AOK PLUS senkt Beitragssatz

Die AOK PLUS senkt ihren Beitragssatz ab 1. Januar 2015 von derzeit 15,5 Prozent auf 14,9 Prozent. Das beschlossen heute die Versicherten- und Arbeitgebervertreter des Verwaltungsrates der Kasse einstimmig während ihrer Sitzung in Waldheim. Damit ist die AOK PLUS die erste gesetzliche Krankenkasse in Deutschland, die ihren Beitragssatz für das kommende Jahr festlegt. Kasse ist finanziell gut aufgestellt – Beitragssenkung ist keine Eintagsfliege Für den alternierenden Verwaltungsratsvorsitzenden der AOK PLUS, Sven Nobereit, ist das die logische Fortsetzung der jahrelangen erfolgreichen und soliden Arbeit der sächsisch-thüringischen Gesundheitskasse. „Für uns war klar, wir müssen uns nicht verstecken und diese Entscheidung lange hinauszögern. Denn wir werden auch das Jahr 2014 wieder mit einem Plus abschließen. Die AOK PLUS ist finanziell vorbildlich aufgestellt und für die nächsten Jahre gut gerüstet. Deshalb setzen wir heute ganz bewusst als Erste dieses Signal. Unsere Versicherten werden ab 2015 finanziell deutlich entlastet.“ Danach würde eine Familie mit durchschnittlichem Einkommen bei der AOK PLUS demnächst pro Jahr 200 Euro und mehr sparen. „Der neue Beitragssatz wird keine Eintagsfliege sein, sondern wird auch über das Jahr 2015 hinaus Bestand haben“, sichert Sven Nobereit zu. Haushalt 2015 mit mehr Geld für Gesundheit Neben diesem finanziellen Vorteil wird die AOK PLUS im nächsten Jahr auch mehr Geld für die Gesundheit ihrer 2,7 Millionen Versicherten zur Verfügung stellen. Der Verwaltungsrat verabschiedete dazu in Waldheim den Haushalt für das neue Jahr. Es werden 9,05 Milliarden Euro für Leistungen zur Verfügung stehen. Das sind 5,6 Prozent mehr als 2014. Leistungsoffensive wird fortgeführt Erst vor wenigen Wochen bescheinigte das Deutsche Institut für Servicequalität der AOK PLUS den besten Service kombiniert mit dem besten Leistungsangebot unter den gesetzlichen Krankenkassen. „Diesen Weg setzen wir konsequent fort. Er ergänzt optimal die finanzielle Entlastung und die Mehrausgaben für Gesundheit mit Zusatznutzen und Service. Unsere zusätzlichen Leistungen über das Normale hinaus, werden wir weiterhin anbieten“, erklärt derVorstandsvorsitzende der AOK PLUS, Rainer Striebel. Dazu gehören z. B. der Zuschuss zur Zahnreinigung bei Erwachsen, Kindern und Jugendlichen, kostenfreie Arzneimittel und zusätzliche Vorsorgeuntersuchungen für Schwangere, die Kostenübernahme für Homöopathie und 360 Euro pro Jahr für osteopathische Behandlung. Wichtige Arzneimittel für Kinder vom 12. bis zum 18. Lebensjahr werden weiter bezahlt und auch der erweiterte Haut-Check, eine erweiterte Diabetes-Vorsorge und Präventionsangebote für Versicherte und Unternehmen bleiben im Angebot. Service wird ausgebaut Den Service seiner Kasse bringt Rainer Striebel so auf den Punkt: „Wir bleiben vor Ort. Von unseren mehr als 140 Filialen wird keine einzige geschlossen. Aber wir sind ebenso gut telefonisch und online zu erreichen. Dadurch unterscheiden wir uns ganz bewusst von anderen Mitbewerbern. Service ist und bleibt unser Markenzeichen.“ Ziel 50 Prozent Marktanteil Sowohl Verwaltungsrat als auch Vorstand sind sich einig: Das Ziel sind rundum zufriedene Kunden. Bereits heute hat die AOK PLUS einen Marktanteil von 48 Prozent. Mittelfristig soll er über 50 Prozent betragen. Die Chancen dafür stehen gut. In diesem Jahr haben sich bereits 64.000 neue Versicherte für die AOK PLUS entschieden. Pressemitteilung der AOK Plus

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AOK Bayern: Zahnärztliche Vergütung 2014: Verhandeln statt polemisieren!

