Nur eine kleine Meldung

Nach Informationen des Berliner Tagesspiegels (TS 17.4.2013, S.13) hat im Finanzamt Potsdam jeder dritte der 361 Finanzbeamten unbefugt Steuerdaten, für deren Bearbeitung er nicht zuständig war, abgerufen. Laut Finanzministerium zeigte eine Überprüfung der 15 Brandenburger Finanzämter, dass, je nach Behörde, 20 – 50 (!) Prozent der Bediensteten unbefugt auf Steuerdaten der Bürger (ihrer Kollegen? Vorgesetzten? Nachbarn? Politiker? Personen aus der Öffentlichkeit?/ gb) zugegriffen haben.

Nun sind medizinischen Daten von mindestens gleichem Interesse wie Steuerdaten. Da hört man und liest man von verschiedenen Vorhaben: Elektronische Gesundheitskarte, einrichtungsübergreifende Patientenakten, elektronische Fallakte usw. Immer geht es darum, medizinische Einrichtungen im Interesse eines mutmaßlichen wirtschaftlichen und oder medizinischen Nutzens zu vernetzen.

Immer gilt: Die Größe einer Datenbank und die Zahl der Zugriffsberechtigten gehen stets parallel. Und mit zunehmender Größe und Vernetzung steigt mit der Zahl der Zugriffberechtigten auch die Gefahr unberechtigter Einsichtnahme. Wir sprechen von der Gefahr der sogenannten Innentäter. Die kleine Meldung über die Brandenburger Finanzbeamten ist wieder ein Beweis, wie groß die Gefahr bei vernetzten Daten ist.

In Deutschland arbeiten ca. 5 Millionen Menschen im Gesundheitswesen, mindestens 2 Millionen bekämen im Falle von allgemeiner Vernetzung der Gesundheitsdaten mehr oder weniger Zugriff zu den intimsten Informationen über die Krankheiten der Bürger.

Man muss davon ausgehen, dass die Mitarbeiter im Gesundheitswesen mindestens ein gleiches Interesse an den Gesundheitsdaten der Bürger (ihrer Kollegen? Vorgesetzten? Nachbarn? Politikern? Personen aus der Öffentlichkeit?/ gb) entwickeln würden, wie die Mitarbeiter und Beamten des Finanzamtes an den Steuerdaten. Das wäre zu erwarten. Erschreckend ist aber das Ausmaß.

Was schützt uns vor einer solchen “Transparenz” im Gesundheitswesen? Medizinische Daten gehören in die behandelnde Einrichtung; jede einrichtungsübergreifende Vernetzung von Behandlungsdaten ist zu vermeiden.

Man sollte nie vergessen: Das Projekt „elektronische Gesundheitskarte“ hat die Vernetzung aller medizinischer Daten aller 80 Millionen Bürger zum Ziel und wäre, wie das Beispiel zeigt, der GAU (der Größte Anzunehmende Unfall) für den Datenschutz in Deutschland. Das gilt es zu verhindern!

Dr. Klaus Günterberg, Berlin

"Jetzt wäre ein guter Moment um die flugunfähige Gesundheitsdrohne endlich fallen zu lassen"

Dr.Silke Lüder im Interview mit der Wirtschaftswoche (WIWO) zum Projekt elektronische Gesundheitskarte am 30.6.2013.Weiterlesen hier

Normal
0

21

false
false
false

DE
X-NONE
X-NONE

MicrosoftInternetExplorer4

/ Style Definitions /
table.MsoNormalTable
{mso-style-name:”Normale Tabelle”;
mso-tstyle-rowband-size:0;
mso-tstyle-colband-size:0;
mso-style-noshow:yes;
mso-style-priority:99;
mso-style-parent:””;
mso-padding-alt:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt;
mso-para-margin:0cm;
mso-para-margin-bottom:.0001pt;
mso-pagination:widow-orphan;
font-size:10.0pt;
font-family:”Times New Roman”,”serif”;}

http://www.wiwo.de/finanzen/vorsorge/silke-lueder-im-interview-projekt-gesundheitskarte-koennte-14-milliarden-kosten/8422874.html

