BDPK kritisiert Gesetz zur Einführung von bundeseinheitlich verbindlichen Pflegepersonaluntergrenzen

Der BDPK lehnt die heute im Deutschen Bundestag beschlossene Einführung von bundeseinheitlich verbindlichen Personaluntergrenzen ab, weil sie in den Krankenhäusern nicht rechtssicher anwendbar sind. Krankenhäuser sollen damit verpflichtet werden, mehr Personal einzustellen. „Der Schuss könnte nach hinten losgehen“, sagt Thomas Bublitz, Hauptgeschäftsführer des BDPK anlässlich der heutigen Beratung im Deutschen Bundestag. Der Verband führt dafür folgende Gründe an: •    Es gibt keine wissenschaftlichen Belege für den Zusammenhang zwischen einer höheren Zahl von Pflegekräften und einer für den Patienten messbar besseren Versorgungsqualität. Grundlage für die Gesetzesinitiative ist ein Gutachten, das inhaltlich und methodisch hoch umstritten ist. •    Eine verbindliche Personaluntergrenze birgt die Gefahr, zum unüberwindbaren Standard zu werden. Es ist nicht anzunehmen, dass zukünftig eine bessere Personalausstattung von den Krankenkassen finanziert werden wird. •    Eine politisch gut gemeinte Entlastung der Pflege bringt die Krankenhausverantwortlichen in Haftungsprobleme, wenn sich die Vorgaben nicht erfüllen lassen. Besondere Schwierigkeiten sieht der BDPK für kleinere bedarfsnotwendige Krankenhäuser im ländlichen Raum. Die Schließung von Abteilungen wäre die Konsequenz. Der BDPK plädiert dafür, statt zentraler Mindestvorgaben die notwendige Personalausstattung für eine gute Patientenversorgung vor Ort zu regeln. Nicht jedes Krankenhaus ist mit dem anderen vergleichbar. Wenn die Bundesregierung trotz der vorgetragenen Kritik an der Einführung zentraler Vorgaben festhalten will, sollte zuerst die konkrete Personaluntergrenze beziffert, die Machbarkeit und die Auswirkungen für die Krankenhäuser evaluiert werden, bevor eine gesetzliche Verpflichtung verabschiedet wird. Pressemitteilung des Bundesverbandes Deutscher Privatkliniken e.V.

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vdek fordert Maßnahmen zur Stabilisierung der Beiträge und zur Reform des Morbi-RSA