Über drei Prozent mehr Vergütung für 2014 hat die AOK Bayern der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Bayerns (KZVB) angeboten. „Das jetzt modifizierte Angebot entspricht einem Finanzvolumen von fast 20 Millionen Euro“, so Dr. Helmut Platzer, Vorstandsvorsitzender der AOK Bayern. Platzer erläutert, dass gegenüber dem auch schon im Schiedsverfahren vorgelegten Angebot noch einmal ein deutliches Entgegenkommen eingepreist wurde, das die Vergütung der Verbesserung der zahnärztlichen Versorgung pflegebedürftiger Patienten betrifft. Das Angebot gelte trotz des Beschlusses des Bayerischen Landessozialgerichts. Dieses hat den nach dem Scheitern der Vergütungsverhandlungen erfolgten Schiedsspruch als rechtswidrig angesehen, weil er allein für das Jahr 2014 Ausgabensteigerungen von über 12 Prozent verursacht hätte. Bereits 2013 hatte die AOK Bayern rund 7,5 Prozent mehr an die KZVB überwiesen als 2012. In nur zwei Jahren hätte bei Bestand des Schiedsspruches die AOK-Vergütung um rund 20 Prozent anwachsen können. Der AOK-Chef fordert die KZVB auf, die Gespräche über das AOK-Angebot wieder aufzunehmen und die Puffertage abzusetzen, statt zu polemisieren. Zudem müsse die KZVB künftig sicherstellen, dass sie die von den Krankenkassen überwiesene Vergütung über das ganze Jahr gleichmäßig an die Zahnärzte verteilt – damit würden Puffertage grundsätzlich überflüssig. Diese verunsichern Patienten und Zahnärzte. Grundsätzlich haben Patienten keine Einschränkungen zu erwarten. Puffertage sind ein rein abrechnungstechnischer Vorgang zwischen der KZVB und den Zahnärzten. Die Behandlung der Patienten darf nicht beeinträchtigt werden – das ist gesetzlich so vorgesehen. Dies betrifft nicht nur Schmerzpatienten, sondern alle Behandlungen. Die AOK Bayern geht davon aus, dass die Rechtsaufsicht die Entwicklung sehr aufmerksam verfolgt. Die Ausgaben der AOK Bayern für die von den Puffertagen betroffenen Leistungen wie beispielsweise Füllungen liegen je Versicherten zwölf Prozent über dem Bundesdurchschnitt. In Bayern hat die AOK 2013 die über die Gesundheitskarte abgerechneten Einzelleistungen in exakt gleicher Höhe vergütet wie etwa die Ersatzkassen (z.B. vierflächige Füllung 54,47 Euro plus Begleitleistungen). Dies ist das Ergebnis einer vom Gesetzgeber vorgegebenen Punktwertangleichung. Pressemitteilung der AOK Bayern

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LOA Diskussionen … immer noch

Seit 2001 (Oh Gott, ist das wirklich schon 13 Jahre her??) haben wir in der Schweiz die LOA – die Leistungs-Orientierte-Abgabe. Was eigentlich bedeutet, dass unsere Arbeit in der Apotheke nicht mehr über Medikamentenmargen abgerechnet wird, sondern über separate Checks (früher auch Taxen oder Pauschalen genannt). Die LOA ist ein Vertrag zwischen den Krankenkassen und […]

