Erleichterungen für Pflege in Familien

Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig (SPD) will bessere Rahmenbedingungen für die Betreuung von pflegedürftigen Menschen in ihren Familien schaffen. Dies sieht der Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur besseren Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf“ (18/3124) vor, mit dem das Familienpflegezeit- und das Pflegezeitgesetz weiterentwickelt werden sollen. Das Gesetz soll Anfang des kommenden Jahres in Kraft treten. Konkret sieht das Gesetz die Einführung eines Rechtsanspruchs auf eine zehntägige Berufsauszeit vor, um die Pflege eines nahen Angehörigen zu organisieren. Dem Arbeitnehmer soll in dieser Zeit ein Pflegeunterstützungsgeld von etwa 90 Prozent des Nettogehaltes als Lohnersatzleistung gezahlt werden. Während dieser Zeit soll Kündigungsschutz bestehen. Zudem soll ein Rechtsanspruch auf die bereits existierende Familienpflegezeit von bis zu 24 Monaten eingeführt werden. In dieser Zeit können Beschäftigte ihre Wochenarbeitszeit auf mindestens 15 Stunden reduzieren, wenn sie einen nahen Angehörigen in häuslicher Umgebung pflegen. Der Rechtsanspruch soll allerdings nicht in Betrieben mit 15 oder weniger Beschäftigten gelten. Zur Absicherung des Lebensunterhaltes sollen die Beschäftigten vom Bund ein zinsloses Darlehen erhalten. Mit diesem Darlehen sollen zukünftig auch jene Beschäftigte gefördert werden, die eine sechsmonatige Pflegezeit in Anspruch nehmen, auf die bereits ein Rechtsanspruch besteht. In dieser Zeit können sich Beschäftigte teilweise oder ganz von ihrem Arbeitgeber freistellen lassen, um einen nahen Angehörigen in häuslicher Umgebung zu pflegen. Für die Pflege eines minderjährigen Kindes soll der Rechtsanspruch auf Pflege- und Familienpflegezeit auch dann gelten, wenn diese außerhäuslich erfolgt. Während der Familienpflegezeit und der Pflegezeit gilt ein Kündigungsschutz. Mit der Gesetzesnovelle soll zudem der Kreis der „nahen Angehörigen“ erweitert werden. Neben Eltern, Großeltern, Kindern, Geschwistern und Ehepartnern sollen dazu in Zukunft sollen Stiefeltern, lebenspartnerschaftliche Gemeinschaften sowie Schwägerinnen und Schwager zählen. In Deutschland sind nach Angaben der Regierung rund 2,62 Millionen Menschen pflegebedürftig. Rund 1,85 Millionen Pflegebedürftige würden ambulant versorgt, zwei Drittel von ihnen ausschließlich durch Angehörige. Vorwiegend werde die Pflege innerhalb der Familie von Frauen geleistet. Pressemitteilung des Deutschen Bundestages

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Pflegestudie: Jeder Dritte kürzt die Arbeitszeit, Kollegen und Chefs sind wichtigste Stützen

Karrierekiller Familie? Damit Mütter wegen der Kinderbetreuung im Job nicht zurückstehen müssen, setzen Politik und Arbeitgeber auf Elternzeit und Betriebskindergärten. Doch wie sieht es bei Berufstätigen aus, die Angehörige pflegen? Auch hier verbessern sich die politischen Rahmenbedingungen. Doch für Mitarbeiter, die Pflegeaufgaben übernehmen, zählen vor allem Führungs- und Unternehmenskultur. Neue Studien und Daten der Techniker Krankenkasse (TK) beziffern, wie groß der Spagat zwischen Job und Pflege ist, und zeigen Lösungsansätze auf. “Pflegeaufgaben zu übernehmen, wirkt sich auf das Berufsleben aus”, erklärt Wolfgang Flemming, Fachbereichsleiter und Pflegeexperte bei der TK. Vor allem Frauen treten im Job zurück, wenn jemand in der Familie oder im engeren Umfeld pflegebedürftig wird. Das zeigt die TK-Pflegestudie, für die das Meinungsforschungsinstitut Forsa mehr als 1.000 pflegende Angehörige befragt hat. Unter den erwerbstätigen Frauen hat jede Dritte (32 Prozent) aufgrund der Pflegetätigkeit ihre Arbeitszeit reduziert. Bei den Männern hat das jeder Vierte (25 Prozent) getan. “Hier spielt vermutlich mit hinein, dass Männer sicher nach wie vor meist Haupternährer in der Familie sind”, so Flemming. Der Akutfall kol­li­diert besonders mit dem Job Auffällig ist auch: Angehörige, die ganz plötzlich mit einer Pflegeaufgabe konfrontiert wurden, drosseln die Arbeitszeit öfter als Angehörige, die langsam in die neue Situation hineinwachsen konnten (38 Prozent versus 26 Prozent). “Im Akutfall sind die Angehörigen besonders gefordert. Um die Betroffenen hier zu unterstützen, hat der Gesetzgeber erste Schritte in die richtige Richtung unternommen”, erläutert Flemming. Angehörige haben schon jetzt die Möglichkeit, eine Auszeit von bis zu zehn Tagen zu nehmen, wenn sie kurzfristig eine neue Pflegesituation organisieren oder eine pflegerische Versorgung in dieser Zeit sicherstellen müssen. Zukünftig haben sie in dieser Zeit auch Anspruch auf Pflegeunterstützungsgeld als Lohnersatzleistung, vergleichbar mit dem Kinderkrankengeld. “So können sich pflegende Angehörige auf das Organisatorische konzentrieren und müssen sich keine Sorgen um den Lohnausfall machen”, so Flemming. Rü­cken­de­ckung im Un­ter­neh­men zählt Darüber hinaus sollen Beschäftigte künftig einen Rechtsanspruch auf Familienpflegezeit von bis zu 24 Monaten haben. “Von den Neuregelungen profitieren auch die Unternehmen, weil ihre Mitarbeiter im Pflegefall nicht voll aus dem Beruf aussteigen müssen. So können die Betriebe ihre Fachkräfte weiterhin halten”, erklärt Heiko Schulz, Psychologe und Demografieberater im innerbetrieblichen Gesundheitsmanagement bei der TK. Er verweist jedoch auf eine aktuelle Gesundheitsstudie, die nachweisen konnte, dass gesetzliche Rahmenbedingungen allein nicht ausreichen, sondern Unterstützungsangebote auch vom Unternehmen und deren Führungskräften initiiert, kommuniziert und gelebt werden müssen. Schulz: “Pflegende Mitarbeiter sind deutlich weniger unter Druck, wenn sie im Unternehmen und von den Kollegen Rückendeckung erhalten. Sie fühlen sich im Vergleich zu Pflegenden, die kein Verständnis für ihre Situation erfahren, um 30 Prozent weniger belastet.” Die Betriebe könnten hier ganz konkret mit flexiblen Arbeitszeiten und Mitarbeiterberatung unterstützen. Pfle­ge­stu­die: Jeder Neunte hat den Beruf komplett auf­ge­ge­ben Insgesamt geben in der TK-Pflegestudie drei von zehn berufstätigen Befragten an, aufgrund der Pflegetätigkeit die Arbeitszeit reduziert zu haben. Je höher die Pflegestufe des zu Betreuenden, umso höher die Wahrscheinlichkeit, dass Angehörige die Arbeitszeit drosseln: in den Stufen null und eins knapp jeder Vierte (22 bzw. 25 Prozent), in Stufe zwei 41 Prozent, in Stufe drei sogar mehr als die Hälfte der Pflegenden (56 Prozent). Unter den nicht erwerbstätigen Befragten hat jeder Neunte aufgrund der Pflegetätigkeit den Beruf sogar komplett aufgegeben, acht Prozent sind vorzeitig in Rente gegangen. Kein Wunder, Pflege ist ein Vollzeitjob. Knapp zwei Drittel der pflegenden Angehörigen (65 Prozent) sind täglich im Einsatz. Ein Viertel der Befragten (26 Prozent) kümmert sich vier bis sechs Tage die Woche um den Pflegebedürftigen. Hin­ter­grund: Ge­setz­ent­wurf als Baustein der Pfle­ge­re­form Mit dem Gesetzentwurf zur besseren Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf hat das Bundeskabinett einen weiteren Baustein der Pflegereform auf den Weg gebracht. Die neuen Regelungen sollen am 1. Januar 2015 in Kraft treten. Eine Säule ist die zehntägige Auszeit im Akutfall mit Lohnersatzleistung (Pflegeunterstützungsgeld). Die Kosten trägt die Pflegeversicherung. Das Bundesfamilienministerium schätzt die Mehrausgaben der Pflegeversicherung für das Pflegeunterstützungsgeld auf 94 Millionen Euro pro Jahr. Mehr als 2,5 Millionen Menschen sind pflegebedürftig. Sieben von zehn Pflegebedürftigen werden zu Hause gepflegt, zwei Drittel von ihnen ausschließlich durch Angehörige. (Quelle: Statistisches Bundesamt) Pressemitteilung der Techniker Krankenkasse

