Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe: „Kraftakt zur Stärkung der Pflege“

Am 12. Mai wird jedes Jahr der Internationale Tag der Pflegenden begangen. Der Tag erinnert an den Geburtstag der britischen Krankenpflegerin und Pionierin der modernen Krankenpflege, Florence Nightingale.  Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe: „Unsere Pflegekräfte setzen sich im Krankenhaus, bei Pflegediensten und in Pflegeeinrichtungen tagtäglich unermüdlich für andere ein. Dafür haben sie Anerkennung, vor allem aber gute Ausbildungs- und Arbeitsbedingungen und eine angemessene Bezahlung verdient. Deshalb haben wir dafür gesorgt, dass mehr Pflegefachpersonal in den Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen eingestellt werden kann, die Zahl der zusätzlichen Betreuungskräfte in Pflegeeinrichtungen nahezu verdoppelt wurde, unnötige Bürokratie abgebaut und die Bezahlung der Pflegekräfte nach Tarif gestärkt wird. Wir haben für Pflegebedürftige und Patienten, für ihre Angehörigen und unsere Pflegekräfte einen Kraftakt zur Stärkung der Pflege in unserem Land gestemmt. Diesen Weg setzen wir mit der Modernisierung der Pflegeausbildung, der Entwicklung eines Personalbemessungsverfahrens für die Altenpflege und von Personaluntergrenzen im Krankenhausbereich fort.“ Staatssekretär Karl-Josef Laumann, Patientenbeauftragter und Pflegebevollmächtigter der Bundesregierung: „Die Arbeit unserer Pflegekräfte ist mit Gold nicht aufzuwiegen. Ohne sie würde das Gesundheitswesen in Deutschland nicht funktionieren. Mit einem hohen Maß an Professionalität und Fachkompetenz, aber auch an Einfühlungsvermögen sichern unsere Pflegekräfte die Versorgung der Pflegebedürftigen in unserem Land. Dafür möchte ich ihnen nicht nur am Tag der Pflegenden unsere Anerkennung und unseren Dank aussprechen. Diese Wertschätzung darf sich jedoch nicht nur in schönen Sonntagsreden zeigen. Sie muss ganz konkret mit Leben gefüllt werden – nicht zuletzt durch gute Arbeitsbedingungen und faire Löhne. Dafür haben wir in dieser Legislaturperiode wichtige Grundlagen geschaffen, die jetzt alle zusammen umsetzen müssen.“  Gute Arbeitsbedingungen und faire Löhne für Pflegekräfte in der Altenpflege Pflegekräfte müssen sich auf gute Arbeitsbedingungen und eine angemessene Bezahlung verlassen können. Damit Pflegekräfte mehr Zeit für die Pflegebedürftigen haben, unterstützt das Bundesgesundheitsministerium Pflegeeinrichtungen beim Abbau unnötiger Bürokratie durch eine vereinfachte Pflegedokumentation. Mehr als 11.000 Pflegeeinrichtungen nehmen bereits daran teil, das ist fast jede zweite Einrichtung in Deutschland. Durch die Pflegereform wurde dafür gesorgt, dass die Personalausstattung in Pflegeeinrichtungen verbessert werden konnte. Der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff musste zum Anlass genommen werden, die Personalsituation in den Pflegeeinrichtungen vor Ort zu überprüfen. Bereits in 11 der 16 Bundesländer konnten Verbesserungen beim Pflegepersonalschlüssel vereinbart werden. Zudem muss die Selbstverwaltung in der Pflege bis zum 30. Juni 2020 ein fachlich fundiertes Verfahren entwickeln und erproben, mit dem besser bestimmt werden kann, wie viel und welches Personal es in einer Pflegeeinrichtung geben muss. Zudem wurden die Voraussetzungen dafür geschaffen, die Zahl der zusätzlichen Betreuungskräfte in Pflegeeinrichtungen deutlich zu erhöhen. Rund 49.000 Betreuungskräfte unterstützen heute die wichtige Arbeit der Pflegefachkräfte und verbessern damit den Pflegealltag spürbar. 