Behandlungs- und Pflegeprozesse im papierlosen Krankenhaus

Der Artikel „Behandlungs- und Pflegeprozesse im papierlosen Krankenhaus aus Sicht des Pflegedienstes“ von Joachim Prölß erscheint in Kürze in dem Buch mit dem Titel „Markenmedizin für informierte Patienten: Strukturierte Behandlungsabläufe auf digitalem Workflow“ „Medizin 4.0 – Sind Menschen doch Autos?“- Diese provokante Frage steht im Zentrum des demnächst erscheinenden Buches. 30 hochkompetente Autoren aus allen … Weiterlesen

vdek befürwortet Pflegeberufereformgesetz: Ausbildungsfinanzierung darf nicht zu einem Verschiebebahnhof werden

„Die Ersatzkassen begrüßen, dass der Gesetzgeber dem Fachkräftemangel im Pflegebereich entgegenwirken und die Pflegeberufsausbildung den sich wandelnden Berufsanforderungen anpassen will“, erklärte Ulrike Elsner, Vorstandsvorsitzende des Verbandes der Ersatzkassen e. V. (vdek), anlässlich der heutigen Fachanhörung zum geplanten Pflegeberufereformgesetz (PflBRefG) im Bundesarbeitsministerium. Das Gesetz biete die Chance, die Attraktivität des Berufsbildes für den Nachwuchs zu erhöhen und den Verbleib im Pflegeberuf zu befördern. Damit könne es dazu beitragen, der steigenden Nachfrage an Fachkräften gerecht zu werden. Ob die vorgesehene Zusammenführung der bisherigen Ausbildungen Kranken-, Kinderkranken- und Altenpfleger in eine generalistische Ausbildung zum Pflegefachmann bzw. zur Pflegefachfrau die gewünschten Ergebnisse erzielt, werde jedoch wesentlich von der Gestaltung der Ausbildungsinhalte abhängen, so Elsner. „Wichtig ist, dass durch die Generalistik kein Bereich der Pflege geschwächt wird. Gerade in Pflegeeinrichtungen steigt der Bedarf an Fachkräften stark. Die Reform darf nicht dazu führen, dass die Gewinnung von qualifiziertem Personal in diesen Einrichtungen erschwert wird.“ Der vdek begrüßt, dass die Zugangsvoraussetzungen für den Beruf weiterhin breit und niedrigschwellig angelegt sein sollen. Dazu gehört auch, dass Menschen mit Hauptschulabschluss eine Pflegeausbildung absolvieren können. Des Weiteren haben sich die akademischen Weiterbildungsmöglichkeiten für Pflegekräfte im Anschluss an eine berufliche Pflegeausbildung bewährt. Primärqualifizierende Hochschulausbildung für Pflegeberufe sind vor diesem Hintergrund eher die zweitbeste Wahl. Zur geplanten bundesweiten Abschaffung des Schulgeldes sagte Elsner, dies sei „gut und längst überfällig“. Elsner lobte auch, dass die Ausbildungsbetriebe zur Zahlung einer angemessenen Ausbildungsvergütung verpflichtet werden. Die vdek-Vorstandsvorsitzende unterstrich zugleich, dass die Finanzierung der Pflegeausbildung nicht zum Verschiebebahnhof werden darf. „Die Länder müssen sich ihrer Finanzverantwortung für die schulische Ausbildung vollumfänglich stellen. Anderenfalls besteht die Gefahr, dass ihre Finanzverpflichtungen über den geplanten Landesausbildungsfonds auf die Sozialversicherung abgewälzt werden“, warnte Elsner. Notwendig ist nach Auffassung des vdek überdies, dass das Berufsbild und die Ausbildung für Pflegeassistenzkräfte vereinheitlicht werden. „Auch diese Berufsgruppe sollte eine Aufwertung erfahren“, erklärte Elsner. Pressemitteilung des vdek

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DKG zur Anhörung des Pflegeberufereformgesetzes: Sorgfalt vor Geschwindigkeit

