Wahnsinnswoche 2018:52

In dieser Woche 35 Patientenkontakte und ein Terminausfall an zwei Tagen. Bis auf Weiteres habe ich erst in 10-12 Wochen wieder Termine frei. Bin ab 7.1.2019 wieder in der Praxis – bis dahin alles Gute für das Neue Jahr!


“Also, es muss wirklich sehr frustrierend sein, wenn man kurz vor seiner sicher total berechtigten Pensionierung vom jahrelangen Herumsitzen in klimatisierten Räumen, vor flimmerfreien Bildschirmen und auf rückenadaptierten Sesseln nach maximal acht Stunden mit zwischenzeitlichen Pausen natürlich erschöpft nach Hause gehen muss – unter Mitnahme eines Grundgehaltes von ca. € 240.000,- pro Jahr aus reinen Versichertengeldern, in meinen Augen komplett zum Fenster herausgeworfen!” Kommentar von Dr. Christoph Schüürmann zu den jüngsten Forderungen des GKV-Spitzenverbands (weiterlesen)

Worüber hat sich der Mann so echauffiert? Über den Stackelberg: “Krankheiten richten sich nicht nach den Lieblingsöffnungszeiten der niedergelassenen Ärzte”. Klingt richtig, klingt logisch – ist aber in der Schlussfolgerung trotzdem falsch. Lauterbach lockt jetzt dazu mit Prämien (die wahrscheinlich vom Regelleistungsvolumen wieder abgezogen werden), nachdem er vorher süffisant angemerkt hatte, Ärzte spielten Golf, statt zu arbeiten. Ich mag seinen Humor!


Kurz vor Weihnachten kriegte ich (natürlich samstags) ein Einschreiben von der gemeinen Prüfungsstelle der Ärzte und Krankenkassen und einen entsprechend dicken Hals. Montags hab ich das Ding dann aufgemacht und siehe da: dem Prüfantrag des BKK-Landesverbandes wurde NICHT stattgegeben. Zum Hintergrund [1] und [2]. Den informativen Bescheid können Sie als Download haben – falls Sie auch mal in diese prekäre Lage geraten. Ich warte erst mal ab, ob die BKK mich noch verklagen will.


Zwischen Wahn und Wirklichkeit: Bernd Harder befasst sich in seinem neuen Buch mit “Verschwörungstheorien“. Hintergrund: [3].


Aufklärung über die „Intrinsische dopaminerge Aktivität“ eines Neuroleptikums.


Soulfood: Final “Echoes” performance with Richard Wright (Pink Floyd)

Wahnsinnswoche 2018:42

In dieser Woche 178 Patientenkontakte und 19 Terminausfälle. Bis auf Weiteres habe ich erst in 10-12 Wochen wieder Termine frei.


Am Montag war es ohne Vorwarnung katastrophal voll: 64 Patienten an einem Tag (das sind rund 15% meiner Quartals-Fallzahl). Wenn das so weitergeht, werde ich zur Qualitätssicherung die offene Sprechstunde vorübergehend für Neuzugänge sperren müssen.

Dafür saß ich dann am Donnerstag nach relativ kurzer Zeit einsam und verlassen vor einem leeren Wartezimmer…


Aber vielleicht werde ich ohnehin bald arbeitslos: Amazons Alexa soll demnächst heraushören, ob sein Besitzer krank, verstimmt oder gar depressiv ist, und sich darum kümmern.


Bizarre Suchanfragen, die auf meiner Seite landen, heute: “psycho docktor näht kinder zusammen“. WTF? Ich kann nicht besonders gut nähen, geschweige denn Kinder zusammen.


Der stärkste Prädiktor für den Glauben an Verschwörungen ist eine Konstellation von Charaktereigenschaften, die allgemein als Schizotypie bezeichnet wird.


Computer, die mit Big Data operieren, produzieren so schnell wie nie zuvor Unsinn. Beispiele gefällig? Hier. GIGO eben.


Der Vorsitzende des gemeinen Bundesausschusses Hecken so: “Ich fordere den Abbau von Überversorgung im ambulanten Bereich”. Dazu möchte er die Praxisinhaber enteignen: Praxen in überversorgten Städten sollen nach dem Abgang eines Arztes nicht mehr verkauft werden dürfen (paywall).

Gesundheitsminister Spahn (CDU) mit seinem Terminservice- und Versorgungsgesetz so: “Zulassungsbeschränkungen für einige Fachärzte (Kinder- und Jugendheilkunde, innere Medizin und Rheumatologie, Psychiatrie und Psychotherapie) sollen entfallen, weil Versicherte über Probleme klagen, dort schnell Termine zu bekommen”. Natürlich ohne finanziellen Ausgleich des Mehrbedarfs.

Jetzt Hecken so: “Woher sollen wir die Ärzte nehmen?” Na, aus dem Abbau der Überversorgung (hallo Herr Spahn: zurzeit haben wir in der Psychiatrie 140% und in der Psychotherapie 173% Überversorgung in NRW (pdf)). Bin ich zu blöd, das zu kapieren? Oder werden das System und seine Akteure mittlerweile völlig gaga? Die sind so widersprüchlich und orientierungslos, als hätten sie eine kognitive Störung. Und der Hecken scheint einen echten bullshit-job abgekriegt zu haben.


