AOK: Rabattverträge nur noch mit mehreren Partnern nützt vor allem Pharmakonzernen

Die Gesundheitsminister der Länder wollen sich auf ihrer gemeinsamen Konferenz am 20. und 21. Juni 2018 darüber verständigen, dass Arzneimittelrabattverträge für Generika bei versorgungsrelevanten Arzneimitteln zukünftig nur noch mit mehreren Vertragspartnern möglich sein sollen. Begründet wird dies vor allem mit einer höheren Versorgungssicherheit für die Patienten. Der Vorsitzende des Vorstands der AOK-Baden-Württemberg und Verhandlungsführer für die bundesweiten AOK-Rabattverträge, Dr. Christopher Hermann, hält jedoch dagegen: „Die zwanghafte Mehrfachvergabe von Arzneimittelrabattverträgen nutzt weniger den Patienten als vielmehr den Interessen der großen Pharmakonzerne, und die ignorieren nur allzu gerne entscheidende Fakten.“ So habe die AOK mit ihren exklusiven Arzneimittelrabattverträgen beispielsweise dafür gesorgt, dass mehr Patienten ihr Präparat über einen längeren Zeitraum vom gleichen Anbieter erhalten. Waren es 2006, dem Jahr vor der Einführung der Arzneimittelrabattverträge, 74 Prozent der Patienten, lag dieser Anteil 2016 bereits bei 85 Prozent, wie das Wissenschaftliche Institut der AOK (WIdO) anhand von mehr als 45 Millionen wirkstoffbezogenen Profilen von AOK-Arzneimittelpatienten der Jahre 2006 und 2016 bei generikafähigen Wirkstoffen und Wirkstoffkombinationen nachweisen konnte. Versorgungssicherheit braucht Transparenz Die AOK unterstützt das Anliegen der Gesundheitsminister eine hochwertige, patientenorientierte und verlässliche Arzneimittelversorgung sicherzustellen und sieht ebenfalls gesetzlichen Regelungsbedarf, um Lieferengpässen effektiver zu begegnen. „Durch die erzwungene Mehrfachvergabe von Rabattverträgen wird sich die Versorgungssicherheit jedoch nicht verbessern. Im Gegenteil, dadurch schwindet die Kalkulationssicherheit für einzelne Hersteller und gerade die kleineren Unternehmen geraten wieder ins Hintertreffen“, ist Hermann sicher. „Darüber hinaus sind die Sanktionen unserer exklusiven Rabattverträge bei Lieferausfällen schon heute ein wirksames Instrument zur Erhöhung der Versorgungssicherheit.“ Um noch rascher umfassend bei Lieferschwierigkeiten reagieren zu können, schlägt die AOK eine verbindliche Meldepflicht zur frühzeitigen Information sowohl der Krankenkassen als auch von Ärzten, Krankenhäusern und Apotheken vor. Die Schaffung von Transparenz über am Markt befindliche Mengen von Medikamenten muss auf Ebene von Herstellern, Großhandel und Apotheken durch eine neutrale Stelle gesichert werden. Zudem sollte über eine verpflichtende Ausweitung der Lagerbestände bei besonders kritisch erachteten Wirkstoffen nachgedacht werden. Hermann weist darüber hinaus auf den wirtschaftlichen Nutzen der exklusiven Arzneimittelrabattverträge hin. „Bis heute hat die AOK rund 10 Milliarden Euro eingespart – ein Ergebnis, das seinen Grund auch in der überzogenen Preispolitik der Pharmaindustrie hat. Versicherte und Patienten profitieren von diesen Einsparungen, weil wir dieses Geld in die Versorgung investieren.“ Das Ansinnen der Gesundheitsministerkonferenz, Einschränkungen bei Rabattverträgen zu prüfen, lehnt Hermann deshalb ab: „Versorgungsqualität und Wirtschaftlichkeit müssen in einem ausbalancierten Verhältnis zueinander stehen. Zielführend sind Regelungen, die ausgewogen sind und allen dienen, nicht einseitig den Profitinteressen der großen Pharmakonzerne.“ Pressemitteilung des AOK Bundesverbandes

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AOK Baden-Württemberg widerspricht Pro Generika

