Ah. so.

Es ist ein ruhiger Samstag abend, den ich mit der Drogistenkollegin in der Apotheke verbringe … herein kommt ein Mann mittleren Alters, den ich noch nicht gesehen habe, mit einem Rezept. „Kann ich das auch bei ihnen einlösen? Die Apotheke, in die ich normalerweise gehe hat zu … und ich brauche das unbedingt heute noch.“ […]

Neue Allergie-App: “Husteblume” sagt Pollenbelastung vorher und gibt Hinweise zur medikamentösen Behandlung

Allergiker können sich mit der neuen Smartphone-App“Husteblume” erstmals die persönliche Pollenbelastung vorhersagen und Tipps zur medikamentösen Behandlung geben lassen. Das neue Programm der Techniker Krankenkasse (TK) zeigt nicht nur die Pollenanzahl in der Luft an, sondern errechnet mit einem aufwändigen Verfahren auch, wie stark der eigene Körper darauf reagiert und wann beispielsweise der Zeitpunkt für eine frühzeitige Einnahme von Medikamenten gegeben ist. “Allergiker können dadurch rechtzeitig reagieren und die Symptome sowie den damit verbundenen Leistungsabfall vermeiden”, erklärte der stellvertretende Vorstandsvorsitzende der TK, Thomas Ballast. “Mit der Allergie-Appnutzt die TK die Chancen der Digitalisierung, um den Kunden einen echten Mehrwert zu liefern.” Die Nutzer müssen fünf Tage lang ihre Allergiesymptome und gegebenenfalls eingenommene Medikamente in der App erfassen. Mit den Angaben des Allergikers, den per Internet zugelieferten Informationen über die örtliche Pollendichte und anhand der Wetterdaten prognostiziert das System die zu erwartenden Symptome für den aktuellen und die beiden kommenden Tage. Ärzte und Patienten können die erfassten Symptome auch in einem Tagebuch anzeigen. Dabei vergleicht die App die persönlichen Beschwerden auch mit der Dichte bestimmter Pollen in der Luft. Ballast: “Das sind auch wichtige Informationen für die behandelnden Ärzte. Durch die regelmäßige Erfassung der Symptome erhält der Arzt ein wesentlich genaueres Bild als bisher über die Art und Dauer der Allergiebeschwerden.” Die individuellen Behandlungshinweise für die Nutzer entsprechen den aktuellen medizinischen Leitlinien und enthalten Hinweise zur je nach Krankheitsschwere empfohlenen Therapie. “Das sind in Kombination mit der persönlichen Allergieprognose wichtige Informationen für die Nutzer”, sagt Ballast. “Diese Hinweise ersetzen aber keine Arztbesuche.” Bei konkreten Fragen zur Behandlung sollten sich die Patienten natürlich weiterhin an ihren Arzt wenden. Die TK-Allergie-App “Husteblume” ist für Smartphones mit Android-Betriebssystem imGoogle Play Store und mit iOS-Betriebssystem im Apple App Store herunterzuladen. Die Smartphone-App ist kostenlos und kann auch von Versicherten anderer Kassen genutzt werden. Weitere Informationen zu dieser und weiteren Smartphone-Anwendungen der TK sind unter www.tk.de (Webcode 702252) zu finden. Pressemitteilung der Techniker Krankenkasse

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Knappschaft geht gestärkt aus Wettbewerb hervor

