Gute Pflege in den Kommunen stärken: Bund-Länder-Arbeitsgruppe legt Empfehlungen vor

Am heutigen Dienstag wurdendie Ergebnisse der Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur Stärkung der Rolle der Kommunen in der Pflegevorgelegt, die gemeinsam von Vertretern des Bundes, der Länder und der Kommunalen Spitzenverbände erarbeitet wurden. Dazu erklärte Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe: “Gute Pflege findet zu allererst vor Ort, in den Kommunen statt. In den Kommunen werden die Weichen dafür gestellt, dass pflegebedürftige Menschen so lange wie möglich in ihrer vertrauten Umgebung bleiben können. Wichtig ist dafür, dass Pflegekassen und kommunale Hilfs- und Betreuungsangebote gut zusammenarbeiten, damit Pflegebedürftigen auch die Hilfe zukommt, die im Einzelfall benötigt wird. Die vereinbarten Maßnahmen ermöglichen es allen Beteiligten, Pflegebedürftige und ihre Familien vor Ort noch besser zu unterstützen. Das ist ein weiterer wichtiger Baustein für die Stärkung der Pflege.”  Die rheinland-pfälzische Sozialministerin, Sabine Bätzing-Lichtenthäler, erklärte als Sprecherin der SPD-geführten Länder: “Ich erwarte, dass eine stärkere Rolle der Kommune in der Pflege zu einer besseren sozialräumlich orientierten und organisierten Pflege führen wird. Wenn Menschen mit Pflegebedarf weiterhin zu Hause wohnen wollen, um am gesellschaftlichen Leben teilzuhaben, dann muss Pflege diese Bedürfnisse aufgreifen. Die jetzt vorliegenden Ergebnisse der Bund-Länder-AG sind ein deutlicher Schritt in die richtige Richtung, im Ergebnis hätte ich mir aber noch etwas mehr Mut bei allen Beteiligten gewünscht, um den Kommunen mehr Kompetenzen und mehr Ressourcen an die Hand zu geben als bislang. Ganz besonders hätte ich mir vorstellen können, dass die Ergebnisse einer kommunalen Pflegestrukturplanung hinsichtlich Über- oder Unterversorgung unmittelbar mit den Zulassungsvoraussetzungen für neue Angebote verzahnt werden und einen noch höheren Grad der Verbindlichkeit erhalten.”  Bayerns Gesundheits- und Pflegeministerin Melanie Huml betonte als Sprecherin der CDU/CSU-regierten Länder: “Pflegebedürftigkeit und Pflege spielt sich vor Ort ab. Daher sind die Kommunen seit jeher wichtige Akteure in diesem Bereich. Bereits bestehende Handlungsspielräume konsequent zu nutzen und die kommunale Rolle zu stärken, ist auch ein Beitrag zur Bewältigung des demographischen Wandels. In den konstruktiven Verhandlungen der Bund-Länder-AG wurden wichtige Ideen entwickelt. So sollen Kommunen die Möglichkeit erhalten, die Einrichtung von Pflegestützpunkten zu initiieren.” Der hessische Sozial-und Gesundheitsminister Stefan Grüttner erklärte, dass Hessen stärker präventiv ausgerichtete Ansätze in der Pflege fordert und fördert. “In einer älter werdenden Gesellschaft mit einer zunehmenden Anzahl von chronisch und mehrfach Erkrankten ist es wichtig, so früh als möglich gesundheitliche Einschränkungen oder soziale Probleme älterer Menschen zu erkennen. Hier müssen wir ansetzen, um den Eintritt oder die Verschlimmerung von Pflegebedürftigkeit möglichst zu verhindern bzw. die Menschen bestmöglich zu begleiten. Aus diesem Grund wird in Hessen bereits seit 2014 modellhaft erprobt, ob und inwieweit die bestehenden Pflegestützpunkte zu Gesundheits- und Pflegestützpunkten ausgeweitet werden können. Über das Instrument der Modellkommunen kann dieser Ansatz nun bundesweit umgesetzt werden.” Hamburgs Gesundheitssenatorin Cornelia Prüfer-Storcks betonte: “Wir brauchen stärkere Steuerungsmöglichkeiten der Kommunen, um die Pflegelandschaft vor Ort so