Gesetzentwurf zur Beitragsentlastung vom Kabinett beschlossen

Das Bundeskabinett hat heute den Entwurf eines Gesetzes zur Beitragsentlastung der Versicherten in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Versichertenentlastungsgesetz – GKV-VEG) beschlossen. Dazu Bundesgesundheitsminister Jens Spahn: „Heute ist ein guter Tag für die gesetzlich Krankenversicherten in Deutschland! Wir entlasten die Beitragszahler um rund 8 Milliarden Euro jährlich. Gerade kleinere Selbstständige mit geringen Einnahmen werden spürbar entlastet. Bei den Krankenkassen sorgen wir für mehr Wettbewerb, denn dieser soll nicht mehr länger dadurch verzerrt werden, weil einige Krankenkassen zu viele Finanzreserven angehäuft haben. Das ist das erste von mehreren Gesetzen, mit denen wir die Situation der gesetzlich Versicherten ganz konkret verbessern.“ Zu den Regelungen im Einzelnen: Paritätische Finanzierung der Krankenversicherungsbeiträge Um Arbeitnehmer und Rentner zu entlasten, wird ab 1. Januar 2019 der von den Krankenkassen zu erhebende Zusatzbeitragssatz wieder zu gleichen Teilen von den Arbeitgebern bzw. der Rentenversicherung und den Arbeitnehmern gezahlt. Der allgemeine Beitragssatz (14,6 Prozent) bleibt unverändert. Halbierung des Mindestbeitrags für Kleinselbstständige Hohe GKV-Beiträge überfordern Kleinselbstständige, die sich gesetzlich versichern wollen. Deshalb wird ab 1. Januar 2019 der monatliche Mindestbeitrag für Selbstständige auf 171 Euro halbiert. Abschmelzen der Finanzreserven bei den Krankenkassen Um überhöhte Beiträge zu vermeiden und die Beitragszahler zu entlasten, dürfen die Finanzreserven einer Krankenkasse den Umfang einer Monatsausgabe künftig nicht mehr überschreiten. Überschüssige Beitragseinnahmen müssen ab dem Jahr 2020 über einen Zeitraum von drei Jahren abgebaut werden. Krankenkassen, die über mehr als eine Monatsausgabe an Finanzreserven verfügen, dürfen ihren Zusatzbeitrag künftig nicht mehr anheben. Um Wettberbsverzerrungen zu vermeiden, soll vorab eine Reform des Risikostrukturausgleichs auf den Weg gebracht werden. Abbau der Beitragsschulden bei ungeklärten Mitgliedschaften Eine freiwillige GKV-Mitgliedschaft endet bislang nur dann, wenn das Mitglied seinen Austritt erklärt. Wenn ein GKV-Mitglied aber unbekannt verzogen ist, keine Beiträge mehr bezahlt und sich nicht abmeldet, wird er obligatorisch zum Höchstbeitrag weiterversichert. Dies hat dazu geführt, dass die Krankenkassen in erheblichem Maß (fiktive) Beitragsschulden angehäuft haben. Deshalb sollen die Krankenkassen verpflichtet werden, die Versicherungsverhältnisse von solchen „passiven“ Mitgliedern zu beenden. Erhöhung des Aktienanteils bei Altersrückstellungen Der Aktienanteil an Anlagen, mit denen die Krankenkassen ihre betriebsinternen Altersrückstellungen absichern, wird von 10 auf 20 Prozent erhöht. Das entspricht Regelungen im Versorgungsrücklagegesetz des Bundes und verschafft den Kassen mit Blick auf die anhaltende Niedrigzinsphase Chancen auf höhere Renditen. Zugleich bleiben die Risiken bezogen auf das Gesamtanlagevolumen begrenzt. Besserer Zugang zur gesetzlichen Krankenversicherung für Soldatinnen und Soldaten auf Zeit nach Ende der Dienstzeit Ab dem 1. Januar 2019 wird für ehemalige Soldatinnen und Soldaten auf Zeit ein einheitlicher Zugang zur gesetzlichen Krankenversicherung ermöglicht. Die Betroffenen erhalten ein Beitrittsrecht zur freiwilligen Versicherung und nach dem Ende ihrer Dienstzeit einen Zuschuss zu den Krankenversicherungsbeiträgen, der anstelle der bisherigen Beihilfe geleistet wird. Das Gesetz soll zum 1. Januar 2019 in Kraft treten und ist im Bundesrat nicht zustimmungspflichtig. Pressemitteilung des Bundesministeriums für Gesundheit

