Glyphosat und Krebs – welche Studie stimmt denn nun?

So’n bisschen ist Krebs ja das, was Terrorismus für die Sicherheitspolitik ist: Man klebt das Label auf irgendwas drauf und jagt den Leuten so lange Angst ein, bis man seinen Willen bekommt. Aber: Nur weil Krebs instrumentalisiert wird, gilt noch lange nicht der Umkehrschluss, dass es kein Krebsrisiko gibt. Womit wir beim leidigen Thema Glyphosat wären, über dessen Neuzulassung die EU derzeit verhandelt.

Die Crank-Partei

Schon seit langem geht die Nachricht um, dass die Partei AfD nicht nur eurokritische, islamfeindliche und rassistische sondern auch anti-wissenschaftliche Programmpunkte vertritt. Sie tritt auch als Klimawandel-Leugner-Partei auf. Mich überrascht das nicht, diese Partei ist eine Crank-Partei.

Kabinett stimmt Gesetz zur Umsetzung der EU-Richtlinien zur Einfuhr und zur Kodierung menschlicher Gewebe und Gewebezubereitungen zu

Das Bundeskabinett hat heute den Entwurf eines Gesetzes mit Maßnahmen zur Umsetzung der Europäischen Richtlinien hinsichtlich der Verfahren zur Prüfung der Gleichwertigkeit von Qualitäts- und Sicherheitsstandards bei eingeführten menschlichen Geweben und Zellen (Einfuhr-Richtlinie) sowie hinsichtlich bestimmter technischer Vorschriften für die Kodierung menschlicher Gewebe und Zellen (Kodierungs-Richtlinie) beschlossen. Das Gesetz dient der Gewährleistung der Qualität und Sicherheit von importiertem Gewebe und Gewebezubereitungen sowie der Sicherstellung der Rückverfolgbarkeit von Gewebespenden vom Spender zum Empfänger und umgekehrt. Mit der Einfuhr-Richtlinie werden detaillierte technische Verfahrensvorschriften für die Einfuhr menschlicher Gewebe und Zellen bzw. von Gewebezubereitungen in die Europäische Union geschaffen. Enthalten sind Regelungen zur Einfuhrerlaubnis, zur EU-einheitlichen Bescheinigung über die Einfuhrerlaubnis und zu Inspektionen von importierenden Gewebeeinrichtungen sowie zu Lieferanten aus Drittstaaten. Im Arzneimittelgesetz (AMG) sind bereits wesentliche Elemente zur Einfuhrerlaubnis sowie zu Inspektionen vorgesehen, so dass es nur einer Anpassung bzw. Ergänzung in Teilbereichen bedarf. Ziel der Kodierungs-Richtlinie ist die Schaffung eines verpflichtenden Einheitlichen Europäischen Codes („Single European Code“, kurz SEC), um die Rückverfolgbarkeit vom Spender zum Empfänger und umgekehrt in den Mitgliedstaaten bzw. in der Europäischen Union zu erleichtern. Die Europäische Kommission wird hierfür eine öffentlich zugängliche EU-Kodierungsplattform mit einem Gewebeeinrichtungenregister und einem Produktregister mit allen in der Europäischen Union im Verkehr befindlichen Arten von Geweben und Gewebeprodukten mit entsprechenden Codes zur Verfügung stellen. Das Gesetz sieht im Einklang mit den europäischen Direktiven Erleichterungen für Gewebezubereitungen zur unmittelbaren Anwendung sowie für hämatopoetische Stammzellen aus dem Knochenmark, dem peripheren Blut und dem Nabelschnurblut vor. Den Gesetzentwurf und weitere Informationen finden Sie unter www.bundesgesundheitsministerium.de/Gewebespende-Kabinett Pressemitteilung des Bundesministeriums für Gesundheit

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Kabinett beschließt Verbesserungen bei der Versorgung von schwerkranken Patientinnen und Patienten mit Cannabisarzneimitteln