Die Frage der gerechten Verteilung der Gesundheitskosten in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) wird nach Auffassung von Uwe Klemens, Vorsitzender des Verbandes der Ersatzkassen e. V. (vdek), im Bundestagswahlkampf 2017 eine zentrale Rolle spielen. „Es ist auf Dauer nicht hinnehmbar, dass allein die Arbeitnehmer die steigenden Kosten im Gesundheitswesen über Zusatzbeitragssätze tragen müssten“, sagte Klemens. Und auch die Zahl der Arbeitgeber wachse, die erkennen, dass sie ihren Beschäftigten diese Belastungen nicht weiter zumuten können. Die Diskussion über die Rückkehr zur paritätischen Finanzierung müsse wieder aufgegriffen werden, so Klemens. Trotz stabiler Zusatzbeitragssätze bei den Ersatzkassen in diesem Jahr erwartet Klemens erhebliche Kostensteigerung durch die teure Reformgesetzgebung im Gesundheitswesen. „Durch die Reformgesetze muss die GKV in den nächsten Jahren jährlich rund 4,6 Milliarden Euro schultern, zuzüglich der allgemeinen Preis-, Struktur- und Mengenentwicklung in der Versorgung.“ Der durchschnittliche Zusatzbeitragssatz werde bis 2020 auf 1,8 Prozent steigen. Klemens forderte weitere kurzfristige Maßnahmen zur Stabilisierung der Beiträge, wie die erneute Abschmelzung der Finanzreserve im Gesundheitsfonds um einmalig 1,5 Milliarden Euro in 2018 und die Kompensation der Ausgaben für Arbeitslosengeld-II-Empfänger (ALG-II-Empfänger). Denn die Beiträge, die die Bundesagentur für Arbeit (BA) an die Krankenkassen für Langzeitarbeitslose entrichteten, reichten seit Jahren nicht annährend aus, um die Ausgaben zu decken. Ulrike Elsner, Vorstandsvorsitzende des vdek, forderte erneut rasche Reformen beim Morbi-RSA. Die Wettbewerbsverzerrungen durch Fehlstellungen im Morbi-RSA seien für die betroffenen Krankenkassen und deren Versicherte nicht länger hinnehmbar, so Elsner. Im Jahr 2015 betrug die Unterdeckung bei den Ersatzkassen minus 644 Millionen Euro, während andere Kassenarten eine Überdeckung von über einer Milliarde Euro aufweisen konnten. „Wir begrüßen, dass das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) ein Sondergutachten bis zum 30.9.2017 in Auftrag gegeben hat. Das zeigt, dass das Problem in der Politik angekommen ist.“ Die nächste Bundesregierung müsse nun aber Farbe bekennen und in der nächsten Legislaturperiode Reformen in die Wege leiten, um die unfairen Wettbewerbsverzerrungen zu beseitigen. Verbot von Versandhandel und Zytostatika-Ausschreibungen nicht akzeptabel Dringenden Änderungsbedarf in der laufenden Gesetzgebung sieht Elsner noch bei den Themen Versandhandel mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln und dem Ausschreibungsverbot von ambulanten Chemotherapien (individuell hergestellte Zytostatika-Lösungen). Den Versandhandel komplett zu verbieten, gehe an der Versorgungsrealität vorbei. Zwar sei das Volumen des Versandhandels sehr gering; es beträgt weniger als ein Prozent des Gesamtumsatzes der Apotheken mit rezeptpflichtigen Arzneimitteln (etwa 167 Millionen Euro im Jahr). „Aber für die Versicherten kann die Online-Apotheke eine gute Versorgungsalternative sein“, so Elsner. Der vdek schlägt deshalb ein Modell vor, das mit dem Europarecht konform geht, aber auch wirtschaftliche Anreize für Patienten und Krankenkassen berücksichtigt. Demnach sollten künftig die Krankenkassen in Verträgen mit den Versandapotheken Verträge über Preisnachlässe vereinbaren können. Die Einsparungen durch Boni oder Rabatte können dann den Beitragszahlern insgesamt und den Patienten zugutekommen. Auch das geplante Verbot von Ausschreibungsverträgen der Krankenkassen mit einzelnen Apotheken über individuell hergestellte Zytostatika-Lösungen im Rahmen der ambulanten Chemotherapie kritisierte Elsner deutlich. Zahlreiche Krankenkassen hätten sehr gute Erfahrungen mit den Ausschreibungsverträgen gemacht und auch das Bundessozialgericht habe die Verträge grundsätzlich bestätigt. „Hier wird eine Chance vertan, eine qualitativ bessere Versorgung für die Versicherten zu erreichen, mehr Transparenz in einen undurchsichtigen Markt zu bringen und Wirtschaftlichkeitsreserven in Höhe von 600 bis 700 Millionen Euro jährlich zu heben.“ Pressemitteilung des vdek

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Fixkostendegressionsabschlag: Gesetzgeber muss handeln

