Neun von zehn AOK-Versicherten mit Pflegeberatung zufrieden

Mit der Pflegeberatung der AOK sind fast 90 Prozent der Versicherten zufrieden, die dieses Angebot schon einmal genutzt haben. Das zeigt eine repräsentative Nutzerbefragung des Zentrums für Sozialforschung Halle im Auftrag der AOK. Ob es um Fachkompetenz, Verständlichkeit, Einfühlungsvermögen, Freundlichkeit oder Objektivität geht – bei all diesen Beratungsaspekten erreicht die AOK-Pflegeberatung Zufriedenheitswerte von jeweils rund 90 Prozent. Die Evaluation belegt auch, dass die AOK-Pflegeberater in der Lage sind, die Lebens-und Pflegesituation der Betroffenen schnell und nachhaltig zu stärken. Knapp die Hälfte der Befragten gab an, dass sich durch die individuelle Pflegeberatung ihre Pflegesituation verbessert hat (48 Prozent) oder pflegende Angehörige Hilfe bekamen (47 Prozent). Die Beratung wurde auch als nützlich erlebt, weil Möglichkeiten finanzieller Unterstützung erläutert wurden (42 Prozent) oder weitere Ansprechpartner genannt werden konnten (33 Prozent). Der Vorstand des AOK-Bundesverbandes, Martin Litsch, sieht die größte Pflegekasse Deutschlands auf dem richtigen Weg: „Drei Viertel der Pflegedürftigen werden heute ambulant versorgt. Das A und O für diese Menschen ist ein passgenaues und stabiles Pflegeumfeld, das sowohl ihre individuellen Wünsche und Vorstellungen als auch die rechtlichen und wohnortnahen Möglichkeiten berücksichtigt.“ Für die Pflegeberatung setzt die AOK bundesweit über 700 Pflegeberater ein, die in fast 1.400 Geschäftsstellen und auf Wunsch auch zuhause rund um die Pflege informieren, bei Entscheidungsfindungen zu speziellen Fragen unterstützen und als Systemlotse fungieren. „Die Befragungsergebnisse zeigen, dass Pflegebedürftige und ihre Angehörigen mit unserem AOK-Pflegeberatungsangebot nicht nur wichtige Informationen, sondern auch konkrete Hilfen erhalten.“ Die Sozialforscher baten im vorigen Jahr alle Nutzer der AOK-Pflegeberatung um ihre Teilnahme. Mit rund 12.300 Teilnehmern lag die Rücklaufquote bei rund 33 Prozent und damit erfreulich hoch. Ziel der umfassenden Befragung war es, die Umsetzung und Qualität der Pflegeberatung zu erfassen, aber auch die Zufriedenheit und Bedarfe der Ratsuchenden zu ermitteln. Die Gründe für eine Pflegeberatung sind demnach vielfältig. Am häufigsten wurde die notwendige Inanspruchnahme von Pflegehilfsmitteln, der plötzliche Pflegefall und die Unterstützung bei der Antragstellung genannt. Andere Gründe sind zunehmender Hilfebedarf, die Klärung von Kosten und finanziellen Unterstützungsmaßnahmen oder die Beratung zu wohnumfeldverbessernden Maßnahmen. Bei den vereinbarten Maßnahmen in einer Pflegeberatung rangiert der Antrag auf eine Pflegestufe oder die Höherstufung an erster Stelle. Danach folgen der Einsatz von Hilfsmitteln zur Pflege, wohnumfeldverbessernde Maßnahmen und die Inanspruchnahme eines Pflegedienstes oder der Kurzzeit- bzw. Verhinderungspflege. Neben der Zufriedenheit und Wirkung der Pflegeberatung wurden auch die Struktur und Organisation der Beratung sowie der Akzeptanzgrad der AOK-Pflegeberatung beleuchtet. Acht von zehn Befragten ist es demnach sehr oder eher wichtig, dass die Pflegekasse eine Beratung auch im häuslichen Umfeld anbietet. Das entspricht nach Auffassung der Ratsuchenden der persönlichen Situation am besten bzw. ist so die Abstimmung mit der häuslichen Situation am ehesten möglich. Die AOK trägt diesem Wunsch Rechnung: 77 Prozent aller individuellen Pflegeberatungen finden im häuslichen Umfeld statt. In einer weiteren Stichproben-Befragung wurden 4.000 AOK-Pflegebedürftige, die bisher keine Pflegeberatung in Anspruch genommen haben, nach ihren Gründen befragt. Fast 1.300 Fragebögen kamen zurück, das entspricht einem Rücklauf von rund 31 Prozent. Überraschenderweise kannte jeder zweite Befragte das Angebot der individuellen Pflegeberatung noch nicht. Viele Versicherte erfuhren erst mit dem Antrag auf Pflegeleistungen davon oder noch später. Andere Versicherte nutzen das Angebot nicht, weil sie glauben, dass ihnen eine solche Beratung nichts bringt. Litsch: „Das ist der klare Auftrag an uns, noch frühzeitiger und gezielter über die AOK-Pflegeberatung zu informieren und ihren erheblichen Nutzen bei noch mehr Versicherten bekannt zu machen. Diesen Auftrag nehmen wir sehr ernst.“ Die Kurzfassung des Evaluationsberichts und die Broschüre „In besten Händen“ mit ausgewählten Ergebnissen zur Evaluation stehen auf www.aok-bv.de und http://www.aok-gesundheitspartner.de zum Download zur Verfügung. Hintergrund: Die individuelle Pflegeberatung ist eine kostenlose Leistung für alle Versicherten. Sie ist im Paragrafen 7a des elften Sozialgesetzbuchs geregelt. Mit diesem Angebot sollen Pflegekassen ihre Versicherten und deren Angehörige individuell unterstützen, Hilfe im Alltag organisieren und eine optimale Pflege sicherstellen. Die AOK ist die größte Pflegekasse Deutschlands. Jeder zweite der rund 2,9 Millionen Pflegebedürftigen ist bei der AOK versichert. Pressemitteilung des AOK Bundesverbandes

