AOK Baden-Württemberg zum Präventionsgesetz: Gute Absicht – wenig Wirkung durch Zentralismus

Die AOK Baden-Württemberg hält die Zielsetzung des heute im Bundestag verabschiedeten Präventionsgesetzes, der Gesundheitsförderung künftig einen höheren Stellenwert zu geben, für richtig. Allerdings scheitere dieses Ansinnen am überaus zentralistischen Ansatz des Gesetzes: „Die guten Absichten werden konterkariert. Prävention lässt sich nicht einheitlich deutschlandweit von Berlin oder Köln aus verordnen, sondern braucht durchdachte regionale Konzepte und keine neuen bunten Broschüren – das geht nur vor Ort“, so der Vorstandschef der AOK Baden-Württemberg, Dr. Christopher Hermann, am Donnerstag (18.06.2015) in Stuttgart. Ganz besonders müsse der regionale Faktor bei dem im Gesetz vorgesehenen Ausbau der Prävention in Lebenswelten gelten. Die Südwest-AOK habe hier jahrzehntelange praktische Erfahrungen und werde alles versuchen, auch unter veränderten Rahmenbedingungen den Weg der passgenauen und bedarfsorientierten Gesundheitsangebote in den Regionen des Landes weiter voranzubringen. Im Jahr 2014 hat die AOK Baden-Württemberg 21,1 Millionen Euro für Primärprävention ausgegeben, investierte 5,37 Euro je Versicherten und damit deutlich mehr als der Durchschnitt der gesetzlichen Krankenkassen (4,11 Euro je Versicherten) in die Bereiche Prävention und Gesundheitsförderung sowie Betriebliches Gesundheitsmanagement. Die Südwest-AOK ist auf dem Gebiet der Prävention Vorreiter unter den gesetzlichen Krankenkassen und will dieser Rolle auch künftig gerecht werden: „Wir bringen Prävention dort voran, wo die Menschen leben und arbeiten und investieren konsequent in qualitätsgeprüfte Maßnahmen“, betont Siegmar Nesch, der im Vorstand der AOK Baden-Württemberg das Thema Prävention verantwortet. 2014 hat die AOK Baden-Württemberg mehr als 6.300 eigene Gesundheitskurse für alle Altersgruppen angeboten und in Kooperation mit Sportvereinen mehr als 1.000 Lauf- und Walkingtreffs gefördert. Sie arbeitet mit hunderten von Kindertagesstätten und Schulen, Vereinen, Kommunen und Betrieben zusammen, um die Menschen im Südwesten zu erreichen. Pressemitteilung der AOK Baden-Württemberg

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Ersatzkassen zur heutigen Verabschiedung des Präventionsgesetzes in 2./3. Lesung im Deutschen Bundestag

Zur heutigen Verabschiedung des Präventionsgesetzes in 2. und 3. Lesung im Deutschen Bundestag erklärt Ulrike Elsner, Vorstandsvorsitzende des Verbandes der Ersatzkassen e. V. (vdek): „Dass das Präventionsgesetz nun nach mehrmaligen Anläufen im Bundestag verabschiedet werden soll, ist ein gutes Signal. Dies gilt vor allem für die Stärkung der Prävention in Lebenswelten, den sogenannten Settings wie Kindergärten, Schulen, Pflegeheimen und Betrieben. Die Ersatzkassen werden die damit verbundenen Chancen ergreifen und ihr Engagement in der Prävention und Gesundheitsförderung ausbauen. Gut ist auch, dass die Koalition noch kurzfristig Regelungen zur Verbesserung des Impfschutzes in das Präventionsgesetz mit aufgenommen hat. Angesichts des besorgniserregenden Anstiegs der Masernfälle sind die geplanten Maßnahmen, wie die Vorlage eines Impfnachweises in Kitas und anderen Einrichtungen und der Ausschluss nicht geimpfter Kinder, angemessen, um eine weitere Verbreitung von lebensbedrohlichen Infektionserkrankungen zu verhindern. Dass Krankenkassen eine regelmäßige Teilnahme an Impfungen im Rahmen von Bonusprogrammen befördern können, ist ebenso zu begrüßen wie die übersichtlichere Gestaltung der Impfausweise. Nach wie vor nicht nachzuvollziehen ist die starke Rolle der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) im Präventionsgesetz. Zwar ist der Betrag für die pauschale Vergütung an die BZgA für Projekte in Lebenswelten wie Schulen und Kitas von 0,50 auf 0,45 Euro je Versicherten durch die Krankenkassen leicht herabgesetzt worden. Die direkte Quersubventionierung einer nachgeordneten Bundesbehörde durch Beitragsgelder der Versicherten bleibt aber bestehen und ist für die Krankenkassen nicht akzeptabel. Leider nimmt die Bundesregierung einseitig die Beitragszahler der gesetzlichen Krankenkassen in die Verantwortung für gesundheitliche Prävention. Prävention ist und bleibt jedoch eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, an der sich Länder, Kommunen und die Private Krankenversicherung stärker finanziell beteiligen sollten.“ Pressemitteilung

