Ambulante und stationäre Versorgung gestalten

Eine gute medizinische Versorgung der Versicherten ist auch von der personellen Ausstattung der Krankenhäuser und Praxen abhängig, da sind sich die Akteure im Gesundheitswesen einig. Aber trotz aller Herausforderungen, die Demografie und fehlende Fachkräfte mit sich bringen, – Anlass zu Alarmismus bei Mängeln an Ärzten und Pflegekräften sieht die AOK Baden-Württemberg nicht. „Die gesundheitliche Versorgung im Land steht auf stabilen Fundamenten und gemeinsam mit allen Akteuren gestalten wir die bestmögliche Patientenversorgung“, sagt Dr. Christopher Hermann, Vorstandsvorsitzender der AOK Baden-Württemberg. Zentrales Beispiel: „In den Praxen nutzen wir durch die Hausarztzentrierte Versorgung (HZV) gemeinsam mit unseren ärztlichen Vertragspartnern seit fast einem Jahrzehnt konsequent die Freiräume zur wettbewerblichen Weiterentwicklung des Gesundheitswesens und sichern so, durch die Stärkung der Rolle der Hausärzte, die ambulante ärztliche Versorgung.“ Die HZV setzt neue Anreize für den Hausarztberuf und wirkt so auch dem geographischen Ungleichgewicht der ärztlichen Versorgung entgegen. Für die AOK Baden-Württemberg stehen der Hausarzt mit seiner Lotsenfunktion und die strukturierte Vernetzung mit dem fachärztlichen Bereich im Mittelpunkt der Problemlösung. Mit der alternativen Regelversorgung setzen wir auf hohe Qualitätsorientierung, reduzieren Bürokratie und sichern auskömmliche Vergütung für jeden Patienten. Die Folge ist zudem eine nachweislich bessere Versorgung, von der über 1,5 Millionen Versicherte der AOK Baden-Württemberg profitieren“, so Hermann. Im Weiteren übernimmt die AOK Baden-Württemberg auch Verantwortung, etwa für die Ausbildung des Ärztenachwuchses: Die größte Krankenkasse im Land hat allein 2017 die Weiterbildung in der Allgemein- und Facharztmedizin mit fast 9 Millionen Euro gefördert. Mit dem Projekt „PJmobil“ setzt die AOK Baden-Württemberg zusammen mit ihren ärztlichen Partnern beim ärztlichen Nachwuchs an und unterstützt die Mobilität der an-gehenden Ärzte im Praktikum auf dem Land. Deshalb gilt: Haus- und fachärztliche Versorgung in Baden-Württemberg sind grundsätzlich weiterhin gesichert, auch wenn sich, insbesondere in einzelnen ländlichen Regionen, Nachbesetzungen schwierig gestalten. Alle Partner sind weiterhin gefordert, dass dies auch weiterhin so bleibt. Beim Blick auf die Situation im stationären Bereich ist die Personalausstattung in Baden-Württemberg in Summe deutlich besser als in vielen anderen Bundesländern. Baden-Württemberg befindet sich sowohl nach Fällen pro Jahr als auch nach zu versorgenden Patienten (belegte Betten) pro Tag unter den Top 4 mit den besten Quoten bundesweit.  Um den Herausforderungen zu begegnen, zieht die AOK Baden-Württemberg mit den Partnern im Gesundheitswesen auch hier am gleichen Strang. Auch bei der Krankenpflege zeigt die größte Krankenkasse im Land hohes Engagement: Über den Ausbildungsfonds hatte die AOK Baden-Württemberg im Jahr 2017 die nichtärztliche Ausbildung in Krankenhäusern mit 112 Millionen Euro wesentlich mitfinanziert. „Die Zukunft der medizinischen Versorgung in Kliniken und Praxen ist in Baden-Württemberg weit besser als ihr Ruf“, bilanziert Hermann. Pressemitteilung der AOK Baden-Württemberg

