Krankenstand in Pflegebranche überdurchschnittlich hoch

Der Krankenstand der Beschäftigten in bayerischen Pflegeheimen ist um mehr als 40 Prozent höher als der Durchschnitt der Beschäftigten aller Branchen. Die Pflegeheim-Mitarbeiter waren laut „Report Pflege 2014“ der AOK Bayern an 6,27 Prozent aller Kalendertage erkrankt. Im Vergleich dazu waren die bei der AOK Bayern versicherten Arbeitnehmer insgesamt lediglich an 4,5 Prozent der Kalendertage krank. Zudem ist der Krankenstand der Pflegenden deutlich angestiegen. 2008 lag er noch bei 5,38 Prozent. „Der bayerische AOK-Report Pflege macht typische Gesundheitsbelastungen des Pflegepersonal deutlich“, so Hubertus Räde, stellvertretender Vorstandsvorsitzender der AOK Bayern. Die Tätigkeit in Pflegeheimen ist insbesondere durch schweres Heben und Tragen sowie langes Stehen belastend für den Muskel- und Skelettapparat. Diese und hohe psychische Belastungen prägen das Krankheitsgeschehen in der Branche Pflegeheime. Acht Prozent aller Arbeitsunfähigkeitsfälle wurden durch psychische Störungen verursacht. Der bayernweite Durchschnitt beträgt hier 5,1 Prozent. Auffällig ist auch die jeweils längere Dauer der psychischen und Muskel-Skelett-Erkrankungen in der Branche. Mit durchschnittlich fast 32 Kalendertagen liegen die Genesungszeiten für psychische Erkrankungen um 22 Prozent und für Muskel-Skelett-Erkrankungen (mit rund 23 Kalendertagen) um 31 Prozent über dem Bayernwert. „Zur besseren Bewältigung insbesondere der psychischen Anforderungen und zur Entlastung des Muskel-Skelettsystems bietet die AOK Bayern für Pflegeheime branchenspezifische betriebliche Gesundheitsförderung an“, so Räde. Allein in 338 bayerischen Pflegeheimen mit 36.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern habe die AOK Bayern im vergangenen Jahr Projekte durchgeführt, die arbeitsbedingte Gesundheitsbelastungen und Erkrankungen reduzieren sollen. Dazu unterstützt die AOK Bayern mit einem praxisnahen Konzept zum Betrieblichen Gesundheitsmanagement (BGM). Ein typisches Beispiel ist ein Gesundheitsprojekt, bei dem AOK-Experten die Sozialservice-Gesellschaft des Bayerischen Roten Kreuzes GmbH (BRK) begleitet haben. „Ausgangsbasis bildete eine betriebsspezifische Analyse arbeitsbedingter Gesundheitsbelastungen durch Gesundheitszirkel und Beschäftigtenbefragungen“, so Projektleiterin Anna Koniecko-Sippel, die die Aktivitäten begleitet hat. Alle Beteiligten, von der Geschäftsführung über den Betriebsrat bis zu den Beschäftigten seien von Beginn an eingebunden gewesen. Der ganzheitliche Ansatz habe sich bewährt: Trainingsmaßnahmen wie z.B. arbeitsplatzbezogene Rückenschulen stärken die Eigenverantwortung. Gleichzeitig nutzt die Sozialservice-Gesellschaft des BRK GmbH das BGM konsequent zur Verbesserung von Arbeitsorganisation und Organisationsstrukturen. „Dazu gehört die Anpassung des Dienstplanes hinsichtlich der Mitarbeiterbesetzung in den Spätdiensten, die Investition in Hilfsmittel ebenso wie Maßnahmen zur Teamentwicklung und Führungskräftetrainings“, so Koniecko-Sippel. Die wiederholt durchgeführten Mitarbeiterbefragungen zeigen auf, dass alle von den Bemühungen profitieren: Unternehmen, Bewohner und Beschäftigte. So haben sich sowohl Krankenstand als auch Fluktuationsrate positiv entwickelt und die Zufriedenheit der Beschäftigten ist gestiegen. Die AOK Bayern unterstützte allein im letzten Jahr mehr als 3.000 bayerische Unternehmen in der betrieblichen Gesundheitsförderung (BGF). Mehr als jedes dritte Unternehmen zählte zum verarbeitenden Gewerbe und jedes vierte Unternehmen gehörte der Gesundheits- und Sozialbranche an. Davon profitieren auch kleine und mittelständische Unternehmen. 40 Prozent der Unternehmen mit langfristigen Projekten zur Betrieblichen Gesundheitsförderung beschäftigen weniger als 100 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Die AOK Bayern stemmte damit mehr als jedes fünfte BGF-Projekt der gesetzlichen Krankenkassen in Deutschland. Pressemitteilung der AOK Bayern