2013 waren es noch 28.000. Damit Pflegekräfte eine faire Bezahlung erhalten, wurde gesetzlich festgelegt, dass Tariflöhne und Löhne bis zur Höhe des Tarifs von Pflegekassen und Sozialhilfeträgern als wirtschaftlich anerkannt und entsprechend finanziert werden müssen. Jetzt sind die Tarifpartner am Zug, damit die Verbesserungen den Pflegekräften schnell zugutekommen. Wichtig ist auch, dass diejenigen, die tagtäglich andere pflegen, selbst gesund bleiben. Deshalb wurden die Leistungen der Krankenkassen für die betriebliche Gesundheitsförderungnahezu verdoppelt. Mehr Unterstützung bei der Pflege zu Hause Auch die Pflege zu Hause wird deutlich besser unterstützt und am persönlichen Bedarf ausgerichtet. Pflegende Angehörige werden durch Leistungen wie Verhinderungs-, Kurzzeit- und  Tagespflege sowie Hilfen im Haushalt spürbar entlastet. Berufstätige Pflegende, die besonderen Belastungen ausgesetzt sind, haben einen Rechtsanspruch auf eine Auszeit von bis zu zehn Tagen mit einem Pflegeunterstützungsgeld, das die Pflegeversicherung finanziert und auch auf eine Familienpflegezeit. Zudem wurde die soziale Absicherung der pflegenden Angehörigen in der Arbeitslosen-, Unfall und Rentenversicherung verbessert. Dadurch steigen die Beiträge, die die Pflegeversicherung für pflegende Angehörige an die Rentenversicherung zahlt um 400 Millionen auf insgesamt rund 1,4 Milliarden Euro an. Die gute Nachricht ist, die Leistungen kommen an: 2016 hat die Pflegeversicherung für die rund 2,9 Millionen Pflegebedürftigen und ihre Angehörigen Ausgaben in Höhe von 28,3 Milliarden Euro übernommen. Mehr Pflegekräfte in Krankenhäusern Mehrere Maßnahmen zielen auf eine bessere Ausstattung der Krankenhäuser mit Pflegepersonal ab. Als Sofort-Maßnahme wurde das Pflegestellen-Förderprogramm eingerichtet. Mit dem Programm soll die pflegerische Patientenversorgung am Bett dauerhaft gestärkt werden. Gefördert werden Neueinstellungen und die Aufstockung von Teilzeitstellen des Pflegepersonals im Krankenhaus. Dazu trägt auch bei, dass nach der dreijährigen Förderphase die Finanzmittel in Höhe von jährlich bis zu 330 Millionen Euro weiterhin zur Verfügung stehen. Der Pflegezuschlag wird nach den Pflegepersonalkosten der Krankenhäuser verteilt: Krankenhäuser mit höheren Kosten für das Pflegepersonal erhalten einen höheren Zuschlag als Krankenhäuser mit niedrigeren Kosten für das Pflegepersonal. Die Krankenhäuser erhalten damit einen Anreiz, eine angemessene Pflegeausstattung vorzuhalten. Durch beide Programme erhalten die Krankenhäuser ab 2018 jährlich bis zu 830 Millionen Euro, um dauerhaft mehr Personal zu beschäftigen. Außerdem werden Krankenhäuser und Krankenkassen gesetzlich verpflichtet, für Krankenhausbereiche, in denen dies für die Patientensicherheit besonders wichtig ist, verbindliche Pflegepersonaluntergrenzen festzulegen. Auch das Hygieneförderprogramm unterstützt Krankenhäuser mit rund 460 Millionen Euro dabei, mehr Hygienepersonal auszubilden und einzustellen. Allein im Jahr 2016 haben die Krankenhäuser deutlich über 3 Milliarden Euro zusätzlich erhalten. Diese finanziellen Verbesserungen kommen auch dem Krankenhauspersonal zugute.  Modernisierung der Pflegeausbildung wirkt Fachkräftemangel entgegen  Der Pflegeberuf ist ein Zukunftsberuf. Denn durch den Anstieg der Zahl der Pflegebedürftigen werden wir in Zukunft auch mehr Pflegekräfte bauchen. Daher ist es gut, dass die „Ausbildungs- und Qualifizierungsoffensive Altenpflege“, die Bund, Länder und Verbände angestoßen haben, Wirkung zeigt. Mit mehr als 68.000 Altenpflegeschülern und insgesamt 139.000 Pflegeschülern (Kranken-, Kinderkranken- und Altenpflege) haben sich noch nie so viele junge Menschen für eine Pflegeausbildung entschieden wie in den vergangenen Jahren. Um mehr junge Menschen für die Pflege zu gewinnen, müssen die Anstrengungen weitergeführt werden. Dazu trägt auch die geplante umfassende Modernisierung der Pflegeausbildung bei, durch die künftige Pflegekräfte in Pflegeeinrichtungen und im
Krankenhaus besser auf die Herausforderungen ihres Berufs vorbereitet werden können und mehr Berufs- und Aufstiegschancen erhalten. Zudem wird Schulgeld in der Altenpflege dadurch bald endgültig der Vergangenheit angehören. Pressemitteilung des Bundesministeriums für Gesundheit