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Gesundheitspolitik bis zuletzt Knackpunkt in den Koalitionsverhandlungen

Zum erfolgreichen Abschluss der Koalitionsverhandlungen zwischen den Unionsparteien und der SPD äußert sich Siegfried Gänsler, Vorsitzender des Vorstandes der Schwenninger Krankenkasse, wie folgt: „Die Gesundheitspolitik war bis zuletzt ein entscheidender Diskussionspunkt in den Verhandlungen. Das zeigt die Bedeutung und den Wert, den Gesundheit und Pflege für die Menschen haben. Es unterstreicht aber auch die Notwendigkeit, die Herausforderungen im Bereich der Gesundheitsversorgung und ihrer Finanzierung zügig anzugehen. Die Wiederherstellung der paritätischen Finanzierung ist im Sinne der Versicherten positiv zu werten, die somit künftige Kostensteigerungen nicht mehr alleine schultern müssen. Ein weiterer zentraler Punkt im Koalitionsvertrag, den wir als Schwenninger sehr begrüßen, ist die vereinbarte Reform des morbiditätsorientierten Risikostrukturausgleichs (Morbi-RSA) sowie seine regelmäßige Evaluation. Seit langem setzen wir uns für einen fairen und transparenten Finanzausgleich ein, um wieder einen chancengleichen Wettbewerb zwischen den Kassen herzustellen. Denn nur mit einer gerechten Finanzierung ist auch eine gute Versorgung der Versicherten gewährleistet. Wir begrüßen den Ausbau der Digitalisierung und Telemedizin, die Stärkung der Gesundheitskompetenz und Prävention, die Verbesserungen im Bereich der ambulanten Versorgung sowie in der Alten- und Krankenpflege. Bei der konkreten Umsetzung aller Reformpläne sollten jedoch die finanziellen Aufwendungen mit Blick auf die Beitragszahler mit Augenmaß und klarer Zielsetzung erfolgen. Die getroffenen Vereinbarungen im Bereich der sektorenübergreifenden Versorgung bleiben hinter den Erwartungen zurück. Die Einrichtung einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe, die erst bis Ende 2020 Ergebnisse vorlegen soll, schiebt das Thema auf die lange Bank. Denn mit einer Gesetzgebung ist somit in dieser Wahlperiode nicht mehr zu rechnen. Welche Auswirkungen eine Reform der Arzthonorare hat, soll ebenfalls eine Kommission untersuchen. Ich kritisiere an der kontrovers geführten Debatte, dass die unterschiedliche ärztliche Vergütung als Ursache für sämtliche Defizite im Gesundheitswesen gesehen wird. Allein die Begrifflichkeit einer vermeintlichen „Zwei-Klassen-Medizin“ wird in keiner Weise dem hohen Versorgungsniveau in der GKV gerecht. Ob mehr Geld für die Ärzte zwingend zu Verbesserungen für die Versicherten führt, bleibt fraglich. Mit dem geplanten Verbot des Versandhandels mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln wurde die Chance vertan, die Arzneimittelversorgung sinnvoll zu ergänzen. Wir brauchen die Apotheke vor Ort, wir brauchen aber auch neue Versorgungsformen, gerade im ländlichen Raum. Nach Abschluss der Koalitionsverhandlungen bleibt nun der anstehende Mitgliederentscheid der SPD abzuwarten. Mit Blick auf die monatelangen Verhandlungen brauchen wir nun möglichst schnell eine handlungsfähige Regierung, die die wichtigen Struktur- und Versorgungsfragen anpackt und dabei alle Beteiligten mit ins Boot holt.“ Pressemitteilung der Schwenninger Krankenkasse

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Morbi-RSA: Keine Schutzzäune für Krankenkassen aufbauen

