Arzneimittel-Lieferengpässe durch bessere Rabattverträge der Krankenkassen ausschließen

Arzneimittel-Rabattverträge der Krankenkassen sollten bei jedem Wirkstoff mit mindestens drei pharmazeutischen Unternehmen geschlossen werden, um Lieferengpässe für Apotheken und Patienten auszuschließen. „Weg von den Exklusivverträgen mit einzelnen Herstellern – und hin zum Mehrpartnermodell“, mahnte Fritz Becker, Vorsitzender des Deutschen Apothekerverbands (DAV), in seinem Politischen Lagebericht zum Auftakt des 53. DAV-Wirtschaftsforums in Berlin. „Wir fordern, dass somit der Apotheker in entsprechenden Fällen entscheiden kann, welches Rabattarzneimittel er abgibt.“ Auf der Veranstaltung mit Fachvorträgen und Podiumsdiskussionen kommen heute und morgen hochrangige Vertreter von Politik, Wirtschaft und Pharmazie zum Meinungsaustausch zusammen. „Ich betone, dass wir Apotheker das System der Rabattverträge in seiner Grundidee unterstützen“, sagte Becker. „Leider ist festzustellen, dass die Lieferschwierigkeiten bei einzelnen Rabattvertragsarzneimitteln in letzter Zeit wieder zunehmen. Ich will hier gar nicht urteilen, woran es im Detail liegt. Auf alle Fälle muss die Versorgung des Patienten im Mittelpunkt stehen.“ So müssten die Krankenkassen eben über ihre Ausschreibungssystematik nachdenken, so Becker. Das Ergebnis des Pharmadialogs sei insofern zielführend, als „bei der Ausgestaltung der Rabattverträge den erfolgreichen Bietern sechs Monate zur Umsetzung gewährt werden sollen.“ Etwaige Differenzen zwischen Herstellern und Krankenkassen über die Ausschreibungskriterien müssten die Vertragsparteien jedoch selbst austragen, so Becker. Mit Blick auf einzelne Krankenkassen, die Apotheken weder das Medikament noch ein Honorar bezahlen wollen, wenn sie aufgrund von Lieferengpässen statt des Rabattarzneimittels ein anderes wirkstoffgleiches Präparat an den Patienten abgegeben haben, fand der DAV-Vorsitzende deutliche Worte: „Wir bekommen von unserem pharmazeutischen Großhandel klare Aussagen zur Nichtlieferfähigkeit von Arzneimitteln. Diese Aussagen müssen genügen – einen zusätzlichen Bürokratieaufwand lehnen wir ab.“ Auch ohne Retaxationen seien Rabattverträge arbeitsintensiv genug, so Becker: „Die Versorgung mit Rabattarzneimitteln bedeutet einen erheblichen Mehraufwand in der Apotheke. Und das schon, wenn das jeweilige Arzneimittel verfügbar ist.“ Pressemitteilung der ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände e.V.

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TK schließt Rabattvertrag zu umsatzstärkstem Arzneimittel in der gesetzlichen Krankenversicherung

Die Techniker Krankenkasse (TK) hat gemeinsam mit dem pharmazeutischen Hersteller AbbVie einen Rabattvertrag über das Medikament Humira (Wirkstoff: Adalimumab) geschlossen. Humira kostet die gesetzlichen Krankenversicherungen etwa 800 Millionen Euro im Jahr und ist damit das umsatzstärkste Arzneimittel in der GKV. Humira ist für die Behandlung der rheumatoiden Arthritis, Psoriasis und chronisch entzündlichen Darmerkrankungen zugelassen. Der Vertrag startet zum 1. April 2016 und wurde in einem gemeinsamen Open–House-Verfahren der TK mit sieben weiteren, ebenfalls am Rheumavertrag beteiligten Krankenkassen durchgeführt. „Durch den Rabattvertrag wird Humira nun auch in unseren Rheumavertrag aufgenommen und erweitert die wirtschaftlichen Therapieoptionen noch einmal um einen wichtigen Wirkstoff“, so Sabrina Segebrecht, Apothekerin bei der TK. Durch die Zusammenarbeit der Ärzteschaft, Krankenkassen und pharmazeutischen Industrie im Rahmen des TK-BDRh-Rheumavertrags wird die wirtschaftliche und qualitativ hochwertige Arzneimittelversorgung für Patienten gefördert, für die eine Biologika-Therapie erforderlich ist. Der Rheumavertrag steht bundesweit allen Fachärzten für Innere Medizin und Rheumatologie, hausärztlich niedergelassenen Fachärzten für Innere Medizin und Rheumatologie sowie Pädiatern mit der Zusatzweiterbildung Rheumatologie offen. Interessierte Ärzte erhalten im geschützten Login-Bereich unter http://www.bdrh.deweitere Informationen. Pressemitteilung der Techniker Krankenkasse

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Rabattarzneimittel: Kassen sollten Patienten entlasten und Ausschreibungen an mehrere Hersteller vergeben