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Gute Nachricht für Pflegebedürftige: 2,4 Milliarden Euro mehr für die Pflege

Der Bundesrat hat heute das Pflegestärkungsgesetz gebilligt. Das Gesetz tritt am 1. Januar 2015 in Kraft und verbessert die Leistungen für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen. Dazu erklärt Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe: „Der Bundesrat hat heute den Weg frei gemacht für das Pflegestärkungsgesetz. Das bedeutet mehr und bessere Leistungen im Umfang von 2,4 Milliarden Euro pro Jahr für pflegebedürftige Menschen und pflegende Angehörige. Das ist eine gute Nachricht für die Pflege in Deutschland. Damit wird die Pflege zu Hause deutlich gestärkt. Die Lebensqualität in stationären Pflegeeinrichtungen wird durch eine deutliche Erhöhung der Zahl der Betreuungskräfte spürbar verbessert. Mir ist wichtig, dass diese Verbesserungen bei den Menschen ankommen. Deshalb sollten sich Pflegebedürftige und pflegende Angehörige frühzeitig über die neuen Leistungen beraten lassen.” Pflegebedürftige und pflegende Angehörige können sich kostenfrei bei der Pflegeberatung ihrer Pflegekasse bzw. Pflegeversicherung oder eines Pflegestützpunkts informieren, wie die Verbesserungen entsprechend der individuellen Situation optimal genutzt werden können. Durch das Pflegestärkungsgesetz stehen für die Pflege zu Hause zusätzlich 1,4 Milliarden Euro pro Jahr zur Verfügung. Alle Leistungsbeträge der Pflegeversicherung werden erhöht. Die Unterstützung für pflegende Angehörige wird ausgeweitet durch bessere Möglichkeiten zur Kombination verschiedener Unterstützungsleistungen wie Tages- und Nachtpflege und Kurzzeit- und Verhinderungspflege sowie durch Einführung neuer Entlastungsleistungen für Pflegebedürftige und pflegende Angehörige. Auch für die Pflegebedürftigen in stationären Pflegeeinrichtungen sieht das Gesetz Verbesserungen im Umfang von rund einer Milliarde Euro vor. Hier steigen die Leistungen der Pflegeversicherung je nach Pflegestufe zwischen 41 und 77 Euro pro Monat. Außerdem finanziert die Pflegeversicherung ab 2015 pro Jahr bis zu 45.000 zusätzliche Betreuungskräfte für die stationäre Pflege (bislang: rund 25.000). Das Pflegestärkungsgesetz beinhaltet zudem zwei Regelungen im Krankenhausbereich: Den gesetzlichen Krankenkassen werden Modellvorhaben für ein risikobasiertes Screening auf bestimmte multiresistente Erreger im Vorfeld eines Krankenhausaufenthaltes ermöglicht. Zudem werden der zur Stabilisierung der Finanzlage der Krankenhäuser eingeführte Versorgungszuschlag und der Mehrleistungsabschlag über 2014 hinaus verlängert. Belastungen der Krankenhäuser durch die sogenannte “doppelte Degression” werden damit neutralisiert und die Finanzlage der Häuser stabilisiert. Das Pflegestärkungsgesetz ist das erste von zwei Gesetzen, durch die die Pflege in Deutschland gestärkt wird. Mit dem zweiten Pflegestärkungsgesetz soll noch in dieser Wahlperiode ein neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff eingeführt und umgesetzt werden. Die wissenschaftlich begleitete Erprobung dieser Einführung läuft derzeit; rund 4.000 Pflegebedürftige werden dabei sowohl nach bisherigem als auch nach geplantem neuen Recht begutachtet. Die Ergebnisse der Erprobung liegen bis Anfang des kommenden Jahres vor und können im Rahmen der Gesetzgebung berücksichtigt werden. Die Verbesserungen des ersten Pflegestärkungsgesetzes im Einzelnen: Die Leistungsbeträge der Pflegeversicherung werden um 4 Prozent erhöht, um die Preisentwicklung der letzten drei Jahre zu berücksichtigen (2,67 Prozent für die erst 2012 mit dem Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz eingeführten Leistungen). Die Leistungen der Kurzzeit- und Verhinderungspflege werden ausgebaut und können besser miteinander kombiniert werden. Tages- und Nachtpflege kann künftig ungekürzt neben den ambulanten Geld- und Sachleistungen in Anspruch genommen werden. Menschen in der sog. Pflegestufe 0 (Demenzkranke) haben erstmals einen Anspruch auf teilstationäre Tages-/ Nachtpflege, Kurzzeitpflege, den Zuschlag für Mitglieder von ambulant betreuten Wohngruppen sowie auf die Anschubfinanzierungsleistungen für die Gründung ambulant betreuter Wohngruppen. Der Anspruch auf Betreuungsleistungen in der ambulanten Pflege für niedrigschwellige Angebote wird ausgeweitet. Auch Pflegebedürftige mit Pflegestufen 1 bis 3 erhalten künftig einen zusätzlichen Betreuungsbetrag von bis zu 104 Euro pro Monat. Für Demenzkranke steigt er im Rahmen der Dynamisierung auf 104 bzw. 208 Euro pro Monat. Neue zusätzliche Entlastungsleistungen werden eingeführt, etwa für Hilfe im Haushalt oder Alltagsbegleiter und ehrenamtliche Helfer. Bis zu 40 % des Leistungsbetrags der ambulanten Pflegesachleistung kann zukünftig für niedrigschwellige Betreuungs- und Entlastungsangebote eingesetzt werden. Der Zuschuss zu Umbaumaßnahmen (z.B. Einbau eines barrierefreien Badezimmers) steigt deutlich von bisher 2.557 auf bis zu 4.000 Euro pro Maßnahme. Wohnen mehrere Anspruchsberechtigte zusammen, kann sogar ein Betrag von bis zu 16.000 Euro eingesetzt werden. Für Pflegehilfsmittel des täglichen Verbrauchs steigen die Zuschüsse von 31 auf 40 Euro pro Monat. Auch die Vereinbarkeit von Pflege, Familie und Beruf wird verbessert. Die Pflegeversicherung zahlt ab 2015 ein Pflegeunterstützungsgeld als Lohnersatzleistung für eine zehntägige bezahlte Freistellung vom Beruf für die Pflege eines Angehörigen. Das Pflegestärkungsgesetz stellt dafür 100 Millionen Euro zur Verfügung. Durch die Verbesserung des Betreuungsschlüssels auf 1:20 kann die Zahl der zusätzlichen Betreuungskräfte in den stationären Pflegeeinrichtungen von bisher 25.000 auf bis zu 45.000 aufgestockt werden. Es wird ein Pflegevorsorgefonds aufgebaut und mit den Einnahmen aus 0,1 Beitragssatzpunkten (1,2 Mrd. Euro jährlich) finanziert. Dieser wird ab 2035 zur Stabilisierung des Beitragssatzes genutzt, wenn die geburtenstarken Jahrgänge ins Pflegealter kommen. Mit der im Rahmen des ersten Pflegestärkungsgesetzes zum 1. Januar 2015 erfolgenden Beitragssatzerhöhung um 0,3 Prozentpunkte wird auch der finanzielle Spielraum für das geplante Pflegeunterstützungsgeld geschaffen. Diese bis zu zehntägige Lohnersatzleistung dient pflegenden Angehörigen in einer akut aufgetretenen Pflegesituation zur Organisation einer bedarfsgerechten Pflege. Die Anerkennung der Wirtschaftlichkeit von tariflicher und kirchenarbeitsrechtlicher Entlohnung der Beschäftigten in Pflegeeinrichtungen in Vergütungsvereinbarungen wird gesetzlich festgeschrieben. Für Pflegeeinrichtungen sollen damit Anreize gesetzt werden, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter entsprechend zu entlohnen. Gleichzeitig erhalten die Kostenträger ein Nachweisrecht, dass die finanziellen Mittel auch tatsächlich bei den Beschäftigten ankommen. Das Gesetz sieht im Vorgriff auf die Einführung eines neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs auch Leistungsverbesserungen vor, die in besonderem Maße Menschen mit Demenz zu Gute kommen: Demenzkranke mit anerkannter erheblicher Einschränkung der Alltagskompetenz, die nicht in den Pflegestufen 1 bis 3 eingestuft sind (sog.Pflegestufe 0), erhalten erstmals Zugang zu allen ambulanten Leistungen der Pflegeversicherung. Inanspruchnahme von Leistungen der Tages- und Nachtpflege ist zukünftig zu 100 Prozent (d.h. anrechnungsfrei) neben den Sach- und Geldleistungen möglich: Demenzkranke profitieren aufgrund des hohen Betreuungsbedarfs von dieser Flexibilisierung in besonderem Maße. Bis zu 40 % des Leistungsbetrags der ambulanten Pflegesachleistung kann zukünftig für niedrigschwellige Betreuungs- und Entlastungsangebote eingesetzt werden. Davon profitieren insbesondere Deme
nzkranke und ihre Angehörigen. Sie können flexibler und in größerem Umfang niedrigschwellige Betreuungs- und zukünftig auch Entlastungsangebote in Anspruch nehmen. Die Jahrespauschalen der Verhinderungs- und Kurzzeitpflege können zukünftig flexibler und über einen längeren Zeitraum eingesetzt werden: Zugunsten der Verhinderungspflege kann bis zu 50% des Jahresbetrags der Kurzzeitpflege verwendet werden; umgekehrt können sogar bis zu 100% des Jahresbetrags der Verhinderungspflege für die Kurzzeitpflege eingesetzt werden (soweit die jeweiligen Leistungen im Kalenderjahr noch nicht verbraucht wurden). Gerade von der deutlichen Flexibilisierung der […]

