Koalitionsergebnis zur Pflege auf einem guten Weg

„Die Kombination aus 8.000 neuen Pflegestellen als kurzfristige Maßnahme und der Plan, einen Runden Tisch für die Weiterentwicklung der Pflegeversorgung einzuberufen, sind ein gutes Verhandlungsergebnis“, so Gernot Kiefer, Vorstand des GKV-Spitzenverbandes. „Stichwörter wie das persönliche Budgets, die Allgemeinverbindlichkeit des Pflege-Mindestlohnes und die angesprochene Ausbildungsinitiative begrüßen wir ausdrücklich. Wenn die zusätzlichen Maßnahmen am Ende zusätzliche Gelder erfordern, dann ist dies eine logische Konsequenz aus dem Vorhaben, die Situation der zu Pflegenden, aber auch die der Pflegekräfte zu verbessern. Die Pflegekassen werden ihren Beitrag dazu leisten. Bei dieser gesamtgesellschaftlichen Aufgabe wird sich auch der Bund beteiligen müssen. Neben einer notwendigen Ausbildungsoffensive ist es eine große Herausforderung, die Rahmenbedingungen für Pflegende so zu verbessern, dass insbesondere Pflegefachkräfte länger in ihrem erlernten Beruf bleiben. Eine besondere Verantwortung kommt hier auf die Arbeitgeber zu, die von den tatsächlich gezahlten Löhnen über Arbeitszeitmodelle bis hin zu einer besseren Personalausstattung in der Pflicht sind.“ Pressemitteilung des GKV-Spitzenverbandes

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Verbesserungen, aber auch Mängel in der Pflege