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Bundestag berät Präventionsgesetz in 2. und 3. Lesung

Der Deutsche Bundestag wird heute in zweiter und dritter Lesung über das Gesetz zur Stärkung der Gesundheitsförderung und der Prävention (Präventionsgesetz – PrävG) beraten. Parlamentarische Staatssekretärin Ingrid Fischbach:„Mit dem Präventionsgesetz stärken wir die Gesundheitsförderung direkt im Lebensumfeld – in der Kita, der Schule, am Arbeitsplatz und im Pflegeheim. Außerdem werden die Früherkennungsuntersuchungen für Kinder, Jugendliche und Erwachsene weiterentwickelt, und der Impfschutz wird verbessert. Ziel ist, Krankheiten zu vermeiden, bevor sie entstehen.“ Das Präventionsgesetz stärkt die Grundlagen für eine stärkere Zusammenarbeit der Sozialversicherungsträger, Länder und Kommunen in den Bereichen Prävention und Gesundheitsförderung – für alle Altersgruppen und in vielen Lebensbereichen. Denn Prävention und Gesundheitsförderung sollen dort greifen, wo Menschen leben, lernen und arbeiten. Mit Hilfe des Gesetzes werden außerdem die Früherkennungsuntersuchungen bei Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen weiterentwickelt und wichtige Maßnahmen ergriffen, um Impflücken in allen Altersstufen zu schließen. Im Präventionsgesetz ist auch eine wichtige Weichenstellung für die Zukunft der Pflegeversicherung enthalten. Dem Spitzenverband der Pflegekassen wird der gesetzliche Auftrag erteilt, mit der Erarbeitung von Änderungen der Begutachtungs-Richtlinien zu beginnen. Mit dieser Regelung wird im Vorgriff auf das kommende Zweite Pflegestärkungsgesetz die rechtzeitige Vorbereitung der Einführung eines neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs sichergestellt. Die wesentlichen Inhalte des Präventionsgesetzes: Der Gesetzentwurf setzt auf die zielgerichtete Zusammenarbeit der Akteure in der Prävention und Gesundheitsförderung: Neben der gesetzlichen Krankenversicherung werden auch die gesetzliche Rentenversicherung und die gesetzliche Unfallversicherung, die Soziale Pflegeversicherung und auch die Unternehmen der privaten Krankenversicherung eingebunden.  In einer Nationalen Präventionskonferenz legen die Sozialversicherungsträger unter Beteiligung insbesondere von Bund, Ländern, Kommunen, der Bundesagentur für Arbeit und der Sozialpartner gemeinsame Ziele fest und verständigen sich auf ein gemeinsames Vorgehen. Die Soziale Pflegeversicherung erhält einen neuen Präventionsauftrag, um künftig auch Menschen in stationären Pflegeeinrichtungen mit gesundheitsfördernden Angeboten erreichen zu können. Das Präventionsgesetz fördert durch eine Reihe gesetzlicher Maßnahmen die Impfprävention. Künftig soll der Impfschutz bei allen Routine-Gesundheitsuntersuchungen für Kinder, Jugendliche und Erwachsene sowie den Jugendarbeitsschutzuntersuchungen überprüft werden. Auch Betriebsärzte sollen künftig allgemeine Schutzimpfungen vornehmen können. Bei der Aufnahme eines Kindes in die Kita muss ein Nachweis über eine ärztliche Impfberatung vorgelegt werden. Beim Auftreten von Masern in einer Gemeinschaftseinrichtung (z. B. Kita, Schule, Hort) können die zuständigen Behörden ungeimpfte Kinder vorübergehend ausschließen. Medizinische Einrichtungen dürfen die Einstellung von Beschäftigten vom Bestehen eines erforderlichen Impf- und Immunschutzes abhängig machen. Zudem können Krankenkassen Bonus-Leistungen für Impfungen vorsehen. Das Gesetz sieht vor, dass die bestehenden Gesundheits- und Früherkennungsuntersuchungen für Kinder, Jugendliche und Erwachsene weiterentwickelt werden. Künftig soll ein stärkeres Augenmerk auf individuelle Belastungen und auf Risikofaktoren für das Entstehen von Krankheiten gelegt werden. Ärztinnen und Ärzte erhalten die Möglichkeit, Präventionsempfehlungen auszustellen und damit zum Erhalt und zur Verbesserung der Gesundheit ihrer Patienten beizutragen. Die Krankenkassen und Pflegekassen werden künftig mehr als 500 Mio. Euro für  Gesundheitsförderung und Prävention investieren. Der Schwerpunkt liegt dabei auf der Gesundheitsförderung in den Lebenswelten wie Kita, Schule, Kommunen,  Betrieben und Pflegeeinrichtungen mit insgesamt mindestens rund 300 Mio. Euro jährlich. Auf Grundlage einer nationalen Präventionsstrategie verständigen sich die Sozialversicherungsträger mit den Ländern und unter Beteiligung der Bundesagentur für Arbeit und den kommunalen Spitzenverbänden auf die konkrete Art der Zusammenarbeit bei der Gesundheitsförderung insbesondere in den Kommunen, in Kitas, Schulen, in Betrieben und in Pflegeeinrichtungen. Die finanzielle Unterstützung der gesundheitlichen Selbsthilfe wird durch das Präventionsgesetz um rund 30 Mio. Euro erhöht. Für Selbsthilfegruppen, -organisationen und -kontaktstellen stellen die Krankenkassen ab dem Jahr 2016 je Versicherten 1,05 Euro zur Verfügung. Weitere Informationen finden Sie unter www.bundesgesundheitsministerium.de Pressemitteilung des Bundesministriums für Gesundheit