Die elektronische Gesundheitskarte (eGK) – ein Feigenblatt vor der serverbasierten Infrastruktur der Gesundheitstelematik

Diese serverbasierte Infrastruktur , d.h. die Speicherung von Gesundheitsdaten auf zentralen Servern,

  • bietet Angriffspunkte für Illegale Zugriffe auf eine unübersehbare Vielzahl auch patientenbezogener Gesundheitsdaten (These 1) und
  • bietet die optionale Grundlage für umfassende Auswertungen aller Gesundheitsdaten aller Patienten in Deutschland (These 2).
  • Erst mit Schaffung der Grundlagen für derartige Auswertungen würden die technische Komplexität und die immensen Kosten der eGK und der serverbasierten GT gerechtfertigt (These 3).

Wolfgang Linder Bremen, Juni 2013
Komitee für Grundrechte und Demokratie (pdf)

Und die Daten sind sicher???? IT-ler analysiert die elektronische Gesundheitskarte

Ein IT Spezialist analysiert die e-Card, im Folgenden ein kurzer Auszug aus seiner Stellungnahme auf der Website.

Eine äußerst interessante Analyse vor allem des im „Whitepaper Sicherheit“ niedergelegten Konzeptes der gematik , welches schon lange hätte einer kritischen Analyse unterzogen werden müssen.

Aus seiner Zusammenfassung:

“Eines muss den Beteiligten klar sein, mit einem zentralen Datenpool aller Gesundheitsdaten der Bevölkerung in Rechenzentren existiert eine optionale Grundlage alle relationalen* Daten „cross over“ auszuwerten. Diese Macht sollte niemand besitzen! (Auswertungen unabhängig von Patienten-Stammdaten Gliederungen)”

“Die Sicherheit wird in diesem System nicht von ewiger Dauer sei, genauso wenig wie der freiwillige Verzicht anhalten wird auf die wertvollen Gesundheitsstammdaten nicht zuzugreifen.”

Die Behauptung ( auf Seite 24) das ein Telematik-System für die langfristige Sicherung der Gesundheitsdaten erforderlich sei, ist schlichtweg eine irreführende Minimalisierung von alternativreichen Lösungen. Mit dieser Aussage wird eher eines der Ziele des Systems deutlicher: Es geht vermutlich darum die medizinischen Daten, die ein kostbares Gut sind (eigene Aussage), in der Zukunft des Systems, einer umfassenden zentralen Auswertung in einem einheitlichen Datenbank-Format zuzuführen und gleichzeitig über die Vernetzung mit den Arztpraxen in Echtzeit eine lückenlose Kontrolle aufzubauen. In diesem Kontext fehlt es außerdem an einer kritischen Folgenabschätzung der zukünftigen Entwicklung des Systems und dem theoretischen Wachstum seiner Möglichkeiten.”

17 Kritikpunkte

Zahnärzte Niedersachsens lehnen e-Card ab

Alle 50 gewählten Delegierten waren am 25. Mai 2013 zur ordentlichen Frühjahrssitzung der Vertreterversammlung (VV) der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Niedersachsen (KZVN) nach Hannover gekommen.

Einigkeit bestand bei den Delegierten in der Ablehnung der elektronischen Gesundheitskarte und der geplanten sog. Mehrwertdienste.

Der Wortlaut des e-Card-Antrags und seine Begründung:

„Gegen die elektronische Gesundheitskarte mit Online-Anbindung und verpflichtendem VSDM

Die Vertreterversammlung der KZV Niedersachsen lehnt das Projekt ‚elektronische Gesundheitskarte‘ auch in der jetzt weitergeführten Form weiterhin ab und fordert den Vorstand der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung auf, diesen Beschluss zu berücksichtigen.