IKK classic: Friedenswahlen sichern Kompetenz

Die IKK classic tritt für die Beibehaltung der Sozialwahlen in ihrer bisherigen Form ein. Diese stellen aus Sicht der Kasse ein Modell der Teilhabe von Versicherten und Arbeitgebern an der gesetzlichen Krankenversicherung dar, das kundennahe Entscheidungen mit starkem regionalen Bezug ermöglicht. „Ein gewachsenes Modell der erfolgreichen und praxisbewährten Sozialpartnerschaft dürfen wir nicht ohne Not preisgeben“, erklärt Ulrich Hannemann, Vorsitzender des Verwaltungsrates der IKK classic. So habe die IKK classic als größte handwerkliche Krankenkasse seit ihrer Gründung im Jahr 2010 ein bundesweites Selbstverwaltungs-Netzwerk von annähernd 1.000 ehrenamtlichen Landesbeiräten und Handwerksrepräsentanten aufgebaut, das die Arbeit des Verwaltungsrates begleitet und um wichtige regionale Stimmen bereichert. „Dieses flächendeckende ehrenamtliche Engagement ist gelebte Basisnähe, von der alle profitieren: Versicherte, Arbeitgeber, aber auch Vertragspartner und nicht zuletzt die Entscheidungsträger der Krankenkasse selbst“, ergänzt Matthias Triemer, stellvertretender Vorsitzender des Verwaltungsrates. „Diese Basisnähe gehört zur DNA unserer Kassenart; an ihr wollen wir in jedem Fall festhalten.“ Als Voraussetzung für die zuverlässige Anbindung an das regionale Handwerk sieht der IKK-Verwaltungsrat das Institut der Friedenswahlen. Dadurch sei Stabilität und Kompetenz der Selbstverwaltung  als Voraussetzung konstruktiver Zusammenarbeit und sachgerechter Entscheidungen gewährleistet. „Politisch derzeit diskutierte Veränderungen der Sozialwahlen hin zu Personen-Wahlkämpfen bergen die Gefahr, das bisher zielorientierte Zusammenwirken der Sozialpartner in den Gremien zu schwächen, statt es konstruktiv zu entwickeln“, so Ulrich Hannemann. „Diese Gefahr nehmen wir sehr ernst, weil dadurch die Kundenorientierung nachhaltig leiden würde“, sagt der Chef des Verwaltungsrates. Die IKK classic ist mit rund 3,6 Millionen Versicherten die sechstgrößte deutsche Krankenkasse und das führende Unternehmen der handwerklichen Krankenversicherung. Die Kasse mit Hauptsitz in Dresden ist mit rund 7.000 Beschäftigten an bundesweit mehr als 300 Standorten tätig. Ihr Haushaltsvolumen beträgt rund 9,5 Milliarden Euro. Pressemitteilung der IKK classic

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Durchschnittlicher Zusatzbeitragssatz in der gesetzlichen Krankenversicherung für 2015 liegt wie der heutige Sonderbeitrag stabil bei 0,9 Prozent