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Litsch: „Die Einführung des neuen Pflegebegriffs hat reibungslos geklappt“

Kurz vor Beginn des vierten Deutschen Pflegetags hat Martin Litsch, Vorstandsvorsitzender des AOK-Bundesverbandes, die reibungslose Einführung des neuen Pflegebegriffs gelobt: „Endlich wurde ein Pflegebegriff in die Tat umgesetzt, der die Fähigkeiten und Ressourcen der pflegebedürftigen Menschen in den Mittelpunkt stellt.“ Die Diskussion darum sei lang und zeitweise auch beschwerlich gewesen. Umso erfreulicher sei jetzt die geräuschlose Umstellung der drei Pflegestufen auf fünf Pflegegrade. „Alle 1,5 Millionen Pflegeleistungsempfänger der AOK wurden Ende 2016 individuell über ihren neuen Pflegegrad informiert. Pünktlich zum Jahresbeginn konnten dann die angepassten Pflegegeldleistungen ausgezahlt werden.“ Der vierte Deutsche Pflegetag findet vom 23. bis 25. März in Berlin statt und steht in diesem Jahr unter dem Motto: „Pflege hat die Wahl!“. Die Veranstalter rechnen wieder mit mehreren tausend Fachkräften sowie vielen Akteuren aus Politik und Wirtschaft. Als Gründungspartner des mittlerweile wichtigsten Branchentreffs präsentiert die AOK verschiedene Angebote und Neuerungen im Bereich der pflegerischen Versorgung. Außerdem wird sie die Besucher im Rahmen von Vorträgen und Diskussionsrunden auch über aktuelle Entwicklungen in der Kranken- und Pflegeversicherung informieren. Am 24. März werden die gesundheitspolitischen Sprecherinnen und Sprecher der Bundestagsparteien sowie AOK-Vorstand Litsch die Perspektiven des jüngsten Sozialversicherungszweiges nach der Bundestagswahl 2017 im Rahmen einer Podiumsdiskussion beleuchten. Dabei soll es vor allem um künftige Herausforderungen an der Schnittstelle zwischen Kranken- und Pflegeversicherung gehen. Den Auftakt des dreitägigen Kongresses am Donnerstagmittag bildet eine Gesprächsrunde mit dem Pflegebeauftragten der Bundesregierung Karl-Josef Laumann und dem ehemaligen Gesundheitsminister Daniel Bahr.   Pressemitteilung des AOK Bundesverbandes