Begründung:
Keine Vertragszahnarztpraxis darf verpflichtet bzw. gezwungen werden, die originäre Aufgabe der gesetzlichen Krankenkassen, den Versichertenstammdatenabgleich (VSDM), durchzuführen. Sollte sich diese Minimalforderung der Zahnärzteschaft nicht durchsetzen lassen, muss das für die weitere Mitarbeit der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung in der gematik Konsequenzen haben.“

Der Antrag wurde einstimmig bei zwei Enthaltungen angenommen.

Dr. Lutz Riefenstahl, Gronau (Leine)

Kassenärzte gegen Gesundheitskarte!

titelt der Nachrichtendienst ” heise Online” am 27.5.2013.

“Die Vertreterversammlung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) hat sich gegen die elektronische Gesundheitskarte (eGK) in ihrer bisherigen Form ausgesprochen. Sie werde nicht länger in der Projektgesellschaft Gematik mitarbeiten, wenn nur die Interessen der gesetzlichen Krankenkassen berücksichtigt werden. Notfalls werde der Verband auch die Auflösung der Gematik fordern, heißt es in dem Beschluss der Delegiertenversammlung.”

und weiter bei heise online:

“Die Kritik der Kassenärzte entzündete sich am Stammdatenmanagement, das ihrer Ansicht nach Aufgabe der Krankenkassen ist. Gegen diese den Ärzten zufallende Arbeit der quartalsmäßigen Prüfung, ob die eGK noch die korrekten Daten gespeichert hat, hatte sich bereits die Vertreterversammlung der nordrheinischen Kassenärzte einstimmig ausgesprochen.

“Die Aktualisierung der Versichertenstammdaten ist und bleibt eine Verwaltungsaufgabe der gesetzlichen Krankenkassen”, erklärte der KBV-Vorstandsvorsitzende Andreas Köhler. Die Kassenärzte schlagen eKioske in den Filialen der Krankenkassen vor, an denen Versicherte ihre Karten selbst verwalten können. Zumindest die AOK scheint ein entsprechendes System zu planen.”(Zitat Ende heise online)

Weiter wurde von den Delegierten eine Gesetzesänderung im Sozialgesetzbuch gefordert:

“Unabhängig davon fordert die Vertreterversammlung der KBV den Gesetzgeber nochmals
und mit allem Nachdruck auf, § 291 Abs. 2b, Satz 3 und 5 SGB V (Verpflichtung der Vertragsärzte,
die Versichertenstammdaten in den Praxen zu aktualisieren) zu streichen.” aus dem Beschlusstext.

Die Delegierten kritisieren das ganze eGK Konzept:

“Die ursprüngliche Intention, die der Gesetzgeber mit der Einführung der Telematikinfrastruktur
(TI) und der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) verbunden hat, wird schon lange
nicht mehr verfolgt: Verbesserung der Kommunikation zwischen Ärzten, Psychotherapeuten
oder sogar zwischen den Versorgungsbereichen sowie die Kommunikation mit dem Bürger,
Patienten oder Versicherten spielen schon lange nicht mehr die entscheidende Rolle, ebenso
wenig wie die mit der TI verbundenen Hoffnungen auf einen Bürokratieabbau in den vertragsärztlichen Praxen. Entstanden ist vielmehr eine rein kassenzentrierte Telematikinfrastruktur
für Verwaltungsaufgaben wie das Versichertenstammdatenmanagement (VSDM).
2. Diese alleinige Ausrichtung auf Kasseninteressen in der TI wird von der Vertreterversammlung
der KBV abgelehnt!” ( aus dem Beschlusstext)

Bekomme ich automatisch eine Privatrechnung bei Nichtvorlage der elektronischen Gesundheitskarte?