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Pflegekräfte als Säule der Patientenversorgung

Ohne Pflegende geht in der Medizin gar nichts. Sie sind und bleiben Dreh- und Angelpunkt der Versorgung, sowohl bei Kranken daheim, im Pflegeheim und eben auch im Krankenhaus. Die Pflegekräfte in unseren Krankenhäusern sind rund um die Uhr für die Patienten im Einsatz und leisten großartige Arbeit“, würdigt Georg Baum, Hauptgeschäftsführer der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG), anlässlich des Internationalen Tages der Pflegenden. Dieser wird jedes Jahr am 12. Mai begangen, dem Geburtstag der britischen Krankenschwester Florence Nightingale. „Die Patienten und ihre Bedürfnisse stehen im Mittelpunkt des Handelns in den Krankenhäusern“, konstatiert Baum. Dass ihnen die bestmögliche Versorgung zuteilwerden könne, sei wesentlich dem Engagement der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Pflegebereichs zu verdanken. Von den Anfängen der Pflege wie sie zu Zeiten Nightingales, einer Pionierin der Krankenpflege im 19. Jahrhundert, praktiziert wurde, habe sich bis zum heutigen Tag unglaublich viel in die positive Richtung entwickelt. „Die Tätigkeit und die Bedeutung der Pflegenden haben sich verändert und weiterentwickelt. Nicht umsonst haben wir immer unterstützt, dass zunehmend Tätigkeit aus dem medizinisch-ärztlichen Bereich auch von Pflegenden übernommen werden können. Durch Delegation und Substitution wird die eigenverantwortliche Arbeit gestärkt. Auch damit kann und soll die Attraktivität des Berufsfeldes der Pflegenden gestärkt werden“, so Baum. Es gehe darum, den Status quo nicht nur beizubehalten, sondern in Zukunft noch zu verbessern. „Die Personalsicherung im Pflegebereich ist zentrale Aufgabe der Kliniken“, erklärt der DKG-Hauptgeschäftsführer. So zeigten die Bemühungen der Krankenhäuser, die Pflegepersonalausstattung zu verbessern, Wirkung: Die Zahl der Krankenhausmitarbeiter im Pflegedienst ist in den vergangenen zehn Jahren von 393.186 (2005) auf 426.838 (2015) deutlich gestiegen und sie wird noch weiter steigen. Pressemitteilung der Deutschen Krankenhausgesellschaft e.V.

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Drei Jahre Patientenbeauftragter und Pflegebevollmächtigter der Bundesregierung: Staatssekretär Laumann stellt Bericht zu Entwicklungen im Gesundheitswesen vor