Die Vertreterversammlung der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See (KBS) hat sich in ihrer heutigen Sitzung in Bochum u.a. mit der Mitgliederentwicklung in der Knappschaft, der gesetzlichen Krankenkasse der KBS, befasst. Im ersten Quartal des Jahres 2015 haben sich bereits mehr als 11.000 Mitglieder anderer Krankenkassen für eine Mitgliedschaft bei der Knappschaft entschieden. Viele nutzten ihr Sonderkündigungsrecht, das wegen der Einführung der neuen individuellen Zusatzbeiträge bestand. Der Zusatzbeitrag der Knappschaft liegt mit 0,8 Prozent unter dem durchschnittlichen Zusatzbeitrag in der gesetzlichen Krankenversicherung. Die Knappschaft führt die Zahl der Neukunden neben dem günstigen Preis auf ihr attraktives Leistungs- und Serviceangebot zurück. Viele Kunden sind wegen spezieller Leistungen, z.B. der vollen Kostenübernahme bei der künstlichen Befruchtung, zur Knappschaft gewechselt. Aktuelle Kundenbefragungen der unabhängigen Beratungsfirma MSR Consulting aus Köln sowie des renommierten Instituts für angewandte Marketing- und Kommunikationsforschung (IMK) in Erfurt belegen die hohe Kundenzufriedenheit mit der Knappschaft. In den 4 Hauptkategorien (Betreuungsqualität, Gesamtzufriedenheit, Leistungs- und Serviceangebot, Preis-Leistungs-Verhältnis), in denen von MSR Consulting ein Gütesiegel in drei Abstufungen (hervorragend, sehr gut, gut) vergeben wird, erhält die Knappschaft jeweils die Auszeichnung “hervorragend”. Die Vertreterversammlung, das Parlament der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See (KBS) hat sich, in der heutigen Sitzung auch über die Finanzergebnisse für das Jahr 2014 und das laufende Jahr informiert. Es wurde berichtet, dass die Einnahmen- und Ausgabenentwicklung planmäßig verläuft. So ist beispielsweise festzustellen, dass die Beitragseinnahmen nahezu in allen Tätigkeitsfeldern der KBS aufgrund der positiven konjunkturellen Wirtschaftslage eine sehr erfreuliche Entwicklung zeigen. Insbesondere bei der Minijob-Zentrale sind Beitragszuwächse von 3,7 % gegenüber dem Vorjahr zu verzeichnen. Weiterhin hat die Vertreterversammlung die Genehmigung des KBS-Haushaltsplanes 2015 durch die Bundesregierung zur Kenntnis genommen. Pressemitteilung der Knappschaft-Bahn-See

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IKK Südwest vom ISC Münster auf iskv_21c umgestellt

ISKV ist passé – zumindest für die IKK Südwest. Denn seit dem 7. April arbeiten die 1.800 Mitarbeiter der Hauptverwaltung in Saarbrücken und der 19 Geschäftsstellen in Hessen, Rheinland-Pfalz und im Saarland produktiv unter iskv_21c. Der Umstieg fand planmäßig über die Osterfeiertage statt und wurde vom ISC Münster durchgeführt. Am Ostermontag gegen 17 Uhr beschloss der PLA in Saarbrücken einstimmig die Startfreigabe zur Aufnahme des Produktivbetriebs der IKK Südwest unter iskv_21c. Mit sofortiger Wirkung startete daraufhin der Produktivbetrieb zunächst stufenweise. Ab dem 7. April arbeiteten die ersten Mitarbeiter unter iskv_21c. Mit dem Ende der Osterferien waren alle 1.800 Mitarbeiter im Tagesgeschäft unter iskv_21c produktiv. Patric Spies, Projektleiter iskv_21c bei der IKK Südwest: „Die Umstellung auf iskv_21c hat reibungslos funktioniert. Neben der Einführung der neuen Software war ein weiteres Ziel, die Geschäftsprozesse zu optimieren, und zwar auch so, dass unsere Kunden hiervon möglichst nichts mitbekommen. Diese Ziele konnten wir natürlich nur mit einem professionellen und engagierten Projektteam erreichen. Mit dem ISC Münster und den Senior Beratern der Five Topics AG hatten wir hierfür die richtigen Partner an unserer Seite.“ „Wir haben alle kompetent und sehr gut darauf hingearbeitet und gemeinsam eine Punktlandung hingelegt“, erklärt Ludger Davids, Leiter der Fachberatung im ISC Münster, rückblickend. Bernhard Schneider, Projektleiter für den Umstieg der IKK Südwest auf iskv_21c im ISC Münster betont: „Jeder hat sich richtig ins Zeug gelegt. So konnten wir bspw. einen kleinen zeitlichen Rückschlag von etwa acht Stunden wieder aufholen und den Terminplan einhalten. Die reibungslose Kommunikation und die Erreichbarkeit aller Beteiligten – auch über die Feiertage – sorgte für ein schönes Arbeiten.“ Frank Burrichter, der als erster Ansprechpartner der Projektleitung in Saarbrücken ständig vor Ort war, fügte hinzu: „Alle direkt und indirekt am Projekt beteiligten Mitarbeiter haben hervorragend zusammengearbeitet. Auch die intensiven Vorarbeiten im Rahmen der sieben Testmigrationen führten zu diesem tollen Erfolg.“ Das ISC Münster bedankt sich beim gesamten Projektteam für die hervorragende Zusammenarbeit und freut sich, nun neben der IKK Brandenburg und Berlin eine weitere große Kasse erfolgreich auf iskv_21 umgestellt zu haben.

