Medizinische Rehabilitation in den Koalitionsverhandlungen nicht vergessen!

Der BDPK appelliert an die Verhandler des Koalitionsvertrages, den Bereich der medizinischen Rehabilitation stärker in den Fokus zu nehmen. Bei den laufenden Koalitionsverhandlungen haben CDU, CSU und SPD die deutliche Verbesserung der Arbeitsbedingungen in der Pflege in Krankenhäusern und Seniorenpflegeheimen auf der Agenda. In diesem Zusammenhang ist es dringend geboten, Möglichkeiten zur Refinanzierung der stark steigenden Personalkosten in den Bereichen Pflege, Ärzte und Therapeuten zu schaffen. Die Gründe dafür liegen auf der Hand, sagt BDPK-Hauptgeschäftsführer Thomas Bublitz: „Mit Sicherheit wird sich die geplante Anhebung der Gehälter auf das Gehaltsniveau im Bereich der medizinischen Rehabilitationskliniken auswirken. Geschieht das nicht, wechseln die qualifizierten Pflegekräfte aus den Reha-Kliniken in die besser bezahlten Beschäftigungsverhältnisse von Krankenhäusern und Pflegeheimen. Das darf nicht passieren, sonst ist die Versorgung der Patienten in den Reha-Kliniken ernsthaft gefährdet.“ Eine Refinanzierung deutlich steigender Gehaltskosten in der Rehabilitation ist derzeit nur zu geringem Teil im Rahmen der sogenannten Grundlohnrate möglich. Die Mitgliedsunternehmen des BDPK und seine Landesverbände begrüßen zudem den im Sondierungspapier von Union und SPD vorgelegten Beschluss, die Situation der pflegenden Angehörigen zu verbessern und ihnen den Zugang zu Rehabilitationsleistungen zu erleichtern. Zusätzlich dazu besteht jedoch nach wie vor ein dringender gesundheitspolitischer Handlungsbedarf, um den von Pflegebedürftigkeit bedrohten Menschen einen bedarfsgerechten Zugang zur Rehabilitation zu ermöglichen. „Dieses Thema war bereits Gegenstand des Koalitionsvertrages 2013. An dem dort aufgeführten Schnittstellenproblem wurde trotz der Pflegereform-Gesetze I-III nicht wirklich etwas verändert. Geregelt wurde lediglich, dass nun im Rahmen der Pflegebegutachtung eine regelhafte Bewertung möglicher Rehabilitationspotentiale erfolgen soll,“ so Thomas Bublitz. Trotz aller erreichten Verbesserungen werden rehabilitative Potentiale zur Vermeidung bzw. Verschiebung von Pflegebedürftigkeit noch immer nicht frühzeitig durch die Einleitung notwendiger Rehabilitationsleistungen genutzt. Um Pflegebedürftigkeit zu vermeiden, müssen Antworten auf Fragen zum bedarfsgerechten und frühzeitigen Zugang zu Reha-Leistungen in der kommenden Legislaturperiode gefunden werden. Pressemitteilung des Bundesverbandes Deutscher Privatkliniken e.V.

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Reha-Behandlungskonzept erstmals wissenschaftlich evaluiert

