vdek zum Zweiten Pflegestärkungsgesetz (PSG II)

„Das Zweite Pflegestärkungsgesetz (PSG II) ist einer der wichtigsten Reformschritte in der sozialen Pflegeversicherung überhaupt und wird die Situation demenzkranker Pflegebedürftiger erheblich verbessern“, erklärte Ulrike Elsner, Vorstandsvorsitzende des Verbandes der Ersatzkassen e. V. (vdek), anlässlich der heutigen Fachanhörung im Bundesministerium für Gesundheit (BMG). Mit der Einführung eines neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs und eines neuen Begutachtungsassessments (NBA) werde der seit Jahren anhaltenden Diskussion um die stärkere Berücksichtigung kognitiver oder psychischer Einschränkungen bei Pflegebedürftigkeit endlich ein glückliches Ende bereitet. „Die Pflegeversicherung wird gerechter, eine Forderung, die die Ersatzkassen seit Jahren gestellt haben.“ Es sei richtig, die anstehenden Reformen über eine Beitragssatzerhöhung von 0,2 Prozentpunkten ab 2017 zu finanzieren, so Elsner. Dieses Geld reiche aber nicht aus, um vor allem die umfassenden Überleitungs- und Bestandsschutzregelungen für den Übergang von den drei Pflegestufen zu den fünf Pflegegraden zu finanzieren. Zur Deckung dieser Kosten werden die Pflegekassen die Mittel des Ausgleichsfonds der Pflegeversicherung erheblich abschmelzen müssen. „Angesichts der zu erwartenden Verbesserungen für die Pflegebedürftigen und um die Akzeptanz für das neue Begutachtungssystem zu steigern, ist dies jedoch sinnvoll angelegtes Geld.“ Dies gelte insbesondere für die Aussage der Bundesregierung, dass niemand, der bereits heute Pflegeleistungen bezieht, durch die Reform schlechter gestellt werden soll. Richtig sei auch, dass die Versicherten bereits ab dem 1. Januar 2017 von den neuen Regelungen profitieren sollen. Für reformbedürftig hält der vdek – ebenso wie die Bundesregierung – die Pflegenoten. Ein neuer Qualitätsausschuss soll die Aufgabe übernehmen, ein Nachfolgemodell für die Pflegenoten zu erarbeiten. „Die Pflegenoten müssen aussagekräftiger werden, eine Überarbeitung ist daher dringend geboten“, betonte Elsner. „Trotz aller Kritik ist es aber eine richtige Entscheidung, das bestehende Notensystem zunächst weiterzuführen. Das ist deutlich besser als gar keine Transparenz.“ Kritisch wertete die vdek-Vorstandsvorsitzende dagegen Teile der  Regelungen zur Besetzung des sogenannten Erweiterten Qualitätsausschusses. Dieser wird einberufen, wenn sich der Qualitätsausschuss nicht einigen kann. „Dass der unparteiische Vorsitzende des Ausschusses durch das BMG bestimmt werden soll, ist ein tief greifender Eingriff durch eine staatliche Behörde in die Autonomie der gemeinsamen Selbstverwaltung.“ Pressemitteilung des vdek

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Wertschätzung durch Wertschöpfung – “Jammerkartell” bringt Pflege nicht weiter

“Wenn Pflegemanager nach staatlicher Reglementierung ihrer Profession rufen, haben sie versagt”, urteilt der Gesundheitsunternehmer und Vorsitzende der INITIATIVE GESUNDHEITSWIRTSCHAFT (IGW) Prof. Heinz Lohmann. Mit seiner Kritik wendet er sich gegen die Forderung nach einer gesetzlichen Mindestpersonalausstattung für die stationäre Krankenpflege. Das bringe für die erhoffte Aufwertung des Berufsstandes gar nichts. Im Gegenteil werde es dazu … Weiterlesen