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Hospiz- und Palliativgesetz in erster Lesung im Deutschen Bundestag

Der Deutsche Bundestag befasst sich heute (Mittwoch) in erster Lesung mit dem Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Hospiz- und Palliativversorgung in Deutschland. Die Parlamentarische Staatssekretärin Annette Widmann-Mauz: „Alle Menschen in unserem Land sollen die Gewissheit haben, dass sie ihren letzten Lebensweg gut versorgt und begleitet gehen können. Deshalb werden wir den Ausbau der Hospiz- und Palliativversorgung zu Hause und im Pflegeheim, genauso wie in Hospizen und Krankenhäusern, deutlich besser fördern. Denn schwerstkranke Menschen sollen überall dort gut betreut, versorgt und begleitet werden, wo sie ihre letzte Lebensphase verbringen wollen – zuhause, in Krankenhäusern oder in Pflegeheimen, in den Städten oder auf dem Land. Ziel ist ein flächendeckendes Angebot an Hospiz- und Palliativleistungen überall in Deutschland.“ Insbesondere in strukturschwachen und ländlichen Regionen fehlt es noch an ausreichenden Hospiz- und Palliativangeboten. Der Gesetzentwurf sieht deshalb vor, die Hospizarbeit finanziell besser zu fördern. Mit gezielten Maßnahmen und finanziellen Anreizen soll zudem die ambulante Palliativversorgung gestärkt werden. Auch in Pflegeheimen und Krankenhäusern soll die Hospiz- und Palliativversorgung ausgebaut werden, denn viele Menschen verbringen ihre letzten Lebensmonate dort. Um Bewohnern von Pflegeeinrichtungen ein ihren Wünschen entsprechendes Angebot an Palliativversorgung und Hospizbetreuung in ihrer letzten Lebensphase zu ermöglichen, sollen Pflegeeinrichtungen stärker mit Hospizdiensten und Ärzten zusammenarbeiten. Dafür erhalten Ärzte eine zusätzliche Vergütung. Zudem sollen Versicherte und ihre Angehörigen künftig einen Anspruch auf individuelle Beratung und Hilfestellung durch die Krankenkasse bei der Auswahl und Inanspruchnahme von Leistungen der Palliativ- und Hospizversorgung erhalten. Regelungen des Hospiz- und Palliativgesetzes im Einzelnen: Die Palliativversorgung wird ausdrücklicher Bestandteil der Regelversorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung. Im vertragsärztlichen Bereich werden die Selbstverwaltungspartner der Ärzteschaft und der Krankenkassen zusätzlich vergütete Leistungen vereinbaren – zur Steigerung der Qualität der Palliativversorgung, zur Zusatzqualifikation der Ärzte sowie zur Förderung der Netzwerkarbeit mit den anderen an der Versorgung beteiligten Berufsgruppen und Versorgungseinrichtungen. Außerdem soll die palliativmedizinische Versorgung in der häuslichen Krankenpflege gestärkt werden. Der Gemeinsame Bundesausschuss erhält deshalb den Auftrag, in seiner Richtlinie über die Verordnung häuslicher Krankenpflege die einzelnen Leistungen der Palliativpflege zu konkretisieren. Um insbesondere in ländlichen Regionen den weiteren Ausbau der sogenannten spezialisierten ambulanten Palliativversorgung (SAPV) zu beschleunigen, wird ein Schiedsverfahren für entsprechende Versorgungsverträge der