Die Überführung der bislang drei eigenständigen Pflegeberufsausbildungen in eine generalistische Pflegeausbildung ist nach Auffassung der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) ein Paradigmenwechsel mit sehr weitreichendem Ausmaß und nur schwer abschätzbaren Auswirkungen. „Sorgfalt vor Geschwindigkeit“ muss deshalb oberste Leitschnur für das Gesetzgebungsverfahren sein, zu dem am morgigen Tag die Anhörung der federführenden Ministerien stattfindet. Auch die bewährten Strukturen der dualen Ausbildung in der (Kinder-)Krankenpflege in den Krankenhäusern als Arbeitgeber und Träger der Schulen dürfen nicht gefährdet werden. „Diesen Anforderungen wird der Referentenentwurf nicht gerecht. Zum einen, weil die dazugehörige Ausbildungs- und Prüfungsverordnung gar nicht vorliegt. Damit sind die zukünftigen Ausbildungsinhalte nicht klar. Zum anderen werden bewährte Strukturen der derzeitigen Ausbildung in den Krankenhäusern nicht ausreichend berücksichtigt. Dies gilt insbesondere für die vorgesehene Finanzierung der Ausbildung. Das Finanzierungssystem der Krankenpflege muss auch in Zukunft die individuellen Kosten in den Häusern und Schulen ausgleichen. Obligatorische landeseinheitliche Pauschalen, wie sie mit dem Referentenentwurf vorgesehen sind, müssen als Regelfinanzierungsinstrument angelehnt werden. Am sinnvollsten wäre, die Finanzierung der Ausbildung in den Krankenhäusern als eigenständiges Finanzierungssystem fortzuführen“, erklärte Georg Baum, DKG-Hauptgeschäftsführer. Die vorgesehene Einbeziehung der Kinderkrankenpflege in einen generellen Pflegeberuf sollte gegebenenfalls zurückgestellt werden. Rund 6.300 Auszubildende in der Kinderkrankenpflege stehen rund 126.000 Auszubildenden in der Kranken- und Altenpflege gegenüber. „Alleine diese Zahlen machen deutlich, dass die im Entwurf geplanten ?pädiatrischen Pflichteinsätze? aller Auszubildender in den Kinderkrankenhäusern und Kinderabteilungen gar nicht möglich sein werden. Es wäre sinnvoller hier die Reformüberlegungen auszusetzen“, so Baum. Pressemitteilung der Deutschen Krankenhausgesellschaft e.V.

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Flächendeckende Versorgung – künftig bis zu 72 Pflegestützpunkte und klare Qualitätsanforderungen