„Pro Generika ist auf dem Holzweg.“ So knapp kommentiert Dr. Christopher Hermann, Vorstandsvorsitzender der AOK Baden-Württemberg und bundesweiter Verhandlungsführer der AOK-Rabattverträge, Aussagen, mit denen Pro Generika eben erst an die Öffentlichkeit ging. „Tatsächlich haben die Arzneimittelrabattverträge allein im zehnten Jahr ihres Bestehens zu einem Einsparvolumen von knapp 3,9 Milliarden Euro geführt. So konnten in den zehn Jahren Versichertengelder in Höhe von insgesamt 20 Milliarden Euro eingespart werden. Damit haben wir aber alles andere als eine Verengung des Arzneimittelmarkts erreicht, sondern im Gegenteil, endlich Marktwirtschaft und Wettbewerb. Die Mechanismen des Arzneimittelmarkts funktionieren eben anders als sich das die fünf großen Pharmakonzerne zurechtbiegen, die im Lobbyverband das Sagen haben.“ Es müsse darum gehen, im Interesse der Patienten den Arzneimittelmarkt für möglichst viele Anbieter zu öffnen und dauerhaft offen zu halten. „Wir beobachten, dass immer wieder kleinere Arzneimittelhersteller an uns herantreten und uns neue Wirkstoffe zur Ausschreibung vorschlagen, für die es bislang noch keine Rabattverträge gibt“, schildert AOK-Chef Hermann seine Erfahrungen. Gerade solche Neuausschreibungen und das Interesse kleinerer Hersteller belebten den Generikamarkt zusehends. Auch ausländische Produzenten, die bislang noch nicht auf dem deutschen Markt Fuß gefasst haben, könnten sich gerade durch Neuausschreibungen positionieren. „Den Rabattverträgen die Schuld zu geben für eine angebliche Monopolisierung, heißt die Wirklichkeit komplett auf den Kopf zu stellen.“ Legt man etwa den von der EU-Kommission im Rahmen ihrer Fusionskontrolle verwendeten sogenannten Herfindahl-Hirschman-Index – ein Maß für die Marktkonzentration – zugrunde, zeigt sich, dass die Marktkonzentration im rabattvertragsgeregelten Bereich 2015 mit einem Wert von 639 bereits äußerst gering war und weiterhin rückläufig ist: 2016 ging der Index auf 610 zurück. Für Ökonomen gilt bereits ein Index unter 1.000 als niedrig. Unter solchen marktfördernden Voraussetzungen zum wiederholten Mal auch noch das Risiko von Lieferengpässen zu beschwören, sei unverantwortlich und gehöre ins Reich der Fabel, betont Hermann. Die Fakten zeigen auf, dass bei lediglich 0,6 Prozent aller 2016 zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung abgerechneten Arzneimittel Apotheken ein Lieferversagen des Herstellers dokumentieren mussten. Nur dann mussten die Apotheken ein austauschbares Arzneimittel abgeben, wie Daten der Gesellschaft für statistische Gesundheitsforschung (GfsG) ausweisen. Die AOK Baden-Württemberg bereitet als Verhandlungsführer der gesamten AOK-Gemeinschaft gerade die 19. Tranche der Arzneimittelrabattverträge vor, die im nächsten Frühjahr mit mehr als 100 Wirkstoffen an den Markt gehen wird. Pressemitteilung der AOK Baden-Württemberg

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BARMER schreibt neue Rabattverträge aus

Die BARMER hat die zehnte Tranche ihrer Arzneimittelrabattverträge ausgeschrieben. Diese löst ab 1. Oktober 2017 die bisherigen Tranchen sieben und acht ab, die Ende September auslaufen. Die neue Ausschreibung umfasst insgesamt 143 generische Wirkstoffe und Wirkstoffkombinationen in 159 Fachlosen. Davon werden 121 Lose im sogenannten Mehrpartnermodell ausgeschrieben, bei dem bis zu drei Bieter den Zuschlag bekommen. 38 Lose werden exklusiv vergeben. Damit setzt die BARMER ihre erfolgreiche Strategie fort, bei der die zuverlässige Versorgung der Versicherten mit hochwertigen Arzneimitteln im Vordergrund steht. Breites Therapiespektrum Die ausgeschriebenen Wirkstoffe umfassen ein breites Therapiespektrum, darunter zum Beispiel die Behandlung von Schmerzen, Herz-Kreislauf-Erkrankungen und Bluthochdruck. Der Umsatz dieser Wirkstoffe beträgt rund eine Milliarde Euro jährlich. Pharmaunternehmen oder Bietergemeinschaften können ihre Gebote bis zum 7. April dieses Jahres abgeben. Die Laufzeit der neuen Verträge beträgt zwei Jahre. Umsatzvolumen von mehr als 1,5 Milliarden Euro Die BARMER hat derzeit rund 280 Wirkstoffe und Wirkstoffkombinationen mit einem jährlichen Umsatzvolumen von mehr als 1,5 Milliarden Euro durch Generika-Ausschreibungen unter Vertrag. Pressemitteilung der BARMER