Krankenkassen mit den versorgenden SAPV-Teams eingeführt. Zudem wird klar gestellt, dass allgemeine und spezialisierte ambulante Palliativversorgung auch in selektivvertraglichen Versorgungsformen und gemeinsam vereinbart werden können. Die finanzielle Ausstattung stationärer Kinder- und Erwachsenen-Hospize wird verbessert. Dies geschieht zum einen durch Erhöhung des Mindestzuschusses der Krankenkassen. Vor allem derzeit noch unterdurchschnittlich finanzierte Hospize erhalten so einen höheren Tagessatz je betreutem Versicherten (Erhöhung um 25 Prozent von derzeit rund 198 Euro auf rund 255 Euro). Zum anderen tragen die Krankenkassen künftig 95 Prozent der zuschussfähigen Kosten. Die Beibehaltung des Eigenanteils entspricht dem ausdrücklichen Wunsch der Hospizverbände, um so sicherzustellen, dass der Charakter der vom bürgerschaftlichen Ehrenamt getragenen Hospizbewegung erhalten bleibt. Bei den Zuschüssen für ambulante Hospizdienste werden künftig neben den Personalkosten auch die Sachkosten berücksichtigt (z.B. Fahrtkosten der ehrenamtlichen Mitarbeiter), und es wird ein angemessenes Verhältnis von haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeitern sichergestellt. Die finanzielle Förderung erfolgt zudem zeitnäher ab der ersten Sterbebegleitung. Außerdem soll die ambulanteHospizarbeit in Pflegeheimen stärker berücksichtigt werden, und Krankenhäuser können Hospizdienste künftig mit Sterbebegleitungen auch in ihren Einrichtungen beauftragen. Sterbebegleitung wird ausdrücklicher Bestandteil des Versorgungsauftrages der sozialen Pflegeversicherung. Kooperationsverträge der Pflegeheime mit Haus- und Fachärzten zur medizinischen Versorgung der Bewohnerinnen und Bewohner sind nicht mehr nur freiwillig, sondern sollen von den Vertragspartnern abgeschlossen werden. Ärztinnen und Ärzte, die sich daran beteiligen, erhalten eine zusätzliche Vergütung. Zudem wird die gesetzliche Grundlage dafür geschaffen, dass Pflegeheime ihren Bewohnerinnen und Bewohnern eine Versorgungsplanung zur individuellen und umfassenden medizinischen, pflegerischen, psychosozialen und seelsorgerischen Betreuung in der letzten Lebensphase organisieren und anbieten können. Dieses besondere Beratungsangebot wird ebenfalls von den Krankenkassen finanziert. Zur Stärkung der Hospizkultur und Palliativversorgung in Krankenhäusern ist vorgesehen, dass für Palliativstationen krankenhausindividuelle Entgelte mit den Kostenträgern vereinbart werden, wenn das Krankenhaus dies wünscht. Zudem können Krankenhäuser ambulante Hospizdienste, die von den Krankenkassen gefördert werden, mit Sterbebegleitungen der Versicherten in ihren Einrichtungen beauftragen, die ihre letzte Lebensphase dort verbringen. Versicherte erhalten einen Anspruch auf individuelle Beratung und Hilfestellung durch die gesetzlichen Krankenkassen bei der Auswahl und Inanspruchnahme von Leistungen der Palliativ- und Hospizversorgung. Pressemitteilung des Bundesministeriums für Gesundheit

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Gesetze kosten zusätzliches Geld