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Parlamentarische Staatssekretärin Sabine Weiss zum Paragrafen 219a StGB: „Information ja, Gesetzesänderung nein!“

Anlässlich der Debatte um eine mögliche Änderung des Paragrafen 219a StGB äußert sich Sabine Weiss, Parlamentarische Staatssekretärin beim Bundesminister für Gesundheit: „Ein Schwangerschaftsabbruch ist kein ärztlicher Eingriff wie jeder andere. Wenn Frauen sich damit auseinandersetzen, befinden sie sich in einer schwierigen Lage und dürfen nicht alleine gelassen werden. Sie brauchen alle notwendigen Informationen, um in dieser Ausnahmesituation eine informierte Entscheidung treffen zu können. Dafür müssen wir aber nicht den Paragrafen 219a StGB abschaffen. Das Werbeverbot ist Teil eines ausgewogenen Konzepts für den Schutz des ungeborenen Lebens, auf das man sich vor über 25 Jahren nach langen gesellschaftlichen Debatten geeinigt hat. Diese Entscheidung wurde wohlüberlegt getroffen. Eine Novellierung des Strafgesetzbuchs ist deshalb der falsche Weg. Wir müssen uns jetzt darauf konzentrieren, was wirklich wichtig ist: Frauen müssen in dieser schwierigen Situation alle Informationen erhalten, die sie brauchen und auch wissen, an wen sie sich wenden können. Darüber werden wir innerhalb der Bundesregierung sprechen.“ Pressemitteilung BMG

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KKH: Arbeitgeber profitieren vom Gesundheitssystem

Die KKH Kaufmännische Krankenkasse bewertet die von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn aktuell vorgestellten Pläne positiv: „Innerhalb kurzer Zeit nach der Amtseinführung liegt ein Referentenentwurf vor, der Versicherte spürbar entlasten soll. Das ist ausdrücklich zu begrüßen. Ob beim Thema Pflege oder jetzt die Wiedereinführung der Parität – Jens Spahn hat den Handlungsdruck in diesen Bereichen erkannt“, sagt Vorstandsvorsitzender Dr. Wolfgang Matz. Die KKH befürwortet den Vorschlag, Arbeitgeber zukünftig an der Finanzierung des Zusatzbeitrages zu beteiligen. Denn für die Rückkehr zur Parität hat sich die KKH seit Jahren stark gemacht: „Arbeitgeber sollten ein Interesse an einem gut funktionierenden Gesundheitssystem haben, denn sie profitieren von arbeitsfähigen, gesunden Beschäftigten“, erklärt Dr. Matz. Laut Gesetzentwurf soll der kassenindividuelle Zusatzbeitrag zukünftig für Arbeitgeber und Arbeitnehmer gleichermaßen aufgeteilt werden. „Bei der Umsetzung ist es besonders wichtig, ein Modell zu finden, das eine Einflussnahme der Arbeitgeber auf den Kassenwettbewerb ausschließt. Versicherte sollten weiterhin ihre Krankenkasse frei wählen können“, mahnt Dr. Matz. Gleichzeitig muss verhindert werden, dass dieses Vorhaben einen hohen bürokratischen Aufwand für die Arbeitgeber mit sich bringt. Dies wäre dann der Fall, wenn die Arbeitgeber die unterschiedlichen Zusatzbeiträge der 110 Kassen in Deutschland verwalten müssten. Diese sogenannte „Arbeitgeberneutralität“ hätte den Vorteil, dass die Höhe der Zusatzbeiträge der einzelnen Kassen für die Arbeitgeber keine Rolle spielt und die Versicherten trotzdem entlastet würden. Pressemitteilung der KKH, Hannover

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Referentenentwurf zum Beitragsentlastungsgesetz – BARMER-Chef Straub: Alle Versicherten müssen von Beitragsentlastungen profitieren

Zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Beitragsentlastung der GKV-Versicherten erklärt der Vorstandsvorsitzende der BARMER, Prof. Dr. Christoph Straub: Angesichts der hohen GKV-Rücklage erscheint es verständlich, dass der Bundesgesundheitsminister die Versicherten finanziell entlasten will. Umso dringlicher ist es, zeitnah eine Reform des Morbi-RSA anzugehen, um für die Zukunft eine Fehlverteilung von Beitragsmitteln zu verhindern. Denn dieser Webfehler im Morbi-RSA führt dazu, dass einzelne Kassen sehr hohe Rücklagen anhäufen können. Wir brauchen rasch die Weiterentwicklung des Morbi-RSA, damit die Beitragsgelder der GKV-Mitglieder in Zukunft wieder dorthin fließen, wo sie für die Versorgung der Patienten und Patientinnen benötigt werden. Pressemitteilung der BARMER

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Notwendige Reformen für Qualität und Finanzierbarkeit in der GKV angehen

Zu Beginn der neuen Legislaturperiode ist und bleibt es Aufgabe der politisch Verantwortlichen, die gesundheitlichen und pflegerischen Rahmenbedingungen für Patientinnen und Patienten sowie Beitragszahler qualitativ hochwertig und gleichzeitig bezahlbar zu gestalten. Der Verwaltungsrat des GKV-Spitzenverbandes appelliert an die politisch Verantwortlichen, die notwendigen Reformen an gesundheitlichen und pflegerischen Versorgungszielen auszurichten und eine nachhaltige Finanzierung zu garantieren. Auf dieser Grundlage wird die soziale Selbstverwaltung der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung Verantwortung für die konkrete Gestaltung der am medizinischen und pflegerischen Bedarf orientierten sowie wirtschaftlichen Versorgung übernehmen. Rahmenbedingungen für die Pflege verbessern Richtig ist es, die Rahmenbedingungen in der Pflege, sowohl in der Altenpflege, als auch im Krankenhaus zu verbessern. In den letzten Jahren ist zunehmend zu beobachten, dass bei der Pflege im Krankenhaus eingespart wurde. Dies ist aus Sicht des GKV-Spitzenverbandes nicht akzeptabel. Ziel muss es sein, die medizinische und pflegerische Krankenhausversorgung an den Patientinnen und Patienten zu orientieren. Wir erwarten, dass die Kliniken nicht länger auf Kosten des Personals sparen, sondern endlich genügend Pflegerinnen und Pfleger einstellen, um eine ausreichende Ausstattung mit Pflegepersonal in den Kliniken zu erreichen. Auch die Arbeitsbedingungen der Pflegekräfte in den Krankenhäusern müssen verbessert werden, dabei bedarf es einer höheren Wertschätzung für die verantwortungsvolle Arbeit, die sie für die Patientinnen und Patienten erbringen. Für die angemessene Bezahlung sind die Tarifpartner gefordert. Die Beitragszahler der gesetzlichen Krankenkassen leisten bereits heute hierzu ihren Beitrag. Jeder dritte Beitragseuro geht an die Krankenhäuser. Länder müssen Finanzierungsverpflichtungen für Kliniken nachkommen Ein zentrales Problem ist, dass ein Teil der Mittel der Beitragszahler, die für die Behandlung von Patientinnen und Patienten in den Krankenhäusern sind, von den Krankenhäusern zweckentfremdet wird, um notwendige Investitionen an den Gebäuden oder in die Infrastruktur zu tätigen. Kämen die Bundesländer hier ihrer gesetzesmäßigen Investitionsverpflichtung mit einer für die Krankenhäuser bedarfsgerechten Investitionsquote nach, bedürfte es keiner Diskussion um mehr Geld für die Pflege im Krankenhaus. Gerade vor diesem Hintergrund ist der in den Sondierungsgesprächen diskutierte Ausgleich von Tarifsteigerungen durch die Kostenträger nicht gerechtfertigt. Eine schlichte Refinanzierung von Tarifsteigerungen im Krankenhaus durch die Kostenträger würde zu einer automatischen Weitergabe von Tariflohnsteigerungen führen. Bereits heute werden die Kostensteigerungen in den Krankenhäusern inklusive Tariferhöhungen über den Orientierungswert durch die Krankenkassen voll und ganz finanziert! Solide Finanzen im Blick behalten Die aus dem Kreis der Sondierungsrunde bekannt gewordene