Sapio Life besetzt die Leitung des Customer Service neu

Ab sofort hat Kerstin HUSS die Leitung des Customer Service bei Sapio Life Deutschland übernommen. Die 40jährige verfügt über eine langjährige Erfahrung im Bereich der Versorgung mit medizinisch technischen Hilfsmitteln. Nach 10 Jahren bei Servona hat sie sich vor gut zwei Jahren für Sapio Life entschieden. Als Leiterin des Customer Service von Sapio Life Deutschland ist sie mit sofortiger Wirkung für alle Prozesse und Abläufe im Kundenservice verantwortlich. Die Sicherstellung einer bestmöglichen Kundenzufriedenheit durch termingerechte und fehlerfreie Bearbeitung jeglicher Art von Kundenaufträgen und –anfragen ist oberstes Ziel. „Frau Huss hat sich im Rahmen der Projektleitung zur Reorganisation des Customer Service für Ihre heutige Aufgabe bestens qualifiziert. Sie kennt die Anforderungen des Kunden genau und hat somit beste Voraussetzungen auf deren Wünsche und Anliegen einzugehen.“ sagt Sebastian Lins, Geschäftsführer von SAPIO Life in Deutschland. Über Gruppo SAPIO Die Gruppo SAPIO hat im Geschäftsjahr 2015 einen Umsatz von knapp 500 Mio. EUR erzielt und ist eines der führenden Gase- und HomeCare-Unternehmen in Europa. Mit mehr als 1500 Mitarbeitern ist Sapio in 5 europäischen Ländern vertreten. In Deutschland bieten SAPIO Life und LIFE Cure mit über 250 Mitarbeitern jahrzehntelange Erfahrungen und Kompetenzen in der respiratorischen Heimtherapie und außerklinischen stationären Intensivpflege. Mehr Informationen über SAPIO Life Deutschland finden Sie unter www.sapiolife.de oder www.lifecure.de. Pressemitteilung der SAPIO Life GmbH & Co.KG

The post Sapio Life besetzt die Leitung des Customer Service neu appeared first on Healthcare Netzwerk.