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DKG zum ver.di-Aktionstag Pflegepersonal: Krankenhäuser stellen seit Jahren mehr Pflegekräfte ein

Zum ver.di-Aktionstag Pflegepersonal erklärt der Hauptgeschäftsführer der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG), Georg Baum: „Die Zahl der Pflegekräfte in den Krankenhäusern steigt seit Jahren. Während im Jahr 2007 insgesamt noch 392.896 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Pflegedienst tätig waren, konnte die Zahl bis 2015 auf 426.838 erhöht werden. Dies bedeutet einen Anstieg um neun Prozent. Die jahrelangen intensiven Bemühungen seitens der Kliniken, mehr Fachkräfte einzustellen, auszubilden und zu qualifizieren, zeigen Erfolg. Außer Frage steht, dass angesichts des demografischen Wandels in Zukunft große Herausforderungen auf uns zukommen. Der Pflegekräftebedarf steigt weiter. Auch das Pflegeförderprogramm ist ein hilfreicher Baustein für mehr Pflegepersonal, findet aber auch seine Grenzen, wenn kein Personal verfügbar ist. Fakt ist nämlich, dass derzeit 6.000 bis 10.000 Stellen aufgrund der fehlenden Verfügbarkeit auf dem Arbeitsmarkt nicht besetzt werden können.“ Pressemitteilung der Deutschen Krankenhausgesellschaft e.V.

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„Arbeitsbedingungen der Pflegekräfte jetzt ganz konkret verbessern“ – Pflegebevollmächtigter Laumann schreibt allen Pflegeeinrichtungen