Staatssekretär Karl-Josef Laumann zieht Zwischenbilanz: Der Patientenbeauftragte und Pflegebevollmächtigte der Bundesregierung hat heute in Berlin seinen Bericht zu den wichtigsten Entwicklungen im Gesundheitswesen in den vergangenen drei Jahren aus Sicht der Patienten und Pflegebedürftigen vorgestellt. Darin lobt er u. a. die Fortschritte bei der Pflege sowie die Verbesserungen bei der Hilfsmittelversorgung. In einigen Bereichen sieht der Patientenbeauftragte und Pflegebevollmächtigte jedoch weiteren Handlungsbedarf.   So fordert Laumann beispielsweise eine Erleichterung der Beweislast für die Versicherten, wenn diese von einem Behandlungsfehler betroffen sind. „Bisher müssen die Patienten nachweisen, dass der Behandlungsfehler zweifelsfrei Ursache für einen erlittenen Schaden war. Das ist in der Praxis sehr schwierig, manchmal sogar unmöglich. Ein solcher Nachweis ist in der Medizin kaum zu führen – insbesondere wenn Patienten mehrere Arzneimittel einnehmen oder Vorerkrankungen haben. Deshalb muss es künftig ausreichen, wenn der Zusammenhang zwischen Behandlungsfehler und Schaden überwiegend wahrscheinlich ist. Darüber hinaus müssen wir die Krankenkassen noch stärker in die Pflicht nehmen, Patienten bei dem Nachweis eines Behandlungsfehlers zu unterstützen. Bisher heißt es gesetzlich, dass sie das sollen. Ich halte es für richtig, daraus eine Muss-Regelung zu machen.“   Darüber hinaus spricht sich Laumann für einen noch größeren Patientennutzen der Digitalisierung im Gesundheitswesen aus. Mit dem E-Health-Gesetz seien die Telematik und die elektronische Gesundheitskarte auf den richtigen Weg gebracht worden.  Der praktische Mehrwert für die Patienten müsse aber noch weiter verbessert werden: „Es kann nicht sein, dass mündige Bürger nur unter Beaufsichtigung durch den Arzt Einsicht in ihre eigenen Daten nehmen können. Sie müssen – ähnlich wie beim Online-Banking – immer und überall, aber natürlich sicher auf ihre Behandlungsdaten selbst zugreifen können. Damit könnten sie beispielsweise jederzeit ihre Patientenakte einsehen – ein Thema, das trotz Patientenrechtegesetz nach wie vor immer wieder zu Streitigkeiten führt und auf diese Weise gelöst werden kann.“ Eine weitere Forderung des Patientenbeauftragten ist die Neuorganisation des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung (MDK). „Viele Patienten und Pflegebedürftigen empfinden den MDK als verlängerten Arm der Kranken- und Pflegekassen – etwa bei der Erstellung von Gutachten zur Arbeitsunfähigkeit oder zur Einstufung der Pflegebedürftigkeit. Laut Gesetz können bis zu einem Viertel der Verwaltungsratsmitglieder des MDK ganz legal hauptamtlich bei den Kranken- und Pflegekassen angestellt sein. Zudem erlässt der GKV-Spitzenverband Richtlinien für den MDK. Ich sehe hier einen klaren Handlungsbedarf. Patienten und Pflegebedürftige müssen ohne jeden Zweifel darauf vertrauen können, dass der MDK grundsätzlich unabhängig und neutral aufgestellt ist. Daher muss er personell wie inhaltlich neu organisiert und von den Kranken- und Pflegekassen gelöst werden“, sagt Laumann. Im Bereich der Pflege spricht sich Laumann v. a. für die Errichtung einer Bundespflegekammer aus. Damit müsse die Mitbestimmung der Pflege in der Selbstverwaltung ausgebaut werden: „Wenn in der Selbstverwaltung über Pflegethemen entschieden wird, sitzt die Pflege selbst nicht mit am Tisch. Das muss sich ändern. Wenn es um Qualitätsstandards zur Wundversorgung, Vorgaben zur Personalausstattung oder Ausbildungsinhalte geht, kann es nicht sein, dass die Pflege bei den Entscheidungen außen vor bleibt. Die Bundespflegekammer sollte die Pflege im Gemeinsamen Bundesausschuss vertreten – und zwar mit vollem Stimmrecht bei allen Fragen, die sie betreffen. Auch im Pflege-Qualitätsausschuss muss sie die zentrale Stimme der Pflege sein.“ Der ausführliche Bericht von Staatssekretär Laumann sowie die kompletten Unterlagen zur Pressekonferenz können auf der Internetseite des Patientenbeauftragten und Pflegebevollmächtigten unter www.patientenbeauftragter.de abgerufen werden. Pressemitteilung des Bundesministeriums für Gesundheit

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François-Kettner: Reformen in der Pflege sind ein dunkles Kapitel

Hedwig François-Kettner, wissenschaftliche Leiterin des Deutschen Pflegekongresses, im Interview mit HCM. Die wissenschaftliche Leiterin der Deutschen Pflegekongresses und ehemalige Pflegedirektorin der Berliner Charité, Hedwig François-Kettner, hat Interessenvertreter aus der Gesundheitswirtschaft und Gesundheitspolitiker im Hinblick auf die politische Debatte um die Reform der Pflegeberufe scharf kritisiert. Dies sei „ein ganz dunkles Kapitel der letzten Monate“, so […]

Die Gretchenfrage: Hilft bessere Bezahlung gegen den Pflegemangel?

Der E-Mail-Newsletter vom 5. April zu der Kongressveranstaltung „Die Gretchenfrage: Gerechte Bezahlung in der Pflege“ am Donnerstag, 22. Juni 2017 von 09:00 – 10:30 Uhr hat eine besonders spannende Reaktion ausgelöst und wir möchten diese mit Ihnen teilen. Hanfried Wiegel-Herlan, Geschäftsführer der Sozialstation Zehlendorf, verweist auf seinen Leserbrief im Berliner Tagesspiegel: „Pflegebedürftige haben keine Lobby“ […]

Noch bis zum 30. April Kandidaten nominieren für Wettbewerb „Deutschlands beliebteste Pflegeprofis“