Bundestag verabschiedet das Dritte Pflegestärkungsgesetz

Der Deutsche Bundestag hat heute in zweiter und dritter Lesung den Entwurf eines „Dritten Gesetzes zur Stärkung der pflegerischen Versorgung und zur Änderung weiterer Vorschriften“ (Drittes Pflegestärkungsgesetz – PSG III) beschlossen. Das PSG III ist im Bundesrat zustimmungspflichtig. Das Gesetz soll zum 1. Januar 2017 in Kraft treten. Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe: „Wir stärken die Pflege in dieser Wahlperiode mit zusätzlich fünf Milliarden Euro pro Jahr. Das ist eine gute Nachricht für Pflegebedürftige, ihre Angehörigen und unsere Pflegekräfte. Demenzkranke erhalten endlich gleichberechtigten Zugang zu allen Unterstützungsangeboten. Und wir sorgen dafür, dass sich die Unterstützung künftig stärker am persönlichen Bedarf von Pflegebedürftigen und ihren Familien ausrichtet. Das macht aber auch bessere Beratung erforderlich. Diese Beratung geschieht vor Ort. Mit dem Dritten Pflegestärkungsgesetz bauen wir diese Beratung vor Ort jetzt aus und ermöglichen eine bessere Verzahnung der Pflegeleistungen mit kommunalen Angeboten für ältere Menschen. Außerdem gehen wir entschieden gegen Pflegebetrug vor. Denn die vielen Pflegedienste und Pflegeheime, die sich unermüdlich und mit großem Engagement um pflegebedürftige Menschen kümmern, dürfen nicht von einigen schwarzen Schafen in Misskredit gebracht werden.“   Parlamentarische Staatssekretärin Ingrid Fischbach: „Bereits heute sind 2,8 Millionen Frauen und Männer in Deutschland pflegebedürftig – 2030 könnten es 3,5 Millionen sein, diese Menschen lassen wir nicht allein. Dieses Versprechen, das bei der Einführung der gesetzlichen Pflegeversicherung gegeben wurde, haben wir nochmals erneuert. Denn mit unseren Pflegestärkungsgesetzen haben wir die Wahlperiode bisher gut genutzt. Alle drei Gesetze sind Ausdruck der Verantwortung gegenüber einer älter werdenden Gesellschaft und ein solidarisches Zeichen gegenüber den Menschen, die unsere Unterstützung und Hilfe brauchen.“ Nach der Verbesserung der Leistungen durch das Erste Pflegestärkungsgesetz (PSG I) werden durch das Zweite Pflegestärkungsgesetz (PSG II) zum 1. Januar 2017 ein neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff und ein neues Begutachtungsinstrument eingeführt. Damit erhalten erstmals alle Pflegebedürftigen gleichberechtigten Zugang zu den Leistungen der Pflegeversicherung – unabhängig davon, ob sie an körperlichen Einschränkungen leiden oder an einer Demenz erkrankt sind. Die Leistungen für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen steigen damit in dieser Wahlperiode um 20 Prozent. Das entspricht rund fünf Milliarden Euro zusätzlich pro Jahr für die Pflege. Das Dritte Pflegestärkungsgesetz (PSG III) stärkt die Pflege vor Ort und baut die Beratung zu den Pflegeleistungen weiter aus. Damit werden Empfehlungen umgesetzt, die die Bundesregierung gemeinsam mit den Ländern und Kommunalen Spitzenverbänden erarbeitet hat. Außerdem werden die Kontrollmöglichkeiten verschärft, um Abrechnungsbetrug in der Pflege noch wirksamer zu bekämpfen und so Pflegebedürftige, ihre Angehörigen, aber auch die Versichertengemeinschaft noch besser zu schützen. Die wichtigsten Regelungen im Einzelnen Bessere Abstimmung vor Ort: Die Pflegekassen werden verpflichtet, sich an Pflegeausschüssen, die sich vor Ort mit regionalen Fragen in der Pflege oder auf Landesebene mit sektorenübergreifender Versorgung beschäftigen, zu beteiligen. Sie sollen zudem Empfehlungen der Ausschüsse, die sich auf die Verbesserung der Versorgungssituation beziehen, künftig bei Vertragsverhandlungen einbeziehen. Regionale Besonderheiten in der pflegerischen Versorgung können so künftig besser berücksichtigt werden, und es können rechtzeitig Maßnahmen eingeleitet werden, um z.B. einer regionalen Unterversorgung vorzubeugen. Die Beratung in der Pflege wird weiter gestärkt: Um das Netz der Beratungsstellen weiter auszubauen, sollen Kommunen für die Dauer von fünf Jahren ein Initiativrecht zur Einrichtung von Pflegestützpunkten