Generika Verschreibung auf Rezept

Teil 6 der Erklärvideos befasst sich mit den Generika: Wann darf die Apotheke austauschen (Ja, „darf“, nicht „muss“ in der Schweiz). Wie verhindert der Arzt einen Wechsel,…

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Zahl möglicher Behandlungsfehler steigt um 10 Prozent

Rund 1.650 vermutete Behandlungsfehler (2016: 1.500) sind bei der AOK Baden-Württemberg im Jahr 2017 aufgelaufen – ein Plus von 10 Prozent im Vergleich zum Vorjahr. Davon wurden 799 Fälle auf Wunsch der Versicherten (2016: 761) geprüft und in 29 Prozent dieser Fälle (2016: 21 Prozent) hat sich der Verdacht auf einen Behandlungsfehler erhärtet. Auch beim Medizinischen Dienst der Krankenversicherung Baden-Württemberg stieg die Zahl der Verdachtsfälle um über 11 Prozent: 2017 wurden im Auftrag der Krankenkassen 4.751 Fälle (2016: 4.262) gutachterlich auf einen Behandlungsfehler geprüft. Demnach hinterfragen Patientinnen und Patienten bei entsprechendem Verdacht medizinische Leistungen öfter und nehmen dabei die Beratung der gesetzlichen Krankenkassen in Anspruch. „Experten der AOK Baden-Württemberg unterstützen unsere Versicherten bei einem möglichen Behandlungsfehler und bieten neben der Beratung konkrete Hilfe bei möglichen weiteren Schritten“, sagt Dr. Christopher Hermann, Vorstandsvorsitzender der AOK Baden-Württemberg. „Dass Versicherte diese Unterstützung stärker als bisher annehmen, spiegelt die wachsende Sensibilisierung für dieses Thema wider.“ Nach einer medizinischen Behandlung soll es Patienten bessergehen und im Idealfall können sie geheilt werden. Bleibt beides aus, kann es auch an einem Behandlungsfehler liegen. Ein Behandlungsfehler liegt zum Beispiel dann tatsächlich vor, wenn eine durchgeführte Maßnahme nicht dem medizinischen Standard ent-spricht oder die berufsfachliche Sorgfalt vermissen lässt. Das kann durch mangelnde Aufklärung im Patientengespräch, bei der Diagnostik, bei der Therapieauswahl, der Behandlung selbst oder bei der Koordinierung und Überwachung eines Eingriffs auftreten. Bereits seit mehr als 16 Jahren hilft die AOK Baden-Württemberg bei Verdachtsfällen ihren Versicherten und hat bisher bei 8.500 möglichen Behandlungsfehlern fachlich beraten. In den erhärteten Verdachtsfällen werden neutrale fachärztliche Gutachten von der AOK Baden-Württemberg in Auftrag gegeben, die den Versicherten kostenfrei zur Verfügung stehen. Besonders oft müssen sich die beauftragten Fachgutachten mit Fällen aus Orthopädie/Unfallchirurgie (23 Prozent) und Allgemeiner Chirurgie (21 Prozent) auseinandersetzen. Danach folgen Zahnheilkunde (inklusive Mund/Kiefer/Gesichts-Chirurgie) mit 11 Prozent sowie Innere Medizin und Frauenheilkunde/Geburtshilfe mit jeweils 8 Prozent. Einen Anspruch auf Schadenersatz haben Versicherte, wenn ein Behandlungsfehler ursächlich für einen gesundheitlichen Schaden ist. Die Beweislast liegt dabei beim Versicherten. „Eine erleichterte Beweisführung ist immer wieder in der Diskussion, ist aber bisher von der Politik nicht aufgegriffen worden“, ergänzt Hermann. Pressemitteilung der AOK Baden-Württemberg

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BARMER-Umfrage zum Tag der Organspende