Überarbeitung des Pflege-TÜV: „Kassen müssen einbezogen werden“

Die Große Koalition plant, den umstrittenen Pflege-TÜV erst im Jahr 2018 durch ein neues Benotungssystem zu ersetzen. Anlässlich einer Verwaltungsratssitzung der BARMER GEK in Lübeck erklärt dessen Vorsitzender, Holger Langkutsch: „Der Verwaltungsrat der BARMER GEK sieht das unveränderte Festhalten an den umstrittenen Pflegenoten kritisch. Als Patientenvertreter fällt es mir ausgesprochen schwer, den Pflege-TÜV in seiner jetzigen Form weitere zweieinhalb Jahre ertragen zu müssen. Im Durchschnitt bescheinigt der Pflege-TÜV den bundesweit über 12.000 stationären Pflegeeinrichtungen eine Note von 1,3. Möglich wird dies, weil wichtige Qualitätsparameter wie etwa die Medikamentenversorgung und weiche Faktoren wie Freizeitangebote gleich hoch bewertet werden. Um hier zu aussagekräftigen und patientenrelevanten Benotungen zu gelangen, müssen bei der anstehenden Erarbeitung eines neuen Bewertungssystems die Pflegekassen angemessen beteiligt werden. Der Pflege-TÜV hat seit seinem Start im Jahr 2009 weder die erhoffte Transparenz gebracht noch die Qualität in der Pflege positiv beeinflusst. Bei so viel gleichmacherischem Lob fällt es Pflegebedürftigen und deren Angehörigen schwer, gute von schlechten Pflegeheimen zu unterscheiden. Gerade deshalb ist es sehr bedauerlich, dass noch weitere zweieinhalb Jahre verstreichen sollen, bis den Betroffenen endlich aussagekräftige Informationen zur Verfügung gestellt werden. Bis das neue Bewertungssystem ab dem Jahr 2018 steht, können Betroffene insbesondere die Hilfe der Pflegekassen verstärkt nutzen. Wir können Pflegebedürftigen und Angehörigen oftmals bei der Wahl eines Anbieters entscheidend helfen, weil wir über jahrelange Erfahrungen mit Heimen und ambulanten Pflegediensten verfügen.“ Pressemitteilung der BARMER GEK

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Zusätzliche Mittel für Pflegekräfte in Kliniken zielgerichtet einsetzen

Der stellvertretende Vorsitzende des GKV-Spitzenverbandes Johann-Magnus v. Stackelberg hat gegenüber der dpa die Politik aufgefordert, die zusätzlich geplanten Mittel für Pflegekräfte in Krankenhäusern zielgenauer einzusetzen. „Bei dem geplanten Pflegesonderprogramm ist Vorsicht geboten, damit am Ende nicht die falschen belohnt werden. Wer bisher besonders viel Pflegekräfte abgebaut hat, soll nach dem vorliegenden Gesetzentwurf Sonderzahlungen bekommen, um diese wieder einzustellen. Wer aber immer eine ausreichende Besetzung der Stationen aufrecht erhalten hat, der bekommt nichts. Wenn die Politik zusätzliches Geld für Pflegekräfte ausgeben möchte, dann bitte nicht mit der Gießkanne, sondern zielgerichtet genau dort, wo es notwendig ist!“ Als richtungsweisendes Beispiel nannte v. Stackelberg die Vorgaben des Gemeinsamen Bundesausschusses zur Zahl der Pflegenden bei Frühgeborenen. Hier wurde eine 1:1 -Betreuung beschlossen, da es sich um einen medizinisch anspruchsvollen und hochsensiblen Bereich handelt. Stackelberg betonte weiterhin: „Dreh- und Angelpunkt ist der notwendige Abbau der vorhandenen Überkapazitäten. Nur wenn die überflüssigen Klinikstandorte in den Ballungsgebieten abgebaut werden, stehen ausreichend Pflegekräfte in den Häusern zur Verfügung, in denen sie wirklich gebraucht werden. Eine Strukturbereinigung ist gut für die Patienten, die Mitarbeiter der Kliniken und die Beitragszahler.“ Eine ungelöste Herausforderung sei auch, dass jedes Jahr zusätzlich Beitragsgelder in die Kliniken fließen, „während die Bundesländer ihrer gesetzlichen Zahlungsverpflichtung nicht nachkommen, obwohl sie laut Gesetz für die Finanzierung zum Beispiel von Computertomographen, Röntgengeräten und baulicher Instandhaltung zuständig sind. Es ist kein Geheimnis, dass immer mehr Kliniken Gelder der Krankenkassen zweckentfremden, um teure Geräte zu kaufen, statt Pflegepersonal einzustellen.“ Pressemitteilung des GKV-Spitzenverbandes