Noch bis 30. April 2017 können Patienten sowie Angehörige, Kollegen oder Freunde ihre Lieblingspflegerin bzw. ihren Lieb­lingspfleger auf der Internetplattform www.deutschlands-pflege­profis.defür den Wettbewerb vorschlagen. Mehr als 200 Pflegeprofis wurden bereits nominiert und kandi­dieren für die Auszeichnung. Ab Mai 2017 kann das Publikum in einer Online-Abstimmung die Nominierten zunächst zum „Beliebtesten Pflegeprofi“ ihres Bundeslandes wählen. Die Landessieger kommen dann in die zweite Runde: Wer hier die meisten Stimmen auf sich vereint, wird „Deutschlands belieb­tester Pflegeprofi“. Die Sieger werden im September vom Schirmherrn des Wett­bewerbs, dem Pflegebeauftragten der Bundesregierung Karl-Josef Laumann, in Berlin geehrt. Hauptpreis ist ein Wellness-Urlaub bzw. ein Team-Event im Wert von 2.000 Euro. Unter allen Einsendern verlost der PKV-Verband zudem ein exklusives Wellness-Paket. Teilnehmen können Pflegerinnen und Pfleger aus allen Pflege­berufen, als Einzelperson oder im Team. Voraussetzung ist, dass die Kandidaten volljährig sind und in Deutschland als (Kranken-)Pfleger arbeiten, dass sie eine Pflegeausbildung absolviert haben bzw. sich in einer Ausbildung dazu befinden. „Die persönliche Zuwendung und das Engagement der Pflege­rinnen und Pfleger sind entscheidend für die gute Versorgung der Patienten“, erklärt PKV-Verbandsdirektor Volker Leienbach: „Sie haben eine hohe Wertschätzung verdient, denn wir verdan­ken ihnen ganz wesentlich, dass wir in Deutschland eines der besten Gesundheitssysteme der Welt haben.“ Weitere Informationen sowie Materialien zum Download finden Sie unter www.deutschlands-pflegeprofis.de Pressemitteilung des Verbandes der Privaten Krankenversicherung

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Pflege-Report 2017: Pflegeheimbewohner erhalten zu viele Psychopharmaka

Ein Teil der rund 800.000 Pflegeheimbewohner in Deutschland erhält zu viele Psychopharmaka. Besonders betroffen sind die rund 500.000 Demenzkranken. Das zeigt eine vom Bundesgesundheitsministerium geförderte Untersuchung der Klinischen Pharmakologin Professor Petra Thürmann, deren Ergebnisse im Pflege-Report 2017 enthalten sind. Demnach erhielten gut 30 Prozent der Bewohner ein Antidepressivum, wobei es kaum Unterschiede zwischen Pflegebedürftigen mit oder ohne Demenz gibt. Dagegen bekommen 40 Prozent der Bewohner mit Demenz dauerhaft mindestens ein Neuroleptikum, aber nur knapp 20 Prozent der Heimbewohner ohne Demenz. Mit Blick auf unerwünschte Nebenwirkungen wie Stürze, Schlaganfälle oder Thrombosen warnt Professor Thürmann: „Neuroleptika werden als Medikamente zur Behandlung von krankhaften Wahnvorstellungen, sogenannten Psychosen, entwickelt. Nur ganz wenige Wirkstoffe sind zur Behandlung von Wahnvorstellungen bei Demenz zugelassen, und dann auch nur für eine kurze Therapiedauer von sechs Wochen. Der breite und dauerhafte Neuroleptika-Einsatz bei Pflegeheimbewohnern mit Demenz verstößt gegen die Leitlinien.