Dass gesetzlich Versicherte sich auch im nächsten Jahr auf Beitragsstabilität verlassen können, darauf deutet der heute im Bundesanzeiger veröffentlichte durchschnittliche Zusatzbeitragssatz in der gesetzlichen Krankenversicherung für das Jahr 2015 hin. Aus der Differenz der prognostizierten Einnahmen und Ausgaben der GKV im kommenden Jahr (rund 11 Milliarden Euro ohne Berücksichtigung von Finanz-Reserven) ergibt sich ein durchschnittlicher Zusatzbeitragssatz in Höhe von 0,9 Prozent, der damit genauso hoch ist, wie der schon heute von allen Krankenkassen-Mitgliedern bezahlte Sonderbeitrag von 0,9 Prozent. Wie hoch der individuelle Zusatzbeitragssatz einer Krankenkasse ab 2015 für ihre Mitglieder tatsächlich ausfällt, legt die jeweilige Krankenkasse selbst fest und richtet sich unter anderem danach, wie wirtschaftlich eine Krankenkasse arbeitet und ob die Krankenkasse vorhandene Finanz-Reserven im Sinne der Versicherten einsetzt. Rund 20 Krankenkassen haben bereits öffentlich angekündigt, ihren Zusatzbeitragssatz unter 0,9 Prozent absenken und damit mehrere Millionen Mitglieder im Vergleich zu heute entlasten zu wollen. Dazu erklärt Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe: “Der durchschnittliche Zusatzbeitragssatz ist ein wichtiger Gradmesser für die Haushaltsplanungen und Beitragssatzentscheidungen der Krankenkassen, die in den nächsten Wochen beginnen. Die Krankenkassen tun gut daran, ihre hohen Finanz-Reserven im Sinne der Versicherten zu nutzen – für attraktive Beiträge und gute Leistungen. Mit der GKV-Finanzreform ermöglichen wir den Krankenkassen mehr Wettbewerb um gute Angebote und eine hochwertige Versorgung. Gleichzeitig steigern wir die Transparenz für die Versicherten: Erhebt eine Krankenkasse ab Januar 2015 einen Zusatzbeitrag, der über den durchschnittlichen 0,9 Prozent liegt, muss die Kasse auf die Möglichkeit hinweisen, in eine günstigere Krankenkasse zu wechseln. Das steigert die Vergleichbarkeit der Krankenkassen und nutzt den Versicherten.” Der nunmehr festgelegte durchschnittliche Zusatzbeitragssatz wurde nach Auswertung der Prognose des Schätzerkreises zur Einnahmen- und Ausgabenentwicklung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) kalkuliert. Für das Jahr 2015 geht der Schätzerkreis insgesamt von Einnahmen in Höhe von 198,3 Milliarden Euro aus. Dem werden die voraussichtlichen Ausgaben der Krankenkassen von 209,5 Milliarden Euro gegenübergestellt. Die Finanz-Reserven der Krankenkassen in Höhe von derzeit gut 16 Milliarden Euro fließen in diese Rechnung nicht ein und stehen damit zum Teil für Spielräume bei der Festlegung ihres kassenindividuellen Zusatzbeitragssatzes zur Verfügung. Durch das GKV-FQWG wird mit Wirkung zum 1. Januar 2015 ein neues System kassenindividueller einkommensabhängiger Zusatzbeiträge geschaffen. Anstelle des Sonderbeitragsanteils in Höhe von 0,9 Prozent, den heute alle Krankenkassenmitglieder bezahlen, können die Krankenkassen künftig einen individuellen Zusatzbeitrag erheben. Der durchschnittliche Zusatzbeitragssatz ist eine Richtgröße für die Krankenkassen bei der Festlegung ihrer individuellen Zusatzbeitragssätze. Er trägt zur Transparenz für die Mitglieder der GKV bei. Nach dem GKV-FQWG sind die Krankenkassen im Falle der erstmaligen Erhebung oder Erhöhung eines Zusatzbeitrags verpflichtet, ihre Mitglieder vorab in einem gesonderten Schreiben auf das bestehende Sonderkündigungsrecht hinzuweisen sowie auf die Höhe des durchschnittlichen Zusatzbeitragssatzes und die Übersicht des GKV-Spitzenverbands zu den Zusatzbeitragssätzen aller Krankenkassen. Krankenkassen, deren kassenindividueller Zusatzbeitragssatz den durchschnittlichen Zusatzbeitragssatz übersteigt, müssen dabei ausdrücklich auf die Möglichkeit hinweisen, in eine günstigere Krankenkasse zu wechseln. Weitere Informationen zu den Ergebnissen des Schätzerkreises und zum GKV-FQWG sind unter www.bundesversicherungsamt.de bzw.www.bundesgesundheitsministerium.de abrufbar. Pressemitteilung des Bundesgesundheitsministeriums

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IKK classic: Qualität bleibt oberstes Ziel