Viele Kassen üben hier im Moment einen massiven Druck auf ihre Versicherten aus, um bis Ende 2012 das politisch erzwungene Limit von 70 % ihrer Versicherten mit e-GKs auszustatten. Ein typischer Brief an e-Card kritische Kassenversicherte sieht im Augenblick so aus:

“Sehr geehrte Frau XY,
Sie haben noch keine neue TK-Gesundheitskarte von uns erhalten.
Der Grund ist, dass Sie uns noch kein Passbild eingereicht haben. Dies ist Voraussetzung dafür, dass wir – wie alle Krankenkassen – dem gesetzlichen Auftrag entsprechend unsere Versicherten mit der elektronischen Gesundheitskarte ausstatten. Was passiert, wenn wir kein Bild von Ihnen erhalten?

Sobald für alle Versicherten die bisherige Krankenversicherungskarte für ungültig erklärt wird, können Leistungen nur noch über die elektronische Gesundheitskarte abgerechnet werden. Ohne die neue Karte kann es dazu kommen, dass Sie für in Anspruch genommene Leistungen eine Privatrechnung erhalten. Diese Kosten können wir leider nicht erstatten. Wir möchten, dass Sie auch weiterhin alle Leistungen in Anspruch nehmen können und bitten Sie deshalb noch einmal, uns Ihr Passbild einzureichen“. Zitat Ende

Dazu Folgendes:

“Privatabrechnung” bei Nichtvorlage der e-GK steht nicht im Gesetz (so wie in den Schreiben der Kassen suggeriert wird) sondern nur im Bundesmantelvertrag Ärzte von 2008 der in 2012 gekündigt wird

Dort steht: Vereinbarung
zum Inhalt und zur Anwendung der elektronischen Gesundheitskarte
zwischen den Krankenkassen und der KBV
Stand: 22.04.2008

“Die Spitzenverbände der Krankenkassen und die Kassenärztliche Bundesvereinigung werden gemeinsam einen Stichtag festlegen, ab dem die Krankenversichertenkarte ihre Gültigkeit verliert.”

Kommentar: Da dieser Stichtag noch nicht vereinbart wurde, gelten die KVKs weiter. Bis wann, ist bisher unbekannt. Kann frühestens nach Ausgabe von 100 % e-GKs an die Versicherten geschehen, das heißt, nicht vor Ende 2013, schätzungsweise.

“Bekomme ich automatisch eine Privatrechnung bei Nichtvorlage der elektronischen Gesundheitskarte?” vollständig lesen

Das Komitee für Grundrechte und Demokratie zur "Gesundheitskarte"

Komitee für Grundrechte und Demokratie: Bremen, 29.06.2012
Wolfgang Linder

Wir fordern die gesetzlich Krankenversicherten auf, sich dem Ansinnen ihrer Krankenkasse zu widersetzen, ihr Foto für die elektronische Gesundheitskarte einzusenden.

Wir fordern Bundesregierung, Minister Bahr und Bundestag dazu auf, das Projekt „elektronische Patientenakte“ und den weiteren Roll Out der elektronischen Gesundheitskarte zu stoppen.

Die neue Gesundheitskarte leistet bisher nicht mehr als die alte Krankenversichertenkarte. Unter Berufung genau hierauf hat auch ein Sozialgericht in erster Instanz jüngst eine Klage gegen die neue Karte abgewiesen. Allerdings ist sie viel teurer, da mit Prozessorchip und Foto des Inhabers versehen. Die Kassen suggerieren ihren Versicherten, Sinn der neuen Karte sei es, durch das Foto des Inhabers deren Missbrauch zu verhindern. Dies ist vorgeschoben. Kern des Projekts ist es, den Zugang zur elektronischen Patientenakte zu eröffnen. Künftig sollen auf zentralen Servern möglichst sämtliche medizinische Behandlungen möglichst vieler Versicherter lebenslang gespeichert werden. Soweit ist es noch nicht, die dafür erforderliche technische Infrastruktur wird noch vorangetrieben. Aber: nur dadurch können die immensen Kosten des Projekts gerechtfertigt werden. Es heißt, man könne nur so Doppel- oder sich widersprechende Behandlungen vermeiden. Eine längst überfällige Verbesserung der Kommunikation von Ärzten und Krankenhäusern untereinander ohne zentralen Datenpool wird hierdurch jedoch weder geleistet noch wird sie auf anderem Wege vorangetrieben.