erhalten, wenn sie sich angemessen an den entstehenden Kosten beteiligen. Darüber hinaus sollen auch die Kommunen künftig Beratungsgutscheine für eine Pflegeberatung einlösen und ergänzend zu ihren eigenen Aufgaben auch Bezieher von Pflegegeld beraten können, wenn diese das wünschen. Zudem soll in bis zu 60 Landkreisen und kreisfreien Städten für die Dauer von fünf Jahren eine Beratung der Pflegebedürftigen und ihrer Angehörigen „aus einer Hand“ durch kommunale Beratungsstellen modellhaft erprobt werden. Die Beratungsaufgaben der Pflegekassen gehen in diesem Fall auf die Kommunen über; damit verbundene Kosten werden von den Pflegekassen erstattet. Die teilnehmenden Kommunen müssen ein Konzept vorlegen, in dem sie die beabsichtigte inhaltliche Weiterentwicklung der Beratung – insbesondere die Verknüpfung mit den eigenen Beratungsaufgaben, z.B. in der Hilfe zur Pflege, der Eingliederungshilfe oder der Altenhilfe – und die Einbringung von eigenen sächlichen, personellen und finanziellen Mitteln darlegen. Für diese Modellvorhaben ist eine systematische Evaluation mit dem Schwerpunkt der Ergebnisqualität vorgesehen. Auf- und Ausbau von Angeboten zur Unterstützung und Entlastung Pflegebedürftiger und ihrer Angehörigen im Alltag: Die Pflegeversicherung fördert solche Angebote im Umfang von bis zu 25 Mio. Euro, wenn Länder bzw. Kommunen den gleichen Förderbetrag aufbringen. Bislang werden die entsprechenden Mittel der Pflegeversicherung nicht vollständig ausgeschöpft. Mit dem PSG III wird es für Länder und Kommunen leichter, die  Mittel zu nutzen und damit entsprechende Angebote zu fördern. Darüber hinaus wird der Fördertopf der Pflegeversicherung um 10 Mio. Euro erhöht, um damit künftig auch die Arbeit selbstorganisierter Netzwerke zur Unterstützung Pflegebedürftiger auf kommunaler Ebene zu unterstützen. Auch hier müssen Länder und Kommunen den gleichen Förderbetrag aufbringen. Um Abrechnungsbetrug in der Pflege zu verhindern, erhält die Gesetzliche Krankenversicherung ein systematisches Prüfrecht: Auch Pflegedienste, die ausschließlich Leistungen der häuslichen Krankenpflege im Auftrag der Krankenkassen erbringen, sollen zukünftig regelmäßig von den Qualitäts- und Abrechnungsprüfungen durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) erfasst werden. Künftig sind zudem in die Prüfungen des MDK nach dem Pflegeversicherungsrecht auch Leistungen der häuslichen Krankenpflege einzubeziehen, wenn diese Leistungen für Personen erbracht werden, die keine Leistungen der Pflegeversicherung in Anspruch nehmen. Abrechnungsprüfungen sollen von den Pflegekassen zudem künftig auch unabhängig von den Qualitätsprüfungen des MDK durchgeführt werden, wenn Anhaltspunkte für fehlerhaftes Abrechnungsverhalten vorliegen. Darüber hinaus wird die Pflegeselbstverwaltung in den Ländern gesetzlich verpflichtet, in den Landesrahmenverträgen insbesondere Voraussetzungen für Verträge festzulegen, durch die wirksamer gegen bereits auffällig gewordene Anbieter vorgegangen werden kann. Damit soll sichergestellt werden, dass sich beispielsweise kriminelle Pflegedienste nicht unter anderem Namen oder über Strohmänner eine neue Zulassung erschleichen können. Die bereits bestehende Verpflichtung der Pflegeselbstverwaltung, Qualitätskonzepte für ambulante Wohngruppen zu erarbeiten, wird durch den Auftrag zur Entwicklung von Instrumenten zur Qualitätssicherung erg&
auml;nzt und mit konkreten Fristen versehen. Für die Erarbeitung der mit dem PSG II eingeführten neuen Verfahren der Qualitätsprüfung und Qualitätsdarstellung in der Pflege hat die Selbstverwaltung einen genauen Zeitplan vorzulegen. Die Beteiligungsrechte von Selbsthilfeorganisationen im dem neu geschaffenen Pflege-Qualitätsausschuss als Entscheidungsgremium der Pflegeselbstverwaltung werden durch ein Antragsrecht gestärkt. Über diese Anträge ist zwingend zu beraten. Mit dem PSG I wurde gesetzlich klargestellt, dass die Zahlung von […]

The post Bundestag verabschiedet das Dritte Pflegestärkungsgesetz appeared first on Healthcare Netzwerk.

