Gröhe: Pflegekräfte sind tragende Säule unserer Gesundheitsversorgung

Der Internationale Tag der Pflege wird jährlich am 12. Mai begangen. Der Tag erinnert an den Geburtstag der britischen Krankenpflegerin und Pionierin der modernen Krankenpflege, Florence Nightingale. Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe: „Unsere Pflegekräfte setzen sich in Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen und bei der Pflege zu Hause tagtäglich unermüdlich für Menschen ein, die Hilfe benötigen. Pflegerinnen und Pfleger sind eine tragende Säule unserer Gesundheitsversorgung. Dafür verdienen sie Anerkennung und Dank, vor allem aber gute Ausbildungs- und Arbeitsbedingungen und eine angemessene Bezahlung. Deshalb haben wir die Voraussetzungen geschaffen, damit Krankenhäuser mehr Personal am Krankenbett beschäftigen können, die Personalausstattung in Pflegeeinrichtungen angepasst wird, mehr Betreuungskräfte eingestellt werden und die Bezahlung der Pflegekräfte nach Tarif gestärkt wird. Wichtig ist jetzt, dass die Verantwortlichen in den Bundesländern, in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen die Verbesserungen schnell umsetzen, damit sie den Pflegekräften zugutekommen.“ Der Patientenbeauftragte und Pflegebevollmächtigte der Bundesregierung, Staatssekretär Karl-Josef Laumann, fordert mehr Wertschätzung und Anerkennung für die Pflegekräfte in Deutschland. „Die Pflege ist ein anspruchsvoller und komplexer Beruf. Unsere Pflegekräfte verfügen über ein hohes Maß an fachlicher Kompetenz und Professionalität. Gleichzeitig braucht es viel Empathie, um Patienten und Pflegebedürftige ihren Bedürfnissen entsprechend zu versorgen. Gerade der Tag der Pflege sollte daher ein Tag des ganz besonderen Dankes für dieses Engagement sein“. Neue Umfrage: Hohe Anerkennung für Pflegende – Zustimmung zu neuen Pflegeleistungen Die große Mehrheit der Bevölkerung (95 Prozent) hält den Pflegeberuf für einen fachlich anspruchsvollen Beruf mit Zukunft, 98 Prozent sind der Meinung, dass Pflegende mehr Anerkennung für ihre Arbeit erhalten sollten. Das ist das Ergebnis einer vom Bundesgesundheitsministerium in Auftrag gegebenen repräsentativen Umfrage von Infratest dimap 2016. Die große Mehrheit der Bevölkerung hält zudem die Leistungsverbesserungen, die in dieser Wahlperiode auf den Weg gebracht wurden, für wichtig und richtig: 97 Prozent finden es richtig, Angehörige bei der Pflege zu Hause weiter zu entlasten, damit sie die Pflege und ihren Alltag vereinbaren können. Seit dem 1. Januar 2015 können Unterstützungsleistungen, wie z.B. Tages- und Nachtpflege, Kurzzeit- und Verhinderungspflege besser in Anspruch genommen werden. 66 Prozent der Bevölkerung halten es zudem für wichtig, dass demenziell Erkrankte künftig einen gleichberechtigten Zugang zu den Leistungen der Pflegeversicherung erhalten. Neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff – Personalausstattung muss angepasst werden Ab dem 1. Januar 2017 gelten ein neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff und ein neues Begutachtungsinstrument zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit. Die bisherigen drei Pflegestufen werden durch fünf Pflegegrade abgelöst. Damit kann besser erfasst werden, was Pflegebedürftige noch selbst können und wo sie Hilfe benötigen – unabhängig davon, ob sie an einer Demenz oder an körperlichen Einschränkungen leiden. Demenziell Erkrankte erhalten dadurch erstmals gleichberechtigten Zugang zu den Leistungen der Pflegeversicherung. Gleichzeitig setzt die Hilfe künftig deutlich früher an: In den nächsten Jahren werden bis zu 500.000 Menschen zusätzlich erstmals Leistungen aus der Pflegeversicherung erhalten. Auch die Situation in den Pflegeeinrichtungen wird sich verbessern: Bis Herbst 2016 müssen neue Pflegesätze vereinbart und damit auch die Personalausstattung in den Einrichtungen überprüft und an den Bedarf angepasst werden. Dadurch können die Verantwortlichen auf Landesebene und die Pflegeeinrichtungen für nachhaltige Verbesserungen in der Personalsituation sorgen. Zudem wird die Pflege-Selbstverwaltung gesetzlich verpflichtet, ein wissenschaftliches Personalbemessungssystem zu entwickeln und zu erproben. Tariflöhne