Zum Tag der Organspende am 2. Juni liefert eine aktuelle repräsentative Umfrage der BARMER spannende Informationen zur Steigerung der Organspendebereitschaft. Demnach sind 58 Prozent der 1.000 repräsentativ befragten BARMER-Versicherten für einen Wechsel von der derzeitig in Deutschland geltenden Entscheidungs- hin zu einer Widerspruchslösung. Damit wäre künftig Jeder automatisch Organspender, bis er ausdrücklich widerspricht. Zugleich zeigen die Antworten der im März 2018 befragten Versicherten, dass sich nach Informationskampagnen Wissen und Akzeptanz zur Organspende positiv verändern. Mehr Qualität in der Transplantationsmedizin „Es ist Aufgabe der Krankenkassen, über das Thema der Organspende intensiv und nachhaltig zu informieren. Jeder soll frei und gut informiert entscheiden können und diese Entscheidung auf dem Organspendeausweis dokumentieren“, so Prof. Dr. Christoph Straub, Vorstandsvorsitzender der BARMER. Mit Kampagnen allein werde man dem wichtigen Thema jedoch nicht gerecht. Für mehr Vertrauen bedürfe es auch struktureller Veränderungen. Straub: „Wir brauchen strengere Qualitätsvorgaben für Transplantationszentren, etwa durch gesetzlich fixierte Mindestmengen für Transplantationen. Außerdem müssen wir dafür sorgen, dass Transplantationszentren und die nachversorgenden Praxen in der Fläche enger zusammenwirken.“ Mehr Menschen tragen Organspendeausweis Die Umfrage vergleicht unter anderem die Haltung zur Organspende im Jahr 2018 mit derjenigen zu Zeiten der BARMER-Informationskampagne im Jahr 2017. Demnach ist seit April vergangenen Jahres die intensive Beschäftigung mit dem Thema um drei Prozentpunkte auf 26 Prozent, die Spendenbereitschaft um vier Punkte auf 34 Prozent und der Besitz eines ausgefüllten Ausweises um sechs Punkte auf 36 Prozent angestiegen. Die Werte stehen nun praktisch wieder auf dem Niveau, das nach der BARMER-Informationskampagne im Jahr 2015 schon einmal gemessen wurde. Mehr Ergebnisse der Umfrage und Grafiken unter www.barmer.de/p009567 Pressemitteilung Barmer

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Wie ist ein Rezept aufgebaut?

Zweiter Teil der Rezept-Reihe. In der Schweiz haben die Ärzte ziemliche Freiheiten, wie ein Rezept auszusehen hat – aber was es zu enthalten hat ist genau definiert. Wir in der Apotheke sind…

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Was ist ein Rezept?

Rezepte sind das Kommunikationsmittel zwischen Arzt und Apotheke – es braucht sie, damit der Patient das richtige Medikament bekommt und damit die Krankenkasse das bezahlt. Trotzdem wird das…

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Lebensbedrohliche Lungenerkrankungen: Zigarettenverzicht minimiert Risiko

Beinahe jeder zwanzigste Deutsche leidet unter der chronisch obstruktiven Lungenkrankheit (COPD). Ein Großteil von ihnen war oder ist Raucher, und die giftigen Dämpfe von Zigaretten und Tabak verstärken die Erkrankung. Zum Weltnichtrauchertag am 31. Mai macht Dr. Ursula Marschall, leitende Medizinerin der BARMER, auf die schleichende Gefahr aufmerksam: „Die Lungenkrankheit COPD ist heimtückisch und im schlimmsten Fall tödlich. Größter Risikofaktor ist das Rauchen. Eine Rauchentwöhnung fällt vielen schwer, ist aber dringend zu empfehlen.“ Mit dem Online-Programm SQUIN („Smoke, Quit, Win“) helfe die BARMER werdenden Nichtrauchern, COPD und Co. vorzubeugen. Rauchfrei dank Online-Unterstützung „Eine chronisch obstruktive Lungenkrankheit beginnt mit einem scheinbar harmlosen Husten, der mit der Zeit chronisch und zunehmend von Auswurf und Atemnot begleitet wird. Das hat Folgen für den ganzen Körper. Die Erkrankung beeinflusst auch den Stoffwechsel, die Muskeln und Knochen sowie das Herz-Kreislauf-System“, sagt die Medizinerin. Den besonders gefährdeten Rauchern biete die BARMER mit SQUIN ein Onlineprogramm, das sie in eine Zukunft ohne Zigarette begleite. „Ein Trainer von SQUIN bereitet in mehreren Sitzungen die Teilnehmer zunächst auf die rauchfreie Zeit vor. Dann unterstützt er die werdenden Nichtraucher mit Tipps und Tricks beim Durchhalten und hält für Not- und Rückfälle Übungen parat, um mögliche Krisen besonders in der Anfangszeit zu überstehen“, so Marschall. Nikotinsucht ist schnell überwunden Die Medizinerin macht künftigen Nichtrauchern Mut. „Die körperliche Abhängigkeit vom Nikotin ist rasch überwunden. Schon nach ein paar Tagen hat sich der Körper wieder an ein Leben ohne die Droge gewöhnt. Der Rest ist Kopfsache“, so Marschall. Wer sich dann ein paar potenziell gewonnene Lebensjahre und das viele gesparte Geld vor Augen führe, werde auch künftig heikle Momente der Versuchung überstehen. Mehr Infos zu SQUIN: www.barmer.de/g100340 Pressemitteilung der Barmer