BARMER GEK Pflegereport 2016: Postleitzahl beeinflusst Art der Pflege in Deutschland

Wie Menschen in Deutschland gepflegt werden, hängt vom Wohnort der Pflegebedürftigen ab. Das geht aus dem neuen Pflegereport der BARMER GEK hervor, der heute in Berlin vorgestellt wurde. Demnach sind die massiven regionalen Unterschiede in der Pflege die Konsequenz des Angebots vor Ort. Je mehr Pflegedienste oder Pflegeheime es gibt, desto mehr Betroffene werden von ihnen betreut. „Die Menschen bekommen offenbar nicht immer die Pflege, die sie brauchen, sondern die, die vor Ort verfügbar ist“, betonte Dr. Christoph Straub, Vorstandsvorsitzender der BARMER GEK. Damit Betroffene die Pflege erhalten, die für sie individuell am sinnvollsten sei, forderte Straub ein Mehr an transparenter und unkompliziert abrufbarer Informationsangebote sowie flächendeckend greifende Unterstützungsleistungen insbesondere durch die Pflegekassen. Die so genannten Pflegestützpunkte könnten offenbar diese Art der Hilfen nicht bieten. Straub: „Das Konzept der Pflegestützpunkte ist gescheitert. Sie gehen klar am Bedarf der Betroffenen vorbei.“ Nötig seien stattdessen noch mehr niedrigschwellige mobile und häusliche Angebote und Unterstützungsleistungen für alle Versicherten. So hätten sich insbesondere Familiengesundheitspfleger bewährt.  Spitzenreiter Schleswig-Holstein und Brandenburg Der aktuelle Pflegereport der BARMER GEK weist große regionale Unterschiede in der Pflege aus. So spielt die Pflege in Heimen die größte Rolle in Schleswig-Holstein. Hier werden 40,5 Prozent der Pflegebedürftigen stationär gepflegt. Dementsprechend ist die Kapazität an Plätzen in Pflegeheimen mit 49,2 pro 100 Pflegebedürftigen die höchste im Bundesgebiet. Zum Vergleich: In Brandenburg sind lediglich 26,9 Plätze pro 100 Pflegebedürftige verfügbar. Dagegen werden in diesem Bundesland die meisten Menschen durch ambulante Pflegedienste oder allein durch die Familie versorgt. Bei dem Anteil der Pflegedienste wird Brandenburg (28,5 Prozent) nur von Hamburg (29,2), Sachsen (29,0) und Bremen (28,7) geringfügig übertroffen. Beeinflusst wird die Form der Pflege außerdem von der Einkommenshöhe der Pflegebedürftigen und davon, wie gut familiäre Netzwerke eine Pflege zu Hause bewältigen können oder überhaupt wollen. Bei geringem Einkommen reduzieren die privaten Zuzahlungen die Wahrscheinlichkeit, dass ein Pflegebedürftiger im Heim gepflegt wird. Zahl Pflegebedürftiger steigt unterschiedlich Während in Bayern, Baden-Württemberg und Hessen sowie in Berlin, Hamburg und Bremen zwischen den Jahren 2050 und 2060 die Zahl der Pflegebedürftigen steigen wird, sind in den ostdeutschen Bundesländern ausnahmslos deutliche Rückgänge zu erwarten. Zugleich wird sich der Anteil Hochbetagter deutlich erhöhen. Bis zum Jahr 2060 werden drei von vier pflegebedürftigen Männern 80 Jahre und älter sein, von den pflegebedürftigen Frauen knapp 85 Prozent.  Niedrigschwellige Angebote für alle Betroffenen Straub kritisierte, dass Pflegebedürftigen und deren Angehörigen nicht genügend niedrigschwellige Angebote zur Verfügung stünden. Der BARMER GEK Chef forderte Länder und Kommunen auf, gemeinsam mit den Pflegekassen in einen strukturierten Austausch zu gehen. Ziel müsste die regelmäßige Analyse der konkreten Pflegebedarfe in den Regionen sein und das Erarbeiten passgenauer Angebote, die Pflegebedürftige und deren Familien unbürokratisch abrufen könnten. Ein Forum für diesen Austausch seien regionale Pflegekonferenzen. Sie könnten auf den individuellen Pflegebedarf in der Region vor Ort eingehen und entsprechend notwendige Angebote der Pflegekassen und anderer Träger erarbeiten. Straub: „Praxisnahe Angebote müssten auch dazu führen, dass sich Betroffene vor Ort besser vernetzen können, um gegenseitig von Erfahrungen zu profitieren.“ Gute Pflegeunterstützung für alle Betroffenen sicherstellen Die Pflegekassen sind vor allem als Impulsgeber für gute Ideen gefordert.“ So biete die BARMER GEK bislang als einzige Kasse eine individuelle Beratung durch Familiengesundheitspfleger. Vor allem Kurse für pflegende Angehörige seien besonders sinnvoll, da dabei nicht nur wichtiges Wissen vermittelt, sondern auch ein Austausch der Betroffenen untereinander ermöglicht werde. „Eine effiziente Pflegeunterstützung sollte aber nicht nur von der Mitgliedschaft in einer bestimmten Krankenkasse abhängig sein. Wir müssen dafür sorgen, dass alle Betroffenen in schwierigen Lebenssituationen uneingeschränkt die Unterstützung erhalten, die sie benötigen“, so Straub.            Pflegestärkungsgesetz II kostet 7,2 Milliarden Euro im Jahr 2017 Studienautor Prof. Dr. Heinz Rothgang von der Universität Bremen bezifferte die Kosten des Pflegestärkungsgesetzes II mit rund 7,2 Milliarden Euro allein für das Jahr 2017. Diese entstehen vor allem durch Mehrausgaben für Pflegegeld, Pflegesachleistungen und die vollstationäre Pflege. „Auch wenn die volkswirtschaftliche Entwicklung nur schwer abgeschätzt werden kann, so dürfte sich insgesamt in der Pflegeversicherung im Jahr 2017 ein Defizit ergeben, das deren Mittelbestand um mehr als drei Milliarden Euro reduziert“, so Rothgang. Während die beiden bereits eingeführten Pflegestärkungsgesetze die Pflegeversicherung weiterentwickelt hätten, werde das aktuell im Gesetzgebungsprozess befindliche Pflegestärkungsgesetz III vor allem „Nacharbeiten“ beinhalten. So ist es laut Rothgang notwendig, den neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff in der Sozialhilfe anzuwenden. Aus dem BARMER GEK Pflegereport 2016 Übernahme von Pflegetätigkeiten: Im Jahr 2013 kümmerten sich rund 3,5 Millionen Personen um die häusliche Pflege von zirka 1,87 Millionen Pflegebedürftigen. Der Anteil der pflegenden Männer an allen Männern im Alter von mindestens 18 Jahren betrug in Westdeutschland 4,2 Prozent und der der pflegenden Frauen 6,6 Prozent. In Ostdeutschland lagen die Anteile von pflegenden Männern und Frauen mit 5,6 Prozent bzw. 8,0 Prozent genau 1,4 Prozentpunkte höher (S.16). Mehrkosten: Die Mehrkosten von 7,2 Milliarden Euro, die durch das Pflegestärkungsgesetz II allein im Jahr 2017 entstehen, fallen durch 13 verschiedene Positionen an. Allein beim Pflegegeld entstehen Zusatzausgaben von 2,274 Milliarden Euro, gefolgt von den Pflegesachleistungen mit 1,417 Milliarden Euro. Die stationäre Pflege schlägt mit zusätzlichen 1,35 Milliarden Euro zu Buche (S.50). Pflegebedürftigkeit nach Leistung: Die Anzahl der Pflegebedürftigen wird in jeder Leistungsart immer größer. Während im Jahr 1996 nur 944.000 Personen Pflegegeld bezogen, waren es im Jahr 2015 bereits 1.33 Millionen. Bei der Pflegesachleistung gab es im selben Zeitraum einen Anstieg von 106.000 auf 181.000 Bezieher und bei der Kombinationsleistung von 135.000 auf 408.000 Betroffene. Die Zahl derer, die vollstationäre Pflege erhielten, erhöhte sich von 355.000 auf 677.000 Frauen, Männer und Kinder (S.72). Unterschiede zwischen den Bundesländern: Die Zahl der Pflegebedürftigen hat sich zwischen den Jahren 1999 und 2013 höchst unterschiedlich entwickelt. In Schleswig-Holstein stieg sie um 8,8 Prozent von 76.000 auf 83.000 Betroffene an. In Brandenburg dagegen erhöhte sie sich um 60,0 Prozent von 64.000 auf 103.000 (S.75 u. 76). Verlauf der Pflege: Je länger die Betroffenen pflegebedürftig sind, desto wahrscheinlicher ist die Inanspruchnahme professioneller Hilfe. Bei Eintritt der Pflegebedürftigkeit müssen nur elf Prozent aller Betroffenen sofort in die vollstationäre Pflege. Nach vier Jahren leben n
ur noch 38 Prozent aller Pflegebedürftigen. Von diesen wiederum befinden sich dann 29 Prozent in vollstationärer Pflege (S. 165).