zu gestalten, dass sie den Bedürfnissen der Menschen wirklich gerecht wird. Mit der Verpflichtung der Pflegekassen, die Empfehlungen regionaler Pflegegremien in ihren Verträgen zu beachten, haben wir nun die Chance, Unter- oder Überversorgungen zu korrigieren und durch verlässliche ambulante Pflegeangebote im Quartier dem wachsenden Pflegebedarf und dem Wunsch der Menschen nach einer Pflege in ihrer vertrauten Umgebung zu entsprechen.” Die Präsidenten des Deutschen Städtetages, des Deutschen Landkreistages und des Deutschen Städte- und Gemeindebundes, Oberbürgermeister Dr. Ulrich Maly, Landrat Reinhard Sager und Oberbürgermeister Christian Schramm, hoben die Verabredung hervor, zur Erprobung eines ganzheitlichen Beratungsansatzes sogenannte Modellkommunen Pflege zuzulassen: “60 Landkreise und kreisfreie Städte können nun ein Konzept vorlegen, wie sie Beratungsaufgaben der Pflegekassen übernehmen und mit ihren kommunalen Aufgaben vernetzen. Damit werden insbesondere ambulante Pflegesettings positiv beeinflusst werden. Denn in einem sozialräumlichen Beratungsansatz liegt der Schlüssel zu einer umfassenden, den Bedürfnissen und Wünschen der Menschen vor Ort entsprechenden Beratung. Daneben halten wir eine wirkungsvolle kommunale Pflegeplanung für erforderlich, damit die Versorgungslandschaft bedarfsgerecht gestaltet werden kann. Eine Gleichstellung der kommunalen Sozialhilfeträger mit den Pflegekassen im Vertragsgeschehen war leider nicht zu erreichen.“ Der Pflegebeauftragte der Bundesregierung, Staatssekretär Karl-Josef Laumann erklärte: “Der Bund ist in den Empfehlungen an vielen Stellen auf die Länder und die Kommunalen Spitzenverbände zugegangen. Die vereinbarten Maßnahmen führen zu einem erheblichen Zuwachs an Möglichkeiten und Zuständigkeiten vor Ort. Länder und Kommunen haben es nun in der Hand, diese zu nutzen und mit Leben zu füllen. Die Situation der Pflegebedürftigen und der pflegenden Angehörigen kann dadurch deutlich verbessert werden.” Die Kommunen spielen eine wichtige Rolle in der Beratung von Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen sowie in der Organisation der örtlichen Hilfs- und Betreuungsangebote. Dazu braucht es eine gute Abstimmung aller Beteiligten vor Ort: Pflegekassen, Selbsthilfeeinrichtungen wie lokale Allianzen für Demenz und Projekteinrichtungen wie Mehrgenerationenhäuser, aber auch Stellen, die Altenhilfe organisieren oder Hilfe zur Pflege gewähren, müssen zielorientiert zusammenarbeiten. Die Empfehlungen der Bund-Länder-AG geben Impulse, wie es Ländern, Kommunen und Pflegekassen mit verbesserten gesetzlichen Rahmenbedingungen, die der Bund einleiten wird, noch besser gelingen kann, die Pflege vor Ort zu stärken. Sie sollen insbesondere eine bessere Zusammenarbeit aller Beteiligten in der Pflege ermöglichen. Dies kann zum Beispiel durch die Einrichtung von Pflegestützpunkten geschehen, in denen Pflegebedürftige zu allen Fragen rund um die Pflege beraten werden. In Modellprojekten sollen zudem neue Ideen zur Organisation der Beratung erprobt werden, die den Kommunen mehr Verantwortung übertragen. Die Arbeitsgruppe unter Leitung des Bundesministeriums für Gesundheit setzte sich aus Vertretern der Bundesministerien für Arbeit und Soziales sowie Familie, Senioren, Frauen und Jugend, zehn Länderministerien und den drei Kommunalen Spitzenverbänden zusammen. Sie war am 29. September 2014 eingesetzt worden. Das Gesamtpapier mit allen Empfehlungen finden Sie unter www.bundesgesundheitsministerium.de/BL-AG-Pflege-Empfehlungen Pressemitteilung des Bundesministeriums für Gesundheit