Im SWR-Interview der Woche warnte Dr. Doris Pfeiffer, Vorstandsvorsitzende des GKV-Spitzenverbandes, vor steigenden Zusatzbeiträgen. Zwar gebe es „im Moment noch eine relativ komfortable Situation bei den Finanzen“. Allerdings würden die Ausgaben schneller steigen als die Gehälter und Löhne der Versicherten. Außerdem „beschließen der Bundestag und die Regierung zur Zeit zahlreiche Gesetze, die auch Geld kosten, zusätzliches Geld kosten, was natürlich dann auch durch Zusatzbeiträge finanziert werden muss.“ Weitere Kassenfusionen könnten das nicht auffangen. „Die Verwaltungskosten der Krankenkassen sind in den letzten Jahren gesunken.“ Es werde zwar auch weitere Zusammenschlüsse geben, das alleine reiche aber nicht. Pfeiffer verwies auf eine „strukturelle Lücke“, die zum Teil „durch Gesetze verursacht wird, aber zum Teil eben dadurch, dass die Ausgaben im Gesundheitswesen stärker steigen als die Einnahmen.“ Sie verwies weiterhin darauf, dass bei der Einführung der elektronischen Gesundheitskarte nicht die Kassen die Verzögerer seien. Pfeiffer räumte allerdings ein, dass die GKV „genauso wie die Industrie, die diese Vernetzung vornimmt, sicher an manchen Stellen die Komplexität unterschätzt“ habe. Ganz oben stehe die Datensicherheit. Pressemitteilung des GKV-Spitzenverbandes

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Versorgungsstärkungsgesetz: Wichtige Hürden beseitigt – Ausbau der Selektivverträge wird im Südwesten konsequent fortgesetzt

Mit dem heute im Bundestag verabschiedeten Versorgungsstärkungsgesetz (GKV-VSG) gibt der Gesetzgeber trotz der Streichung des § 73c SGB V auch ein Zeichen dafür ab, dass er in der ambulanten Arztversorgung weiterhin zu den Direktverträgen zwischen Krankenkassen und der Arztseite (sogenannte Selektivverträgen) steht. Baden-Württemberg ist in diesem Feld mit den Hausarzt- und Facharztverträgen von AOK, Bosch BKK und Arztverbänden (MEDI und Hausärzteverband) bundesweit seit Jahren führend. Das Gesetz werten die Südwest-Partner jetzt als sichere, belastbare Basis für die weitere Ausweitung solcher Verträge. „Wir hatten zwar an den Gesetzgeber weitere, berechtigte Wünsche, können aber jetzt feststellen, dass im Gesetz die zwingend notwendigen Änderungen im Vergleich zu den Entwurfsfassungen enthalten sind. Die AOK Baden-Württemberg geht mit den Arztpartnern im Land den erfolgreichen Weg konsequent weiter und wird die Direktverträge auf weitere Bereiche ausdehnen“, so der Vorstandschef der AOK Baden-Württemberg, Dr. Christopher Hermann, am Donnerstag (11.06.2015) in Stuttgart. Positiv sehen die Partner im Südwesten auch die weiterhin verantwortliche Rolle der Krankenkassen bei solchen Selektivverträgen. Laut Hermann verbleibt der sogenannte Sicherstellungsauftrag bei den Kassen. Dr. Berthold Dietsche, Chef des Hausärzteverbandes Baden-Württemberg, bekräftigt: „Die in Baden-Württemberg erfolgreich praktizierte ambulante Selektivversorgung beweist, dass eine Alternative zur KV-Versorgung dauerhaft möglich und von allen Beteiligten erwünscht ist.“ Eine weitere Regelung des Gesetzes betrifft die notwendige Bereinigung der Gesamtvergütung für Selektivverträge. Diese war in der Vergangenheit ein fortwährendes Ärgernis, weil das komplexe Verfahren unpraktikabel oder anfällig für Missbrauch war. Nach den Vorgaben des Gesetzgebers soll jetzt  ausgeschlossen sein, dass Ärzte, die an einem Selektivvertrag teilnehmen, bei der Honorarbereinigung benachteiligt werden. Das sei ein erster wichtiger Schritt in die richtige Richtung, so die Vertragspartner. Dr. Werner Baumgärtner, Vorsitzender von MEDI Baden-Württemberg und MEDI GENO Deutschland, fordert jetzt konsequentes Handeln: „Bei der Umsetzung des Gesetzes durch den Bewertungsausschuss und die Kassenärztlichen Vereinigungen muss sichergestellt werden, dass kein Arzt oder Psychotherapeut, der an einem Selektivvertrag teilnimmt, durch die Bereinigung finanziell benachteiligt wird.“ Aktuell nehmen rund 1,4 Millionen Versicherte der AOK Baden-Württemberg und der Bosch-BKK am Hausarztvertrag und mehr als 400.000 Versicherte beider Kassen am Facharztprogramm teil. Im zweiten Halbjahr soll mit dem Urologie-Vertrag bereits der fünfte Facharztvertrag starten. Pressemitteilung der AOK Baden-Württemberg