müssen refinanziert werden ‎Durch das Erste Pflegestärkungsgesetz wurde mit Wirkung zum 1. Januar 2015 die Bezahlung von Pflegekräften nach Tariflohn abgesichert: Es wurde gesetzlich klargestellt, dass die Bezahlung von Pflegekräften nach Tariflohn sowie entsprechende Vergütungen nach kirchlichen Arbeitsrechtsregelungen durch die Kostenträger refinanziert werden müssen. Pflegeeinrichtungen müssen dazu nachweisen, dass sie ihren Pflegekräften auch tatsächlich Tariflöhne bezahlen. Die Vereinbarung von Tariflöhnen erfolgt durch die Tarifvertragsparteien. Um Lohndumping zu verhindern, wird der 2010 eingeführte Pflege-Mindestlohn zudem zum 1. Januar 2017 angehoben. Bürokratieabbau schafft mehr Zeit für die Pflege Damit Pflegekräfte mehr Zeit für die Pflege haben und nicht durch unnötige Formulare belastet werden, unterstützt das Bundesgesundheitsministerium Pflegeeinrichtungen beim Bürokratieabbau. Mit dem Projekt Ein-STEP des Pflegebevollmächtigten der Bundesregierung, Staatssekretär Karl-Josef Laumann, werden Pflegeeinrichtungen unterstützt, die Pflegedokumentation in der Praxis effizienter zu gestalten, ohne fachliche Standards zu vernachlässigen oder Haftungsrisiken zu erzeugen. Bislang haben sich mehr als 9.200 Pflegeeinrichtungen für eine Umstellung auf das neue Modell entschieden. Das Bundesgesundheitsministerium hat zudem gesetzlich klargestellt, dass die Zeiteinsparungen durch das neue Dokumentationsmodell tatsächlich den Pflegekräften und damit den Pflegebedürftigen zugutekommen und nicht für Personaleinsparungen oder Einsparungen bei den Kostenträgern missbraucht werden dürfen. Zusätzliche Betreuungskräfte verbessern den Pflegealltag  Durch das Erste Pflegestärkungsgesetz wurden die Voraussetzungen geschaffen, damit die Zahl der zusätzlichen Betreuungskräfte in voll- und teilstationäre Pflegeeinrichtungen auf bis zu 45.000 nahezu verdoppelt werden kann. Zusätzliche Betreuungskräfte unterstützen die wichtige Arbeit der Pflegefachkräfte, indem sie mit Pflegebedürftigen beispielsweise spazieren gehen, malen und basteln, Bewegungsübungen machen, gemeinsam lesen, spielen, in den Gottesdienst gehen oder einfach nur da sind und zuhören. Dadurch tragen sie dazu bei, den Pflegealltag spürbar zu verbessern. Das bestätigt auch eine Studie, die im Auftrag des Bundesgesundheitsministeriums durchgeführt wurde. Dabei gaben die Mitarbeiter in den Pflegeeinrichtungen an, dass sich die Betreuungsangebote bei der großen Mehrheit der Heimbewohner positiv auswirken, etwa in Form von höherer Zufriedenheit, besserer Stimmungslage oder Verminderung der inneren Unruhe. Allein für das Jahr 2015 wurden etwa 12.000 neuen Stellen für zusätzliche Betreuungskräfte geschaffen, außerdem wurde die Stundenzahl vieler Teilzeitkräfte aufgestockt. Zum 31. Dezember 2015 haben deutlich über 95 Prozent der vollstationären Pflegeeinrichtungen und über 60 Prozent der teilstationären Pflegeeinrichtungen zusätzliche Betreuungskräfte eingestellt. Die Berufsausbildung wird modernisiert und für die Auszubildenden kostenfrei Mit insgesamt mehr als 137.000 Auszubildenden in der Krankenpflege (64.022), Kinderkrankenpflege (6.928) und Altenpflege (66.285) gab es auch im Schuljahr 2014/2015 einen Ausbildungsrekord. Wir werden aber in Zukunft noch mehr Pflegekräfte brauchen, deshalb soll auch die Pflegeausbildung modernisiert und attraktiver gestaltet werden. Der Entwurf für ein neues Pflegeb
erufsgesetz befindet sich derzeit in der parlamentarischen Beratung. Die Ausbildungen in der Alten-, Kinderkranken- und Krankenpflege sollen zu einer gemeinsamen Ausbildung mit Schwerpunktsetzung weiterentwickelt werden. Denn Pflegekräfte müssen in Pflegeeinrichtungen zunehmend auch mehrfach und chronisch Kranke versorgen. Und eine Pflegekraft im Krankenhaus braucht Kenntnisse in der Versorgung demenziell Erkrankter. Mit der neuen Pflegeausbildung werden Pflegekräfte besser auf diese veränderten Anforderungen in der Pflege vorbereitet. Außerdem erhalten Pflegekräfte mehr Berufs- und Aufstiegschancen. Das Schulgeld wird abgeschafft, stattdessen wird eine Ausbildungsvergütung bezahlt. Ergänzend zur fachberuflichen Pflegeausbildung wird erstmals eine bundesgesetzliche […]