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Schiedsspruch unwirksam: AOK bietet Hausarztverband konstruktive Lösung an

Im Streit um die hausarztzentrierte Versorgung hat die AOK Bayern dem Bayerischen Hausärzteverband (BHÄV) jetzt ein neues Angebot gemacht. Die größte Krankenkasse im Freistaat ist bereit, die Zusatzhonorare der Hausärzte deutlich zu erhöhen. Der AOK-Vorschlag sieht insbesondere vor, dass interessierte Versicherte und Hausärzte ab sofort neu in die hausarztzentrierte Versorgung eingeschrieben werden können. Bereits teilnehmende Versicherte bleiben eingeschrieben. Mit ihrem Angebot reagiert die AOK auf den aktuellen Schiedsspruch, der ihrer Auffassung nach nicht umsetzbar und daher unwirksam ist. Das Unternehmen hat deshalb Klage eingereicht. Das Angebot bezeichnete die Kasse als eine pragmatische und konstruktive Lösung. Das Angebot an den Hausärzteverband ist für die AOK Bayern ein wichtiges Signal. „Wir wollen damit zeigen, dass wir ohne Wenn und Aber zur hausarztzentrierten Versorgung stehen“, so Ivor Parvanov, Vorsitzender des Verwaltungsrats der AOK Bayern und Geschäftsführer Sozial- und Gesellschaftspolitik der Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft (vbw). Das Angebot ermögliche trotz des fehlerhaften Schiedsspruchs die lückenlose Fortsetzung der besonderen hausärztlichen Versorgung. Die nicht abgestimmte Auslegung des Schiedsspruchs durch den Bayerischen Hausärzteverband würde zu einer so massiven Anhebung der Vergütung hausärztlicher Leistungen führen, dass diese nach Auffassung der AOK mit dem Sozialgesetzbuch nicht vereinbar wäre. Für einen eingeschriebenen Versicherten allein im Hausarztvertrag zahlt die AOK Bayern im Quartal derzeit über 85 Euro. Hinzu kommt noch Honorar aus der Regelversorgung. In anderen Bundesländern fällt die Vergütung weit geringer aus. So liegt die vergleichbare Vergütung für die hausarztzentrierte Versorgung in Nordrhein-Westfalen nach einem Schiedsspruch bei lediglich 65 Euro. Obwohl dies rund 25 Prozent unter den Honorarzahlungen der AOK Bayern liegt, feierte der dortige Hausärzteverband dieses Ergebnis medienwirksam als Erfolg. Seit 2008 hat die AOK den bayerischen Hausärzten im Rahmen der Hausarztverträge zusätzliche Vergütungen in Höhe von annähernd 1,2 Milliarden Euro überwiesen. Bei durchschnittlich 5.000 teilnehmenden Hausärzten entspricht dies gegenüber der Regelversorgung einem zusätzlichen