MVZ: Ärztlicher Leiter muss im MVZ selbst tätig sein
Der ärztliche Leiter eines MVZ muss dort auch als Vertragsarzt tätig sein, so entschied das Bundessozialgericht am 14.12.2011 (Aktenzeichen: B 6 KA 33/10 R). Dass der ärztliche Leiter in dem MVZ selbst als angestellter oder als Vertragsarzt tätig sein muss, ergäbe sich aus dem Kontext der Regelungen des SGB V, so das BSG. Im neu […]