Aufstellung finanzwirksamer Maßnahmen summiert sich für die gesetzliche Krankenversicherung auf eine Netto-Belastung von bis zu 6,5 Mrd. Euro. Allein die offenbar angedachte vollständige Finanzierung der Behandlungspflege durch die Krankenversicherung würde zusätzliche Ausgaben von 3 Mrd. Euro erzeugen! Bei Umsetzung der Maßnahmen in der Krankenversicherung müssten allein die Versicherten die notwendigen Beitragssteigerungen schultern. Die Zusatzbeitragssätze müssten bei diesem Maßnahmenpaket um durchschnittlich 0,5 Prozentpunkte steigen. Der Verwaltungsrat des GKV-Spitzenverbandes appelliert an die politisch Verantwortlichen, keine Festlegungen zu treffen, die derartige Ausgabensteigerungen und damit einhergehend drastische finanzielle Zusatzbelastungen verursachen. Sektoren eng verzahnen Zentraler Baustein der kommenden Gesundheitspolitik muss die Neuordnung der sektorenübergreifenden Versorgung – der Bereich zwischen ambulanter und stationärer Behandlung – sein. Beide Versorgungsbereiche sind eng zu verzahnen, denn Krankheiten machen nicht an Sektorengrenzen halt. Der heutige Flickenteppich an Regelungen hat sich lange überholt und muss reformiert werden. Daher braucht es eine sektorenübergreifend ausgestaltete Bedarfsplanung, eine einheitliche Qualitätssicherung sowie eine sektorenunabhängige Vergütungsstruktur, die aus den bestehenden Sektoren sichergestellt werden muss. Notfallversorgung reformieren Ebenfalls dringender Handlungsbedarf besteht bei der Notfallversorgung. Hier hat der Verwaltungsrat des GKV-Spitzenverbandes frühzeitig eigene Vorschläge vorgelegt. Vielfach suchen Patientinnen und Patienten die Notaufnahmen der Krankenhäuser auf, obwohl eine ambulante Versorgung möglich wäre. Aus diesem Grund muss die Einrichtung integrierter Rettungsleitstellen, die unter einer einheitlichen Rufnummer erreichbar sind, durch eine zentrale Anlaufstelle der verschiedenen Versorgungsebenen unter einem Dach ergänzt werden. Medizinischer Dienst hat sich bewährt Nicht nachvollziehbar sind Überlegungen zur Neugestaltung der Medizinischen Dienste der Krankenversicherung (MDK). Wie wichtig die Funktionsfähigkeit der Medizinischen Dienste ist, hat gerade die erfolgreiche Umsetzung der Einführung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs durch diese gezeigt. Die funktionierenden selbstverwalteten Strukturen der Medizinischen Dienste garantieren die Umsetzung der gesetzgeberischen Ziele. Dabei agieren die Gutachter der Medizinischen Dienste fachlich unabhängig. Dies hat der Gesetzgeber bereits sichergestellt und ist gelebte Praxis. Erstattungspreise ab dem ersten Tag gelten lassen Im Arzneimittelbereich ist es eine zentrale Aufgabe für die neue Legislaturperiode, dass die mit den pharmazeutischen Unternehmen verhandelten Erstattungspreise rückwirkend ab dem Zeitpunkt der Markteinführung gelten. Die derzeitige Regelung, dass sogar für Medikamente, bei denen nach sechs Monaten feststeht, dass sie keinen Zusatznutzen haben, für weitere sechs Monate nicht gerechtfertigte zu hohe Preise verlangt werden dürfen, ist unhaltbar. Hier muss die Politik noch einmal grundsätzlich ran. Rahmenbedingungen für Selbstverwaltung verbessern Nicht zuletzt bedarf es in der neuen Legislaturperiode eines klaren Bekenntnisses des Gesetzgebers zur sozialen Selbstverwaltung. Damit die Selbstverwaltung den politischen Erwartungen und ihrem Selbstverständnis gerecht werden kann, sind die Rahmenbedingungen für ihre Arbeit zu verbessern und die Gestaltungsrechte wiederherzustellen. Die Etablierung von Entscheidungsrechten für Patientenorganisationen widerspricht dem Prinzip der Selbstverwaltung als tragendem Element der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung. Die Stärke von Patientenorganisationen für unser Gesundheitssystem und die Pflegeversicherung liegt in ihrer Beratungskompetenz, wie sie z. B. im Selbsthilfegedanken stark ausgeprägt ist. Pressemitteilung des GKV-Spitzenverbandes