jährlichen Honorar von 40.000 Euro je Arzt. Parvanov wie auch der alternierende Vorsitzende des AOK-Verwaltungsrats Fritz Schösser bezeichneten die BHÄV-Auslegung des Schiedsspruchs übereinstimmend als „nicht nachvollziehbar“. Insbesondere sei wegen der kontaktunabhängigen Pauschale mit einer Explosion der Einschreibungen zu rechnen, was die Ausgaben unkalkulierbar mache. Bei dieser Pauschale kann der Arzt auch für Patienten abrechnen, die gar keine Versorgung in Anspruch genommen haben. Die Spitze der Selbstverwaltung betonte, dass der Gesetzgeber bei Einführung der hausarztzentrierten Versorgung nicht Einkommensverbesserungen für Ärzte, sondern Versorgungsverbesserungen für Patienten im Blick hatte. Im Gegensatz zur bereits erbrachten finanziellen Vorleistung der Kasse müsse ein belastbarer Nachweis für die bessere hausärztliche Versorgung erst noch erbracht werden. Trotz der finanziellen Spitzenposition der bayerischen Hausärzte ist die AOK Bayern im Rahmen eines Kompromisses bereit, die Vergütung zu erhöhen, sieht jedoch eine klar definierte Obergrenze als unverzichtbar an. Der Schiedsspruch ist nach Auffassung der AOK unter anderem deshalb rechtswidrig, weil die Schiedsperson es unterlassen hat, zentrale Vertragsbestandteile festzulegen. So ist insbesondere die Anlage zur Vergütung unvollständig. Dadurch ist völlig unklar, welche Leistungen der Hausärzte von der Vergütung erfasst sein sollen. Ein Vertrag, der zwar eine unbestimmte Zahlungspflicht vorsieht, aber nicht regelt, wofür diese Zahlung erfolgen soll, ist nicht umsetzbar. In einem Schreiben hat die bayerische Gesundheitsministerin Melanie Huml zugestanden, dass der Schiedsspruch hier völlig unterschiedliche Interpretationen zulässt. Auch dies ist eine Bestätigung dafür, dass die Schiedsperson ihrer Aufgabe nicht nachgekommen ist. Aus diesem Grund hat die AOK Klage beim Sozialgericht München erhoben. „Diese Klage richtet sich nicht gegen Hausärzte und hausarztzentrierte Versorgung“, so Parvanov. Ein rechtswidriger Schiedsspruch könne aber von einer Körperschaft des öffentlichen Rechts ohne gerichtliche Klärung nicht akzeptiert werden. „Wichtig ist jetzt, dass keine Lücke in der hausarztzentrierten Versorgung entsteht“, so Schösser. Das Angebot an den BHÄV ermögliche sowohl die Behandlung bereits eingeschriebener Patienten wie auch die Neueinschreibung interessierter Versicherter und Ärzte. Pressemitteilung der AOK Bayern