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[Buch] Time To Care – Wie Sie Ihre Patienten und Ihren Job lieben

Vor ein paar Jahren sind wir von MuM (Medizin und Menschlichkeit e.V.) auf das Buch Time To Care – How To Love Your Patients And Your Job des neuseeländischen Arztes Robin Youngson gestoßen. Es beschreibt, wie man in seinen Berufsalltag wieder Freude, Erfüllung, Wohlbefinden und Widerstandsfähigkeit hineinbringt. Das Buch richtet sich an alle Menschen in […]

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Betrug in der Pflege: AOK Bayern wendet sich an Gesetzgeber

Vor dem Hintergrund der verschärften Problematik des Abrechnungsbetrugs in der ambulanten Pflege hat die AOK Bayern jetzt ihre Vorschläge an den Gesetzgeber neuerlich aktualisiert und präzisiert. „Effektive Kontroll- und Sanktionsmöglichkeiten sind keine Absage an das Vertrauen in die Pflege, sondern deren Voraussetzung“, so Dr. Helmut Platzer, Vorstandsvorsitzender der AOK Bayern. An den Bundesgesetzgeber richtet sich die Forderung, in den im Bundestag beschlossenen neuen Straftatbestand der Bestechung und Bestechlichkeit im Gesundheitswesen die Pflegeleistungen der Kranken- und Pflegekassen mit aufzunehmen. Noch besteht die Möglichkeit dazu, da das Gesetz jetzt dem Bundesrat vorgelegt wird. Unabdingbar ist es für den AOK-Chef, dass den Landesverbänden der Pflegekassen künftig polizeiliche Führungszeugnisse der leitenden Pflegefachkraft und ihrer Stellvertretung vorzulegen sind. Verpflichtend soll ebenso die Vorlage der Qualifikationsnachweise für das eingesetzte Personal sein. Bislang genügt eine Erklärung der Pflegeeinrichtung. Zudem fordert die größte Krankenkasse im Freistaat ein bundesweites Register, in dem Zulassungsentziehungen wegen Abrechnungsbetrug und ordnungsrechtliche Betriebsuntersagungen personenbezogen gespeichert werden. Dieses Register kann bei einer unabhängigen Vertrauensstelle angesiedelt sein. Die Verbesserungsvorschläge der AOK Bayern betreffen auch die Zusammenarbeit der Kassen und des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung (MDK). Konkret soll für die Leistungs- und Abrechnungsprüfung die datenschutzrechtliche Trennung zwischen Erhebungs- und Nutzungsbefugnissen von Daten beseitigt werden. „Fragmentiertes Wissen, bürokratische Prozeduren und künstliche Engpässe reduzieren das Entdeckungsrisiko und erschweren den Ermittlungsaufwand“, sagte Platzer. Zulässig soll es künftig auch sein, Versicherte zur Leistungserbringung und zum Versorgungsbedarf zu befragen. Hierzu gehört die Einsichtnahme in den Pflegevertrag und in die Pflegedokumentation, um den Leistungsnachweis des Rechnungsanhangs zu prüfen. „Diese Forderungen sind im Übrigen nicht neu und werden wie die Hinweise auf kriminelle Energie im Pflegebereich in den Fehlverhaltensberichten der Kassen seit Jahren wiederholt“, so Platzer. Deshalb fehle jedes Verständnis für Versuche, den Kassen jetzt vorzuhalten, nicht angemessen tätig geworden zu sein. Im Rahmen des Verbraucherschutzes will die Kasse Erkenntnisse aus Abrechnungsprüfungen auch an Selbstzahler weitergeben dürfen, damit diese ihre Rückforderungen geltend machen können. „Eine deutliche Erleichterung für betrogene Patienten wäre es, wenn diese ihre Ansprüche von den Kassen einfordern lassen könnten“, so Platzer. Der AOK-Chef forderte mehr Aufgeschlossenheit für die Prüfungen der Kassen und die damit verbundene Bürokratie. Immer wieder würden die Kassen mit dem Vorwurf konfrontiert, sie wollten die Arbeit der Pflegedienste schlecht reden oder Prüfungen würden nur durchgeführt, um Leistungen zu verweigern. Dies sei völlig wirklichkeitsfremd. Nur wenn die schwarzen Schafe ausfindig gemacht würden, könne das Vertrauen in das Engagement der Pflegekräfte und die Qualität ihrer Leistungen geschützt werden. Platzer: „Von unseren Vorschlägen würden vor allem seriöse Pflegedienste und Pflegekräfte profitieren.“ Pressemitteilung der AOK Bayern