Viele Pflegeheime und ambulante Pflegedienste erfüllen die Anforderungen an eine gute Pflege. Aber es gibt weiterhin Verbesserungsbedarf. Das ist das Ergebnis des 5. MDS-Pflege-Qualitätsberichts, der heute vom GKV-Spitzenverband und vom Medizinischen Dienst des GKV-Spitzenverbandes (MDS) in Berlin vorgestellt wurde. Mängel in der Heimversorgung gibt es bei der Schmerzerfassung und der Wundversorgung sowie in der ambulanten Pflege bei der Intensivpflege und der Beratung der Pflegebedürftigen. Leichte Verbesserungen sind bei der Dekubitusprophylaxe und bei freiheitsentziehenden Maßnahmen zu verzeichnen. Erstmals werden Ergebnisse aus den Abrechnungsprüfungen in der ambulanten Pflege veröffentlicht. Grundlage des Berichts sind Daten aus über 26.000 Qualitätsprüfungen, die im Jahr 2016 in Pflegeheimen und ambulanten Pflegediensten durch den MDK (Medizinischen Dienst der Krankenversicherung) stattgefunden haben. Die MDK-Prüferinnen und Prüfer untersuchten dabei die Versorgungsqualität bei 175.000 pflegebedürftigen Menschen. Die Ergebnisse sind repräsentativ für die Pflege in Deutschland. „Auch wenn noch Einiges zu tun ist, entwickelt sich die Pflegequalität doch insgesamt in die richtige Richtung. Zwei zentrale Baustellen haben wir jedoch noch darüber hinaus: Die Bedingungen für die Pflegekräfte müssen besser werden, damit sich mehr Menschen auch dauerhaft für diesen Beruf entscheiden. Denn neben allen Qualitätskriterien sind die Menschen der Schlüssel für gute Pflege. Ein zweites wichtiges Anliegen ist die Stärkung der Transparenz über die Pflegequalität. Derzeit arbeitet die Wissenschaft an einem neuen System und wir erwarten, dass wir Ende dieses Jahres mit der Umsetzung beginnen können. Schlechte Qualität soll sich, anders, als es bei den Pflegenoten möglich war, nicht mehr verstecken können“, sagt Gernot Kiefer, Vorstand des GKV-Spitzenverbandes. „Die Berichtsergebnisse zur Versorgungsqualität zeigen, dass weitere Verbesserungen notwendig sind. Zum Beispiel bei der Schmerzerfassung – wenn diese nicht systematisch erfolgt, dann können Medikamentengaben nicht angepasst werden. Oder Beispiel Wundversorgung – bei jedem vierten Pflegebedürftigen ist sie nicht nach dem aktuellen Wissensstand erfolgt“, erläutert Dr. Peter Pick, Geschäftsführer des MDS. Es besteht sowohl bei der Personalausstattung als auch bei der Umsetzung des fachlich Gebotenen Handlungsbedarf. „Der Bericht belegt aber dennoch, dass die Mehrheit der Pflegebedürftigen entsprechend der Anforderungen an eine gute Pflege versorgt wird.“ Um die Pflegequalität weiter zu sichern und auszubauen, sind nach wie vor externe Qualitätsprüfungen mit professioneller Beratung unverzichtbar. Jürgen Brüggemann, Teamleiter Pflege beim MDS, der den 5. MDS-Pflege-Qualitätsbericht mit einem Autorenteam verfasst hat, stellte erste Ergebnisse aus den Abrechnungsprüfungen in der ambulanten Pflege vor, die seit Oktober 2016 Bestandteil der MDK-Prüfungen sind. Dabei prüfen die MDK, ob Leistungen, die Pflegedienste den Pflegekassen in Rechnung stellten, auch wie vereinbart bei den Pflegebedürftigen angekommen sind. Geprüft wurden Abrechnungen von Leistungen für rund 6.000 Pflegebedürftige. „Bei gut einem Drittel (35,2%) der Pflegedienste stellten die Prüfer mindestens eine Auffälligkeit in den Abrechnungen fest, bei fast sieben Prozent der Pflegedienste haben die Prüfer gehäuft (6 und mehr) Auffälligkeiten in der Abrechnung erkannt“, erläutert Brüggemann. Die Bandbreite reicht dabei von Unstimmigkeiten zwischen der Pflegedokumentation und Auskünften der Pflegebedürftigen bis hin zu Leistungen, die in Rechnung gestellt, aber nicht oder unvollständig erbracht worden sind. Gibt es Hinweise auf solche Auffälligkeiten, so informiert der MDK die Pflegekassen, die dann Maßnahmen bis hin zu Rückerstattungen und Vertragskündigungen ergreifen können. 