KV Nordrhein präsentiert neuen Qualitätsbericht

Mit ihrem jährlichen Qualitätsbericht dokumentiert die Kassenärztliche Vereinigung (KV) Nordrhein den hohen Stellenwert der Qualitätssicherung in den Praxen der niedergelassenen Ärzte im Rheinland. Für den neuen Bericht wurden alle ärztlichen Leistungen des Jahres 2016 ausgewertet, bei denen die Mediziner besonders hohe fachliche und apparative Voraussetzungen erfüllen müssen. „Die Ergebnisse des Qualitätsberichts zeigen einmal mehr, dass kontinuierlich an einer weiteren Verbesserung der ambulanten Versorgung der gesetzlich versicherten Patienten gearbeitet wird. Unsere Mitglieder versorgen ihre Patienten auf hohem Niveau“, sagt Dr. med. Frank Bergmann, Vorstandsvorsitzender der KV Nordrhein. Beispielhaft dafür wird im aktuellen Bericht die „Positronen-Emissions-Tomografie (PET)“ in Verbindung mit einer Computertomografie (PET/CT) vorgestellt. Dieses Mitte 2017 neu eingeführte Diagnoseverfahren können niedergelassene Nuklearmediziner und Radiologen anwenden, die über die notwendige Qualifikation und eine Genehmigung der KV verfügen. Von der durch das Verfahren verbesserten Diagnostik sollen vor allem Patienten mit fortgeschrittenen Kopf-Hals-Tumoren profitieren. Einsatz von Antibiotika: Resistenzen vermeiden Großen Nutzen für die Patienten soll auch ein weiteres Versorgungsprojekt haben, an dem die KV Nordrhein eng beteiligt ist: Das 2017 im Rheinland gestartete Projekt „RESIST“ will den Einsatz von Antibiotika bei akuten Atemwegsinfektionen in der ambulanten Versorgung optimieren. Der Qualitätsbericht informiert ausführlich über die einzelnen Projektbausteine, mit denen Ärzte und Patienten zu einem verantwortungsvollen Umgang mit Antibiotika sensibilisiert werden sollen. Ziel ist es, der weiteren Bildung von Resistenzen gegen Antibiotika vorzubeugen. CIRS-NRW – aus (Beinahe-)Fehlern lernen Da auch Lern- und Berichtssysteme für kritische Ereignisse in der Patientenversorgung maßgeblich zur Sicherheit und zur Qualität im ambulanten Praxisalltag beitragen, informiert der diesjährige Qualitätsbericht auch über CIRS-NRW, eine elektronische Plattform, an der sich die KV Nordrhein bereits seit fünf Jahren zusammen mit der KV Westfalen-Lippe, den Ärztekammern Nordrhein und Westfalen-Lippe sowie der Krankenhausgesellschaft NRW beteiligt. Bei CIRS („Critical Incident Reporting System“) handelt es sich um ein elektronisches Lern- und Berichtssystem für kritische Ereignisse in der Patientenversorgung, das auch als Instrument des Risiko- und Qualitätsmanagements in medizinischen Einrichtungen dient. Die an der Patientenversorgung beteiligten Fachkräfte sollen mit Hilfe des Systems offen über kritische Ereignisse berichten, um gemeinsam mit anderen Nutzern aus den Erfahrungen zu lernen. Eine Darstellung der eingegangenen Fallberichte aus dem vierten Quartal 2017 von CIRS-NRW zeigt die Bedeutung einer offenen Fehlerkultur, von der am Ende alle Beteiligten profitieren – sowohl medizinische Fachkräfte als auch Patienten. Nicht zuletzt belegen die umfänglichen Datenerhebungen des Qualitätsberichts zu den mehr als 70 ambulanten Leistungsbereichen – von Akupunktur bis Zervix-Zytologie – das hohe Leistungs- und Qualitätsniveau in den nordrheinischen Praxen. Die Durchführung dieser größtenteils genehmigungspflichtigen Leistungen wird regelmäßig durch Stichproben, Dokumentationsprüfungen, Praxisbegehungen oder Hygieneprüfungen von der KV Nordrhein überwacht. Der neue Qualitätsbericht der KV Nordrhein steht ab sofort unter www.kvno.de/qualitaet zum Download bereit. Pressemitteilung der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein

The post KV Nordrhein präsentiert neuen Qualitätsbericht appeared first on Healthcare Netzwerk.