Allein 25.000 Versicherte der AOK Baden-Württemberg waren im Jahr 2016 in orthopädischer Reha. Erforderlich wird eine solche Maßnahme oft genug durch schwerwiegende Ereignisse, wie etwa einen Oberschenkelhalsbruch, von dem gerade ältere Menschen nach Stürzen häufig betroffen sind. Zum Fachtag Reha stellte Dr. Christopher Hermann, Vorstandsvorsitzender der AOK Baden-Württemberg am Freitag (30.06.2017) in Stuttgart bezüglich der geriatrischen Rehabilitation klar: „Die AOK Baden-Württemberg setzt auch hier auf Qualität in der Versorgung und lässt die Behandlungskonzeption für die Rehabilitation wissenschaftlich entwickeln. Durch diesen Ansatz machen wir auch in der Rehabilitation Schluss mit Beliebigkeit und Gießkanne in der Versorgung.“ Für Krankenkassen und Rehabilitationseinrichtungen sieht Manne Lucha, Minister für Soziales und Integration in Baden-Württemberg, ein großes Aufgabenfeld: „Angesichts des demografischen Wandels, der Verlängerung der Lebensarbeitszeit sowie der Zunahme chronischer und psychischer Erkrankungen wird die Bedeutung der Rehabilitation künftig weiter zunehmen. Deshalb gilt es, den Grundsatz ‚Rehabilitation vor Pflege‘ konsequent umzusetzen. Dabei spielt die Sicherstellung eines breiten Angebots an passgenauer qualifizierter geriatrischer Rehabilitation in stationärer und ambulanter Form eine wichtige Rolle. Damit dies gelingt, ist eine enge Vernetzung der Angebote und der verschiedenen Akteure erforderlich.“ Gerade auf eine Steigerung der Qualität geriatrischer Rehabilitation zielt das Projekt AOK-proReha Geriatrie ab. Schon jetzt wird deutlich, dass das neue Behandlungskonzept Wirkung zeigt. Die AOK kann sich dabei auf Evaluationsergebnisse des Instituts für Rehabilitationsmedizinische Forschung (IFR) der Universität Ulm stützen. Dr. Rainer Kaluscha vom IFR hat Daten einer Kontrollgruppe von 2.500 Personen einer mehr als 600 Probanden zählenden Interventionsgruppe gegenübergestellt. Kaluscha: „Veränderungen waren insbesondere im Bereich des Entlassmanagements zu beobachten. So sank der Anteil der Rehabilitanden, bei denen die Klinik nach der Entlassung Probleme sieht, von 3,8 auf 1,8 Prozent. Tendenziell wurden auch mehr Rehabilitanden in das gewohnte Wohnumfeld statt ins Pflegeheim entlassen.“ AOK-Chef Hermann sieht den Weg der AOK Baden-Württemberg durch die Evaluationsergebnisse bestätigt: „Wir sind bereit, für erstklassige Rehabilitation auch das notwendige Geld in die Hand zu nehmen und zu investieren. Es geht um faire und leistungsangemessene Vergütungsgestaltung mit den Reha-Einrichtungen.“ Das Behandlungskonzept der AOK Baden-Württemberg geht von einer festen Grundvergütung aus, die individuell um einen variablen Anteil aufgestockt wird. „Dieses Vorgehen“, so Hermann weiter, „ist ebenso zukunfts- wie bedarfsorientiert. Es orientiert sich an den Versorgungsnotwendigkeiten für unsere Versicherten und schafft Transparenz in der Frage, wohin die Gelder unserer Versicherten fließen. Für uns ist Rehabilitation ein wesentlicher Schlüssel jeder guten Versorgung.“ Pressemitteilung der AOK NordOst

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Diversität als Chance

Ein Beitrag von Gundula Roßbach, Präsidentin der Deutschen Rentenversicherung Bund. Flexible Konzepte für Prävention und Rehabilitation: Die Deutsche Rentenversicherung stellt sich den Herausforderungen des gesellschaftlichen und kulturellen Wandels. Die Zahlen der „13. koordinierten Bevölkerungsvorausberechnung“ des Statistischen Bundesamts stimmen nachdenklich – aus heutiger Sicht rund ein Fünftel weniger Menschen im erwerbsfähigen Alter bis 2060. Ein weiterer […]

