Merz betreibt illegale Laienwerbung für Alzheimer-Medikament…

Die Firma Merz zeigt seit vielen Jahren, wie man erfolgreich ein verschreibungspflichtiges Medikament mit fraglicher Wirksamkeit auf dem Markt positionieren kann, ohne sich dabei in seiner Kreativität von ethischen Zwängen einengen zu lassen. Auch die gesetzlichen Rahmenbedingungen scheinen für Merz von untergeordneter Bedeutung zu sein, wenn es um die Vermarktung des Alzheimer-Medikaments Axura® geht. Dessen Wirkstoff Memantin (engl. Memantine) wurde von Merz in der Vergangenheit unter dem Namen Akatinol Memantine® vertrieben. Im Zuge einer drastischen Preiserhöhung wurde das Medikament im Jahr 2002 in Axura® umgetauft.

Die Firma Merz ist hier im Blog schon durch ihre offenbar ausgezeichneten Beziehungen zur umtriebigen Bonner PR-Maschinerie “Deutsche Seniorenliga (DSL)”/MedCom International GmbH aufgefallen. Die “Deutsche Seniorenliga” wirbt im Verbund mit der PR-Agentur seit vielen Jahren dreist und ohne Benennung eines Auftraggebers für den Wirkstoff Memantin zur Alzheimer-Behandlung. Der marktführende Anbieter dieses Wirkstoffs, Merz, fand sich vor unserem entsprechenden Artikel noch ganz offen in den Referenzen der mit der “Seniorenliga” eng verbandelten PR-Agentur MedCom International GmbH.

In Österreich scheint den PR-Strategen von Merz dagegen keine Tarnkappe notwendig, um gegenüber Laien mit z.T. dreisten und unbelegten Behauptungen offen für das Medikament zu werben. Natürlich ist das wie in Deutschland auch in Österreich verboten.

Über die Homepage von Merz Pharma Austria gelangt jedermann mit wenigen Klicks bequem auf die entsprechenden Seiten. Von der Login-Möglichkeit für Fachkreise am rechten Rand des Bildschirms braucht man sich dabei nicht irritieren zu lassen. Noch einfacher finden Interessierte die Seiten mit Google.

Die von Merz offen dargebotenen Werbeaussagen erscheinen selbst dann noch krass überzogen und unbelegt, wenn man vergleichbare Ergüsse von Werbetextern aus Internetangeboten gewohnt ist, die Fachkreisen vorbehalten sind:

Kaum zu glauben, aber die Autoren des Arznei-Telegramms sprechen in der Tat vom gleichen Wirkstoff, wenn sie schreiben:

Die Datenlage zur Wirksamkeit von Memantin (AXURA, EBIXA) bei moderater bis schwerer ALZHEIMER-Demenz ist auf der Basis der veröffentlichten Studien dürftig. Die gemessenen Effekte werden als “gering” eingestuft.

Keine der Studien, in denen sich ein Nutzen nicht nachweisen lässt, ist publiziert. Die drei Negativstudien umfassen mehr als die Hälfte der Patienten aus Studien im zugelassenen Indikationsgebiet.

Unterdrückung von Negativdaten ist bei psychiatrischen Arzneimitteln verbreitet: Nicht einmal die Hälfte, durchschnittlich eher nur ein Drittel der klinischen Studien wird veröffentlicht. Eine seriöse Bewertung auf der Basis nur der veröffentlichten Daten ist nicht möglich.

Auch das IQWiG zeigt sich pdf-Dateisehr skeptisch:

Es liegt kein Nutzenbeleg für die Behandlung von moderater bis schwerer Alzheimer Demenz (AD) mit Memantin vor.

Für Patienten mit mittelschwerer Alzheimer Demenz gibt es jedoch für einzelne Endpunkte Hinweise auf einen Nutzen. Die Aussagen stehen jedoch unter dem Vorbehalt, dass ein großer Teil der erhobenen Daten nicht in die Bewertung einfließen konnte, da sie nicht oder nur unvollständig zur Verfügung standen.


Update 17.3.

Merz Pharma Austria hat die Seiten nun mit einem Zugangsschutz für Fachkreise versehen.

Pillendreher

Wer dabei an den Käfer denkt (Bild) hat nicht ganz so unrecht, nur hat der Käfer die Bezeichnung vom Apotheker und nicht umgekehrt

…Wir bekommen die Medikamente von der Pharmaindustrie – wo sie allerdings immer noch von Apothekern …

Konsum „weicher“ Drogen

Die meisten Jugendlichen kennen die Gefahren und Risiken des Drogenkonsums sehr wohl und vermeiden jeglichen Gebrauch illegaler Substanzen oder beschränken ihn auf die sogenannten „weichen Drogen“.