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Gröhe: „Unabhängige Forschung für verlässliche Gesundheitsinformationen“

Ab sofort fördert das Bundesministerium für Gesundheit die deutsche Vertretung der Cochrane Collaboration in Freiburg, die Cochrane Deutschland Stiftung, mit jährlich bis zu einer Million Euro. Heute verschickte das Bundesverwaltungsamt den offiziellen Förderbescheid an die Stiftung. Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe: „Wir brauchen unabhängige Forschung, die den Stand der Erkenntnisse immer wieder wissenschaftlich auf den Prüfstand stellt und uns so verlässliche Informationen über die besten Behandlungsmethoden liefert. Deshalb habe ich mich dafür eingesetzt, dass der Bund die Arbeit von Cochrane in Deutschland mit der Cochrane Deutschland Stiftung endlich nachhaltig fördern kann.“ Die Cochrane Collaboration ist ein globales unabhängiges Netzwerk von klinischen Forscherinnen und Forschern, Ärztinnen und Ärzten, weiteren Angehörigen der Gesundheitsfachberufe sowie von Patientinnen und Patienten. Cochrane erarbeitet unabhängige, verlässliche und öffentlich zugängliche Gesundheitsinformationen. Für Ärztinnen und Ärzte sind die Cochrane-Arbeiten eine wichtige Informationsquelle. Außerdem leisten die in Freiburg durchgeführten Schulungen und Workshops bedeutsame Beiträge zur Verbreitung der Kenntnisse über Inhalte und Methodik der evidenzbasierten Medizin. Ziel der evidenzbasierten Medizin ist es, dass in erster Linie solche Therapien eingesetzt werden, deren Wirksamkeit und Nutzen durch hochwertige wissenschaftliche Studien belegt wurden. So wird die Qualität der medizinischen Versorgung weiter verbessert. Um eine dauerhafte Sicherung der wichtigen Arbeiten von Cochrane zu gewährleisten, wurde am 26. Oktober 2017 die unabhängige und gemeinnützige Cochrane Deutschland Stiftung in Freiburg gegründet. Wissenschaftlicher Leiter der Stiftung ist derzeit Professor Gerd Antes. Pressemitteilung des Bundesministeriums für Gesundheit

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Politiker stoppen Lobby

Die Überschrift eines neuen Artikels aus der Süddeutschen Zeitung (sueddeutsche.de/wirtschaft/gesundheitspolitik-politiker-stoppen-lobby-1.3564373) klingt zunächst wie ein Versuch, einen schlechten Witz zu platzieren. Aber das Unglaubliche scheint wahr geworden zu sein. Zum Thema Lobby gibt es viel zu sagen, nicht zuletzt, weil diese Lobby immer stärker zu werden scheint. Hier ein paar Kostproben zu diesem Treiben: Schweinegrippe: Lobby […]

Dieser Beitrag Politiker stoppen Lobby wurde erstmalig von Yamedo.de (René Gräber) auf Yamedo BLOG veröffentlicht.

Verwaltungsrat kritisiert Eingriff des Gesundheitsausschusses in Personalentscheidung

„Der Verwaltungsrat des GKV-Spitzenverbandes kann die Ablehnung seines einstimmig beschlossenen Personalvorschlages für die Besetzung der Unparteiischen Mitglieder des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) durch den Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestages nicht nachvollziehen und hält diese Entscheidung für falsch. Die unmittelbaren Eingriffsmöglichkeiten des Gesundheitsausschusses des Deutschen Bundestages in die Personalentscheidungen der Selbstverwaltung widersprechen einem aus gutem Grund subsidiär organisierten Gesundheitswesen und damit einem wesentlichen und wichtigen Prinzip der Steuerung des Gesundheitswesens durch die Selbstverwaltung“, so der Verwaltungsrat des GKV-Spitzenverbandes in einer heute beschlossenen Erklärung. Pressemitteilung des GKV-Spitzenverbandes

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