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Pflegende Angehörige künftig besser gegen Arbeitslosigkeit abgesichert – TK-Chef Baas begrüßt Pflegereform

Mit der aktuellen Pflegereform will der Gesetzgeber Menschen, die ein Familienmitglied pflegen, besser sozial absichern. Beispielsweise sollen sie künftig automatisch gegen Arbeitslosigkeit versichert sein. „Dieses Maßnahmenpaket ist ein wichtiger Schritt für diejenigen, die im Moment den Löwenanteil der pflegerischen Versorgung in Deutschland leisten“, erklärt Dr. Jens Baas, Vorstandsvorsitzender der Techniker Krankenkasse (TK). „Denn Pflegeaufgaben zu übernehmen, wirkt sich auf das Berufsleben aus.“ In der TK-Pflegestudie geben drei von zehn berufstätigen Befragten an, die Arbeitszeit reduziert zu haben, weil jemand in der Familie oder im engeren Umfeld pflegebedürftig geworden ist. Unter den nicht erwerbstätigen Befragten hat jeder Neunte aufgrund der Pflegetätigkeit den Beruf sogar komplett aufgegeben. „Wer in der Familie Verantwortung übernimmt, darf keine sozialen Nachteile dadurch haben“, so Baas. „Wir müssen verhindern, dass jemand selbst hilfebedürftig wird, weil er durch die Pflegetätigkeit oder danach seinen Job verloren hat.“ Um pflegende Angehörige zu entlasten, bietet die Pflegeversicherung schon jetzt zahlreiche Leistungen. Baas: „Hier navigieren wir unsere Versicherten durch einen Dschungel von Angeboten, nicht alle sind gleichermaßen bekannt. Eine gute Beratung ist dabei die Grundlage für eine mündige Entscheidung.“ Bisher war im Leistungskatalog der Pflegeversicherung streng genommen nur eine Beratung für Pflegebedürftige vorgesehen. Künftig sollen nun auch Pflegepersonen rechtlich verbindlich einen Anspruch haben. „Diese Neuregelung entspricht der Versorgungsrealität und orientiert sich zu hundert Prozent an der der Praxis.“ Über den zweiten Teil der Pflegereform beraten heute parallel Bundestag und Bundesrat. Pressemitteilung der Techniker Krankenkasse

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Bundesgesundheitsminister Gröhe: „Ansporn für die weitere Arbeit“