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Krankenkassen könnten Patienten stärker entlasten: Nur noch jedes fünfte Rabattarzneimittel ist zuzahlungsfrei

Nur jedes fünfte Rabattarzneimittel ist teilweise oder komplett von der gesetzlichen Zuzahlung befreit. Im Vorjahr war es noch jedes dritte Medikament. Nach Berechnungen des Deutschen Apothekerverbandes (DAV) ist die Befreiungsquote zu Jahresbeginn 2017 auf 22,8 Prozent gefallen, nachdem sie Ende 2016 noch bei 31,6 Prozent gelegen hatte. Ursachen dafür sind das Auslaufen alter Rabattverträge und das Inkrafttreten neuer Rabattverträge zum Jahreswechsel. Rabattverträge sind Verträge einzelner Krankenkassen mit bestimmten Pharmaherstellern. Die Krankenkassen verpflichten sich dabei, dass ihre Versicherten auf Rezept nur die Medikamente ihrer Partner erhalten, während die Hersteller für diese Zusage einen Mengenrabatt gewähren. Die Krankenkassen können zudem entscheiden, ob sie ihre Versicherten bei den rabattierten Medikamenten von der gesetzlichen Zuzahlung in Höhe von 5 bis 10 Euro pro rezeptpflichtiger Packung entbinden – entweder komplett oder zur Hälfte. „Die Rabattverträge schränken zwar die Versorgungsfähigkeit und Therapiebreite in den Apotheken erheblich ein, helfen aber den Krankenkassen, jedes Jahr mehrere Milliarden Euro einzusparen“, sagt Fritz Becker, Vorsitzender des Deutschen Apothekerverbandes (DAV). „Umso unverständlicher ist es deshalb, wenn die Krankenkassen ihre Versicherten nicht an den Ersparnissen teilhaben lassen.“ Becker sagt auch: „Wenn die Krankenkassen ihre Versicherten wirklich entlasten wollen, sollten sie ihnen die Zuzahlungen erlassen, wenn zugleich die Ersparnisse aus den Rabattverträgen immer weiter steigen.“ Zum Hintergrund: Im Jahr 2015 haben die gesetzlichen Krankenkassen durch Rabattverträge mehr als 3,6 Mrd. Euro eingespart; allein in den ersten drei Quartalen des Jahres 2016 beliefen sich die Ersparnisse schon auf mehr als 2,8 Mrd. Euro – ein neuer Jahresrekord für 2016 ist in Sicht. Die gesetzlichen Zuzahlungen für Arzneimittel zu Gunsten der Krankenkassen liegen derweil pro Jahr bei mehr als 2 Mrd. Euro. Knapp sieben Millionen Menschen – etwa zehn Prozent aller gesetzlich Krankenversicherten – sind nach Erreichen ihrer Belastungsgrenze generell von Zuzahlungen befreit. Pressemitteilung der ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände e. V. – Bundesapothekerkammer – Deutscher Apothekerverband e. V.