Staatssekretär Karl-Josef Laumann ermutigt die Pflegeeinrichtungen, attraktivere Arbeitsbedingungen für die Pflegekräfte zu schaffen. In einem Schreiben an alle rund 27.000 ambulanten und stationären Einrichtungen zeigt der Pflegebevollmächtigte der Bundesregierung Chancen auf, wie die Einrichtungen die aktuellen Pflegereformen des Gesetzgebers jetzt ganz konkret nutzen können, um verbesserte Arbeitsbedingungen zu schaffen. Dazu gehören für Laumann vor allem flächendeckend faire Löhne, weniger unfreiwillige Teilzeitbeschäftigungen und die Entbürokratisierung der Pflegedokumentation. Bei der Umsetzung dieser Ziele sei man natürlich auf die Unterstützung der Einrichtungsbetreiber und der Pflegekräfte angewiesen, wofür Laumann diesen ausdrücklich seinen Dank ausspricht. Hintergrund ist: Die Menschen werden immer älter, die Zahl der Pflegebedürftigen steigt. Und damit es auch in Zukunft ausreichend qualifiziertes und motiviertes Fachpersonal zur Versorgung der Pflegebedürftigen gibt, braucht es gute und faire Arbeitsbedingungen, damit die Pflege im Wettbewerb um gute Mitarbeiter attraktiv bleibt und so die Pflege für die Menschen gesichert wird. „Ich habe mich sehr für die nötigen Gesetzesänderungen eingesetzt, damit unsere Pflegekräfte überall fair bezahlt werden. Zudem können die Arbeitgeber in den Pflegevergütungsverhandlungen viel selbstbewusster agieren – nicht nur was die Personalkosten anbelangt. Denn sie haben jetzt auch ein gesetzlich verbrieftes Recht auf einen angemessenen Gewinn- und Wagniszuschlag“, sagt Laumann. Der Pflegebevollmächtigte weist in dem Schreiben darauf hin, dass mit den Pflegestärkungsgesetzen ein wichtiger Grundstein für eine bessere Bezahlung der Altenpflegekräfte geschaffen worden ist. Bereits seit 2015 gilt: Pflegeeinrichtungen, die nach Tarif bezahlen, bekommen die Gehälter von den Pflegekassen und den Sozialhilfeträgern in der Pflegevergütung finanziert. Die Kostenträger haben auf der anderen Seite das Recht erhalten, sich nachweisen zu lassen und zu prüfen, ob das Geld auch tatsächlich bei den Pflegekräften ankommt. Seit dem 1. Januar 2017 gilt diese Regelung bei der Bezahlung von Gehältern bis zur Höhe von Tariflöhnen auch für nicht-tarifgebundene Pflegeeinrichtungen. Um dem Problem unfreiwilliger Teilzeit zu begegnen, betont der Staatssekretär im Bundesministerium für Gesundheit in seinem Schreiben auch die Chancen, die sich aus dem Abschluss von Gesamtversorgungsverträgen ergeben können. „Gerade in den ostdeutschen Bundesländern arbeiten viele Pflegekräfte nur deshalb in Teilzeit, weil sie keine Vollzeitstelle finden. Mit dem Dritten Pflegestärkungsgesetz haben wir deshalb klargestellt, dass Einrichtungs- und Kostenträger auch Gesamtversorgungsverträge abschließen können. Dadurch können Mitarbeiter eines Trägers flexibler in mehreren Versorgungsbereichen eingesetzt werden – etwa auch in der Tages- und Kurzzeitpflege“, erklärt Laumann. Pressemitteilung des Bundesministeriums für Gesundheit

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Barmenia verstärkt sich in der Pflege mit in|sure Health Claims von adesso insurance solutions

Pünktlich mit dem Inkrafttreten der Änderungen des zweiten Pflegestärkungsgesetzes (PSG II) zum 1. Januar 2017 hat sich die Barmenia Krankenversicherung im Zuge ihrer Digitalisierungsstrategie durch die Pflegekomponente des Leistungsabrechnungssystems in|sure Health Claims der adesso insurance solutions GmbH verstärkt. Die Software-Lösung in|sure Health Claims ermöglicht die automatisierte Bearbeitung aller Leistungsarten der integrierten gesetzlichen Pflegepflichttarife für Voll- und Beihilfeversicherte Mitglieder der privaten Krankenkassen. Beispielsweise werden Pflegegeld inklusive hälftigem Pflegegeld, Kurzzeit- und Verhinderungspflege inklusive Überleitungen in die jeweils zur Verfügung stehenden Leistungsarten automatisch berechnet. Auch der seit dem Beginn des Jahres 2017 geltende Besitzstandsschutz wird dabei berücksichtigt. Damit wird die Komplexität der Abrechnung der Pflegeleistungen verringert und die Zeit, die für die Abrechnung aufgewendet werden muss, in hohem Maße verkürzt. Unterstützt werden dabei auch Daueraufträge für Pflegegeld, vollstationäre Leistungen, Hausnotrufsysteme, Pflegehilfsmittel und ambulante Wohngruppen. In partnerschaftlicher Zusammenarbeit zwischen der Barmenia und der adesso insurance solutions wurde die Integration von in|sure Health Claims in die bestehende Systemlandschaft der Barmenia in einem nur sechs Monate dauernden Projekt umgesetzt. Dazu Projektleiter Kolja Dütsch von adesso insurance solutions: „Es hat mich sehr begeistert, wie die beteiligten Mitarbeiter beider Unternehmen gemeinsam dieses ambitionierte Projekt zum Erfolg gebracht haben. Maßgeblich für den Projekterfolg in dieser kurzen Zeit war neben der Projektmannschaft auch die offene Konzeption des in|sure Health Claims, die die Anbindung unterschiedlichster Systeme gewährleistet. Als weiterer Vorteil erwies sich die Release-Fähigkeit unserer Lösung, die parallel zum Integrationsprojekt auch die Umsetzung von Anforderungen innerhalb des Kernsystems problemlos zulässt.“ Die adesso insurance solutions setzt damit erneut einen Meilenstein in der Umsetzung ihrer in|sure Produktfamilie für alle Sparten der Versicherungswirtschaft. Pressemitteilung der adesso AG / adesso insurance solutions GmbH