64,8 Prozent der geprüften Pflegedienste wiesen keine Auffälligkeiten auf. Zusammenfassend stellt Brüggemann fest: „Die meisten Pflegedienste arbeiten gut und zuverlässig und rechnen ordentlich ab. Ein Teil der Dienste zeigt aber gehäuft Auffälligkeiten bei der Abrechnung. Bei diesen Diensten muss genauer nachgeschaut werden.“ Zentrale epidemiologische Daten für die stationäre Pflege 70,7 Prozent der Bewohnerinnen und Bewohner hatten eine gerontopsychiatrische Einschränkung wie Demenz (2013: 63,8 Prozent). 77,5 Prozent der Bewohner brauchten eine Inkontinenzversorgung (2013: 76,9 Prozent); 37,8 Prozent hatten chronische Schmerzen (2013: 35 Prozent). Bei 8,7 Prozent der untersuchten Personen gab es einen erheblichen Gewichtsverlust (2013: 7,6 Prozent). Bei 24,9 Prozent wurde der Gewichtsverlauf nicht kontrolliert (2013: 10,6 Prozent). Die Versorgungsqualität in der stationären Pflege Die MDK-Gutachter untersuchten bei einer Zufallsstichprobe von Bewohnern den Versorgungszustand und die Pflegemaßnahmen. Veränderungen gab es im Vergleich zum 4. Pflege-Qualitätsbericht in folgenden Bereichen: Schmerzmanagement und -erfassung Während die Schmerztherapie in den Verantwortungsbereich der behandelnden Ärzte fällt, gehört die Schmerzerfassung in die Zuständigkeit der Pflege. Die Schmerzerfassung liefert wichtige Informationen zur Steuerung der Schmerztherapie. Bei 37,1 Prozent der Bewohner war eine Schmerzerfassung notwendig, erfolgt ist sie bei 82,1 Prozent der Betroffenen (80,3 Prozent). Bei 17,9 Prozent der Betroffenen erfolgte weiterhin keine Schmerzeinschätzung. Wundversorgung Bei 6 Prozent der Bewohner war eine Wundversorgung erforderlich. Bei 75,6 Prozent dieser Personen, erfolgte sie nach aktuellem Wissenstand. Bei 24,4 Prozent wurden Maßnahmen wie Druckentlastung und hygienische Anforderungen nicht im erforderlichen Maße umgesetzt. Hier ist eine deutliche Verschlechterung im Vergleich zum 4. Pflege-Qualitätsbericht (79 Prozent) zu verzeichnen. Dekubitusprophylaxe 43,7 Prozent der Heimbewohner hatten ein Dekubitus-Risiko. Bei 80,7 Prozent wandte das Pflegepersonal Prophylaxen wie Lagerungswechsel an und setzte Hilfsmittel ein. Das ist eine Verbesserung im Vergleich zu 2013 – die erforderlichen Prophylaxen wurden damals bei 75,6 Prozent umgesetzt. Gleichwohl ist noch kein zufriedenstellendes Niveau erreicht. Freiheitseinschränkende Maßnahmen Der Anteil der Bewohner, bei denen freiheitseinschränkende Maßnahmen wie Bettgitter oder Gurte eingesetzt wurden, ist seit dem letzten Pflegequalitätsbericht von 12,5 Prozent auf 8,9 Prozent zurückgegangen – ebenfalls ein Fortschritt. Nicht zuletzt durch die Beratung der MDK-Prüfer werden inzwischen häufiger Alternativen zu freiheitseinschränkenden Maßnahmen eingesetzt, zum Beispiel Matratzen auf dem Boden oder Sensormatten zum Schutz vor Stürzen. Ziel muss aber sein, freiheitseinschränkende Maßnahmen weiter zurückzuführen. Gute Einrichtungen kommen heute weitgehend ohne freiheitseinschränkende Maßnahmen aus. Zentrale epidemiologische Daten für die ambulante Versorgung 31,2 Prozent der Pflegebedürftigen in häuslicher Umgebung waren in ihrer Alltagskompetenz eingeschränkt (2013: 29,9 Prozent). 43,5 Prozent hatten chronische Schmerzen (2013: 38,8 Prozent). 2,9 Prozent der Pflegebedürftigen litten an einem Dekubitus (2013: 3,2 Prozent). Qualität in der ambulanten Pflege Bei der ambulanten Pflege kann nur die Qualität der Leistungen bewertet werden, für die der Pflegebedürftige einen Vertrag mit dem ambulanten Pflegedienst abgeschlossen hat. Eine sorgfältige pflegerische Bestandsaufnahme und die Beratung des Betroffenen zum Umgang mit Ri
siken und über erforderliche Maßnahmen sind deshalb entscheidend. Beratung bei Demenz 77,4 Prozent der Betroffenen wurden zu Maßnahmen bei Demenz beraten. Dazu gehören zum Beispiel Hinweise zum Umgang mit Selbstgefährdung, Beschäftigungsmöglichkeiten, Tagesstrukturierung und ähnliches. Dies ist eine Verbesserung zum vergangenen Berichtszeitraum (2013: 66,3 Prozent). Ein Fortschritt der Pflegereform für die pflegebedürftigen […]