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Pflegebedürftigkeitsbegriff: Erprobungsstudien veröffentlicht

Als wichtige Vorarbeit der politischen Entscheidung über die konkrete Ausgestaltung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs und zu den konkreten Leistungshöhen wurden zwei Erprobungsstudien im letzten Jahr durchgeführt. Sie sind nun fertiggestellt und wurden dem Bundesgesundheitsministerium übergeben. Dazu erklärt Gernot Kiefer, Vorstand des GKV-Spitzenverbandes: „Die wissenschaftliche Basis ist geschaffen und die fachlichen Vorarbeiten sind abgeschlossen. Jetzt kann der Gesetzentwurf zügig kommen.“ Mit der „Praktikabilitätsstudie zur Einführung des neuen Begutachtungsassessments (NBA) zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit nach dem SGB XI“ sollten mögliche Probleme bei der Begutachtung frühzeitig aufgedeckt werden, damit gegebenenfalls notwendige Änderungen und Anpassungen bereits vor der Einführung des neuen Begriffs vorgenommen werden können. Diese Studie wurde vom Medizinischen Dienst des GKV-Spitzenverbandes in Essen unter Beteiligung der Hochschule für Gesundheit in Bochum durchgeführt. Die Stichprobe im Projekt umfasste insgesamt 2.000 pflegebedürftige Menschen in ganz Deutschland, bei denen eine Begutachtung nach dem neuen und dem derzeit gültigen Verfahren durchgeführt wurde. Alle Medizinischen Dienste der Krankenkassen in Deutschland beteiligten sich an dem Projekt. Die parallel dazu stattfindende „Evaluation des NBA – Erfassung von Versorgungsaufwendungen in stationären Einrichtungen“ sollte Hinweise für künftige Leistungshöhen je Pflegegrad in Abhängigkeit vom Pflegeaufwand ermitteln. Bei der von der Universität Bremen unter Beteiligung der Hochschule für angewandte Wissenschaften in Wolfsburg durchgeführten Studie wurde in Zusammenarbeit mit den Medizinischen Diensten der Krankenkassen bundesweit in rund 40 Pflegeheimen bei knapp 1.600 Personen erfasst, welche Leistungen sie heute bekommen. Statement des GKV-Spitzenverbandes

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Beitragsanstieg in der Pflege auf 5,5 % bis 2060 prognostiziert