“ Dabei verweist die Expertin aufs Ausland. Während 54 Prozent der spanischen und 47 Prozent der deutschen demenzkranken Heimbewohner Neuroleptika erhalten, sind es nur zwölf Prozent in Schweden und 30 Prozent in Finnland. „Es scheint also Spielraum und Alternativen zu geben“, so das Mitglied des Sachverständigenrates des Bundesgesundheitsministeriums. Die Pflegekräfte bestätigen das hohe Ausmaß an Psychopharmaka-Verordnungen in Pflegeheimen. Das belegt die im neuen Pflege-Report veröffentlichte schriftliche Befragung von 2.500 Pflegekräften durch das Wissenschaftliche Institut der AOK (WIdO): Die Befragten geben an, dass im Durchschnitt bei mehr als der Hälfte der Bewohner ihres Pflegeheims Psychopharmaka eingesetzt werden. Zwei Drittel der Betroffenen (64 Prozent) erhielten demnach die Verordnungen auch länger als ein Jahr. Interessanterweise halten 82 Prozent der Pflegekräfte diesen Verordnungsumfang für angemessen. Dr. Antje Schwinger vom WIdO: „Das Problembewusstsein der Pflegekräfte muss hier offensichtlich geschärft werden. Um den Psychopharmaka-Einsatz in Pflegeheimen zu reduzieren, sollte sichergestellt werden, dass nicht-medikamentöse Ansätze im Arbeitsalltag stärker etabliert werden.“ Laut Umfrage werden diese alternativen Ansätze auch häufig umgesetzt. So geben 67 Prozent der Pflegekräfte an, dass in ihrem Heim spezielle Pflegekonzepte zum Einsatz kommen, rund die Hälfte der Befragten (52 Prozent) verwendet Assessment-Instrumente. Auch Fallbesprechungen, kognitive und sensorische Verfahren kommen zum Einsatz. Doch geben gleichzeitig 56 Prozent der Befragten an, dass Zeitdruck die Umsetzung nicht-medikamentöser Verfahren teilweise beeinträchtige oder verhindere. Die Pflegekräfte können für die Tendenz zur Übermedikation von Pflegeheimbewohnern mit Demenz am wenigsten. Das stellt der Vorstandsvorsitzende des AOK-Bundesverbandes, Martin Litsch, klar. Der bewusste und kritische Umgang mit Psychopharmaka sei eine Teamaufgabe von Ärzten, Pflegeheimbetreibern, Pflegekräften und Apothekern, die Pflegeheime betreuen. Vor allem die behandelnden Ärzte, aber auch Pflegeheimbetreiber seien hier in der Verantwortung für eine leitliniengerechte Medizin. „Ärzte stehen in der Pflicht, diese Medikamente nur dann einzusetzen, wenn es nicht anders geht und auch nur so kurz wie möglich. Und Pflegeheimbetreiber müssen ergänzend den Einsatz nicht-medikamentöser Versorgungsansätze fördern.“ Um die Zusammenarbeit zwischen Ärzten und Pflegeheimen zu verbessern, fordert Litsch ein Nachschärfen der Kooperationsvereinbarungen zwischen Pflegeheimen und Vertragsärzten auf Bundesebene. Außerdem müsse die Geriatrie in der ärztlichen Ausbildung ein stärkeres Gewicht erhalten. Schließlich sei ein Expertenstandard für die pflegerische Betreuung und Versorgung von demenziell Erkrankten nötig. Gute Pflege brauche zwar angemessene Ressourcen. Doch zeigten der internationale Vergleich und einige deutsche Leuchtturmprojekte auch, dass Versorgungsdefizite in der pflegerischen Versorgung von Demenzkranken nicht zwangsläufig immer nur mit mehr Geld oder Personal abgestellt werden. „Das ist auch eine Frage der pflegerischen Konzeption und Kultur“, so Litsch. Pressemitteilung des AOK Bundesverbandes