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Sieben von zehn pflegenden Angehörigen sind urlaubsreif – Pflegeversicherung bietet Auszeit

Wer einen Angehörigen pflegt, ist häufig rund um die Uhr im Einsatz. Urlaub machen und einfach mal abschalten, das erlauben sich die Wenigsten. Dabei ist gerade für pflegende Angehörige eine Auszeit besonders wichtig. Die Kosten für eine gute Vertretung in dieser Zeit übernehmen die Kassen. Und: Seit Jahresbeginn kann sich jeder Hilfebedürftige die Leistungen seiner Pflegeversicherung noch flexibler zusammenstellen. Darauf weist die Techniker Krankenkasse (TK) hin. Knapp zwei Drittel der pflegenden Angehörigen (65 Prozent) sind laut TK-Pflegestudie jeden Tag im Einsatz. Sechs von zehn Befragten (62 Prozent) geben an, dass die Pflege sie viel von ihrer eigenen Kraft kostet. Kein Wunder, dass sieben von zehn (69 Prozent) das Gefühl haben, sie sollten mal wieder ausspannen. Und das ist möglich: Professionelle Pflegekräfte, Freunde oder entfernte Verwandte können pro Kalenderjahr für bis zu sechs Wochen im gewohnten Umfeld vertreten. Für diese Ersatzpflege (auch Verhinderungspflege genannt) zahlt die Pflegeversicherung dann bis zu 1.612 Euro – und zwar unabhängig von der Pflegestufe. Alternativ besteht die Möglichkeit, die Kurzzeitpflege in einem Pflegeheim zu nutzen. Auch dann zahlt die TK-Pflegeversicherung unabhängig von der Pflegestufe bis zu 1.612 Euro – für bis zu acht Wochen pro Jahr. Seit dem 1. Januar lassen sich diese beiden Budgets nun auch flexibel kombinieren. Das heißt, bis zu 100 Prozent des Anspruches auf Ersatzpflege kann für die Kurzzeitpflege genutzt werden. Andersherum können bis zu 50 Prozent des Kurzzeitpflegebetrags als Ersatzpflege verwendet werden. „Davon profitieren vor allem diejenigen, die ihren Anspruch auf Kurzzeitpflege bisher nie nutzen konnten, weil ein Betreuungsplatz in einer geeigneten Einrichtung in der Nähe fehlt“, erklärt Wolfgang Flemming, Fachbereichsleiter und Pflegeexperte bei der TK. „Zudem organisieren viele pflegende Angehörige die Betreuung in den eigenen vier Wänden, gerade weil ihr Angehöriger in der gewohnten Umgebung bleiben möchte. Insbesondere bei einer Demenzerkrankung, können sich ein Ortswechsel und ein anderer Tagesablauf ungünstig auswirken.“ Pressemitteilung der Techniker Krankenkasse

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7. gemeinsamer Präventionskongress 2015 Prävention und Pflege – (wie) passt das zusammen?

Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe und Helga Kühn-Mengel MdB, Präsidentin der Bundesvereinigung Prävention und Gesundheitsförderung e.V. (BVPG), haben heute in Berlin den 7. gemeinsamen Präventionskongress „Prävention und Pflege“ eröffnet. Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe: „Gesundheitsförderung ist in jeder Lebensphase wichtig, vom Kindes- bis ins Rentenalter. Gerade mit Blick auf die wachsende Zahl älterer Menschen in unserer Gesellschaft bekommt der Dreiklang ‚Prävention vor Rehabilitation vor Pflege‘ eine besondere Bedeutung. Mit dem Präventionsgesetz wollen wir ältere und pflegebedürftige Menschen verstärkt mit gesundheitsfördernden Leistungen erreichen. Deshalb erhalten die Pflegekassen einen eigenen gesetzlichen Auftrag zur Gesundheitsförderung und Prävention in stationären Pflegeeinrichtungen. Und auch die Gesundheit der Beschäftigten in der Pflege soll durch betriebliche Gesundheitsförderung besser unterstützt werden.“ „Begünstigt durch den demografischen Wandel werden die Anzahl pflegebedürftiger Menschen und damit auch der Bedarf an Betreuungs- und Unterstützungsleistungen in den nächsten Jahren zunehmen“, so die Präsidentin der BVPG, Helga Kühn-Mengel MdB. „Selbstverständlich gehen Altern und Alter nicht zwangsläufig mit dem Eintritt von Pflegebedürftigkeit einher. Doch in jedem Fall kommt Maßnahmen, die auf die Erhaltung körperlicher und geistiger Aktivität und Mobilität im Alter abzielen, grundlegende Bedeutung zu.“ Auf dem Kongress thematisieren Expertinnen und Experten den Stellenwert von Prävention und Gesundheitsförderung – sowohl für Pflegebedürftige als auch für Pflegende – und zeigen präventive Potenziale der Pflege auf. In sieben Workshops diskutieren die Teilnehmerinnen und Teilnehmer auf der Grundlage von Praxisbeispielen, wie Prävention und Gesundheitsförderung verstärkt in die Pflege integriert werden können. Seit 2008 veranstalten das Bundesministerium für Gesundheit und die Bundesvereinigung Prävention und Gesundheitsförderung e.V. regelmäßig gemeinsam Präventionskongresse. Die Kongresse sollen dazu beitragen, den aktuellen Stand im Bereich „Prävention und Gesundheitsförderung“ abzubilden, den bereits erreichten Umsetzungsstand zu klären, Handlungsansätze aufzuzeigen und insbesondere auch zivilgesellschaftlichen Akteurinnen und Akteuren eine Plattform für den Austausch zu bieten. In diesem Jahr nutzen mehr als 280 Teilnehmerinnen und Teilnehmer, darunter Fachkräfte aus dem Gesundheits-, Pflege- und Seniorenbereich sowie Akteurinnen und Akteure aus Kommunen, Wohlfahrtsverbänden, Krankenkassen, Politik und Verwaltung den Kongress. Er bietet die Möglichkeit, den Diskurs über den Zusammenhang von Prävention und Pflege aufzugreifen und mit neuen Impulsen fortzuführen. Weitere Informationen zum Präventionskongress 2015 sowie seiner Vorgänger finden Sie auf der Homepage der BVPG (www.bvpraevention.de) unter der Rubrik „Kongresse“. Pressemitteilung der Bundesvereinigung  Prävention und Gesundheitsförderung e.V.

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PKV: Bei Reform der Pflege-Noten auf unabhängige Wissenschaftler setzen

Zur Debatte über die Reform des ‚Pflege-TÜV‘ erklärt Uwe Laue, der Vorsitzende des Verbandes der Privaten Kranken­versicherung, anlässlich der PKV-Jahrestagung: „Die Private Krankenversicherung begrüßt die Initiative der Bundesregierung für eine Neukonzeption des ‚Pflege-TÜV‘. Die Erfahrungen des PKV-Prüfdienstes aus mehr als 10.000 Quali­tätsprüfungen von Pflegeeinrichtungen bestätigen klar die Kritik des Bundesgesundheitsministeriums, dass die Veröffentlichung der Pflege-Noten in ihrer bisherigen Systematik gescheitert ist, denn sie ist für Verbraucher nicht aussagekräftig. Die bisherige ‚Verhandlungslösung‘ bei den Pflege-Noten hat Entscheidungen für klare Prüfkriterien eher behindert. Die PKV empfiehlt stattdessen, die neue Prüfsystematik auf der Basis wissenschaftlicher Erkenntnisse zu entwickeln. Sie begrüßt den Vorschlag des Ministeriums, ein Pflegequalitäts-Institut einzu­richten. Dabei wäre es sinnvoll, auf eine bestehende Einrichtung mit einschlägiger Expertise zurückzugreifen. Wir schlagen vor, dass die von der Privaten Krankenversiche­rung gegründete gemeinnützige Stiftung „Zentrum für Qualität in der Pflege“ (ZQP) diese Aufgabe übernimmt. Das ZQP gilt als nationales Kompetenzzentrum der Pflegewissenschaft und könnte in kurzer Zeit eine wissenschaftlich basierte Entschei­dungsgrundlage für die künftige Prüfsystematik erarbeiten. Die PKV würde sich freuen, wenn sie damit die für alle Versicherten wichtige Reform des Pflege-TÜV erleichtern könnte. Das Gesundheitsministerium will die Pflege-Noten ab 2016 übergangsweise durch eine Kurz-Zusammenfassung der Prüfergebnisse ersetzen. Diese Übergangsregelung sollte nicht nur von Vertretern der Gesetzlichen Krankenversicherung, son­dern im Einvernehmen mit dem PKV-Verband erstellt werden. So kann der PKV-Prüfdienst seine Erfahrungen einbringen.“ Pressemitteilung des Verband der Privaten Krankenversicherung e.V.