Das Bundeskabinett hat heute (Mittwoch) den Gesetzentwurf des Bundesministeriums für Gesundheit zur Änderung betäubungsmittelrechtlicher und anderer Vorschriften beschlossen. Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe: „Unser Ziel ist, dass schwerkranke Menschen bestmöglich versorgt werden. Wir wollen, dass für Schwerkranke die Kosten für Cannabis als Medizin von ihrer Krankenkasse übernommen werden, wenn ihnen nicht anders geholfen werden kann. Außerdem wollen wir eine Begleitforschung auf den Weg bringen, um den medizinischen Nutzen genau zu erfassen.“ Die Drogenbeauftragte der Bundesregierung Marlene Mortler: „Der Einsatz von Cannabis als Medizin in engen Grenzen ist sinnvoll und muss gleichzeitig noch näher erforscht werden. Beides setzen wir auf meine Initiative hin um. Cannabis ist keine harmlose Substanz, daher darf es auch keine Legalisierung zum reinen Privatvergnügen geben. Es ist für die medizinische Anwendung gedacht. Wir nutzen also das Potential, ohne die Gesundheit der Menschen aufs Spiel zu setzen. Das ist moderne Drogen- und Gesundheitspolitik.“ Mit dem Gesetzentwurf soll schwerwiegend erkrankten Patientinnen und Patienten, die keine Therapiealternative haben, nach entsprechender Indikationsstellung durch die Ärztin oder den Arzt ermöglicht werden, getrocknete Cannabisblüten und Cannabisextrakte in kontrollierter Qualität auf ärztliche Verschreibung in Apotheken zu erhalten, ohne dass dabei die Sicherheit und Kontrolle des Betäubungsmittelverkehrs gefährdet wird. Für die Versorgung mit Cannabisarzneimitteln in kontrollierter Qualität soll der Anbau von Cannabis zu medizinischen Zwecken in Deutschland unter Beachtung der völkerrechtlich bindenden Vorgaben des VN-Einheits-Übereinkommens von 1961 über Suchtstoffe ermöglicht werden. Die Aufgaben nach diesen internationalen Vorgaben sollen dem Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) übertragen werden (staatliche „Cannabisagentur“). Bis der staatlich kontrollierte Anbau in Deutschland, der eine Cannabisagentur voraussetzt, erfolgen kann, wird die Versorgung mit Medizinalhanf über Importe gedeckt werden. Mit Änderungen im Fünften Buch Sozialgesetzbuch (SGB V) soll die Erstattungsfähigkeit von Arzneimitteln auf Cannabisbasis in der gesetzlichen Krankenversicherung erweitert werden, die bislang grundsätzlich auf zugelassene Fertigarzneimittel im jeweils zugelassenen Anwendungsgebiet begrenzt war. Insbesondere wird eine Erstattungsmöglichkeit von Cannabis in Form getrockneter Blüten für schwerkranke Menschen geschaffen, denen anders nicht geholfen werden kann. Um weitere Erkenntnisse zur Wirkung dieser Cannabisarzneimittel zu erlangen, wird die Erstattung an eine wissenschaftliche Begleiterhebung geknüpft. Den Gesetzentwurf und weitere Informationen finden Sie unter www.bundesgesundheitsministerium.de/Cannabis-als-Medizin-Kabinett Pressemitteilung des Bundesminsiteriums für Gesundheit

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Künstliche Intelligenz und das Ende der Menschheit

Was haben Bill Gates, Elon Musk und Stephen Hawking gemeinsam? Sie alle glauben, dass Künstliche Intelligenz die Menschheit vernichten kann. Nach dem Sieg des Computers Alpha Go über den besten menschlichen Go-Spieler lohnt es sich, tatsächlich mal einen Blick auf diese Idee zu werfen – allein schon deswegen, weil sie wesentlich mehr Publicity kriegt als die Gegenposition. Kurze Zusammenfassung: Es ist kompliziert. Künstliche Intelligenz ist eigentlich nur ein Teilthema der allgemeinen Grundfrage, ob die Menschheit in naher Zukunft durch ihre eigene Technik untergehen kann. Der Punkt ist, dass wir die Wahrscheinlichkeit dafür drastisch unterschätzen. Einige Risikoforscher schätzen die Chance auf den Exitus in diesem Jahrhundert bemerkenswert hoch ein.[1]

What Makes Us #HUMAN?

What are your hopes? Your fears? What does love mean to you? Driven by these basic question that shape human life, the French filmmaker Yann Arthus-Bertrand and his team talked to some 2000 people from 65 countries. The result is HUMAN, a deeply moving film. The best: You can and should watch it from everywhere on the planet – for free. Merci! (Here you can read the German version of this post.)

Was macht uns #HUMAN?

Was sind deine Hoffnungen? Deine Ängste? Was bedeutet Liebe für dich? Der französische Fotograf Yann Arthus-Bertrand und sein Team stellten 2000 Menschen aus über 65 Ländern die essentiellsten Fragen des Lebens. Das Ergebnis ist HUMAN, ein tief bewegender Film. Das Beste: Jeder kann und sollte ihn sehen, überall auf der Welt – kostenlos. Merci! (Die englische Version dieses Artikels gibt es hier.)