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AOK Baden-Württemberg: Pflegestrukturen im Land gemeinsam gestalten

Mit den Pflegestärkungsgesetzen (PSG) I und II hat der Gesetzgeber veränderte Rahmenbedingungen für alle Beteiligten geschaffen. Jetzt gilt es, die Pflegeprozesse anzupassen, neu zu ordnen und gezielt integriert vorzugehen. „Die Pflege wird sozusagen ein ganzes Stück weit neu erfunden, braucht die öffentliche Hand, Krankenkassen und die rund 1100 Kommunen im Land, die gemeinsam handeln und zukunftsfähige Strukturen schaffen“, so der Vorstandsvorsitzende der größten Kranken- und Pflegekasse im Südwesten, Dr. Christopher Hermann, am Dienstag (26.04.2016) anlässlich der Messe „Pflege Plus“ in Stuttgart. Vor dem Hintergrund aktueller Prognosen des Statistischen Landesamts Baden-Württemberg, wonach die Zahl der Pflegebedürftigen bis zum Jahr 2030 um 35 Prozent steigen würde, käme es besonders auf das konzertierte Vorgehen an. Konsequent am Pflegebedürftigen orientierte Angebote gäbe es schon heute. Als Beispiel führt Hermann ein innovatives Konzept zur Weiterentwicklung der medizinischen ambulanten Versorgung im ländlichen Raum innerhalb der Hausarztzentrierten Versorgung an, die auch positiv auf die Pflegeinfrastruktur wirkt: Mit den VERAH (Versorgungsassistentinnen in der Hausarztpraxis) unterstützen über 1800 Fachkräfte mit 440 VERAHmobilen ältere Menschen in ihrem Zuhause. Als weiteres Beispiel für integriertes Vorgehen nennt der AOK-Chef die derzeit 51 Pflegestützpunkte, mit denen das Land gut versorgt sei, und die unter verbindlichen Qualitätsaspekten bis 2018 auf 72 ausgebaut werden sollen. „Zusammen mit den Außenstellen in den Landkreisen sind es jetzt bereits 112 Stellen, an denen Experten über die Pflegeangebote in Baden-Württemberg beraten,“ betont Hermann. Dieses Angebot an Ratsuchende im Land könne beispielgebend für andere Bundesländer sein, so Hermann, der die Pflegezukunft vor Augen hat: Das sei zukunftsweisend und zeige, wie gemeinsam erfolgreich Strukturen für die vor uns liegenden Herausforderungen geschaffen würden. Zusatzinformation: Die Leistungsausgaben für die Pflegeversicherung stiegen bei der AOK-Baden-Württemberg von 2009 bis 2015 um 31 Prozent von 1,19 auf 1,56 Milliarden Euro. Zur Finanzierung der Leistungsverbesserungen werden mit der zweiten Stufe der Pflegereform ab Januar 2017 die Beiträge zur Pflegeversicherung um 0,2 Prozentpunkte angehoben. Dadurch stehen der Pflegeversicherung bundesweit ab 2017 jährlich 2,5 Milliarden Euro mehr für dauerhafte Leistungsverbesserungen in der Pflege zur Verfügung. Pressemitteilung der AOK Baden-Württemberg

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300.000 Euro Schaden durch ambulante Pflegedienste