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Mehr Geld für Caritas, Diakonie und Co. – Pflegesatzkommission beschließt Plus von fast sechs Prozent für die ambulante Pflege

Die Pflegesatzkommission für die ambulante Pflege in Baden-Württemberg (PSK ambulant) hat eine höhere Vergütung beschlossen: Ab Februar 2017 erhalten Leistungserbringer wie beispielsweise Diakonie und Caritas von den Pflegekassen durch das Anheben der Pflegesätze durchschnittlich 5,89 Prozent mehr für die ambulante Pflege. „Damit kann die Qualität in der ambulanten Pflege weiter verbessert werden. Sie wird durch gut ausgebildete Pflegerinnen und Pfleger erreicht, die an den richtigen Stellen eingesetzt werden und ausreichend Zeit für ihre wichtigen Aufgaben haben“, so Dr. Christopher Hermann, Vorstandschef der AOK Baden-Württemberg und zugleich PSK-Vorsitzender im Südwesten. Angemessene Vergütungssätze der Pflegedienste sowie gute Betreuung und Beratung sind auch ganz im Sinne der Diakonie Württemberg: „Wir sind uns mit der AOK Baden-Württemberg und den anderen Leistungsträgern einig, gemeinsam das neue System zum Wohle der Pflegebedürftigen und ihrer Familien umzusetzen und weiterzuentwickeln“, unterstreicht Adelheid Frank-Winter, Abteilungsleiterin Wirtschaftsberatung bei der Diakonie Württemberg. Die Vereinbarung gilt bis Ende 2017 und ist auch ein deutliches Zeichen für das hohe, regionale Verantwortungsbewusstsein der Verhandlungspartner. Hermann: „Wenig Gespür für Anforderungen und Notwendigkeiten vor Ort können Vertragsverhandlungen zur unendlichen Geschichte werden lassen. Hier war das anders. Die PSK hat mit dem Blick für Realitäten einen tragfähigen Beschluss hinbekommen: Ein guter Tag für die ambulante Pflege im Land.“ Neben erhöhten Pflegesätzen verabschiedete die PSK ambulant auch eine neue Rahmenvereinbarung für die ambulante Pflege. Unter anderem sieht der nun beschlossene Rahmenvertrag neue abrechenbare Leistungen vor: So dürfen Pflegerinnen und Pfleger zukünftig auch bei der ganz praktischen Organisation des Alltags helfen und auf Wunsch der Pflegebedürftigen beispielsweise Friseurtermine vereinbaren oder bei der Suche einer Putzhilfe unterstützen. Vor dem Hintergrund der seit Januar völlig neu geregelten Leistungen der Pflegeversicherung komme dem Abschluss eine besondere Bedeutung zu. Laut AOK-Chef Hermann werden durch das Gesetz der pflegebedürftige Mensch und seine individuelle Situation viel mehr in den Mittelpunkt gerückt: „Information und Beratung stehen hier an erster Stelle. Unsere Expertinnen und Experten in den 230 KundenCentern und den 14 CompetenceCentern Pflege im Land helfen dabei, die Leistungen der Pflegeversicherung schnell und sicher zu organisieren – wenn es die Situation erfordert, auch bei den Menschen zu Hause.“ Die AOK Baden-Württemberg bezahlt als Pflegeversicherung jährlich fast 2,5 Milliarden Euro an Leistungen für ihre Versicherten. Pressemitteilung der AOK Baden-Württemberg

