Zusätzliche Gelder für bessere psychotherapeutische Versorgung

„Die gestern vom Bewertungsausschuss beschlossenen Vergütungen der psychotherapeutischen Sprechstunden und der Akutbehandlungen sowie weitere Neuregelungen wie beispielsweise Verbesserungen bei den Gruppentherapien führen unmittelbar zu zusätzlichen Einnahmen der Psychotherapeuten von ca. 100 Mio. Euro. Mit den neuen Leistungen und der zusätzlichen Vergütung haben es die Psychotherapeuten selbst in der Hand, die Versorgung der Patienten ganz praktisch zu verbessern. Es ist bedauerlich, dass die KBV reflexhaft über zu wenig Geld jammert, nur weil die Beitragszahler über ihr nicht das Füllhorn ausschütten“, so Florian Lanz, Sprecher des GKV-Spitzenverbandes. Pressemitteilung des GKV-Spietzenverbandes

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Größte Reform der Psychotherapie seit 17 Jahren startet

Wie finden Menschen hierzulande psychotherapeutische Unterstützung? Bisher eher zufällig, nur wenige Patienten werden von ihrem Hausarzt gezielt zu Therapeuten überwiesen. Ob Patienten verhaltenstherapeutisch, tiefenpsychologisch oder psychoanalytisch therapiert werden, hängt laut der Techniker Krankenkasse (TK) weniger von der Diagnose als vom Schwerpunkt der Therapeuten und freien Plätzen ab. So kommt es zu regional sehr unterschiedlichen Verteilungen.   Am 1. April starten umfangreiche Neuregelungen in der ambulanten Psychotherapie, die dazu beitragen sollen, dass Patienten schneller die richtige Unterstützung bekommen. Birgit Schulmeier, bei der TK Expertin für die ambulante psychotherapeutische Versorgung: „Durch die neue Richtlinie bekommen die Patienten schneller Hilfe und die richtige Unterstützung. Insbesondere die neu eingerichteten psychotherapeutischen Sprechstunden ermöglichen Patienten einen zeitnahen Zugang zur psychotherapeutischen Versorgung und helfen, den individuellen Bedarf zu ermitteln.“ Die wichtigsten Neuerungen im Überblick: Telefonische Erreichbarkeit der Therapeuten Die Therapeuten sind künftig zu festen Zeiten telefonisch erreichbar. Informationen dazu gibt es bei den Kassenärztlichen Vereinigungen. Der Kontakt zum Therapeuten und die Terminvergabe werden damit deutlich verbessert. Terminservicestelle Über die Terminservicestellen können die Patienten künftig freie Plätze für eine Sprechstunde oder – wenn erforderlich – eine Akutbehandlung erfragen. Anders als bei anderen Fachrichtungen brauchen sie keine Überweisung, um die Terminservicestellen in Anspruch zu nehmen. Sie sollten aber beim Anruf ihre Versichertenkarte bereithalten. Informationen zu ihrer jeweiligen Terminservicestelle erhalten Patienten auf den Webseiten des Bundesgesundheitsministeriums. Sprechstunde Patienten stehen künftig psychotherapeutische Sprechstunden zur Verfügung, die von ärztlichen oder Psychologischen Psychotherapeuten bzw. Kinder- und Jugendlichentherapeuten angeboten werden. Sie helfen den Patienten, die richtige Unterstützung zu finden, beraten, ob eine ambulante oder stationäre Behandlung empfehlenswert ist und geben alternative Empfehlungen, zum Beispiel für Beratungsstellen, Selbsthilfegruppen oder Präventionsmaßnahmen. Die Therapeuten erkennen auch, ob eine Akutbehandlung angezeigt ist. Akutbehandlung Wird in der psychotherapeutischen Sprechstunde akuter Handlungsbedarf erkannt, können Patienten künftig bis zu zwölf Stunden Akutbehandlung direkt nach der Sprechstunde erhalten. Dabei geht es nicht um eine Therapie, sondern um eine kurzfristige Besserung und darum, Patienten im Krisenfall zu stabilisieren. Vorteil für die Patienten: Sie bekommen schnellere Unterstützung, da die Akutbehandlung bei der Krankenkasse nur angezeigt, aber nicht genehmigt werden muss. Probatorische Sitzung Probatorische Sitzungen sind Gespräche, in denen Patient und Therapeut abschätzen, ob sie gut zusammenarbeiten können. Für die Therapeuten sind diese – mindestens zwei – Termine auch wichtig, um die Diagnose zu verfeinern und eine erste Prognose für den Verlauf der Therapie vorzunehmen. Antragsschritte für die Therapie vereinheitlicht Statt verschiedener Antragsschritte je nach Therapieverfahren, gibt es künftig ein einheitliches System. Die Therapeuten sprechen sich je nach Schwere der Krankheit zunächst für eine Kurz- oder Langzeittherapie aus. Die Kurzzeittherapie unterteilt sich künftig in Kurzzeittherapie 1 und 2 mit jeweils zwölf Stunden. Daran kann sich eine Langzeittherapie anschließen. Dies gilt für alle Therapieverfahren (Verhaltenstherapie, tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie und Analytische Psychotherapie). Anträge und Gutachten vereinfachen Bei der psychotherapeutischen Sprechstunde legen die Patienten lediglich ihre Krankenversichertenkarte vor. Ist eine Akutbehandlung erforderlich, informieren die Therapeuten die jeweilige Krankenkasse über den Behandlungsbeginn. Auch hier braucht es keinen Antrag. Nur bei Kurz- und Langzeittherapien stellen Therapeut und Patient wie bisher gemeinsam einen Antrag bei der Krankenkasse. Der erste Antrag für eine Langzeittherapie muss, Verlängerungsanträge können von einem Gutachter bewertet werden. Gruppentherapie fördern Da die Gruppentherapie bei einigen Krankheitsbildern sehr sinnvoll ist, soll sie durch die neue Richtlinie gefördert werden. Bisher liegt der Anteil von Gruppentherapien bei lediglich 1,5 Prozent. Die Mindestgruppengröße ist auf drei Patienten verkleinert, so dass mehr Patienten geholfen wird und auch in ländlicheren Gebieten schneller gestartet werden kann. Zudem erhalten Therapeuten mehr Handlungsspielraum: Sie können Einzel- und Gruppentherapie kombinieren und zwischen beiden nach Bedarf aufteilen. Im Antrag legen sie nur ein Gesamtstundenkontingent fest sowie den Schwerpunkt auf Einzel- oder Gruppentherapie. Rezidivprophylaxe Um den Erfolg einer Langzeittherapie nachhaltig zu sichern, gibt es künftig ein Stundenkontingent, das nach Abschluss der Therapie in größeren Abständen in Anspruch genommen werden kann. Diese sogenannte Rezidivprophylaxe umfasst je nach vorheriger Therapiedauer maximal acht bzw. 16 Stunden und kann bis zu zwei Jahre nach Therapieende stattfinden. Bei Kindern und Jugendlichen können es bis zu 20 Stunden sein. Pressemitteilung der Techniker Krankenkasse TK