Allein bei der KKH Kaufmännische Krankenkasse entstand im vergangenen Jahr ein Schaden in Höhe von 323.000 Euro durch Betrug von ambulanten Pflegediensten. „Damit belegte der Bereich ambulante Pflege mit 43 Betrugsfällen Platz zwei unserer internen Abrechnungsbetrug-Statistik. Die meisten Fälle haben wir bei Krankengymnasten und Physiotherapeuten aufgedeckt“, erklärt Ingo Kailuweit, Vorstandsvorsitzender der KKH. Unter anderem hat sich ein ambulanter Pflegedienst Gelder erschlichen, indem er Pflegedienstnachweise fälschte und Dienstpläne für Mitarbeiter erfand. Zudem wurden Pfleger eingesetzt, die nicht über die fachliche Qualifikation zur Erbringung der Pflegeleistung verfügten. In einer Vielzahl an Fällen wurde auch die tatsächliche Pflegebedürftigkeit der Versicherten durch falsche Angaben der Pflegedienstmitarbeiter vorgetäuscht. „Die intransparente Finanzierung unseres Gesundheitswesens lädt scheinbar dazu ein, sich auf Kosten der Allgemeinheit zu bereichern. Wir als Krankenkasse haben diese grundsätzliche Gefahr bereits vor über zehn Jahren erkannt und ein Ermittlerteam bei uns eingerichtet, das gegen Abrechnungsbetrug und Korruption vorgeht“, so Kailuweit. Der Schaden aus allen laufenden Betrugsfällen im Gesundheitsbereich betrug für die KKH im vergangenen Jahr 1,4 Millionen Euro. Kailuweit fordert angesichts des aktuellen Skandals: „Was wir zukünftig brauchen, sind Schwerpunktstaatsanwaltschaften für Korruption im Gesundheitswesen. Leider kommt es längst nicht in allen Fällen zu einer adäquaten Strafverfolgung. Häufig sind die Ermittlungsbehörden personell nicht gut genug ausgestattet, um in einem derart komplexen Themengebiet ihrer Arbeit bestmöglich nachzugehen. Außerdem mangelt es zu oft an Spezialwissen.“ Pressemitteilung der KKH

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KKH-Chef: Hotels sind transparenter als Pflegeheime

Angesichts der bekannt gewordenen betrügerischen Machenschaften von ambulanten Pflegediensten erklärt Ingo Kailuweit, Chef der KKH Kaufmännische Krankenkasse: „Viele Versicherte sind nach diesem Skandal verunsichert und wissen nicht, wie sie eine Pflegeeinrichtung objektiv beurteilen können. Betroffene und Angehörige erwarten auch zukünftig eine qualitativ hochwertige Pflege. Es kann nicht sein, dass Pflegekassen viel Geld für schlechte oder gar überhaupt nicht erbrachte Pflege zahlen müssen.“ Der Vorstandsvorsitzende kritisiert, dass die Bundesregierung versäumt habe, einen funktionierenden Pflege-TÜV zu installieren, der alle kritischen Punkte offenlegt: „Über jedes Hotel kann ich mich heute im Internet besser über den Qualitätszustand informieren, als dies bei Pflegeheimen oder Pflegediensten möglich ist.“ Die KKH hat sich bereits vor zwei Jahren beim Berliner Dialog für eine Verbesserung der Pflegenoten stark gemacht. Denn die Kasse hatte anhand ihrer Versichertendaten diverse Pflegemängel festgestellt. Diese Mängel bedeuten viel persönliches Leid für die Betroffenen und hohe Kosten für die Krankenkassen. In der gesamten gesetzlichen Krankenversicherung könnten beispielsweise fast 300 Millionen Euro gespart werden, würden nur ein Drittel aller Stürze und Frakturen von Pflegebedürftigen verhindert. Einrichtungen hätten ihre oft sehr guten Bewertungen gar nicht verdient, so Kailuweit. Würden die Qualitätsprüfungen zukünftig als wirklich transparentes Bewertungsinstrument genutzt und ein realistisches Bild der Situation vor Ort aufzeigen, hätten Pflegeheime und Pflegedienste selbst ein Interesse an hohen Qualitätsstandards. „Ein verzerrtes Bild darf nicht entstehen. Bei schwerwiegenden Pflegemängeln muss eine Abwertung des Pflegeheimes oder des Pflegedienstes vorgenommen werden“, fordert Kassenchef Kailuweit. Außerdem empfiehlt er, zukünftig die Routinedaten der Krankenkassen in die Bewertung insbesondere zu pflegequalitätsrelevanten Indikatoren wie Dekubitusfällen oder Stürzen mit einzubeziehen. Pressemitteilung der KKH

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Gesetzentwurf zur Reform der Pflegeberufe im Bundestag