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Mehr Pflege am Krankenbett notwendig

„Damit sich die Pflege am Krankenbett tatsächlich verbessert und zusätzliche Gelder vom Klinikmanagement nicht für irgendetwas anderes genutzt werden können, sind zielgenaue Maßnahmen statt einfach nur Zusatzgelder mit der Gießkanne notwendig.“ so Johann-Magnus von Stackelberg, Vize-Vorstandsvorsitzender des GKV-Spitzenverbandes im Gespräch mit der dpa. Deswegen müsse eine künftige Regierung verbindliche Vorgaben dafür schaffen, dass mehr Pflege am Krankenbett ankommt. Es ist momentan nicht ersichtlich, wie viel Personal zweifelsfrei einem der pflegerisch wichtigen Bereiche in den Krankenhäusern zuzuordnen ist. Zudem mangelt es an Daten, bei welchem Pflegebedarf wie viele Pflegende je Schicht nötig sind. Denn Krankenhäuser verknüpfen Belegungsstatistiken und Dienstpläne nicht systematisch miteinander. „Es weiß also kaum jemand, wie viele Pflegekräfte sich tatsächlich um wie viele Patienten mit welchem Pflegebedarf kümmern“. Um diese Daten zu erheben, spricht sich Johann-Magnus von Stackelberg im Gespräch mit der dpa dafür aus, die digitalen Möglichkeiten für die Planung zu nutzen. „Pflegequalität zu sichern ist auch eine digitale Herausforderung, eine am Patienten orientierte Pflegeplanung muss Pflegedaten zeitgemäß zusammenführen“. Außerdem betonte er, dass eine faire Bezahlung der Pflegekräfte ein zentraler Baustein für eine bessere Pflege am Krankenbett sei: „Die Entscheidung darüber treffen die Kliniken selbst – das Geld dafür ist vorhanden.“ Statement des GKV-Spitzenverbandes

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Pflege muss anständig bezahlt werden