The post BARMER GEK Pflegereport 2016: Postleitzahl beeinflusst Art der Pflege in Deutschland appeared first on Healthcare Netzwerk.

Was wird sich ab 2017 für Pflegebedürftige ändern? Die KNAPPSCHAFT gibt Antworten!

Pflegebedürftige und ihre Angehörigen stolpern oft über die Fachsprache im Gesundheitswesen. Was verbirgt sich beispielsweise hinter dem Begriff „einrichtungseinheitlicher Eigenanteil“ (EEE)? Pflegeberater Markus Siegmann von der Kranken- und Pflegekasse KNAPPSCHAFT erklärt, was es hiermit auf sich hat: „Bisher zahlen pflegebedürftige Heimbewohner einen individuellen Eigenanteil, der abhängig von der Pflegestufe ist und mit zunehmender Pflegestufe steigt. Das heißt, je höher die Pflegestufe ist, desto höher ist auch die Eigenbelastung für den Betroffenen. Ab 1. Januar 2017 zahlen Pflegebedürftige der Pflegegrade 2 bis 5 einen vom Pflegegrad unabhängigen einrichtungseinheitlichen Eigenanteil (EEE). Damit wird erreicht, dass der von den Pflegebedürftigen zu tragende Eigenanteil nicht mehr mit der Schwere der Pflegebedürftigkeit steigt. Durch diese Umstellung wird für die finanzielle Planung der Pflegebedürftigen und ihrer Angehörigen Sicherheit geschaffen.“ Sollten Sie noch Fragen haben: Rund um das Thema Pflegereform stellt die KNAPPSCHAFT unter www.knappschaft.de/pflegereform2017 alle wichtigen Informationen zur Verfügung. Pressemitteilung der Knappschaft – Bahn -See

The post Was wird sich ab 2017 für Pflegebedürftige ändern? Die KNAPPSCHAFT gibt Antworten! appeared first on Healthcare Netzwerk.

vdek fordert: Wettbewerb in der GKV gerechter gestalten – Versicherte entlasten

Aufgrund der positiven Finanzlage in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) geht der Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek) von stabilen Beitragssätzen der Ersatzkassen in 2017 aus. Dies dürfe aber nicht darüber hinwegtäuschen, dass sich der Druck auf die Zusatzbeitragssätze wieder verstärken werde, sagte Ulrike Elsner, Vorstandsvorsitzende des vdek, auf einem Presseworkshop. „Von 2018 bis 2020 erwarten wir steigende Zusatzbeitragssätze von voraussichtlich 1,4 Prozent, 1,6 Prozent bis 1,8 Prozent.“ Um die einseitigen Belastungen der Versicherten abzufedern, sollten die Rücklagen im Gesundheitsfonds in 2018 um weitere 1,5 Milliarden Euro abgebaut werden. Dies sei auch vor dem Hintergrund der anhaltenden Negativverzinsung eine überfällige Maßnahme. „Die gesetzlich vorgeschriebene Mindestreserve von 25 Prozent einer Monatsausgabe ist damit immer noch gewährleistet“, so die vdek-Vorstandsvorsitzende. Darüber hinaus fordert der vdek schnellstmöglich Reformen beim Morbi-RSA. Die Spreizung der Zusatzbeitragssätze (zwischen 0 Prozent und 1,7 Prozent) sei nicht durch Managementaktivitäten der Kassen zu erklären, sondern liegt in den Verteilungskriterien des Morbi-RSA begründet, so Elsner. Dadurch entstehen Wettbewerbsnachteile für die betroffenen Kassen. Die Ersatzkassen haben der Politik daher Reformvorschläge zum Morbi-RSA präsentiert, die geeignet sind, die wettbewerbliche Schieflage zu beenden und darüber hinaus die Manipulationsanfälligkeit des Morbi-RSA sowie unnötigen Bürokratieaufwand zu vermeiden. Einzelne Vorschläge, wie Wegfall gesonderter Zuschläge bei Erwerbsminderungsrentnern, Umstellung der Krankheitsauswahl oder Einführung eines Hochrisikopools, sollten noch in dieser Legislaturperiode angegangen werden. Für andere, wie die Einführung einer Regionalkomponente, sollten die notwendigen RSA-Datengrundlagen geschaffen werden. In der sozialen Pflegeversicherung hat die Bundesregierung wichtige Reformen in die Wege geleitet. Die Beitragssatzerhöhungen um 0,3 Prozent zum 1.1.2015 und 0,2 Prozent ab dem Jahr 2017 sorgen für Mehreinnahmen in Höhe von rund 6,1 Milliarden Euro. Die Einführung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs sei damit finanziell weitgehend abgesichert, so Elsner. Durch die demografische Entwicklung gerate aber auch die soziale Pflegeversicherung mehr und mehr unter Druck, die mittel- und langfristige Finanzierungsstrategien notwendig machten. „Aus unserer Sicht müssen diese jedoch innerhalb des solidarischen und umlagefinanzierten Systems angelegt sein“, sagte die vdek-Vorstandsvorsitzende. Nach Berechnungen des vdek werden die Ausgaben von 29 Milliarden Euro in 2015 auf 50 Milliarden Euro ansteigen. Um durch realen Kaufkraftverlust das Pflegerisiko nicht weiter auf den Pflegebedürftigen zu verlagern, sollte aus Sicht des vdek eine automatische Kopplung der Leistungsbeträge an die Bruttolohnentwicklung erfolgen. Elsner bekräftigte ihre Forderung, auch die private Pflegeversicherung stärker in die finanzielle Verantwortung zu nehmen. Dies könne in Form eines Finanzausgleichs geschehen, der die soziale Pflegeversicherung um bis zu zwei Milliarden Euro entlasten könnte. Pressemitteilung des vdek – Verband der Ersatzkassen e. V.

The post vdek fordert: Wettbewerb in der GKV gerechter gestalten – Versicherte entlasten appeared first on Healthcare Netzwerk.

Was wird sich ab 2017 für Pflegepersonen ändern? Die KNAPPSCHAFT gibt Antworten!