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Indikatorengestütztes Verfahren zur Qualitätsbewertung von Pflegeheimen wird erprobt – europaweite Ausschreibung startet

Der GKV-Spitzenverband, die Bundesarbeitsgemeinschaft der überörtlichen Träger der Sozialhilfe, die Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände und die Vereinigungen der Träger der Pflegeeinrichtungen auf Bundesebene (Vertragsparteien in der Pflege) sowie die Interessenvertretung der Pflegebedürftigen und Selbsthilfe haben ein Pilotprojekt zur modellhaften Einführung von Indikatoren zur Qualitätsentwicklung in der stationären Pflege europaweit ausgeschrieben. Mit dem Pilotprojekt soll vor einer bundesweiten Einführung von Indikatoren untersucht werden, welche Voraussetzungen für eine flächendeckende Einführung des neuen Verfahrens zum Messen von Ergebnisqualität in Pflegeheimen notwendig ist. Der Projektstart ist für April 2015 vorgesehen. Es wird von einer Projektlaufzeit von ca. zwei Jahren ausgegangen. Auf Grundlage der Ergebnisse des Pilotprojekts entscheiden die Vertragspartner in der Pflege über die Details der bundes-weiten Umsetzung. Indikatoren sind Messgrößen, mit denen gesundheitliche Veränderungen von pflegebedürftigen Menschen zum Beispiel zu ihrem Ernährungszustand oder zum Grad der Selbständigkeit erfasst werden. Interessierte wissenschaftliche Institutionen können sich bis zum 17. November 2014 beim GKV-Spitzenverband bewerben (siehe unten) Zum Hintergrund: Ein Team von Wissenschaftlern der Universität Bielefeld sowie dem Institut für Sozialforschung und Gesellschaftspolitik in Köln hatte im Auftrag des Bundesgesundheitsministeriums und des Bundesfamilienministeriums ein Projekt zur „Entwicklung und Erprobung von Instrumenten zur Beurteilung der Ergebnisqualität in der stationären Altenhilfe“ durchgeführt. Der Abschlussbericht aus dem Jahr 2011 empfiehlt die Übernahme verschiedener Indikatoren zur Ergebnis- und Lebensqualität für das einrichtungsinterne Qualitätsmanagement, die externen Qualitätsprüfungen durch die Medizinischen Dienste der Krankenversicherung sowie für die Information der Verbraucher über die Qualität der Leistungen von Pflegeeinrichtungen. Pressemitteilung des GKV-Spitzenverbandes

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Neue Weichenstellungen für eine moderne Pflege