Die Risiken und Konsequenzen aber werden immens sein:

“Das Komitee für Grundrechte und Demokratie zur “Gesundheitskarte”” vollständig lesen

Alles sicher bei der elektronischen Gesundheitskarte? Ziel der Kritiker ist das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe

Am 28.6.2012 fand vor dem Düsseldorfer Sozialgericht der erste Prozess eines Krankenversicherten gegen die elektronische Gesundheitskarte (e-GK) statt.

Sven S. aus Wuppertal klagt gegen die Bergische Krankenkasse aus Wuppertal. Er verlangt, medizinische Leistungen zu erhalten, ohne die Elektronische Gesundheitskarte benutzen zu müssen. Seiner Meinung nach verstößt die gesetzliche Verpflichtung zur Einführung der Elektronischen Gesundheitskarte gegen die Verfassung.

Eine Zwangsanbindung aller Arztpraxen und Kliniken an ein Computernetz der Krankenkassen wird von ihm abgelehnt, niemand könne auf Dauer diese Daten
schützen.

Sven. S. wird von seinem Anwalt Jan Kuhlmann und von vielen 1000 kritischen Versicherten unterstützt, die wie er ihr Recht auf Krankenbehandlung durch ihre Versicherungen einfordern, ohne befürchten zu müssen, dass ihre Daten zum Beispiel bei zukünftigen Gesetzesänderungen nicht mehr der ärztlichen Schweigepflicht unterliegen. Der Prozess vor dem Sozialgericht Düsseldorf war ein erster Schritt in Richtung auf eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes gegen die gesetzlichen Verpflichtungen zur Einführung der elektronischen Gesundheitskarte im Sozialgesetzbuch.

Nicht überraschend wurde die Klage des Versicherten zunächst vom Sozialgericht abgelehnt. „In dem Verfahren wurde bislang völlig ausgeblendet dass das Kärtchen als Schlüssel zu einem bundesweiten Zwangsnetz aller Praxen und Kliniken für Krankheitsdaten dienen soll“ so Dr. Silke Lüder, Sprecherin der Aktion „Stoppt die e Card“.

Sven S. hatte dieses Ergebnis der mündlichen Verhandlung erwartet. Nun wird er, unterstützt von einer großen Anzahl von Verbänden, welche in der bundesweiten Aktion „ Stoppt die-e Card“ zusammen geschlossen sind, den Weg nach Karlsruhe weiter gehen.

Dr. Silke Lüder sieht in den vielfältigen Pannen im bisherigen e-Card Projekt den besten Beweis dafür, dass die Gesundheitsdaten von Millionen Bürgern grundsätzlich nicht in zentralen Serverstrukturen gespeichert werden dürfen. Erst letzte Woche stellte sich heraus, dass 2 Millionen Versicherte elektronische Gesundheitskarten mit einer Sicherheitslücke erhalten haben.

Weitere Informationen: www.stoppt-die-e-card.de; www.ippnw.de; www.foebud.org; www.vorratsdatenspeicherung.de; www.grundrechtekomitee.de; www.liste-neuanfang.org

Ansprechpartnerin für die Presse: Dr. Silke Lüder
mail: silke.lueder@stoppt-die-e-card.de , Grachtenplatz 7, 21035 Hamburg Tel 040-7353035 Fax 040-7353036, mobil 0175-1542744
Hamburg, Aktion „Stoppt-die-e-Card“ , IPPNW