Die Reform der Pflegeversicherung in Deutschland findet breite Unterstützung in der Bevölkerung. 93 Prozent der Befragten halten die Pflegereform für richtig. Dies ist das Ergebnis einer repräsentativen Umfrage von infratest dimap im Auftrag des Bundesministeriums für Gesundheit. Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe: „Ich freue mich, dass die ganz überwiegende Mehrheit der Bevölkerung das Ziel der Bundesregierung unterstützt, die Pflege in Deutschland und damit die Pflegebedürftigen, ihre Familien und die Pflegekräfte weiter zu stärken. Das ist weiterer Ansporn für uns, die größte Reform der Pflegeversicherung seit ihrer Einführung vor 20 Jahren kraftvoll umzusetzen.“ Die Ziele des Gesetzes – fünf Pflegegrade statt wie bisher drei Pflegestufen und ein gleichberechtigter Zugang aller Pflegebedürftigen zu den Leistungen der Pflegeversicherung – finden hohe Zustimmung in der Bevölkerung. 77% der Deutschen bezeichnen dies als Schritt in die richtige Richtung. 16% sehen darin sogar eine deutliche Verbesserung. Beim Blick in die Zukunft der Pflege zeigt sich die Mehrheit der Befragten optimistisch. So machen sich 57% keine Sorgen über eine finanzielle Absicherung im Falle einer Pflegebedürftigkeit. Dies sind 19% mehr als bei einer vergleichbaren Befragung des Instituts für Demoskopie Allensbach noch vor fünf Jahren. Auch bei der Versorgung von Pflegebedürftigen sind die meisten zuversichtlich: 33% der Befragten gehen von einer unveränderten Lage in den kommenden 20 Jahren aus, 36% rechnen mit einer Verbesserung der Situation. Die Ergebnisse der Umfrage werden auf der Veranstaltung „Miteinander. Füreinander. Deutschland stärkt die Pflege“ des Bundesgesundheitsministeriums in Berlin präsentiert. Künftig sind regelmäßige Befragungen der Bevölkerung und der von den Pflegestärkungsgesetzen besonders betroffenen Pflegebedürftigen, ihren Angehörigen und den Pflegekräften geplant. Das Pflege-Panel wird künftig regelmäßig deren Meinungen und Einschätzungen erheben, um die Ergebnisse in den Dialog über die Umsetzung der Gesetzespakete einfließen zu lassen. Bei der Veranstaltung „Miteinander. Füreinander. Deutschland stärkt die Pflege“ wird auch ein neues Fachinformationsangebot des Bundesgesundheitsministeriums für die Pflegepraxis präsentiert, das Ende Oktober starten wird. Die „Praxisseiten Pflege“ wenden sich an Fachleute aus der Pflege, die sich über die Neuerungen im Pflegerecht genauer informieren möchten. Ein Sammelordner fasst in mehreren Kapiteln die Änderungen durch das Erste Pflegestärkungsgesetz (PSG I) zusammen und erläutert wichtige Schlüsselbegriffe. Mit den Praxisseiten Pflege haben Praktikerinnen und Praktiker übersichtliche Erläuterungen, Leistungstabellen und Schaubilder, Auszüge aus dem SGB XI, ein Glossar und Service-Material mit Kopiervorlagen immer griffbereit. Pressemitteilung des Bundesministeriums für Gesundheit

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Langkutsch: Finanzierung der Pflegeversicherung zukunftsfest machen

Das Pflegestärkungsgesetz II soll Ende September erstmals im Deutschen Bundestag beraten werden. Im Rahmen einer Verwaltungsratssitzung der BARMER GEK in Würzburg erklärt dazu der Vorsitzende der Verwaltungsrates,Holger Langkutsch: „Viele Maßnahmen der nächsten Pflegereform finden unsere ungeteilte Zustimmung. Dazu gehört vor allem die dringend erforderliche Besserstellung von demenzkranken Pflegebedürftigen und deren Angehörigen. Für diesen Personenkreis ist die Pflegeversicherung heute noch nicht ausreichend da. Nachbesserungsbedarf gibt es allerdings beim Thema Finanzierung. Angesichts der demografischen Entwicklung und der steigenden Anzahl an Pflegedürftigen müssen jetzt die Weichen gestellt werden, um das System zukunftsfest zu machen. Wir benötigen eine solide und leistungsfähige Pflegeversicherung für alle Bürgerinnen und Bürger, und dafür kommt ausschließlich das solidarisch finanzierte System der gesetzlichen Pflegeversicherung in Betracht. Das Nebeneinander von gesetzlicher und privater Pflegeversicherung muss aus diesem Grund überwunden werden. Einen weiteren Knackpunkt des Pflegestärkungsgesetzes stellt die fehlende regelmäßige Dynamisierung der Pflegeleistungen dar. Pflegebedürftige und deren Angehörige haben einen Anspruch darauf, dass die Leistungen in Zukunft nicht an Wert verlieren. Um dem vorzubeugen, sollte eine gesetzliche Regelung die Dynamisierung gekoppelt an der Preisentwicklung sicherstellen.“ Pressemitteilung der BARMER GEK