Beim diesjährigen Deutschen Krankenhaustag vom 12. bis 15. November 2014 in Düsseldorf wird die Zukunft der Pflege im Krankenhaus einen besonderen Schwerpunkt bilden. In den zahlreichen Veranstaltungen des Forums “Pflege im Krankenhaus” am zweiten Kongresstag werden spezielle und drängende Fragen rund um die Krankenpflege intensiv erörtert und diskutiert. Und das mit gutem Grund: Um die Pflege als Teil der gesamten Krankenhausorganisation zukunftsorientiert auszurichten, braucht es gut ausgebildetes und motiviertes Personal. Die Beherrschung neuer Technologien ist Teil des Arbeitsalltags des Pflegepersonals. Prof. Dr. Ursula Hübner, Professorin für Krankenhausinformatik an der Hochschule Osnabrück, stellt im Themenblock “Pflege im Krankenhaus der Zukunft” aktuelle Trends im Bereich Telenursing vor. Neben den unterschiedlichen Aspekten der Technologisierung der Pflege steht auch das Personalmarketing im Mittelpunkt der Diskussionen: Ob der Magnetkrankenhaus-Ansatz eine wirksame Methode ist, um qualifizierte Mitarbeiter in der Pflege zu gewinnen, hinterfragt Franz Wagner, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Berufsverbandes für Pflegeberufe (DBfK). Neues zur Qualitätsbewertung erläutert Prof. Dr. Michael Simon von der Hochschule Hannover in seinem Vortrag “Akademisierung der Pflege – auf die Qualität kommt es an” in der zweiten Session “Qualität und Finanzierung”. Den Einsatz von akademischen Pflegekräften in der Praxis wird Peter Asché, Kaufmännischer Direktor des Universitätsklinikums Aachen, bewerten. Im abschließenden Diskussionsblock “Professionalisierung und Weiterentwicklung der Pflege” werden Referenten aus dem Krankenhausbereich, der Ärzteschaft sowie der Pflege den Status quo der Akademisierung analysieren und zukunftsweisende Ansätze präsentieren. Einen weiteren Schwerpunkt bildet das Thema IT im Krankenhaus in all seinen Facetten. Die technische Entwicklung wird in der Zukunft weiter an Bedeutung zunehmen und zahlreiche Prozess- und Produktinnovationen in den Kliniken hervorbringen. Damit sind hohe Erwartungen verbunden, wie eine Vereinfachung der integrierten fachübergreifenden Versorgung, die Senkung des Verwaltungsaufwands oder eine Verbesserung der Behandlungsmöglichkeiten für die Patienten. Unter dem Motto “Unternehmenserfolg durch optimalen IT-Einsatz” werden Top-Referenten aus Klinik und Industrie daher die Chancen und Herausforderungen für Krankenhäuser und Patienten intensiv beleuchten. Themen wie digitale Patientenaufklärung, klinische Apps, IT-Controlling oder webbasierte Kliniknetzwerke stehen dabei im Mittelpunkt der Debatten. Zunehmend im Zentrum der Diskussionen stehen auch die Überlegungen von “Pay für Performance”. Im Ergebnis soll damit ein finanzieller Anreiz zur Erbringung von hochwertiger medizinischer und pflegerischer Leistung gesetzt werden. Ob dieser Ansatz sinnvoll ist, werden in der Veranstaltung “Aktuelle Brennpunkte” DKG-Hauptgeschäftsführer Georg Baum und Uwe Deh, geschäftsführender Vorstand des AOK-Bundesverbandes, in einem Streitgespräch erörtern. “Beste Qualität braucht bessere Finanzierung” – so lautet das Generalthema des 37. Deutschen Krankenhaustages, der vom 12. bis 15. November 2014 im Rahmen der weltweit größten Medizinmesse MEDICA in Düsseldorf stattfindet. Die künftigen Herausforderungen für den stationären Sektor spielen beim diesjährigen Kongress eine wichtige Rolle. So spricht in der Eröffnungsveranstaltung die Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesministerium für Gesundheit (BMG), Annette Widmann-Mauz, über die geplante Krankenhausreform und Qualitätsoffensive. Zusammen mit dem Kongresspräsidenten Prof. Dr. Hans-Fred Weiser, Johann-Magnus von Stackelberg, dem stellv. Vorstandsvorsitzenden des GKV-Spitzenverbandes, sowie DKG-Präsident Alfred Dänzer wird sie über die Perspektiven und Erwartungen des stationären Sektors diskutieren. Als das Informations- und Diskussionsforum führt der Deutsche Krankenhaustag die verschiedenen im Krankenhaus tätigen Berufsgruppen zusammen. Zahlreiche gesundheitspolitische und praxisorientierte Vorträge beleuchten die aktuellen strukturellen sowie finanziellen Herausforderungen der Branche. Das ausführliche Kongress-Programm des 37. Deutschen Krankenhaustages steht unter www.deutscher-krankenhaustag.de als PDF-Datei zum Herunterladen bereit. Der Deutsche Krankenhaustag ist die wichtigste Plattform für die deutschen Krankenhäuser und findet