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Paradigmenwechsel in der Pflege

„Hier wird ein Entwicklungsprozess in Gang gesetzt, der das Altern in dieser Gesellschaft ein Stück humaner macht. Das ist ein neuer Blick auf die Pflege“, erklärte Gernot Kiefer, Vorstand des GKV-Spitzenverbandes, der Berliner Zeitung vom Sonnabend kurz vor dem Start eines neuen Bewertungssystems in der Pflegeversicherung. Seit Beginn dieses Jahres wird Pflegebedürftigkeit nicht mehr an einem in Minuten erfassten Hilfebedarf, sondern ausschließlich daran gemessen, wie stark die Selbständigkeit eines Menschen bei der Bewältigung seines Alltags beeinträchtigt ist und in welchem Umfang er deshalb Hilfe benötigt. Den Medizinischen Dienst sieht Kiefer gut vorbereitet für die neue Form der Pflegebegutachtung. „Die Gutachter sind umfassend geschult und wir wissen durch Umfragen, dass sie das neue Begutachtungsverfahren für wesentlich geeigneter halten, die Lebenssituation der Menschen richtig zu beschreiben und zu beurteilen.“ Hinsichtlich der Finanzierung geht Kiefer davon aus, dass in der Pflege mindestens die nächsten vier Jahre keine Beitragssatzerhöhung nötig sein wird. „Dank der guten Beschäftigungslage werden die Reserven zum Ende des Jahres bei mehr als acht Milliarden Euro liegen. Der ab 1. Januar 2017 gesetzlich erhöhte Beitragssatz und die Rücklagen sorgen dafür, dass die Beiträge zur Pflegeversicherung nach unseren Berechnungen mindestens bis Ende 2020 stabil bleiben. Ein Beitragsanstieg spätestens Anfang 2022 ist sehr wahrscheinlich.“ Pressemitteilung des GKV-Spitzenverbandes

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Neuregelungen im Jahr 2017 im Bereich Gesundheit und Pflege