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Hermann Gröhe: „Versorgungsstärkungsgesetz verbessert die Versorgung und stärkt die Patientenrechte“

Der Deutsche Bundestag berät heute in 2. und 3. Lesung das Gesetz zur Stärkung der Versorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung (Versorgungsstärkungsgesetz). Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe: „Wir haben eine gute medizinische Versorgung in Deutschland, aber wir müssen jetzt handeln, damit das auch in Zukunft so bleibt. Das erfordert eine gute Verteilung der Ärzte – in städtischen Ballungsräumen genauso wie im ländlichen Raum. Ärzte sollen dort tätig sein, wo sie für eine gute Versorgung der Patienten gebraucht werden. Deshalb ermöglichen wir es den Kassenärztlichen Vereinigungen, zum Beispiel durch Zuschüsse für eine Praxis-Neueröffnung, überall in Deutschland Anreize für die Niederlassung von Ärzten zu schaffen – und zwar bevor eine Unterversorgung entsteht. Das nutzt Ärzten und Patienten. Außerdem stärken wir die Patientenrechte. Denn Terminservicestellen helfen gesetzlich Versicherten, wenn es beim Facharzttermin einmal hakt. Ziel ist, dass jeder, der eine medizinische Versorgung braucht, diese innerhalb der nächsten vier Wochen erhält.“ Das GKV-Versorgungsstärkungsgesetz trägt dazu bei, eine gut erreichbare, flächendeckende Versorgung der Patientinnen und Patienten in allen Regionen Deutschlands auf hohem Niveau sicherzustellen.Gleichzeitig stärkt es die Patientenrechte und verbessert die Versorgungsqualität. Wesentliche Schwerpunkte des Gesetzes: Die Regelungen für die Zu- und Niederlassung von Ärztinnen und Ärzten sowie Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten werden weiter entwickelt. Das Gesetz ermöglicht es den Kassenärztlichen Vereinigungen, über Strukturfonds überall in Deutschland Anreize für die Niederlassung von Ärzten zu schaffen, schon bevor Unterversorgung droht (z.B. durch Zuschüsse für die Praxis-Neueröffnung oder für besonders gefragte Leistungen). Das nutzt Ärzten und Patienten. Künftig werden mehr Weiterbildungsstellen gefördert. So steigt die Zahl der zu fördernden Weiterbildungsstellen in der Allgemeinmedizin von 5.000 auf 7.500. Für Fachärzte, die an der Grundversorgung teilnehmen, werden weitere 1.000 Stellen gefördert. Die Kassenärztlichen Vereinigungen werden Terminservicestellen einrichten, die dazu beitragen sollen, die Wartezeiten auf einen Facharzttermin zu verkürzen. Patienten müssen sich darauf verlassen können, dass Operationen nur dann erfolgen, wenn sie medizinisch notwendig sind. Deshalb wird das Recht der Versicherten auf eine unabhängige ärztliche Zweitmeinung gestärkt. Für bestimmte planbare und besonders mengenanfällige Eingriffe wird ein strukturiertes qualitätsgesichertes Zweitmeinungsverfahren eingeführt. Der behandelnde Arzt muss die Patienten auf ihr Recht auf Zweitmeinung hinweisen. Zudem werden die Anforderungen an die Qualifikation des Arztes, der eine Zweitmeinung ausstellt künftig, klar geregelt. Die Krankenhäuser erhalten erweiterte Möglichkeiten, um erforderliche Leistungen, zum Beispiel Arzneimittel, verordnen zu können. Zudem werden die Krankenkassen stärker in den Prozess des Entlassmanagements einbezogen. Die Hochschulambulanzen profitieren von verbesserten Finanzierungs- und  Teilnahmebedingungen in der vertragsärztlichen Versorgung. Das Versorgungsstärkungsgesetz dient der Entwicklung neuartiger Versorgungsformen: Beim Gemeinsamen Bundesausschuss wird ein Innovationsfonds eingerichtet. Mit jährlich 300 Millionen Euro werden von 2016 bis 2019 innovative Versorgungsformen gefördert. Die Hebammen werden deutlich entlastet: Kranken- und Pflegekassen sollen künftig auf Regressforderungen gegenüber freiberuflichen Hebammen verzichten. Das kann dazu beitragen, die Versicherungsprämien langfristig zu stabilisieren und den Versicherungsmarkt zu beleben. Zudem trägt dies dazu bei, eine flächendeckende Versorgung mit Hebammenhilfe dauerhaft sicherzustellen. Weitere Informationen unter: www.bundesgesundheitsministerium.de