jährlich im Rahmen der MEDICA statt. Die Gesellschaft Deutscher Krankenhaustag mbH (GDK) hat die Aufgabe, den Deutschen Krankenhaustag auszurichten sowie Ausstellungen, Kongresse, Tagungen und Symposien durchzuführen, zu fördern und zu unterstützten. Gesellschafter der GDK sind die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG), der Verband der Leitenden Krankenhausärzte Deutschlands (VLK) und der Verband der Krankenhausdirektoren Deutschlands (VKD). Der Pflegebereich ist durch die Arbeitsgemeinschaft Deutscher Schwesternverbände und Pflegeorganisationen (ADS) und den Deutschen Berufsverband für Pflegeberufe (DBFK) in die Arbeit der GDK eingebunden. Pressemitteilung der Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG)

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Graalmann: In der Pflege geht es voran

(17.10.14). Ausdrücklich begrüßt hat Jürgen Graalmann, Vorstandsvorsitzender des AOK-Bundesverbands, die heute beschlossene Reform der sozialen Pflegeversicherung. Zur abschließenden Lesung im Bundestag sagte er: “Nach langem Stillstand hat die Politik das Thema angepackt und einige richtige Entscheidungen getroffen. Entscheidend ist, dass das erste Pflegestärkungsgesetz mehr Geld ins System bringt. Es begrenzt die Entwertung der sozialen Pflegeversicherung durch Inflation und schafft vor allem mehr Wahlmöglichkeiten für Pflegebedürftige und Angehörige. Das ist wirklich wegweisend, weil damit die Flexibilität bei der Zusammenstellung von Pflegeleistungen erhöht wird.“ Bis zuletzt war um Änderungen am Reformwerk gerungen worden. Nun kommt die sogenannte “Umwidmungsregel” ins Gesetz, die intensiv diskutiert und von der AOK nachdrücklich unterstützt wurde. Danach können 40 Prozent der ambulanten Pflegesachleistungen zukünftig für niedrigschwellige Betreuungs- und Entlastungsangebote eingesetzt werden, etwa Einkaufshilfen oder Helfer für Botengänge und Betreuung. “Pflegebedürftige können ihren Alltag dadurch individueller gestalten als heute und gleichzeitig mehr Leistungen einkaufen. So werden ihre Angehörigen entlastet und Pflegekräfte können sich auf ihre Kernaufgaben konzentrieren”, erläuterte Graalmann. Ein weiterer wichtiger Punkt: Die ambulanten Pflegedienste müssen künftig ihre Kalkulationsgrundlagen in den Preisverhandlungen mit den Pflegekassen offenlegen. Auch dies sieht der AOK-Chef positiv: “Mittel, die von den Kassen für Mehrleistungen und eine faire Entlohnung bereitgestellt werden, müssen auch wirklich bei den Pflegebedürftigen und Pflegekräften ankommen. Künftig müssen die Anbieter erläutern, wie sie die Mittel aus der Pflegeversicherung genau verwenden. Hier sorgt das Gesetz für mehr Transparenz.” Den größten Sprung für die soziale Pflegeversicherung bedeutet aus Sicht der AOK aber die angekündigte Einführung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs mit der zweiten Stufe im Jahr 2017. Ziel müsse es sein, dass die von der Koalition in Aussicht gestellte Finanzierungsgrundlage für dieses Kernstück der Pflegereform ausreiche, so Graalmann. Die geplante Beitragsanhebung von insgesamt 0,5 Prozentpunkten sei viel für die Beitragszahler. Ein Teil davon, jährlich ungefähr 2,4 Milliarden Euro, fließe in vorgezogene Leistungsverbesserungen, und 2017 seien erneut 0,2 Beitragssatzpunkte vorgesehen für die Einführung des Pflegebedürftigkeitsbegriffs. Gleichzeitig verwies Graalmann auf den Expertenbeirat, der je nach Ausgestaltung die jährlichen Mehrkosten aufgrund des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs auf zwei bis 6,8 Milliarden Euro geschätzt hat. Und er erinnerte daran, dass schon 2017 eine weitere Leistungsdynamisierung anstehe. Bereits die Dynamisierung im Jahr 2015 bringe Mehrkosten von 900 Millionen Euro mit sich. “Für diese Jahrhundertaufgabe sind die Mittel knapp bemessen. Deshalb ist die Enttäuschung vorprogrammiert, wenn am Ende Ankündigungen und Finanzrahmen nicht zusammenpassen.” Mit einem Versichertenanteil von 50 Prozent unter den Pflegebedürftigen ist die AOK die größte Pflegekasse Deutschlands. Bundesweit hat sie rund 700 Pflegeberater im Einsatz, die die Pflegebedürftigen und ihre Angehörigen vor Ort unterstützen. Gleichzeitig baut sie ihre Online-Informationen wie den AOK-Pflegenavigator und das AOK-Pflegeportal weiter aus und engagiert sich in regionalen Projekten, um die Versorgung unserer pflegebedürftigen Versicherten vor Ort zu verbessern. Pressemitteilung des AOK Bundesverband

