Die Krankenkassen informieren ihre Mitglieder über die "Gesundheitskarte"

Und zwar so [ungefähr 3.230 Ergebnisse (0,14 Sekunden)]:

“Zum Jahresende verlieren die seit 1995 von den Krankenkassen ausgegebenen Krankenversichertenkarten ihre Gültigkeit – unabhängig vom Ablaufdatum, sagen (…) die Krankenkassen.” (spon)

“Wer sie noch nicht hat, sollte sich nach einer Empfehlung der Krankenkassen rasch um die neue elektronische Gesundheitskarte (eGK) kümmern. Denn zum Jahresende verlieren die seit 1995 von ihnen ausgegebenen Krankenversichertenkarten ihre Gültigkeit – unabhängig vom Ablaufdatum.” (Stuttgarter Nachrichten)

“Ab 2014 gilt nur noch die elektronische Gesundheitskarte: Die bisherige Krankenversichertenkarte verliert zum 31. Dezember 2013 ihre Gültigkeit, und zwar unabhängig vom aufgedruckten Ablaufdatum. Darauf haben sich der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) und die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) verständigt, wie die GKV in Berlin mitteilte.” (Die Welt)

Das haben tatsächlich alle so kritiklos und falsch von der Seite des SpiBu abgeschrieben.

Im Bundesmantelvertrag Ärzte (pdf) steht allerdings etwas anderes (incl. Fipptehler):

§ 13.1: Anspruchsberechtigt nach diesem Vertrag sind alle Versicherten, die ihre Anspruchsberechtigung
durch Vorlage der elektronische Gesundheitskarte oder eines
anderen gültigen Anspruchsnachweises
belegen.

und

§ 18.8: Der Vertragsarzt darf von einem Versicherten eine Vergütung nur fordern,
1. wenn die elektronische Gesundheitskarte vor der ersten Inanspruchnahme im
Quartal nicht vorgelegt worden ist bzw. ein anderer gültiger Anspruchsnachweis
nicht vorliegt (…).

aber auch

§ 19.1: Zum Nachweis der Anspruchsberechtigung ist der Versicherte verpflichtet, eine
elektronische Gesundheitskarte gem. § 291 Abs. 2a SGB V vorzulegen
.

Dann, und nur dann, wenn er eine hat. Hat er, aus welchen Gründen auch immer, keine, dann folgt

§ 19.2: Solange die elektronische Gesundheitskarte noch nicht an den Versicherten ausgegeben
worden ist, ist der Versicherte verpflichtet, (…) die Krankenversichertenkarte gem. § 291 Abs. 2 SGB V vorzulegen.

Dieser Vertrag ist heute inkraft getreten und gilt ein Jahr, also über den 1.1.2014 hinaus.

Wenn Sie also eine alte Versichertenkarte haben, die bis 2020 gültig ist, dann können Sie die auch nächstes Jahr noch verwenden. Das, was die Krankenkassen verbreiten, und was diverse Nachrichtenagenturen unrecherchiert nachplappern, können Sie getrost ignorieren – keine Panik also.

Edit 22.10.2013:

In einer Meldung des Hippokranet heisst es wörtlich: In Sachen Gültigkeit der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) herrscht Informationswirrwarr. Ab 2014 gilt nur noch die eGK, sagt der GKV-Spitzenverband. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) hingegen betont: Patienten können so lange die alte Krankenversicherten-Karte (KVK) benutzen, bis das Gültigkeitsdatum abgelaufen ist. (…) In einem kürzlich verschickten Rundschreiben an alle KV-Vorstände erklärt KBV-Vorsitzender Dr. Andreas Köhler noch einmal explizit:

Die KVK kann (…) sowohl nach dem 1. Januar 2014 als auch nach dem 1. Oktober 2014 bis zum Ablauf der aufgedruckten Gültigkeitsdauer weiter in Arztpraxen verwendet werden.

Die Kassenärztliche Bundesvereinigung soll die Gematik verlassen

Nachdem die kranken Kassen das so genannte Versichertenstammdatenmanagement als ureigene, ärztliche Aufgabe definiert haben und stur darauf bestehen, ihre Verwaltungsaufgaben in die Arztpraxen auszulagern, stellt die Kassenärztliche Bundesvereinigung die Überlegung in den Raum, sich aus der Planungsgesellschaft, der gematik, zu verabschieden. Diese Konsequenz wird auch von der Vertreterversammlung der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein unterstützt.

Da in manchen Diskussionen das intrigante Gerücht zu lesen ist, die Ärzte wehrten sich gegen das Stammdatenmanagement, weil sie sich nicht kontrollieren lassen wollten: sie wehren sich dagegen, weil sie a) keine zusätzlichen Verwaltungsaufgaben für die kranken Kassen übernehmen wollen und b) weil sie ihre Patienten nicht zusätzlich kontrollieren lassen wollen. Für uns Ärzte gibt’s schon genug Kontrollen – dafür braucht niemand eine “Gesundheitskarte”.

Aufhören damit!