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Wahnsinnswoche 2017:09

In dieser Woche 124 Patientenkontakte und 12 Terminausfälle.


Die UN-Behindertenrechtskonvention verpflichtet die Medizin in ganz besonderer Weise zum Schutz der Autonomie der Patienten. Gleichzeitig schreibt sie aber auch fest, dass niemand nur deshalb nicht behandelt werden darf, weil er aktuell krankheitsbedingt eine Behandlung nicht zulässt. Pressemitteilung der DGPPN zur öffentlichen Anhörung des Deutschen Ethikrates zu ethischen und rechtlichen Implikationen des Selbstbestimmungsrechts in der Patientenversorgung.


Forschung, Prävention, Behandlung und Teilhabe sind die vier zentralen Felder, auf welchen die Politik aus Sicht der DGPPN aktiv werden muss, damit die Betroffenen und deren Angehörigen die Hilfe und Unterstützung erhalten, die sie so dringend benötigen.


Die neue Psychotherapie-Richtlinie tritt am 1.4.2017 in Kraft.


Gezielte Stromimpulse in der Area subcallosa können offenbar das Körpergewicht von fast jeder zweiten Anorexiepatientin wieder normalisieren. Andererseits: Even after weeks of treatment and considerable weight gain, the brains of adolescent patients with anorexia nervosa remain altered, putting them at risk for possible relapse.


Facharzt für Formularwesen: für jede beantwortete Anfrage von Versorgungsämtern, Arbeitsagentur, Jobcenter, Rentenversicherung, MDK, scheine ich diese Woche zwei neue zu bekommen..


