Pflegestärkungsgesetz ist Schritt in die richtige Richtung
Ein Interview mit Knappschafts-Geschäftsführerin Bettina am Orde Der Bundesrat hat heute das Pflegestärkungsgesetz verabschiedet; am 1. Januar 2015 tritt es in Kraft. Es soll Verbesserungen für pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen bringen. Zum neuen Gesetz und seinen Auswirkungen äußert sich Bettina am Orde, Geschäftsführerin der Knappschaft. Die Knappschaft ist mit rund 1,75 Millionen Versicherten eine der größten Pflegekassen in Deutschland. Frau am Orde, Sie vertreten eine der größten Pflegekassen in Deutschland. Wie beurteilen Sie das neue Gesetz? Die neuen Regelungen sind Schritte in die richtige Richtung. Die Knappschaft begrüßt es insbesondere, dass vor allem demenzkranke Menschen zukünftig mehr und höhere Leistungen erhalten, auch dann, wenn sie einen Hilfebedarf haben, der noch unter der Stufe I liegt, das ist die sog. Stufe 0. Positiv sehen wir auch, dass zukünftig pflegende Angehörige stärker entlastet werden können. Welche Leistungen werden denn zusätzlich zur Verfügung gestellt? Das ist zum Beispiel der Zuschlag für Mitglieder in ambulanten Wohngruppen, die Anschubfinanzierung für die Gründung ambulant betreuter Wohngruppen, oder die Leistungen der Tages- und Nachtpflege sowie der Kurzzeitpflege. Diese Leistungen konnten bisher nur bei Vorliegen einer Pflegestufe gewährt werden. Sie sagten eingangs, dass auch die pflegenden Angehörigen entlastet werden sollen. Wo sehen Sie solche Entlastungsmöglichkeiten? Die neuen Entlastungsleistungen können zum Beispiel dazu beitragen, dass pflegende Angehörige weniger hauswirtschaftliche Arbeiten im Haushalt des Pflegebedürftigen durchführen müssen. Auch sind die flexibleren Nutzungsmöglichkeiten bei den teilstationären Leistungen für mich ein wichtiger Beitrag zur Entlastung der Angehörigen sowie zur besseren Vereinbarkeit von Pflege, Familie und Beruf. Zahlreiche Leistungsbeträge sind um vier Prozent angehoben worden. Wie wird das alles finanziert? Am 1. Januar werden die Beiträge in der sozialen Pflegeversicherung bei allen Pflegekassen um 0,3 Beitragssatzpunkte angehoben. Der Beitragssatz für Versicherte beträgt dann 2,35 Prozent, für kinderlose Versicherte 2,60 Prozent der beitragspflichtigen Einnahmen. Das ist eine gute Basis für die Finanzierung der Leistungsverbesserungen. Können auch Pflegebedürftige von dem neuen Gesetz profitieren, die stationär versorgt werden? Auf jeden Fall. Hier ist vor allem zu erwähnen, dass zukünftig Betreuungs- und Aktivierungsangebote allen pflegebedürftigen Bewohnern sowie Versicherten der Stufe 0 zur Verfügung stehen. Wie wirken sich die höheren Leistungen bei der Knappschaft aus? Die Knappschaft versorgt derzeit rund 143.000 Pflegebedürftige. Allein die Anhebung der Beträge bei den Pflegesachleistungen, dem Pflegegeld, der Tages- und Nachtpflege sowie der vollstationären Pflege wird Mehrausgaben von ca. 47 Mio. Euro nach sich ziehen. Bei den zusätzlichen Betreuungs- und Entlastungsleistungen veranschlagen wir die Mehrkosten mit etwa 17 Mio. Euro. Auch unsere Mitarbeiter werden mehr gefordert: Es wird einen erheblich höheren Beratungsbedarf geben, dem wir aber gerne nachkommen. Das ganze Interview sowie ein Foto von Bettina am Orde finden Sie unter: www.knappschaft.de/interview Pressemitteilung der Knappschaft – Bahn – See
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