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AOK erteilt Zuschläge: Tranche XVIII der Rabattverträge in den Startlöchern

Die AOK-Gemeinschaft hat am Dienstag (13. Dezember) die Zuschläge für die 18. Tranche der Arzneimittelrabattverträge erteilt. Die Verträge starten am 1. Juni 2017. „Durch die großzügige Vorlaufzeit geben wir den beteiligten Unternehmen noch mehr Planungssicherheit“, sagte der Vorstandschef der AOK Baden-Württemberg und Verhandlungsführer für die AOK-bundesweit ausgeschriebenen Rabattverträge, Dr. Christopher Hermann, am Dienstag in Stuttgart. „Unter Berücksichtigung unserer Vorabinformation Anfang Dezember haben die Unternehmen jetzt ein halbes Jahr zur Vorbereitung auf eine sichere Versorgung unserer Versicherten.“ „AOK XVIII“ beinhaltet die Zuschläge für 109 Fachlose. Davon hat die AOK 16 Fachlose im sogenannten Drei-Partner-Modell vergeben. Die Zuschläge verteilen sich auf bundesweit acht Gebietslose und gehen an insgesamt 38 pharmazeutische Unternehmen. Darunter sind mit der Orion Pharma GmbH und der GeneVida GmbH zwei neue AOK-Vertragspartner. Die Verträge der 18. Tranche laufen vom 1. Juni 2017 bis zum 31. Mai 2019 und ersetzen die Kontrakte der 14. Tranche. Dabei sind besonders umsatzstarke Wirkstoffe wie zum Beispiel der Magensäurehemmer Omeprazol, der Cholesterinsenker Simvastatin und das Schmerzmittel Ibuprofen. Erstmals gibt es ab Juni 2017 AOK-Arzneimittelrabattverträge für das Antibiotikum Linezolid, den Wirkstoff Paricalcitol zur Osteoporose-Behandlung und für das Epilepsiemedikament Zonisamid. Das AOK-Umsatzvolumen für die Arzneimittel der neuen Tranche liegt bei rund 1,8 Milliarden Euro pro Jahr (bezogen auf den Apothekenverkaufspreis). „Die Arzneimittelrabattverträge tragen zuverlässig dazu bei, die nach wie vor steigenden Ausgaben für Medikamente im Zaum zu halten“, betonte Herrmann. „Allein von Januar bis Ende September dieses Jahres lagen die GKV-weiten Rabatterlöse nach aktuellen Zahlen des Bundesgesundheitsministeriums bereits bei rund 2,81 Milliarden Euro. Das entspricht einem nochmaligen Plus von elf Prozent gegenüber dem gleichen Vorjahreszeitraum.“ Im Gesamtjahr 2015 haben die gesetzlichen Krankenkassen dank der Verträge mit pharmazeutischen Herstellern rund 3,6 Milliarden Euro weniger für Arzneimittel ausgeben müssen. Die Rabattverträge für Generika ermöglichen Einsparungen ohne Verlust an Qualität in der Arzneimittelversorgung. Das eingesparte Geld steht zum Beispiel für innovative Versorgungsformen zur Verfügung. Die Rabattverträge haben den Wettbewerb im Bereich der Generika deutlich in Schwung gebracht. Die laufenden AOK-Verträge decken rund zwei Drittel des Generikamarktes ab. Sie umfassen alle markt- und ausgabenrelevanten Wirkstoffe. Aktuell laufen Verträge für 275 Wirkstoffe und Wirkstoffkombinationen mit einem jährlichen AOK-Umsatzvolumen von insgesamt rund fünf Milliarden Euro (Stand: Dezember 2016). Mehr Informationen auf www.aok-rabattvertraege.de. Pressemitteilung des AOK Bundesverbandes

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15 Millionen Versicherte profitieren ab heute von neuen Verträgen – Leistungserbringer sind umfassend informiert