Für die IKK classic hat die Sicherung der medizinischen Versorgungsqualität unter Bedingungen des demografischen Wandels oberste Priorität. Das stellte der Verwaltungsrat der Kasse bei seiner heutigen Zusammenkunft in Nürnberg fest. Damit reagiert die Selbstverwaltung der größten IKK auf die jüngsten Prognosen des GKV-Schätzerkreises und auf die aktuellen Gesetzesregelungen zum Kassenwettbewerb. „Die demografische Entwicklung und der medizinische Fortschritt werden die Ausgaben der Krankenversicherung in den kommenden Jahren stärker prägen, als viele denken“, erklärt Ulrich Hannemann, Vorsitzender des Verwaltungsrates. „Ein Preiswettbewerb zwischen den Krankenkassen, über den manche Akteure derzeit noch spekulieren, wäre auf diese ernste Herausforderung keine seriöse Antwort.“ Als finanziell solide aufgestelltes Unternehmen wird die IKK classic nach Hannemanns Worten im Jahr 2015 zwar einen Zusatzbeitragssatz unter dem Durchschnitt der gesetzlichen Krankenversicherung erheben, ihren Kunden also auch einen finanziellen Vorteil bieten. Klaren Vorrang gegenüber temporären Effekten habe aber die langfristige Sicherung der guten medizinischen Versorgung der Versicherten. „Alle unsere Extra-Leistungen wie Osteopathie werden wir daher im kommenden Jahr ohne Abstriche beibehalten“, so Hannemann. Dies gelte auch für die mit jeweils bis zu 300 Euro pro Kopf dotierten Zahlungen, die Versicherte jährlich im Rahmen des Gesundheitskontos und des Bonussystems beanspruchen können. Diese Vorteile erfreuen sich gerade in den ostdeutschen Kernregionen der Kasse stetigen Zuspruchs: rund jeder dritte Versicherte der IKK classic in Sachsen und Thüringen nimmt am Bonusprogramm der Kasse teil. „Unser Ziel im Wettbewerb muss es sein, die Qualität der Versorgung zu sichern und auszubauen. Die Entwicklung innovativer Betreuungswege, die Hebung von Wirtschaftlichkeitsreserven, etwa durch den Einsatz von E-Health-Systemen, und der Abbau überflüssiger Bürokratie stehen dabei an vorderster Stelle“, erklärt Gerd Ludwig, Vorstandsvorsitzender der IKK classic. Pressemitteilung der IKK classic

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vdek: GKV-Versorgungsstärkungsgesetz verbessert die Versorgung Gesetzentwurf enthält aber auch Finanzrisiken

„Der Referentenentwurf zum GKV-Versorgungsstärkungsgesetz enthält gute Ansätze, die Situation der Patienten auf dem Land zu verbessern, dem Überangebot in den Ballungsgebieten entgegenzuwirken und die medizinische Versorgung insgesamt zu optimieren“, erklärte Ulrike Elsner, Vorstandsvorsitzende des Verbandes der Ersatzkassen e. V. (vdek). Die Einbeziehung der Krankenhäuser in die ambulante ärztliche Versorgung in strukturschwachen Gebieten hilft, die medizinische Versorgung da sicherzustellen, wo sich künftig nicht mehr genug Ärzte in freier Praxis finden. Umgekehrt ist die Umwandlung der bisherigen Kann-Regelung zum Praxisaufkauf in eine Soll-Vorgabe eine Chance, in überversorgten Regionen überflüssige Praxissitze abzubauen. Bislang kam es erst zum Aufkauf eines einzigen Praxissitzes. „Die bisherige Kann-Regelung hat nichts gebracht, eine Anpassung ist daher überfällig“, so Elsner. Dass Patienten künftig einen gesetzlichen Anspruch darauf haben, bei planbaren Eingriffen, wie zum Beispiel Knie-Operationen, eine Zweitmeinung einzuholen, ist ein positives Signal zur Förderung von Qualität und Patientensouveränität. Auch die Pläne, die Wartezeiten beim Facharzt auf maximal vier Wochen zu begrenzen, sind im Ansatz richtig und müssten, um wirklich greifen zu können, noch stringenter gefasst werden. Bei der psychotherapeutischen Versorgung soll das Antrags- und Gutachterverfahren vereinfacht werden. Eine Sprechstunde soll den Patienten dabei helfen, ein für sie geeignetes Behandlungsangebot zu finden. Dies entspricht den Forderungen der Ersatzkassen. Die Ersatzkassen befürworten die vorgesehenen Maßnahmen, um den Wettbewerb in der Krankenversicherung zu stärken und bürokratische Hemmnisse abzubauen. Dass die Vorabgenehmigungspflicht für Selektivverträge entfällt, ist dazu ein positiver Beitrag. Gut ist die Einführung einer Nutzenbewertung für Medizinprodukte hoher Risikoklassen, die im Rahmen neuer Behandlungsmethoden im Krankenhaus zum Einsatz kommen sollen. Elsner: „Hier wird die richtige Richtung eingeschlagen. Besser wäre aber eine generelle Nutzenbewertung für alle Hochrisikoprodukte.“ Kritisch sehen die Ersatzkassen den Regressverzicht bei Behandlungsfehlern durch freiberufliche Hebammen. „Diese Regelung birgt ein unkalkulierbares Risiko für die gesetzliche Krankenversicherung (GKV), weil sie Begehrlichkeiten bei anderen Leistungserbringern wecken wird“, erläutert Elsner. Zudem bemängeln die Ersatzkassen die Absicht, über eine sogenannte „Konvergenzregelung“ die Vergütung von Ärzten in einzelnen Bundesländern zu erhöhen, ohne dies mit einem Mehrwert für die Versicherten und Patienten zu verknüpfen. „Die Versorgung wird nicht verbessert, aber deutlich verteuert“, betont Elsner. Dies sei eines von mehreren finanziellen Risiken in dem hier anstehenden Gesetzesvorhaben. Pressemitteilung des vdek

