Pflegestärkungsgesetz ist Schritt in die richtige Richtung

Ein Interview mit Knappschafts-Geschäftsführerin Bettina am Orde Der Bundesrat hat heute das Pflegestärkungsgesetz verabschiedet; am 1. Januar 2015 tritt es in Kraft. Es soll Verbesserungen für pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen bringen. Zum neuen Gesetz und seinen Auswirkungen äußert sich Bettina am Orde, Geschäftsführerin der Knappschaft. Die Knappschaft ist mit rund 1,75 Millionen Versicherten eine der größten Pflegekassen in Deutschland. Frau am Orde, Sie vertreten eine der größten Pflegekassen in Deutschland. Wie beurteilen Sie das neue Gesetz? Die neuen Regelungen sind Schritte in die richtige Richtung. Die Knappschaft begrüßt es insbesondere, dass vor allem demenzkranke Menschen zukünftig mehr und höhere Leistungen erhalten, auch dann, wenn  sie einen Hilfebedarf  haben, der noch unter der Stufe I liegt, das ist die sog. Stufe 0. Positiv sehen wir auch, dass zukünftig pflegende Angehörige stärker entlastet werden können. Welche Leistungen werden denn  zusätzlich zur Verfügung gestellt? Das ist zum Beispiel der Zuschlag für Mitglieder in ambulanten Wohngruppen,  die Anschubfinanzierung für die Gründung ambulant betreuter Wohngruppen, oder die Leistungen der Tages- und Nachtpflege sowie der Kurzzeitpflege. Diese Leistungen konnten  bisher nur bei Vorliegen einer Pflegestufe gewährt werden. Sie sagten eingangs, dass auch die pflegenden Angehörigen  entlastet werden sollen. Wo sehen Sie solche Entlastungsmöglichkeiten? Die neuen Entlastungsleistungen können zum Beispiel dazu beitragen, dass pflegende Angehörige weniger hauswirtschaftliche Arbeiten im Haushalt des Pflegebedürftigen durchführen müssen. Auch sind die flexibleren Nutzungsmöglichkeiten bei den teilstationären Leistungen für mich ein wichtiger Beitrag zur Entlastung der Angehörigen sowie zur besseren Vereinbarkeit von Pflege, Familie und Beruf. Zahlreiche Leistungsbeträge sind um vier Prozent angehoben worden. Wie wird das alles finanziert? Am 1. Januar werden die Beiträge in der sozialen Pflegeversicherung bei allen Pflegekassen um 0,3 Beitragssatzpunkte angehoben. Der Beitragssatz für Versicherte beträgt dann 2,35 Prozent, für kinderlose Versicherte 2,60 Prozent der beitragspflichtigen Einnahmen. Das ist eine gute  Basis für die Finanzierung der Leistungsverbesserungen. Können auch Pflegebedürftige von dem neuen Gesetz profitieren, die stationär versorgt werden? Auf jeden Fall. Hier ist vor allem zu erwähnen, dass zukünftig Betreuungs- und Aktivierungsangebote allen pflegebedürftigen Bewohnern sowie Versicherten der Stufe 0 zur Verfügung stehen. Wie wirken sich die höheren Leistungen bei der Knappschaft aus? Die Knappschaft versorgt derzeit rund 143.000 Pflegebedürftige. Allein die Anhebung der Beträge bei den Pflegesachleistungen, dem Pflegegeld, der Tages- und Nachtpflege sowie der vollstationären Pflege wird Mehrausgaben von ca. 47 Mio. Euro nach sich ziehen. Bei den zusätzlichen Betreuungs- und Entlastungsleistungen veranschlagen wir die Mehrkosten mit etwa 17 Mio. Euro. Auch unsere Mitarbeiter werden mehr gefordert: Es wird einen erheblich höheren Beratungsbedarf geben, dem wir aber gerne nachkommen. Das ganze Interview sowie ein Foto von Bettina am Orde finden Sie unter: www.knappschaft.de/interview Pressemitteilung der Knappschaft – Bahn – See

The post Pflegestärkungsgesetz ist Schritt in die richtige Richtung appeared first on Healthcare Netzwerk | TÜV Rheinland.