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vdek würdigt Verein zur Förderung pflegerischer Qualität e.V.

Der 31-jährige Thomas Schmidt aus Amberg im Freistaat Bayern ist „Bester Schüler in der Alten- und Krankenpflege 2015“. Der Verein zur Förderung pflegerischer Qualität e.V. zeichnete Schmidt am Freitag, den 12.6.2015, bei der 5. Nationalen Initiative – Bundeswettbewerb „Bester Schüler in der Alten- und Krankenpflege“ mit der Medaille aus. Die Plätze zwei und drei belegten Christine Drzyzga (23 Jahre) aus Köln in Nordrhein-Westfalen und Melanie Segelke (22 Jahre) aus Heide in Schleswig-Holstein. Der Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek), der als Gastgeber aufgetreten war und die Räumlichkeiten zur Verfügung gestellt hatte, gratulierte den Siegern und würdigte die Arbeit des Vereins zur Förderung pflegerischer Qualität e.V.. Jens Frieß, Präsident des Vereins zur Förderung pflegerischer Qualität e.V., unterstrich vor 200 Gästen die Ziele des Wettbewerbs. „Mit unserem Preis wollen wir möglichst viele Menschen ermutigen, den Pflegeberuf zu ergreifen. Die große Resonanz freut uns daher ganz besonders. Wir gratulieren allen Teilnehmern, die es in den Endausscheid geschafft haben und die Besten ihres Bundeslandes sind. Ganz besonders gratulieren wir aber dem Erstplatzierten Schmidt aus Amberg im Freistaat Bayern. Er fliegt nun für eine Woche nach New York, mit der Möglichkeit dort das Medical Hospital of Surgery NY zu besuchen“, so Frieß. Ulrike Elsner, Vorstandsvorsitzende des vdek, hob das Engagement des Vereins zur Förderung pflegerischer Qualität e.V. hervor. „Fachliches Know-how und Empathie sind unverzichtbare Kompetenzen in den Pflegeberufen. Mit seiner Arbeit trägt der Verein zur Förderung pflegerischer Qualität e.V. nachhaltig dazu bei, beides zu fördern. Er leistet damit auch einen Beitrag zur Verbesserung des gesellschaftlichen Ansehens der Pflege- und Betreuungsberufe.“ Zur 5. Nationalen Initiative – Bundeswettbewerb „Bester Schüler in der Alten- und Krankenpflege“ hatten sich über 25.000 Auszubildende aus der Alten-, Gesundheits- und Krankenpflege, der Säuglings- und Kinderkrankenpflege sowie der Generalistik beteiligt. Schirmherren der Veranstaltung waren beim diesjährigen Wettbewerb Jens Spahn, gesundheitspolitischer Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Prof. Dr. Eike Böhm, Vorstandsmitglied der Deutschen Gesellschaft für Qualität (DGQ), Pflegewissenschaftler Siegfried Huhn sowie Comedian und Mediziner Dr. Eckart von Hirschhausen. Der Preisverleihung waren mehrere anspruchsvolle fachliche Prüfungen vorausgegangen. Für die Vorentscheide in Hamburg, Dresden, Würzburg und Köln hatten sich 23 Finalisten aus ganz Deutschland zuzüglich den Besten des Sanitätsdienstes der Bundeswehr herauskristallisiert. Nach dem Finale am 11.6.2015 in der Nestor-Schule am Berliner Alexanderplatz gab es für alle Teilnehmer ein Entspannungsprogramm mit einem Abendessen auf dem Fernsehturm, einer Gesprächsrunde mit Siegfried Huhn, einer Stadtrundfahrt und einem Empfang im Deutschen Bundestag. Pressemitteilung des vdek