Der Hauptgeschäftsführer der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG), Georg Baum, erklärt zur heutigen Meldung des AOK-Bundesverbandes zum Fixkostendegressionsabschlag: „Die Kritik des AOK-Bundesverbandes an einer gesetzlichen Festlegung der Höhe des Fixkostendegressionsabschlages ist unsachlich und falsch. Es geht in keiner Weise darum, Grundsatzentscheidungen zur Krankenhausfinanzierung zu ändern. Die Krankenhäuser akzeptieren, wie in der Krankenhausreform vorgesehen, dass zusätzliche Leistungen nicht mit den vollen Fallpauschalensätzen bezahlt werden. Weil aber die Kassen nicht bereit sind, die den Krankenhäusern durch zusätzliche Leistungen entstehenden zusätzlichen Kosten ansatzweise realistisch zu finanzieren, muss der Gesetzgeber die Quote festlegen. Entlarvend für die überzogenen Kürzungsabsichten der Krankenkassen ist die Einschätzung der AOK, die Behandlung zusätzlicher Patienten verursache keine Personalkosten. Tatsache ist vielmehr, dass zu keinem Zeitpunkt den Kliniken die Personalausstattung voll finanziert worden ist. Zudem macht diese Vorstellung deutlich, dass die Krankenkassen die Krankenhäuser in noch mehr Rationalisierungen und Überstunden drängen wollen und überhaupt keine Rücksicht auf die menschliche Zuwendung für die Patienten nehmen. Anders kann die Bewertung der Personalkosten mit „Null“ nicht interpretiert werden. Wer von zusätzlichen Leistungen bis zu 90 Prozent und mehr wegkürzen will, wie das die Kassen fordern, zwingt die Kliniken zu Personalabbau. Die Politik ist in der Verantwortung sicherzustellen, dass die Ziele der Krankenhausreform erreicht werden. Mit einer gesetzlichen Festlegung des Fixkostendegressionsabschlages ist dies der Fall. Auch der bisherige Mehrleistungsabschlag war mit 25 Prozent gesetzlich fixiert. Zur Einschätzung der AOK, es würden in dreistelliger Millionenhöhe Mehrausgaben verursacht, ist festzustellen, dass allein 500 Millionen Euro, die die Reform zu Gunsten der Krankenhäuser vorgesehen hatte, bis heute bei den Kliniken nicht angekommen sind und dass durch eine gesetzliche Festlegung des Fixkostendegressionsabschlages gleichwohl in dreistelliger Millionenhöhe Kürzungen der kalkulierten Fallpauschalen erfolgen.“ Pressemitteilung der Deutschen Krankenhausgesellschaft e.V.

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Bachelor und Uni-Frust?

Immer mehr Studenten leiden unter Uni-Frust, schreibt n-tv auf seiner online-Seite. Der Bedarf an psychologischen Beratungen sei stark gestiegen. Das gehe aus aktuellen Daten des Deutschen Studentenwerks (DSW) hervor. Ein Grund dafür sei die Bologna-Reform. “Der Bachelor ist Stress”, wird DSW-Sprecher Stefan Grob auf dem Nachrichtenportal zitiert.
Ein Grund mehr, in der Medizin nicht einfach nur, weil es die […]

Das Gerede um Arzthonorare nervt langsam

Ich weiß nicht, wie es vielen meiner Hausarztkollegen geht, aber mich nervt der Streit im Gesundheitswesen, der sich ausschließlich um die Höhe der Arzthonorare zu drehen scheint. Mein Schwerpunkt läge da an ganz anderer Stelle.
Für meinen Teil kann ich behaupten: Ich bräuchte keinen Cent mehr, würde sogar auf Honorar verzichten, wenn endlich eine übersichtliche und […]

Gesundheitsministerin beruhigt die Ärzte

Im ARD-Morgenmagazin von heute beruhigt die Gesundheitsministerin Ulla Schmidt die Ärzteschaft nachhaltig.
“Kein Arzt weiß, was das 1. Quartal 2009 wirklich bringt. Da muss man erstmal abwarten, bevor man sich beschwert.”
Herrlich! Diese Aussage muss man sich als Arzt auf der Zunge zergehen lassen. Kein Arzt weiß, was er verdienen wird! Diese Feststellung soll die Gemüter beruhigen. […]

Cash beim Arzt – bald Realität?

Vorkasse beim Arzt war in den letzten Wochen der Aufreger in deutschen Arztpraxen. Zu Recht, denn bei Kassenleistungen fehlt hier die rechtliche Grundlage. Die unruhigen gesundheitspolitischen Zeiten setzen sich fort. Streiks der Ärzte sind wieder schwer angesagt und der Gesundheitsexperte der SPD, Prof. Karl Lauterbach, meldete sich vergangene Woche zu Wort. Im Interview mit der […]