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KKH: Präventionsangebote müssen auf den Prüfstand

Präventionsangebote müssen neu strukturiert und stärker in den Fokus der Bevölkerung gerückt werden, um das Gesundheitsbewusstsein der Deutschen zu stärken. Das forderte Ingo Kailuweit, Vorstandsvorsitzender der KKH Kaufmännische Krankenkasse, gestern im Rahmen des 17. Berliner Dialoges. Vor Gästen aus Politik und Medien sprach der Kassenchef zum Thema „Warum ist Prävention bisher keine Erfolgsgeschichte? Ursachen und Lösungsansätze“. „Es gibt eine Vielfalt an Präventionsmaßnahmen, diese bleiben aber oft wirkungslos“, sagte Kailuweit. Denn diejenigen, die am stärksten von diesen Angeboten profitieren würden, nutzen sie am wenigsten. Vor allem die Politik sieht Kailuweit in der Verantwortung, entsprechende Rahmenbedingungen durch ein Präventionsgesetz zu schaffen. „Sinnvolle Ansätze und innovative Ideen der Krankenkassen müssen in die Fläche gebracht werden“, appellierte der Vorstandschef und forderte zentrale Anlaufstellen, die einen Überblick über alle Angebote und deren Inhalte geben. Die einzelnen Maßnahmen müssten koordiniert, Qualitätsstandards definiert und Ergebnisse ausgewertet werden. Darüber hinaus sollten Präventionsangebote enger mit Kindertagesstätten und Schulen verzahnt werden, um früh für dieses Thema zu sensibilisieren. „Es fehlt uns an Bedarfsermittlung, Nachhaltigkeit und Abstimmung“, fasste der KKH-Chef zusammen. Koordinierungsstellen könnten diese Probleme verbessern. Grund zu handeln gibt es schließlich genug: Obwohl die Krankenkassen ihrer Verantwortung nachkommen und bereits heute 238 Millionen Euro für Prävention aufwenden, nehmen beispielsweise Herzerkrankungen, Depressionen und Bandscheibenschäden rasant zu. Sie zählten im vergangenen Jahr zu den Top 15 der Krankenhausdiagnosen von KKH-Versicherten und führten zu hohen Kosten. Allein für den Arzneimittelverbrauch von Diabetes-Patienten hat die KKH 2013 insgesamt 53,7 Millionen ausgegeben. Prävention könnte dieses Kostenvolumen senken. Aber warum sind so viele Menschen nicht für Gesundheitsvorsorge erreichbar und warum scheitern Projekte in der Praxis? Auch diesen Fragen widmete sich Kailuweit und erklärte, dass die Bevölkerung grundsätzlich ein positives Verständnis von Gesundheit habe, damit sogar Leistungsfähigkeit und Fitness verbinde. „Leider sieht das konkrete Handeln häufig anders aus“, bedauerte der Vorstandsvorsitzende. Denn nur 36 Prozent der Deutschen würden sich wirklich für gesunde Ernährung interessieren, regelmäßig Sport treiben und ihrer Gesundheit einen hohen Stellenwert beimessen. „Es handelt sich also um ein Umsetzungsproblem, nicht um ein Verständnisproblem“, folgerte Kailuweit. Eine Studie des Robert-Koch-Instituts in Berlin ergab, dass vor allem Frauen mittleren Alters gesundheitsbewusst leben. Junge Erwachsene hingegen interessieren sich kaum für Prävention – dabei sollten gerade sie sich mit dem Thema auseinandersetzen. Denn Übergewicht hat bei Kindern und Jugendlichen stark zugenommen. Heute sind fast zwei Millionen der Heranwachsenden zu schwer, Tendenz steigend: Innerhalb der vergangenen acht Jahre hat sich die Zahl um die Hälfte erhöht. Grund dafür ist neben instabilen Familienverhältnissen, sozialer Herkunft und Integration vor allem der Lebenswandel: „Kinder und Jugendliche verbringen einen Großteil ihrer Freizeit vor Computer oder Fernseher und es bleibt nur wenig Zeit für Sport“, so Prof. Dr. Kerstin Ketelhut, Vorsitzende des Vereins Frühprävention. Das müsse sich ändern. Ein Trendwechsel sei dringend nötig. „Bewegung sollte „angesagt“ und ausgewogene Ernährung „in“ sein“, betonte auch Kailuweit. An dieser Vision sollten Kassen und Politik verstärkt gemeinsam arbeiten. Pressemitteilung der KKH