Mehr als zwei Drittel (68 Prozent) aller Rabattarzneimittel in der gesetzlichen Krankenversicherung sind zum Stichdatum 15. Februar zuzahlungspflichtig. Nur ein knappes Drittel (32 Prozent) aller rezeptpflichtigen Medikamente, die einem Rabattvertrag unterliegen, sind ganz oder teilweise zuzahlungsbefreit. Dies ergeben Berechnungen des Deutschen Apothekerverbandes (DAV). Demnach unterliegen 6.900 von 21.900 Arzneimitteln mit Rabattverträgen zwischen pharmazeutischen Herstellern und gesetzlichen Krankenkassen einer 50- oder 100-prozentigen Befreiung von der gesetzlichen Zuzahlung. Selbige liegt grundsätzlich zwischen 5 und 10 Euro pro rezeptpflichtigem Präparat und wird von der Apotheke direkt an die Krankenkasse weitergeleitet. „Die Krankenkassen könnten ihre Versicherten von den Zuzahlungen zu Rabattarzneimitteln befreien, tun dies aber leider nicht sehr oft“, sagt DAV-Vorsitzender Fritz Becker. „Genauso schwer wiegt, dass manchen Kassen offenbar ein paar Cent zusätzliche Ersparnis wichtiger zu sein scheinen als die jederzeitige Verfügbarkeit von wichtigen Medikamenten. Die Erfahrungen der vergangenen Jahre zeigen, dass es bei einzelnen Herstellern immer wieder zu Lieferengpässen kommt. Deshalb sollten sich Krankenkassen bei ihren Ausschreibungen für Rabattverträge nicht nur an einen einzigen Hersteller binden, sondern zwei oder drei Anbieter auswählen.“ Manche Kassen hätten Konsequenzen aus der Erfahrung der vergangenen Jahre gezogen, andere dagegen nicht, sagt Becker. Zum Hintergrund: Allein im Jahr 2014 haben die Krankenkassen durch Rabattverträge 3,2 Mrd. Euro gespart, durch Zuzahlungen der gesetzlich Versicherten noch einmal 2,0 Mrd. Euro. Eine Liste mit allen zuzahlungsfreien Arzneimitteln findet sich auf www.aponet.de Pressemitteilung der ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände e. V.  

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„Wir verteidigen die Freiheit des Arztes!“

Die Einschränkung der Demokratie in vielen Bereichen des Gesundheitswesens, so auch in der Ärzteschaft und im Arzneimittelmarkt, ist diesmal das Thema von ÄG Nord Vorstandssprecher Dr. Klaus Bittmann: „Es geht schleichend verloren, wenn man nicht aufpasst. Wir sehen in vielen Bereichen, wie die Politik oder auch die Kassen in die Patientensteuerung eingreifen. Eine repräsentative Studie […]

Urteil zum aut idem: “Eine Wohltat, das zu lesen!”

Das Sozialgerichtsurteil zum Thema “aut idem” ist diesmal das Thema von ÄG Nord Vorstandssprecher Dr. Klaus Bittmann: “Das Sozialgericht hat eindeutig für den Apotheker entschieden, der sich in diesem Fall vor die Entscheidungsfähigkeit des Arztes gestellt hat. Sämtliche relevante Paragrafen, alle Rechtskreise sind untersucht worden und unterm Strich kommt trotzdem nichts anderes heraus: Nämlich dass […]

Die Verordnungshoheit des Arztes muss erhalten bleiben

Der Vorstoß der Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände (ABDA), eine Extragebühr für Beratungsleistungen zu fordern ist diesmal das Thema von ÄG Nord Vorstandssprecher Dr. Klaus Bittmann: “Das Schlimmste das passiert ist, ist dass unsere KBV mit der ABDA eine Vereinbarung zu einem Modellvorhaben gemacht hat, in der der Apotheker ein Arzeimittel ausgibt, zu dem der Arzt nur […]

Das etwas andere ärztliche Unternehmen

Die Q-Pharm AG wurde von der Ärztegenossenschaft Nord, damals ÄGSH, im Jahre 2000 gegründet. Die ersten Impulse und auch das Logo „Q“ kamen von der medizinischen Qualitätsgemeinschaft Rendsburg, die Umsetzung bzw. das Geschäftsmodell wurde vom Vorstand der neuen Ärztegenossenschaft voran getrieben, aus folgenden Gründen: 1. Die Niedergelassenen wurden schon damals in Haftung genommen für Arzneimittelkosten, […]

Intelligente Versorgungsförderung statt Rabattschlachten

Das Tochterunternehmen Q-Pharm ist diesmal das Thema von ÄG Nord Vorstandssprecher Dr. Klaus Bittmann: “Sie wissen wahrscheinlich alle, dass es hierzu etliche Auseinandersetzungen im politischen und rechtlichen Raum gegeben hat. Alle bisherigen kritischen Begleitungen haben wir gut überstanden. Wir sind der festen Überzeugung, dass Q-Pharm Geschäfte lautere Geschäfte sind, weil wir niemandem durch Verordnung direkte […]

“Impfstoffe sollten von Rabattverträgen ausgenommen werden!”

Obwohl es zum Ende 2012 wegen eines nicht erfüllten Rabattvertrages zum vorübergehenden Totalausfall bei der Lieferung von Impfstoffen kam (und dies in der Folge zur Zeit zu vollen Arztpraxen führt), haben die Krankenkassen für 2013 erneut einen Exklusivvertrag mit einem einzigen Hersteller von Grippeimpfstoffen abgeschlossen. Aus aktuellem Anlass sagt deshalb ÄG Nord Vorstandssprecher Dr. Klaus […]