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AOK Bayern: Arbeitnehmer im Freistaat am gesündesten

Die Bayern sind im bundesweiten Vergleich gesünder als Beschäftigte in anderen Bundesländern. Die 2,4 Millionen erwerbstätigen Versicherten der AOK Bayern weisen mit 4,5 Prozent den deutlich niedrigsten Krankenstand aus. Die höchsten Krankenstände verzeichnen das Saarland (6,1 Prozent) und Sachsen-Anhalt (5,8 Prozent). Der Bundesdurchschnitt liegt bei 5,2 Prozent. Das ergibt die aktuelle AOK-Auswertung der Arbeitsunfähigkeitsdaten für 2014. Im Vergleich zum Vorjahr ist der Krankenstand leicht gestiegen: 2014 gingen 4,5 Prozent aller Kalendertage für die Betriebe wegen Arbeitsunfähigkeit verloren, 2013 waren es 4,4 Prozent. Atemwegserkrankungen waren 2014 mit einem Anteil von gut einem Fünftel aller Fälle die Spitzenreiter bei den Erkrankungen, die zur Arbeitsunfähigkeit führten, gefolgt von Muskel-/Skeletterkrankungen mit rund 17 Prozent. Der Anteil der psychischen Erkrankungen hat 2014 wieder zugenommen: Im Vergleich zu 2013 erhöhte sich der Anteil von 4,7 auf 5,1 Prozent. Die Erkrankungsfälle waren insgesamt leicht rückläufig: Jeder AOK-versicherte Arbeitnehmer in Bayern war 2014 rein rechnerisch 1,36-mal arbeitsunfähig (2013: 1,37-mal). Ein Erkrankungsfall dauerte durchschnittlich 12,1 Tage und war damit um einen halben Tag länger als 2013. Die längeren Ausfallzeiten sind vor allem auf die Zunahme von Langzeiterkrankungen zurückzuführen. 2013 waren rund 4,5 Prozent aller Arbeitsunfähigkeitsfälle Erkrankungen, die länger als sechs Wochen gedauert haben. Im vergangenen Jahr waren es bereits 4,8 Prozent aller Erkrankungsfälle. Diese verursachten gut 44 Prozent aller Ausfalltage. Im Freistaat gibt es ein deutliches Nord-Süd-Gefälle. Während in Oberfranken der Krankenstand mit 5,1 Prozent am höchsten ist, betrug er in Oberbayern lediglich 4,1 Prozent. Die Ursachen hierfür: Nordbayerische Unternehmen haben deutlich ältere Belegschaften. Oberbayerische Arbeitgeber dagegen profitiert von einem starken Zuzug jüngerer Arbeitnehmer. Arbeitsbedingte Gesundheitsbelastungen haben wesentlichen Einfluss auf Erkrankungshäufigkeit und –dauer. Während im Bankengewerbe der Krankenstand lediglich drei Prozent betrug, lag er in der Branche Energie/Wasser/Entsorgung und Bergbau bei 5,7 Prozent. Beschäftigte der Ver- und Entsorgungsbranche meldeten sich durchschnittlich 28,6 Tage pro Jahr krank. Beschäftigte der Hochschullehre und –forschung dagegen nur 3,7 Tage. Die AOK Bayern unterstützte allein im letzten Jahr mehr als 3.000 bayerische Unternehmen in der betrieblicher Gesundheitsförderung (BGF). Mehr als jedes dritte Unternehmen zählte zum verarbeitenden Gewerbe und jedes vierte Unternehmen gehörte der Gesundheits- und Sozialbranche an. Davon profitieren auch kleine und mittelständische Unternehmen. 40 Prozent der Unternehmen mit langfristigen Projekten zur Betrieblichen Gesundheitsförderung beschäftigen weniger als 100 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Die AOK Bayern stemmte damit mehr als jedes fünfte BGF-Projekt der gesetzlichen Krankenkassen in Deutschland. Pressemitteilung der AOK Bayern

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Jeder Beschäftigte in Baden-Württemberg fehlt im Durchschnitt 18 Tage im Jahr