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BARMER GEK mit neuem Video-Unterstützungsangebot „Wir zeigen Pflege“

Die BARMER GEK will pflegenden Angehörigen über einen neuen Kanal helfen, ihren stressigen Alltag besser zu bewältigen. Als erste gesetzliche Pflegekasse hat sie dazu einen Video-Informationsservice entwickelt, durch den ehrenamtlich Pflegende mehr zeitliche und räumliche Flexibilität gewinnen. „Die Filme zur Unterstützung von Pflegenden können jederzeit bequem von unterwegs oder zu Hause aus am Computer, Laptop oder Smartphone angesehen werden. Die Videos sind ein weiterer innovativer Baustein in unserem umfangreichen Unterstützungs- und Beratungsangebot, das von Pflegekursen über häusliche Schulungen bis hin zu Online-Beratungen und Broschüren reicht“, erläutert BARMER GEK Pflegeexpertin Juliane Diekmann. Den Alltag leichter gestalten Der neue Video-Informationsservice basiert auf drei Säulen. Es kommen pflegende Angehörige zu Wort, die im Interview über ihre ganz persönlichen Erfahrungen berichten. Eine Teilnehmerin erzählt, wie sie ihren an Demenz erkrankten Vater betreut. Ein Ehemann wiederum berichtet, wie er bereits seit 14 Jahren seine im Wachkoma liegende Ehefrau pflegt. Darüber hinaus zeigt ein Team aus Profis und erfahrenen Laien in kurzen Filmbeiträgen anschaulich und praxisnah, wie alltägliche Pflegesituationen leichter gestaltet werden können. Außerdem geben Experten ihr Wissen weiter und liefern viele gute Ratschläge und Hintergrundinfos. In Deutschland leben derzeit etwa 2,73 Millionen pflegebedürftige Menschen. Davon werden rund 71 Prozent, also 1,93 Millionen, ambulant versorgt und betreut. Um etwa 1,25 Millionen kümmern sich ausschließlich Angehörige oder andere ehrenamtlich Pflegende. Bei etwas über 615.000 wird ein ambulanter Pflegedienst hinzugezogen. Pressemitteilung der BARMER GEK

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Pflegestärkungsgesetz II: Vermeidung von Pflegeeintritt kommt zu kurz