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Gesundheit fängt mit Lesen an

Die Stiftung Lesen und der AOK-Bundesverband starten mit „HEAL – Health Literacy im Kontext von Alphabetisierung und Grundbildung“ ein neues Kooperationsprojekt. Ziel der Zusammenarbeit ist es, die Schnittstellen von Gesundheits- und Schriftsprachkompetenz auszuloten und Handlungsempfehlungen für Politik, Gesellschaft und Wirtschaft zu entwickeln. Denn mehr als 7,5 Millionen Menschen in Deutschland sind funktionale Analphabeten und können Texte nicht oder nur schwer lesen. Das hat oft auch Folgen für die Gesundheit. Auf zwei Tagungen bündeln die Initiatoren gemeinsam mit Experten aus Gesundheit, Bildung, Wissenschaft und Medien ihr Wissen. Der Auftakt fand heute in Berlin zum Thema „Health Literacy“ statt, die kommende Veranstaltung im November nimmt „Food Literacy“ in den Blick. HEAL läuft bis April 2019 und wird im Rahmen der Nationalen Dekade für Alphabetisierung und Grundbildung vom Bundesministerium für Bildung und Forschung unterstützt. Mit dem Projekt bauen Stiftung Lesen und der AOK-Bundesverband ihre Zusammenarbeit aus. Bereits seit 2011 engagiert sich die AOK beim Bundesweiten Vorlesetag. Dr. Jörg F. Maas, Hauptgeschäftsführer der Stiftung Lesen, erklärt: „Lesen spielt in allen Lebensbereichen eine entscheidende Rolle. Wenn Akteure der Lese- und Gesundheitsförderung über den eigenen Tellerrand hinausschauen, wird die Gesellschaft in beiden Bereichen profitieren. Wir danken dem Bundesministerium für Bildung und Forschung für die großzügige Förderung des innovativen Projekts.“ Martin Litsch, Vorstandsvorsitzender des AOK-Bundesverbandes, bestärkt: „Wer Beipackzettel nicht verstehen, Medikamenten nicht richtig dosieren oder Hygienevorschriften nicht befolgen kann, gefährdet sein körperliches Wohlbefinden. Im Umkehrschluss bedeutet das jedoch auch: Eine Verbesserung der Schriftsprachkompetenz aller Menschen in Deutschland wirkt sich positiv auf deren Gesundheit aus. Da die meisten Menschen im Krankheitsfall Ärzte oder Apotheker aufsuchen, sollten funktionale Analphabeten dort – innerhalb des Gesundheitssystems – geeignete Unterstützung erhalten.“ Thomas Bartelt, Mitarbeiter im Bundesministerium für Bildung und Forschung, betont: „Wer in der Lage ist, sich über Ernährung, Prävention und Behandlung zu informieren, lebt gesünder. HEAL schafft Voraussetzungen, damit es vielen Menschen besser gelingt, sich zu informieren. Daher fördert das Bundesbildungsministerium die Initiative der Stiftung Lesen und des AOK Bundesverbandes.“ Pressemitteilung des AOK Bundesverbandes und der Stiftung Lesen

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AOK Nordost für Engagement in der Darmkrebsvorsorge ausgezeichnet

