wem sie die Daten zur Einsicht freigeben. Weder die TK noch IBM können darauf zugreifen. Über die TK-App können sich TK-Versicherte für den erweiterten Anwendertest von TK-Safe registrieren. Pressemitteilung der Uniklinik RWTH Aachen

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Versorgung mit Vierfach-Grippeimpfstoff im Nordosten – Beschwerde von Pharmaunternehmen zurückgewiesen

“Wir begrüßen den Beschluss des Landessozialgerichts Hessen. Die AOK Nordost hat federführend für die GKV gemeinsam mit den Apothekerverbänden genau das getan, was der Aufgabe aller Akteure in der Selbstverwaltung entspricht: Eine gute Versorgung zum wirtschaftlichen Preis zu organisieren“, so Stefanie Stoff-Ahnis, Mitglied der Geschäftsleitung der AOK Nordost. Das LSG legte in seinem Beschluss dar, dass die Grippeimpfstoffvereinbarung der AOK Nordost über den Vierfachimpfstoff keine rechtliche Beschränkung des Anbieterkreises darstellt. Somit sei auch keine lenkende Wirkung in Richtung auf ein Pharmaunternehmen gegeben. Zudem sei es ausdrücklich zulässig, mit den Apothekerverbänden einen festen Abgabepreis für Grippeimpfstoffe zu vereinbaren. Es sei allen Pharmaunternehmen frei gestellt, ihre tetravalenten Grippeimpfstoffe durch entsprechende Preisgestaltung konkurrenzfähig zu machen, betont das LSG. „Es ist ein normaler marktwirtschaftlicher Mechanismus, dass das teurere Produkt nicht oder weniger stark nachgefragt wird. Die Pharmaunternehmen können durch Anpassung ihres Abgabepreises jederzeit ihre Chance auf Teilnahme am Marktgeschehen nutzen“, so Stefanie Stoff-Ahnis. Das LSG hat darüber hinaus ausdrücklich betont, dass Kassen und Apothekerverbänden als Akteuren der Selbstverwaltung auf der Grundlage des § 129 Abs. 5 SGB V eine weitgehende Regelungskompetenz zukommt. Kassen und Apothekerverbände dürfen somit weiterhin die wirtschaftliche Versorgung mit Arzneimitteln auf Landesebene gestalten. Pressemitteilung der AOK Norsost

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