Startschuss für Zytostatika-Verträge: Heute startet die erste Tranche mit der Umsetzung der von GWQ und DAK ausgeschriebenen Verträge zur Versorgung mit Zytostatika. Rund ein Drittel aller Lose beginnt damit zum 1. Dezember. Vertragsapotheken, die eine darüberhinausgehende Vorbereitungszeit benötigen, starten am 1. Januar 2017. Nach der hervorragenden Resonanz der Apotheker sind inzwischen auch die Onkologen umfassend informiert worden. „Apotheker, Ärzte und Krankenkassen stehen in den Startlöchern – die Kooperation im Rahmen der neuen Verträge wird den Patienten erhebliche Vorteile bringen“, sagt Dr. Johannes Thormählen, Vorstand der GWQ. GWQ und DAK hatten im Rahmen der ersten exklusiven bundesweiten Ausschreibung der Belieferung von Zytostatika-Rezepturen durch öffentliche Apotheken Zuschläge an 147 Vertragspartnern (Einzelapotheken sowie Bietergemeinschaften) im gesamten Bundesgebiet vergeben. Die Resonanz der Apotheken war überragend, so dass eine Abdeckung von über 93% erreicht werden konnte. Die Verträge versorgen 15 Millionen Versicherte der beteiligten Krankenkassen. Vor dem heutigen Start wurden umfangreiche Vorbereitungen getroffen. So wurden alle Beteiligten mehrfach über die Verträge informiert. Alle Apotheken im Bundesgebiet, also mehr als 20.000, erhielten Informationen darüber, dass künftig eine Belieferung nur noch über Vertragsapotheken erfolgt und wann die Verträge starten. Den Vertragsapotheken selbst stellte der Kassenverbund umfangreiche Informationspakete zur Verfügung, so dass sie gut gerüstet in die Verträge starten. Die Onkologen als die zentralen Entscheidungsträger und Ansprechpartner der Patienten erhielten ebenfalls ein umfassendes Informationspaket mit Auskünften dazu, welche Apotheke die Belieferung für die Patienten jeweils übernehmen wird. Auch über das Timing der Vertragsstarts sind alle Onkologen informiert. Die Verträge sehen vor, dass vor Beginn der Belieferung ein Abstimmungsgespräch zwischen der Vertragsapotheke und dem zu beliefernden Onkologen stattfinden muss. So sollen bereits vorab Fragen beantwortet und das beste Versorgungsniveau für die Patienten sichergestellt werden. Diese Gespräche haben weitestgehend stattgefunden. Einige Apotheken berichteten der Einkaufsgemeinschaft jedoch, dass ihnen kein Termin zur Abstimmung der Lieferprozesse eingeräumt wurde. In diesen Fällen haben DAK/GWQ den Kontakt zu den betreffenden Onkologen gesucht. „Wir haben in den vergangenen Wochen viele gute Gespräche geführt und freuen uns über die große positive Resonanz“, berichtet GWQ-Vorstand Thormählen. „Wir sind nach wie vor von dem Modell Ausschreibung im Bereich der Zytostatika-Rezepturen überzeugt. Kürzere Fahr- und damit Lieferzeiten, geringere Kosten, mehr Transparenz für alle Beteiligten – die Ausschreibung ist ein Erfolg geworden.“ Einige Onkologen erwecken den Eindruck, als seien die Passagen des ArzneimittelVersorgungsstärkungsgesetzes (AM-VSG), die die Versorgung mit Zytostatika betreffen, bereits rechtswirksam. Thormählen stellt klar: „Fakt ist: Ob und wann diese Regelungen in Kraft treten, ist Zukunftsmusik, wir bewegen uns in einem aktuell eindeutigen Rechtsrahmen zur Umsetzung der Verträge. Zudem sehen wir auch unabhängig von einer potenziellen Gesetzesänderung Möglichkeiten zur Weiterführung dieser für die Versichertengemeinschaft der GKV qualitativ und wirtschaftlich besseren Verträge“. Alle Informationen für Apotheker wie für Onkologen sind über die Online-Portale der DAK und der GWQ zugänglich und für Leistungserbringer abrufbar. Außerdem wurde bereits eine Woche vor dem heutigen Vertragsstart eine Sonder-Hotline für die Leistungserbringer eingerichtet. Pressemitteilung der GWQ ServicePlus AG

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BARMER GEK bezuschlagt neue Arzneimittelrabattverträge