Mal wieder Berufsunfähigkeit: geschlagene zweieinhalb Stunden hab ich gebraucht, um einem berufsständischen Versorgungswerk wasserdicht klarzumachen, dass – entgegen der berufsständischen Auffassung – eben doch Berufsunfähigkeit vorliegt. Passt irgendwie nicht zu dem ungeheuren Spamaufkommen mit unaufgeforderter Werbung für Berufsunfähigkeitsversicherungen, die mich seit Wochen fast täglich mit ihren falschen Versprechungen nerven.

Strukturreform verbessert ambulante psychotherapeutische Versorgung

„Mit dem heutigen G-BA-Beschluss wird sich das psychotherapeutische Versorgungssystem in Deutschland künftig verbessern. Wir begrüßen, dass der G-BA nach langjährigen Verhandlungen eine Reform der ambulanten psychotherapeutischen Versorgung beschlossen hat. Für die Ersatzkassen ist dieser Beschluss hochrelevant, da mehr als 50 Prozent aller Psychotherapien von ihren Versicherten in Anspruch genommen werden. Geplanter Termin für das Inkrafttreten der Neuerungen ist der 1. April 2017. Besonders positiv für die Versicherten ist die Einrichtung psychotherapeutischer Sprechstunden. Damit steht ihnen ein Ansprechpartner zur Verfügung, der hilft, noch früher abzuklären, wie notwendig und dringlich eine Behandlung ist. So kann zudem von Anfang an die für den Patienten am besten geeignete Therapie eingeleitet werden. Geplant ist, die Terminservicestellen der Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) bei der Vermittlung der Sprechstunden einzubinden; die Vermittlung des Versicherten soll binnen vier Wochen geschehen. Dass die telefonische Erreichbarkeit der Praxen verpflichtend geregelt wird, ist ein weiterer besonders wichtiger Schritt zu einer besseren Versorgung. Hierzu kann auch die Förderung der Gruppentherapie beitragen: Diese noch viel zu selten genutzte Therapieform wird hoffentlich in Zukunft verstärkt angeboten. Vereinfacht wurde außerdem das Antrags- und Gutachterverfahren, womit eine langjährige Forderung der Ersatzkassen umgesetzt wird.“ Pressemitteilung des vdek

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Level up your life

Das mit dem Ziele setzen ist ja immer so eine Sache. Im Prinzip weiß man, wie wichtig es ist, sich konkrete Ziele zu setzen, aber praktisch tut man es dann doch nur Sylvester, und die Halbwertszeit dieser Ziele beträgt bekanntlich nur eine Woche. In einem meiner Lieblingspodcasts, der Productivity Show von Asian Efficiency, ging es […]

Hilft ein Online-Training, Depressionen zu verhindern?

In letzter Zeit kommt ja endlich Bewegung in den weiten Bereich der Internet-gestützten Psychotherapie, namentlich, seit das e-health Gesetz dies explizit fördert (ich hatte hier darüber berichtet). Aber auch schon vor dem neuen Gesetz gab es einige herausragende Modellprojekte, die sich der internetbasierten Psychotherapie in Deutschland verschrieben hatten. Eines davon ist GET.ON, das aus dem […]

Achtsamkeitsübungen

Man kann ja nie genug Achtsamkeitsübungen kennen. Das gilt für Psychologen und Psychiater in gleichem Maße. Und wie lernt man Achtsamkeitsübungen am besten kennen? Indem man sie einfach mal mitmacht. Aus diesem schönen Grunde haben wir vor ein paar Wochen begonnen, montags in der Frühkonferenz jeweils eine Achtsamkeitsübung zu machen. Wir hatten schon: Reihum erst […]

Der Psychcast PC020 ist draußen. Thema: SEX

Podcasting darf alles: zum Thema Sexualpräferenz und sexuelle Präferenzstörungen Auch im PsychCast Nr. 20 sprechen wir mal exakt und mal verschwommen über Psychiatrie, Psychosomatik und Psychotherapie. Wie immer spitzen wir zu, verdichten Fachwissen und schnacken dann wieder ein wenig off topic. Wie gehabt bieten wir keine Fortbildung, aber die Fortsetzung eines endlosen Dialoges über das, was uns neugierig […]

Der innere Konflikt

Anders zu sein gehört zu dem Grunderfahrungen eines jeden Schwulen. Für manchen Heranwachsenden sind die oft unbewusst erlebten Erfahrungen der Verunsicherung jedoch nachhaltig prägend. Der Psychotherapeut Dr. Stefan Faistbauer über schwule Scham, negative Selbstbilder und ihre bisweilen psychosomatischen Folgen.