Die Landesarbeitsgemeinschaft (LAG) Pflegestützpunkte hat sich am Donnerstag (26.11.2015) für den Ausbau der Pflegestützpunkte im Stadt- und Landkreis Karlsruhe und im Landkreis Rastatt entschieden. Damit gibt es künftig insgesamt 51 Beratungsstellen im Land. „Zusammen mit den Außenstellen in den Landkreisen sind es jetzt 112 Stellen, an denen Experten über die Pflegeangebote in Baden-Württemberg beraten. Dieses Angebot an Ratsuchende in Baden-Württemberg ist einmalig und kann beispielgebend für andere Bundesländer sein“, betont Dr. Christopher Hermann, Vorstandsvorsitzender der Landesarbeitsgemeinschaft Pflegestützpunkte und Vorstandschef der AOK Baden-Württemberg. Einigkeit konnte auch über den Ausbau der Pflegestützpunkte erzielt werden, der an klare Qualitätsanforderungen geknüpft ist: Baden-Württemberg wird bis 2018 bis zu insgesamt 72 Pflegestützpunkte bekommen und somit das Angebot für alle Bürgerinnen und Bürger im Land signifikant erweitern. Spitzenvertreter der Kranken- und Pflegekassen sowie der kommunalen Landesverbände einigten sich aktuell am 12.11.2015 auf die Entwicklung eines Ausbaukonzepts, das stärker als bisher die Beratung, Koordinierung und Vernetzung als Aufgabe der Pflegestützpunkte definiert. Teil des Ausbaukonzepts ist auch ein Qualitätssicherungskonzept, das vom Stuttgarter Institut für angewandte Sozialwissenschaften (IfaS) unter der wissenschaftlichen Leitung von Prof. Dr. Susanne Schäfer-Walkmann bis zum Frühjahr 2016 erarbeitet wird. „Angesichts der vielfältigen Aufgaben, die von den Mitarbeitenden in den Pflegestützpunkten schon heute und insbesondere künftig im Zuge des Pflegeweiterentwicklungsgesetzes geleistet werden, dienen Qualitätsstandards als Orientierungshilfe, die Struktur-, Prozess- und Ergebnisqualität der Pflegestützpunkte messbar zu machen. Außerdem erleichtern Qualitätsstandards künftige Planungen, weil sich Aufbau und Ausgestaltung von Pflegestützpunkten stärker an den regionalen Gegebenheiten orientieren können“. Nach Einführung des neuen Ausbaukonzepts sollen für alle gestellten Anträge die darin enthaltenen Bewertungskriterien gelten. Bis dahin gestellte Anträge unterliegen dem Vertrauensschutz. Den Antragsstellern wird eingeräumt, selbst zu entscheiden, ob der Vorstand der LAG über ihren Antrag auf Grundlage der geeinten Kriterien entscheidet oder ob sie zunächst eine Überarbeitung anhand der Kriterien des neuen Ausbaukonzepts abwarten. In der Stadt und im Landkreis Karlsruhe sollen jetzt jeweils sogenannte Pilotstandorte eingerichtet werden, die für Erprobung und Entwicklung des Qualitätskonzeptes des IfaS-Instituts dienen. Die dazu notwendigen Beschlüsse hat der Vorstand der Landesarbeitsgemeinschaft Pflegestützpunkte am 26.11.2015 gefasst. Die LAG orientiert sich bei der Bewertung der Anträge auf den Ausbau der Pflegestützpunkte an eindeutigen Kriterien. So wird zum Beispiel die Auslastung der bestehenden Pflegestützpunkte geprüft und die Gesamtsituation im jeweiligen Kreis berücksichtigt. Bei den Beratungsleistungen spielt die wichtige Netzwerkarbeit eine Rolle, welche die Qualität der Beratung erhöht. Die Kranken- und Pflegekassen im Land fördern den Auf- und Ausbau von Pflegestützpunkten, die von den Kommunen bei der LAG beantragt werden. Vorstandschef Hermann erklärt die Bedingung klarer Richtlinien, nach denen die Anträge bewertet und vom LAG-Vorstand entschieden werden: „Pflegestützpunkte übernehmen eine wichtige Funktion im Gesamtsystem. Die Kassen bieten tiefergehende Beratung an, weshalb die Aufgabenverteilung der unterschiedlichen Beratungsangebote sorgfältig definiert sein muss. Doppelstrukturen helfen keinem weiter und schließlich geht es ja um Beitragsgelder der Solidargemeinschaft, die zielführend zu investieren sind“, so Hermann weiter. Durch das regionale Verantwortungsbewusstsein aller Beteiligten sei es gelungen, diese am Bedarf vor Ort ausgerichteten Strukturen im Land nachhaltig aufzubauen. Ein wichtiges Anliegen der LAG Pflegestützpunkte ist es, dieses weitreichende Angebot noch bekannter zu machen. Hermann: „Um den Bürgerinnen und Bürgern noch effizienter Hilfsangebote vorstellen zu können, sollte das Angebot noch viel bekannter werden, denn das Gute liegt in dem Fall so nah: Pflegestützpunkte sind für jeden erreichbar.“ In den Pflegestützpunkten erhalten Ratsuchende eine Erstberatung und wertvolle Tipps, um sich in den oft komplizierten Strukturen des Pflegesystems besser zurecht zu finden. Die Mitarbeiter der Pflegestützpunkte sind zur Neutralität verpflichtet, kennen die regionale Situation genau und sind so in der Lage, qualifiziert auf die individuellen Fragen besonders gut einzugehen. Der Landesarbeitsgemeinschaft Pflegestützpunkte Baden-Württemberg e. V. gehören die Landesverbände der Pflegekassen und Krankenkassen sowie die Kommunalen Landesverbände an. Die Finanzierung eines Pflegestützpunktes wird mit insgesamt 84.000 Euro jährlich gefördert und setzt eine Personalausstattung von 1,5 Vollzeitkräften voraus. Die Kosten tragen zu je einem Drittel die Kranken- und Pflegekassen sowie die Kommunen oder Kreise mit Pflegestützpunkt. Pressemitteilung der LAG Pflegestützpunkte