Gesetzentwurf zur Reform der Pflegeberufe im Bundestag

Der Deutsche Bundestag hat heute (Freitag) in erster Lesung über den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Reform der Pflegeberufe beraten. Mit dem Gesetzentwurf sollen die Ausbildungen in der Alten-, der Gesundheits- und Krankenpflege sowie der Gesundheits- und Kinderkrankenpflege zu einer neuen gemeinsamen Ausbildung mit den Berufsabschlüssen Pflegefachfrau und Pflegefachmann zusammengeführt werden. Dadurch werden die Grundlagen für ein Berufsbild „Pflege“ geschaffen, das den stetig wachsenden Anforderungen an die Pflege der Zukunft entspricht. Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe: „Pflegerinnen und Pfleger setzen sich tagtäglich unermüdlich für andere ein. Dafür haben sie gute Arbeitsbedingungen und eine angemessene Bezahlung verdient. Wenn wir mehr Menschen für die Pflege begeistern wollen, brauchen wir aber auch eine moderne Ausbildung, die auf die veränderten Anforderungen in der Praxis vorbereitet und zugleich bessere Berufs- und Aufstiegschancen schafft. Viele Jahre wurde über die Reform geredet. Jetzt ist es Zeit, die Pflege und unsere Pflegekräfte durch eine zukunftsfähige Pflegeausbildung weiter zu stärken. Ich freue mich deshalb sehr über die große Zustimmung der Pflegekräfte und ihrer Verbände sowie der Wohlfahrtsverbände und aus der Wissenschaft zur neuen Pflegeausbildung.“ Angesichts der demografischen Entwicklung ist die Sicherung der Fachkräftebasis in der Pflege eine gesellschaftspolitisch wichtige Aufgabe der kommenden Jahre. Gute Pflege kann ohne eine ausreichende Zahl qualifizierter und motivierter Pflegefachkräfte nicht gewährleistet werden. Das Pflegeberufsgesetz wird einen wesentlichen Beitrag leisten, um diesen Herausforderungen gerecht zu werden. Die Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ), Elke Ferner, betont: „Wir sind mitten im demografischen Wandel, die Zahl der älteren, pflegebedürftigen Menschen steigt. Deshalb sind wir überzeugt, dass wir eine generalistische Pflegeausbildung brauchen. Sie bietet vielfältigere Ausbildungs- und Beschäftigungsmöglichkeiten und wird dabei helfen, mehr Menschen für den Pflegeberuf zu gewinnen. Dieses Gesetz macht die Pflegeausbildung attraktiv und trägt damit dazu bei, soziale Berufe aufzuwerten.“ Ergänzt wird das Gesetz durch eine Ausbildungs- und Prüfungsverordnung, die wesentliche Details insbesondere zu den Inhalten und der Struktur der Ausbildung enthalten wird. Eckpunkte zu dieser Verordnung liegen vor und können so in die weiteren Diskussionen zum Gesetzentwurf einbezogen werden. Die gemeinsamen Ausbildungsinhalte werden künftig allen Auszubildenden in der Pflege gemeinsam vermittelt. Anschließend folgt eine Schwerpunktsetzung in der Alten-, der Gesundheits- und Krankenpflege oder der Kinderkrankenpflege. Der größte Teil der Ausbildung findet in der Praxis beim jeweiligen Ausbildungsträger statt. Die neue Ausbildung wird für die Auszubildenden im neuen Pflegeberuf bundesweit kostenfrei sein. Statt Schulgeld bezahlen zu müssen, sollen sie eine Ausbildungsvergütung erhalten. Die Zusammenführung zu einem Beruf wird auch die Angleichung der Verdienste in der Altenpflege auf dem höheren Niveau der Krankenpflege unterstützen. Das ist ein gutes Signal zur Aufwertung eines Berufs, in dem immer noch überwiegend Frauen tätig sind. „Die Schulgeldfreiheit macht den Pflegeberuf attraktiver und ist gleichzeitig ein Schritt in Richtung mehr Lohngerechtigkeit zwischen Frauen und Männern“, erklärt die Parlamentarische Staatssekretärin im BMFSFJ, Elke Ferner. „Die Arbeit von Pflegekräften, ob in der Krankenpflege, der Altenpflege oder in der Kinderkrankenpflege, verdient eine anständige Bezahlung, aber zugleich auch die Wertschätzung, die sich nicht unmittelbar auf dem Gehaltskonto niederschlägt: Respekt.“ Das Gesetz bedarf der Zustimmung des Bundesrates. Der erste Ausbildungsjahrgang ist für 2018 geplant. Pflegeschulen und Ausbildungsbetrieben bleibt so genug Zeit, sich auf die neue Ausbildung einzustellen. Pressemitteilung des Bundesministeriums für Gesundheit

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