Bei annähernd 96 % derjenigen,die Erfahrung mit Drogen haben,bleibt der Konsum auf Haschisch und Marihuana beschränkt.Wenn Jugendliche konsumieren,geht es ihnen oftmals weniger um ein verdrängen ihrer Probleme,als vielmehr darum,ihre Neugier zu befriedigen oder mal etwas neues,Aufregendes zu erleben.Nur eine Minderheit nimmt diese Drogen,um dem Alltag zu entfliehen oder „total abzuschalten“.

Harte Drogen mit ihrem erhöhten Risiko eines gesundheitlichen,strafrechtlichen und sozialen Abstiegs spielen quantitativ eine weitaus geringere Rolle.Dass es sich aber auch bei der Einnahme von Ecstasy um gesundheitlich wie rechtlich riskanten Konsum handelt,scheint vielen Jugendlichen dagegen nicht bewusst,oder zumindest wenig handlungsbestimmend zu sein.

Im Vergleich zur übrigen illegalen Drogenszene fallen hier sowohl veränderte Konsumentenkreise als auch veränderte Konsummotive und muster auf.Die Konsumierenden sind in der Regel sozial unauffällig,ohne Aussteiger oder Verelendungssymptome.

Das Konsumverhalten ähnelt alltäglich gewordenen generellen Konsumformen.Die art der Applikation,nämlich die Einnahme in Tablettenform,ist sozial adäquat und entspricht oftmals den Handlungsmustern der Erwachsenen,körperliche wie psychische Zustände durch die Einnahme von Medikamenten zu beeinflussen.

Indien will Durchführung von klinischen Studien…

Indien will endlich per Gesetz die Durchführung von klinischen Studien durch ausländische Pharmakonzerne besser regeln. Eine zentrale Behörde (Central Drug Authority – CDA) soll klinische Studien genehmigen und überwachen.

Die Armen des Subkontinents tragen zunehmend die Risiken der globalen Arzneimittelforschung als Studienteilnehmer für die internationalen Pharmakonzerne, die unter in Indien medizinisch und ethisch fragwürdigen Bedingungen neue Medikamente testen.

Damit ist das Grundproblem jedoch nicht gelöst, solange in anderen Entwicklungs- und Schwellenländern weiterhin die Aufsichtsbehörden schwach sind. Ein aktueller Artikel im Fachblatt NEJM beleuchtet die ethischen und wissenschaftlichen Konsequenzen der Globalisierung der klinischen Forschung und zeigt mögliche Lösungen auf.

Konsum von Medikamenten

Besonders bei Benzodiazepinen weitverbreitet ist die sogenannte Niedrig-Dosis-Abhängigkeit,eine Form der Abhängigkeit,bei der eine relativ geringe Wirkstoffdosis über längere Zeit hinweg eingenommen wird,ohne dass die Dosis gesteigert wird.

Die Dauereinnahme erfolgt aber schließlich nicht mehr,um eine bestimmte psychotrope Wirkung zu erzielen,sondern um Entzugserscheinungen zu verhindern.Innerhalb der gesetzlichen Krankenversicherungen entfielen Mitte der 90er Jahre bundesweit rund 1,5 Milliarden der insgesamt 28,5 Milliarden Tagesverordnungen auf Medikamente,die ein Suchtpotential besitzen.

Die Deutsche Hauptstelle gegen die Suchtgefahren geht davon aus,dass hiervon rund ein Drittel,also 500 Millionen Tagesdosierungen,nicht wegen akut medizinischer Probleme,sondern langfristig zur Suchterhaltung verordnet wurden.Die teilweise unkritische Verschreibung von Präparaten mit Abhängigkeitspotential durch Ärzte wird in jüngster Zeit öffentlich,auch von Berufsverbänden,Krankenkassen und Ärztekammern diskutiert.

Eine vom Bundesministerium für Gesundheit herausgegebene empirische Studie zur Verordnungspraxis von Medikamenten mit Suchtpotential ergab, dass ein erheblicher Anteil an Patienten oder Patientinnen solche Medikamente über so lange Zeiträume verschrieben bekamen,dass auf eine manifeste Abhängigkeit geschlossen werden konnte.