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Pflegereform: Das ändert sich zum 1. Januar 2016

Der zweite Teil der Pflegereform ist nicht nur ein gesundheitspolitischer Meilenstein des laufenden Jahres, sondern die größte Umgestaltung der Pflegeversicherung seit ihrem Start. Wer denkt, die Wirkung dieser Jahrhundertreform zeigt sich erst ab 1. Januar 2017, wenn die neue Begutachtungssystematik greift, der irrt: Die Techniker Krankenkasse (TK) erläutert, was sich schon zum Jahresbeginn 2016 ändert. Viele Neuregelungen betreffen Ersatz- und Kurzzeitpflege. Diese beiden Optionen sind gefragt, wenn beispielsweise Angehörige ein Familienmitglied pflegen und dabei zeitweilig ausfallen. Professionelle Pflegekräfte, Freunde oder Verwandte können dann im gewohnten Umfeld vertreten (Ersatzpflege). Daneben besteht die Möglichkeit, Kurzzeitpflege in einem Pflegeheim in Anspruch zu nehmen. Neu ab 1. Januar 2016 ist, dass die Pflegekassen in dieser Zeit das Pflegegeld hälftig weiterzahlen – bei der Ersatzpflege für einen Zeitraum von 42 Tagen, bei der Kurzzeitpflege für 56 Tage. Bisher darf in beiden Fällen nur bis zu 28 Tage weitergezahlt werden. Die Ansprüche auf Ersatz- und Kurzzeitpflege können Versicherte schon jetzt flexibel kombinieren. Bisher gab es hier jedoch Einschränkungen für besonders nah stehende Verwandte. Diese hat der Gesetzgeber jetzt ausgeräumt. Ebenfalls neu ist, dass Kurzzeitpflegen ab Jahresbeginn nicht mehr nur für vier Wochen bewilligt werden dürfen, sondern für acht Wochen. „Bisher war das nur möglich, wenn der Versicherte sein Budget für Ersatzpflege teilweise oder ganz in die Kurzzeitpflege überträgt“, erklärt TK-Pflegeexperte Georg van Elst. „Die TK setzt die Neuregelung bereits heute um und bewilligt Kurzzeitpflege für bis zu acht Wochen. Denn in vielen Einzelfällen sehen wir, dass unsere Versicherten davon ganz konkret profitieren.“ Darüber hinaus haben ab dem kommenden Jahr pflegende Angehörige rechtlich verbindlich einen Anspruch auf Beratung. Bisher war im Leistungskatalog der Pflegeversicherung streng genommen nur eine Beratung für Pflegebedürftige vorgesehen. „In der Praxis sind es jedoch auch heute schon sehr oft die Pflegenden, die sich an uns wenden. Insofern begrüßen wir auch diese Neuregelung ausdrücklich. Sie entspricht einfach der Versorgungsrealität“, so Georg van Elst. Über den zweiten Teil der Pflegereform berät der Bundesrat voraussichtlich am 18. Dezember. Der Bundestag hat das Gesetz bereits am 13. November verabschiedet.   Pressemitteilung der Techniker Krankenkasse

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Unfreiwillige Teilzeit in der Pflege: Viele Wege führen zu mehr Vollzeit