Gernot Kiefer, Vorstand des GKV-Spitzenverbandes, macht sich im Gespräch mit epd für angemessene Löhne in der Pflege stark. „Ich erwarte von den Arbeitgebern, dass sie ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter anständig bezahlen.“ Wie hoch die Löhne ausfielen, darüber müssten sich die Tarifparteien verständigen, aber: „Ich halte es für abwegig, für Pflegefachkräfte auch nur annähernd über eine Vergütung in der Nähe des Mindestlohns nachzudenken“, so Kiefer. Statement des GKV-Spitzenverbandes

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IT verändert die Pflege

Das Forum „Pflege im Krankenhaus“ widmete sich den drei großen Problemstellungen des Pflegebereichs: Fachpersonalmangel, Pflegeberufegesetz und Digitalisierung. „Es war ein gutes Zeichen, dass die Politik bei der Auftaktveranstaltung des Deutschen Krankenhaustages in Aussicht gestellt hat, dass das Problem des Fachkräftemangels angegangen werden soll. Wir fordern aber einen umfassenden Masterplan Pflege, bei dem es um mehr Personal, bessere Vergütung, aber natürlich auch um die Frage der Ausbildung gehen muss. Das Pflegeberufegesetz muss nunmehr durch eine adäquate Ausbildungs- und Prüfungsverordnung untermauert werden“, erklärte Irene Maier für den Deutschen Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) und die Arbeitsgemeinschaft christlicher Schwesternverbände und Pflegeorganisationen in Deutschland (ADS). Als weiteren Schwerpunkt benannte sie eines der Generalthemen des Krankenhaustages, die Digitalisierung. Die Pflegedirektorin der Josefinum Fachklinik Augsburg, Dr. Sabine Berninger, sieht in der IT „einen nutzbaren Baustein, um den Pflegealltag transparenter und leistbarer zu gestalten, aber eben nur einen Baustein unter anderen“. Für Prof. Daniel Flemming, Leiter des Studiengangs Bachelor Pflegemanagement an der Katholischen Stiftungsfachhochschule München, ergibt sich der Zwang zur IT in der Pflege durch den Personalmangel, die hohen Qualitätsanforderungen und den wirtschaftlichen Druck. Allein der Umsetzungsstand sei noch nicht befriedigend. „Wenn man das Bild des Marathons verwendet, sind wir zwar international im Mittelfeld der Länder, aber eben auch erst bei Kilometer drei. Die Spitzenreiter hingegen sind schon bei Kilometer 30“, so Flemming. Als Beispiel nannte er, dass 2015 nur 20 Prozent der Kliniken eine elektronische Pflegedokumentation hatten. Einig waren sich Berninger und Flemming, dass zwar viel entwickelt würde, es aber schlussendlich nicht in den Markt käme, auch aus finanziellen Gründen. Was im Bereich der Robotik möglich ist, zeigte Dr. Birgit Graf, Gruppenleiterin Haushalts- und Assistenzrobotik am Fraunhofer IPA in Stuttgart. „Robotik kann überall da sinnvoll eingesetzt werden, wo Laufarbeit reduziert werden kann oder körperlich schwere Arbeit erleichtert wird. Es kann nur darum gehen, das Pflegepersonal zu entlasten.“ Sie nannte bespielhaft den intelligenten Pflegewagen, der selbständig zum Bestimmungsort fährt oder einen robotischen Lifter, der sich selbständig positioniert. „Ich vergleiche das gerne mit der Einparkhilfe“, so Graf. Sie machte aber auch klar, dass Robotik nie die eigentliche Pflegtätigkeit am Menschen ersetzen könne. Neueste Entwicklungen in der ambulanten Krankenhauswelt rückte die Vortragsveranstaltung des Bundesverbandes Medizinische Versorgungszentren – Gesundheitszentren – Integrierte Versorgung e.V. (BMVZ) in den Fokus. „Wir fordern von den künftigen Koalitionären ein klares Bekenntnis zur Rolle und Funktion der Krankenhaus-MVZ als Teil der Strukturvielfalt im ambulanten Sektor“, erklärte BMVZ-Vorstand Dr. Bernd Köppl. Die Sektorengrenzen würden zunehmend durchlässig. Über drei Viertel aller Krankenhäuser seien im Feld des ambulanten Operierens aktiv; über ein Drittel betreibe aktuell ein MVZ oder sei zumindest an einem solchen Zentrum beteiligt. Die Mehrheit aller Krankenhäuser plane überdies eine Ausweitung der MVZ-Aktivitäten. Vor diesem Hintergrund sei es zwingend, dass sich die künftige Regierung weiter mit den besonderen Belangen der kooperativen Versorgungsstrukturen beschäftigte. „Es ist unabdingbar, künftig bisherige Grundpfeiler der Vergütungsordnung neu zu hinterfragen“, so Köppl. So besteht aus Sicht des BMVZ dringender Handlungsbedarf zum Beispiel bei der Schaffung von Gerechtigkeit hinsichtlich der Honorarsituation für MVZ und fachübergreifende Gemeinschaftspraxen. Es gehe dabei nicht darum, mehr Geld zu bekommen, sondern gleiche Vergütung für gleiche Leistung gemäß der niedergelassenen Einzelpraxis zu erhalten. Nach Angaben des BMVZ gab es im Jahr 2016 insgesamt 2.490 Medizinische Versorgungszentren – davon bereits 1.010 in Trägerschaft eines Krankenhauses. Für ein standardisiertes Controlling plädierten die Referenten der DVKC-Session „Krankenhaus Controlling 4.0“. „Wir sind dabei ein einheitliches Controllingsystem und eine verbesserte Qualifizierung der Mitarbeiter im Controlling umzusetzen, um eine wirtschaftliche und qualitative Steigerung in den Krankenhäusern zu erreichen“, erklärte Prof. Dr. Björn Maier, Vorsitzender des Deutschen Vereins der Krankenhaus Controller (DVKC). Derzeit würden 70 Prozent der Zeit mit dem Sammeln und Aufbereiten von Daten verbracht und nur 30 Prozent mit der Kommunikation der Ergebnisse. „Aufbereitete Zahlen sind wichtig für Führungsentscheidungen“, stellte Prof. Dr. Günter Neubauer, Direktor des Instituts für Gesundheitsökonomie in München, fest. Für eine ursachengerechte Zuordnung von Defiziten und um entsprechend handeln zu können, brauche man vergleichbare Zahlen. Er schlug außerdem vor, das DRG-System für Patienten transparenter zu machen und sie darüber zu informieren, welche Preise hinter den einzelnen medizinischen Leistungen stehen. Der 40. Deutsche Krankenhaustag bietet noch bis zum 16. November Experten und Praktikern im Krankenhauswesen eine interdisziplinäre Plattform, Konzepte und Visionen für das deutsche Krankenhauswesen zu diskutieren. Das ausführliche Kongress-Programm steht unter www.deutscher-krankenhaustag.de als PDF-Datei zum Herunterladen bereit. Der Deutsche Krankenhaustag ist die wichtigste Plattform für die deutschen Krankenhäuser und findet jährlich im Rahmen der MEDICA statt. Die Gesellschaft Deutscher Krankenhaustag mbH (GDK) hat die Aufgabe, den Deutschen Krankenhaustag auszurichten sowie Ausstellungen, Kongresse, Tagungen und Symposien durchzuführen, zu fördern und zu unterstützen. Gesellschafter der GDK sind die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG), der Verband der Leitenden Krankenhausärzte Deutschlands (VLK) und der Verband der Krankenhausdirektoren Deutschlands (VKD). Der Pflegebereich ist durch die Arbeitsgemeinschaft Deutscher Schwesternverbände und Pflegeorganisationen (ADS) und den Deutschen Berufsverband für Pflegeberufe (DBFK) in die Arbeit der GDK eingebunden. Pressemitteilung der Deutschen Krankenhausgesellschaft e.V.