Der Beitragssatz in der sozialen Pflegeversicherung wird bis zum Jahr 2060 auf 5,5 % anwachsen – mit danach weiter steigender Tendenz. Dies prognostiziert die neue Studie des Wissenschaftlichen Instituts der PKV (WIP). Sie zeigt die Finanzierungsprobleme der umlagefinanzierten Pflegeversicherung auf und verdeutlicht die zunehmende Versorgungslücke. Die steigenden Beitragssätze treffen die jüngeren Jahrgänge unverhältnismäßig stark und führen zu einer ausgeprägten Ungerechtigkeit in der Belastung der Generationen. Die heute Erwerbstätigen finanzieren die heute Pflegebedürftigen – ohne sicher sein zu können, dass auch sie selbst in Zukunft versorgt werden. Insgesamt zeigt sich in der Pflegeversicherung eine wachsende Umverteilung von Jüngeren hin zu Älteren. Dieser Umverteilungsstrom hat sich bereits in der Vergangenheit verstärkt und wird weiter zunehmen. Um den Problemen nachhaltig zu begegnen, ist mehr Kapitaldeckung notwendig. Der 2015 eingeführte Pflegevorsorgefonds ist vor diesem Hintergrund ein Schritt in die richtige Richtung, reicht aber bei weitem nicht aus. Die Analyse weist nach: Die Ausgestaltung des Pflegevorsorgefonds ist nicht zielgenau und er ist auch nicht ausreichend vor dem Zugriff der Politik geschützt. Die Notwendigkeit, das Pflegerisiko in größerem Maße kapitalgedeckt abzusichern, bleibt damit bestehen und verstärkt sich sogar. Die Studie „Pflege: Notwendigkeit der Kapitaldeckung bleibt – Eine Analyse der neusten Entwicklung“ bedient sich aktueller empirischer Daten der Versichertenzahlen und der Einkommensverteilung, um die zukünftige Entwicklung der sozialen Pflegeversicherung fortzuschreiben. Sie steht im Internet unter www.wip-pkv.de unentgeltlich zum Download bereit. Pressemitteilung des des Wissenschaftlichen Instituts der PKV (WIP)

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Neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff: Ergebnisse der Erprobungsstudien liegen vor

Zur weiteren Verbesserung der Situation der Pflegebedürftigen wird in dieser Legislaturperiode ein neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff eingeführt. Als wichtige Vorarbeit dafür wurden im Frühjahr 2014 zwei Erprobungsstudien in Auftrag gegeben. Die Studien wurden heute dem Begleitgremium übergeben. Dazu sagt Hermann Gröhe, Bundesminister für Gesundheit: „Die Studien geben wichtige Hinweise für die weiteren Gesetzesarbeiten. Damit die Verbesserungen in der Pflege schnell bei den Pflegebedürftigen ankommen, machen wir weiter Tempo. Wichtig ist, dass die Selbstverwaltung die Einführung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs zügig vorbereitet. Deshalb erteilen wir dem GKV-Spitzenverband schon jetzt den Auftrag, mit den Vorarbeiten an der neuen Begutachtungsrichtlinie zu beginnen. Eine entsprechende Formulierungshilfe soll morgen im Bundeskabinett beschlossen werden. Ziel ist und bleibt, den neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff 2017 einzuführen und umzusetzen.“ Gernot Kiefer, Vorstand des GKV-Spitzenverbandes: „Mit dem Abschluss der beiden Studien und deren ausführlicher Beratung in dem Begleitgremium, sind die fachlichen Vorarbeiten abgeschlossen und der Gesetzentwurf kann jetzt zügig kommen. Auf Basis des angekündigten Kabinettsbeschlusses gehen dann die konkreten Arbeiten an der praktischen Umsetzung des politischen Vorhabens in die nächste Runde.“ Mit der „Praktikabilitätsstudie zur Einführung des neuen Begutachtungsassessments (NBA) zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit nach dem SGB XI“ sollten mögliche Probleme bei der Begutachtung frühzeitig aufgedeckt werden, damit gegebenenfalls notwendige Änderungen und Anpassungen bereits vor der Einführung des neuen Begriffs vorgenommen werden können. Diese Studie wurde vom Medizinischen Dienst des GKV-Spitzenverbandes in Essen unter Beteiligung der Hochschule für Gesundheit in Bochum durchgeführt. Die Stichprobe im Projekt umfasste insgesamt 2.000 pflegebedürftige Menschen in ganz Deutschland, bei denen eine Begutachtung nach dem neuen und dem derzeit gültigen Verfahren durchgeführt wurde. Alle Medizinischen Dienste der Krankenkassen in Deutschland beteiligten sich an dem Projekt. Die parallel dazu stattfindende „Evaluation des NBA – Erfassung von Versorgungsaufwendungen in stationären Einrichtungen“ sollte Hinweise für künftige Leistungshöhen je Pflegegrad in Abhängigkeit vom Pflegeaufwand ermitteln. Bei der von der Universität Bremen unter Beteiligung der Hochschule für angewandte Wissenschaften in Wolfsburg durchgeführten Studie wurde in Zusammenarbeit mit den Medizinischen Diensten der Krankenkassen bundesweit in rund 40 Pflegeheimen bei knapp 1.600 Personen erfasst, welche Leistungen sie heute bekommen. Die Arbeit an den beiden Erprobungsstudien wurde durch ein Begleitgremium begleitet, dem Vertreter des BMG, des BMAS, des BMFSFJ, der Pflegebeauftragte der Bundesregierung Staatssekretär Laumann, Vertreter des GKV-Spitzenverbandes und Akteure aus Wissenschaft, den Ländern, Leistungserbringerorganisationen, Betroffenenverbänden, dem Deutschen Pflegerat und der Pflegekassen angehören. Die Studien werden nun durch das Begleitgremium geprüft und im Anschluss daran veröffentlicht. Pressemitteilung des GKV-Spitzenverbandes

