Keine Information über Plausibilitätsprüfung
Die KVen haben die Verpflichtung und Befugnis, die Richtigkeit der ärztlichen Abrechnung zu überprüfen. Ein Instrument ist hierbei die Plausibilitätsprüfung, bei der die sachliche und rechnerische Richtigkeit der Abrechnung überwacht wird. Üblicherweise wird der Vertragsarzt über laufende Ermittlungen unterrichtet, ist doch originäres Ziel dieser Verfahren, den Arzt für fehlerhafte Abrechnungen in Regress zu nehmen. Das SG Marburg (Gerichtsbescheid v. 24.05.2017
The post Keine Information über Plausibilitätsprüfung appeared first on LEX MEDICORUM.