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Pflege betrifft schon jetzt drei Viertel der Deutschen

Der Bundestag hat heute die Pflegereform beschlossen – das hat für die große Mehrheit der Deutschen unmittelbar Bedeutung. Denn mit dem Thema Pflege haben rund drei Viertel der Deutschen direkt oder indirekt zu tun – nur gut jeder Vierte (27 Prozent) ist damit in den letzten fünf Jahren gar nicht in Berührung gekommen. Das zeigt der aktuelle Meinungspuls der Techniker Krankenkasse (TK). Mehr als jeder Zweite (56 Prozent) hat Pflegebedürftige oder Pflegende in seinem privaten Umfeld. Zwei von zehn Befragten (22 Prozent) kümmern sich sogar selbst regelmäßig um nahestehende Pflegebedürftige, die in einem Heim leben, und jeder Sechste (16 Prozent) pflegt jemanden bei sich Zuhause oder hat dies in den vergangenen fünf Jahren getan. Pflege zu Hause? Nicht nur Einkommen und Wohnort spielen eine Rolle Ob sich jemand innerhalb oder außerhalb der eigenen vier Wände um einen Pflegebedürftigen kümmert, korreliert dabei mit mehreren Faktoren. Zum einen spielt das Geschlecht eine Rolle: Wenn es darum geht, innerhalb des eigenen Haushalts einen Nahestehenden zu pflegen, dann übernehmen überwiegend Frauen diese Aufgabe. Hier stehen 19 Prozent bei den Frauen 14 Prozent bei den Männern gegenüber. Generell sind es mit zunehmendem Alter insgesamt deutlich mehr, die direkt in die Pflege oder regelmäßige Betreuung von Nahestehenden involviert sind. Ab Mitte 40 besucht und unterstützt mindestens jeder Vierte regelmäßig Pflegebedürftige – in den meisten Fällen vermutlich die eigenen Eltern. Ab Mitte 60 steigt der Wert derer, die im eigenen Haus Angehörige pflegen, auf 27 Prozent – dann wohl überwiegend den eigenen Partner. Und auch das Einkommen spielt eine Rolle: Je geringer das Einkommen, desto eher wird zuhause gepflegt. Bei den Geringverdienenden sind es 21 Prozent, die einen Nahestehenden in den eigenen vier Wänden pflegen, von den Gutverdienenden tun dies lediglich neun Prozent. Zudem ist die Pflege zuhause in ländlichen Regionen mit 18 Prozent stärker verbreitet als in Großstädten mit elf Prozent. Pressemitteilung der Techniker Krankenkasse

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Starkes Signal für mehr Gerechtigkeit in der Pflege

Zur Verabschiedung des ersten Pflegestärkungsgesetzes durch den Deutschen Bundestag erklärt der Patientenbeauftragte und Pflegebevollmächtigte der Bundesregierung, Staatssekretär Karl-Josef Laumann: “Die Pflege muss in Deutschland endlich den Stellenwert bekommen, den sie verdient. Der heutige Gesetzesbeschluss ist dafür ein starkes Signal. Mit dem ersten Schritt der Pflegereform schaffen wir die Grundlage für eine passgenauere Versorgung, die sich an den Bedürfnissen der Pflegebedürftigen, ihrer Angehörigen und der Pflegekräfte orientiert. Unser Ziel ist es, dass die Menschen auch in einem schwierigen Lebensabschnitt ihre Würde behalten und die Pflegenden entlastet werden.” Durch das Gesetz werden u. a. klare Vereinfachungen und Flexibilisierungen beim Leistungsbezug geschaffen. Der Gesetzgeber passt die Rechtslage den individuellen Lebenswelten an. So können beispielsweise Kurzzeit- und Verhinderungspflege ab dem 1. Januar 2015 deutlich flexibler ausgeschöpft werden. Zudem werden die Leistungen der Tages- und Nachtpflege nicht mehr auf die Sachleistungen für die häusliche Pflege angerechnet. Dadurch verdoppeln sich de facto die Mittel für die Tages- und Nachtpflege. Darüber hinaus werden fast alle Leistungen der Pflegeversicherung um vier Prozent erhöht und zusätzliche Betreuungskräfte für die stationären Heime bereitgestellt. Staatssekretär Laumann: “Die Bürgerinnen und Bürger wissen selbst am besten, wie sie vor Ort eine optimale Versorgung und Betreuung sicherstellen können. Der Staat muss ihnen nicht jedes Detail vorschreiben. Ob es etwa im Fall einer Urlaubsreise von Angehörigen besser ist, einen Pflegebedürftigen kurzzeitig die Versorgung in einem Heim zu ermöglichen oder die Betreuung durch einen Dritten zu Hause sicherzustellen, ist jeweils verschieden. Aus Sicht der Angehörigen ist wichtig, dass wir die richtigen Rahmenbedingungen schaffen, um Pflege, Familie und Beruf optimal in Einklang bringen zu können.” Der Pflegebevollmächtigte der Bundesregierung weist zudem darauf hin, dass das erste Pflegestärkungsgesetz Teil einer umfassenden Reform ist: “Weitere Maßnahmen und Gesetzesinitiativen werden folgen. Die Vorbereitungsarbeiten zur Umsetzung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffes laufen auf Hochtouren. Mit dem neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff wird die Pflegeversicherung eine vollkommen neue Systematik erhalten. Die Leistungen werden fachlich neu ausgerichtet und gerechter zugeordnet. Dadurch wird sich insbesondere die Situation der Demenzerkrankten nochmals spürbar verbessern. Mit dem geplanten Rechtsanspruch für Angehörige auf die Pflegezeit wird die Vereinbarkeit von Pflege und Beruf weiter gestärkt. Mit der Initiative zur Entbürokratisierung der Pflegedokumentation werden unsere Pflegekräfte von überflüssigen Dokumentationspflichten entlastet. Diese und weitere Schritte zeigen: Wir wollen das kleinteilige Kästchendenken in d Pressemitteilung des Bundesministeriums für Gesundheit