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Bundeskabinett beschließt Vorziehregelung zum Pflegestärkungsgesetz II

Das Bundeskabinett hat heute eine Vorziehregelung zum Pflegestärkungsgesetz II beschlossen. Durch das Pflegestärkungsgesetz II soll in dieser Legislaturperiode ein neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff und ein neues Begutachtungssystem eingeführt werden. Dazu erklärt Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe: “Damit die Verbesserungen in der Pflege schnell bei den Pflegebedürftigen ankommen, machen wir Tempo. Wichtig ist, dass die Selbstverwaltung die Einführung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs zügig vorbereitet. Deshalb erteilen wir dem GKV-Spitzenverband schon jetzt den Auftrag, mit den Vorarbeiten an den neuen Begutachtungs-Richtlinien zu beginnen. Das ist ein weiterer wichtiger Schritt, damit der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff 2017 Wirklichkeit werden kann.” Der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff soll dem besonderen Hilfs- und Betreuungsbedarf von Menschen mit psychischen und kognitiven Einschränkungen, wie z.B. Demenzkranken, besser gerecht werden.Die Vorziehregelung wurde als Formulierungshilfe für einen Änderungsantrag der Regierungsfraktionen zum Entwurf des Präventionsgesetzes beschlossen. Die neuen Begutachtungsrichtlinien sind nach Vorliegen des PSG II durch das BMG zu genehmigen. Weitere Informationen finden Sie unter www.bundesgesundheitsministerium.de und www.pflegestärkungsgesetz.de Pressemitteilung des Bundesministeriums für Gesundheit

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Neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff: Erprobungsstudien an Begleitgremium übergeben