Der Deutsche Bundestag hat heute (Freitag) in erster Lesung über den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Reform der Pflegeberufe beraten. Mit dem Gesetzentwurf sollen die Ausbildungen in der Alten-, der Gesundheits- und Krankenpflege sowie der Gesundheits- und Kinderkrankenpflege zu einer neuen gemeinsamen Ausbildung mit den Berufsabschlüssen Pflegefachfrau und Pflegefachmann zusammengeführt werden. Dadurch werden die Grundlagen für ein Berufsbild „Pflege“ geschaffen, das den stetig wachsenden Anforderungen an die Pflege der Zukunft entspricht. Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe: „Pflegerinnen und Pfleger setzen sich tagtäglich unermüdlich für andere ein. Dafür haben sie gute Arbeitsbedingungen und eine angemessene Bezahlung verdient. Wenn wir mehr Menschen für die Pflege begeistern wollen, brauchen wir aber auch eine moderne Ausbildung, die auf die veränderten Anforderungen in der Praxis vorbereitet und zugleich bessere Berufs- und Aufstiegschancen schafft. Viele Jahre wurde über die Reform geredet. Jetzt ist es Zeit, die Pflege und unsere Pflegekräfte durch eine zukunftsfähige Pflegeausbildung weiter zu stärken. Ich freue mich deshalb sehr über die große Zustimmung der Pflegekräfte und ihrer Verbände sowie der Wohlfahrtsverbände und aus der Wissenschaft zur neuen Pflegeausbildung.“ Angesichts der demografischen Entwicklung ist die Sicherung der Fachkräftebasis in der Pflege eine gesellschaftspolitisch wichtige Aufgabe der kommenden Jahre. Gute Pflege kann ohne eine ausreichende Zahl qualifizierter und motivierter Pflegefachkräfte nicht gewährleistet werden. Das Pflegeberufsgesetz wird einen wesentlichen Beitrag leisten, um diesen Herausforderungen gerecht zu werden. Die Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ), Elke Ferner, betont: „Wir sind mitten im demografischen Wandel, die Zahl der älteren, pflegebedürftigen Menschen steigt. Deshalb sind wir überzeugt, dass wir eine generalistische Pflegeausbildung brauchen. Sie bietet vielfältigere Ausbildungs- und Beschäftigungsmöglichkeiten und wird dabei helfen, mehr Menschen für den Pflegeberuf zu gewinnen. Dieses Gesetz macht die Pflegeausbildung attraktiv und trägt damit dazu bei, soziale Berufe aufzuwerten.“ Ergänzt wird das Gesetz durch eine Ausbildungs- und Prüfungsverordnung, die wesentliche Details insbesondere zu den Inhalten und der Struktur der Ausbildung enthalten wird. Eckpunkte zu dieser Verordnung liegen vor und können so in die weiteren Diskussionen zum Gesetzentwurf einbezogen werden. Die gemeinsamen Ausbildungsinhalte werden künftig allen Auszubildenden in der Pflege gemeinsam vermittelt. Anschließend folgt eine Schwerpunktsetzung in der Alten-, der Gesundheits- und Krankenpflege oder der Kinderkrankenpflege. Der größte Teil der Ausbildung findet in der Praxis beim jeweiligen Ausbildungsträger statt. Die neue Ausbildung wird für die Auszubildenden im neuen Pflegeberuf bundesweit kostenfrei sein. Statt Schulgeld bezahlen zu müssen, sollen sie eine Ausbildungsvergütung erhalten. Die Zusammenführung zu einem Beruf wird auch die Angleichung der Verdienste in der Altenpflege auf dem höheren Niveau der Krankenpflege unterstützen. Das ist ein gutes Signal zur Aufwertung eines Berufs, in dem immer noch überwiegend Frauen tätig sind. „Die Schulgeldfreiheit macht den Pflegeberuf attraktiver und ist gleichzeitig ein Schritt in Richtung mehr Lohngerechtigkeit zwischen Frauen und Männern“, erklärt die Parlamentarische Staatssekretärin im BMFSFJ, Elke Ferner. „Die Arbeit von Pflegekräften, ob in der Krankenpflege, der Altenpflege oder in der Kinderkrankenpflege, verdient eine anständige Bezahlung, aber zugleich auch die Wertschätzung, die sich nicht unmittelbar auf dem Gehaltskonto niederschlägt: Respekt.“ Das Gesetz bedarf der Zustimmung des Bundesrates. Der erste Ausbildungsjahrgang ist für 2018 geplant. Pflegeschulen und Ausbildungsbetrieben bleibt so genug Zeit, sich auf die neue Ausbildung einzustellen. Pressemitteilung des Bundesministeriums für Gesundheit