Gesetzgeber schlägt bei Innovationsförderung falschen Weg ein

Der GKV-Spitzenverband teilt die in der FAZ geäußerten Kritik an den Plänen im GKV-Versorgungsstärkungsgesetz zum Aufbau eines Innovationsfonds. „Das Ziel des Gesetzgebers, neue Versorgungsformen zu fördern, ist richtig, der im Gesetzentwurf skizzierte Weg dahin jedoch falsch. Danach soll künftig der Gemeinsame Bundesausschuss entscheiden, für welche Projekte einzelne Krankenkassen ihr Geld ausgeben sollen. Dass der Gemeinsame Bundesausschuss einen Rahmen in Form von Förderkriterien vorgibt, steht außer Frage. Die Entscheidungskompetenz über eine Einzelförderung bedeutet jedoch eine Abkehr vom Prinzip, die Versorgung durch die Vertragspartner zu gestalten. Dies umso mehr als in dem geplanten Innovationsausschuss systemwidrig auch das Bundesgesundheitsministerium vertreten sein soll. Diese Konstruktion widerspricht sowohl dem Prinzip der Selbstverwaltung als auch dem Wettbewerbsgedanken. Die inhaltliche und wissenschaftliche Bewertung der Anträge sollte durch einen unabhängigen Expertenrat erfolgen. Auf dieser Grundlage kann der Gemeinsame Bundesausschuss dann in der heutigen Besetzung entscheiden. Ebenfalls unverständlich ist der geplante Aufbau eines Sondervermögens beim Bundesversicherungsamt, um die Finanzmittel für den Innovationsfonds zu verwalten. Das könnte sparsamer und effektiver mit dem Umlageverfahren der Kassen organisiert werden. Damit blieben die Beitragsgelder auch vor dem Zugriff Dritter geschützt. Es ist ansonsten zu befürchten, dass ein solches Sondervermögen Begehrlichkeiten der Politik weckt und schlussendlich Beitragsgelder für andere Sonderaufgaben verwendet werden. Zusätzlich sollte sichergestellt werden, dass die Finanzmittel nur in dem Umfang erhoben werden, wie sich der Bedarf aus den bewilligten Förderbescheiden ergibt“, so Dr. Doris Pfeiffer, Vorstandsvorsitzende des GKV-Spitzenverbandes. Pressemitteilung des GKV-Spitzenverbandes

The post Gesetzgeber schlägt bei Innovationsförderung falschen Weg ein appeared first on Healthcare Netzwerk | TÜV Rheinland.

Wie man Ebola besiegt – wenn man denn wirklich will

Nun gibt es also auch einen Ebola-Fall in New York. Freunde des Katastrophenfilms wissen: Erst wenn New York betroffen ist, geht es richtig los (mit Dank an @donalbain_de). Gut unterwegs ist allerdings schon die allgemeine Hysterie – allerdings nicht in Westafrika, wo man das nachvollziehen könnte, sondern in Europa und ganz besonders drüben in den USA. Dabei zeigen die bisherigen Erfahrungen mit diesem Ebola-Ausbruch, dass die Krankheit sehr wohl eingedämmt werden kann.

Stasimedizin? Nein Danke!

Über 2,5 jahre habe ich hier im doc blog geschwiegen… weil keiner der “Versorgten”, “Versicherten” oder sich versorgt wähnenden was wissen wollte… aber das Thema hier ist brandheiss und fordert unser aller Abstimmung. Ich wiederhole: unser ALLER Abstimmung. Die reGIERenden in Berlin schaffen nämlich gerade unsere Gesundheit ab… deswegen BITTE DRINGEND ALLE BÜRGER*INNEN diese Petition […]

Europaweite Ausschreibung der Unabhängigen Patientenberatung Deutschland (UPD) startet