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Staatssekretär Laumann zieht positive Zwischenbilanz der Entbürokratisierungs-Tour

Acht Bundesländer, zehn Städte und 3.300 Teilnehmer: Das ist die erste Zwischenbilanz der Entbürokratisierungs-Tour von Staatssekretär Karl-Josef Laumann. Der Pflegebevollmächtigte der Bundesregierung freut sich über die bisherige Resonanz der Tour: „Fast alle Veranstaltungen waren bis auf den letzten Platz ausgebucht – egal ob in Sachsen, in Nordrhein-Westfalen oder in Niedersachsen. Das Interesse der stationären und ambulanten Einrichtungen an der vereinfachten Pflegedokumentation ist riesengroß. Das zeigen mir nicht nur die bloßen Teilnehmerzahlen, sondern auch die vielen guten und interessanten Gespräche, die Elisabeth Beikirch vom Projektbüro EinSTEP und ich auf der Tour führen. Wir haben damit eine sehr gute Grundlage, um das Ziel der flächendeckenden Umsetzung zu erreichen. Das erleichtert auch den Einrichtungsträgern die unternehmerische Entscheidung, jetzt auf das neue Modell umzustellen. Wenn hier alle – alle Trägerverbände, die Pflegekassen, die Prüfdienste und die Heimaufsichten – an einem Strang ziehen und das Projekt engagiert unterstützen, schreiben wir am Ende eine tolle Erfolgsgeschichte.” Mit der Entbürokratisierungs-Tour informiert Staatssekretär Laumann über das so genannte Strukturmodell zur Entbürokratisierung der Pflegedokumentation. Grundlegender Gedanke des Modells ist es, nicht mehr alles, was ganz normaler Pflegealltag ist, dokumentieren zu müssen, sondern „nur” noch das, was vom normalen Pflegealltag abweicht – zum Beispiel wenn ein Pflegebedürftiger plötzlich nicht mehr ausreichend trinkt oder Fieber bekommt. Das Strukturmodell ist mit den Verbänden der Einrichtungs- und Kostenträger, dem Medizinischen Dienst der Krankenversicherung sowie mit den Ländern und Juristen abgestimmt und erfolgreich in über 60 Einrichtungen erprobt worden. „Mit der neuen Pflegedokumentation erleichtern wir die Arbeit der Pflegekräfte erheblich. Dadurch bleibt ihnen mehr Zeit für die Versorgung und Betreuung der Pflegebedürftigen. Durch die Konzentration auf das Wesentliche erhöht sich die Qualität der Versorgung aus einem weiteren Grund: Wer sich zunächst durch einen Wust unnötiger Kästchen kämpfen muss, sieht manchmal den Wald vor lauter Bäumen nicht mehr. Dadurch, dass nur noch die wirklich wichtigen Informationen festgehalten werden müssen, können sich die Pflegekräfte nun schneller einen Überblick über die nötige Versorgung der Pflegebedürftigen verschaffen”, sagt Laumann. Der Pflegebevollmächtigte wird seine Tour ab dem 23. Juni in fünf weiteren Städten fortsetzen. Hier die Termine im Einzelnen: 23.6.15: Karlsruhe, Südwerk Bürgerzentrum (11-14 Uhr) 23.6.15: Stuttgart, Kultur- und Kongresszentrum Liederhalle (16.30-19.30 Uhr) 24.6.15: Frankfurt, Gewerkschaftshaus (10-13 Uhr) 24.6.15: Koblenz, Kurfürstliches Schloss zu Koblenz, Kaiser- und Spiegelsaal (16-19 Uhr) 6.7.15: Ibbenbüren, Hotel Leugermann (10-13 Uhr) Pressemitteilung des Bundesminsiteriums für Gesundheit

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G7-Gipfel setzt starkes gemeinsames Zeichen im Gesundheitsbereich