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SPECTARIS und Deutscher Pflegeverband fordern Gleichberechtigung für vollstationäre Pflege

Die demografische Entwicklung und der damit verbundene weitere Anstieg der Pflegebedürftigen zwingen beim Blick auf die derzeitige Situation in der Pflege zu einem Umdenken. Die stationäre Pflege muss gleichberechtigt neben der ambulanten Pflege sowie den gemischten Pflegelösungen angesehen und entsprechend gefördert werden. Dies fordern der Branchenverband SPECTARIS und der Deutsche Pflegeverband (DPV) in einem gemeinsamen Positionspapier anlässlich der Messe ALTENPFLEGE, welche vom 8. bis 10. März in Hannover stattfindet. Marcus Kuhlmann, Leiter des Fachverbands Medizintechnik bei SPECTARIS: „Keine Pflegeform darf einer anderen undifferenziert vorgezogen werden, wie es die Politik seit Jahren gerne mit der ambulanten Pflege propagiert.“ Das Prinzip des SGB XI, die häusliche bzw. ambulante Pflege vor die stationäre Pflege zu stellen, greife viel zu kurz. „Die stationäre Pflege wird zukünftig besonders im Bereich der Altenpflege deutlich an Bedeutung gewinnen. Eine vollumfängliche Pflege allein durch Angehörige zu Hause wird schon aufgrund der demografischen Entwicklung und Multimorbidität nicht mehr überall möglich sein“, so Kuhlmann weiter. Durch Krankheiten wie Demenz, Herz-Kreislauf-Erkrankungen oder Diabetes würden zunehmend medizinische Kenntnisse der Pflegenden benötigt, die nur gut qualifizierte Pflegekräfte besitzen. Ein großer Vorteil der stationären Pflege liege darin, dass eine Einbindung in andere medizinische Versorgungskanäle leichter möglich sei als bei der häuslichen Pflege. Um zudem die Qualität der Pflege für die Betroffenen weiter zu verbessern, müssen die zu pflegende Person und ihre Angehörigen in die Lage versetzt werden, unabhängig von den finanziellen Mitteln eine freie Wahl für die stationäre Pflege oder die Pflege zu Hause treffen zu können. Staatliche Förderprogramme müssen diese Wahlfreiheit garantieren. Auch eine umfassende Beratung durch die medizinischen und pflegenden Berufsgruppen sollte sichergestellt werden. Ferner müsse die vielfach in Medien und Öffentlichkeit festzustellende Diffamierung der stationären Pflege aufhören, so Kuhlmann weiter. Will man ein hohes Qualitätsniveau in der Pflege gewährleisten, muss neben der Gleichberechtigung der vollstationären Pflege dringend weiter in die Ausbildung des Pflegepersonals und in die Ausstattung der Pflegeeinrichtungen investiert werden. Die von der Bundes- und den Landesregierungen zukünftig vorgesehenen, höheren Beträge für die Ausstattung der ambulanten und stationären Pflege werden nicht ausreichen, um den größer werdenden Bedarf zu decken. Nach Bedarfseinschätzung fehlen der Pflege heute jährlich 4,5 Milliarden Euro, um eine qualifizierte, pflegerische Versorgung zu garantieren. Trotz der partikularen Verbesserung, welche die beiden Pflegestärkungsgesetze bringen, verdeutlicht diese Zahl eingehend den zukünftigen Handlungsbedarf. Umso mehr ist es zu begrüßen, dass das seit vielen Jahren geforderte Pflegeberufsgesetz sich nun im parlamentarischen Verfahren befindet. Der Gesetzesentwurf belegt die Versprechungen aus dem Koalitionsvertrag, signalisiert endlich Rechtssicherheit bezüglich der vorbehaltenen Tätigkeiten der Pflegeprofession und berücksichtigt die längst überfällige generalistische Ausbildung. Insbesondere im Hinblick auf die zunehmende Multimorbidität älterer Menschen in Altenpflegeheimen und Patienten mit eingeschränkter Alltagskompetenz in Krankenhäusern ist eine Gesamtkompetenz der Pflegenden, die mit der Generalistik einhergeht, dringend erforderlich. Mit der Reform wird dem Fachkräftemangel begegnet und die Pflegeprofession wird attraktiver für Berufsanfänger. Gleichzeitig erhöht sich die horizontale und vertikale Durchlässigkeit im Bildungssystem bei zusätzlichen Einsatz- und Aufstiegsmöglichkeiten. „Der Anfang ist gemacht. Nun geht es darum, kontinuierlich das in der Vergangenheit von der Politik stark vernachlässigte Thema Pflege wieder gesund zu pflegen“, so Rolf Höfert, Geschäftsführer des DPV. „Die Pflege nach den Grundsätzen der Charta der Rechte hilfe- und pflegebedürftiger Menschen muss möglich sein! Und das im Sinne der beruflich Pflegenden, der pflegenden Angehörigen und nicht zu vergessen, der Pflegebedürftigen und Patienten.“ Das ausführliche Positionspapier von SPECTARIS und DPV finden Sie unter http://www.spectaris.de/verband/presse/artikel/seite/spectaris-und-deutscher-pflegeverband-fordern-gleichberechtigung-fuer-vollstationaere-pflege/presse.html Pressemitteilung von SPECTARIS. Deutscher Industrieverband für optische, medizinische und mechatronische Technologien e.V.