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„Pflege 4.0 nur Phantasie?“

10. ÖSTERREICHISCHER GESUNDHEITSWIRTSCHAFTSKONGRESS am 14. März 2018 in Wien diskutiert über digitalen Workflow. „Ist Pflege 4.0 nur Phantasie?“, diese Frage stellt der Gesundheitsunternehmer und Präsident des ÖSTERREICHISCHEN GESUNDHEITSWIRTSCHAFTSKONGRESSES, Prof. Heinz Lohmann. In vielen Krankenhäusern gebe es nicht mal überall WLan, … Read more →

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BARMER-Pflegereport 2017: Zu wenige Betreuungsplätze für junge Pflegebedürftige

In Deutschland fehlen bundesweit tausende Betreuungsplätze für junge Pflegebedürftige. Das geht aus dem Pflegereport der BARMER hervor, der heute in Berlin vorgestellt wurde. Demnach gibt es laut einer repräsentativen BARMER-Umfrage bei Pflegebedürftigen unter 60 Jahren, beginnend mit dem frühen Kindesalter, etwa 4.000 teilstationäre und rund 3.400 Kurzzeitpflegeplätze zu wenig. Zudem können junge Pflegebedürftige häufig nicht so wohnen, wie sie es bevorzugen, weil die entsprechenden Angebote fehlen. „Für junge Pflegebedürftige geht das Angebot an geeigneten Pflegeplätzen an deren Bedürfnissen vorbei, Wunsch und Wirklichkeit klaffen häufig auseinander. Die Situation der jungen Pflegebedürften muss dringend verbessert werden, und zwar kurzfristig. Hier sind Politik, Pflegekassen und Leistungserbringer gleichermaßen gefragt“, forderte Prof. Dr. Christoph Straub, Vorstandsvorsitzender der BARMER. Junge Pflegebedürftige haben andere Wünsche als ältere Laut dem BARMER-Pflegereport gab es im Jahr 2015 insgesamt 386.000 Pflegebedürftige unter 60 Jahren. Das entspricht 13,5 Prozent der 2,86 Millionen Pflegebedürftigen mit den Pflegestufen I bis III.Sie unterscheiden sich in vielerlei Hinsicht von älteren Menschen, die auf Hilfe angewiesen sind. Während der weitaus größere Teil aller Pflegebedürftigen weiblich ist, verhält es sich bei den jüngeren genau entgegengesetzt. So gab es unter ihnen im Jahr 2015 „nur“ 175.000 weibliche, aber 211.000 männliche Pflegebedürftige. Insgesamt haben die jüngeren Betroffenen andere Krankheitsbilder und leiden eher selten an Demenz oder den Folgen von Schlaganfällen. Nach der Analyse des Reports haben 35 Prozent Lähmungen, 32 Prozent Intelligenzminderungen, 24 Prozent eine Epilepsie und zehn Prozent das Down-Syndrom. „Junge Pflegebedürftige haben ganz andere Bedarfe als ältere. Dem müssen Pflegeeinrichtungen künftig verstärkt Rechnung tragen“, sagte der Autor des BARMER-Pflegereports, Prof. Dr. Heinz Rothgang von der Universität Bremen. Zu wenig geeignete Plätze für pflegebedürftige Kinder und Jugendliche Gerade für pflegebedürftige Kinder und junge Erwachsene bleibt der Wunsch nach einem selbstbestimmten Wohnen häufig unerfüllt. Wie die eigens durchgeführte Umfrage von mehr als 1.700 Versicherten ergeben hat, würden gerne 35 Prozent der Zehn- bis 29-Jährigen in eine Wohngruppe ziehen. Jedoch hat etwa jeder zweite Pflegebedürftige in dieser Altersklasse angegeben, dass sich sein Wechsel in eine Wohngruppe, aber auch in ein Pflege- oder Behindertenheim, deswegen zerschlagen hat, weil kein Platz in der Einrichtung vorhanden war. „Die unerfüllten Wünsche nach einem selbstbestimmten Wohnen vieler junger Pflegebedürftiger müssen für Politik, Bauwirtschaft und Interessensverbände ein Ansporn sein, gemeinsam nach Lösungen zu suchen. Erforderlich sind mehr ihrem Alter angepasste Wohnplätze für Kinder, Jugendliche und sehr junge Erwachsene“, sagte Straub. Wunsch nach Kurzzeitpflege gut doppelt so hoch wie derzeit machbar Vor allem bei der Kurzzeitpflege gibt es massive Versorgungslücken. So nutzen derzeit neun Prozent der jungen Pflegebedürftigen mindestens einmal im Jahr die Kurzzeitpflege. Tatsächlich aber würden gerne 19 Prozent auf dieses Angebot zugreifen. Damit ist der Wunsch nach Kurzzeitpflege um mehr als 100 Prozent höher, als er tatsächlich realisierbar ist. Defizite gibt es auch bei der Tagespflege, die lediglich 13 Prozent in Anspruch nehmen, wobei 20 Prozent den Wunsch danach hegen. Als wesentlichen Grund, warum die teilstationäre Pflege und die Kurzzeitpflege nicht wie gewünscht genutzt werden, gaben 43 beziehungsweise 40 Prozent der Betroffenen den Mangel an entsprechenden Angeboten für die jeweilige Altersgruppe an. Für 31 beziehungsweise 27 Prozent der betroffenen Befragten waren keine Angebote für die eigene Erkrankung vorhanden. „Die ergänzenden Pflegeleistungen, die die häusliche Pflege stärken sollen, würden insgesamt mehr genutzt werden, wenn die alters- und erkrankungsspezifischen Angebote gegeben wären“, sagte Rothgang. Aus dem BARMER-Pflegereport 2017 Eigenanteile: Der Gesamteigenanteil für Heimbewohner liegt im Durchschnitt bei monatlich 1.691 Euro. Dabei ist die Streuung beachtlich. Für ein Viertel der Einrichtungen liegt der Gesamteigenanteil unter 1.286 Euro, bei einem weiteren Viertel dagegen bei über 2.053 Euro und für ein Prozent der Einrichtungen sogar bei über 3.000 Euro. Auch auf Länderebene gibt es massive Unterschiede. So reicht der Gesamteigenanteil von 1.107 Euro in Sachsen-Anhalt bis hin zu 2.252 Euro in Nordrhein-Westfalen (Report Seite 30f.). Pflegebedürftige: Die Zahl der Pflegebedürftigen ist von insgesamt 2,02 Millionen im Jahr 1999 um 51 Prozent auf 3,04 Millionen im Jahr 2015 angestiegen. Hier sind alle Personen mit den Pflegestufen null bis drei beinhaltet. Davon waren 1,93 Millionen weiblich und 1,11 Millionen männlich. Zuletzt waren 79,5 Prozent der männlichen Pflegebedürftigen 60 Jahre und älter, während 90,5 Prozent der weiblichen Pflegebedürftigen zu dieser Gruppe gehören. 41,2 beziehungsweise 64,1 Prozent waren 80 Jahre und älter (Seite 65). Stellen in der Pflege: In der ambulanten Pflege hat sich die Zahl der Vollzeitstellen, wenn man Teil- und Vollzeitstellen zusammenrechnet, zwischen den Jahren 1999 und 2015 um 84 Prozent erhöht, von 125.400 auf 238.800 Personen. Im selben Zeitraum ist die Anzahl der Pflegebedürftigen, die sie versorgen, um 67 Prozent gestiegen, und zwar von 415.300 auf 692.300 Personen (Seite 131 f.). Heimplätze: Im Jahr 2015 gab es 13.600 Pflegeheime in Deutschland mit insgesamt 928.900 Heimplätzen. Davon entfielen 877.100 Plätze auf die vollstationäre Pflege, 51.400 auf die Tagespflege und 400 Plätze auf die Nachtpflege (Seite 136 f.). Pressemitteilung der BARMER