Auf Einladung des Pflegebevollmächtigten der Bundesregierung, Staatssekretär Karl-Josef Laumann, hat in Berlin das Werkstattgespräch „Fachkräftepotenziale heben“ stattgefunden. Rund 40 Experten aus ganz Deutschland, u. a. der Pflegeeinrichtungen und Kostenträger, diskutierten über die Frage, wie in der Altenpflege mehr unfreiwillige Teilzeitstellen in Vollzeitstellen umgewandelt werden können. „Pflegenotstand oder der Ruf nach Pflegekräften aus dem Ausland sind häufig gehörte Schlagworte. Aber wir wissen: In einigen Regionen wird fast 50 Prozent der Teilzeitkräfte keine Vollzeitstelle angeboten. Wir haben es hier mit unfreiwilliger Teilzeit zu tun.  Das ist für unsere Pflegekräfte ein absolutes Unding.  Gerade junge Menschen nach der Ausbildung müssen – sofern sie das wollen – auch die Möglichkeit haben, Vollzeit zu arbeiten. Sonst werden diese Leute der Pflege fernbleiben. Das heutige Werkstattgespräch mit seinen vielfältigen Beiträgen und Erfahrungsberichten hat hierfür wichtige Erkenntnisse geliefert“, erklärte Staatssekretär Laumann nach Abschluss des Gesprächs. Hintergrund des Werkstattgesprächs: Eine von Laumann in Auftrag gegebene Studie hatte Anfang des Jahres gezeigt, dass es vor allem in Ostdeutschland einen hohen Anteil an Pflegekräften gibt, die eigentlich eine Vollzeittätigkeit suchen, diese aber nicht finden. Vor diesem Hintergrund stellte Laumann gleich zu Beginn die Frage: „Wie passt das zum vielfach beklagten Fachkräftemangel?“ Einen wesentlichen Grund für Teilzeitbeschäftigungen sah der Großteil der Experten im Lebensrhythmus der Pflegebedürftigen und der Tagesstruktur in der Pflege: Dies führe zu Arbeitsspitzen, etwa bei der morgendlichen Grundpflege und den Mahlzeiten. Unternehmen mit einer guten Organisationsstruktur gelänge es dennoch, in den ambulanten und stationären Pflegeeinrichtungen eine überdurchschnittlich hohe Vollzeitquote für Pflegefachkräfte zu realisieren. Erschwert würde dies allerdings neben der körperlichen Belastung oft auch durch Defizite bei der Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Ein weiterer wichtiger Hebel zur Erhöhung der Vollzeitbeschäftigung sei zudem die Vereinbarung besserer Personalschlüssel und höherer Pflegevergütungen auf Einrichtungsebene. Einrichtungen, die Einzelverhandlungen und ggf. Schiedsverfahren führten, seien hier klar im Vorteil. Laumann forderte, dass die Kosten- und Einrichtungsträger auf Landesebene auch die Möglichkeiten zur sektorenübergreifenden Beschäftigung auf den Prüfstand stellen müssten: „Die in der Pflege tätigen Unternehmen sollten gemeinsam mit den Kostenträgern neue, kreative Wege bei der Arbeits- und Aufgabenverteilung gehen. Gerade Unternehmen, die sektorenübergreifende Pflegeangebote haben, d. h. sowohl ambulant als auch teil- und vollstationär tätig sind, sollten beispielsweise die Möglichkeiten eines Gesamtversorgungsvertrages prüfen und nutzen.“ Pressemitteilung des Bundesministeriums für Gesundheit

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Bessere Qualität in der Pflege braucht Refinanzierung