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Bundeskabinett bringt Einführung von Pflegepersonaluntergrenzen in bestimmten Krankenhausbereichen auf den Weg

Das Bundeskabinett hat heute die Einführung von Pflegepersonaluntergrenzen in Krankenhausbereichen, in denen dies aus Gründen der Patientensicherheit besonders notwendig ist, auf den Weg gebracht. Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe: „Eine gute Pflege und Versorgung im Krankenhaus kann nur mit einer angemessenen Personalausstattung gelingen. Die heute auf den Weg gebrachte Regelung ist eine weitere wichtige Weichenstellung, um die Pflege am Krankenbett nachhaltig zu stärken. Mit verpflichtenden Pflegepersonaluntergrenzen in Krankenhausbereichen, in denen dies besonders notwendig ist, stärken wir die Patientensicherheit und verbessern zudem die Arbeitsbedingungen der Pflegekräfte im Krankenhaus.“ Die Bundesverbände der Krankenhäuser und Krankenkassen werden verpflichtet, Pflegepersonaluntergrenzen in Krankenhausbereichen festzulegen, in denen dies für die Patientensicherheit besonders notwendig ist, z.B. auch mit Blick auf Intensivstationen oder die Besetzung im Nachtdienst. Zudem werden zum 1. Januar 2019 die Mittel des Pflegestellen-Förderprogramms in den Pflegezuschlag überführt. Damit werden die Krankenhäuser mit 830 Mio. Euro pro Jahr dabei unterstützt, dauerhaft mehr Personal zu beschäftigen. Außerdem können krankenhausindividuelle Zuschläge vereinbart werden, wenn durch die Einführung der Pflegepersonaluntergrenzen Mehrkosten entstehen sollten, die nicht anderweitig finanziert werden. Im Einzelnen ist Folgendes vorgesehen: Die Deutsche Krankenhausgesellschaft und der Spitzenverband Bund der Krankenkassen (GKV-Spitzenverband) werden beauftragt, im Benehmen mit dem Verband der Privaten Krankenversicherung Pflegepersonaluntergrenzen in zuvor von ihnen festgelegten Bereichen im Krankenhaus bis zum 30. Juni 2018 verbindlich zu vereinbaren. Sollten die Deutsche Krankenhausgesellschaft und der GKV-Spitzenverband keine Vereinbarung treffen, setzt das Bundesministerium für Gesundheit die Pflegepersonaluntergrenzen per Rechtsverordnung mit Wirkung zum 1. Januar 2019 fest. Das Bundesgesundheitsministerium begleitet die Festlegung der Personaluntergrenzen in einem engen fachlichen Austausch. Dazu gehört, dass die Selbstverwaltungspartner unverzüglich einen konkreten Zeitplan vorlegen müssen. Zudem wird das Bundesgesundheitsministerium an den Sitzungen der beiden Vertragsparteien teilnehmen. Die Selbstverwaltungspartner sind verpflichtet, das Bundesgesundheitsministerium regelmäßig Unterlagen zum Bearbeitungsstand vorzulegen sowie fortwährend über die Arbeitsfortschritte zu informieren. Der Beauftragte der Bundesregierung für die Belange der Patientinnen und Patienten sowie Bevollmächtigter für Pflege, Karl-Josef Laumann, wird vom Bundesgesundheitsministerium in den fachlichen Austausch mit beiden Vertragsparteien einbezogen. Weitere maßgebliche Verbände wie der Deutsche Pflegerat, die für das Personalfragen in Krankenhäusern maßgeblichen Gewerkschaften und die Arbeitsgemeinschaft der medizinisch-wissenschaftlichen Fachgesellschaften e.V. werden eingebunden. Um Personalverlagerungen zu vermeiden, müssen Krankenhäuser zudem die für die Krankenhausplanung zuständigen Behörden künftig über die Einhaltung der Personaluntergrenzen informieren und dies auch in den Qualitätsberichten veröffentlichen. Es werden verbindliche Vergütungsabschläge eingeführt, wenn die Personaluntergrenzen nicht eingehalten werden sowie weitere Maßnahmen, für den Fall, dass die Personaluntergrenzen durch einzelne Krankenhäuser nicht erfüllt werden. Zudem werden notwendige Ausnahmevorschriften und Übergangsregelungen vorgesehen. Die Wirkung der Pflegepersonaluntergrenzen ist bis zum 31. Dezember 2022 wissenschaftlich zu evaluieren. Der Evaluationsbericht ist dem Ausschuss für Gesundheit des Deutschen Bundestages über das BMG vorzulegen. Um dauerhaft mehr Personal beschäftigen zu können, werden die Krankenhäuser schon seit diesem Jahr durch einen Pflegezuschlag unterstützt. Ab 2019 soll dieser um die Mittel des Pflegestellen-Förderprogramms ergänzt werden und damit von bisher 500 Millionen Euro auf bis zu 830 Millionen Euro pro Jahr anwachsen. Krankenhäuser profitieren in Abhängigkeit von ihrer Pflegepersonalausstattung von dem erhöhten Zuschlag und erhalten dadurch einen Anreiz, ausreichend Personal vorzuhalten. Für einen Übergangszeitraum von 3 Jahren wird bis einschließlich 2021 an der Nachweispflicht beim Pflegestellen-Förderprogramm festgehalten, damit die bisher geförderten Stellenzahlen beibehalten werden. Für aus den Pflegepersonaluntergrenzen folgende Mehrkosten, die nicht bereits anderweitig finanziert sind, können krankenhausindividuelle Zuschläge vereinbart werden. Mit diesen Regelungen wurden die Schlussfolgerungen aus der Expertenkommission „Pflegepersonal im Krankenhaus“ vom 7. März 2017 umgesetzt, die von Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe gemeinsam mit den Vertreterinnen und Vertretern der Koalitionsfraktionen und der Bundesländer vorgelegt wurden. Ursprünglich waren die Arbeiten der Kommission bis Ende des Jahres 2017 vorgesehen. Damit liegen die Ergebnisse deutlich früher vor, als geplant. Es handelt sich um Formulierungshilfen für zwei Änderungsanträge der Koalitionsfraktionen zu dem bereits im parlamentarischen Verfahren befindlichen Gesetz zur Modernisierung der epidemiologischen Überwachung übertragbarer Krankheiten. Pressemitteilung des Bundesministeriums für Gesundheit

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Ersatzkassen wollen Gesundheitsförderung im Pflegeheim gezielt stärken