Pflegeberater Markus Siegmann von der Kranken- und Pflegekasse KNAPPSCHAFT erklärt die wesentlichen Änderungen, die das neue Gesetz mit sich bringt: Ab dem 1. Januar 2017 ändern sich auch die Regelungen zur Rentenversicherung der Pflegepersonen. Wann werden zukünftig Beiträge zur Rentenversicherung gezahlt? „Bisher war es so, dass die KNAPPSCHAFT für ehrenamtliche Pflegepersonen Beiträge zur Rentenversicherung dann gezahlt hat, wenn die Pflege für eine oder mehrere pflegebedürftige Personen mindestens 14 Stunden in der Woche umfasst hat. Zukünftig werden mehr pflegende Menschen rentenversicherungspflichtig als bisher. Ganz kon­kret werden ab dem 1. Januar 2017 Rentenversicherungsbeiträge für ehrenamtliche Pflegepersonen gezahlt, wenn sie ·        eine oder mehrere pflegebedürftige Personen mit dem Pflegegrad 2 bis 5 ·        in häuslicher Umgebung ·        mindestens 10 Stunden ·        verteilt auf mindestens zwei Tage in der Woche pflegen. Die Pflegeperson darf daneben weiterhin nicht mehr als 30 Stunden wöchentlich erwerbstätig sein.“ Ab dem 1. Januar 2017 werden Pflegepersonen auch in der Arbeitslosenversicherung versichert. Welche Voraussetzungen müssen dafür erfüllt sein? „War die Pflegeperson unmittelbar vor Beginn der Pflegetätigkeit arbeitslosenversichert oder hat sie zuvor Leistungen der Agentur für Arbeit (z.B. Arbeitslosengeld) erhalten, wird sie arbeitslosenversicherungspflichtig. Hier gibt es allerdings auch Ausnahmen, da sollte man bei der eigenen Krankenkasse nachfragen.“ Sollten Sie noch Fragen haben: Rund um das Thema Pflegereform stellt die KNAPPSCHAFT unter www.knappschaft.de/pflegereform2017 alle wichtigen Informationen zur Verfügung. Pressemitteilung der Knappschaft-Bahn-See

The post Was wird sich ab 2017 für Pflegepersonen ändern? Die KNAPPSCHAFT gibt Antworten! appeared first on Healthcare Netzwerk.

Glücklich, erschöpft und vor allem stolz!

Der Examensjahrgang 2016 der Vitos Schulen für Gesundheitsberufe Anstrengende Wochen der Prüfungsvorbereitung liegen hinter unseren Absolventen der Vitos Schulen für Gesundheitsberufe. Drei Jahre lang haben sie sich ein immenses Wissen angeeignet. Diesen Lernstoff galt es nun, im Examen abzurufen. Glücklich, erschöpft und vor allem stolz sind unsere ehemaligen Auszubildenden nun, da sie ihr Examen in […]

Pflege stärken – Start der zweiten Runde der Regionaldialoge und neue Informationsangebote

Am 1. Januar 2017 treten die Regelungen des Zweiten Pflegestärkungsgesetzes (PSG II) zum neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff und neuen Begutachtungsverfahren in Kraft. Damit werden Menschen mit Demenz alle Leistungen der Pflegeversicherung gleichberechtigt in Anspruch nehmen können. Die automatische Umstellung von Pflegestufen auf Pflegegrade betrifft etwa 2,7 Millionen Pflegebedürftige. Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe: ,,Gut 100 Tage vor dem Jahreswechsel kommt es darauf an, dass die Menschen umfassend über alle Leistungen und Angebote informiert sind. Denn unsere Pflegestärkungsgesetze sollen bestmögliche Wirkung entfalten. Unser Ziel ist mehr Pflege nach Maß, noch besser zugeschnitten auf die Bedürfnisse des oder der Einzelnen und der Angehörigen. Eine ganze Reihe von Verbesserungen tragen dazu bei. Die Aufgabe, darüber aufzuklären, fällt uns allen zu: Nicht nur der Politik, sondern auch den Kommunen, den Verbänden und Kassen, den Beratungsstellen und der Pflegepraxis selbst.“ Wichtige Informationsangebote im Überblick: Mitte September ist die zweite Runde der Regionaldialoge „Pflege stärken“ in Berlin und Mitteldeutschland gestartet. Wie können die Pflegestärkungsgesetze bestmöglich  umgesetzt werden? – Zu dieser Frage lädt das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) deutschlandweit regionale Vertreter ein. Die kommenden Termine der Regionaldialoge im Überblick: 15.9.     Regionaldialog HH/SH/Bremen-Oldenburg 16.9.      Regionaldialog Hannover/Braunschweig/Göttingen/Wolfsburg 5.10.      Regionaldialog Region München 6.10.      Regionaldialog Region Nürnberg 11.10.    Regionaldialog Frankfurt am Main/Rhein-Main 12.10.    Regionaldialog Rhein-Neckar/Saarland 13.10.    Regionaldialog Region Stuttgart Das Info-Poster „So stärken wir die Pflege“ bietet einen Überblick über alle Verbesserungen durch die Pflegestärkungsgesetze und lässt sich auch in Beratungseinrichtungen einsetzen. Die Broschüre „Die Pflegestärkungsgesetze“ und die Broschüre „Alle Leistungen zum Nachschlagen“ enthalten vertiefte Informationen. Diese  und weitere Ratgeber, Informationsbroschüren, Flyer und Poster zu allen Themen rund um Pflege, Demenz und die Pflegestärkungsgesetze können kostenfrei bestellt werden, sei es zum Nachlesen zu Hause oder zum Auslegen in der Arztpraxis, in Beratungsstellen oder Pflegeeinrichtungen. Eine Übersicht über alle Medien und die Bestellmöglichkeit dafür ist auf www.wir-stärken-die-pflege.de zu finden. Für Beschäftigte in der Pflege wurde das Fachangebot „Praxisseiten Pflege“ aktualisiert und ergänzt. Die neuen Seiten, die detailliert das Begutachtungsinstrument und die neuen Pflegegrade mit Fallbeispielen erläutern, können nun auch online über www.wir-stärken-die-pflege.de zum kostenfreien Herunterladen aufgerufen werden. Die erweiterte Service-Website www.wir-stärken-die-pflege.de bietet einen schnellen Einstieg für alle Interessierten. Sie erklärt wichtige Stichworte zur Pflege im „Pflege-Wissen“ und verschafft einen Überblick über die finanziellen Leistungen und die Neuerungen der Pflegestärkungsgesetze. Die Website wird kontinuierlich erweitert und an aktuelle Fragen angepasst. Das BMG informiert zudem über Facebook und Twitter über die Neuerungen für den Alltag der Pflegebedürftigen und ihrer Angehörigen. Pressemitteilung des Bundesministeriums für Geundheit