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BERICHT AUS BONN – Prägnante Statements, ausdrucksstarke Gesichter: Imagekampagne für den Pflegestandort Bonn

„Aufbauhelferin – ist jemand, der einen aufrecht gehen lässt, wenn Körper und Geist am Boden sind.” „Seelenheiler – ist jemand, der Wunden schließt, die von außen nicht zu sehen sind.” „Würdeträgerin – ist jemand, der erst den Menschen sieht und dann die Krankheit.” Diese prägnanten, zum Nachdenken anregenden Statements mit ausdrucksstarken Bildern von Menschen, die in der Pflege und im Gesundheitsbereich in Bonn tätig sind, zieren Plakate der außergewöhnlichen Imagekampagne „Gesundheits- und Pflegestandort Bonn”. Sie ist am 10. Juni erstmals der Öffentlichkeit vorgestellt worden und will Menschen für die Vielfalt der Pflegeberufe begeistern. „Der Bundesstadt Bonn und deren Kommunaler Gesundheitskonferenz (KGK), in der Träger von Pflege- und Gesundheitseinrichtungen der Stadt zusammengeschlossen sind, ist es ein großes Anliegen, den Pflegeberuf am Gesundheitsstandort Bonn zu stärken”, betont Bonns Gesundheitsdezernent Rüdiger Wagner. Gemeinsam mit der Medienfabrik Gütersloh GmbH wurde die Pflegekampagne ins Leben gerufen. 25 Fach- und Pflegekräfte aus Krankenhäusern, der Altenpflege, ambulanter Pflege sowie des Gesundheitsamtes werben mit ihren Gesichtern für den Pflegeberuf. Das qualifizierte und engagierte Pflegepersonal am Gesundheitsstandort Bonn wird auf ganz besondere Art und Weise gezeigt, daher trägt die Kampagne das Leitbild „Starke Persönlichkeiten – Porträts der Pflege in Bonn”. Für die Plakatkampagne hat Phil Stauffer, Creative Director der Medienfabrik Gütersloh GmbH, Frauen und Männer aus unterschiedlichen pflegenden Berufen zusammen mit Fotograf Andreas Kühlken portraitiert. „Mich hat dabei interessiert, warum Menschen im Berufsfeld Pflege arbeiten, was sie für diese Tätigkeit motiviert”, erklärt Stauffer. „Der Wunsch, etwas Sinnvolles zu tun im Leben, stand bei allen im Vordergrund, trotz der oft schwierigen Arbeitsbedingungen.” In kurzen Statements kommt dies nun auf den einzelnen Plakatmotiven zum Ausdruck. Sie zeigen authentische Gesichter vor einem dunklen Hintergrund. „Ein Symbol dafür, dass diese Menschen anderen das Dunkel ihres Lebens erleichtern und erhellen,” so Stauffer. Die Imagekampagne wird bereits in einigen Tagen im Stadtgebiet sichtbar: Ab dem 23. Juni wird sie für circa zehn Tage auf 280 Litfaßsäulen und 106 Citylight-Plakaten zu sehen sein. Im Herbst wird sie – im zeitlichen Umfeld der Klinikmesse – auf Megalight-Plakaten und mit Bannern auf der Kennedybrücke fortgeführt. Pressemitteilung der Bundesstadt Bonn  

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Anhörung im Bundestag: Große Mehrheit der Experten befürwortet Laumann-Vorschlag zur Aussetzung der Pflegenoten