Anlässlich der Gipfelerklärung der G7 Staats- und Regierungschefs erklärt Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe: „Es ist gut, dass es beim G7-Gipfel gelungen ist, ein starkes gemeinsames Zeichen für die Bekämpfung von Antibiotika-Resistenzen und Epidemien zu setzen. Zuletzt hat in großer Dramatik Ebola gezeigt: Es gibt keine weit entfernten Krankheiten. Deshalb ist es wichtig, dass die G7-Staaten jetzt gemeinsam entschlossen Lehren aus der Ebola-Krise ziehen. Wir brauchen ein besseres globales Krisenmanagement auch im Gesundheitsbereich. Ganz wichtig ist, die Gesundheitssysteme vor Ort so zu stärken, dass sie für künftige Epidemien besser gerüstet sind. Krankheit kennt keine Grenzen und das gilt auch für die Therapien. Wie lange unsere Antibiotika noch wirken, hängt maßgeblich auch davon ab, wie sie weltweit eingesetzt werden. Schon heute sterben jedes Jahr 700.000 Menschen weltweit infolge einer Antibiotika-Resistenz. Wenn Antibiotika nicht mehr wirken, bricht eine der tragenden Säulen unserer Gesundheitsversorgung weg. Ein sachgerechter Einsatz von Antibiotika in der Humanmedizin und der Landwirtschaft sowie verstärkte Anstrengungen in der Forschung sind daher unerlässlich. Nach dem G7-Gipfel müssen jetzt weitere Schritte folgen. Für Anfang Oktober habe ich die G7-Gesundheitsminister nach Berlin eingeladen, um das weitere Vorgehen im Gesundheitsbereich zu besprechen.” Am Montagnachmittag haben die G7-Staaten eine Gipfelerklärung verabschiedet. Darin machen sie deutlich, dass sie starke Partner in der Bekämpfung von Antibiotika-Resistenzen sind und den Globalen Aktionsplan der Weltgesundheitsorganisation (WHO) unterstützen. Ein sachgerechter Einsatz von Antibiotika sowohl in der Humanmedizin als auch der Landwirtschaft ist unerlässlich, um Resistenzbildungen zu vermeiden. Die Staats- und Regierungschefs der führenden G7-Staaten setzen sich daher dafür ein, dass Antibiotika nach individueller Diagnostik und zu therapeutischen Zwecken verabreicht werden. Der Verschreibungspflicht in der Humanmedizin sowie einem analogen Vorgehen in der Veterinärmedizin werden große Bedeutung beigemessen. Die Staats- und Regierungschefs diskutierten außerdem, welche Lehren die internationale Gemeinschaft aus der Ebola-Krise ziehen kann, um zukünftig besser auf Epidemien vorbereitet zu sein. Zentral ist die Stärkung von Gesundheitssystemen und die Implementierung der Internationalen Gesundheitsvorschriften der Weltgesundheitsorganisation. Die G7-Staaten wollen 60 Länder, einschließlich der westafrikanischen Länder, unterstützen. Zudem soll ein internationaler Pool von multidisziplinären Experten geschaffen werden, die im Krisenfall schnell einsatzbereit sind. Hierfür ist die WHO der zentrale Partner. Als drittes Gesundheitsthema diskutierten die Staats- und Regierungschefs, Maßnahmen zur Bekämpfung von vernachlässigten Tropenkrankheiten und einigten sich auf eine bessere Koordinierung der Forschungsaktivitäten. Von 8. bis 9. Oktober 2015 findet in Berlin ein Treffen der G7-Gesundheitsminister auf Einladung von Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe statt.   Weitere Informationen finden Sie unter www.bmg.bund.de sowie unter www.g7germany.de Pressemitteilung des Bundesminsiteriums für Gesundheit

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Das Ende der Drogenpolitik und wie man es verhindern könnte

Neulich habe ich sehr ausführlich über Gesundheitsrisiken unser aller Lieblingsdroge recherchiert – Cannabis ist ein bisschen weniger harmlos als man es sich gerne erzählt. Das ist aber nur die eine Hälfte der Geschichte. Die andere Hälfte, die man dabei auch kennenlernt, ist die vom bevorstehenden Kollaps der bisherigen verbotsbasierten Drogenpolitik. Ich meine damit nicht das übliche Wehklagen über all die Ungereimtheiten, Ungerechtigkeit und blanke Menschenverachtung. Das grundsätzliche Prinzip wird bald einfach nicht mehr funktionieren. Der Kontext der Drogenpolitik – alsoweiter