Die „Pflege von Morgen“ und die Sicherung der Versorgungskontinuität standen im Forum Pflege im Krankenhaus am dritten Kongresstag im Mittelpunkt der Diskussionen. Irene Maier, Pflegedirektorin der Universitätsklinik Essen, stellte in ihrem Vortrag klar, dass die Personalsituation im Pflegebereich sich zunehmend problematisch gestalte. „Es ist eine spürbare Verknappung von examinierten Pflegekräften festzustellen“, sagte die Pflegedirektorin. Dieser Trend sei zunehmend und führe aktuell bis zu Stilllegungen von Funktionsbereichen oder einzelnen OP-Bereichen. Klar sei, dass die Pflege zur kontinuierlichen Qualitätsverbesserung stehe. „Doch dazu brauchen wir eine klare Refinanzierung. Denn sonst führt die Steigerung von Qualität in einem Bereich zu Qualitätsverlusten durch erforderliche Einsparungen in anderen Bereichen“, so Meier. Auch Bernhild Braun, Einrichtungsleiterin der EVIM gemeinnützigen Altenhilfe am Katharinenstift in Wiesbaden, zeigte personellen Nachholbedarf auf, insbesondere bei den Sozialdiensten. „Seit 1991 haben sich die Patientenzahlen deutlich erhöht, doch bei der Personalausstattung gab es keine Veränderung.“ Zudem wurden im Forum Fragen des Empowerments und der Selbstmanagementförderung diskutiert. Hier betonte der Programmleiter des Kompetenzzentrums Patientenbildung Careum, Zürich, Dr. Jörg Haslbeck, dass die Einbindung von Personen mit Krankheitserfahrungen wichtiger Bestandteil der Schulungen zur Selbstmanagementförderung sein sollte. „Betroffene können hier als Rollenmodell dienen“, so der Wissenschaftler. In der Veranstaltung zur ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung (ASV) unter dem Tagungsvorsitz von Kongresspräsident Prof. Dr. Hans-Fred Weiser gingen die Referenten auf wichtige Detailfragen des ASV ein. Dr. Regina Klakow-Franck, unparteiisches Mitglied im Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA), gab in ihrem Vortag einen Überblick über „Status quo und Perspektiven“ der ASV. Unter anderem erläuterte sie die besonderen Herausforderungen des G-BA bei der Neufassung des Paragrafen 116b SGB V, wie die Festlegung des Behandlungsumfangs, den Einschluss von neuen Untersuchungs- und Behandlungsmethoden sowie die Abgrenzung zur Haus- und Fachärztlichen Grundversorgung. Neu für die Krankenhäuser hinsichtlich der Bildung interdisziplinärer Teams, sogenanntes „Zwiebelschalenmodell“, sei beispielsweise die Festlegung, wer die Teamleitung übernehme, wer zum Kernteam gehöre und welche Fachärzte hinzuzuziehen seien. Rechtsanwalt Andreas Wagener, stellvertretender Hauptgeschäftsführer der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG), fasste „Aktuelle Rechtsfragen zur ASV“ mit inhaltlicher Schwerpunktsetzung auf Kooperationen, Mindestmengen und Vergütung zusammen. „Es bleibt bei der selbständigen Abrechnung jedes ASV-Berechtigten“, so Wagener. Außerdem gebe es keine gesamtschuldnerische Haftung für Fehler anderer Teammitglieder. Bei der Prüfung