Martin Litsch, Vorstand des AOK-Bundesverbandes, zur Diskussion um die Weiterentwicklung des morbiditätsorientierten Risikostrukturausgleichs (Morbi-RSA): „Seit Monaten beklagen BKK, IKK und vdek angebliche Benachteiligungen im Wettbewerb und fordern Schutzzäune für ihre Krankenkassen, ohne substanzielle Reformvorschläge zur Weiterentwicklung des Morbi-RSA vorzulegen. Dabei hat gerade erst das Gutachten des Wissenschaftlichen Beirates des Bundesversicherungsamtes anschaulich belegt, dass der Morbi-RSA seine Funktion überzeugend erfüllt. Erst durch den Morbi-RSA werden Risikoselektion verhindert und Wettbewerbsanreize für eine bessere und bezahlbare Versorgung gesetzt. Die Kritik der Kassenverbände ist erstaunlich, weil es der gesetzlichen Krankenversicherung insgesamt so gut wie selten zuvor geht und die Kassen das dritte Quartal 2017 mit zum Teil kräftigen Überschüssen abgeschlossen haben. Die Behauptung, es gebe eine wachsende Spreizung zwischen den Kassen und Kassenarten, übergeht gleich mehrere Fakten. Zum einen fällt die heutige Beitragsspanne im Vergleich zum Zeitraum vor Einführung des Morbi-RSA äußerst gering aus. Zum anderen ist sowohl die teuerste als auch die günstigste Krankenkasse eine Betriebskrankenkasse. Und schließlich ist die Kasse mit dem kontinuierlich größten Versicherten- und Vermögenswachstum eine Ersatzkasse. Das alles zeigt, wie abwegig die Betrachtung der Unterschiede nach Kassenarten ist. Der Morbi-RSA ist nicht dazu da, bilanzielle Defizite  auszugleichen. Solche Schutzzäune würden jede Anstrengung der Kassen für eine wirtschaftliche Versorgung konterkarieren. Vielmehr schafft der Morbi-RSA gleiche Wettbewerbsbedingungen für alle. Die Versicherten profitieren davon durch gute Versorgung und angemessene Beiträge. Ziel aller Reformbemühungen muss es daher sein, Anreize zur Risikoselektion im Kassenwettbewerb zu minimieren. Das Gutachten des Wissenschaftlichen Beirats des Bundesversicherungsamtes bietet dafür die wissenschaftliche Grundlage.“ Pressemitteilung des AOK Bundesverbandes

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AOK-Studie: Leichter Rückgang der Fehltage