Zum 1. Januar 2017 treten im Bereich Gesundheit und Pflege wichtige Änderungen in Kraft. Hier geben wir Ihnen einen Überblick mit Informationen zu folgenden Gesetzen und Regelungen: Zweites Pflegestärkungsgesetz (PSG II) Drittes Pflegestärkungsgesetz  (PSG III) Viertes Gesetz zur Änderung arzneimittelrechtlicher und anderer Vorschriften Gesetz zur Weiterentwicklung der Versorgung und der Vergütung für psychiatrische und psychosomatische Leistungen (PsychVVG) Regelung zur Beitragsfreiheit für Bezieher von Waisenrenten Durchschnittlicher Zusatzbeitrag Zweite Verordnung zur Änderung medizinproduktrechtlicher Vorschriften Gesetz zur Umsetzung der EU-Richtlinien zur Einfuhr und zur Kodierung menschlicher Gewebe und Gewebezubereitungen Regionalisierung der Wirtschaftlichkeitsprüfung der Versorgung mit ärztlich verordneten Leistungen Rechengrößen in der Sozialversicherung Zweites Pflegestärkungsgesetz (PSG II ) Das am 1. Januar 2016 in Kraft getretene Zweite Pflegestärkungsgesetz schaffte die rechtlichen Grundlagen für die Vorbereitung des neuen Begutachtungsverfahrens und der Umstellung auf Pflegegrade und neue Leistungsbeträge. Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe: „Wir haben uns in der Pflege einen echten Kraftakt vorgenommen und können jetzt sagen: 2017 wird ein gutes Jahr für Pflegebedürftige und ihre Familien sowie unsere Pflegekräfte. Zehn Jahre wurde geredet. Jetzt wird der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff endlich Wirklichkeit. Die Experten sind sich einig, dass der Unterstützungsbedarf der Pflegebedürftigen damit besser erfasst werden kann. Die Leistungen werden passgenauer auf die Bedürfnisse der Pflegebedürftigen zugeschnitten. Das wird viele Familien entlasten. Demenzkranke erhalten endlich einen  gleichberechtigten Zugang zu allem Unterstützungsangeboten. Außerdem setzt die Hilfe künftig deutlich früher ein und steigt mit wachsendem Unterstützungsbedarf. Dadurch erhalten viele Pflegebedürftige erstmals Leistungen der Pflegeversicherung. Insgesamt stehen für die Pflege fünf Milliarden zusätzlich pro Jahr zur Verfügung.“ Die wichtigsten Regelungen ab 1. Januar 2017 sind: o   Der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff schafft eine fachlich gesicherte und individuelle Begutachtung und Einstufung in Pflegegrade. Die Pflegesituation von Menschen mit geistigen und seelischen Beeinträchtigungen etwa bei demenziellen Erkrankungen wird bei der Begutachtung künftig in gleicher Weise berücksichtigt wie die Pflegesituation der Pflegebedürftigen mit körperlichen Einschränkungen. Mit dem neuen Begutachtungsinstrument können die Beeinträchtigungen und die vorhandenen Fähigkeiten von Pflegebedürftigen genauer erfasst und die individuelle Pflegesituation in den fünf neuen Pflegegraden zielgenauer abgebildet werden. Viele Menschen erhalten mit dem Pflegegrad 1 erstmals Zugang zu Leistungen der Pflegeversicherung. o   Rund 2,7 Millionen Pflegebedürftige werden automatisch in einen Pflegegrad übergeleitet. Menschen mit körperlichen Beeinträchtigungen werden dabei von ihrer Pflegestufe in den nächst höheren Pflegegrad übergeleitet. Menschen mit einer dauerhaft erheblichen Einschränkung der Alltagskompetenz werden in den übernächsten Pflegegrad überführt. Alle, die bereits Pflegeleistungen beziehen, erhalten diese mindestens in gleichem Umfang weiter, die allermeisten erhalten mehr Unterstützung. o   Die neuen Leistungsbeträge bedeuten für viele Menschen höhere Leistungen. Die spürbaren Leistungsverbesserungen zum 1. Januar 2015 werden weiter ausgeweitet. Insgesamt stehen ab Januar 2017 jährlich rund fünf Milliarden Euro zusätzlich für die Pflege zur Verfügung. Mit der gesetzlich vorgeschriebenen Dynamisierung der Leistungen stehen weitere rund 1,2 Milliarden Euro für bessere Leistungen der Pflegeversicherung zur Verfügung. o   Die Hauptleistungsbeträge in Euro   PG1 PG2 PG3 PG4 PG5 Geldleistung ambulant (Pflegegeld) 125[1] 316 545 728 901 Sachleistung ambulant   689 1298 1612 1995 Leistungsbetrag vollstationär 125 770 1262 1775 2005 [1] Hier keine Geldleistung, sondern eine zweckgebundene Kostenerstattung o   In stationären Pflegeeinrichtungen gibt es Verbesserungen