Pünktlich zum bevorstehenden Ärztetag der Basis forderte AOK-Vorstand Deh gestern auf der KBV-Versorgungsmesse eine stärkere Ausrichtung der ambulanten Versorgung auf Ergebnisqualität. Dieses Ansinnen (und auch der unkritische Vorschlag, im Gesundheitswesen – in einem
Bereich ohne Markt – einen
künstlichen Wettbewerb zu inszenieren), wird am 20.4.2013 von mindestens einem der Referenten aufgegriffen und kritisiert werden.

Prof. Binswanger hat zu diesem Themenkomplex verschiedene Arbeiten veröffentlicht. Seinen Aussagen zufolge sollten sich Ärzte diesem staatlich inszenierten Unsinn nicht anpassen, da sie ansonsten ihre intrinsische Motivation verlieren.

Die Krankenkasse hat bislang nicht reagiert

Ein Mitglied der BKK HENSCHEL Plus hat sich an die Bürgerrechtsgruppe die Datenschützer Rhein-Main gewandt, weil ihre Krankenkasse ihr weder eine neue Krankenversicherungskarte ausstellt noch ihren Widerspruch gegen die Ausstellung einer elektronischen Gesundheitskarte bearbeitet.

Die Datenschützer Rhein-Main bewerten das Verhalten der BKK HENSCHEL Plus, weder den Widerspruch der Versicherten zu bearbeiten noch ihr eine neue Krankenversicherungskarte auszustellen, als grob rechtswidrig.

260 Euro für einen Hausbesuch

Die Jobcenter sollen jetzt verstärkt “Blaumacher enttarnen“, denn “trotz einer vorgelegten Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung könnten im Einzelfall Zweifel an der Erkrankung bestehen”. Verdächtige werden zum medizinischen Dienst der Krankenkassen vorgeladen, und der soll entscheiden, ob jemand wirklich krank ist oder nur so tut.

Unabhängig davon, dass eine solche Misstrauenskultur speziell bei psychisch Kranken zu einer unnötigen Verschlimmerung der Symptomatik führen kann, und dass dieser planwirtschaftliche Kontrollzwang schon fast wahnhafte Züge annimmt, entstehen dadurch auch noch zusätzliche Kosten, die in einem unbekannten Verhältnis zu dem nicht näher bezifferten, finanziellen Schaden durch “Blaumachen” stehen. Nach meiner Einschätzung werden die Kosten des Verfahrens um ein Vielfaches höher sein, als der zu erwartende Nutzen (nicht nur wegen der zu erwartenden Sozialgerichtsverfahren, die sich mit der Rechtmäßigkeit dieses Vorgehens werden befassen müssen).

Nein, auch die Verfahrenskosten selbst sind erwartungsgemäß hoch. Da der MDK keine Unterorganisation der Arbeitsagentur, sondern der Krankenkassen ist, müssen den Kassen natürlich ihre Auslagen erstattet werden: für eine Entscheidung nach Aktenlage werden 130 €, mit Untersuchung 210 €, und für einen Hausbesuch sogar 260 € fällig.

Wenn man dem gegenüber stellt, dass die umfassende Behandlung eines psychisch kranken Menschen für volle drei Monate mit knapp 50 € abgehakt wird, und dass ein Hausbesuch mit 28 € schon mehr als die Hälfte davon verbraucht, dann bekommt man ein klares Gefühl für die Perversion dieses Systems Fehlallokation der Mittel: die Kontrollbürokratie macht sich selbst fett, während die richtige Arbeit mit richtigen Menschen misstrauisch abgewertet wird.

Krankenkassenrekorde

Die Krankenkassen haben aus den Beiträgen ihrer Mitglieder eine “Rekordreserve” in Höhe von mittlerweile 28 Milliarden (!) Euro zusammengetragen.

Sie kommen nun aber nicht auf die Idee, damit für eine angemessene Bezahlung der ambulanten medizinischen Versorgung zu sorgen. Nein, die Behandlung eines psychisch kranken Menschen beispielsweise ist ihnen (in Nordrhein) gerade mal 13,50 € im Monat wert.

Die Bonuszahlungen an ihre Vorstände scheinen ihnen wichtiger zu sein…

Aber: sie wollen Prämien an die Beitragszahler ausschütten. 700 Millionen € statt, wie 2012, nur 53 Millionen (dann bleiben immer noch über 27 Milliarden übrig).

Haben Sie denn wenigstens Ihre Prämie schon erhalten? Was haben Sie denn bekommen?

Mit Gesundheitstelematik sparen

Es wird ja immer wieder gern behauptet, mit Informationstechnologie in der Gesundheitswirtschaft könne man massig Geld sparen. Eine aktuelle Untersuchung zeigt aber eher das Gegenteil – mit der Einführung elektronischer Patientenakten werden deu…

Millionen für ein Foto

Das Handelsblatt stellt die Preisfrage, ob die “Gesundheitskarte” wirklich ihr Geld wert ist. Die Antwort tendiert zum Nein. Außerdem: Datenschutzprobleme wie hier gibt es in Holland nicht. Eine “Gesundheitskarte” wie hier übrigens auch nicht……