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Pflegestärkungsgesetz vom Bundestag beschlossen

Der Deutsche Bundestag hat heute in zweiter und dritter Lesung das erste Pflegestärkungsgesetz beschlossen. Es sieht umfangreiche Leistungsverbesserungen vor, die zum 1. Januar 2015 wirksam werden. Die Leistungen in der ambulanten Pflege steigen um rund 1,4 Mrd. Euro, für die stationäre Pflege sind Verbesserungen im Umfang von rund 1 Mrd. Euro vorgesehen. Der Bundesrat muss sich noch abschließend mit dem Gesetz befassen. Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe: „Wir haben für die Pflegebedürftigen und ihre Angehörigen ein gutes Leistungspaket geschnürt. Mit dem Pflegestärkungsgesetz helfen wir Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen, die Pflege zu Hause zugeschnitten auf ihren Bedarf zu organisieren. Dabei können sie – finanziert durch die Pflegeversicherung – die Unterstützung durch professionelle Pflegekräfte, aber auch durch Haushaltshilfen, Alltagsbegleiter oder ehrenamtliche Helfer in Anspruch nehmen. Außerdem wollen wir die Lebensqualität der Bewohner in Pflegeheimen weiter verbessern. Dazu werden wir die Zahl der Betreuungskräfte in Pflegeheimen von heute 25.000 auf 45.000 aufstocken. Durch mehr Betreuungskräfte und den Bürokratieabbau in der Pflegedokumentation, den wir vorantreiben, entlasten wir auch die Pflegekräfte in ihrer wichtigen Arbeit. Außerdem verbessern wir die Vereinbarkeit von Pflege und Beruf. Wer kurzfristig die Pflege eines Angehörigen organisieren muss, etwa nach einem Schlaganfall, kann künftig eine zehntägige bezahlte Auszeit vom Beruf nehmen. Dafür stellen wir rund 100 Millionen aus der Pflegeversicherung bereit. Wir werden jetzt zügig das zweite Pflegestärkungsgesetz vorbereiten, damit die weiteren Verbesserungen durch den neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff noch im Jahre 2017 wirksam werden können.” Das heute beschlossene Gesetz ist zugleich Wegbereiter für das zweite Pflegestärkungsgesetz, das im kommenden Jahr beschlossen werden soll. Damit wird ein neues Verfahren zur Begutachtung von Pflegebedürftigkeit eingeführt, mit dem erstmals auch der Unterstützungsbedarf bei kognitiven und psychischen Einschränkungen, insbesondere bei Demenz, in der Pflegeversicherung berücksichtigt wird. Derzeit läuft die wissenschaftlich begleitete Erprobung dieser Einführung. Rund 4.000 Pflegebedürftige werden dabei sowohl nach bisherigem als auch nach geplantem neuen Recht begutachtet. Die Ergebnisse der Erprobung liegen bis Anfang des kommenden Jahres vor und werden in die Gesetzgebungsarbeit einfließen. Das Pflegestärkungsgesetz beinhaltet zudem zwei Regelungen im Krankenhausbereich: Den gesetzlichen Krankenkassen werden Modellvorhaben für ein risikobasiertes Screening auf bestimmte multiresistente Erreger im Vorfeld eines Krankenhausaufenthaltes ermöglicht. Zudem werden der zur Stabilisierung der Finanzlage der Krankenhäuser eingeführte Versorgungszuschlag und der Mehrleistungsabschlag über 2014 hinaus verlängert. Belastungen der Krankenhäuser durch die sogenannte “doppelte Degression” werden damit neutralisiert und die Finanzlage der Häuser stabilisiert Die Verbesserungen des ersten Pflegestärkungsgesetzes im Einzelnen: · Die Leistungsbeträge der Pflegeversicherung werden um 4 Prozent erhöht, um die Preisentwicklung der letzten drei Jahre zu berücksichtigen (2,67 Prozent für die erst 2012 mit dem Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz eingeführten Leistungen). · Die Leistungen der Kurzzeit- und Verhinderungspflege werden ausgebaut und können besser miteinander kombiniert werden. Tages- und Nachtpflege kann künftig ungekürzt neben den ambulanten Geld- und Sachleistungen in Anspruch genommen werden. Menschen in der sog. Pflegestufe 0 (Demenzkranke) haben erstmals einen Anspruch auf teilstationäre Tages-/ Nachtpflege, Kurzzeitpflege, den Zuschlag für Mitglieder von ambulant betreuten Wohngruppen sowie auf die Anschubfinanzierungsleistungen für die Gründung ambulant betreuter Wohngruppen. · Der Anspruch auf Betreuungsleistungen in der ambulanten Pflege für niedrigschwellige Angebote wird ausgeweitet. Auch Pflegebedürftige mit Pflegestufen 1 bis 3 erhalten künftig einen zusätzlichen Betreuungsbetrag von bis zu 104 Euro pro Monat. Für Demenzkranke steigt er leicht auf 104 bzw. 208 Euro pro Monat. Neue zusätzliche Entlastungsleistungen werden eingeführt, etwa für Hilfe im Haushalt oder Alltagsbegleiter und ehrenamtliche Helfer. Bis zu 40 % des Leistungsbetrags der ambulanten Pflegesachleistung kann zukünftig für niedrigschwellige Betreuungs- und Entlastungsangebote eingesetzt werden. · Der Zuschuss zu Umbaumaßnahmen (z.B. Einbau eines barrierefreien Badezimmers) steigt deutlich von bisher 2.557 auf bis zu 4.000 Euro pro Maßnahme. Wohnen mehrere Anspruchsberechtigte zusammen, kann sogar ein Betrag von bis zu 16.000 Euro eingesetzt werden. Für Pflegehilfsmittel des täglichen Verbrauchs steigen die Zuschüsse von 31 auf 40 Euro pro Monat. · Auch die Vereinbarkeit von Pflege, Familie und Beruf wird verbessert. Die Pflegeversicherung zahlt ab 2015 ein Pflegeunterstützungsgeld als Lohnersatzleistung für eine zehntägige bezahlte Freistellung vom Beruf für die Pflege eines Angehörigen. Das Gesetz stellt dafür 100 Millionen Euro zur Verfügung. Die Einzelheiten regelt das Gesetz zur besseren Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf, das das Bundeskabinett am Mittwoch beschlossen hat. . · Durch die Verbesserung des Betreuungsschlüssels auf 1:20 kann die Zahl der zusätzlichen Betreuungskräfte in den Heimen von bisher 25.000 auf bis zu 45.000 aufgestockt werden. · Es wird ein Pflegevorsorgefonds aufgebaut und mit den Einnahmen aus 0,1 Beitragssatzpunkten (1,2 Mrd. Euro jährlich) finanziert. Dieser wird ab 2035 zur Stabilisierung des Beitragssatzes genutzt, wenn die geburtenstarken Jahrgänge ins Pflegealter kommen. · Mit der im Rahmen des ersten Pflegestärkungsgesetzes zum 1. Januar 2015 erfolgenden Beitragssatzerhöhung um 0,3 Prozentpunkte wird auch der finanzielle Spielraum für das geplante Pflegeunterstützungsgeld geschaffen. Diese bis zu zehntägige Lohnersatzleistung dient pflegenden Angehörigen in einer akut aufgetretenen Pflegesituation zur Organisation einer bedarfsgerechten Pflege. · Die Anerkennung der Wirtschaftlichkeit von tariflicher und kirchenarbeitsrechtlicher Entlohnung der Beschäftigten in Pflegeeinrichtungen in Vergütungsvereinbarungen wird gesetzlich festgeschrieben. Für Pflegeeinrichtungen sollen damit Anreize gesetzt werden, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter entsprechend zu entlohnen. Gleichzeitig erhalten die Kostenträger ein Nachweisrecht, dass die finanziellen Mittel auch tatsächlich bei den Beschäftigten ankommen. Das Gesetz sieht im Vorgriff auf die Einführung eines neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs auch Leistungsverbesserungen vor, die in besonderem Maße Menschen mit Demenz zu Gute kommen: · Demenzkranke mit anerkannter erheblicher Einschränkung der Alltagskompetenz, die nicht in den Pflegestufen 1 bis 3 eingestuft sind (sog. Pflegestufe 0), erhalten erstmals Zugang zu allen ambulanten Leistungen der Pflegeversicherung. · Inanspruchnahme von Leistungen der Tages- und Nachtpflege ist zukünftig zu 100 Prozent (d.h. anrechnungsfrei) neben den Sach- und Geldleistungen möglich: Demenzkranke profitieren aufgrund des hohen Betreuungsbedarfs von dieser Flexibilisierung in besonderem Maße. · Bis zu 40 % des Leistungsbetrags der ambulanten Pflegesachleistung kann zukünftig für niedrigschwellige Betreuungs- und Entlastungsangebote eingesetzt werden. Davon profitieren insbesondere Demenzkranke und ihre Angehörigen. ,Sie k&oum
l;nnen flexibler und in größerem Umfang niedrigschwellige Betreuungs- und zukünftig auch Entlastungsangebote in Anspruch nehmen. · Die Jahrespauschalen der Verhinderungs- und Kurzzeitpflege können zukünftig flexibler und über einen längeren Zeitraum eingesetzt werden: Zugunsten der Verhinderungspflege kann bis zu 50% des Jahresbetrags der Kurzzeitpflege verwendet werden; umgekehrt können sogar bis zu 100% des Jahresbetrags der Verhinderungspflege für die Kurzzeitpflege eingesetzt […]