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Bewegende Ehrung für „Deutschlands beliebteste Pflegeprofis“

Als Höhepunkt des vom PKV-Verband ausgerufenen Wettbe­werbs „Deutschlands beliebteste Pflegeprofis“, fand im Berliner Reichstagsgebäude das „Fest der Pflegeprofis“ statt. Gemein­sam mit allen 16 Landessiegern wurden die erstplatzierten Pflege-Teams in einem bewegenden Festakt ausgezeichnet. Die Preisträger als „Deutschlands beliebteste Pflegeprofis“ sind: 1. Platz: Das Pflegeteam der kinderonkologischen Station E130 am Universitätsklinikum Jena –  zum Video-Kurzportrait Platz 1 2. Platz: Das Team der Interdisziplinären Notaufnahme UKD KNAS1 des Dresdner Universitätsklinikums Carl Gustav Carus –  zum Video-Kurzportrait Platz 2 3. Platz: Die Krankenpflegerinnen Janine Heuer und Ina Strutz von der Neurologie-Station N4 des Regio Klinikums in Pinne­berg – zum Video-Kurzportrait Platz 3 Als Schirmherrin des Wettbewerbs gratulierte die Patientenbe­auftragte und Pflegebevollmächtigte der Bundesregierung, Ingrid FISCHBACH, in einer Video-Botschaft und würdigte den Einsatz der Pflegeprofis: „Sie leisten tagtäglich Arbeit am Men­schen – mit Herzblut, mit Empathie, mit Engagement. Wir freuen uns sehr, dass Sie heute die Gelegenheit haben, endlich den Dank zu erfahren, den sie mehr als verdient haben.“ Karl-Josef LAUMANN, Minister für Arbeit, Gesundheit und Sozi­ales des Landes Nordrhein-Westfalen, hob in seiner Würdigung hervor: „Sie üben Ihren Beruf heute in einer großen und anspruchsvollen Professionalität aus. Sie bringen aber auch mit, was man ebenfalls in dieser Gesellschaft braucht, was man auch im besten Sozialstaat braucht: Menschlichkeit. Der Sozialstaat kann so perfekt sein, wie er will, er kommt ohne Menschlichkeit und Barmherzigkeit nicht aus. Und das strahlt die Pflege in viele Bereiche des Gesundheitssystems aus.“ Insgesamt wurden in dem Publikumswettbewerb rund 400 Pflegeprofis und Pflege-Teams nominiert und mehr als 25.000 Online-Stimmen für die Nominierten abgegeben. Pressemitteilung des Verbandes der Privaten Krankenversicherung