der Mindestmengen werde zwischen Mindestmengen des gesamten Kernteams und arztbezogener Mindestmengen unterschieden. „Der Nachweis führt oft zu hohem bürokratischen Aufwand“, stellte Wagener fest. Neueste Entwicklungen in der ambulanten Krankenhauswelt rückte auch die Vortragsveranstaltung des Bundesverbandes Medizinische Versorgungszentren – Gesundheitszentren – Integrierte Versorgung e.V. (BMVZ) in den Fokus. „Die Rahmenbedingungen für die Medizinische Versorgungszentren haben sich unter der aktuellen Bundesregierung verbessert“, erklärte BMVZ-Vorsitzender Dr. Bernd Köppl. Im Gegensatz zur Vorgängerregierung werde jetzt die längst vorhandene Pluralität der Versorgungsakteure und -strukturen rechtlich anerkannt und positiv weiterentwickelt. Dies sei ein wichtiger Schritt zur Gleichberechtigung und Anerkennung der guten Arbeit der MVZ, machte Köppl deutlich. Der BMVZ begrüße daher ausdrücklich diesen Teil des Versorgungsstrukturgesetzes. Die gesetzliche Entwicklung ginge klar zur Öffnung der vorhandenen Strukturen – hin zum Krankenhaus. Kliniken könnten ihr ambulantes Setting vermehrt über MVZ aufbauen. Gerade MVZ und Netze seien, einmal etabliert, standorttreu und regional stark verwurzelt. Nach Angaben des BMVZ gab es im Jahr 2014 insgesamt 2.073 Medizinische Versorgungszentren – davon bereits rund 40 Prozent in Trägerschaft eines Krankenhauses. Das VKD-Forum widmet sich ab 14.00 Uhr dem Thema „Management im Risiko“. Dabei geht es um erfolgreiches Risikomanagement, Krisenkommunikation und wirksame Risikominimierung für die Geschäftsführung der Krankenhäuser. Eine Vortagsveranstaltung des Deutschen Vereins für Krankenhaus-Controlling (DVKC) zum Thema „Update Controlling“ und das VLK-Forum „Die Generationenfreundliche Klinik“ runden diesen Kongresstag ab. Der 38. Deutsche Krankenhaustag bietet noch bis zum 19. November Experten und Praktikern im Krankenhauswesen eine interdisziplinäre Plattform, Konzepte und Visionen für das deutsche Krankenhauswesen zu diskutieren. Das ausführliche Kongress-Programm steht unter www.deutscher-krankenhaustag.de als PDF-Datei zum Herunterladen bereit. Der Deutsche Krankenhaustag ist die wichtigste Plattform für die deutschen Krankenhäuser und findet jährlich im Rahmen der MEDICA statt. Die Gesellschaft Deutscher Krankenhaustag mbH (GDK) hat die Aufgabe, den Deutschen Krankenhaustag auszurichten sowie Ausstellungen, Kongresse, Tagungen und Symposien durchzuführen, zu fördern und zu unterstützen. Gesellschafter der GDK sind die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG), der Verband der Leitenden Krankenhausärzte Deutschlands (VLK) und der Verband der Krankenhausdirektoren Deutschlands (VKD). Der Pflegebereich ist durch die Arbeitsgemeinschaft Deutscher Schwesternverbände und Pflegeorganisationen (ADS) und den Deutschen Berufsverband für Pflegeberufe (DBFK) in die Arbeit der GDK eingebunden. Pressemitteilung der Deutschen Krankenhausgesellschaft e.V.