Es darf nicht verkannt werden,dass es innerhalb der Gruppe der Ärztinnen und Ärzte große Unterschiede bezüglich Wissensstand und Erfahrung gibt und die Defizite teilweise noch in ihrer Ausbildung begründet sind.

Die Problematik der Abhängigkeit hat hier erst in den letzten Jahren einen größeren Stellenwert bekommen.Es ist weiter zu berücksichtigen,dass Ärzte häufig in einem Konflikt stehen,z.B.zwischen Patientenwünschen,ein spezielles Medikament verordnet zu bekommen einerseits,medizinisch Sinnvollem andererseits.

Dennoch gilt es in Zukunft,die Sensibilität bei medizinischen Fachkräften – wie bei allen anderen,die im Gesundheits und Sozialwesen Verantwortung tragen,gegenüber dem Risiko von Medikamentenabhängigkeit zu erhöhen.

Klinische Studien mit Kindern weiterhin selten

Schon lange ist die Sicherheit bei der Arzneimitteltherapie von Kindern ein Thema, dass nicht nur Kinderärzte bewegt. Ein grosser Teil der Medikamente, die Säuglinge, Kinder und Jugendliche bis 16 Jahren einnehmen, sind ausschliesslich für Erwachsene, aber nicht für jüngste Patienten entwickelt worden und zugelassen. Die Verschreibung und Dosierung kann sich nur auf Erfahrunsgwerte des Arztes stützen. Mit allen möglichen negativen Folgen für die kleinen Patienten. Ein Urteil des Bundessozialgerichts hat im März 2003 die Lage noch verschärft. Danach dürfen Krankenkassen Off-Label-Arzneimitteltherapien nur noch in Ausnahmefällen erstatten, wenn keine anderen etablierten Therapieformen vorliegen und aktuelle wissenschaftliche Daten aus klinischen Studien oder veröffentlichten Erkenntnissen einen lindernden oder heilenden Erfolg versprechen.

Mit der im Mai 2004 verabschiedeten 12. Novelle des Arzneimittelgesetzes sollte alles besser werden, indem bei klinischen Studien mit Kindern der Gruppennutzen als Forschungsziel etabliert wurde: Studien zur Pharmakokinetik und -dynamik bei Kindern in verschiedenen Altersgruppen sind seidem auch bei fehlendem direkten Individualnutzen zur Entwicklung von zuverlässigen Therapieempfehlungen zulässig.

Was hat es gebracht? Dieser Frage sind Wissenschaftler der Universität Ulm nachgegangen und haben bei vier Ethikkommissionen die in den Jahren 2002-2006 eingereichten Anträge hinsichtlich Anzahl, und Status des jeweiligen Sponsors ausgewertet.

Die Ergebnisse zeigen, dass die 12. AMG Novelle zwar unmittelbar in den Jahren 2004 und 2005 Auswirkungen hatte: Die Schwankungen im Antragsvolumen sind durch die neue Gesetzeslage und damit verbundene Umstellungsprobleme erklärbar. Insgesamt zeigte sich aber, dass die klinischen Prüfungen an Minderjährigen weiterhin selten sind und nur einen geringen Anteil aller klinischen Prüfungen ausmachen. Die nicht industriegeförderten klinischen Prüfungen nahmen nach der Novelle eher ab, allerdings war die Anzahl vor der Novelle ebenfalls sehr gering.

Medikamente für Kinder bleiben ein schlechtes Geschäft. Da wird auch die neue EU-Richtlinie nichts daran ändern. Jedoch auch mehr Vorgaben für die Arzneimittelindustrie, wie sie Karl Lauterbach fordert, können ein Grundproblem nicht lösen: Eltern sind verständlicherweise sehr zurückhaltend, wenn sie der Teilnahme ihres Kindes an einer klinischen Studie einwilligen sollen.

USA steigt in Nutzenbewertungen ein

Die USA hat zwar noch keinen Gesundheitsminister, als heisse Kandidaten werden derzeit die Gouverneurin von Kansas, Kathleen Sebelius, und Howard Dean, Gouverneur von Vermont, gehandelt, trotzdem stellt US-Präsident Barack Obama die Weichen für die angekündigte Gesundheitsreform. Unbemerkt von den deutschen Fachmedien steigt der weltgrösste Pharmamarkt mit dem verabschiedeten Konjunkturpaket in die Nutzenbewertung von Therapien und Medikamenten ein.