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BIG direkt gesund und BKK VICTORIA-D.A.S. fusionieren zum 1. Januar 2015

Die Verwaltungsräte von BIG direkt gesund und BKK VICTORIA-D.A.S. haben am 26. September 2014 beschlossen, die Kassen zum 1. Januar 2015 zu vereinigen. Die Fusion steht noch unter dem Vorbehalt der Genehmigung durch die Aufsichtsbehörden. Gut gerüstet für den Wettbewerb „Das Beste aus zwei Welten“, so bewerten die Vorstände Sigrid Rick (BKK VICTORIA-D.A.S.) und Peter Kaetsch (BIG direkt gesund) die kassenartenübergreifende Fusion des Direktversicherers aus Dortmund mit der betriebsbezogenen BKK aus Düsseldorf. „Beide Kassen haben vergleichbare Versichertenstrukturen und ergänzen sich in hervorragender Art und Weise. Damit sind wir gut gerüstet für den Wettbewerb der kommenden Jahre“, so die beiden Vorstände. Überdurchschnittliche Leistungen Die Kunden der fusionierten Kasse kommen in den Genuss von deutlich überdurchschnittlichen freiwilligen Leistungen und finanziellen Vorteilen wie günstigen Beiträgen und einem attraktiven Bonusprogramm sowie einem hervorragenden Service rund um die Uhr.Die Standorte der beiden Kassen werden erhalten, so dass ein reibungsloser Übergang gesichert ist. „Unsere Kunden können sich auch weiterhin auf uns verlassen“, so Rick und Kaetsch. Rechtssitz Berlin Mit rund 406.000 Versicherten wird die fusionierte Kasse auf Platz 29 von derzeit 131 Krankenkassen stehen. Die Nähe zu den Trägerunternehmen der BKK VICTORIA-D.A.S., die überwiegend dem ERGO-Konzern angehören, bietet der neuen BIG künftig zusätzliche Marktchancen. Rechtssitz der künftigen Innungskrankenkasse ist Berlin.

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