Am 12. August hat das Bundeskabinett den Gesetzentwurf zum zweiten Pflegestärkungsgesetz verabschiedet. Das Gesetz wird zu Recht viel gelobt, denn die Versorgung von Pflegebedürftigen wird besser. Allerdings sollten die Möglichkeiten, Pflegeeintritte zu verschieben, noch gestärkt werden. Rehabilitation im Alter ist wirksam, das zeigen mehrere internationale Studien. Professor Heinz Rothgang von der Universität Bremen bestätigte gegenüber der Ärztezeitung vom 12. August: „In jenen Bundesländern, in denen geriatrische Reha-Betten in Rehabilitations-Einrichtungen oder Kliniken vorgehalten werden, verringerte sich für die Betroffenen auch das Risiko eines frühzeitigen Pflegebedarfs.“ Und dennoch wird Rehabilitation viel zu selten durchgeführt. Dafür gibt es zwei Ursachen. In der Pflegebegutachtung wurde bisher bei zu wenigen Pflegebedürftigen die Notwendigkeit einer Rehabilitation erkannt. Dieses Problem soll im Pflegestärkungsgesetz II mit dem neuen Begutachtungsverfahren verbessert werden. Die zweite Ursache ist das Schnittstellenproblem zur Krankenkasse. Die im Wettbewerb zueinander stehenden Krankenkassen sind trotz eindeutiger gesetzlicher Verankerung des Grundsatzes „Reha vor Pflege“ wegen der getrennten Finanztöpfe nicht motiviert, Reha-Leistungen zu bezahlen. Denn von den Ausgaben der Krankenkassen für Reha würde vor allem die Pflegeversicherung durch verschobene Pflege profitieren. Daher nutzen die Krankenkassen ihren Spielraum im Rahmen ihres Genehmigungsvorbehalts, um Reha-Leistungen nicht zu genehmigen. Der weitaus größte Teil der Reha-Empfehlungen kommt von Kliniken und nicht von Vertragsärzten. Die Rolle der Hausärzte muss gestärkt werden und Reha-Verordnungen von niedergelassenen Ärzten auch zur Leistung führen. Der Genehmigungsvorbehalt der Krankenkassen muss für diese von Pflegebedürftigkeit bedrohten Menschen eingeschränkt werden. Aus medizinischen Gründen verordnete Reha-Leistungen dürfen nicht im Genehmigungsverfahren stecken bleiben. Es sollte dem Arzt vorbehalten bleiben, wie auch bei anderen Krankenhausbehandlungen, eine Reha-Leistung einzuleiten. Auf diese Weise kann sichergestellt werden, dass bei deutlich mehr Menschen der Pflegeeintritt verschoben werden kann. Im PSG II besteht die Chance, den Grundsatz Prävention vor Rehabilitation vor Pflege zu realisieren. Das wäre ein Meilenstein. Pressemitteilung des Bundesverbandes Deutscher Privatkliniken e.V.

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KKH fordert stärkeren Fokus auf Qualität in der Pflege

Die KKH Kaufmännische Krankenkasse beurteilt das heute im Bundeskabinett verabschiedete Pflegestärkungsgesetz II als weiteren wichtigen Schritt in die richtige Richtung. Begrüßt wird vor allem der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff, mit dem eine gerechtere Verteilung der Leistungen ermöglicht wird. Durch die mit dem Gesetz einhergehende Erhöhung des Beitrags zur Pflegeversicherung soll das erweiterte Leistungsangebot für Pflegebedürftige und Pflegende finanziert werden. „Allerdings führen höhere Ausgaben nicht automatisch zu einer besseren Qualität der Pflege“, so Ingo Kailuweit, Vorstandschef der KKH. Auswertungen der KKH dokumentieren diverse Pflegemängel, die auf unzureichende Sturzprophylaxe in Heimen, mangelnde Kommunikation zwischen Pflegepersonal und behandelnden Ärzten oder fehlende Zeitressourcen zurückzuführen sind. „Diese Ergebnisse zeigen, dass die Latte für Qualitätskriterien in der Pflege noch immer viel zu niedrig hängt“, sagt Kailuweit. „Es kann nicht sein, dass Pflegekassen viel Geld für schlechte Pflege zahlen müssen. Pflegebedürftige haben Anspruch auf eine qualitativ hochwertige Pflege.“ Handlungsbedarf für mehr Qualität in der Pflege sieht der KKH-Chef beispielsweise bei der Verbesserung des bisherigen Benotungssystems von Pflegeheimen. Dieses sollte auf echte Transparenz zielen − durch eine realistische Benotung von Pflegeheimen mit verbindlichen Prüfkriterien. „Verzerrungen bei der Benotung von Pflegeeinrichtungen, wie in der Vergangenheit geschehen, darf es zum Schutz der Pflegebedürftigen künftig nicht mehr geben“, fordert Ingo Kailuweit. „Nur wenn geleistete Pflegequalität auch transparent und real bewertet wird, führt das zu Anreizen für Pflegeeinrichtungen, dauerhaft eine hohe Pflegequalität zu liefern.“ Pressemitteilung der KKH Kaufmännische Krankenkasse Hannover

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