Spaß mit Bürokraten, Teil 1:

“Sehr geehrte Bedienstete der DRV Wuppertal, Ihre Bitte um einen Befundbericht vom 21.9.2018 erreichte mich – zusammen mit etwa 40 weiteren Anfragen – nach meinem Urlaub am 8.10.2018. Ich gehe davon aus, dass ich Ihre Anfrage bald werde beantworten können, sofern sich die DRV Wuppertal ihrerseits in der Lage sieht, die überfälligen Rechnungen aus den Monaten August und September 2018 nun unverzüglich auszugleichen. Mit freundlichen Grüßen.”

Spaß mit Bürokraten, Teil 2:

Anfang September hatte ich auf einen Prüfantrag der KVNO / BKK Nordwest geantwortet. Die akribisch prüfende Prüfungsstelle will jetzt einen Auszug aus meiner Behandlungsdokumentation haben – aber: “Sehr geehrte Bedienstete der KV, ich kann die gewünschte Dokumentation leider nicht vorlegen, da mir der Patient Horst Eberhard Meierbehr (Name geändert) unbekannt ist. Er befand / befindet sich nicht in meiner Behandlung. Meine Stellungnahme vom 2.9.2018 bezog sich auf einen anderen Patienten. Ich rege daher an, den Verfahrensablauf auf seine Richtigkeit zu überprüfen. Mit freundlichen Grüßen.”


Soulfood: Fantastic Negrito – The Duffler

Wahnsinnswoche 2018:35

In dieser Woche 179 Patientenkontakte und 16 Terminausfälle. Bis zum 12.11.2018 sind leider keine Termine mehr frei.


Da ist man eine Woche weg, und schon bricht montags das Chaos aus: Massenandrang den ganzen Tag über. Mit allen Restarbeiten war ich gegen 21 Uhr fertig…


Und dann war da am Montag noch der Brief der Prüfungsstelle der Ärzte und Krankenkassen Nordrhein. Die wollen mich für ein Medikament, das ich 2014-2016 (!) einem Patienten verschrieben hatte, mit einem vierstelligen Betrag zur Kasse bitten. Weil der gemeine Bundesausschuss es seinerzeit von der Liste der erstattungsfähigen Medikamente gestrichen hatte. Blöderweise vertrug der Betreffende keine anderen Antidepressiva…

Ich hab den Prüfantrag erstmal zurückgewiesen:

Im vorliegenden Fall erfolgte eine psychiatrisch psychopharmakologische Behandlung wegen teils schwer depressiver Symptome zwischen April 1998 und April 2016.

Ab Juni 2006 erfolgte eine antidepressive Behandlung mit Reboxetin (TMD 10 mg). Darunter trat bis Mai 2011 eine ausreichende Stabilisierung ein. Der Versuch, Reboxetin durch Duloxetin (TMD 60 mg) zu ersetzen, scheiterte im Juni 2011 an erheblichen UAW (Übelkeit mit Erbrechen). Auch der zweite Versuch, Reboxetin durch Venlafaxin (TMD 75 mg) zu ersetzen, scheiterte im Juli 2011 an erheblichen UAW (Übelkeit mit Erbrechen), und es entwickelte sich eine schwer depressive Symptomatik. Diese ließ sich nur durch erneute Behandlung mit Reboxetin (TMD 8 mg) dauerhaft unterbrechen.

Ich habe daher im genannten Zeitraum (28.7.2014-4.4.2016) von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, nach § 31 SGB V, Absatz 1, in Verbindung mit § 16 AM-RL (pdf), Absatz 5, ein Arzneimittel, das auf Grund der Richtlinien nach § 92 Abs. 1 Satz 2 Nr. 6 von der Versorgung ausgeschlossen war, ausnahmsweise im medizinisch begründeten Einzelfall mit Begründung zu verordnen. Die Rechtsgrundlage ist auf den Rezepten vermerkt.


Gehirnwäsche mal anders: The TRUTH Why Modern Music Is Awful.


Der Wuppertaler Krisendienst lädt ein zum Suizidpräventionstag am 10.09.2018 um 17.00 Uhr, im Zentrum für Pflege und Betreuung am Arrenberg, Ernststraße 34 in Wuppertal. Programm (pdf)


Methylphenidat kann bei Kindern und Adoleszenten Halluzinationen und andere psychotische Symptome auslösen.


Versicherte stellen ambulanter Versorgung gutes Zeugnis aus.


Phänomenaler Tarifabschluss: Der Orientierungswert wird zum 1. Januar 2019 auf 10,8226 Cent angehoben (aktuell 10,6543 Cent). Damit steigt die Vergütung für alle ärztlichen und psychotherapeutischen Leistungen um rund 1,58 Prozent.


Soulfood: The Prodigy – The Day Is My Enemy

Regressgefahr: Vorsicht bei der Dosierung!

Die Verordnung eines Arzneimittels außerhalb seiner Zulassungsindikation stellt einen Off-Label-Use dar und wird nur in eng begrenzten Ausnahmefällen von der kassenärztlichen Vereinigung anerkannt. Neben dem Anwendungsgebiet eines Arzneimittels zählt auch dessen Dosierung zur Zulassungsindikation. Dies hat das Sozialgericht Berlin in seinem Urteil vom 14.12.2011 (S 71 KA 161/11) klargestellt. Der Fall: Hintergrund der Entscheidung war […]