Zukunftsorientiertes Qualitätsmanagement – KTQ mit neuem Gesellschafterkreis

Alle Krankenhäuser in Deutschland sind verpflichtet, ein das gesamte Krankenhaus umfassendes Qualitätsmanagementverfahren durchzuführen. Dazu wurde in den 90er Jahren gemeinsam von den Organisationen auf Leistungserbringer- und Kassenseite das Qualitätsmanagementverfahren entwickelt und seit 2001 unter dem Dach einer gemeinsamen Gesellschaft – KTQ GmbH – organisiert. Zum Ende des Jahres treten die Verbände der gesetzlichen Krankenkassen aus dem Kreis der stimmberechtigten Gesellschafter der KTQ aus. Sie waren engagierte Mitinitiatoren der KTQ von Anfang an und werden die Entwicklung der KTQ auch zukünftig in einem wissenschaftlichen Beirat konstruktiv begleiten. Die Bundesärztekammer (BÄK), die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) und der Deutsche Pflegerat (DPR) führen die KTQ in gemeinsamer Trägerschaft weiter und betonen, dass die Zertifizierung nach dem allseits anerkannten und bewährten Verfahren sowie dessen Weiterentwicklung vom Ausscheiden der Krankenkassenverbände unberührt bleibt. Das interne Qualitätsmanagement von Gesundheitseinrichtungen bleibt für die Bundesärztekammer der Dreh- und Angelpunkt für jede Verbesserung der Qualität. KTQ hat dabei die Entwicklung im Qualitätsmanagement immer vorangetrieben. Aus Sicht der Deutschen Krankenhausgesellschaft eröffnen sich durch den Schritt der Kassenseite zudem neue Möglichkeiten für die KTQ. Der Deutsche Pflegerat möchte KTQ so weiterentwickeln, dass Kliniken, Pflegeeinrichtungen und die anderen Gesundheitseinrichtungen noch besser in ihrem internen Qualitätsmanagement unterstützt werden können. Ein gutes Qualitätsmanagement der Kliniken, Pflegedienste und der anderen Einrichtungen des Gesundheitswesens ist für die Träger der KTQ auch weiterhin essentiell. Die von Praktikern entwickelten Modellprojekte und weitere neue Vorhaben gewährleisten, dass die KTQ-Zertifizierung den Gesundheitseinrichtungen auch in Zukunft eine gute Grundlage für hohe Qualität und Effizienz der Krankenhäuser bietet. Hintergrund KTQ: KTQ steht für „Kooperation für Transparenz und Qualität im Gesundheitswesen“. Beim KTQ-Verfahren werden Einrichtungen des Gesundheitswesens rund um die medizinischen, pflegerischen und verwaltungsbezogenen Prozesse im Drei-Jahres-Rhythmus in den Bereichen Patientenorientierung, Mitarbeiterorientierung, Sicherheit- Risikomanagement, Information und Kommunikation, Unternehmensführung und Qualitätsmanagement einer detaillierten Prüfung unterzogen. Träger der KTQ sind die Bundesärztekammer, die Deutsche Krankenhausgesellschaft, der Deutsche Pflegerat und – noch bis zum 31.12.2017 – die Verbände der gesetzlichen Krankenkassen. Pressemitteilung der Deutschen Krankenhausgesellschaft e.V.

The post Zukunftsorientiertes Qualitätsmanagement – KTQ mit neuem Gesellschafterkreis appeared first on Healthcare Netzwerk.

Krankenhäuser nutzen aktiv die Instrumente der Qualitätssicherung

Mindestmengen sind ein längst eingeführtes und auch von den Krankenhäusern anerkanntes Instrument der Qualitätssicherung. Sie in Bereichen weiterzuentwickeln, wo sie sinnvoll sind, steht für die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) außer Frage. „Die mit der Krankenhausreform geschaffenen neuen gesetzlichen Grundlagen – mit erleichterten Festsetzungsmöglichkeiten bei den Schwellenwerten auf der einen und Ausnahmemöglichkeiten bei erwiesener Qualität auf der anderen Seite – sind eine gute Grundlage, Mindestmengen für weitere relevante medizinische Leistungen einzuführen und die Bestehenden weiterzuentwickeln“, erklärt DKG-Hauptgeschäftsführer Georg Baum. Ausdrücklich ist darauf hinzuweisen, dass Mindestmengen nur eines von vielen Qualitätssicherungsinstrumenten sind, die die Krankenhäuser eingeführt haben. „Für viele Leistungen erfolgen umfassende Auswertungen über Komplikationen und Infektionen. Auch machen die Kliniken ihre Leistungszahlen bei einzelnen Operationen transparent, so dass sich Patienten sehr gut über Qualität und Leistungsspektrum der Krankenhäuser informieren können“, sagte Baum. Maßstab für die DKG bei den Beratungen im Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) ist, mit untersten Schwellenfestlegungen Gelegenheitsleistungen auszuschließen und mit Flexibilitätskorridoren dort zu arbeiten, wo es für höhere Schwellenwerte gesicherte Anhaltspunkte gibt. Die Logik, bei 50 Operationen darf man, bei 49 nicht, ist nicht nachvollziehbar und dient auch nicht der Sicherung der Versorgung, die bei z. B. 75.000 Schilddrüsenoperationen auch in der Fläche gesichert sein muss. „Die Studien des Reports zeigen, dass bei hochkomplexen Leistungen, wie Krebsoperationen an der Speiseröhre Mindestmengen alleine keine Lösung sind. Notwendig sind interdisziplinäre Teams und den gesamten Behandlungsprozess umfassende organisatorische und strukturelle Rahmenbedingungen – von der OP bis zur Versorgung auf der Intensivstation. Die Krankenhäuser sind längst dabei, solche Strukturen in spezialisierten Zentren zu entwickeln. Auch der Gesetzgeber hat mit der Krankenhausreform dafür neue Grundlagen geschaffen. Umso unverständlicher ist, dass die Krankenkassen die Bildung und Förderung von Zentren erschweren bzw. die Anwendung der neuen Fördermöglichkeiten systematisch verweigern. Anders ist die Klage des GKV-Spitzenverbandes gegen die von der Schiedsstelle festgelegten neuen Förderbedingungen für mehr Zentren nicht zu erklären“, so der DKG-Hauptgeschäftsführer. Pressemitteilung der Deutschen Krankenhausgesellschaft e.V.