Die AOK Nordost hat für ihre Aufklärungsarbeit zur Darmkrebsvorsorge den diesjährigen Felix Burda Award in der Kategorie „Engagement des Jahres“ erhalten. Die Preise der renommierten Auszeichnung wurden am gestrigen Abend in Berlin überreicht. „Der Felix Burda Award ist eine besondere Auszeichnung, die wir als Bestätigung unserer Initiativen rund um die Themen Vorsorge und Darmkrebsprävention verstehen“, sagte Stefanie Stoff-Ahnis Mitglied der Geschäftsleitung der AOK Nordost, nach der Preisverleihung. „Gerade weil die Erkrankung auch immer jüngere Menschen trifft, geben wir unseren Versicherten die Möglichkeit, früher als üblich zur Vorsorge zu gehen. Jeder Einzelne sollte diese Untersuchung in Anspruch nehmen, denn rechtzeitig erkannt ist Darmkrebs gut heilbar.“ Daniela Teichert, Mitglied der Geschäftsleitung und Beauftragte des Vorstandes der AOK Nordost, freute sich am gestrigen Abend über die Auszeichnung. „Als AOK Nordost werden wir unsere Versicherten und die Menschen in der Nordost-Region auch weiterhin auf besondere Art zu Gesundheitsthemen ansprechen. Die Aufklärungskampagne #hosenrunter ist ein gutes Beispiel dafür, dass Krankenkassen dies auch auf humorvolle Weise und auf ungewöhnliche Wegen schaffen können.“ Gesundheitskasse hat Vorsorgealter für die Darmkrebsprävention gesenkt Die AOK Nordost unterstützt seit vielen Jahren Initiativen zur Krebsvorsorge, unter anderem auch zur Darmkrebsprävention. Mit der Aktion #hosenrunter nimmt sie speziell Männer ins Visier, um über wichtige gesetzliche Vorsorgeuntersuchungen zu informieren. Dies ist vor allem auch beim Thema Darmkrebs wichtig: Denn das vermeintlich starke Geschlecht erkrankt einerseits häufiger und früher als Frauen an Darmkrebs, nimmt andererseits aber Vorsorgeangebote nur zögerlich an. Zugleich hat die AOK Nordost als erste gesetzliche Krankenkasse im vergangenen Herbst das Alter für die präventive Darmkrebsvorsorge deutlich gesenkt – auf 40 Jahre für Männer und auf 45 Jahre für Frauen. Bisher liegt das gesetzliche Vorsorgealter bei 55 Jahren. Ab 19. Mai wird die AOK Nordost ihre Aufklärungsarbeit in Sachen Darmkrebs fortsetzen und in Strausberg (Märkisch-Oderland) eine Info-Tour zusammen mit der Landesarbeitsgemeinschaft Onkologische Versorgung durch Brandenburg starten. Gemeinsam mit der Ärztekammer Mecklenburg-Vorpommern ist die AOK ab August zudem auch wieder im nördlichen Bundesland unterwegs. Pressemitteilung der AOK Nordost

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AOK stellt versicherungstechnische Unterschiede zwischen Saisonarbeitern und obligatorischer Anschlussversicherung klar

Der AOK-Bundesverband verwahrt sich gegen Vorwürfe, wonach die AOKs bei unklaren Versichertenverhältnissen, sogenannten obligatorischen Anschlussversicherungen, Statistiken geschönt und sich ungerechtfertigte zusätzliche Einnahmen aus dem Gesundheitsfonds verschafft haben. Der Vorstandsvorsitzende Martin Litsch spricht in diesem Zusammenhang von irreführender Berichterstattung und stellt klar: „Wir sind uns mit der Politik einig, dass für ausländische Saisonarbeiter keine obligatorische Anschlussversicherung eröffnet werden darf. Schon seit Jahren stellt die AOK genau dies über interne Regelungen sicher. Falls es hier zu Abweichungen gekommen ist, muss konsequent rückwirkend bereinigt werden.“ Zugleich unterstreicht Litsch aber, dass die 305.000 Anschlussversicherten, die in der Statistik als AOK-Anteil ausgewiesen werden, eben nicht zur Gruppe der Saisonarbeiter gehören. Sie setzten sich vielmehr aus deutschen Bundesbürgern zusammen, die sich in schwierigen Lebenslagen befinden. Dazu gehörten zum Beispiel Menschen ohne festen Wohnsitz, Drogenabhängige, Häftlinge, Schuldner oder Studenten im Ausland. Genau für diese Bürger habe die Politik die obligatorische Anschlussversicherung geschaffen. Litsch weiter: „Dass die AOKs diese Personengruppen zu einem überdurchschnittlichen Anteil versichert, ist kein Ausdruck von Schummelei, sondern schlichtweg von sozialpolitischer Verantwortung.“ Die Politik erwarte zu Recht, dass der Krankenversicherungsschutz für alle Menschen sichergestellt wird. Litsch kritisiert in diesem Zusammenhang die jetzt geplante rückwirkende Bereinigung dieser Versicherungsverhältnisse, wie es das GKV-Versichertenentlastungsgesetz vorsieht. Zwar sei es generell zu begrüßen, dass künftig bei unklarem Versichertenstatus keine obligatorische Anschlussversicherung mehr eröffnet werden soll bzw. das Versichertenverhältnis beendet werde. „Dass die geforderte Regelung aber rückwirkend für fünf Jahre gelten soll, bestraft gesetzeskonformes Handeln im Nachhinein und birgt erhebliche Risiken. Die AOKs haben geltendes Recht umgesetzt. Ein neues Gesetz darf nicht einfach altes Recht außer Kraft setzen. Hier muss der Gesetzgeber für Verlässlichkeit sorgen“, so Litsch. Pressemitteilung des AOK Bundesverbandes

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