Die Ersatzkassen wollen die Gesundheit der Bewohner von Pflegeeinrichtungen noch stärker fördern. Und setzen damit auch ein Ziel des Präventionsgesetzes (PrävG) von 2015 um. Um diesen wichtigen Versorgungsbereich weiter auf- und auszubauen, hat der Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek) mit den Universitäten Oldenburg und Halle seit März 2017 ein wissenschaftliches Forschungsprojekt initiiert. Zudem schreibt der vdek im Juni dieses Jahres einen bundesweiten Ideenwettbewerb um die besten Projekte und Konzepte zur Stärkung der Gesundheitsförderung in stationären Pflegeheimen aus. „Gesundheitsförderung darf nicht vor der stationären Pflegeeinrichtung aufhören. Auch pflegebedürftige Menschen verfügen über Gesundheitspotenziale, die aktiviert werden können, was zu Lebensqualität und Wohlbefinden beiträgt. Mit unserem Ideenwettbewerb und dem wissenschaftlichen Projekt setzen wir hierfür wichtige Impulse“, sagte Ulrike Elsner, Vorstandvorsitzende des vdek. Erste Ergebnisse aus dem Forschungsprojekt noch 2017 Bei dem umfangreichen Forschungs- und Entwicklungsprojekt „SaluPra“ (lateinisch „salus“: Gesundheit/Wohlbefinden, „praevenire“: vorbeugen), für das der vdek mit den Universitäten Oldenburg und Halle sowie Praxispartnern kooperiert, sollen u. a. bereits bestehende Maßnahmen zur Gesundheitsförderung in Pflegeeinrichtungen geprüft und weiterentwickelt sowie neue innovative Maßnahmen erarbeitet werden. Dies können u. a. Bewegungsprogramme, Maßnahmen zur Ernährung und zur psychosozialen Gesundheit sein. Ziel ist zudem die Weiterentwicklung von Kriterien des „Leitfadens Prävention in stationären Pflegeeinrichtungen“ (GKV-Spitzenverband), die Ausarbeitung eines Schulungskonzepts zur Qualifikation von Fachberatern und die Erstellung von Beratungsmaterialien. Das Projekt ist auf 18 Monate angesetzt. Erste Ergebnisse wollen der vdek und die Experten der Universitäten Oldenburg und Halle bereits in diesem Jahr bekannt geben. Ideenwettbewerb startet im Juni Für seinen Ideenwettbewerb „SaluPraXI“ sucht der vdek im Auftrag der Ersatzkassen zudem innovative Maßnahmen zur Gesundheitsförderung, die speziell auf die Bedürfnisse und die Lebenssituation von Bewohnern stationärer Pflegeeinrichtungen zugeschnitten sind. Maßgebliche Kriterien bei der Bewertung sind deren Bedarfsgerechtigkeit, Qualität und Niedrigschwelligkeit. Zur Bewerbung aufgerufen sind vor allem Pflegeeinrichtungen, deren Bewohner und Trägerinstitutionen. Die drei besten Einsendungen werden mit je 30.000 Euro gefördert. Mit den Geldern sollen die Maßnahmen direkt in der Praxis umgesetzt werden. Die Ideengeber erhalten professionelle Unterstützung bei der Ideenentwicklung und qualitätsgesicherten Umsetzung gemäß dem GKV-Leitfaden. Über die Preisvergabe entscheidet eine fachkompetente Jury aus Wissenschaft und Praxis. Die Ausschreibung findet im Juni 2017 statt. Weiterführende Informationen und die Bewerbungsunterlagen werden ab Juni 2017 bekannt gegeben und auf der vdek-Website veröffentlicht. Hintergrund: Mit dem PrävG haben die Pflegekassen ab 2016 einen erweiterten Präventionsauftrag zur Gesundheitsförderung bei Pflegeheimbewohnern. In diesen Versorgungsbereich investieren sie 0,30 Euro je Versicherten (2016: etwa 21 Millionen Euro). Die gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen geben jährlich insgesamt mehr als 500 Millionen Euro für Gesundheitsförderung und Primärprävention aus. Der mit rund 300 Millionen Euro größte Teil davon kommt der Gesundheitsförderung in Lebenswelten („Settings“) wie Kitas, Schulen, Kommunen und Betrieben sowie Pflegeeinrichtungen zugute. Der neue „Leitfaden Prävention in stationären Pflegeeinrichtungen“ legt Qualitätskriterien zur Prävention und Gesundheitsförderung in Pflegeheimen fest. Die Maßnahmen umfassen fünf Bereiche: Ernährung, körperliche Aktivität, kognitive Ressourcen, psychosoziale Gesundheit und Gewalt. Der Leitfaden steht auf der Website des GKV-Spitzenverbandes zum Download bereit. Link: https://www.gkv-spitzenverband.de/media/dokumente/presse/publikationen/P160153_Praeventionsleitfaden_stationaer_barrierefrei_II.pdf. Pressemitteilung des vdek

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Mentoring-Programm der Akademie für Integrierte Medizin

Die Thure von Uexküll-Akademie für Integrierte Medizin (AIM) entstand 1992 in einem Kreis um Thure von Uexküll (1908–2004, Begründer der Psychosomatik). Ihr Anliegen ist die Entwicklung einer Medizin, die den Menschen in ihren vielfältigen Bezügen gerecht wird. Der in unserem Gesundheitssystem praktizierte Dualismus einer „Medizin für Körper ohne Seelen“ auf der einen Seite und einer […]

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