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Drei Pflegeprojekte mit vdek-Zukunftspreis 2015 ausgezeichnet

Nachwuchssorgen, steigende Arbeitsbelastung, demografischer Wandel: Die Pflege sieht sich mit einer Reihe größer werdender Herausforderungen konfrontiert. Wie kann sie diesen Anforderungen begegnen? Wie lässt sich die Attraktivität der Pflegeberufe steigern und die Arbeitsbelastung für Pflegekräfte verringern? Mit dem diesjährigen, sechsten Zukunftspreis des Verbandes der Ersatzkassen e. V. (vdek) haben Techniker Krankenkasse (TK), BARMER GEK, DAK-Gesundheit, Kaufmännische Krankenkasse – KKH, HEK – Hanseatische Krankenkasse und Handelskrankenkasse (hkk) drei Projekte ausgezeichnet, die innovative Antworten auf diese drängenden Fragen gefunden haben. „Die Situation von Pflegebedürftigen hat der Gesetzgeber jüngst mit seiner Pflegereform deutlich verbessert. Im nächsten Schritt müssen nun weitere Anstrengungen unternommen werden, um auch den Pflegeberuf für die Herausforderungen der Zukunft zu entwickeln“, erklärte Ulrike Elsner, vdek-Vorstandsvorsitzende, anlässlich der Preisverleihung in Berlin. „Mit unserem Zukunftspreis wollen wir einen Beitrag dazu leisten und unterstützen deshalb in diesem Jahr Best-Practice-Konzepte mit Modellcharakter.“ Drei herausragende Projekte habe die Jury unter den vielen guten Ideen herausgesucht und gleichrangig mit je 7.000 Euro prämiert, so Elsner. Christian Zahn, Verbandsvorsitzender des vdek und Vorsitzender der Zukunftspreis-Jury, erklärte: „Dass sich nach wie vor viele junge Menschen für die helfenden Berufe interessieren, stimmt uns hoffnungsvoll. Doch wir dürfen die Augen nicht vor der Realität verschließen: Hohe Arbeitsbelastungen und geringe Wertschätzung führen dazu, dass viele Pflegerinnen und Pfleger den Beruf nach einigen Jahren wechseln. Die drei preisgekrönten Projekte haben wegweisende Ansätze gefunden, um den Pflegeberuf attraktiver zu machen.“ Für ein innovatives Qualifizierungs- und Fortbildungskonzept wurde das „Projekt Lernnetz“ aus Paderborn prämiert. Die Angebote zielen darauf, Pflegekräfte in der psychiatrischen Arbeit für veränderte Anforderungen im Berufsalltag fit zu machen, wobei auch das Altern der Belegschaft berücksichtigt wird. Hierdurch wird nicht nur die Qualität der Versorgung verbessert, die Maßnahmen werden die Zufriedenheit der Mitarbeiter erhöhen, sie fühlen sich weniger belastet und bleiben motiviert. Der demografische Wandel erfordert strukturelle Veränderungen in der Pflege. So wird eine engere Zusammenarbeit von Ärzten und Pflegekräften immer wichtiger. Das Forschungsprojekt „Gemeinsames Lernen von Pflege und Medizin als Voraussetzung für eine verbesserte interprofessionelle Kooperation im Praxisalltag“ will die Zusammenarbeit der Professionen durch gemeinsame Lehrangebote für angehende Ärzte und Pflegekräfte verbessern. Das Programm der Universität Greifswald und der Hochschule Neubrandenburg soll nach einer Evaluation in die Berufsausbildung übernommen werden. Auch mit dem schleswig-holsteinischen Projekt „Lernend Arbeiten in kooperativer Ausbildung“ (LAikA) wurde ein zukunftsweisendes Ausbildungskonzept entwickelt. Das Modell sieht vor, dass Auszubildende der Krankenpflege im Rahmen ihrer Ausbildung auch Praxiserfahrungen in Altenpflegeeinrichtungen sammeln. So will das Projekt das interdisziplinäre Verständnis erhöhen und Kooperationen für die geplante generalistische Ausbildung im Pflegeberuf erproben. Eingeleitet wurde die Verleihung des vdek-Zukunftspreises 2015 durch zwei Impulsreferate. Britta Zander, Research Fellow an der Technischen Universität Berlin, und Dr. Beat Sottas, Stiftungsrat und Mitglied des Leitenden Ausschusses Careum Stiftung, beleuchteten in ihren Vorträgen die Rolle und Kompetenzen von Pflegekräften in anderen europäischen Ländern. Der vdek-Zukunftspreis 2015 war unter dem Motto „Pflegekräfte der Zukunft – Ideen und Konzepte für die zukünftige Rolle der Pflegekräfte in der Versorgung“ ausgelobt worden. Auch in diesem Jahr stieß der Wettbewerb auf große Resonanz. 48 Projekte hatten sich um die Auszeichnung beworben. Der vdek-Zukunftspreis wird seit 2010 jährlich verliehen. Mit ihm würdigen die Ersatzkassen wegweisende Ideen und Konzepte zur medizinischen Versorgung, Gesundheitsförderung und Prävention. Eine fachkompetente Jury aus Vertretern von Politik, Wissenschaft und Gesundheitswesen bewertet dazu unter anderem die versorgungspolitische Relevanz der eingereichten Projekte, qualitative Aspekte und die Zielgruppenorientierung. Der vdek stellt die drei Siegerprojekte ausführlich in einer Sonderbeilage zum ersatzkasse magazin. (Ausgabe 11./12.2015) und auf seiner Webseite www.vdek.com vor. Mehr Infos gibt es unter http://www.vdek.com/ueber_uns/vdek-zukunftspreis.html. Pressemitteilung des vdek

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Vormerken! 12. GESUNDHEITSWIRTSCHAFTSKONGRESS am 21./22.9 2016 in Hamburg

“Dieser Termin gehört unbedingt schon heute in den Kalender für das nächste Jahr”, stellt Gesundheitsunternehmer und Kongresspräsident  Prof. Heinz Lohmann bei der Ankündigung des 12. GESUNDHEITSWIRTSCHAFTSKONGRESSES am 21. und 22. September 2016 in Hamburg fest. Bereits jetzt werde schon wieder am Programm der nächsten Veranstaltung für die Manager und Unternehmer der Gesundheitsbranche gearbeitet. Lohmann wörtlich: … Weiterlesen