Gesellschafterwechsel bei der AOK-Klinik GmbH

Ab dem 01. Januar 2017 gehören die drei Rehakliniken der AOK-Klinik GmbH, die AOK-Klinik Korbmattfelsenhof in Baden-Baden, die AOK-Klinik Schloßberg in Bad Liebenzell und die AOK-Klinik Stöckenhöfe in Wittnau bei Freiburg zum Verbund der Caritas Trägergesellschaft Saarbrücken mbH (cts). Verwaltungsrat und Vorstand der AOK Baden-Württemberg haben der vollständigen Übernahme des Klinikverbunds mit seinen mehr als 300 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zugestimmt. Die cts ist bereits seit dem 01. Januar 2014 strategischer Partner an der AOK-Klinik GmbH mit 49 Prozent Anteil. „Wir freuen uns sehr, dass wir das Vertrauen, das uns die AOK Baden-Württemberg im Rahmen dieser strategischen Partnerschaft geschenkt hat, mit Leben und passgenauen Konzepten erfüllen konnten“, sagt der Geschäftsführer des cts-Verbundes, Rafael Lunkenheimer. „Diese vertrauensvolle Zusammenarbeit hat die AOK Baden-Württemberg als bisherige Mehrheitsgesellschafterin überzeugt, uns die Verantwortung zu 100 Prozent zu übertragen – ein Ergebnis, das für Mitarbeitende, Patienten und beide Träger von großem Vorteil ist.“ „Uns waren und sind vor allem zwei Dinge ganz wichtig“, sagt Dr. Christopher Hermann, Vorstandsvorsitzender der AOK Baden-Württemberg. „Erstens, dass Patientinnen und Patienten auch weiterhin im Rahmen eines qualitativ hochwertigen medizinischen Konzepts versorgt werden. Und zweitens, dass für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der AOK-Klinik GmbH eine langjährige Übernahmegarantie besteht. Mit der nun beschlossenen reibungslosen Übernahme ist beides gesichert und wir sind im Ergebnis sehr zufrieden.“ Die drei baden-württembergischen Fachkliniken für Anschlussrehabilitation und Rehabilitation werden seit Beginn der Partnerschaft mit der cts am 1. Januar 2014 gemeinsam von den beiden Geschäftsführern Claus Bannert und Christian Busche geführt. Busche ist gleichzeitig Geschäftsführer der cts-eigenen Sankt Rochus Kliniken in Bad Schönborn, mit denen die cts bereits über langjährige Erfahrungen im Bereich der medizinischen Rehabilitation verfügt. Die cts ist ein soziales Dienstleistungsunternehmen unter dem Dach der katholischen Kirche, gegründet 1992 als gemeinnützige Trägergesellschaft vom Caritasverband Saarbrücken e.V. Der Tätigkeitsschwerpunkt liegt (mit 30 Einrichtungen und Akutkliniken) im Sozial- und Gesundheitssektor. Mehr als 5.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind für die cts in den Bundesländern Saarland, Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg tätig. Pressemitteilung der AOK Baden-Württemberg

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Schlummernde Potenziale. Kurskorrekturen versprechen eine bessere Versorgung von Pflegebedürftigen

Ein Beitrag von Bettina am Orde, Direktorin Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See / Geschäftsführerin Knappschaft. Dass die Einführung der Pflegeversicherung vor rund 20 Jahren notwendig war, darüber sind sich alle einig. Nun gilt es, Kurskorrekturen vorzunehmen. Denn insbesondere die Verzahnung von Kranken- und Pflegeversicherung wird bislang nur bedingt umgesetzt. Hier gibt es Potenzial, um mit gezielten Versorgungsangeboten […]

Medizinische Reha geht auch ambulant – Vor- und Nachteile

Die medizinische Rehabilitation, im Folgenden kurz Reha genannt, ist eine sinnvolle Heilbehandlung. Sie ist entweder Anschlussbehandlung nach einer klinischen Heilbehandlung, kann aber auch für sich stehend zur Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit dienen. Eine Reha kann grundsätzlich als stationäre oder ambulante Maßnahme beantragt werden. Stationär bedeutet hierbei die Aufnahme in eine geeignete Rehaklinik, auch fern des Wohnorts. Ambulante Behandlung erfolgt werktags von morgens bis zum frühen Abend, die restliche Zeit kann der Patient zu Hause verbringen. Wenn die Wahl besteht, sind Betroffene meist unsicher, was besser für Sie ist. Dem Arzt kommt hier in der medizinischen Beratung eine wichtige Hilfestellungsfunktion zu. Die Beachtung folgende Kriterien erleichtern die Entscheidung zwischen ambulanter oder stationärer Rehamaßnahme.

Ambulante Behandlung ist familienfreundlich

Immer häufiger kommt im Gesundheitswesen die ambulante Behandlung zur Anwendung. Hierbei müssen Patienten keine langen Krankenhausaufenthalte einplanen, sondern sind nur, für den eigentlichen Eingriff oder die entsprechende Therapie in der Klinik oder beim Arzt. Ein weiterer großer Vorteil der ambulanten Versorgung ist aber auch der familienfreundliche Aspekt.

Blogschau: Jean über Morbus Hodgkin rezidiv

Sie sind wohl das Salz in der Internet-Suppe: Die Blogs. Private Seiten von Menschen, die über sich und ihr Thema schreiben. Die auch gern mal dort diskutieren, und sich mit anderen austauschen und vernetzen. In unregelmäßigen Abständen möchten wir mit der „Blogschau“ gern einige dieser interessanten und persönlichen Blogs vorstellen. Heute stellt sich Jean vor; […]