Keine Information über Plausibilitätsprüfung

Die KVen haben die Verpflichtung und Befugnis, die Richtigkeit der ärztlichen Abrechnung zu überprüfen. Ein Instrument ist hierbei die Plausibilitätsprüfung, bei der die sachliche und rechnerische Richtigkeit der Abrechnung überwacht wird. Üblicherweise wird der Vertragsarzt über laufende Ermittlungen unterrichtet, ist doch originäres Ziel dieser Verfahren, den Arzt für fehlerhafte Abrechnungen in Regress zu nehmen. Das SG Marburg (Gerichtsbescheid v. 24.05.2017

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Umgang mit HIV, HBV und HCV in der Zahnarztpraxis

In der Zahnarztpraxis kommt im Tagesgeschäft immer mal wieder die Frage auf, wie eine professionelle und diskriminierungsfreie Versorgung von Menschen mit Infektionserkrankungen wie HIV und Hepatitis erreicht werden kann und welche Aspekte dabei zu beachten sind. Diesbezüglich hat die Bundeszahnärztekammer (BZÄK) und die Deutsche AIDS-Hilfe (DAH) eine Informationsbroschüre für das zahnärztliche Behandlungsteam herausgegeben. Deren Ziel ist eine Schulung und Aufklärung

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Kein Abrechnungsbetrug bei vertretbarer Auslegung der GOÄ

Eine aktuelle Entscheidung des OLG Düsseldorf (Beschl. v. 20.01.2017 – III -1 Ws 482/15) hat erneut das Thema Abrechnungsbetrug bei der Delegation von Speziallaborleistungen zum Gegenstand. Der Fall Angeschuldigt war ein Arzt, der Mitglied einer Laborgemeinschaft gewesen ist. Auf seine Veranlassung hin, wurden in dem betreffenden Labor auch Speziallaborleistungen erbracht. Hierbei handelte es sich um Probenuntersuchungen, die sämtlich voll automatisch

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Kein Pauschalpreis für die Zahnreinigung (PZR)

Eine aktuell veröffentlichte Entscheidung des OLG Frankfurt vom 21.07.2016 (Az. 6 U 136/15) verbietet die Bewerbung der Zahnreinigung mit einem Pauschalpreis. Der Fall Der beklagte Zahnarzt bot auf einem Portal die Zahnreinigung (PZR) für Patienten zu einem Festpreis an. Die berufsständige Vertretung der Zahnärzte Hessen verlangte daher Unterlassung eines solchen Angebotes. Ihrer Ansicht nach verstoße der Zahnarzt damit gegen die

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Neu ab April 2017: Höhere Vergütung im Notdienst bzw. Bereitschaftsdienst

Niedergelassene Vertragsärzte können ab 01.04.2017 eine höhere Vergütung im Notdienst bzw. Bereitschaftsdienst verlangen. Dies betrifft schwere und aufwändig zu behandelnde Fälle. Zudem kann künftig eine Abklärungspauschale für Patienten berechnet werden, die den Bereitschaftsdienst aufsuchen, jedoch keine sofortige Behandlung benötigen. Notdienst, Bereitschaftsdienst Die Verpflichtung zur Teilnahme am ärztlichen Bereitschaftsdienst ergibt sich für den niedergelassenen Vertragsarzt unmittelbar aus § 75 I b SGB

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Nachbesserungsrecht für Zahnärzte – Chance im Prozess

Das OLG Dresden hat in einem Beschluss vom 06.12.2016 (Az: 4 U 1119/16) das Nachbesserungsrecht von Zahnärzten bei der Anfertigung von Prothesen bejaht. Der Fall: Der Patient wurde von seinem beklagten Zahnarzt mit einer Oberkieferprothese versorgt. Zudem ließ sich der Patient von einem anderen Zahnarzt am Unterkiefer behandeln. Dabei traten jedoch Störungen auf, die der Kläger vom Beklagten beheben lassen wollte. Dies

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Apotheker im Lichte des neuen Korruptionsstrafrechts. Beratung und Fortbildung

Am 04.06.2016 sind die neuen §§ 299a, b StGB zur Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen in Kraft getreten und sind auch für Apotheker von Bedeutung. Mittlerweile laufen erste Ermittlungsverfahren auf Basis dieser neuen Rechtslage. Jedoch sind nicht nur Ärzte Adressaten der Strafnormen. Vielmehr erstrecken sie sich auch auf andere Berufszweige im Gesundheitssektor. Seitens der Apotheker erfolgte im April 2016 ein

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Korruptionsbekämpfung im Gesundheitswesen – Neue Straftatbestände für Bestechung und Bestechlichkeit

Das Gesundheitssystem wird durch Korruption in vielerlei Hinsicht beeinflusst. Es reicht vom Wettbewerb über die verteuerten medizinischen Leistungen bis hin zu Vertrauenseinbußen bei Patienten gegenüber ihres Arztes. Vertrauen ist im Gesundheitssektor fundamental. Daher stellt Korruption an dieser Stelle einen verheerenden Tatbestand dar. Deswegen ist am 4. Juni das Antikorruptionsgesetz in Kraft getreten. Allgemein greift das bisher Strafrecht also zu kurz, um Korruption im Gesundheitswesen effektiv zu bekämpfen. Der Gesetzgeber hat sich daher zur Einführung zweier neuer Straftatbestände entschieden. Wie genau die aussehen, erfahren Sie in diesem Blog-Artikel.