The post Krankenhäuser nutzen aktiv die Instrumente der Qualitätssicherung appeared first on Healthcare Netzwerk.

Korruptionsbekämpfung im Gesundheitswesen – Neue Straftatbestände für Bestechung und Bestechlichkeit

Das Gesundheitssystem wird durch Korruption in vielerlei Hinsicht beeinflusst. Es reicht vom Wettbewerb über die verteuerten medizinischen Leistungen bis hin zu Vertrauenseinbußen bei Patienten gegenüber ihres Arztes. Vertrauen ist im Gesundheitssektor fundamental. Daher stellt Korruption an dieser Stelle einen verheerenden Tatbestand dar. Deswegen ist am 4. Juni das Antikorruptionsgesetz in Kraft getreten. Allgemein greift das bisher Strafrecht also zu kurz, um Korruption im Gesundheitswesen effektiv zu bekämpfen. Der Gesetzgeber hat sich daher zur Einführung zweier neuer Straftatbestände entschieden. Wie genau die aussehen, erfahren Sie in diesem Blog-Artikel.

Compliance im Gesundheitswesen – Zusammenarbeit zwischen Fachkreisen und Unternehmen

Das Einhalten von Gesetzen und Richtlinien sowie freiwilligen Kodizes nennt sich Compliance. Wo fängt Korruption im Gesundheitswesen an? Welche Formen der Zusammenarbeit zwischen Arzt und Unternehmen sind erlaubt und wie müssen diese konkret ausgestaltet sein? Grundsätzlich gelten für Bestechung und Vorteilsnahme im Gesundheitswesen die Paragraphen des Strafgesetzbuches (StGB) 299, 299a, 299b sowie 331ff. Wie die zentrale Grundprinzipien der Zusammenarbeit aussehen können, erfahren Sie in diesem Blog-Beitrag.

Für mehr Wettbewerb in der (Zahn)medizin

Was uns heute als selbstverständlich erscheint, nämlich den Patienten sinnvolle Orientierung zu bieten, etwa durch die geprüften Qualitätsstandards, war zunächst heftig umstritten – nie in der betroffenen Öffentlichkeit, aber immer bei Vertretern der Körperschaften. Die Behauptung, die deutsche (Zahn)medizin sei hervorragend und alle Beteiligten auf einem außerordentlich hohen Leistungsstandard, sollte unbedingt aufrechterhalten werden. Das deckte sich aber weder mit meinen Erfahrungen noch mit denen anderer Zahnärzte, die auf die kollegiale Frage “Wie viele Praxen arbeiten wirklich gut?” regelmäßig mit einer überraschenden Prozentzahl antworteten. Die lag bei ungefähr zehn, manchmal ergänzt durch die Bemerkung, dass weitere zehn Prozent auch wirklich gut sein könnten, wenn sie sich denn anstrengen wollen. Das hat mich verblüfft – tut es auch heute noch. So viel Realitätssinn hätte ich nicht erwartet.

E-Health-Gesetz: Fortschritt oder vertane Chance?

Ein Beitrag von Rainer Herzog zum eHealth Summit Germany beim Hauptstadtkongress 2015. Sobald der Entwurf eines neuen Gesetzes veröffentlicht wird, melden sich Interessengruppen zu Wort. Häufig kritisch. Dies ist gewohnte demokratische Praxis. Kein Gesetz kann alle – oft widerstreitende – Wünsche erfüllen. Doch der Referentenentwurf zum lange ersehnten E-Health-Gesetz enttäuscht über diesen kritischen Reflex hinaus […]

Wenn genaue Ergebnisse nicht erwünscht sind: Patientenbefragungen in der Arztpraxis

Am liebsten einfach
 Praxisteams wählen zur Durchführung von Patientenzufriedenheits-Befragungen für die Dokumentation ihres Qualitätsmanagements meist den einfachen Weg und verwenden Symbole oder Schulnoten zur Erfassung der Bewertungen. Gleichzeitig – so die Überzeugung – werden die Patienten nicht zu sehr beansprucht, das Projekt kann schnell „über die Bühne gebracht werden“ und der Dokumentationspflicht ist Genüge getan. […]