TK-Verwaltungsrat rückt Prävention stärker in den Fokus

Durch Prävention und Gesundheitsförderung kann die Lebensqualität in jedem Alter und über soziale Gruppen hinweg gesteigert werden. Trotz seit Jahren formulierten Handlungsbedarfs ist die Politik einem Präventionsgesetz bislang nicht wirklich nähergekommen. Im September 2013 scheiterte der letzte von mittlerweile drei Gesetzentwürfen im Bundesrat. Die Techniker Krankenkasse (TK) begrüßt nun das Vorhaben der Regierung, Prävention und Gesundheitsförderung nachhaltig auszurichten und auf eine breite gesellschaftliche Basis zu stellen. Um diese Aufgabe zu erfüllen, reicht es jedoch nicht, lediglich die Leistungsausgaben der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) auszuweiten. Vielmehr müssen alle Institutionen, die gesellschaftliche Verantwortung tragen, eingebunden sein. Daher hat der TK-Verwaltungsrat zehn Thesen zu einem Präventions- und Gesundheitsförderungsgesetz beschlossen. Der TK-Verwaltungsrat fordert, dass ein Präventionsgesetz die Grundlage schafft, um die Angebote in Schulen, Kindergärten, Kommunen und Gemeinden weiter zu stärken. Nur wenn alle Träger eingebunden werden, kann die gesellschaftliche Querschnittsaufgabe gelingen eine gesundheitliche Chancengleichheit herzustellen. Zudem sollte die betriebliche Gesundheitsförderung, vor dem Hintergrund der fast 15-jährigen TK-Erfahrung, weiterhin in den Händen und der Verantwortung der Krankenkassen liegen. Die bestehenden Elemente zur Qualitätssicherung der Maßnahmen haben sich etabliert. Ein neues Gesetz kann daher auf den vorhandenen Strukturen aufbauen und kleinere sowie mittlere Unternehmen weiter fördern. Die Maßnahmen zu Prävention und Gesundheitsförderung müssen aufgabengerecht auf allen föderalen Ebenen angeboten werden. Ein Mindestbetrag für Präventionsausgaben garantiert dabei, dass ein bestimmtes Finanzvolumen bereitgestellt wird. Die Expertise der Krankenkassen kann ferner dafür genutzt werden, die Mittel aufzuteilen und einzusetzen. Durch die Quotierung innerhalb des Mindestbetrages von betrieblichen und nichtbetrieblichen Maßnahmen werden diese gesteuert und Planungssicherheit für die Träger geschaffen. Zudem sollten die gesellschaftlichen Veränderungen in dem Gesetz berücksichtigt werden. Die digitalen Lebenswelten sind nur ein Beispiel, dass sich Gesundheitsförderung nicht in den bisherigen Mustern “Ernährung, Bewegung, Stress und Sucht” erschöpft. Alle gesellschaftlichen Ebenen und Institutionen sind gefordert, Konzepte für den Erwerb und Erhalt von Gesundheit in einer zunehmend digitalen Gesellschaft zu entwickeln. Der vollständige Verwaltungsratsbeschluss ist abrufbar unter www.tk.de (Webcode172340). Pressemitteilung der Techniker Krankenkasse

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