1,1 Milliarden Dollar sind in dem 780 Milliarden-Konjunkturprogramm für die Bewertung von Medikamenten, Medizinprodukten und Therapien reserviert. Die Summe teilen sich die National Institutes of Health, das Gesundheitsministerium und die Agency for Healthcare Research and Quality. Das Gesetz legt fest, dass ein noch zu bildendes Gremium, “Federal Coordinating Council for Comparative Clinical Effectiveness Research”, die Forschung und Aktivitäten steuern soll. Anders als bei vergleichbaren Einrichtungen in anderen Ländern, beispielsweise dem deutschen IQWiG, soll dies nicht nur evidenzbasierte Literaturreviews sondern auch unabhängige klinische Studien umfassen.

Das 15-köpfiges Gremium soll dann entsprechend den Ergebnissen Empfehlungen abgeben, welche Medikamente und Behandlungen von den staatlichen Gesundheitsprogrammen finanziert und erstattet werden.

Allein die Tatsache, dass 150 Milliarden Dollar in dem Konjunkurprogramm für das Flicken der nötigsten Löcher bei den Gesundheitsausgaben vorgesehen sind, verdeutlicht die Dringlichkeit einer Reform des US-Gesundheitswesens nachdrücklich.

Was ist Mischkonsum?

Unter Mischkonsum versteht man eine zeitgleiche oder zeitnahe Einnahme von mindestens zwei unterschiedlichen Substanzen.Unter Partygängern ist der Mischkonsum von Ecstasy und Speed nicht selten,und recht häufig.Auch wenn diese Kombination eigentlich wenig Sinn macht,da Speed die Ecstasywirkung kaputt macht.Zum Runterkommen von Ecstasy und Speed wird häufig Cannabis geraucht.Dies bedeutet eine erhebliche Belastung für den gesamten Organismus und kann zu Herzrasen führen.

Leider werden auch immer häufiger beruhigende Medikamente oder Schlafmittel zum Runterkommen missbraucht.Das Risiko eine Abhängigkeit zu entwickeln,ist sehr hoch!

Die Wirkungen der Kombination mehrerer Substanzen sind schwer einzuschätzen und entsprechen nicht der Summe der einzelnen Wirkungen,sondern können sich in sehr gefährlicher Weise wechselseitig beeinflussen und auf unberechenbare Weise verstärken.

Das Mischen von Drogen bedeutet immer ein zusätzliches Risiko.Mischkonsum bedeutet immer eine erhebliche Belastung für Körper und Psyche.Das Risiko von Drogennotfällen wird dadurch stark erhöht.Gerade Alkohol ist,zusätzlich konsumiert,als besonders gefährlich einzuschätzen,da er die Austrocknung beschleunigt.Außerdem verhindern viele Substanzen die Wahrnehmung der Wirkung des Alkohols,was zu Alkoholvergiftungen führen kann.

Haschisch wird oft einige Zeit nach der Einnahme von Ecstasy oder Speed konsumiert, um deren Wirkung zu beenden. Dies kann einerseits dazu führen, dass der Konsument “zu weit herunterkommt” und danach erneut anregende Substanzen konsumiert oder dass die umgekehrte Wirkung eintritt und hierdurch eine zusätzliche Belastung für den Organismus entsteht.

Viagra-Kartell

In der Schweiz wirft die Wettbewerbskommission den Pharmakonzernen Bayer, Pfizer und Lilly illegale Preisabsprachen bei Potenzmitteln vor. Die Unternehmen sollen bei den Preisempfehlungen für ihre Medikamente gegen erektile Dysfunktion (Levitra®, Viagra®, Cialis®) den Wettbewerb ausgeschaltet haben. Die Behörde hatte seit 2006 ermittelt. Nun haben die Hersteller einen Monat Zeit für eine Stellungnahme. Die drei Unternehmen setzen mit ihren Potenz-Pillen über 3,5 Milliarden Dollar im Jahr um.

Es ist damit zu rechnen, dass bei Erfolg der Klage, die Wettbewerbshüter in der EU und den USA nachziehen werden. Beispielsweise kosten 4 Tabletten Viagra® in der geringsten Dosierung in Deutschland 44,11 Euro (Apothekenverkaufspreis) und der Konkurrent Levitra® 46,16 Euro. Nur Lilly ruft mit 54,99 Euro für Cialis® einen höheren Preis auf. Der Wirkstoff hat jedoch mit 17,5 Stunden eine deutlich grössere Halbwertszeit und soll bis zu 36 Stunden nach der Einnahme wirksam sein. Ein Preiswettwettwerb bei diesen, in der Regel vom Patienten voll zu zahlenden Medikamenten, ist nicht so recht erkennbar.