Zur heutigen öffentlichen Anhörung im Ausschuss für Gesundheit des Deutschen Bundestages zur Aussetzung der Pflegenoten erklärt der Pflegebevollmächtigte der Bundesregierung, Staatssekretär Karl-Josef Laumann: “Die große Mehrheit der Experten hat heute in der Anhörung erneut bestätigt: Die Pflegenoten sind in ihrer jetzigen Form für einen Qualitätsvergleich vollkommen ungeeignet und müssen schnellstmöglich ausgesetzt werden. Jeder, der an den Noten festhält, macht sich zum Fürsprecher von Tricksen, Tarnen und Täuschen. Echte Transparenz und ein funktionierender Verbraucherschutz bleiben dabei auf der Strecke. Die Noten sind nichts als Nebelkerzen und müssen verschwinden, damit wir endlich klare Sicht haben. Selbstverständlich muss es weiterhin die unangemeldeten Kontrollen der Medizinischen Dienste der Krankenversicherung (MDK) und die Berichte darüber geben. Aber die Übersetzung der Ergebnisberichte in Schulnoten ist komplett gescheitert. Wie kann es sonst dazu kommen, dass ein Pflegeheim wegen schwerer Pflegemängel geschlossen werden muss, obwohl es die Note 1,0 hat? Wir brauchen einen Neustart beim Pflege-TÜV. Das sind wir den Bürgerinnen und Bürgern schuldig.” In der heutigen Anhörung wurde Laumanns Forderung zur Aussetzung der Pflegenoten von der großen Mehrheit der Sachverständigen gestützt. So stellen sie etwa für das Zentrum für Qualität in der Pflege “in der derzeitigen Form ein Risiko dar: Sie können pflegebedürftige Menschen und deren Angehörige in die Irre führen.” Auch nach Ansicht des Deutschen Pflegerats haben sich die Kriterien zur Ermittlung der Noten aufgrund einer “fehlenden pflegewissenschaftlichen Fundierung sowie der unzureichenden methodischen Güte” für einen “einheitlichen Qualitätsvergleich von Einrichtungen (…) als ungeeignet” erwiesen. Ähnlich äußert sich der AOK-Bundesverband: “In seiner heutigen Fassung bietet das Bewertungssystem zur Pflegequalität keine Orientierungshilfe – weder für die Ratsuchenden (Pflegebedürftige und ihre Angehörigen) noch für die Einrichtungen.” Deutlich wird auch die Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege (BAGFW) in ihrer Stellungnahme: “Das Bestreben, die Pflegequalität in ihrer Gänze in einer Gesamtnote abzubilden, ist gescheitert. Verbraucher werden hierbei in die Irre geführt”. Laut dem Diözesan-Caritasverband für das Erzbistum Köln “ist der Schritt die ‘Pflegenoten auszusetzen’ überfällig”. Und der VdK spricht davon, dass Qualitätsunterschiede durch die bisherige Systematik geradezu “verschleiert” würden. Die Aussetzung der Noten, so der Vorschlag von Laumann, soll als Übergangslösung durch eine Kurzzusammenfassung der MDK-Prüfberichte ersetzt werden. Langfristig brauche es jedoch eine andere Lösung. “Ich sage ganz klar: Wir sollten einen Pflegequalitätsausschuss errichten, der ein neues, wissenschaftlich fundiertes und aussagekräftiges Qualitätsprüfungs- und Veröffentlichungssystem erarbeitet und beschließt. In diesem Ausschuss müssen sowohl die Einrichtungs- als auch die Kostenträger vertreten sein – und auch die Vertreter der Pflegebedürftigen und der Pflegeberufe. Denn es kann nicht sein, dass die unmittelbar Betroffenen überhaupt nicht in die Entscheidungsprozesse eingebunden sind. Zudem braucht es einen unparteiischen Vorsitzenden, dessen Stimme ausschlaggebend ist, wenn sich die Selbstverwaltung blockiert. In der Vergangenheit hat es das leider viel zu oft gegeben”, sagt Laumann. Das ausführliche Konzept von Staatssekretär Karl-Josef Laumann zur Reform des Pflege-TÜV finden Sie im Internet unter http://www.patientenbeauftragter.de/index.php/11-pressemitteilungen/pflege/80-endlich-gute-pflege-erkennen-neues-konzept-fuer-den-pflege-tuev. Pressemitteilung des Bundesministeriums für Gesundheit

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