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Bundesgesundheitsminister Gröhe: „Pflegende Angehörige besser unterstützen“ Hilfen für pflegende Angehörige

In Deutschland pflegen etwa 2 Millionen Angehörige ihre hilfebedürftigen Familienmitglieder zu Hause. Meist sind es nach wie vor Frauen, die sich kümmern – aber der Anteil der Männer steigt seit Jahren. Jedes Jahr am 8. September macht ein bundesweiter Aktionstag auf den wichtigen Einsatz der pflegenden Angehörigen aufmerksam. Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe: „Pflegende Angehörige leisten einen unschätzbar wichtigen Beitrag für unsere Gesellschaft. Sie verdienen unseren Dank und unsere Anerkennung, vor allem aber auch Entlastung und Unterstützung. Deshalb haben wir mit der Pflegereform gerade die Leistungen für die Pflege zu Hause deutlich ausgebaut. Das hilft pflegenden Angehörigen, die dadurch beispielsweise mehr Hilfe durch Pflegedienste, aber auch eine deutlich bessere Absicherung in der Renten- und Arbeitslosenversicherung erhalten.“ Mit drei Pflegestärkungsgesetzen hat der Gesetzgeber seit 2015 die Leistungen der Pflegeversicherung mit insgesamt zusätzlich 5 Milliarden Euro pro Jahr spürbar ausgeweitet und dabei einen Schwerpunkt auf die Unterstützung der Pflege zu Hause gelegt. Dadurch wurde die finanzielle Unterstützung bei häuslicher Pflege deutlich angehoben, so dass z.B. mehr professionelle Hilfe durch Pflegedienste in Anspruch genommen werden kann. Mit der Einführung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs wurde zum 1. Januar dieses Jahres auch der Kreis derer, die Anspruch auf Leistungen der Pflegeversicherung haben, stark erweitert. Auch die Hilfen für pflegende Angehörige wurden ausgebaut. So können Angehörige nunmehr für die Dauer von bis zu 6 Wochen von der Pflege entlastet werden. Das hilft, wenn sie selbst einmal eine Pause brauchen und zum Beispiel in den Urlaub fahren wollen und für die Pflege eine Vertretung benötigen. Zudem steht allen Pflegebedürftigen seit Beginn dieses Jahres für die Betreuung, aber auch für Hilfen im Haushalt zusätzlich zum Pflegegeld oder zur Pflegesachleistung ein Betrag von 125 Euro im Monat zur Verfügung. Deutlich verbessert wurde auch die soziale Absicherung von pflegenden Angehörigen: Seit dem 1. Januar dieses Jahres zahlt die Pflegeversicherung für mehr Angehörige (und ggf. auch andere ehrenamtliche Pflegepersonen) Beiträge zur Rentenversicherung, und oft fallen die Beitragszahlungen nun zudem auch höher aus. Dadurch wurden die Beiträge zur Rentenversicherung aus der Pflegeversicherung auf insgesamt 1,4 Milliarden Euro erhöht. Die Pflegeversicherung übernimmt seither zudem die Beiträge zur Arbeitslosenversicherung für den gesamten Zeitraum, in dem sich Menschen um pflegebedürftige Angehörige kümmern. Und wenn Beschäftigte kurzfristig ihre Arbeit unterbrechen müssen – zum Beispiel um zügig eine Pflegeeinrichtung für einen Angehörigen zu finden, – gewährt die Pflegeversicherung schon seit 1. Januar 2015 für bis zu zehn Arbeitstage eine Lohnersatzzahlung. Muss die Wohnung an die Bedürfnisse eines Pflegebedürftigen angepasst werden, – muss zum Beispiel eine barrierefreie Dusche eingebaut werden – übernimmt die Pflegeversicherung seit 2015 hierfür die Kosten in Höhe bis zu 4.000 Euro. Nicht nur die Leistungen für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen wurden ausgeweitet. Bei Zustimmung der pflegebedürftigen Person haben Angehörige nun erstmals auch einen eigenständigen Anspruch auf eine qualifizierte Pflegeberatung durch die Pflegekasse oder den nächstliegenden Pflegestützpunkt. Angehörige sollten sich nicht scheuen, diesen Anspruch auch wahrzunehmen. Denn Ziel der Beratung ist es, ein für die jeweiligen Bedürfnisse passendes Hilfepaket zu schnüren und über weitergehende Hilfemöglichkeiten gerade auch für pflegende Angehörige zu informieren. Pressemitteilung des Bundesministeriums für Gesundheit

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