Zur weiteren Verbesserung der Situation der Pflegebedürftigen wird in dieser Legislaturperiode ein neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff eingeführt. Als wichtige Vorarbeit dafür wurden im Frühjahr 2014 zwei Erprobungsstudien in Auftrag gegeben. Die Studien wurden heute dem Begleitgremium übergeben. Dazu sagt Hermann Gröhe, Bundesminister für Gesundheit: „Die Studien geben wichtige Hinweise für die weiteren Gesetzesarbeiten. Damit die Verbesserungen in der Pflege schnell bei den Pflegebedürftigen ankommen, machen wir weiter Tempo. Wichtig ist, dass die Selbstverwaltung die Einführung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs zügig vorbereitet. Deshalb erteilen wir dem GKV-Spitzenverband schon jetzt den Auftrag, mit den Vorarbeiten an der neuen Begutachtungsrichtlinie zu beginnen. Eine entsprechende Formulierungshilfe soll morgen im Bundeskabinett beschlossen werden. Ziel ist und bleibt, den neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff 2017 einzuführen und umzusetzen.“ Gernot Kiefer, Vorstand des GKV-Spitzenverbandes: „Mit dem Abschluss der beiden Studien und deren ausführlicher Beratung in dem Begleitgremium, sind die fachlichen Vorarbeiten abgeschlossen und der Gesetzentwurf kann jetzt zügig kommen. Auf Basis des angekündigten Kabinettsbeschlusses gehen dann die konkreten Arbeiten an der praktischen Umsetzung des politischen Vorhabens in die nächste Runde.“ Mit der „Praktikabilitätsstudie zur Einführung des neuen Begutachtungsassessments (NBA) zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit nach dem SGB XI“ sollten mögliche Probleme bei der Begutachtung frühzeitig aufgedeckt werden, damit gegebenenfalls notwendige Änderungen und Anpassungen bereits vor der Einführung des neuen Begriffs vorgenommen werden können. Diese Studie wurde vom Medizinischen Dienst des GKV-Spitzenverbandes in Essen unter Beteiligung der Hochschule für Gesundheit in Bochum durchgeführt. Die Stichprobe im Projekt umfasste insgesamt 2.000 pflegebedürftige Menschen in ganz Deutschland, bei denen eine Begutachtung nach dem neuen und dem derzeit gültigen Verfahren durchgeführt wurde. Alle Medizinischen Dienste der Krankenkassen in Deutschland beteiligten sich an dem Projekt. Die parallel dazu stattfindende „Evaluation des NBA – Erfassung von Versorgungsaufwendungen in stationären Einrichtungen“ sollte Hinweise für künftige Leistungshöhen je Pflegegrad in Abhängigkeit vom Pflegeaufwand ermitteln. Bei der von der Universität Bremen unter Beteiligung der Hochschule für angewandte Wissenschaften in Wolfsburg durchgeführten Studie wurde in Zusammenarbeit mit den Medizinischen Diensten der Krankenkassen bundesweit in rund 40 Pflegeheimen bei knapp 1.600 Personen erfasst, welche Leistungen sie heute bekommen. Die Arbeit an den beiden Erprobungsstudien wurde durch ein Begleitgremium begleitet, dem Vertreter des BMG, des BMAS, des BMFSFJ, der Pflegebevollmächtigte der Bundesregierung Staatssekretär Karl-Josef Laumann, Vertreter des GKV-Spitzenverband und Akteure aus Wissenschaft, den Ländern, Leistungserbringerorganisationen, Betroffenenverbänden, dem Deutschen Pflegerat und der Pflegekassen angehören. Die Studien werden nun durch das Begleitgremium geprüft und im Anschluss daran veröffentlicht. Pressemitteilung des Bundesministeriums für Gesundheit

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Gemeinsame Fachtagung zur Zukunft der Pflege

Die Weiterentwicklung der Versorgung von pflegebedürftigen Menschen ist das zentrale Thema einer gemeinsamen Fachtagung von Kassenärztlicher Bundesvereinigung (KBV), Kassenzahnärztlicher Bundesvereinigung (KZBV) und der Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege (BAGFW) am 27. April in Berlin. Experten aus Gesundheitspolitik, Wissenschaft sowie ärztlicher, zahnärztlicher und pflegerischer Praxis stellen sich bei der Veranstaltung im Haus der KBV (Herbert-Lewin-Platz 2, D-10623 Berlin) im Plenum und in drei parallelen Fachforen den aktuellen und künftigen Herausforderungen im Bereich der Pflege. Erwartet werden mehr als 100 Teilnehmer. Neben der Analyse der derzeitigen Situation in der Pflege werden bei der Tagung bewährte Praxisbeispiele für die medizinische, zahnmedizinische und pflegerische Versorgung von pflegebedürftigen Menschen vorgestellt und Wege zu einem stärkeren kooperativen und vernetzten Handeln aufgezeigt. Unter anderem wird erörtert, wie sich der Zugang für Pflegebedürftige zu bestehenden Versorgungsangeboten verbessern lässt, welche Potentiale Praxisnetze und Praxisverbünde haben und welche Anforderungen an Ausbildung und berufsbegleitende Qualifikationen in den Gesundheitsberufen gestellt werden können. Weitere Informationen und das aktuelle Programm der Tagung ist im Internet abrufbar unter www.kbv.de, www.kzbv.de sowie unter www.bagfw.de. Pressemitteilung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung, der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung und der Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege

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Aktualisierte Broschüre „Ratgeber zur Pflege”

Nachdem die Leistungen für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen mit dem zum Jahresbeginn in Kraft getretenen ersten Pflegestärkungsgesetz spürbar verbessert worden sind, steht ab sofort der „Ratgeber zur Pflege – Alles, was Sie zur Pflege und zum neuen Pflegestärkungsgesetz wissen müssen” in einer aktualisierten Neuauflage zur kostenfreien Bestellung zur Verfügung. Der “Ratgeber zur Pflege” ist ein wertvoller Begleiter für Pflegebedürftige, ihre Angehörigen und Pflegekräfte. Die Broschüre bietet einen Überblick zu den Leistungen der Pflegeversicherung. Sie erklärt wichtige gesetzliche Regelungen für die Pflege zu Hause und nennt Kriterien für die Auswahl einer geeigneten Pflegeeinrichtung. Dabei werden zentrale Fragen beantwortet wie: Was ändert sich in der häuslichen, ambulanten und stationären Pflege? Wie wird die Finanzierung der Pflege gestärkt? Der “Ratgeber zur Pflege” kann auf der Internetseite des BMG in der Rubrik Service unter dem MenüpunktPublikationen bestellt und heruntergeladen werden. Weitere Informationen rund um das Thema Pflege finden Sie unter www.pflegestaerkungsgesetz.de und www.bundesgesundheitsministerium.de/pflege Pressemitteilung des Bundesministeriums für Gesundheit

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Endlich gute Pflege erkennen – Neues Konzept für den Pflege-TÜV