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Knappschaft begrüßt Entlastung von pflegenden Angehörigen

Das Pflegestärkungsgesetz, das eine Anhebung der Leistungsbeträge vorsieht, geht in die nächste Runde. Heute ist die 2. Lesung im Deutschen Bundestag. Vor diesem Hintergrund begrüßt die Knappschaft es, dass mit den geplanten gesetzlichen Änderungen auch pflegende Angehörige entlastet werden. So können beispielsweise zukünftig Entlastungsangebote eingesetzt werden, um den Pflegealltag besser bewältigen zu können. Solche Entlastungsangebote können etwa die Reinigung der Wohnung oder Botengänge zur Post oder Apotheke sein. Positiv bewertet die Knappschaft auch den beabsichtigten Ausbau sowie die Flexibilisierung der Tages- und Nachtpflege, die ebenfalls zur Entlastung Pflegender sowie für eine bessere Vereinbarkeit von Pflege und Beruf sorgen sollen. Zukünftig sollen neben diesen teilstationären Leistungen die ambulanten Sachleistungen, das Pflegegeld oder die Kombinationsleistung ungekürzt in Anspruch genommen werden können. Bisher war es so, dass Leistungen der Tages- und Nachtpflege auf die für ambulante Pflegeleistungen in der jeweiligen Pflegestufe zur Verfügung stehenden Leistungsbeträge angerechnet wurden. Pressemitteilung der Knappschaft – Bahn – See  

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