The post Pflege stärken – Start der zweiten Runde der Regionaldialoge und neue Informationsangebote appeared first on Healthcare Netzwerk.

Änderungen für drei Millionen Pflegebedürftige – die Vorbereitungen sind im Plan

Anfang des kommenden Jahres tritt der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff in Kraft. Damit wird der notwendige Paradigmenwechsel in der Pflegeversicherung vollzogen. Durch die umfassende Berücksichtigung von körperlichen und psychischen/kognitiven Beeinträchtigungen werden die Belange von 1,6 Millionen Menschen mit einer demenziellen Erkrankung erstmals gleichberechtigt berücksichtigt. „Mit der Umstellung wird das System gerechter, denn künftig richtet sich die Leistungshöhe der Pflegeversicherung danach, was ein Pflegebedürftiger tatsächlich noch selber kann und was nicht“, so Gernot Kiefer, Vorstand des GKV-Spitzenverbandes. „Alle Versicherten, die am 31. Dezember 2016 bereits Leistungen der Pflegeversicherung beziehen, werden am 1. Januar 2017 ohne neue Antragstellung und ohne erneute Begutachtung aus den bisherigen Pflegestufen in die neuen Pflegegrade übergeleitet. Niemand wird durch die Umstellung schlechter gestellt. Die Pflegekassen werden sich ab Mitte Oktober bis Dezember bei jedem Einzelnen schriftlich melden und ihn über seinen künftigen Pflegegrad informieren.“ Ab dem 1. Januar 2017 orientiert sich die Pflegebedürftigkeit nicht mehr an einem in Minuten gemessenen Hilfebedarf, sondern ausschließlich daran, wie stark die Selbstständigkeit beziehungsweise die Fähigkeiten eines Menschen bei der Bewältigung seines Alltags beeinträchtigt sind und er deshalb der Hilfe durch andere bedarf. Es spielt dabei keine Rolle, ob die Selbstständigkeit aufgrund von körperlichen oder psychischen Einschränkungen beeinträchtigt ist und welche Hilfeleistungen tatsächlich erbracht werden. Zu bewerten ist allein, ob die Person die jeweilige Aktivität praktisch durchführen kann. Dr. Peter Pick, Geschäftsführer des MDS, betont: „Mit der Einführung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs findet eine grundlegende Änderung der Pflegebegutachtung statt. Ab Januar 2017 wird mit dem „Neuen Begutachtungsassessment“ bei den Medizinischen Diensten ein neues Begutachtungsverfahren eingeführt. Der zentrale Vorteil des neuen Verfahrens besteht darin, dass die verschiedenen Dimensionen der Pflegebedürftigkeit im Pflegegrad umfassend berücksichtigt werden. Insbesondere Menschen mit Demenz und anderen gerontopsychiatrischen Erkrankungen werden besser eingestuft. Sie erhalten nun einen leichteren Zugang zu den Leistungen der Pflegeversicherung.“ Ulrike Mascher, Präsidentin des Sozialverbandes VdK: „Der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff wird zum 1. Januar 2017 Realität. Endlich bekommen demenziell erkrankte Menschen, die körperlich noch fit sind, aber ihren Alltag nicht mehr selbstständig bewältigen können, die notwendigen Hilfen. Mit dem neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff haben wir einen Paradigmenwechsel in der Pflege. Wichtig ist, dass Pflegebedürftige und ihre Angehörigen die Verbesserungen ab 2017 auch spüren. Die Hilfsangebote und die Unterstützung müssen bei den Betroffenen auch ankommen. Dazu gehört vor allem, dass sie gut informiert werden. Daher brauchen wir in der Zukunft eine zentrale Anlaufstelle für die Pflegeberatung und keinen Flickenteppich aus verschiedenen Beratungsangeboten. Diese Anlaufstelle sollte nach unserer Auffassung ein fachlich umfassend besetzter Pflegestützpunkt sein“. Zahl der Leistungsberechtigten steigt durch Pflegereform Bei der Überleitung von den alten Pflegestufen zu den neuen Pflegegraden gilt der Grundsatz, dass Pflegebedürftige mit ausschließlich körperlichen Einschränkungen anstelle der bisherigen Pflegestufe den nächsthöheren Pflegegrad erhalten. Pflegebedürftige, bei denen eine eingeschränkte Alltagskompetenz festgestellt wurde, werden zwei Pflegegrade höher eingestuft. Zu den bisherigen drei Millionen Empfängern von Leistungen der Pflegeversicherung kommen rund 200.000 Personen hinzu, die im kommenden Jahr allein durch den neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff zusätzlich einen Anspruch auf Leistungen der Pflegeversicherung haben werden. Das Bundeministerium für Gesundheit geht mittelfristig von bis zu 500.000 Personen aus. Hier wird augenfällig, dass der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff den tatsächlichen Unterstützungsbedarfen der Pflegebedürftigen besser entspricht. Pressemitteilung des GKV-Spitzenverbandes

The post Änderungen für drei Millionen Pflegebedürftige – die Vorbereitungen sind im Plan appeared first on Healthcare Netzwerk.