Der GKV-Spitzenverband hat turnusgemäß die europaweite Ausschreibung der Unabhängigen Patientenberatung Deutschland (UPD) gestartet. Ziel des Vergabeverfahrens ist es, für alle Bürgerinnen und Bürger ein gut zugängliches, unabhängiges Informations- und Beratungsangebot zur Verfügung zu stellen, um die gesundheitlichen Kompetenzen Ratsuchender zu stärken und damit die Patientenorientierung des Gesundheitswesens zu verbessern. Bereits seit 2011 können sich Patienten und Verbraucher zu gesundheitlichen und gesundheitsrechtlichen Fragen über eine bundesweit kostenlose Hotline, per E-Mail oder persönlich in regionalen Beratungsstellen informieren. Die Vertragslaufzeit des bestehenden Angebots läuft zum 31. Dezember 2015 aus. Die Fördermittel für die unabhängige Patienten- und Verbraucherberatung werden im Einvernehmen mit dem Patientenbeauftragten der Bundesregierung frühzeitig neu vergeben, damit das Angebot einer UPD ab 2016 nahtlos zur Verfügung steht. Hierfür hat der Gesetzgeber im Rahmen einer Neuregelung die Fördermittel von 5,2 auf 9 Millionen Euro jährlich erhöht und die Laufzeit von fünf auf sieben Jahre verlängert. Ein wichtiges Ziel im Rahmen dieses neuen Vergabeverfahrens ist es, die UPD in der Öffentlichkeit weiter bekannt zu machen und vor allem den telefonischen Zugang zur Beratung zu verbessern. „Ratsuchende, die zum Beispiel Fragen zu Arztrechnungen, Leistungen von Krankenkassen, zu Behandlungsalternativen oder auch zu Patientenrechten haben, sollen sich künftig nicht nur unabhängig und kostenlos, sondern vor allem schneller, d. h. möglichst ohne Wartezeiten beraten lassen können“, so Staatssekretär Karl-Josef Laumann, Patientenbeauftragter der Bundesregierung. Gernot Kiefer, Vorstand des GKV-Spitzenverbandes, betont: „Mit der europaweiten Ausschreibung der Unabhängigen Patientenberatung starten wir einen Qualitätswettbewerb, der die Weiterentwicklung der UPD fördern soll. Gleichzeitig stellt dieses Verfahren ein Höchstmaß an Transparenz und Chancengleichheit sicher.“ Interessierte Bieter können sich jetzt für den Anbieterwettbewerb melden. Die Vergabebekanntmachung und weitere Informationen für Bieter sowie Informationen zum bisherigen Angebot einer UPD sind unter www.gkv-spitzenverband.de im Internet zu finden. Pressemitteilung des GKV-Spitzenverbandes

The post Europaweite Ausschreibung der Unabhängigen Patientenberatung Deutschland (UPD) startet appeared first on Healthcare Netzwerk | TÜV Rheinland.

Wo will SpaceX von Brownsville aus hin?

Die US-Firma SpaceX mischt aktuell mit ihren Falcon-Raketen und ihrem Dragon-Raumschiff den Markt auf. Sie könnte es in naher Zukunft sehr eng für die die europäische Arianespace werden lassen, insbesondere, wenn Europa wirklich am Projekt Ariane 6 wie heute geplant festhält. Aber das ist ein anderes Thema. SpaceX hat vor, in der Küstenstadt Brownsville/Texas, nahe an der Grenze zu Mexiko eine Startbasis zu errichten. Diese soll ab 2016 einsatzbereit sein. Der erste Spatenstich wurde am 22.9. getan.

Das kommt mir spanisch vor …

Die nicaraguanische Zeitung “El Nuevo Diario” berichtet, dass die Kommission, die mit der Untersuchung des Vorfalls beauftragt wurde, die in der Nacht vom 6. auf den 7. September zu einem 12 Meter großen Krater in der Nähe des Flughafens von Managua geführt hat, in verschiedene richtungen ermitteln will. Ein Meteoriteneinschlag ist nach Aussage der Kommission nur eine der möglichen Hypothesen, die in Betracht gezogen werden. Am Ende des Artikels wird allerdings ein Kommissionsmitglied mit der Aussage zitiert, andere Hypothesen würden dann in Betracht gezogen, wenn ein Meteorit ausgeschlossen werden müsse. Wirklich ergebnisoffen wäre die Untersuchung demnach also nicht.

Kein ZMapp für den Hamburger Ebola-Patienten

Seit gestern betreut das UKE, in dem ich ja seit Wochen rumliege, einen mit Ebola infizierten Arzt aus dem Senegal, und angesichts mehr als 200 angesteckten WHO-Mitarbeitern dürfte er nicht der letzte bleiben. Was mich aber wirklich beruhigt ist, dass die behandelnden Ärzte hier die Finger von irgendwelchen ungetesteten Wundermedikamenten wie dem ominösen Antikörpermix ZMapp lassen. Die Ebola-Epidemie in Westafrika ist bisher nicht so sehr ene medizinische Krise, sondern eine politische. Die Seuche könnte die betroffenen Gesellschaften um Jahre zurückwerfen und sogar neues Chaos auslösen. ZMapp und ähnliche Mittelchen sollen nicht nur die Kranken retten, sondern ganze Gesellschaften. Aber das hat mit Medizin nichts mehr zu tun, und auch therapeutisch macht ZMapp nicht so wahnsinnig viel her.