Der Krankenstand im Südwesten ist nach aktuellen Zahlen der AOK Baden-Württemberg im Vergleich zu den beiden zurückliegenden Jahren leicht gesunken. Die AOK Baden-Württemberg verzeichnete 2017 im Schnitt pro Mitglied 18,2 Fehltage. Das sind 0,2 Tage weniger als 2016 und 0,4 Tage weniger als 2015. Der Krankenstand ist mit 5 Prozent im Vergleich zu 2016 nahezu unverändert und um 0,1 Prozent niedriger als 2015. Wie die aktuellen Zahlen zeigen, sind bei Mitgliedern der AOK Baden-Württemberg insgesamt 3,11 Millionen Fälle von Arbeitsunfähigkeit und 33,22 Millionen Fehltage registriert worden. Die Erwerbspersonen in Baden-Württemberg waren 2017 durchschnittlich (1,7-mal) etwas seltener krankgeschrieben als noch in den beiden Vorjahren. Für die krankheitsbedingten Fehltage sind besonders verantwortlich Krankheiten des Muskel-Skelett-Systems und des Bindegewebes (22,4 Prozent), Krankheiten des Atmungssystems (13,7 Prozent), psychische Störungen (11,3 Prozent) sowie Verletzungen (10,6 Prozent). Während die Zahlen für Atemwegserkrankungen und Verletzungen nahezu unverändert geblieben sind, belegt die aktuelle Auswertung bei den Krankheiten des Muskel-Skelett-Systems (z. B. Rückenschmerzen, sonstige Bandscheibenschäden und Schulterläsionen) einen leichten Rückgang. Die Zahl der krankheitsbedingten Fehltage, die auf psychische Störungen zurückzuführen sind, ist in den letzten Jahren kontinuierlich leicht angestiegen. Ein Grund für die Spitzenposition der Krankschreibungen aufgrund von Muskel- und Skeletterkrankungen sei das ständige Sitzen und die dabei eingenommenen Fehlhaltungen bei der Arbeit und in der Freizeit, weiß PD Dr. Sabine Knapstein, Ärztin und Psychologin bei der AOK Baden-Württemberg. „Das belastet die Wirbelsäule und schwächt auf Dauer die Rückenmuskulatur, was unter anderem zu Rücken-, Nacken- und Schulterschmerzen führen kann. Auch psychosoziale Belastungen, wie zum Beispiel Stress durch geringe Handlungsspielräume oder Angst um den Arbeitsplatz, können Ursache von Rückenschmerzen sein. Vorbeugen kann man unter anderem mit einer Arbeitsgestaltung, die körperliche und geistige Beweglichkeit fördert, bewegten Pausen und regelmäßiger Bewegung in der Freizeit“, so Knapstein. Mehr als die Hälfte der Mitglieder der AOK Baden-Württemberg (55,3%) war 2017 mindestens einmal krankgeschrieben. Dies entspricht ungefähr den Werten der Jahre 2016 und 2015. Um die Gesundheit der Beschäftigten zu fördern und sie für dieses Thema zu sensibilisieren, bietet die AOK Baden-Württemberg viele Aktionen und Maßnahmen in Betrieben an. Oft reichen schon wenige Maßnahmen, um rückenschonender zu arbeiten. Zu wenig oder einseitige körperliche Aktivität am Arbeitsplatz, ohne Ausgleich in der Freizeit, spielen beim Thema Rückenschmerzen eine entscheidende Rolle. Pressemitteilung der AOK Baden-Württemberg

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Leistungsbewilligung bei Krankenkassen: Versteckspiel zum Nachteil der Versicherten