Die BARMER GEK hat die Zuschläge für die neunte Ausschreibung ihrer Arzneimittelrabattverträge erteilt. Bezuschlagt wurden insgesamt 133 Wirkstoffe und Wirkstoffkombinationen in 143 Losen mit einem jährlichen Umsatzvolumen von rund 360 Millionen Euro. Der größte Teil der Zuschläge (72,7 Prozent) erfolgte im sogenannten Mehrpartnermodell, bei dem bis zu drei Bieter zum Zuge kommen. „Bei der Auswahl unserer Rabattpartner geht es uns vor allem um die zuverlässige Versorgung unserer Versicherten mit hochwertigen Arzneimitteln und nicht allein um den Preis. Wenn mehrere Produkte zur Auswahl stehen, bietet dies Versorgungsalternativen und beugt Lieferengpässen vor“, betont Dr. Mani Rafii, Vorstand der BARMER GEK. Verträge treten zum 1. Januar 2017 in Kraft 104 Lose wurden im Mehrpartnermodell vergeben, für 39 Lose wurden Exklusivzuschläge erteilt. Für 17 Lose gingen bei der Ausschreibung keine oder keine zuschlagfähigen Angebote ein. Die bezuschlagten Arzneimittel umfassen ein breites Therapiespektrum, darunter zum Beispiel Wirkstoffe zur Behandlung von Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Bluthochdruck, Asthma und Osteoporose. Die neunte Tranche der BARMER GEK-Arzneimittelrabattverträge löst ab 1. Januar 2017 die entsprechenden bisherigen Verträge ab. Laufzeitende dieser Tranche ist der 30. September 2018. Einsparvolumen in dreistelliger Millionenhöhe Insgesamt hat die BARMER GEK derzeit Rabattverträge für rund 280 Wirkstoffe und Wirkstoffkombinationen mit einem Umsatzvolumen von mehr als 1,5 Milliarden Euro und einem Einsparvolumen von über 450 Millionen Euro realisiert. Eine nach Wirkstoffen und Anwendungsgebieten sortierte Übersicht der Ausschreibungsgewinner gibt es unter www.barmer-gek.de/547410. Pressemitteilung der BARMER GEK

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AOK Baden-Württemberg reagiert mit Kopfschütteln: OLG Düsseldorf legitimiert Pharma-Dumpingangebot

Mit völligem Unverständnis reagiert die AOK Baden-Württemberg auf eine Entscheidung des OLG Düsseldorf vom Mittwoch (08.06.2016), wonach ein Pharmaunternehmen sein Medikament im Ausschreibungsverfahren jetzt gratis anbieten darf und die AOKs die Schenkung annehmen müsse. „Mit dieser Entscheidung legitimiert das OLG Preisdumping und hat natürlich auch die Verantwortung für die Folgen am Markt zu tragen“, so der Vorstandschef der AOK Baden-Württemberg und Verhandlungsführer für die bundesweiten AOK-Arzneimittelrabattverträge, Dr. Christopher Hermann. Mit dem OLG im Rücken könnte ein Pharmaunternehmen nun sein dreistes Geschäftsmodell verwirklichen und damit Marktverdrängung betreiben, die aller fairen wettbewerblichen Logik entbehre. Zur OLG Entscheidung ist es gekommen, weil das inzwischen medienbekannte Pharmaunternehmen auf Preisdumping setzt und seine Antibabypille quasi kostenlos der AOK-Gemeinschaft anbietet. Das Unternehmen kann jetzt mit OLG-Freibrief ihre Gratis-Offerte über einen Rabattvertrag mit allen AOKs in den deutschen Markt drücken. Genau solche Auswüchse sollte das Vergaberecht verhindern. Trotzdem hat die Vergabekammer in erster Instanz beschlossen, dass die AOK das Angebot annehmen muss und jetzt ist das OLG dieser unverständlichen Grundhaltung gefolgt. Hermann: „Hier hat wohl niemand ausreichend realisiert, dass das Unternehmen mit dieser Null-Strategie vor hat, Wettbewerber in diesem Segment auszuschalten. Später kann es dann kassieren.“ Von den Krankenkassen werde die Antibabypille nämlich nur bis zum vollendeten 20. Lebensjahr bezahlt. Danach müssten die Frauen meist selbst zahlen und zwar den regulären Listenpreis. Viele Frauen werden dann aber nicht mehr zu einem anderen Anbieter wechseln. Die OLG Entscheidung hebelt zudem die vergaberechtlich verankerte Auskömmlichkeitsprüfung der Angebote im Rahmen des Vergabeverfahrens aus. Laut AOK-Chef Hermann wäre vielmehr notwendig, dass solche Prüfungen in ihrer Stringenz gestärkt und nicht „anything goes“ eingeführt werde. „Es liegt uns bereits ein weiteres Angebot über eine Schenkung von Arzneimitteln vor. Wie wir uns dagegen noch rechtlich wehren können, müssen wir jetzt genauestens prüfen“, kündigt Hermann an. Pressemitteilung der AOK Baden-Württemberg

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