Die Pflegenoten sind gescheitert. Bundesgesundheitsminister Gröhe hat mich gebeten, ein aussagekräftigeres System für Qualitätsprüfungen in Pflegeeinrichtungen zu erarbeiten. Nach vielen Gesprächen mit Expertinnen und Experten schlage ich eine Neukonzeption des “Pflege-TÜV” in zwei Schritten vor: Schritt: Abschaffung der Pflegenoten  Die Pflegenoten werden durch eine gesetzliche Regelung zum 1. Januar 2016 ausgesetzt, da sie keinen echten Qualitätsvergleich zwischen Einrichtungen ermöglichen. Gleichzeitig wird als Übergangslösung gesetzlich geregelt, dass Kassen und Pflegeeinrichtungen die Prüfergebnisse des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherungen in der bisherigen Form weiterhin veröffentlichen. Die Gesamt- und Bereichsnoten auf der ersten Seite der Veröffentlichung werden jedoch entfernt, da sie mit einer bundesweiten Durchschnittsnote von 1,3 keine Aussagekraft haben. Stattdessen soll eine Kurzzusammenfassung des Prüfberichtes der Medizinischen Dienste veröffentlicht werden. Der GKV-Spitzenverband erhält den gesetzlichen Auftrag, bis Ende 2015 einheitliche Vorgaben für die Prüfzusammenfassung zu erlassen, sodass ein Vergleich der Einrichtungen durch die Verbraucher ermöglicht wird. Zusätzlich werde ich einen Leitfaden für Verbraucher herausgeben, die eine geeignete Pflegeeinrichtung suchen. Ich möchte die Bürgerinnen und Bürger ermutigen, in die Einrichtungen hinein zu gehen und die richtigen Fragen zu stellen. Schritt: Neukonzeption des Pflege-TÜV und der Entscheidungsstrukturen  Die Bürgerinnen und Bürger brauchen messbare Kriterien, an denen sie die Qualität von Pflege und Betreuung festmachen und vergleichen können. Diese Kriterien müssen eine fundierte wissenschaftliche Grundlage haben und dürfen nicht interessengeleitet sein. Bislang war dies nicht möglich, weil die entsprechenden Strukturen im Pflegebereich fehlten. Zum 1. Januar 2016 wollen wir deshalb einen Pflegequalitätsausschuss errichten, der ein neues Qualitätsprüfungs- und Veröffentlichungssystem für Pflegeeinrichtungen berät und als Richtlinie beschließt. In diesem Ausschuss müssen neben den Einrichtungs- und Kostenträgern künftig auch die Verbände der Pflegebedürftigen und der Pflegeberufe gleichberechtigt mit Stimmrecht vertreten sein. Dies ist ein wichtiger Schritt hin zu mehr Partizipation und Transparenz. Die kommunalen Spitzenverbände sowie der Spitzenverband der Medizinischen Dienste sind ständige, beratende Mitglieder des Ausschusses. Damit der Pflegequalitätsausschuss bei den bisher häufig vorkommenden Pattsituationen eine zügige Entscheidung ohne langwierige Schiedsstellenverfahren und ohne mehr Bürokratie treffen kann, wird er durch einen unparteiischen Vorsitzenden mit ausschlaggebender Stimme geleitet. Der Pflegequalitätsausschuss erhält eine gesetzliche Frist bis 31. Dezember 2017, um die Richtlinie für ein neues Qualitätsprüfungs- und Veröffentlichungssystem zu erlassen.Kommt die Entscheidungsfindung über Richtlinien im Ausschuss nicht fristgerecht voran, soll das Bundesministerium für Gesundheit im Wege der Ersatzvornahme eigene Richtlinien erlassen. Der Pflegequalitätsausschuss wird bei seiner Arbeit durch ein neu zu gründendes Pflegequalitätsinstitut mit unabhängigen Wissenschaftlern unterstützt. Im Pflegequalitätsinstitut soll wissenschaftliche Expertise zu sämtlichen Pflegequalitätsfragen gesammelt und verstetigt werden. Das Institut muss schlank sein und aus bereits vorhandenen Mitteln finanziert werden. Neben dem Pflege-TÜV kann der Pflegequalitätsausschuss weitere Aufgaben zur Qualitätssicherung der Pflege übernehmen, um die Entscheidungsstrukturen der Selbstverwaltung weiter zu straffen und die Qualität der Pflege einheitlich zu verbessern, beispielsweise zu Fragen der Qualität, zu Qualitätsprüfungsrichtlinien und zur Abstimmung zwischen Medizinischen Diensten und Heimaufsichten. Dadurch können vorhandene Ressourcen aller Beteiligten genutzt werden, um ein effizientes und endlich entscheidungsfähiges Gremium zu schaffen. Der Ausschuss sammelt die Expertise aller Akteure der Selbstverwaltung sowie der Wissenschaft, ohne dass Einzelverbände wie bislang ein praktisches Vetorecht erhalten und Entscheidungen wegen Individualinteressen blockieren können.  Um nicht weitere Kosten zu generieren, bin ich bereit den Pflegequalitätsausschuss beim Arbeitsstab des Pflegebevollmächtigten anzusiedeln. Mein Vorschlag bringt mehr Transparenz für Verbraucher, nutzt bestehende Strukturen und steigert kontinuierlich die Qualität der Pflege in Deutschland. Vor allem aber wird die Pflege mit dem Pflegequalitätsausschuss als zentralem Entscheidungsgremium und mit dem wissenschaftlichen Qualitätsinstitut endlich angemessen aufgewertet, was den Pflegebedürftigen, ihren Angehörigen sowie den Pflegekräften zugute kommt. Die gesetzliche Regelung soll in das Pflegestärkungsgesetz II aufgenommen werden, um den vorgestellten Zeitplan zu ermöglichen. Pressemitteilung des Bundesministeriums für Gesundheit

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