Was hilft es den Versicherten, wenn Leistungen ihrer Krankenkasse zwar auf dem Papier stehen – im Ernstfall aber nicht bewilligt werden? Die Patientenbeauftragte der Bundesregierung Ingrid Fischbach hat im vergangenen Jahr mehrfach darauf hingewiesen, dass die Realität für gesetzlich Versicherte in Deutschland oft ernüchternd aussieht: Die Ablehnungsquoten der Kassen sind hoch, Widersprüchen hingegen wird oft stattgegeben. Wer also zu seinem Recht kommen will, muss erst Rechtsmittel einlegen? „Die Leistungsbereitschaft von Krankenkassen und der Umgang mit Beschwerden und Widersprüchen ist in der gesetzlichen Krankenversicherung leider völlig intransparent“, stellt Dr. Hans Unterhuber, Vorstandsvorsitzender der SBK, fest. „Die Krankenkassen sollten ihre Beschwerde- und Widerspruchsquoten öffentlich machen, damit Kunden sich informieren und vergleichen können“, fordert er. Die SBK hat bereits im vergangenen Jahr Zahlen zu Beschwerden, Widersprüchen und Sozialgerichtsverfahren offengelegt und aktualisiert nun ihre Veröffentlichung. „Die Quote der eingelegten Widersprüche und deren Erfolgsquote sind wichtige Indikatoren, um die Leistungsbereitschaft und Kundenorientierung einer Krankenkasse zu messen“, betont SBK-Vorstand Unterhuber. „Auch die Anzahl von Beschwerden gibt Aufschluss darüber, wie zufrieden Kunden mit ihrer Krankenkasse sind und ob sie sich im Ernstfall auf deren Unterstützung verlassen können. Den Versicherten steht es zu, sich hier ein transparentes Bild machen zu können.“ Deshalb hat die SBK bereits im vergangenen Jahr als erste gesetzliche Krankenkasse ihre Zahlen dazu öffentlich gemacht. „Leider haben bislang nur sehr wenige Krankenkassen nachgezogen“, bedauert Unterhuber. „Wir fordern deshalb heute noch einmal alle Krankenkassen zu mehr Transparenz im Sinne der Versicherten auf.“ Beschwerden 2017: Rückgang um 0,1 Prozent Bei der SBK gingen 2017 3.340 Beschwerden von Kunden ein. Im Verhältnis zu der Versichertenzahl von 1.055.390 (Stand: 01.11.2017) ergibt das eine Beschwerdequote von 0,31 Prozent. Im Vorjahr hatten SBK-Kunden insgesamt 4.080 Beschwerden eingereicht, was eine Quote von rund 0,39 Prozent bedeutete. In 83 Prozent der Fälle erhielten Kunden innerhalb von 24 Stunden eine persönliche Rückmeldung auf ihr Anliegen, wenn sie sich über das Lob&Tadel-Team der SBK beschwert hatten. Ob gesetzliche Krankenkassen ihre Beschwerden systematisch erfassen und wie sie damit umgehen, ist ihnen übrigens freigestellt. 945 Widersprüche in 2016 Ein Widerspruch ist ein Rechtsbehelf, mit dem Versicherte ablehnende Entscheidungen ihrer Krankenkasse überprüfen lassen können. Bei der SBK wurden 2016 zentral in der Widerspruchsstelle insgesamt 945 Widersprüche eingereicht (756 Widersprüche aus dem Bereich der Krankenversicherung und 189 Widersprüche aus dem Bereich der Pflegeversicherung). Die Entscheidungen werden nach Widerspruchseinlegung zuerst von internen Spezialisten der SBK in der Widerspruchsstelle auf Rechtmäßigkeit und Zweckmäßigkeit hin überprüft. Ist eine Entscheidung zugunsten des Versicherten zu ändern, wird der Versicherte unmittelbar von seinem persönlichen Kundenberater über die neue Sachlage informiert und ein Abhilfebescheid erlassen. Bleibt es bei der ablehnenden Entscheidung, wird der Widerspruch dem Widerspruchsausschuss zur Beratung und Entscheidung vorgelegt. Der Widerspruchsausschuss besteht bei der SBK aus jeweils drei Vertretern der Arbeitgeber und ebenso vielen der Versicherten. Auch der Widerspruchsausschuss ist an das geltende Recht gebunden; in berechtigten Fällen revidiert er die Entscheidung der SBK. 2016 wurden im Widerspruchsausschuss 804 Widersprüche beraten: In nahezu 100 Prozent der Fälle, hielt die Entscheidung der SBK auch einer erneuten unabhängigen Überprüfung durch den Widerspruchsausschuss stand. 161 Sozialgerichtsverfahren Versicherte, die einen Widerspruchsbescheid nicht akzeptieren, können vor das Sozialgericht ziehen. 2016 taten das SBK-Versicherte in 161 Fällen. Zusammen mit anhängigen Verfahren aus Vorjahren wurden 171 Klageverfahren beendet. Die Gerichte gaben der SBK in 63 Prozent der Verfahren Recht, weitere 18 Prozent wurden durch Vergleich abgeschlossen. In 19 Prozent der Fälle entschieden die Gerichte zugunsten des klagenden Versicherten. Die Zahlen zum Geschäftsjahr 2017 werden im Frühjahr 2018 erhoben. Pressemitteilung der Siemens Betriebskrankenkasse SBK

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Das Datum ist wichtig!

Patient bringt mir am heute ein Rezept und einen Entlassbrief vom Spital und drückt mir die Papiere mit folgenden Worten in die Hand: „Es ist wichtig, dass Sie das Datum richtig eingeben: es…

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