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Veranstaltung „Vereinbarkeit von Beruf und Angehörigenpflege für Beschäftigte im Krankenhaus“

Die Vereinbarkeit von Beruf und Familie ist für Krankenhäuser im Hinblick auf den zunehmenden Fachkräftemangel in den Gesundheitsberufen ein zentrales Instrument vorausschauender Personalpolitik. Dabei steht neben der Kinderbetreuung verstärkt auch die Pflege von nahen Angehörigen im Mittelpunkt. Nach zwei gemeinsamen Veranstaltungen in den Jahren 2010 und 2012 und einer gemeinsamen Broschüre im Jahr 2013 widmen sich die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) und das Unternehmensnetzwerk „Erfolgsfaktor Familie“ in diesem Jahr dem Thema Vereinbarkeit von Beruf und Familienpflege. Der Anteil pflegebedürftiger Menschen wächst schnell, und immer mehr Beschäftigte müssen Beruf und Angehörigenpflege miteinander vereinbaren. Annette Widmann-Mauz (MdB), Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesgesundheitsministerium, betont, dass Menschen, deren Beruf es sei, Kranke zu pflegen und zu heilen, und die gleichzeitig zu Hause Angehörige pflegten, in besonderer Weise Unterstützung und Entlastung benötigen. „Die Bundesregierung hat mit den beiden Pflegestärkungsgesetzen, aber auch mit den Pflegezeitgesetzen die Entlastungsmechanismen für pflegende Angehörige verstärkt. Wichtig ist nun, dass diese Regelungen von den Personalverantwortlichen in den Krankenhäusern konstruktiv und kreativ aufgegriffen werden“, so Widmann-Mauz. „Eine gute Vereinbarkeit von Beruf und Familie ist eine der zentralen Antworten auf die Herausforderungen einer alternden Gesellschaft – auch für Krankenhäuser und ihre Beschäftigten“, sagt Landrat Thomas Reumann, Präsident der Deutschen Krankenhausgesellschaft, bei der Begrüßung. Die Krankenhäuser hätten schon vielfältige Initiativen ergriffen, eine familienbewusste Arbeitswelt sei schließlich auch ein wichtiger Wettbewerbsfaktor, um gut ausgebildete und motivierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, so Reumann weiter. Auf der Veranstaltung diskutieren Expertinnen und Experten sowie Personalverantwortliche aus Krankenhäusern Lösungsansätze zur besseren Vereinbarkeit von Beruf und Angehörigenpflege. „Die Veranstaltung zeigt, dass die Problematik in den Krankenhäusern angekommen ist und es gute Modelle zur besseren Vereinbarkeit in der Praxis bereits gibt“, so Kirsten Frohnert, Projektleiterin im Netzwerkbüro „Erfolgsfaktor Familie“. Die Veranstaltung wird von der DKG und dem vom Bundesfamilienministerium gemeinsam mit dem DIHK gegründeten Netzwerkbüro „Erfolgsfaktor Familie“ am 4. März 2016 in Berlin durchgeführt. Pressemitteilung der Deutschen Krankenhausgesellschaft e.V.

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[Hingehen] Zukunft : Medizin – 1. Symposium von MuM

Seit ein paar Jahren engagiere ich mich bei der Initiative Medizin und Menschlichkeit e.V. (MuM). Wir sind eine Gruppe junger Menschen in Gesundheitsberufen, die sich für eine Haltung einsetzen, die uns liebevoll, achtsam und würdevoll mit uns selbst, miteinander und den Patienten umgehen lässt. Es macht mich sehr stolz, unser erstes Symposium ankündigen zu dürfen: […]

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