AOK empfiehlt Auszeit von der Pflege und baut Beratungsteam aus

Im Südwesten hat jeder dritte Einwohner Erfahrungen in der Pflege. Das stellt das Meinungsforschungsinstitut Forsa in seinen aktuellen Umfrageergebnissen fest. Die im Auftrag der AOK Baden-Württemberg durchgeführte Befragung ergab zudem, dass Pflegende hohen psychischen Belastungen ausgesetzt sind. An der Spitze stehen emotionale Betroffenheit (73 %), gefolgt von Gereiztheit (63 %), Müdigkeit (56 %) und dem Gefühl, allein zu sein (48 %). „Wer pflegt, darf selbst nicht zum Pflegefall werden. Es muss Platz für Auszeiten geben und die AOK Baden-Württemberg sorgt mit dafür“, bestätigt der Vorstandschef der Südwest-AOK, Dr. Christopher Hermann, am Dienstag (13.09.2016) in Stuttgart. Wer in die Pflegethematik eingebunden ist, habe neben dem Dienst am Menschen auch eine gehörige Portion Verwaltungs- und Organisationsaufgaben zu bewältigen  –  oft gehe das Ganze an die Grenzen der Belastbarkeit. Schlafstörungen oder Depressionen könnten die Folgen sein. Hermann: „Oft geht der Einsatz auch nonstop über einen längeren Zeitraum. Jeder Zweite (50 %) hat mindestens zwei Jahre Pflegeerfahrung – knapp jeder Fünfte (19 %) sogar fünf Jahre oder mehr. Rund ein Drittel (30 %) kümmert sich darüber hinaus auch noch um eigene oder nahestehende Kinder.“ Eine teilweise Entlastung können Angebote für pflegende Angehörige bringen. Allein für deren psychische und physische Entlastung bietet die AOK Baden-Württemberg jährlich rund 450 Kurse und Gesprächskreise an. „Die Studie zeigt aber, dass lediglich 14 Prozent der Befragten die Pflegeberatung ihrer Pflegekasse bereits genutzt und nur neun Prozent einen Pflegekurs besucht haben“, so Hermann weiter. Die AOK setze deshalb auf die ab Januar 2017 geltenden Verbesserungen durch die Pflegereform. Dann haben auch pflegende Angehörige einen Rechtsanspruch auf eine individuelle Pflegeberatung. Die AOK Baden-Württemberg bereite sich bereits seit Monaten auf die umfassende Unterstützung ihrer Versicherten durch individuelle Beratung zu den Neuerungen ab 2017 vor. Hermann: „Wir haben unsere speziellen Beratungsteams auf 234 Vollzeitkräfte ausgebaut. Weitere Fachleute stehen in unseren 230 Kundencentern im ganzen Land zur Verfügung. Die Qualifizierungen hierzu sind in vollem Gange“. Im Weiteren zeigen die Befragungsergebnisse, dass unter den im privaten Umfeld Pflegenden der Anteil der Frauen höher ist als der der Männer (35 % vs. 26 %) und sich die Pflegetätigkeit offenbar stärker belastend auswirkt: Frauen sind häufiger traurig (78 % zu 66 % bei Männern), müde (61 % vs. 48 %) oder fühlen sich allein (53 % vs. 42 %). Hier können Entlastungsangebote gegensteuern. Doch nur zehn Prozent der Frauen haben bislang das Angebot einer sogenannten Verhinderungspflege genutzt (vs. 17 % der Männer), bei der die Kosten für eine Ersatzpflegekraft von der Pflegekasse übernommen werden, wenn der pflegende Angehörige eine wohlverdiente Auszeit nimmt. Von den 190.000 pflegebedürftigen Versicherten der AOK Baden-Württemberg werden 139.000 zu Hause gepflegt, was ohne Familienangehörige nicht möglich wäre. So zeigt die Forsa-Studie, dass knapp jeder Zweite (44 %) in die private Pflege eines Elternteils eingebunden ist. Häufigster Grund, diese Aufgabe überhaupt zu übernehmen ist Nähe, also die enge Beziehung zum Pflegebedürftigen, was für 84 Prozent der Befragten ausschlaggebend ist. Dabei kümmern sie sich nicht alleine um ihren pflegebedürftigen Angehörigen, sondern teilen sich die Aufgaben oft mit anderen Familienmitgliedern (72 %). Jeder Vierte steht aber bei der privaten Pflege ohne jede Unterstützung anderer Familienangehöriger da. Pressemitteilung der AOK Baden-Württemberg

The post AOK empfiehlt Auszeit von der Pflege und baut Beratungsteam aus appeared first on Healthcare Netzwerk.