für alle Pflegebedürftigen. In jeder vollstationären Pflegeeinrichtung gilt ein einheitlicher pflegebedingter Eigenanteil für die Pflegegrade 2 bis 5. Der pflegebedingte Eigenanteil steigt nicht mehr mit zunehmender Pflegebedürftigkeit, sondern nur noch, wenn ein höherer Pflegesatz vereinbart wird. Zudem erhalten alle Pflegebedürftigen einen Rechtsanspruch auf zusätzliche Betreuungsangebote in voll- und teilstationären Pflegeeinrichtungen. o   Pflegerische Betreuungsmaßnahmen zur Bewältigung und Gestaltung des alltäglichen Lebens im häuslichen Umfeld werden Bestandteil der Sachleistung häusliche Pflegehilfe und damit eine Regelleistung der Pflegeversicherung. o   Der Beitragssatz der Sozialen Pflegeversicherung steigt um 0,2 Prozentpunkte auf 2,55 bzw. 2,8 Prozent für Kinderlose. Drittes Pflegestärkungsgesetz (PSG III)  (abschließende Beratung Bundesrat steht noch aus) Damit Pflegebedürftige und ihre Angehörigen sowie Menschen, die künftig Hilfe benötigen, sich gut über die Leistungen der Pflegeversicherung informieren können, wird die Pflegeberatung gestärkt und die Zusammenarbeit der Verantwortlichen in den Kommunen ausgebaut. Das Gesetz ist ein weiterer Baustein für eine bessere Bezahlung der Altenpflegekräfte. Außerdem werden die Kontrollmöglichkeiten ausgebaut, um Pflegebetrug noch wirksamer zu verhindern und Pflegebedürftige, ihre Angehörigen, aber auch die Versichertengemeinschaft noch besser davor zu schützen. Die wichtigsten Regelungen des Gesetzes sind: o   Die Beratung in der Pflege wird weiter gestärkt: Um das Netz der Beratungsstellen weiter auszubauen, erhalten Kommunen für die Dauer von fünf Jahren ein Initiativrecht zur Einrichtung von Pflegestützpunkten, wenn sie sich angemessen an den entstehenden Kosten beteiligen. Die Kommunen können künftig Beratungsgutscheine für eine Pflegeberatung einlösen und auf Wunsch auch Bezieher von Pflegegeld beraten. o   In bis zu 60 Landkreisen und kreisfreien Städten für die Dauer von fünf Jahren wird eine Beratung der Pflegebedürftigen und ihrer Angehörigen „aus einer Hand“ durch kommunale Beratungsstellen modellhaft erprobt. Für diese Modellvorhaben ist eine systematische Evaluation mit dem Schwerpunkt der Ergebnisqualität vorgesehen. o   Für Auf- und Ausbau von Angeboten zur Unterstützung und Entlastung Pflegebedürftiger und ihrer Angehörigen im Alltag stellt die Pflegeversicherung bis zu 25 Millionen Euro zur Verfügung, wenn Länder bzw. Kommunen den gleichen Förderbetrag aufbringen. Weitere 10 Millionen Euro werden zur Förderung kommunaler Netzwerke zur Unterstützung Pflegebedürftiger bereitgestellt. Auch hier müssen Länder und Kommunen den gleichen Förderbetrag aufbringen. o   Künftig können auch nicht-tarifgebundene Einrichtungen in den Pflegesatzverhandlungen mit den Kostenträgern einfacher Löhne bis zur Höhe des Tarifniveaus durchsetzen. Pflegekassen und Sozialhilfeträger müssen diese künftig grundsätzlich als wirtschaftlich anerkennen und entsprechend finanzieren. Die Kostenträger erhalten auf der anderen Seite ein Nachweisrecht, dass die verhandelten Löhne auch tatsächlich bei den Beschäftigten ankommen. Die Zahlung
von tariflicher und kirchenarbeitsrechtlicher Entlohnung muss in Vergütungsverhandlungen bereits vollumfänglich berücksichtigt werden. o   Um Abrechnungsbetrug wirksamer zu verhindern, werden die Kontrollmöglichkeiten der Pflege- und Krankenkassen ausgeweitet:  Die gesetzliche Krankenversicherung erhält ein systematisches Prüfrecht für Pflegedienste, die ausschließlich Leistungen der häuslichen Krankenpflege im Auftrag der Krankenkassen erbringen. In die Stichproben bei den Qualitätsprüfungen von Pflegediensten werden auch Personen einbezogen, die allein Leistungen der häuslichen Krankenpflege erhalten. o   Der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff wird auch im Recht auf Hilfe zur Pflege nach dem Zwölften Sozialgesetzbuch (SGB XII) und im Bundesversorgungsgesetz (BVG) eingeführt. So können auch finanziell Bedürftige im Falle der Pflegebedürftigkeit angemessen versorgt werden. o   Die Kooperation der Pflegekassen mit den Trägern der Eingliederungshilfe wird im […]

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