Wie häufig Baden-Württemberger am Arbeitsplatz fehlen, hängt stark vom Job ab. Das zeigt die aktuelle Fehlzeiten-Analyse des Wissenschaftlichen Instituts der AOK (WIdO). Den höchsten Krankenstand in Baden-Württemberg verzeichneten im Jahr 2014 die Berufe der Ver- und Entsorgung, das heißt beispielsweise Müllwerker oder Rohrleitungsbauer. Am wenigsten fehlten Beschäftigte der Berufe in Hochschullehre und -forschung. Der Krankenstand lag im Südwesten insgesamt bei 4,9 Prozent. Die Art der ausgeübten Tätigkeit hat erheblichen Einfluss auf das Ausmaß und die Häufigkeit der Fehlzeiten und auf die Art der Erkrankung. Dabei gibt es große Unterschiede zwischen einzelnen Berufsgruppen (Abbildung 1): Die meisten Fehltage weisen in Baden-Württemberg Berufsgruppen aus den Bereichen Ver- und Entsorgung mit 30,4 Fehltagen auf, Berufe in der industriellen Gießerei mit 28,9 Fehltagen sowie Platz- und Gerätewarte/-wartinnen mit 28,5 Fehltagen. Es handelt sich dabei um Berufsgruppen mit hohen körperlichen Arbeitsbelastungen und überdurchschnittlich vielen Arbeitsunfällen. Besonders wenige Fehltage hatten in Baden-Württemberg die Berufe in der Hochschullehre und -forschung mit lediglich 3,1 Fehltagen. Auch Ärzte (6,6 Tage) sowie Berufe in der technischen Forschung und Entwicklung (6,8 Tage) weisen deutlich unterdurchschnittliche krankheitsbedingte Fehlzeiten auf. Die Gründe für die Höhe von Fehlzeiten liegen vor allem in den berufsspezifischen Anforderungsprofilen (Abbildung 2). In Berufen mit körperlich anspruchsvollen Tätigkeiten wie der Ver- und Entsorgung oder der industriellen Gießerei treten vor allem Muskel-Skelett-Erkrankungen auf. In diesen Berufsgruppen entfallen 27,3 beziehungsweise 27,2 Prozent aller Krankheitstage auf diese Krankheitsarten. Zum Vergleich: Bei Berufen in der Hochschullehre und -forschung sind es nur 9,7 Prozent. Auch ist das Krankheitsspektrum ein anderes: So sind in den dienstleistungsorientierten Berufen eher psychische Erkrankungen bestimmend für eine Krankschreibung. In Baden-Württemberg sind hier unter anderem Ärzte mit 17,1 Prozent und Berufe in der IT-Anwendungsberatung mit 16,3 Prozent zu nennen, zwei Berufsgruppen, die ansonsten eher geringe Fehlzeiten aufweisen. Insgesamt ist der Krankenstand bei den rund 2,1 Millionen AOK-Mitgliedern in Baden-Württemberg im Jahr 2014 im Vergleich zum Vorjahr annähernd gleich geblieben: Nach einem Anstieg von 0,1 Prozent liegt er nunmehr bei 4,9 Prozent (Abbildung 3). Damit hat jeder Beschäftigte in Baden-Württemberg im Durchschnitt 18 Tage aufgrund von ärztlichen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen im Betrieb gefehlt. Prfessemitteilung der AOK Baden-Württemberg

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Innovative Leistungen bei der augenchirurgischen Versorgung

Um ihren Versicherten eine innovative augenchirurgische Versorgung zu bieten, hat die AOK Bayern zum 1. April einen Vertrag mit dem Bundesverband Deutscher OphthalmoChirurgen (BDOC) geschlossen. Zu den neuen Leistungen gehört beispielsweise das sogenannte korneale Crosslinking – eine spezielle Behandlung mit UVA-Licht. Mit der neuartigen Methode kann bei Versicherten, die unter einer zu geringen Hornhautstabilität (z.B. bei Keratokonus) leiden, das Fortschreiten der Erkrankung verlangsamt oder unter Umständen sogar aufgehalten werden. Das korneale Crosslinking ist derzeit im Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung nicht enthalten. Für AOK-Versicherte, die am Vertrag teilnehmen, ist das Verfahren künftig kostenfrei. Vorteile bietet der Vertrag auch Versicherten, die unter speziellen Erkrankungen der Netzhaut leiden – etwa der feuchten altersbedingten Makuladegeneration. Dabei entstehen unter der Netzhautmitte (Makula) krankhafte Blutgefäße, aus denen Flüssigkeit oder Blut unter oder in die Netzhaut austritt. Durch die wiederholte Injektion von Medikamenten in das Auge lässt sich der Krankheitsverlauf positiv beeinflussen. Der Eingriff wird ambulant unter örtlicher Betäubung durchgeführt. Auch bei der Nachsorge profitieren AOK-Versicherte von besonderen Leistungen. So lässt sich der Krankheitsverlauf mittels spezieller Schichtaufnahmen des Auges (sogenannte optische Kohärenztomographie) optimal überwachen. Diese Leistung wird bisher privat in Rechnung gestellt. Für eingeschriebene AOK-Versicherte entstehen künftig keine Zusatzkosten. Weitere Informationen über die Einschreibung in den Vertrag und die teilnehmenden Augenärzte gibt es in den AOK-Geschäftsstellen oder unter der kostenlosen Servicenummer 0800 265 10 20. Pressemitteilung der AOK Bayern

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